AMTSBLATT 24. Jahrgang, Nr. 17 der GEMEINDE BORCHEN 20.02.2013 Herausgegeben am Inhalt 5. 2013 Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Borchen für das Jahr 2013 6. 2013 Bekanntmachung des Beteiligungsberichtes der Gemeinde Borchen für das Jahr 2012 Herausgeber: Gemeinde Borchen, Der Bürgermeister, Unter der Burg 1, 33178 Borchen, Telefon 05251 / 3888-0 Interessenten können das Amtsblatt kostenlos bei der Gemeindeverwaltung abholen bzw. sich gegen Erstattung der Portokosten zusenden lassen. Zudem besteht die Möglichkeit das Amtsblatt im Internet unter www.borchen.de abzurufen.
Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Jahr 2013 1. Haushaltssatzung der Gemeinde Borchen für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.7.1994 (GV.NRW. 1994, S. 666, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV.NRW.S. 514), hat der Rat der Gemeinde Borchen mit Beschluss vom 4. Februar 2013 folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält wird: Im Ergebnisplan Gesamtbetrag der Erträge auf Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 19.953.073 EUR 22.380.745 EUR Im Finanzplan mit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 17.824.450 EUR 19.801.700 EUR 2.404.000 EUR 3.115.000 EUR festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 220.000 EUR festgesetzt. 2
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 0 EUR festgesetzt. 3 4 Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplanes wird auf 2.365.000 EUR festgesetzt und die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf 63.000 EUR festgesetzt. 5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 750.000 EUR festgesetzt. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt: 6 1. Grundsteuer 1.1 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 220 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 380 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 390 v. H. Haushaltsicherungskonzept: entfällt. 7 8 Sollte sich im Haushaltsjahr vorübergehend die Notwendigkeit ergeben, im Stellenplan ausgewiesene Stellen von tariflich Beschäftigten durch Beamte oder Stellen von Beamten durch tariflich beschäftigte Mitarbeiter zu besetzen, so kann diese Um-setzung erfolgen. Die Änderung wird in den Stellenplan des Folgehaushaltes eingearbeitet. Borchen, den 4. Feb. 2013 Der Bürgermeister (gez. Allerdissen)
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die bevorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß 80 Abs. 5 GO dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Paderborn mit Schreiben vom 5. Feb. 2013 angezeigt worden. Die nach 75 Abs. 4 GO erforderliche Genehmigung der Verringerung der Rücklage ist vom Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Paderborn mit Verfügung vom 13. Feb. 2013 erteilt worden. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt zur Einsichtnahme vom 22.02.2013 bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses zur Einsichtnahme im Zimmer 38 (Fachbereich 20) der Gemeindeverwaltung Borchen, Unter der Burg 1, öffentlich aus und sind unter der Adresse Gemeinde Borchen.de im Internet verfügbar. Hinweis: Es wird ferner darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung oder Anzeige fehlt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Borchen, 20. Feb. 2013 (gez. Allerdissen) Bürgermeister
Gemeinde Borchen Borchen, den 11 Feb. 2013 - Kämmerei - Beteiligungsbericht 2012 der Gemeinde Borchen Vorbemerkungen: Gemäß 117 GO NRW hat die Gemeinde Borchen einen Beteiligungsbericht zu erstellen, in dem ihre wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung, unabhängig davon, ob verselbständigte Aufgabenbereiche dem Konsolidierungskreis des Gesamtabschlusses angehören, zu erläutern ist. Dieser Bericht ist jährlich bezogen auf den Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses fortzuschreiben und dem Gesamtabschluss beizufügen. Darüber hinaus ist der Beteiligungsbericht dem Rat und den Einwohnern zur Kenntnis zu bringen. Die Gemeinde hat zu diesem Zweck den Bericht zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme ist in geeigneter Form öffentlich hinzuweisen. Mitgliedschaft bei Banken: Die Gemeinde Borchen ist bei der Volksbank Elsen-Wewer-Borchen eg mit einem Mitgliedsanteil in von 160,-- Euro beteiligt. Die Haftungssumme entspricht 500,-- Euro. Beteiligung an den Wasserwerken Paderborn: Das Unternehmen ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gegenstand des Unternehmens sind Dienstleistungen im Rahmen der Wasserversorgung, insbesondere in den Gebieten der Städte Paderborn, Bad Lippspringe sowie der Gemeinde Borchen. Die Organe der Gesellschaft sind: - der oder die Geschäftsführer - der Aufsichtsrat, - die Gesellschaftsversammlung Die Gemeinde Borchen ist im Aufsichtsrat der Wasserwerke vertreten. Der Aufsichtsrat besteht aus 10 Mitgliedern. Die Stadt Paderborn entsendet 8 Mitglieder, die RWE Gas AG entsendet 1 Mitglied, die Stadt Bad Lippspringe und die Gemeinde Borchen entsenden gemeinsam 1 Mitglied. Die Vertretung erfolgt wechselweise für die Dauer der Amtsperiode. Zur Zeit wird der gemeinsame Aufsichtsratssitz der Gemeinde Borchen und der Stadt Bad Lippspringe vom Bürgermeister der Stadt Bad Lippspringe wahrgenommen. Der Bürgermeister der Gemeinde Borchen gehört jedoch zusätzlich als nicht stimmberechtigtes Mitglied dem Aufsichtsrat an. Das Stammkapital der Gesellschaft Wasserwerke Paderborn GmbH beträgt 9.115.100 Euro. Hiervon hat die Gemeinde Borchen einen Geschäftsanteil im Nennbetrag von 133.400 Euro übernommen.
Beteiligung an E.ON Westfalen Weser AG: Gegenstand des Unternehmens sind Dienstleistungen auf dem Gebiet der Energie- und Wasserversorgung, der Abwasserwirtschaft, der Entsorgung, der Telekommunikation und des öffentlichen Personennahverkehrs. Die vorbezeichneten Dienstleistungen können auch durch Tochtergesellschaften erbracht werden. Organe der Gesellschaft sind: - der Vorstand - der Aufsichtsrat - die Hauptversammlung Zur Beratung des Unternehmens ist ein Beirat gebildet. Die Mitglieder des Beirates werden durch den Aufsichtsrat auf Vorschlag des Vorstandes berufen. Die Gemeinde Borchen ist im Beirat mit einem Sitz vertreten. Die Gemeinde Borchen ist mit einem Aktionärsanteil von 6.867 Stückaktien = 0,0341 % - Anteil an der E.ON Westfalen Weser AG beteiligt. Jährliche Gewinne fallen dem gemeindlichen Haushalt zu. Abwasserwerk der Gemeinde Borchen Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2006 hat der Rat der Gemeinde Borchen beschlossen, den Bereich Abwasserbeseitigung ab dem Jahr 2007 aus dem kommunalen Haushalt auszulagern und als eigenbetriebsähnliche Einrichtung nach 107, Abs. 2, Nr. 4, GO NRW zu führen. Zum 31.12.2011 wurde diese eigenbetriebsähnliche Einrichtung durch Beschluss des Rates wieder aufgelöst. Das Abwasserwerk ist seit dem 1.1.2012 wieder im kommunalen Haushalt abgebildet. Zum Zwecke der Übersichtlichkeit wurde ein eigenes Produkt (Kostenträger) im kommunalen Haushalt (11.03.00) eingestellt. Die Bilanzwerte wurden überführt. Produktion von Strom und Wärme a) Photovoltaik Erstmals mit dem Nachtragshaushaltsplan 2010 hat die Gemeinde Borchen die finanziellen Voraussetzungen zur Erzeugung von Strom mittels Photovoltaik geschaffen. Hierzu wurden geeignete eigene Dachflächen ausgewählt und mit entsprechenden Modulen ausgestattet. Das Programm wurde im Jahr 2012 zu ca. 95 % abgeschlossen. Restarbeiten stehen noch an und werden nach Erstellung dieses Beteiligungsberichtes zum Abschluss kommen. Die wirtschaftliche Betätigung ist vom Kreis Paderborn als Aufsichtsbehörde genehmigt. Der Strom wird in das Netz eingespeist. Die Nettoerträge kommen dem allgemeinen Haushalt zugute. b) Kraft Wärme - Kopplung Ab dem 1.7.2011 erzeugt die Gemeinde Borchen mittels eines Blockheizkraftwerkes Wärme und Strom. Vollabnehmer der erzeugten Wärmeenergie ist die Altenauschule Borchen. Dieser Schuleinrichtung wird der bei der Wärmeerzeugung gleichzeitig produzierte Strom vorrangig zum Eigenverbrauch zur Verfügung gestellt. Überschüssiger Strom wird in das allgemeine Netz gestellt und vom Energieunternehmen E.on vergütet. (Wiechers, Kämmerer)