Controlling in Kreditinstituten



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3 Controlling in Kreditinstituten 3.1 Bankcontrolling 1 als integratives System von Planung, Steuerung und Kontrolle Ein Unternehmen kann in der Marktwirtschaft nur existieren, wenn sich das Eigenkapital auf die Dauer angemessen verzinst. Diese Grundregel gilt für Kreditinstitute genauso wie für andere Dienstleistungs-, Produktions- oder Handelsunternehmen. Das Hauptziel der Geschäftsleitung eines Kreditinstituts muss folglich sein, die Rentabilität nachhaltig zu sichern. Dem Erreichen dieses Ziels dient das Controlling. Der englische Terminus Controlling lässt sich nicht mit einem Wort ins Deutsche übersetzen. To control bedeutet nicht nur kontrollieren, sondern auch steuern, planen, überwachen. Unter Controlling versteht man im Allgemeinen ein Konzept zur Unternehmenssteuerung durch systematisches Planen mit Erfolgskontrolle, wobei die Koordination aller Aktivitäten genauso wichtig ist wie die Informationssammlung aller entscheidungsrelevanter Daten. Angestrebtes Geschäftswachstum ist stets daran zu messen, ob es der Mehrung oder Sicherung der Rentabilität dient. Auch die Entscheidung über die Übernahme von Risiken ist unter Berücksichtigung von Rentabilitätsgesichtspunkten zu treffen. Diese Grundprinzipien sind bei Entscheidungen auf allen Ebenen zu beachten. Sie gelten also für die Entscheidungen der Geschäftsleitung ebenso wie für den einzelnen Mitarbeiter einer Zweigstelle. Er sollte z. B. die Attraktivität einer Kundenbeziehung nicht an Volumina wie Umsatz, Soll- oder Habensalden messen, sondern am Ertrag, den der Kunde bringt. Die Voraussetzungen für ein funktionierendes Controlling sind mehrschichtig: Es müssen eigenverantwortliche Organisationseinheiten gebildet werden. Diese Gliederung kann bei Großbanken zunächst regional vorgenommen werden durch Bildung von Filialbereichen. Den Filialen sind die Zweigstellen unterstellt, innerhalb der Zweigstellen bestehen nach Kunden orientierte Profit-Center, z. B. Privatkunden im Mengengeschäft, vermögende Privatkunden, Firmenkunden. Neben den kundenorientierten Marktbereichen sind zentrale Fachressorts z. B. zuständig für grundsätzliche Entscheidungen hinsichtlich der Bilanzstruktur einer Bank. 1 Nach Schierenbeck, Ertragsorientiertes Bankmanagement, 7. Auflage, 2001. 186

Ein Informationssystem muss die für die jeweils zu treffenden Entscheidungen notwendigen Daten liefern. Dazu gehören Informationen über allgemeine wirtschaftliche Daten ebenso wie z. B. Umsatzzahlen einer Region zur Ermittlung des Anteils der eigenen Umsätze an dem möglichen Gesamtumsatz. Kennzahlen, z. B. Bilanzkennziffern, Kennziffern zur GuV-Rechnung, zum Umsatz, zur Rentabilität, müssen den Zeitvergleich und Quervergleich eines Profit-Centers ermöglichen. Es müssen also sowohl externe Daten als auch interne Daten in großem Umfang erfasst werden. Die internen Daten beruhen zu großen Teilen auf den Werten des Rechnungswesens. Die Koordination der Ziele und Aktivitäten der einzelnen Teilbereiche eines Kreditinstituts ist erforderlich, damit die Aktivitäten der Teilbereiche sich nicht gegenseitig behindern. Für die einzelnen Teilbereiche sind exakte Zielvorgaben (Budgets) notwendig. Die Zielvorgaben müssen realistisch und am Markt durchsetzbar sein. Sie sollten mit den einzelnen Profit-Center abgesprochen werden, damit die Motivation der Mitarbeiter nicht beeinträchtigt wird. Budgetvorgaben können z. B. lauten: Erhöhung der Einlagen um 10 %, Erhöhung der langfristigen Darlehen um 12 %, Erhöhung der Erträge um 3 %, Senkung der Kosten um 5 %. Die Sollwerte sind mit den später erreichten Istwerten zu vergleichen. Abweichungen sind zu analysieren. Die Gründe für die Abweichungen können unterschiedlicher Art sein. Für die Erfassung und Darstellung sowie für die Auswertung von Daten spielen die Methoden der Statistik eine wesentliche Rolle. Für die Verbesserung des Ertrages ist eine aussagefähige Kosten- und Erlösrechnung notwendig. Voraussetzung für die nachhaltige Sicherung der Rentabilität ist einerseits die Kenntnis der entstandenen Kosten und Erlöse, und zwar sowohl im Gesamtbankbereich als auch in den einzelnen Teilbereichen (Produkt, Konto, Kunde, Geschäftsstelle). Aus den ermittelten Daten sind Zielvorstellung, Planvorstellungen abzuleiten. Um das Gesamtergebnis zu steuern, sind entsprechende Vorgaben für die einzelnen Bereiche zu machen, d. h. die Kosten und Erlöse müssen zur Erreichung des Zieles für den Gesamtbankbereich in allen einzelnen Teilbereichen gesteuert werden. Das führt auf fallenden Ebenen zu einer Kalkulation in Form der Nachkalkulation (ex post) und in Form der Kalkulation für die abzuschließenden Geschäfte im Voraus (ex ante). Selbstkostenermittlung. Im Rahmen des Kundengeschäftes bestehen die Marktleistungen der Kreditinstitute in der aktiven Kreditgewährung, der Hereinnahme von Geldern und in verschiedenen Dienstleistungen. Für diese Leistungen verlangt das Kreditinstitut Zinsen oder Entgelte bzw. zahlt das Kreditinstitut Zinsen. Um Gewinne zu erwirtschaften, muss das Kreditinstitut seine Selbstkosten kennen. Sie sind Grundlage der Festsetzung der Preisuntergrenze für zu vereinnahmende Zinsen und Entgelte bzw. der Preisobergrenze für zu zahlende Zinsen. Wirtschaftlichkeitskontrolle. Um die Wirtschaftlichkeit zu ermitteln, werden Kosten und Leistungen in Beziehung gesetzt. Es handelt sich dabei i. d. R. um innerbetriebliche Leistungen des technisch-organisatorischen Bereichs. Die dabei entstehenden Beurteilungszahlen werden mit Beurteilungsmaßstäben Controlling in Kreditinstituten 187

verglichen, z. B. mit Budgetwerten, den Werten des Vorjahres oder mit Werten anderer Zweigstellen bzw. Mittelwerten aller Zweigstellen eines Instituts. So können z. B. die Kosten einer Abteilung in Beziehung zur Anzahl der Buchungsposten gesetzt werden. Die Leistungen der Geschäftsleitung lassen sich indes kaum durch mechanisches Abzählen messen. Sollte der Vergleich der Beurteilungszahlen mit den gewählten Beurteilungsmaßstäben Unwirtschaftlichkeit aufdecken, so sind entsprechende Maßnahmen zu ihrer Beseitigung zu ergreifen. Erfolgskontrolle. Bei der Erfolgskontrolle werden die Kosten zu den Erlösen in Beziehung gesetzt. Es können so Erfolgskontrollen z. B. für einzelne Konten, Kunden, Kundenbereiche, Zweigstellen durchgeführt werden. Der Erfolg (Kosten : Erlös) muss zunächst einmal ermittelt und anschließend mit entsprechenden Beurteilungsmaßstäben (z. B. Soll- und Istwerten des Vorjahres) verglichen werden. Die Ergebnisse der Erfolgsanalyse gehen in die Erfolgsplanung (Budgetierung) ein. Erfolgskontrolle und Wirtschaftlichkeitskontrolle müssen nebeneinander durchgeführt werden. Der Erfolg eines untersuchten Bereiches kann positiv sein, weil der Markt entsprechend hohe Erlöse erzielen lässt, obwohl die Betriebsleistung unwirtschaftlich ist. 3.2 Grundbegriffe der Kosten- und Erlösrechnung Die GuV-Rechnung eines Unternehmens stellt die Aufwendungen und Erträge eines Jahres gegenüber und weist als Differenz den Gewinn (Erträge > Aufwendungen) bzw. den Verlust aus. Als Aufwendungen bezeichnet man jeglichen Verbrauch eines Unternehmens an Gütern und Dienstleistungen innerhalb einer Abrechnungsperiode (i. d. R. innerhalb eines Jahres) ohne Rücksicht auf den Betriebszweck. Entsprechend stellen die Erträge den gesamten Wertezugang des Unternehmens in der Abrechnungsperiode dar. Die Kosten- und Erlösrechnung untersucht die durch die Leistungen verursachten Kosten und Erlöse. Unter Leistung versteht man das Ergebnis betrieblicher Tätigkeit (vom Betrieb erstellte Güter und Dienstleistungen), unter Kosten den Güter- und Dienstleistungsverbrauch, der durch die Erstellung der betrieblichen Leistungen verursacht wird. Der Verkauf der Leistungen am Markt führt zu Erlösen. Die Differenz zwischen den Erlösen und den Kosten ist das Betriebsergebnis. GuV-Rechnung Kosten- und Erlösrechnung GuV-Rechnung Erträge Aufwendungen (+) Gewinn/( ) Verlust Kosten- und Erlösrechnung Erlöse Kosten positives Betriebergebnis/ negatives Betriebsergebnis 188

3.2.1 Aufwendungen/Kosten Erträge/Erlöse Die Aufwendungen setzen sich zusammen aus dem Zweckaufwand (Aufwand, der zur betrieblichen Leistungserstellung nötig ist) und dem neutralen Aufwand (Aufwand, der zur betrieblichen Leistungserstellung nicht notwendig ist). Die Kosten bestehen aus Grundkosten (= Zweckaufwand) und Zusatzkosten oder kalkulatorischen Kosten (leistungsbedingter Werteverzehr, der nicht als Aufwand erscheint). Die Erträge setzen sich zusammen aus den Zweckerträgen (Wertezugang des Unternehmens aufgrund betrieblicher Leistungserstellung) und den neutralen Erträgen (Wertezugang des Unternehmens, der nicht durch betriebliche Leistungserstellung bedingt ist). Die Erlöse bestehen aus den Grunderlösen (= Zweckerträgen) und den Zusatzerlösen oder kalkulatorischen Erlösen (leistungsbedingter Wertezugang, der nicht als Ertrag erscheint). Controlling in Kreditinstituten Aufwendungen (erfasst in der GuV-Rechnung) Erträge (erfasst in der GuV-Rechnung) neutraler Aufwand Zweckaufwand = kostengleicher Aufwand neutrale Erträge Zweckerträge = erlösgleiche Erträge Grundkosten = aufwandsgleiche Kosten Grunderlöse = ertragsgleiche Erlöse Zusatzkosten Zusatzerlöse Kosten (verrechnet in der Kosten- und Erlösrechnung) Erlöse (verrechnet in der Kosten- und Erlösrechnung) Zusatzkosten stellen einen leistungsbedingten Werteverzehr dar, der in der Produkt-, Konto-, Kundenkalkulation berücksichtigt werden muss, obwohl in der GuV-Rechnung kein Aufwand erscheint. In einem Einzelunternehmen oder einer Personenhandelsgesellschaft sind die Vergütungen für den Einzelkaufmann bzw. die persönlich haftenden Gesellschafter Gewinnverwendung. Ihr Arbeitseinsatz muss aber als kalkulatorischer Unternehmerlohn in die Kalkulation Eingang finden. Dasselbe gilt für die Verzinsung des Eigenkapitals. Sie muss als kalkulatorischer Eigenkapitalverzinsung berücksichtigt werden. Alle Aktiv- und Passivprodukte sollten einen Mindestbetrag an Eigenkapitalverzinsung erwirtschaften. Über die Verteilung einer für die Gesamtbank erwünschte Rentabilitätsvorgabe gibt es unterschiedliche Auffassungen. Für die Nutzung von Geschäftsräumen im eigenen Gebäude ist eine nach dem ortsüblichen Quadratmeterpreis berechnete kalkulatorische Eigenmiete zu berücksichtigen. Bei den zu kalkulierenden Abschreibungen ist der tatsächliche Werteverzehr anzusetzen, nicht der vom Finanzamt zugelassene Abschreibungsbetrag. Zusatzerlöse sind sehr selten. Sie entstehen z. B. wenn ein Mitarbeiter ein Darlehen zu einem unter dem Marktzins liegenden Zinssatz erhält. Die Differenz zwischen dem Marktzins und dem niedrigeren Zins für das Personaldarlehen ist ein Zusatzerlös. In der Höhe des Zusatzerlöses wären kalkulatorische Personalkosten anzusetzen. 189

Aufwendungen Kosten Neutraler Aufwand (Aufwendungen, die keine Kosten sind) Betriebsfremde Aufwendungen Spenden Aufwendungen für nicht betriebsnotwendiges Vermögen (z. B. Angestelltenwohnhäuser) bewertungsbedingte/bilanzpolitische Aufwendungen (z. B. zu hohe Abschreibungen auf Anlagen, bestimmte Wertpapiere, Abschreibungen auf Forderungen, die über den langjährigen durchschnittlichen Forderungsausfall hinausgehen) Aufwendungen, die einmalig oder unregelmäßig anfallen (z. B. Sonderabschreibungen auf Anlagegegenstände, auch geringwertige Wirtschaftsgüter, Kassenfehlbeträge) einer früheren Rechnungsperiode zuzurechnen sind (z. B. Verluste beim Verkauf von Anlagegegenständen unter Buchwert, Nachzahlung von Gewerbesteuer) Grundkosten/Zweckaufwand (Aufwendungen, die zur betrieblichen Leistungserstellung notwendig sind) Zinsaufwendungen Provisionen für in Anspruch genommene Dienstleistungen Abschreibungen auf Forderungen, soweit sie dem langjährigen durchschnittlichen Forderungsausfall entsprechen, und bestimmte Wertpapiere Personalaufwand einschließlich gesetzlicher und freiwilliger sozialer Aufwendungen andere Verwaltungsaufwendungen (Aufwendungen sachlicher Art) Abschreibungen auf Anlagen, soweit sie dem tatsächlichen Werteverzehr entsprechen Kostensteuern 1 Grundsteuer für betriebsnotwendige Grundstücke und Gebäude Vermögensteuer 2 Gewerbeertragsteuer Kraftfahrzeugsteuer Zusatzkosten (kalkulatorische Kosten) (leistungsbedingter Werteverzehr, der nicht als Aufwand erscheint) Kalkulatorischer Unternehmerlohn bei Einzelunternehmen, OHG, KG, KGaA Kalkulatorische Zinsen auf das Eigenkapital Kalkulatorische Abschreibungen auf Anlagen Kalkulatorische Eigenmiete (Achtung: nicht auch kalkulatorische Erträge, da Mieterträge als neutrale Erträge nicht in die Kostenrechnung eingehen) Erträge Erlöse Neutrale Erträge (Erträge, die keine Erlöse sind) Betriebsfremde Erträge (z. B. Mieterträge) Erträge aus dem Verkauf von Anlagevermögen über Buchwert der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen der Auflösung von Rückstellungen Kassenüberschüssen Grunderlöse/Zweckerträge (Erträge aus der Verwertung betrieblicher Leistungen) Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften Zinserträge aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen Laufende Erträge aus Aktien, Beteiligungen und Anteilen Provisionserträge aus Dienstleistungsgeschäften Kursgewinne aus Wertpapier- und Devisengeschäften Zusatzerlöse (kalkulatorische Erlöse) (selten) Differenz aus Marktzins und niedrigerem Zins für Darlehen an Mitarbeiter (Achtung: in derselben Höhe wären kalkulatorische Personalkosten anzusetzen) 190 1 KSt ist Gewinnverwendung und somit weder Aufwand noch Kosten. 2 Wird seit 1. Januar 1997 nicht erhoben.

Beispiel: Neutraler Aufwand Zusatzkosten Stellen Sie einen Abschreibungsplan auf und ermitteln Sie den neutralen Aufwand und die Zusatzkosten. Eine Büromaschine, Anschaffungspreis 15.000,00 EUR, wird unter Ausnutzung der steuerlich zulässigen Abschreibung in der Finanzbuchhaltung in drei Jahren linear abgeschrieben. Die tatsächliche Nutzungsdauer wird jedoch mit fünf Jahren veranschlagt. Lösung: Abschreibung in Finanzbuchhaltung Kalkulatorische Abschreibung Controlling in Kreditinstituten 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr 5.000,00 EUR 5.000,00 EUR 5.000,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 3.000,00 EUR 3.000,00 EUR 3.000,00 EUR 3.000,00 EUR 3.000,00 EUR Neutraler Aufwand 2.000,00 EUR 2.000,00 EUR 2.000,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Zusatzkosten 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 3.000,00 EUR 3.000,00 EUR B 1. Stellen Sie einen Abschreibungsplan auf und ermitteln Sie den neutralen Aufwand und die Zusatzkosten. Eine Büromaschine, Anschaffungspreis 24.000,00 EUR, wird unter Ausnutzung der steuerlich zulässigen Abschreibung in der Finanzbuchhaltung in vier Jahren linear abgeschrieben. Die tatsächliche Nutzungsdauer wird jedoch mit sechs Jahren veranschlagt. A 2. Berechnen Sie den kalkulatorischen Eigenkapitalkostensatz Das für die Gewährung eines Privatdarlehens benötigte Eigenkapital beträgt nach den Grundsätzen über Eigenmittel und Liquidität der Kreditinstitute 8 %. Die Geschäftsleitung plant eine Mindesteigenkapitalverzinsung von 12 % p. a. 3. Entscheiden Sie bei den Geschäftsvorfällen, ob es sich um Grundkosten, Grunderlöse, Zusatzkosten, Zusatzerlöse, neutrale Aufwendungen oder neutrale Erträge handelt, und geben Sie jeweils den Betrag an. EUR 1. Eine Buchungsmaschine, Buchwert 5.600,00 EUR, wird für....... 6.000,00 zuzüglich 16 % MwSt. verkauft. 2. Ein Kunde löst sein Sparkonto in Höhe von.................... 12.000,00 auf, die Zinsen betragen................................... 400,00 3. Wir diskontieren Wechsel über.............................. 50.000,00 der Diskont beträgt....................................... 750,00 4. Eine Schreibmaschine, Buchwert............................ 1.200,00 ist durch unsachgemäße Behandlung unbrauchbar geworden und muss voll abgeschrieben werden. 5. Wir überweisen die Miete für angemietete Büroräume............ 2.800,00 6. Wir schreiben Wechsel zum mittleren Verfall gut................ 80.000,00 die Provision beträgt...................................... 120,00 7. Der Mietwert der eigengenutzten Räume im Bankgebäude beträgt 50.000,00 191

8. Wir überweisen Kraftfahrzeugsteuer für bankeigene Pkw......... 940,00 9. Wir belasten KK-Kunden mit Umsatzprovision................. 3.500,00 10. Ein Pkw, Buchwert 4.800,00 EUR, wird einschließlich 16 % MwSt. mit verkauft............................................. 4.988,00 EUR 11. KK-Kunden werden mit Sollzinsen belastet.................... 32.400,00 12. Wir erhalten Miete für vermietete Wohnungen im Bankgebäude... 2.300,00 13. Die Clearstream Banking AG Frankfurt erteilt uns eine Dividendengutschrift für Aktien im eigenen Bestand 1..................... 31.500,00 3.2.2 Leistungen, Kosten und Erlöse der Kreditinstitute Unter Leistungen der Kreditinstitute versteht man nur die so genannten Marktleistungen, nicht dagegen die internen Leistungen. Marktleistungen sind die Leistungen, die das Kreditinstitut den Kunden gegenüber erbringt, z. B. Ausführung von Überweisungsaufträgen, Einlösung von Schecks, Lastschriften, Wechseln, Einräumung von Krediten usw. Interne Leistungen sind Verwaltungsarbeiten, z. B. Ablage, Organisation der einzelnen Geschäfte, Revision der Geschäfte. Die Marktleistungen der Kreditinstitute werden durch Einsatz von Arbeitskräften und Betriebsmitteln erstellt, außerdem kommt bei einem Großteil der Leistungen die Übernahme oder Überlassung von Kapital hinzu. Der technisch-organisatorische Leistungsbereich wird als Betriebsbereich, der finanzielle Leistungsbereich wird als Wertbereich bezeichnet. Die im technisch-organisatorischen Bereich erstellten Leistungen nennt man Betriebsleistung, die finanziellen Transaktionen nennt man Wertleistungen. Die meisten Bankleistungen tangieren sowohl den Betriebs- als auch den Wertbereich. Schreibt ein Kreditinstitut dem Konto eines kreditorischen Kunden Schecks gut, so sind Leistungen des Personals (Entgegennehmen des Schecks, Bedienen der Buchungsmaschine) und Maschinenleistungen im Rahmen der Betriebsleistungen erforderlich. Außerdem nimmt das Guthaben des Kunden zu, was eine Wertleistung darstellt. Vermietet ein Kreditinstitut Schrankfächer, so erbringt es nur eine Betriebsleistung. Aus der Aufteilung der Bankleistungen in Betriebsleistungen und Wertleistungen ergibt sich die Einteilung der Kosten in Betriebskosten und Wertkosten und die Einteilung der Erlöse in Betriebserlöse und Werterlöse. 1 SolZ bleibt unberücksichtigt. 192

Leistungen Kosten Erlöse Betriebsleistungen (technisch-organisatorischer Leistungsbereich) Marktleistungen Wertleistungen (finanzieller Leistungsbereich) verursachen erzielen verursachen erzielen Betriebskosten Betriebserlöse Wertkosten Werterlöse Personalkosten Löhne/Gehälter soz. Abgaben kalk. Unternehmerlohn Sachkosten: für Bürobedarf, Telekommunikation, Versicherungen o. ä., Miete für Geschäftsräume (einschl. kalk. Eigenmiete kalkul. Abschreibungen auf Sachanlagen Kontoführungsentgelte Sonst. Zahlungsverkehrsentgelte (einschl. Kartengeb.) Provisionserlöse/ Dienstleistungsentgelte im Auslandszahlungsverkehr, Wertpapiergeschäft, Allfinanzgeschäft Zinskosten für Sicht-, Termin-, Spareinlagen, Geldaufnahme, begebene Schuldverschreibungen kalkul. Eigenkapitalkosten Risikokosten (f. Ausfälle im Kreditgeschäft) Kursverluste aus Wertpapier- und Deviseneigenschäften Zinserlöse aus Kreditu. Geldmarktgeschäften Zinserlöse aus Wertpapieranlagen und Beteiligungen (Zinsen + Dividenden) Kursgewinne aus Wertpapier- und Devisengeschäften Kosten Erlöse 1. Stellen Sie fest, ob es sich im Folgenden um Betriebskosten, Betriebsleistungen, Betriebserlöse, Wertkosten, Wertleistungen oder Werterlöse handelt. 1. Gehälter der Angestellten 2. Auszahlen eines Schecks 3. Einem Kunden berechnete Gebühr für die Maestro-Card 4. Verkaufen von Sorten gegen Barzahlung 5. Diskonterträge 6. Zinszahlung für aufgenommenes Tagesgeld 7. Zunahme der Spareinlagen auf Konto Nr.... 8. Bearbeiten eines Antrages für ein Privatdarlehen 9. Überlassung von 5.000,00 EUR an den Kunden aufgrund des Darlehensantrages (s. 8.) 10. Bearbeitung eines Überweisungsauftrages 11. Guthaben eines Kunden auf seinem KK-Konto 12. Zinsen für Spareinlagen 13. Telefongebühren 2. Stellen Sie fest, ob es sich im Folgenden um Betriebskosten, Wertkosten, Betriebserlöse oder Werterlöse handelt. 1. Diskontabzüge bei Weiterverkauf von Wechseln an eine Korrespondenzbank 2. Gehälter und Löhne 3. Zinsen für Spareinlagen A 193

4. Miete für ADV-Anlage 5. Umsatzprovision auf Kontokorrentkonten 6. Diskontabzug beim Ankauf von Wechseln 7. Miete für Geschäftsräume in fremden Gebäuden 8. Haben-Zinsen für Kontokorrentkonten 9. vereinnahmte Effektenprovision 10. Zinsen für ausgegebene eigene Schuldverschreibungen 11. Fernsprechgebühren 12. Zinsen für Verkauf von Tagesgeld 13. Abschreibungen auf Forderungen (entsprechend dem langjährigen durchschnittlichen Forderungsausfall) 14. Abschreibung auf BGA (tatsächliche Wertminderung) 15. vereinnahmte Akkreditivprovision 16. Schreibbedarf, Vordrucke 17. vereinnahmte Depotgebühren 18. Zinsen aus Schuldverschreibungen im eigenen Bestand 19. Zinsen für aufgenommenes Tagesgeld 20. Kursgewinne aus Wertpapiereigengeschäften 21. vereinnahmte Inkassoprovision 22. Soll-Zinsen für Kontokorrentkonten 3. Erläutern Sie a) die Betriebsleistung, d) die Wertkosten, b) die Wertleistung, e) die Betriebserlöse, c) die Betriebskosten, f) die Werterlöse. Ein Kreditinstitut räumt einem Kunden ein Privatdarlehen in Höhe von 10.000,00 EUR für 30 Monate zu folgenden Konditionen ein: 0,5 % p. m. Zinsen vom ursprünglichen Darlehen, 2 % Bearbeitungsgebühr vom Darlehen einmalig. 3.3 Aufbau der Bankkalkulation Die Komponenten, die zum Betriebsergebnis führen, kann man durch Ermittlung von Kennzahlen durchleuchten. Dabei kann man zwei unterschiedliche Wege beschreiten. Entweder geht man von den gesamtbankbezogenen Daten der GuV- Rechnung aus und zerlegt diese Werte. Im Rahmen der internen Analyse können Aufwendungen und Erträge um die neutralen Erfolge bereinigt und um die kalkulatorischen Kosten und Erlöse ergänzt werden. Im Rahmen der externen Analyse steht nur der Jahresabschluss mit Anhang zur Ermittlung von Kennzahlen zur Verfügung. Oder man geht von der Einzelgeschäftskalkulation aus und fügt die einzelnen Komponenten zusammen, wobei auf höherer Ebene jeweils die bis dahin nicht zurechenbaren Kosten ergänzt werden müssen. 194