Rechtsanwalt Ulrich Amthauer Fachanwalt für Familienrecht Notar Rechtsanwalt Carsten Paulini Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Familienrecht Rechtsanwälte Amthauer Rohde & Paulini, Waageplatz 2, 37073 Göttingen www.amthauer-rechtsanwaelte.de
Zeitplan Heinrich-Düker-Weg 2.124, 11 Uhr 12.30 Uhr, 19.10.16 26.10.16 02.11.16 09.11.16 16.11.16 23.11.16 30.11.16 07.12.16 14.12.16 21.12.16 11.01.17 18.01.17 25.01.17 01.02.17 Carsten Paulini (Jan Böhmermann und das Schmähgedicht) Carsten Paulini Carsten Paulini Ulrich Amthauer Ulrich Amthauer Ulrich Amthauer Ulrich Amthauer Ulrich Amthauer Carsten Paulini Carsten Paulini
Fall 2, ArbG Mannheim vom 19.02.2016- Az.: 6 Ca 190/15, LAG Baden Württemberg, 19 Sa 3/16 Ein seit 14 Jahren als Triebfahrzeugführer beschäftiger Mitarbeiter der Deutschen Bahn veröffentlichte ein Foto auf seiner Facebook - Seite, welches das Eingangstor des Konzentrationslagers in Auschwitz mit dem Schriftzug "Arbeit macht frei" zeigt. Darunter ist in polnischer Sprache zu lesen: "Polen ist bereit für die Flüchtlingsaufnahme". Dieser polnische Text war auf Anfrage eines Lesers vom Kläger übersetzt worden. Weiter befindet sich auf der Seite auch ein Foto des Klägers in Uniform vor einem Zug seiner Arbeitgeberin. Sein Steckbrief enthält überdies die ausdrückliche Angabe, dass er bei der DB Regio AG/ S-Bahn Rhein-Neckar und DB Bahn beschäftigt ist. Nachdem die DB Regio AG von diesem Eintrag erfahren hatte, kündigte sie das Arbeitsverhältnis des Mitarbeiters außerordentlich, hilfsweise ordentlich. Mit Erfolg?
626 BGB Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann. (2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.
Gerichtskosten Streitwert bei Kündigungen: Vergütung eines Vierteljahres ( 42 Abs. 2 S. 1 GKG) 9.000 1. Instanz: 2,0 Gebühren gem.nr. 8210 GKG: 444,00 2. Instanz: 1,6 Gebühren gem. Nr. 8222 GKG (Zurücknahme der Berufung, sonst 3,2): 355,20
12a Arbeitsgerichtsgesetz Kostentragungspflicht (1) In Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozeßbevollmächtigten oder Beistands. Vor Abschluß der Vereinbarung über die Vertretung ist auf den Ausschluß der Kostenerstattung nach Satz 1 hinzuweisen.
Rechtsanwaltskosten 1. Instanz jeder trägt die eigenen Rechtsanwaltskosten Vertretung durch den Arbeitgeberverband 1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3.100 VV RVG: 659,10 1,2 Terminsgebühr Nr. 3104 VV RVG: 608,40 Auslagen Nr. 7002 VV RVG: 20,00 19 % USt. Nr. 7008 VV RVG: 244,63 1.532,13
Rechtsanwaltskosten 2. Instanz 1,6 Verfahrensgebühr Nr. 3.200 VV RVG: 811,20 1,2 Terminsgebühr Nr. 3202 VV RVG: 608,40 Auslagen Nr. 7002 VV RVG: 20,00 19 % USt. Nr. 7008 VV RVG: 1.419,60
Am 20. Mai erscheint Herr Boboko Biela mit seinem Bruder, seiner Mutter, seinem Onkel und seinem Vater in der Kanzlei von Rechtsanwalt Rudolf und berichtet folgendes: Ich bin seit zwölf Jahren verheiratet und habe zwei Söhne, die acht und elf Jahre alt sind. Mein Sohn Tibo hat Muskeldystrophie und braucht regelmäßig zweimal wöchentlich physiotherapeutische Behandlung. Romano ist gesund. Von Beruf bin ich Schrotthändler. Als ich gestern etwas früher um 15 Uhr nachhause kam, habe ich festgestellt, dass meine Frau mit beiden Kindern und etwa drei Viertel der Wohnungseinrichtung verschwunden war. Einige Teppiche lagen zusammengerollt im Flur. In der Schule haben meine Kinder heute gefehlt. Auch beim Physiotherapeuten war Tibo heute nicht. Gestern hat meine Frau unsere Kinder früher von der Schule mit der Begründung abgeholt, dass die Oma einen schweren Unfall gehabt habe. Ich habe mit beiden Großeltern telefoniert. Sie hatten keinen Unfall. Wo sich meine Frau und unsere Kinder aufhalten, weiß ich nicht. Über Handy habe ich keinen erreicht. Meine Ehefrau ist psychisch sehr labil. Sie hat unsere Kinder und mich auch schon geschlagen. Sie nimmt Psychopharmaka. Ihre Störung äußert sich so, dass sie z. B. die Gardinen mit Weihwasser besprüht, regelmäßig Astrohotlines anruft und sich die Zukunft vorhersagen lässt und behauptet, mit Toten Kontakt aufnehmen zu können. Unter dem Tod ihres Vaters und ihres Bruders vor einigen Jahren hat sie sehr gelitten. Die letzte Telefonrechnung enthielt Abbuchungen für Astrohotlines von 460. Gestern Abend erhielt ich einen kurzen Anruf von ihr mit dem schlichten Satz, dass es den Kindern gut gehe. Bei der Polizei bin ich auch schon gewesen. Diese teilte mir mit, dass ich einige Tage warten solle. Ich weiß nicht mehr weiter. Bitte helfen Sie mir. Was kann Rechtsanwalt Rudolf unternehmen?
Anfrage Einwohnermeldeamt Auskunftssperre Postanfrage kein Nachsendeauftrag Jugendamt Ehefrau soll mit Kindern im Frauenhaus sein. Genaueres sei nicht bekannt.
Brief an Ehefrau blieb unbeantwortet. Kurze Telefonate mit Kindern in den Folgetagen, die mitten im Gespräch abgebrochen werden Briefe von Kindern bekommen, bei denen Teile ab- /ausgeschnitten waren Schule hat keine Informationen ein Frauenhaus gibt es in dem Ort nicht Am 25. Juni Androhung der Erstattung einer Strafanzeige gegen Ehefrau ggü. dem Jugendamt
Rückmeldung Jugendamt, dass Ehefrau Anwalt eingeschaltet habe Post an neue Anschrift versehentlich im Briefkasten des Ehemannes Rechtsanwältin macht für Ehefrau und Kinder Unterhaltsansprüche geltend
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Übertragung des Sorgerechts, hilfsweise des Aufenthaltsbestimmungsrechtes, schulischer Belange, Gesundheitssorge Erwiderung: Martyrium, Demütigungen, Zwangsehe, Gewalt, Unterdrückung, Beleidigungen, Todesdrohungen Verfahrensbeistände werden für beide Kinder bestellt Frau erstattete Strafanzeige gegen Ehemann wegen illegalen Waffenbesitzes, Körperverletzung, etc.
10. Juli mündliche Verhandlung Leibesvisitation Zu spät für Eilverfahren? Abspielen von heimlichen Aufnahmen? Aussetzung des Verfahrens wegen sozialpädagogischer Beratung durch zuständiges Jugendamt Sachverständigengutachten wird in Auftrag gegeben Psychologische Behandlung der Kinder Umgangsregelung wird vereinbart
15. Januar weiterer Gerichtstermin Sachverständige: Kinder sollen zurück zum Vater Verfahrensbeistände: Kinder sollen zurück zum Vater Jugendamt: keine Einwände gegen Rückkehr Kinder: zurück zum Vater
Erwägungen des Gerichtes Fortsetzung der Gewalt bei der Mutter bei weiterem Aufenthalt Kontinuität durch Mutter ertrotzt Keine Defizite bei Erziehungsfähigkeit des Vaters Kontinuität des Schulbesuchs Betreuung durch Vater durch selbständige Tätigkeit sichergestellt Kindesentführung durch die Mutter gebietet grds. Sorgerechtsübertragung auf Vater Aufenthaltsbestimmungsrecht, Regelung schulischer Belange und Gesundheitssorge werden auf Vater übertragen durch Beschluss vom 15.01.
Und wie ging es weiter? Am 22.01. zog Ehefrau wieder bei ihrem Ehemann ein. Nach kurzem stellte sich eine weitere Schwangerschaf ein, so dass noch im selben Jahr das dritte und ein weiteres Jahr später das vierte Kind geboren wurde.