Negative Effekte auf die Lebensgemeinschaft des Nationalparks sind damit oftmals außerhalb der Nationalparkgrenzen begründet.

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Transkript:

Positionspapier des Beirats des Nationalparks Eifel zur Ausweisung von Windkraftkonzentrationszonen und den Bau von Windkraftanlagen in der Umgebung des Nationalparks Eifel Anlass Mit Sitzung vom 18.3.2013 und 11.10.2013 wurden dem Beirat des Nationalparks Eifel von der Nationalparkverwaltung die Planungen zu mehreren Windkraftkonzentrationsflächen in der Umgebung des Nationalparks vorgetragen. In diesem Zusammenhang wurden Befürchtungen geäußert, dass die Umsetzungen der Planungen, d.h. der Bau von mehreren Dutzend Windkraftanlagen sowohl aufgrund der Anzahl als auch aufgrund ihrer Nähe zum Nationalpark negative Auswirkungen auf den Bestand von Großvogelarten und Fledermäusen im Nationalpark haben kann. Darüber hinaus wird eine negative Auswirkung auf den Landschaftsschutz, insbesondere das Landschaftsbild einer Region, welche zu einem beträchtlichen Teil von einem naturaffinen Tourismus lebt, befürchtet. Der Beirat sieht sich als unabhängiges Gremium des Nationalparks Eifel in der Verpflichtung, sich dem Thema anzunehmen und der Zielsetzung des Nationalparks entsprechende Empfehlungen zu formulieren. Der Beirat nimmt zu den Ausweisungen bzw. den Planungen zur Ausweisung der Windkraftkonzentrationsflächen in der Nationalparkregion wie folgt Stellung: 1. Arten-, Lebensraum- und Landschaftsschutz Ein Nationalpark dient dem Schutz und dem Erhalt einer (sich entwickelnden) Naturlandschaft mit ihren landschaftstypischen Eigenarten und ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften. Im Nationalpark Eifel wird dies im Rahmen der Verordnung zum Nationalpark vom 17.12.2003 zum Ausdruck gebracht. Allerdings ist die Ausdehnung des Nationalparks Eifel begrenzt, seine Natürlichkeit muss sich zum großen Teil noch entwickeln und seine Umgebung ist eine vom Menschen geformte Kulturlandschaft. Negative Effekte auf die Lebensgemeinschaft des Nationalparks sind damit oftmals außerhalb der Nationalparkgrenzen begründet. Daraus folgt, dass der Schutz von Tierarten mit 1. Migrationsverhalten (z.b. wandernde Fischarten, Zugvögel), 2. verhältnismäßig geringen Populationsdichten (Spitzenprädatoren) oder mit 3. großen Aktionsradien (z.b. Großherbivoren, Großvogelarten) im Nationalpark alleine nicht gesichert werden kann. Um den nachhaltigen Schutz dieser Arten zu gewährleisten, muss die Nationalparkumgebung (NLP-Region) bei der Umsetzung der Schutzziele des Nationalparks Eifel unbedingt berücksichtigt werden. Darüber hinaus dient ein Nationalpark mit seinen Eigenarten auch der Erholung. Die Natürlichkeit und Schönheit einer vom Menschen wenig beeinflussten Landschaft ist dabei ein wesentlicher Aspekt. Auch daraus ergibt sich, dass die Umgebung des Nationalparks bei der Betrachtung des Schutzgutes des Nationalparks mit einbezogen werden muss. 1

2. Windenergienutzung und Schutzziele des Nationalparks Eifel Obwohl die Verringerung des CO2-Ausstoßes durch Windparks generell zu begrüßen ist, stellt ein Nationalpark in der Landesplanung ein Vorranggebiet für den Naturschutz dar und hat damit eine besondere Verantwortung für alle in ihm vorhandenen Lebensräume und Arten. Im Spannungsfeld zwischen Windkraftanlagen im Nationalparkumfeld und dem Schutzgut des Nationalparks sind vornehmlich Großvogelarten und seltene Fledermausarten betroffen, die regelmäßig den Nationalpark verlassen. Der nachhaltige Schutz ist nur gewährleistet, wenn negative Auswirkungen der Windkraftanlagen im gesamten Aktionsraum dieser Arten, also auch in der Umgebung des Nationalparks, ausgeschlossen werden können. - Zu den betroffenen Arten zählen unter den Vögeln vor allem Rotmilan, Schwarzmilan, Schwarzstorch, Uhu und Kolkrabe, bei den Fledermäusen mehrere seltene und gefährdete Arten mit Verbreitungsschwerpunkt im Nationalpark. 3. Beispiel Schwarzstorch Bezüglich einer populationsrelevanten Gefährdung von Großvogelarten durch Windkraftanlagen in der Nationalparkregion soll die Problematik anhand des Schwarzstorchs und der geplanten Windkraftkonzentrationsfläche Höfen bei Monschau dargestellt werden. Der Schwarzstorch, eine Großvogelart mit hohem Raumanspruch, besitzt in der Regel nur geringe lokale Populationsdichten. Im Nationalpark Eifel ist die Lebensraumkapazität mit ein bis drei Paaren erschöpft. Allerdings sind selbst diese wenigen Brutpaare von Nahrungshabitaten außerhalb des Nationalparks abhängig. Die vorhandenen Schutzgebiete (s. Abb.1, Abb. 2, Tab.1) im Umfeld des geplanten Windparks Höfen bei Monschau zeichnen sich durch einen bereits jetzt vorhandenen hohen Naturschutzwert aus. Viele dieser Gebiete wurden durch bereits durchgeführte bzw. eingeleitete Naturschutzmaßnahmen aufgewertet und werden sich weiter positiv entwickeln. Nahezu alle Naturschutzgebiete sind zudem als FFH-Gebiete ausgewiesen. Der Windenergie-Erlass des Landes NRW sieht im Normalfall um betroffene Naturschutz- und FFH- Gebiete sowie um Nationalparke Pufferzonen von 300 m vor. Dieser Abstand kann in Abhängigkeit der Schutzgüter größer oder kleiner gewählt werden. Die von dem geplanten Windpark betroffenen Gebiete sind von großer Bedeutung für den Erhalt verschiedener Vogel- und Fledermausarten. In den Standarddatenbögen des FFH-Gebiets Perlenbach-Fuhrtsbachtal (DE-5403-301) sind beispielsweise Rotmilan, Schwarzstorch, Großes Mausohr, Großer Abendsegler und die Kleine Bartfledermaus aufgeführt, die auch im Nationalpark vorkommen. Die FFH- und Vogelschutzgebiete des NATURA 2000-Netzwerks sowie der Nationalpark Eifel sind somit für den Schutz verschiedener Fledermausarten bzw. Vogelarten, die aufgrund ihrer Lebensraumansprüche und Lebensweisen einen hohen Schutzabstand zu Windrädern erforderlich machen, von Bedeutung. 2

Abb. 1: Natura 2000-Netzwerk auf deutschem Staatsgebiet westlich und südlich des NLP Eifel (aus: www.naturschutzinformationen-nrw.de/natura2000-meldedok/de/karten/n2000) Abb. 2: Deutsch-belgisches Natura 2000-Netzwerk südwestlich des NLP Eifel (aus: http://natura2000.eea.europa.eu) 3

Tab. 1: NATURA 2000-Gebiet im deutsch-belgischen Grenzgebiet (nicht vollständig) Kermeter, DE-5404-30 Vogelschutzgebiet Kermeter-Hetzinger Wald, DE-5304-402 Kalltal und Nebentäler, DE-5303-302 Oberlauf der Rur, DE-5403-304 Gebirgsbach Rur bei Monschau, DE-5403-302 Perlenbach-Fuhrtsbachtal, DE-5403-301 Dedenborn, Talaue des Puengel-, Wuestebaches und Erkensruhroberlauf, DE-5404-303 Oleftal, DE-5504-303 Manscheider Bachtal und Paulushof, DE-5505-30 Hänge an Urft und Gillesbach, Urftaue von Urft bis Schmidtheim, DE-5405-302 Camp militaire d'elsenborn (Büllingen; Bütgenbach), BE-33037 Venngebiete der Rur, BE33036 Schwalmtal, BE33038 Warchetal zwischen Bütgenbach und Robertville, BE33043 Quellen der Amel, BE33044 Warchetal oberhalb von Bütgenbach, BE33046 Anmerkungen zum Zwischengutachten Liebert (2012): Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zur Ausweisung von Windenergie-Konzentrationsflächen im Gebiet der Stadt Monschau. Avifauna sowie weitere planungsrelevante Arten, exklusive Fledermäuse. - Zwischenbericht, Büro für Freiraumplanung. Aus avifaunistischer Sicht ist insbesondere das Vorkommen des Schwarzstorches von Bedeutung. Essentielle und nicht ersetzbare Nahrungshabitate würden durch den Bau des Windparks für den Schwarzstorch verloren gehen. Die artenschutzrechtliche Prüfung im Rahmen des Gutachtens beinhaltet aus Sicht des Nationalpark-Beirates insbesondere Mängel bei der Bewertung des Schwarzstorches. Die Raumnutzungserfassung des Schwarzstorches ist aussagekräftig und für ein artenschutzrechtliches Gutachten angemessen. Die Interpretation der Daten ist jedoch fachlich nicht haltbar und die Raumnutzungsanalyse ist somit unzureichend: Der Schwarzstorch pendelt regelmäßig zwischen Brut- und Nahrungshabitaten durch das Plangebiet. Es konnten ausgehend vom Horststandort im Zentrum des Nationalparks fast ausschließlich Flüge in südwestliche Richtung zu den Nahrungshabitaten erfasst werden. Insgesamt fanden laut Gutachten 12 Beobachtungen in kritischen Höhen (geplante Rotorhöhe) über dem Plangebiet statt. Dies sind 27 % aller erfassten Kontakte, wodurch ein hohes Gefährdungspotential für den Schwarzstorch abgeleitet werden kann. 4

Die vorhandene Flugachse ist der einzig verbleibende Korridor zwischen den bereits bestehenden Windkraftanlagen. Eine Barrierewirkung durch den Bau des geplanten Windparks Höfen mit dem Wegfall essentieller Nahrungshabitate insbesondere im Perlenbach-Fuhrtsbachtal wird auch in der Speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung aus dem Jahr 2012 nicht ausgeschlossen. Seit vielen Jahren wurde das Perlenbach-Fuhrtsbach-Talsystem naturschutzfachlich optimiert und stellt für den Schwarzstorch ein hervorragendes Nahrungshabitat dar. Nicht ohne Grund legt der Schwarzstorch von seinem Horststandort vergleichsweise weite Strecken zu diesem Lebensraum zurück. Der Wegfall dieses essentiellen Nahrungshabitates durch den Bau des geplanten Windparks Höfen hätte relevante Auswirkungen auf das vorhandene Schwarzstorchpaar, insbesondere durch ein erhöhtes Tötungsrisiko. Rein rechtlich muss der Verlust von Nahrungshabitaten durch CEF-Maßnahmen (vorgezogener Ausgleich, 15 BNatSchG), die zum Zeitpunkt der Maßnahmenumsetzung wirksam sind, ausgeglichen werden. Andere Bachtäler (z.b. Kluckbach- oder Rurtal) im Umfeld des geplanten Windparks sind aus verschiedenen Gründen (fehlende Störungsfreiheit, Morphologie beim Kluckbach, etc.) überhaupt nicht mit dem Fließgewässersystem insbesondere des Fuhrtsbaches zu vergleichen. Als Ausweichhabitate, wie im Gutachten dargestellt, sind sie nicht geeignet. Den Verlust eines kompletten naturnahen Bachtalsystems als Nahrungshabitat für den Schwarzstorch auszugleichen, ist nicht möglich. Darüber hinaus wären weitere Nahrungshabitate wie zum Beispiel Teile des Holderbachtales von dem Windpark betroffen. Die Nahrungshabitate des Schwarzstorchs setzen sich auf dem Truppenübungsplatz Elsenborn fort. Eine Bewertung hierzu fehlt in der Begutachtung vollständig. Angrenzende, noch vor wenigen Jahren besetzte belgische Schwarzstorchreviere sind inzwischen nicht mehr besetzt, in der Städteregion Aachen war 2013 kein weiterer sicherer Horststandort bekannt, so dass sich die länderübergreifende lokale Population in einem sehr schlechten Erhaltungszustand befindet. Der mögliche Wegfall großflächiger optimaler Nahrungshabitate würde diese Situation augenscheinlich verschlimmern. Die im Gutachten dargestellte Behauptung, der Schwarzstorch hätte beispielsweise im Vogelsbergkreis trotz Ausbaus der Windkraft deutlich zugenommen, wird durch das im Frühjahr 2012 veröffentlichte Artenhilfskonzept für den Schwarzstorch in Hessen (Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland) widerlegt. Im Vogelsbergkreis mit seiner Vielzahl an Windrädern ist der Bestand mittlerweile so deutlich rückläufig wie in keinem anderen hessischen Gebiet. Der Brutbestand nahm von 14-15 Brutpaare auf 6-8 Brutpaare ab. 5

4. Fazit und Forderung des Nationalparkbeirats: Der Beirat des Nationalpark Eifel geht davon aus, dass bei Umsetzung der aufgeführten Planungen von Windkraftkonzentrationszonen von einem Verbotstatbestand im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG 44 (1),2) bezüglich des Schwarzstorchs auszugehen ist. Es ergibt sich daraus folgende Forderung des Nationalparkbeirats zur Planung von Windkraftkonzentrationsflächen in der Nationalparkregion Eifel (beinhaltet alle Nationalparkkommunen): 1. Die Planung der Windkraftkonzentrationsfläche Höfen ist aufzugeben und die Planung der Windkraftkonzentrationsfläche Hellenthal ist im Sinne der Stellungnahme erneut zu prüfen. 2. Keine weitere Genehmigung von WKAs in der Nationalparkregion ohne Berücksichtigung der spezifischen Schutzziele des Nationalparks Eifel insbesondere seiner Bedeutung für Großvogelarten und seltene Fledermausarten sowie aus Landschaftsschutzgründen 3. Aufgrund der (inter)nationalen Bedeutung von Nationalparken Ausweisung einer ausreichend großen Pufferzone rund um den Nationalpark (Vorschlag 1000 m), in der zukünftig keine Windräder mehr aufgestellt werden sollten und vorhandene nach und nach zurückgebaut werden sollten. 4. Entwicklung eines regionalen (die NLP-Region) betreffenden WKA-Plans unter Einbeziehung aller vorhandenen WKAs und Berücksichtigung von Kumulationseffekten, dabei räumliche Begrenzung der WKA auf wenige Teilgebiete (maximal zwei bis drei Gebiete in der NLP-Region). 6

Einige Anmerkungen zu Begriffen (Glossar) Lokalpopulation: Die Lokalpopulation wird hier im Sinne des juristischen Begriffs verwendet, d.h. in Fall des Schwarzstorchs handelt es sich um die Brutpopulation der geographisch abgrenzbaren Westeifel inklusive der angrenzenden Bereiche der Ardennen. Populationsökologisch handelt es sich um einen nicht abgrenzbaren Teil der mitteleuropäischen Population. Nationalparkregion: Kommunen Simmerath, Monschau, Hellenthal, Kall, Schleiden, Hürtgenwald, Heimbach, Mechernich und Nideggen und an den Nationalpark angrenzende Kommunen auf belgischer Seite. Die vorliegende Problematik wird hiermit räumlich sinnvoll und handlungsorientiert dargestellt. Ein definierter Abstand zur NLP Grenze ist aufgrund der NLP- Form und unterschiedlichen Habitatausstattung innerhalb und außerhalb des NLPs nicht sinnvoll. Verbotstatbestand: Im Sinne des Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG 44 (1),2 Seltene, gefährdete Fledermausarten: Potentiell sind alle flugfähigen Tierarten von WKAs betroffen. Im Sinne der hier dargestellten Ausführung sind aber nur solche relevant, für die der Nationalpark eine besondere Bedeutung hat. Dies bedingt den Ausschluss von häufigen und weit verbreiteten Arten, wie z.b. Zwergfledermaus und Braunes Langohr. Naturnähe/Natürlichkeit: Der Grad der Ähnlichkeit zwischen Ökosystemen mit und ohne menschlichen Einfluss (Reif 2000). 7