Höchstgebote bei BVVG-Ausschreibungen im 1. Halbjahr Informationen und. Jagdschutzverbandes zum EGMR-Urteil. BzAR-Auswertung vom

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Transkript:

von 182,1 Mrd., 435 Agrargenossenschaften mit einem Umsatz von 1,3 Mrd., 448 Landwirtschaftliche Waren und ienstleistungsgenossenschaften mit 9,3 Mrd. Umsatz davon 52 Molkereigenossenschaften mit 5 Mrd. sowie 669 Gewerbliche Warenund ienstleistungsgenossenschaften mit 12,7 Mrd. Umsatz. Informationen und Handlungsempfehlungen des eutschen Jagdschutzverbandes zum EGMRUrteil JV, Nachricht vom 26. 7. 212 as Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) hat in manchen Revieren für große Unruhe gesorgt. Vereinzelt haben Jagdgenossen ihren Austritt aus der Genossenschaft erklärt und die Revierinhaber aufgefordert, die Bejagung einzustellen. er eutsche Jagdschutzverband (JV) hat in einer Handlungsempfehlung für Jagdpächter und Jagdgenossenschaften zusammengefasst, wie die Betroffenen darauf reagieren können. ie Handreichung umfasst sowohl Informationen für Revierinhaber als auch für Vorstände von Jagdgenossenschaften. Sie kann aber auch für Jagdbehörden hilfreich sein. er JV stellt klar: Trotz des EGMR Urteils gibt es derzeit keine Möglichkeit für Grundstückseigentümer, die Jagd auf ihrem Grundstück aus Gewissensgründen zu untersagen. Gerichte und Behörden in eutschland sind weiterhin an das geltende Recht gebunden. er Gesetzgeber ist jetzt aufgefordert die Jagdgesetzgebung dem Urteil anzupassen. er JV fordert dabei aber nicht über das Ziel hinauszuschießen, sondern die Anpassung auf begründete Einzelfälle zu beschränken und die Grundrechte anderer Betroffener ebenfalls zu berücksichtigen etwa der Nachbarn. Siehe Heft 8/212, S. 326 ff. und S. 331. Höchstgebote bei BVVGAusschreibungen im 1. Halbjahr 212 BzARAuswertung vom 1. 8. 212 ie BVVG Bodenverwertungs und verwaltungs GmbH veröffentlicht regelmäßig jene Höchstgebote zu ihren Ausschreibungen, die den Zuschlag erhalten haben. 1 ie Ergebnisse aus dem 2. Halbjahr 211 wurden in Heft 2/212, S. 54 bis 56 ausgewertet. Hier folgt eine Auswertung zu den Ergebnissen des 1. Halbjahres 212. Zum Vergleich Wie die Tabelle 1 zeigt, ging im ersten Halbjahr 212 im Vergleich zum Vorjahr die insgesamt im Ausschreibungsverfahren der BVVG verkaufte und verpachtete Fläche zurück, der Anteil der nahm zu und die erzielten Preise stiegen weiter. 2 Im Vergleich Tabelle 1: BVVGAusschreibungsergebnisse im Vergleich 1. Hj. 211 2. Hj. 211 1. Hj. 212 Fläche in ha 8.124 9.122 6.277 dav. 24 % 24 % 21 % bei 16.547 15.54 18.15 und Jahr bei 468 433 548 /BP bei 397 32 367 /BP und Jahr bei 11,8 1,4 12,8 Quelle: BVVG, eigene Berechnungen zum 1. Halbjahr 211 sind im 1. Halbjahr 212 offensichtlich mehr Flächen niedriger Bonität verkauft worden. Noch stärker war das offensichtlich im 2. Halbjahr 211. Es könnte also sein, dass auch 212 im 2. Halbjahr mehr Flächen niederer Bonität verkauft 1 Eine Zusammenstellung aller Höchtgebotssammlungen finden Leser von NLBzAR unter www.bodenmarkt.info in Bodenmarkt EXKLUSIV. 2 Von der BVVG werden die Lose ab 5 ha veröffentlicht. Hier wurden von diesen nur Lose mit einem Ackerlandanteil von mehr als 8 % ausgewertet. ie Zeiträume der ausgewerteten Halbjahre sind nicht vollständig identisch. Es können also einzelne Verkäufe/Verpachtungen in das Halbjahr darunter oder darüber gerutscht sein. NLBzAR 9 /212 351

Tabelle 2: Auswertung der BVVGAusschreibungsergebnisse¹ für das 1. Halbjahr 212 Bundesland Art Umfang Lose Losgröße ha Anteil in % Anzahl Anteil in % ˉx ha Brandenburg Mecklenburg Vorpommern Sachsen Anhalt Thüringen Neue Länder³ 2.23,7 491,78 1.711,92 1.625,87 43,75 1.195,12 2.27,2 282,32 1.744,89 365,77 15,4 26,37 6.277,3 1.335,94 4.941,9 22,32 77,68 26,49 73,51 13,93 86,7 28,28 71,19 21,28 78,72 82 26 56 77 26 51 124 21 13 24 11 13 311 87 224 31,71 68,29 33,77 66,23 16,94 83,6 45,83 54,17 27,97 72,3 26,87 18,91 3,57 21,12 16,57 23,43 16,35 13,44 16,94 15,24 9,58 2,3 2,18 15,36 22,6 14.31,55 39,88 21.558,66 557,4 2.264,77 71,78 15.83,8 55,33 18.15,34 548,6 ¹ Lose über 5 ha, mit mindestens 8 % Ackerland ² Würde bei einer Bestandhaltungsrendite von 5,5 % (rendite 2,5 % + 3 % Wertrendite) umgerechnet in bzw. preis bedeuten: ³ In Sachsen wurden nur 4 Lose verkauft (3) bzw verpachtet (1) mit einem Flächenumfang von nur knapp 55 ha. ie Werte sind in den Werten für die neuen Länder berücksichtigt. werden als im 1. Halbjahr. Bei den zuschlägen ist dieses Phänomen im 1. Halbjahr 212 nicht zu erkennen. Ergebnisse Im 1. Halbjahr 212 3 wurde für insgesamt 311 Lose mit einer Fläche von fast 6.3 ha der Zuschlag erteilt (siehe Tabelle 2). Nur sehr wenig wurde in Sachsen verkauft oder verpachtet (55 ha). ie durchschnittliche Losgröße in dem ausgewerteten Segment (siehe FN 2, S.351) betrug nur wenig mehr als 2 ha. 211 lag dieser Wert für die Zuschläge im 1. Halbjahr etwa in gleicher Höhe. ie BVVG gibt als urchschnitt aller Ausschreibungen für 211 rund 19 ha an. 4 Weiter zurückgegangen ist der Anteil der zuschläge. Er betrug nur noch 21 %. ie lose sind mit durchschnittlich 15 ha kleiner als die lose mit 22 ha. er Anteil der verkauften Fläche beträgt in SachsenAnhalt nur 14 %, hingegen in Brandenburg 22 % und in Mecklenburg Vorpommern 26 % der Flächen. Tabelle 3: Spitzenwerte bei den BVVGgeboten im 1. Halbjahr 212 Quelle BVVG 352 Lfd. Nr. summe Losgröße ha AZ Land 1 31.265 376.8 12 69 Sachsen 2 3.351 211.2 7 5 MecklenburgVorpommern 3 29.43 55. 19 43 MecklenburgVorpommern 4 28.856 155.5 5 93 SachsenAnhalt 5 26.257 18.15 7 54 MecklenburgVorpommern 6 26.254 75. 29 48 MecklenburgVorpommern 7 26.52 29.5 8 52 MecklenburgVorpommern 8 25.415 425.28 17 43 MecklenburgVorpommern NLBzAR 9 /212

Höchstgebote mit Zuschlag Vergleich² 786,59 7.16,93 1.185,73 1.134,59 1.114,56 12.759,67 869,21 9.187,87 998,27 9.964,81 355,3 12,93 539,48 15,5 259,13 11,82 35,6 11,31 12,8 Vergleich² 19,53 235,1 29,67 281,86 14,25 214,94 16,81 25,57 2,17 232,77 Quelle: BVVG, eigene Berechnungen Es ist anzunehmen, dass an den Losen der Anteil der Käufe mit wachsenden Preisen sowohl im Zeitverlauf als auch in der Folge höherer Bonität sinkt und dann die zuschläge eher das Rennen machen. Zum einen weil die Unternehmen aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage die vorziehen, wohl wissend, dass sie mit der (relativ) stärker zur Kasse gebeten werden und bei einem späteren Erwerb auch die bis dahin weiter steigenden Preise einkalkulieren müssen. er durchschnittliche Preis bei lag mit 18.15 höher als im Vorjahr und auch deutlich höher als die im urchschnitt aller Verkehrswertverkäufe der BVVG im 1. Halbjahr 212 erzielten 13.74. 5 In MecklenburgVorpommern wurde ein urchschnittspreis von 21.559 bei den fällen erreicht. SachsenAnhalt verzeichnet einen fast ebenso hohen urchschnittswert und die drei sächsischen Lose liegen auf gleichem Niveau. Gemessen an den sonst in Brandenburg gezahlten Preisen sind die über 14. im Landesdurchschnitt sehr hoch. Acht Verkäufe wurden in Ostdeutschland im 1. Halbjahr 212 bei einem Höchstgebot von mehr als 25. abgeschlossen (siehe Tabelle 3). er Spitzenwert lag bei 31.265 in Sachsen. ie meisten Höchstwerte verzeichnet MecklenburgVorpommern. Im Falle der zuschläge wurde über Ausschreibungen der BVVG durchschnittlich ein Preis von 367 und Jahr erzielt. Bei den Neuverpachtungen der BVVG insgesamt waren das im ersten Halbjahr 284 und Jahr und bei den Bestandspachten 254 und Jahr. 6 en höchsten durchschnittlichen preis erreicht die BVVG mit mehr als 7 und Jahr in SachsenAnhalt. Ein abschluss lag sogar bei 1.4 und Jahr (etwa 7 ha bei einer AZ von 87 im Bördekreis). Mit diesem lagen 19 Abschlüsse bei 1. und Jahr und mehr. Aber auch in Brandenburg ( x 391 ) gab es einen preis von 758 und Jahr (75 ha, AZ 39, Landkreis Uckermark). In MecklenburgVorpommern wurden im Schnitt fast 56 und Jahr erreicht. Man kann also sowohl bei den als auch bei den zuschlägen im Ausschreibungsverfahren feststellen, dass sie die urchschnittspreise weiter nach oben treiben. Im Ergebnis der Ausschreibungen der BVVG werden Spitzenergebnisse am ostdeutschen Bodenmarkt erreicht. Relation der Preise bei und ie BVVG geht bei der Entscheidung zwischen dem Zuschlag für ein und einem angebot von einer Bestandhaltungsrendite in Höhe von 5,5 % aus. iese setzt sich zusammen aus 2,5 % und 3, % Wertrendite. 7 Vergleicht man auf dieser Grundlage die mit den ergebnissen, dann wäre das Gleichgewicht z. B. bei 4 und Jahr einerseits und einem preis von 7.273 andererseits gegeben. Bei einem angebot von 2. müsste der Konkurrent mit dem angebot mehr als 1.1 und Jahr vorlegen. 3 Liste Stand 17. 7. 212 mit den Ergebnissen für die letzten sechs Monate. 4 NLBzAR 212, 313. 5 Vgl.: BVVGBilanz nach 2 Jahren, NLBzAR 212, 313. 6 Ebenda, S. 324. 7 K. Böhme, oder von Boden, Neue Landwirtschaft, 1/212, S. 35. NLBzAR 9 /212 353

* Vergleich mit unterschiedlicher Wertrendite (Spalte 1) und gleicher rendite von 2,5 %. Tabelle 4: Einfluss unterschiedlicher Wertrenditen auf die Relation / am Beispiel des Mittelwertes der Höchstgebote mit Zuschlag in den neuen Ländern im 1. Halbjahr 212 (Weiterführung der Tabelle 3) Wertrendite Vergleich* 3 % 18.15,34 548,6 2 % 18.15,34 548,6 1 % 18.15,34 548,6 18.15,34 548,6 998,3 9.964,73 816,77 12.179,11 635,26 15.658,86 453,76 21.922,4 12,8 12,8 12,8 12,8 Vergleich* 2,17 232,72 16,5 284,44 12,83 365,71 9,17 512, Tabelle 5: urchschnittliche Bonität (, gewichtet) der Lose bei und der zuschlägen Bundesland Brandenburg 4 3 Mecklenburg 4 36 Vorpommern SachsenAnhalt 78 59 Thüringen 52 45 Neue Länder 49 43 8 Siehe auch: K. Böhme, Preis, Qualität und Größe der Fläche, Bodenmarkt 4, S. 22 ff. 9 Siehe Bodenmarkt 4, S. 35. Projiziert man diese Relation auf die im 1. Halbjahr 212 erzielten urchschnittswerte, dann wird deutlich, warum die in der Mehrzahl der Fälle dem vorgezogen wird: Wer mit dem ostdeutschen urchschnittswert von 18.15 gekauft hätte, wäre nur mit einem angebot von mehr als 998 und Jahr zum Zuge gekommen. Tatsächlich liegt der urchschnitt der abschlüsse aber bei 548 und Jahr, was einem preis von nur 9.965 entspricht (siehe Tabelle 2). ass diese Relation nicht von unterschiedlichen Bodenqualitäten bei den bzw. den zuschlägen verfälscht wird, zeigt sich bei der Auswertung nach Bodenpunkten. ie geschilderten Relationen entstehen allerdings nur, wenn man wie die BVVG rechnet. Sicher sind 2,5 % rendite als Ansatz wenig umstritten, bei der Höhe der Wertrendite die den zukünftigen Wertzuwachs des Bodens wiederspiegelt kann man auch anderer Auffassung sein. In Tabelle 4 sind die Vergleiche mit unterschiedlichen Wertrenditen gerechnet. Wenn nur die rendite gerechnet wird, kehrt sich die Relation zwischen und um. Bei 1 % Wertrendite zeigt sich (am Beispiel der urchschnitte für alle Ausschreibungsergebnisse) bereits die Überlegenheit der für den Landwirt. Geht man davon aus, dass es nur die rendite, aber keinen Wertzuwachs gibt, dann ist der überlegen. Für den preis von 548 müsste ich (ohne Berechnung einer Wertrendite) einen preis von mindestens 22. bieten. er tatsächlich ermittelte urchschnittspreis ist mit 18.15 aber niedriger. Preis und Bonität Seit 29 weist die BVVG zu den Losen die Acker und die Grünlandzahl aus. Vergleicht man für die Zuschläge bei Losen mit 8 % Ackerlandanteil die erzielten Preise mit der (den Bodenpunkten) 8, dann lässt sich wie nicht anders zu erwarten ein klarer Zusammenhang erkennen. as machen die Abbildungen auf S. 355 deutlich. Sie zeigen aber auch Abweichungen, z. B. sehr hohe Preise bei mäßiger Bonität und umgekehrt. So schlagen sich aber auch Spitzenbonitäten nur sehr abgeschwächt in Spitzenpreisen nieder. ie große Zahl hoher Preise in MecklenburgVorpommern wird bei en zwischen 5 und 6 erreicht. eutlicher als die preise folgen 354 NLBzAR 9 /212

preis/ 35. 3. 25. 2. 15. 1. 5 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1 35. 3. 25. 2. 15. 1. 5 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1 35. 3. 25. 2. 15. 1. 5. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1 35. 3. 25. 2. 15. 1. 5 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1 preis/ 1.6 1.4 1.2 1. 8 6 4 2 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1 1.6 1.4 1.2 1. 8 6 4 2 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1 1.6 1.4 1.2 1. 8 6 4 2 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1 1.6 1.4 1.2 1. 8 6 4 2 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1 Höchstgebot mit Zuschlag Trennlinie lineare Regression Brandenburg Mecklenburg Vorpommern SachsenAnhalt Neue Bundesländer die preise der Qualität des Bodens. Es gibt aber auch hier noch andere Einflüsse auf den Preis. 9 Im Mittel haben die lose eine höhere Bodenqualität als die lose. Besonders Höchstgebote mit Zuschlag und der von der BVVG ausgeschriebenen Lose (1. Halbjahr 212, Lose über 5 ha und mit mindestens 8 % Ackerfläche) NLBzAR 9 /212 355

deutlich wird das in Sachsen Anhalt, wo die durchschnittliche der lose 78 und die der lose 59 beträgt. Zusammenfassung er Umfang der von der BVVG für den Verkauf und/oder für die Verpachtung ausgeschriebenen Flächen hat abgenommen. ie erzielten Preise liegen wieder deutlich über denen, die die BVVG selbst bei Verkehrswertverkäufen und bei abschlüssen im Mittel erreicht. Bei den von der BVVG ihren Entscheidungen zugrunde gelegten Renditen sind die abschlüsse für die Flächenbewerber deutlich günstiger. as zeigt sich auch in dem hohen Anteil der Zuschläge für gebote und deren weiter wachsendem Anteil. (bö) Auswertung: Klaus Böhme, Berechnungen: Nadja Kießling Einordnung in Größenklassen gem. 3 BpO 2; Festlegung neuer Abgrenzungsmerkmale zum 1. Januar 213 BMFSchreiben vom 22. 6. 212 IV A 4 S 145/9/11 Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Einordnung in Größenklassen gem. 3 BpO 2 ab 1. Januar 213 die in der Anlage aufgeführten neuen Abgrenzungsmerkmale sowie die meinem Schreiben vom 24. April 212 IV A 4 S 1451/7/111 (BStBl I S. 492) angefügte Zuordnungstabelle. ie Merkmale sind erst nach Aufstellung der Betriebskartei anzuwenden. ieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Anlage (Auszug) Einheitliche Abgrenzungsmerkmale für den 21. Prüfungsturnus (1. 1. 213) Betriebsart 1) Betriebsmerkmale in (G) Großbetriebe Handelsbetriebe (H) Fertigungsbetriebe (F) Freie Berufe (FB) Umsatzerlöse oder steuerlicher Umsatzerlöse oder steuerlicher Umsatzerlöse oder steuerlicher Andere Leistungsbetriebe (AL) Umsatzerlöse oder steuerlicher Kreditinstitute (K) Versicherungsunternehmen Pensionskassen (V) Unterstützungskassen (U) Landund forstwirtschaftliche Betriebe (LuF) Aktivvermögen oder steuerlicher Jahresprämieneinnahmen über Wirtschaftswert der selbstbewirtschafteten Fläche oder steuerlicher 7.3. 28. 4.3. 25. 4.7. 58. 5.6. 33. 14.. 56. (M) Mittelbetriebe über 9. 56. 51. 56. 83. 13. 76. 63. 35.. 19. (K) Kleinbetriebe 17. 36. 17. 36. 17. 36. 17. 36. 11.. 46. 3.. 5.. 1.8. 23. 125. 15. 65. alle 47. 36. 356 NLBzAR 9 /212