Ortsgemeinde Fluterschen



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Transkript:

Niederschrift 5/2014-2019 Seite 16 Ortsgemeinde Fluterschen Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderats Tag Dienstag, 20. Januar 2015 Ort Beginn der Sitzung Ende der Sitzung Landgasthof Koch 19:05 Uhr 21:00 Uhr anwesend 1. Ortsbürgermeister Ralf Lichtenthäler als Vorsitzender 2. Beigeordneter Udo Heitkämper 3. Susanne Asbach 4. Martina Asbach-Sauer 5. Arnd Berger 6. Torsten Henn (ab 19:50 Uhr) 7. Ilka Hoffmann 8. Hans-Jürgen Laumann 9. Tanja Lück 10. Friedel Sohn 11. Kathrin Thomas abwesend Erster Beigeordneter Klaus Lauterbach Uwe Bürger sonstige Teilnehmer Bürgermeister Höfer und Irene Banmann, Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen Schriftführerin Irene Banmann Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß eingeladen. Die gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder beträgt: 13 Der Ortsgemeinderat ist beschlussfähig. Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 2. Vergabe von Bauleistungen für den Ausbau der Gemeindestraße Wasserberg 3. Rückübertragung des Verbandsgemeindeverbindungsweges Nr. 4 in den Gemarkungen Fluterschen und Oberwambach 4. Antrag des SSV Almersbach-Fluterschen e. V. auf Gewährung eines Zuschusses sowie eines Darlehens 5. Antrag der Eheleute Nadine und Björn Hundacker auf Sperrung des Gemeindeweges zwischen dem Baugebiet Auf dem Nassen und der K 31 6. Einwohnerfragestunde 7. Verschiedenes

Niederschrift 5/2014-2019 Seite 17 Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt der Vorsitzende Folgendes zu den Tagesordnungspunkten 4 und 5: TOP 4 Antrag des SSV Almersbach-Fluterschen e. V. auf Gewährung eines Zuschusses sowie eines Darlehens Über den Antrag auf Gewährung eines Darlehens soll in der nächsten nicht öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderats beraten werden. TOP 5 Antrag der Eheleute Nadine und Björn Hundacker auf Sperrung des Gemeindeweges zwischen dem Baugebiet Auf dem Nassen und der K31 Dieser Tagesordnungspunkt soll abgesetzt und in der nächsten Sitzung des Ortsgemeinderats beraten werden. Die bisherigen Tagesordnungspunkte 6 und 7 werden zu Tagesordnungspunkten 5 und 6. Der Ortsgemeinderat ist damit einverstanden. TOP 1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 liegt den Ratsmitgliedern vor. Es wird der Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 mit folgenden Festsetzungen beschlossen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden Haushaltsjahr 2015 Haushaltsjahr 2016 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf 521.470 559.370 der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 598.930 569.330 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-) - 77.460-9.960 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf 493.870 531.770 die ordentlichen Auszahlungen auf 531.530 502.930 Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen - 37.660 28.840 die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 0 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 0 Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0 0 die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 152.700 46.000 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 307.100 1.000 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 154.400 45.000 die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 192.060 0 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 73.840 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 192.060-73.840 der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 838.630 577.770 der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 838.630 577.770 Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr - 192.060 73.840

Niederschrift 5/2014-2019 Seite 18 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für verzinste Kredite auf 0 0 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden veranschlagt auf 0 0 Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden veranschlagt auf 0 0 4 Steuerhebesätze Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2015 Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 300 v. H. 300 v. H. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 365 v. H. 365 v. H. 2. Gewerbesteuer 365 v. H. 365 v. H. 3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden für den ersten Hund 27 27 für den zweiten Hund 39 39 für jeden weiteren Hund 51 51 5 Eigenkapital Eigenkapitalquote Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 2010 1.212.474 53,42 % Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 2011 1.343.019 56,81 % Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 2012 1.381.323 noch zu ermitteln Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 2013 1.274.605 noch zu ermitteln Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 2014 1.242.985 noch zu ermitteln Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 2015 1.165.525 noch zu ermitteln Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 2016 1.155.565 noch zu ermitteln 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.000 2.000 überschritten sind. 7 Wertgrenze für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 0 0 sind im Einzelnen im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

Niederschrift 5/2014-2019 Seite 19 TOP 2 Vergabe von Bauleistungen für den Ausbau der Gemeindestraße Wasserberg Die o. a. Baumaßnahme wurde öffentlich ausgeschrieben. Anzahl der abgeholten Leistungsverzeichnisse: 15 Anzahl des abgegebenen Angebote: 9 Submissionstermin: 13.01.2015 Geprüftes Submissionsergebnis: 88.200,63 Günstigster Bieter: AS GmbH, Lautzert Das Angebot der Firma AS GmbH, Lautzert, ist wirtschaftlich angemessen. Die Kostenschätzung belief sich auf 84.000. Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan der Ortsgemeinde Fluterschen in ausreichender Höhe zur Verfügung. Der Auftrag für den Ausbau Wasserberg (Straßenbau/Oberflächenwiederherstellung (70 %)) wird an die Firma AS GmbH, Lautzert, zu einem Betrag von 88.200,63 vergeben. TOP 3 Rückübertragung des Verbandsgemeindeverbindungsweges Nr. 4 in den Gemarkungen Fluterschen und Oberwambach Der Umwelt- und Bauausschuss der Verbandsgemeinde Altenkirchen hat in der Sitzung vom 20.03.2014 die Instandsetzung und Rückübertragung des Verbandsgemeindeverbindungsweges Nr. 4 zwischen Fluterschen und Oberwambach beschlossen (ein Plan liegt den Ratsmitgliedern vor). Der Ausbau sollte nur dann erfolgen, wenn die Ortsgemeinden Fluterschen und Oberwambach den Weg nach der Instandsetzung zurücknehmen. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen entsprechenden Förderantrag zu stellen. Um die Förderfähigkeit des Verbandsgemeindeverbindungsweges festzustellen, wurde dieser von der Zuwendungsstelle besichtigt. Ein Teil des Weges, ca. 640 m, wurde als förderfähig anerkannt (im Plan rosa markiert). Seitens der Verbandsgemeinde wird nun eine Zuwendung für den förderfähigen Teil beantragt. Der übrige Teil des Weges wird voraussichtlich ohne Zuwendung instand gesetzt (im Plan blau markiert). Der Weg soll voraussichtlich in vorhandener Breite instand gesetzt werden. Es sollen zwei bis drei Haltebuchten entlang des Verbandsgemeindeverbindungsweges gebaut werden. Der Ortsgemeinderat stimmt der Rückübertragung des Verbandsgemeindeverbindungsweges Nr. 4 im Bereich der Ortsgemeinde Fluterschen zu. Die Rücknahme erfolgt nur dann, wenn der komplette Verbandsgemeindeverbindungsweg durch die Verbandsgemeinde instand gesetzt wird. TOP 4 Antrag des SSV Almersbach-Fluterschen e. V. auf Gewährung eines Zuschusses sowie eines Darlehens Der SSV Almersbach-Fluterschen e. V. hat für die Errichtung einer Eisstockbahn auf dem Sportplatz in der Ortsgemeinde Almersbach einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses bei der Ortsgemeinde Fluterschen gestellt.

Niederschrift 5/2014-2019 Seite 20 Die Gesamtkosten belaufen sich auf 23.000. Die Verbandsgemeinde Altenkirchen, die Ortsgemeinde Almersbach sowie der Sportbund haben einen Zuschuss von insgesamt 17.000 in Aussicht gestellt. Der Eigenanteil des Sportvereins beträgt demnach 3.000. Die Ortsgemeinde Fluterschen hat in den vergangenen Jahren keinen Zuschuss an den Sportverein für Unterhaltungsmaßnahmen ausgezahlt. Bei Investitionen hat die Ortsgemeinde bisher Zuwendungen gewährt. Im Haushaltsplan 2015 wurden vorsorglich entsprechende Haushaltsmittel von 1.500 eingeplant. Der Ortsgemeinderat beschließt, dem SSV Almersbach-Fluterschen e. V. einen Zuschuss von 1.500, zweckgebunden für die Errichtung einer Eisstockbahn, zu gewähren. Der Zuschuss darf erst mit Bauausführung ausgezahlt werden. Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung TOP 5 Einwohnerfragestunde Es liegen keine Wortmeldungen vor. TOP 6 Verschiedenes Die nächste Ortsgemeinderatsitzung wird auf den 24.02.2015 terminiert. Die Uhrzeit wird noch bekannt gegeben. Die Flursäuberung in der Ortsgemeinde soll am 11.04.2015 stattfinden. Die Ortsgemeinde hat für den Glascontainerstellplatz eine Miete für 2014 von 651,01 erhalten. Für die durchgeführte Dorfmoderation sind die restlichen Zuwendungsmittel eingegangen. Insgesamt hat die Ortsgemeinde eine Zuwendung aus der Dorferneuerung von 12.000 erhalten. Der VDK hat zur geplanten Neugestaltung des Kinderspielplatzes eine Stellungnahme abgegeben. Diese war für den Antrag auf Gewährung von Dorferneuerungsmitteln notwendig. Das Ratsmitglied Udo Heitkämper spricht die Splittanhäufung auf der Straße Im Nassen an. Diese wurde nach Verlegung des Stromanschlusses nicht ausreichend entsorgt. Der Vorsitzende wird sich um die Angelegenheit kümmern. Im Rahmen des Ausbaues des Wasserbergs wurde der Vorsitzende von der EAM bezüglich einer unterirdischen Stromverkabelung angesprochen. Diese bringe viele Vorteile für die Ortsgemeinde sowie für die Anlieger. Allerdings könnten auf den einzelnen Grundstückseigentümer Kosten zukommen. Der Vorsitzende regt an, vor Beginn der nächsten Ortsgemeinderatsitzung am 24.02.2015 eine Anliegerversammlung durchzuführen. Zu dieser Versammlung sollen Mitarbeiter der EAM eingeladen werden, um die Angelegenheit zu erläutern. Es wird überlegt, einen Elektriker beratend hinzuzuziehen, um die jeweiligen Kosten des einzelnen Grundstückseigentümers beurteilen zu können.