Die ESF-Förderperiode bis 2013 im Überblick.

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Transkript:

Die ESF-Förderperiode bis 2013 im Überblick.

Was ist der ESF? Seit 50 Jahren werden mit dem Europäischen Sozialfonds viele Menschen bei der Verbesserung ihrer Chancen auf dem Arbeitsmarkt unterstützt. Davon profitieren Arbeitslose, Auszubildende, behinderte Menschen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Gründerinnen und Gründer in Deutschland und Europa. Der ESF ist damit das zentrale arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union. Er soll in der neuen Förderperiode 2007 2013 in Deutschland dazu beitragen, die Ziele der Europäischen Beschäftigungsstrategie Vollbeschäftigung, Arbeitsplatzqualität und Arbeits produktivität sowie sozialer Zusammenhalt zu erreichen. In Deutschland erhalten Bund und Länder in den kommenden sieben Jahren insgesamt fast 9,4 Milliarden Euro aus dem ESF. Diese ESF-Mittel verteilen sich zu knapp 40 Prozent auf das ESF-Bundesprogramm und zu gut 60 Prozent auf die 17 ESF-Länderprogramme. Aufgrund der begleitenden nationalen Kofinanzierung ergibt sich für die Programmlaufzeit ein Gesamtvolumen von fast 16 Mrd. Euro. Die Verteilung der ESF-Mittel auf Bund und Länder können Sie der nachfolgenden Grafik entnehmen: ESF-Mittelverteilung (Zahlen in Mio. Euro, gerundet) ESF Bund 3487 Baden-Württemberg 266 Bayern 310 Berlin 336 Bremen 89 Hamburg 91 Hessen 187 Niedersachsen 237 Nordrhein-Westfalen 684 Rheinland-Pfalz 114 Saarland 86 Schleswig-Holstein 100 Brandenburg 620 Niedersachsen (nur Region Lüneburg) 210 Sachsen 872 Mecklenburg- Vorpommern 417 Thüringen 629 Sachsen-Anhalt 644

Wer kann gefördert werden? Finanzielle Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds können öffentliche Verwaltungen, Nichtregierungsorganisationen, Wohlfahrtsverbände sowie Sozialpartner erhalten, die im Bereich Beschäftigung und soziale Eingliederung aktiv sind. Ein Teil der Maßnahmen wendet sich auch an Betriebe und Existenzgründerinnen und Existenzgründer. Eine Förderung einzelner Personen erfolgt in den unterschiedlichen Programmen über Projektträger und die verantwortlichen Institutionen. Ansprechpersonen für die Bundesprogramme finden Sie auf der Rückseite. Welchen Herausforderungen stellen wir uns? Die Situation auf dem Arbeitsmarkt hat sich in der Bundesrepublik im Jahr 2007 weiter entspannt. Die Zahl der Arbeitslosen ist im Jahresverlauf deutlich zurückgegangen. Ein positiver Trend zeigt sich auch bei den Langzeitarbeitslosen in West- und Ostdeutschland. Zukünftig sollen Arbeitsuchende möglichst schnell wieder eine berufliche Perspektive erhalten. Zudem soll die Aus- und Weiterbildung gestärkt werden. Diese Ziele können nur erreicht werden, wenn wir die Herausforderungen unserer Zeit annehmen: die Globalisierung, den demografischen Wandel, die Internationalisierung der Arbeitsmärkte, die technologischen Entwicklungen und die Integration von jungen Menschen und Personen, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind. Hierzu soll der ESF in der laufenden Förderperiode 2007 2013 einen Beitrag leisten. Was haben wir uns vorgenommen? Das Operationelle Programm des Bundes verfolgt die folgenden strategischen Ziele: Erhöhung der Erwerbstätigkeit Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung Senkung der Langzeitarbeitslosigkeit Erhöhung der Chancen der jungen Generation Erhöhung der Erwerbstätigkeit von Frauen

Was wird gefördert? Schwerpunkt Beschäftigte, Unternehmen und Existenzgründung Hier wird die Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit in den Betrieben gestärkt. Die Arbeitsmarktchancen von Beschäftigten sollen erhöht werden. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen werden in ihren Weiterbildungsaktivitäten unterstützt. Frauen, geringer Qualifizierte sowie Migrantinnen und Migranten sollen dabei verstärkt Berücksichtigung finden. Existenzgründerinnen und Existenzgründern wird in den ersten fünf Jahren nach der Gründung ein Coaching angeboten. Mit der ESF-Förderung soll auch das Gründungsklima an Hochschulen und Forschungseinrichtungen nachhaltig verbessert werden. Schwerpunkt Weiterbildung und Qualifizierung In der Aus- und Weiterbildung sollen Bildungspotenziale erschlossen werden. Durch die Förderung einer Kultur des lebenslangen Lernens soll das Bildungsniveau der Bevölkerung insgesamt angehoben werden. Der größte Teil der Förderaktivitäten konzentriert sich auf die Unterstützung Jugendlicher. Ihnen soll geholfen werden, einen Berufsabschluss zu erreichen. Zur Förderung einer europäischen Lernkultur soll auch die berufliche Integration zugewanderter Akademikerinnen und Akademiker verbessert werden.

Schwerpunkt Beschäftigung und soziale Integration Langzeitarbeitslose, Migrantinnen und Migranten, aber auch Jugendliche mit besonderen Integrationsproblemen sind hier die zentralen Zielgruppen. Die berufliche Eingliederung von Migrantinnen und Migranten soll durch beschäftigungsbezogene Sprachkurse verbessert werden. Zusätzliche Arbeitsplätze in Regionen mit besonders hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit werden speziell gefördert. Zudem werden Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Verbesserung der Chancengleichheit von Frauen und Männern unterstützt. Schwerpunkt Transnationale Maßnahmen Behörden, Sozialpartner, Nichtregierungsorganisationen und sonstige Organisationen, die im Bereich Bildung, Beschäftigung und soziale Eingliederung tätig sind, werden hier zusammengebracht. Zudem soll die berufsbezogene Mobilität von jungen Menschen gefördert werden.

Welche Programme kommen hinzu? Die Programme des Bundes werden von fünf Bundesministerien umgesetzt. Eine Auswahl sehen Sie hier, weitere Informationen finden Sie unter www.esf.de Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesprogramm Kommunal-Kombi Gründercoaching bei Gründungen aus Arbeitslosigkeit XENOS Integration und Vielfalt Stärkung der berufsbezogenen Sprachkompetenz für Personen mit Migrationshintergrund Qualifizierungsmaßnahmen bei Transferkurzarbeitergeld Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie EXIST Gründungskultur EXIST Gründerstipendium Gründercoaching in Deutschland Passgenaue Vermittlung Unternehmensberatungen Bundesministerium für Bildung und Forschung JOBSTARTER Für die Zukunft ausbilden Lernende Regionen Förderung von Netzwerken (LRFN) Akademikerprogramm (AKP) Perspektive Berufsabschluss Weiterbildungssparen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lokales Kapital für soziale Zwecke (LOS) Initiative Jugend und Zukunft Integration fördern Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung Servicenetzwerk Altenpflegeausbildung Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Soziale Stadt Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)

Wen können Sie ansprechen? Die Mittel, die der ESF für Deutschland zur Verfügung stellt, werden vom Bund und den Ländern verwaltet. In den Bundesministerien können Sie sich an folgende Personen wenden: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Silke Ihlow, Referat GS 1 53107 Bonn E-Mail: VIGruGS1@bmas.bund.de Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Jörn Stußnat, Referat IIB 2 53107 Bonn E-Mail: verwaltungsstelle.esfbmwi@bmwi.bund.de Bundesministerium für Bildung und Forschung Jens Hofmann, Referat 311 53170 Bonn E-Mail: Jens.Hofmann@bmbf.bund.de Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Philipp-Laurenz Rogge, Referat 601 11018 Berlin E-Mail: Philipp-Laurenz.Rogge@bmfsfj.bund.de Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Thomas Hartmann, Referat SW 22 11030 Berlin E-Mail: ref-sw22@bmvbs.bund.de Telefonisch können Sie sich unter Tel.: 01805/67 67 19* informieren. Die ESF-Ansprechpartner in den Ländern und weitere Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie auf der Internetseite des Bundes www.esf.de

Impressum Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Referat GS 1 53107 Bonn Stand: April 2008 Wenn Sie Bestellungen aufgeben möchten: Best.-Nr.: A 800 Telefon: 01 80 / 51 51 51 0* Telefax: 01 80 / 51 51 51 1* Schriftlich: E-Mail: Internet: an Herausgeber info@bmas.bund.de http://www.bmas.bund.de Satz/Layout: Druck: BUTTER. Agentur für Werbung GmbH Druckhaus Berlin Mitte * Festpreis 14 Cent/Minute, abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen möglich.