für den Landkreis Freyung-Grafenau

Ähnliche Dokumente
für den Landkreis Freyung-Grafenau

Verantwortlicher Herausgeber: Landratsamt Deggendorf

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS SCHWANDORF. Nr. 14 vom 31. Juli 2013 INHALTSVERZEICHNIS. Seite

Nummer 15. Schweinfurt, den Notdienste. Amtliche Bekanntmachung Teil I. Folgende Anlage ist Bestandteil dieses Amtsblattes:

Nr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises

Nr Inhaltsverzeichnis

Amtsblatt FÜR DEN. Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50

FÜR DEN LANDKREIS SCHWANDORF

AMTSBLATT. Schweinfurt, den Nummer 15

Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Landkreises Fürstenfeldbruck und Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebes für das Haushaltsjahr

FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen. Teil I. Bekanntmachungen des Landratsamtes

AMTSBLATT. des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab. Nr. 10 Neustadt a.d. Waldnaab, den 13. Juli Jahrgang. Inhaltsübersicht

für den Landkreis Freyung-Grafenau

Mittelfränkisches Amtsblatt

AMTSBLATT FÜR LANDKREIS UND LANDRATSAMT BAD TÖLZ-WOLFRATSHAUSEN

KREISAMTSBLATT. Amtliches Veröffentlichungsorgan des Landkreises Amberg-Sulzbach

A m t s b l a t t. Nr Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: Seite: 1. Nachruf Hr. Günter Hoffmann 123

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

B 1215 Amtsblatt Regierung von Niederbayern

Haushalt 2018 HAUSHALT

Haushalt 2019 HAUSHALT

Nr Dezember Jahrgang

HAUSHALTSSATZUNG. der Stadt Schweinfurt für das Haushaltsjahr 2018

AMTSBLATT des Landkreises Landshut

Verantwortlicher Herausgeber: Landratsamt Deggendorf

A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU. Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau Nr. 14 Dingolfing, 21.

Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

Amtsblatt. für den Landkreis Eichsfeld. Jahrgang 2005 Heilbad Heiligenstadt, den Nr. 23

AMTSBLATT der Stadt Querfurt

für den Landkreis Freyung-Grafenau

Amtsblatt. für den Salzlandkreis. - Amtliches Verkündungsblatt Jahrgang Bernburg (Saale), 26. Juni 2008 Nummer 34 I N H A L T

FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen. Kitzingen, Jahrgang/ Nummer XXXXIV/24. Teil I

2017 Donnerstag, 06. Juli 2017 Nr. 21. I n h a l t. Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern, Töging a.inn;

Nr Januar Jahrgang

Nr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises

für den Landkreis Rhön-Grabfeld Bad Neustadt a. d. Saale, Nummer 7

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

AMTSBLATT des Landkreises Landshut

A m t s b l a t t. Landkreis Straubing-Bogen

Bek. d. Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe vom

Regierung der Oberpfalz Amtsblatt

A M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 08

Nr. 2 Freitag, 6. Februar Jahrgang. Nachruf. Die Regierung von Niederbayern trauert um. Herrn Günther Dendl.

Haushaltssatzung 2017

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 16/2006. Schleswig, 04. Dezember Erhältlich im Rathaus Schleswig, Zimmer 19

Regierung der Oberpfalz Amtsblatt

Große Kreisstadt Radeberg Der Oberbürgermeister

Bekanntmachung. Haushaltssatzung der Stadt Neustadt (Hessen) für das Haushaltsjahr 2011

Amtsblatt der Stadt Wesseling

Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

AMTSBLATT des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab

Gemeinde Eslohe (Sauerland)

Regierung der Oberpfalz Amtsblatt

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 und Lagebericht

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Gemeinde Schkopau Amtsblatt

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm

Regierung der Oberpfalz Amtsblatt

Oberfränkisches Amtsblatt

FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen. Kitzingen, Jahrgang/Nummer XXXXVII/6. Teil I

Mittelfränkisches Amtsblatt

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 und Lagebericht

Oberbayerisches Amtsblatt

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Kusel für das Haushaltsjahr 2015 vom

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Kusel für das Haushaltsjahr 2016 vom

AMTSBLATT. der öffentlichen Ver- und Entsorgungsunternehmen im Landkreis Harz. 6. Jahrgang Wernigerode, 25. Oktober 2013 Nummer 8

FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen. Teil I. Bekanntmachungen des Landratsamtes. S a t z u n g

Regierung der Oberpfalz Amtsblatt

A m t s b l a t t für den Landkreis Kelheim

AMTSBLATT. der öffentlichen Ver- und Entsorgungsunternehmen im Landkreis Harz. 7. Jahrgang Wernigerode, 29. September 2014 Nummer 7

A m t s b l a t t. Nr Februar Jahrgang

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

Nr. 12 Freitag, 3. September Jahrgang. Nachruf. Am 9. August 2004 verstarb im Alter von 85 Jahren. Herr Johann Hunger

Bekanntmachung der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018

Amtsblatt. Nr. 17 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

61. Jahrgang Nr. 10 Datum Inhaltsverzeichnis:

Amtsblatt FÜR DEN. Nr. 03 Regen, (UVPG); Beantragung der wasserrechtlichen Gestattung

A m t s b l a t t. Nr Januar Jahrgang

Ortsübliche Bekanntgabe

5. Jahrgang 12. Mai 2017 Nummer 9. Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Soziales und Gesundheit am 15. Mai

Landkreis Rhön-Grabfeld. Bad Neustadt a. d. Saale, Nummer 8

Regierung der Oberpfalz Amtsblatt

Amtsblatt. für den Landkreis Eichsfeld. Jahrgang 2017 Heilbad Heiligenstadt, den Nr. 33

Amtsblatt des Landkreises Ansbach

Realsteuerhebesätze im Landkreis Fürstenfeldbruck

Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld

Regierung der Oberpfalz Amtsblatt

AMTSBLATT für den Landkreis Saalekreis

Regierung der Oberpfalz Amtsblatt

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 299. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und

A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU. Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau Nr. 3 Dingolfing, 21.

FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen. Kitzingen, Jahrgang/Nummer XXXXV/11. Teil I

für den Landkreis Freyung-Grafenau

RATIONAL Aktiengesellschaft

Nummer 12/2016 Amtliches Bekanntmachungsblatt Hünxe, Inhaltsverzeichnis:

Amtsblatt. für den Salzlandkreis. Amtliches Verkündungsblatt. 23. Jahrgang Bernburg (Saale), 12. Dezember 2012 Nummer 49 I N H A L T

Transkript:

Amts- blatt für den Landkreis Freyung-Grafenau Nummer 18 Freyung, 31.12.2013 43. Jahrgang Datum Inhalt Seite im Dez. 2013 Weihnachts- und Neujahrsgrüße des s 61 02.12.2013 des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Donau-Wald, Außernzell 61 02.12.2013 des Kommunalunternehmens BBG Donau-Wald KU, Anstalt des öffentlichen Rechts, Außernzell 62 02.12.2013 des Kommunalunternehmens Abfallwirtschaft Donau-Wald, Anstalt des öffentlichen Rechts (kurz AKU Donau-Wald), Außernzell 63 16.12.2013 Haushaltssatzung des Landkreises Freyung-Grafenau für das Haushaltsjahr 2013 63 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, verehrte Gäste unseres Nationalparklandkreises, im Namen des Landkreises Freyung-Grafenau, aber auch ganz persönlich wünsche ich Ihnen eine gnadenreiche Weihnachtszeit und alles erdenklich Gute für das Jahr 2014. Verbinden mit diesen Wünschen möchte ich den Dank an alle Landkreisbürger, die sich im vergangenen Jahr für unseren schönen Bayerwald-Landkreis eingesetzt haben. Wir alle können zufrieden auf das Erreichte zurückblicken. Ich wünsche Ihnen von ganzem Herzen eine friedvolle und besinnliche Weihnachtszeit. Mögen Ihnen Gesundheit, Freude, Zufriedenheit, Glück und immer ein gutes Wort zur richtigen Zeit im Jahr 2014 beschieden sein. Freyung, im Dezember 2013 Ihr Donau-Wald, Außernzell 1. Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 26.07.2013 den geprüften Jahresabschluss 2012 behandelt und folgenden Beschluss gefasst: Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss

Amtsblatt des Landkreises Freyung-Grafenau Nr. 18/2013 62 89.751.440,91 und einem Jahresgewinn von 281.159,32 fest und beschließt, den Jahresgewinn im hoheitlichen Bereich in Höhe von 198.863,83 auf neue Rechnung vorzutragen und den Jahresgewinn beim Betrieb gewerblicher Art in Höhe von 82.295,49 einer zweckgebundenen Rücklage zuzuführen. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers: Buchführung und den Lagebericht des Zweckverbands Abfallwirtschaft Donau- Wald, Außernzell, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund entspricht der Jahresabschluss des Zweckverbands Abfallwirtschaft Donau-Wald, Außernzell, den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbands. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbands und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zweckverbands geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu Beanstandungen. ZAW Donau-Wald Verbandsvorsitzender des Kommunalunternehmens BBG Donau-Wald KU, Anstalt des öffentlichen Rechts, Außernzell 1. Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 18.07.2013 den geprüften Jahresabschluss 2012 behandelt und folgenden Beschluss gefasst: Der Verwaltungsrat stellt den Jahresabschluss 2.582.987,25 und einem Jahresgewinn von 206.028,82 fest und beschließt, den Jahresgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Buchführung und den Lagebericht des BBG Donau-Wald KU Kommunalunternehmen für die Behandlung von Bioabfällen und Grüngut Anstalt des öffentlichen Rechts des ZAW Donau-Wald, Außernzell, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund entspricht der Jahresabschluss des BBG Donau-Wald KU Kommunalunternehmen für die Behandlung von Bioabfällen und Grüngut Anstalt des öffentlichen Rechts des ZAW Donau-Wald, Außernzell, den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Amtsblatt des Landkreises Freyung-Grafenau Nr. 18/2013 63 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kommunalunternehmens. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Kommunalunternehmens und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kommunalunternehmens geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu Beanstandungen. BBG Donau-Wald KU Verwaltungsratsvorsitzender des Kommunalunternehmens Abfallwirtschaft Donau-Wald, Anstalt des öffentlichen Rechts (kurz AKU Donau-Wald), Außernzell 1. Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 18.07.2013 den geprüften Jahresabschluss 2012 behandelt und folgenden Beschluss gefasst: Der Verwaltungsrat stellt den Jahresabschluss 150.415,59 und einem Jahresgewinn von 3.043,83 fest und beschließt, den Jahresgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Buchführung und den Lagebericht der Abfallwirtschaft Donau-Wald Anstalt des öffentlichen Rechts AKU Donau-Wald, Außernzell, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund entspricht der Jahresabschluss der Abfallwirtschaft Donau-Wald Anstalt des öffentlichen Rechts AKU Donau-Wald, Außernzell, den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kommunalunternehmens. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Kommunalunternehmens und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kommunalunternehmens geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu Beanstandungen. AKU Donau-Wald Verwaltungsratsvorsitzender Haushaltssatzung des Landkreises Freyung-Grafenau für das Haushaltsjahr 2013

Amtsblatt des Landkreises Freyung-Grafenau Nr. 18/2013 64 Aufgrund der Art. 57 ff. der Landkreisordnung (LKrO) für den Freistaat Bayern in der Fassung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 826, BayRS 2020-3-1-l), zuletzt geändert durch Art. 65 des Gesetzes vom 27. Juli 2012 (GVBl S. 366) erlässt der Kreistag des Landkreises Freyung-Grafenau folgende Haushaltssatzung: 1 1. Der Haushaltsplan des Landkreises für das Haushaltsjahr 2013 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 54.378.900,00 und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 9.745.000,00 festgesetzt. 2. Der Wirtschaftsplan der Volkshochschule des Landkreises Freyung-Grafenau für das Haushaltsjahr 2013 wird in den Erträgen auf 528.250,00 und in den Aufwendungen auf 528.250,00 festgesetzt. 2 Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt des Landkreises wird auf 2.480.000,00 festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden im Vermögenshaushalt des Landkreises in Höhe von 2.400.000,00 festgesetzt. 4 1. Die Hebesätze für die Kreisumlage, die für jedes Jahr neu festzusetzen sind, werden bei einem ungedeckten Bedarf im Rechnungsjahr 2013 von 26.471.590,00 (Umlagesoll) wie folgt festgesetzt: 1) Aus der Steuerkraftzahl der Grundsteuer A 49,25 v. H. 2) Aus der Steuerkraft der Gewerbesteuer 49,25 v. H. 3) Aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 49,25 v. H. 4) Aus der Umsatzsteuerbeteiligung 49,25 v. H. 5) Aus den Schlüsselzuweisungen 49,25 v. H. Die Kreisumlage wird in Hundertsätzen aus nachstehenden Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisungen bemessen. Vom Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung festgestellte Steuerkraftzahlen der Grundsteuer A 369.343 der Grundsteuer B 4.943.689 der Gewerbesteuer 12.986.547 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 15.898.299 Umsatzsteuerbeteiligung 1.686.445 80 % der gemeindlichen Schlüsselzuweisungen 2012 17.865.099 Umlagekraft 2013 53.749.422 2. Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern, die der Landkreis auf gemeindefreien Grundstücken erhebt und die jedes Jahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt: 1) Grundsteuer a) Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 400 v. H. b) Für die Grundsteuer (B) 400 v. H. 2) Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag 300 v. H. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 9.000.000,00 festgesetzt. 6 Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft. Freyung, 18. März 2013 samt Freyung-Grafenau Lankl Die Regierung von Niederbayern in Landshut hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung des Landkreises Freyung-Grafenau für das Jahr 2013 mit Schreiben vom 05.12.2013 AZ: 12-1512.272-16 rechtsaufsichtlich genehmigt. Der Haushaltsplan liegt gem. Art. 59 Abs. 3 LKrO in der Zeit vom 02.01.-10.01.2014 beim samt Freyung-Grafenau in Freyung, Wolfkerstraße 3, 94078 Freyung, Zimmer E08, während der Dienststunden öffentlich Freyung, 16.12.2013 samt Freyung-Grafenau Lankl

Amtsblatt des Landkreises Freyung-Grafenau Nr. 18/2013 65 Herausgeber/Redaktion/Herstellung/Vertrieb: samt Freyung-Grafenau Wolfkerstraße 3, 94078 Freyung Telefon: 08551 57-0, Fax: 08551 57-252 Email: info@lra.landkreis-frg.de Das Amtsblatt wird nach Bedarf ausgegeben, in der Regel monatlich. Das Amtsblatt ist auch über das Internet abrufbar (http://www.freyung-grafenau.de).