Amts- blatt für den Landkreis Freyung-Grafenau Nummer 18 Freyung, 31.12.2013 43. Jahrgang Datum Inhalt Seite im Dez. 2013 Weihnachts- und Neujahrsgrüße des s 61 02.12.2013 des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Donau-Wald, Außernzell 61 02.12.2013 des Kommunalunternehmens BBG Donau-Wald KU, Anstalt des öffentlichen Rechts, Außernzell 62 02.12.2013 des Kommunalunternehmens Abfallwirtschaft Donau-Wald, Anstalt des öffentlichen Rechts (kurz AKU Donau-Wald), Außernzell 63 16.12.2013 Haushaltssatzung des Landkreises Freyung-Grafenau für das Haushaltsjahr 2013 63 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, verehrte Gäste unseres Nationalparklandkreises, im Namen des Landkreises Freyung-Grafenau, aber auch ganz persönlich wünsche ich Ihnen eine gnadenreiche Weihnachtszeit und alles erdenklich Gute für das Jahr 2014. Verbinden mit diesen Wünschen möchte ich den Dank an alle Landkreisbürger, die sich im vergangenen Jahr für unseren schönen Bayerwald-Landkreis eingesetzt haben. Wir alle können zufrieden auf das Erreichte zurückblicken. Ich wünsche Ihnen von ganzem Herzen eine friedvolle und besinnliche Weihnachtszeit. Mögen Ihnen Gesundheit, Freude, Zufriedenheit, Glück und immer ein gutes Wort zur richtigen Zeit im Jahr 2014 beschieden sein. Freyung, im Dezember 2013 Ihr Donau-Wald, Außernzell 1. Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 26.07.2013 den geprüften Jahresabschluss 2012 behandelt und folgenden Beschluss gefasst: Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss
Amtsblatt des Landkreises Freyung-Grafenau Nr. 18/2013 62 89.751.440,91 und einem Jahresgewinn von 281.159,32 fest und beschließt, den Jahresgewinn im hoheitlichen Bereich in Höhe von 198.863,83 auf neue Rechnung vorzutragen und den Jahresgewinn beim Betrieb gewerblicher Art in Höhe von 82.295,49 einer zweckgebundenen Rücklage zuzuführen. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers: Buchführung und den Lagebericht des Zweckverbands Abfallwirtschaft Donau- Wald, Außernzell, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund entspricht der Jahresabschluss des Zweckverbands Abfallwirtschaft Donau-Wald, Außernzell, den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbands. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbands und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zweckverbands geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu Beanstandungen. ZAW Donau-Wald Verbandsvorsitzender des Kommunalunternehmens BBG Donau-Wald KU, Anstalt des öffentlichen Rechts, Außernzell 1. Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 18.07.2013 den geprüften Jahresabschluss 2012 behandelt und folgenden Beschluss gefasst: Der Verwaltungsrat stellt den Jahresabschluss 2.582.987,25 und einem Jahresgewinn von 206.028,82 fest und beschließt, den Jahresgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Buchführung und den Lagebericht des BBG Donau-Wald KU Kommunalunternehmen für die Behandlung von Bioabfällen und Grüngut Anstalt des öffentlichen Rechts des ZAW Donau-Wald, Außernzell, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund entspricht der Jahresabschluss des BBG Donau-Wald KU Kommunalunternehmen für die Behandlung von Bioabfällen und Grüngut Anstalt des öffentlichen Rechts des ZAW Donau-Wald, Außernzell, den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
Amtsblatt des Landkreises Freyung-Grafenau Nr. 18/2013 63 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kommunalunternehmens. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Kommunalunternehmens und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kommunalunternehmens geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu Beanstandungen. BBG Donau-Wald KU Verwaltungsratsvorsitzender des Kommunalunternehmens Abfallwirtschaft Donau-Wald, Anstalt des öffentlichen Rechts (kurz AKU Donau-Wald), Außernzell 1. Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 18.07.2013 den geprüften Jahresabschluss 2012 behandelt und folgenden Beschluss gefasst: Der Verwaltungsrat stellt den Jahresabschluss 150.415,59 und einem Jahresgewinn von 3.043,83 fest und beschließt, den Jahresgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Buchführung und den Lagebericht der Abfallwirtschaft Donau-Wald Anstalt des öffentlichen Rechts AKU Donau-Wald, Außernzell, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund entspricht der Jahresabschluss der Abfallwirtschaft Donau-Wald Anstalt des öffentlichen Rechts AKU Donau-Wald, Außernzell, den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kommunalunternehmens. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Kommunalunternehmens und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kommunalunternehmens geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu Beanstandungen. AKU Donau-Wald Verwaltungsratsvorsitzender Haushaltssatzung des Landkreises Freyung-Grafenau für das Haushaltsjahr 2013
Amtsblatt des Landkreises Freyung-Grafenau Nr. 18/2013 64 Aufgrund der Art. 57 ff. der Landkreisordnung (LKrO) für den Freistaat Bayern in der Fassung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 826, BayRS 2020-3-1-l), zuletzt geändert durch Art. 65 des Gesetzes vom 27. Juli 2012 (GVBl S. 366) erlässt der Kreistag des Landkreises Freyung-Grafenau folgende Haushaltssatzung: 1 1. Der Haushaltsplan des Landkreises für das Haushaltsjahr 2013 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 54.378.900,00 und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 9.745.000,00 festgesetzt. 2. Der Wirtschaftsplan der Volkshochschule des Landkreises Freyung-Grafenau für das Haushaltsjahr 2013 wird in den Erträgen auf 528.250,00 und in den Aufwendungen auf 528.250,00 festgesetzt. 2 Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt des Landkreises wird auf 2.480.000,00 festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden im Vermögenshaushalt des Landkreises in Höhe von 2.400.000,00 festgesetzt. 4 1. Die Hebesätze für die Kreisumlage, die für jedes Jahr neu festzusetzen sind, werden bei einem ungedeckten Bedarf im Rechnungsjahr 2013 von 26.471.590,00 (Umlagesoll) wie folgt festgesetzt: 1) Aus der Steuerkraftzahl der Grundsteuer A 49,25 v. H. 2) Aus der Steuerkraft der Gewerbesteuer 49,25 v. H. 3) Aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 49,25 v. H. 4) Aus der Umsatzsteuerbeteiligung 49,25 v. H. 5) Aus den Schlüsselzuweisungen 49,25 v. H. Die Kreisumlage wird in Hundertsätzen aus nachstehenden Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisungen bemessen. Vom Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung festgestellte Steuerkraftzahlen der Grundsteuer A 369.343 der Grundsteuer B 4.943.689 der Gewerbesteuer 12.986.547 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 15.898.299 Umsatzsteuerbeteiligung 1.686.445 80 % der gemeindlichen Schlüsselzuweisungen 2012 17.865.099 Umlagekraft 2013 53.749.422 2. Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern, die der Landkreis auf gemeindefreien Grundstücken erhebt und die jedes Jahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt: 1) Grundsteuer a) Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 400 v. H. b) Für die Grundsteuer (B) 400 v. H. 2) Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag 300 v. H. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 9.000.000,00 festgesetzt. 6 Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft. Freyung, 18. März 2013 samt Freyung-Grafenau Lankl Die Regierung von Niederbayern in Landshut hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung des Landkreises Freyung-Grafenau für das Jahr 2013 mit Schreiben vom 05.12.2013 AZ: 12-1512.272-16 rechtsaufsichtlich genehmigt. Der Haushaltsplan liegt gem. Art. 59 Abs. 3 LKrO in der Zeit vom 02.01.-10.01.2014 beim samt Freyung-Grafenau in Freyung, Wolfkerstraße 3, 94078 Freyung, Zimmer E08, während der Dienststunden öffentlich Freyung, 16.12.2013 samt Freyung-Grafenau Lankl
Amtsblatt des Landkreises Freyung-Grafenau Nr. 18/2013 65 Herausgeber/Redaktion/Herstellung/Vertrieb: samt Freyung-Grafenau Wolfkerstraße 3, 94078 Freyung Telefon: 08551 57-0, Fax: 08551 57-252 Email: info@lra.landkreis-frg.de Das Amtsblatt wird nach Bedarf ausgegeben, in der Regel monatlich. Das Amtsblatt ist auch über das Internet abrufbar (http://www.freyung-grafenau.de).