Webinar: Anlagennutzung und steuerliche Behandlung von Horizon 2020 Förderungen

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Transkript:

Webinar: Anlagennutzung und steuerliche Behandlung von Horizon 2020 Förderungen Mag. Michael Dessulemoustier-Bovekercke, 8.11.2016 www.msct.at PRECISE. PROVEN. PERFORMANCE.

Inhalte Abschreibung von Geräten und Forschungsinfrastruktur Abrechnung von im Projekt gebauten Prototypen Steuerliche Behandlung von H2020-Förderungen Webinar Anlagennutzung im H2020 08.11.2016 2

Kosten für Anlagen Allgemeiner Überblick Die Abrechnung von Kosten von Anlagennutzungen ist im H2020 in 2 unterschiedlichen Kategorien möglich: D.2 Equipment D.4 Costs of large infrastructure Webinar Anlagennutzung im H2020 08.11.2016 3

D.2 Equipment Was kann hier abgerechnet werden? Abschreibungsaufwendungen Volle Anschaffungskosten nur bei vertraglicher Vereinbarung Miete oder Leasing Kosten von Sachleistungen, die gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden Webinar Anlagennutzung im H2020 08.11.2016 4

allgemeine Bedingungen für die Förderfähigkeit (Artikel 6.1) tatsächlich entstanden in der Laufzeit des Projekts im Einklang mit dem Budget inhaltlich notwendig (Abstimmung mit Anhang 1) in der Buchführung des Begünstigten enthalten im Einklang mit nationalen Rechtsvorschriften (UGB) angemessen und gerechtfertigt (Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Effizienz) Anlagen können neu angeschafft oder aus zweiter Hand sein Abschreibungsmethode muss im Einklang mit der üblichen Praxis stehen Webinar Anlagennutzung im H2020 08.11.2016 5

Anschaffung muss im Einklang mit Artikel 10 sein Bestes Preis-/Leistungs-Verhältnis günstigster Preis zusätzliche Maßnahmen kann es für Anschaffungen über TEUR 60 geben Maßnahmen werden gesondert im work programme/call festgelegt Öffentliche Auftraggeber müssen sich an die nationalen Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe halten Nichteinhaltung von Vorschriften des Artikels kann eine Reduzierung der Fördersumme bzw. eine Einstufung als nicht förderfähige Kosten zur Folge haben Webinar Anlagennutzung im H2020 08.11.2016 6

Berechnung der Abschreibungshöhe (1) Die Anschaffungskosten müssen über die zu erwartende Lebensdauer der Anlage abgeschrieben werden Unterschreitungen auf Grund der Projektlaufzeit sind nicht zulässig Die Basis für die Abschreibungsberechnung bzw. die geltend gemachten Abschreibungen dürfen die Abschreibungskosten nicht überschreiten Ausnahmen dazu stellen aber zum Beispiel Anschaffungsnebenkosten, etwa Installationskosten bei Infrastruktur, dar, hier können die zusätzlichen Kosten der Abschreibungsbasis hinzugerechnet werden Webinar Anlagennutzung im H2020 08.11.2016 7

Berechnung der Abschreibungshöhe (2) Nur Kosten für den Teil, der im Projekt genutzt wurde, kann im Projekt geltend gemacht werden Wird die Anlage nicht ausschließlich im Projekt genutzt, sind Zeitaufzeichnungen der Nutzung zu führen Nur für den Zeitraum ab der Anschaffung können Kosten geltend gemacht werden Auch, wenn der Fördernehmer für Anlagen, die in der ersten Jahreshälfte angeschafft wurden, eine Ganzjahresabschreibung bucht, ist im Projekt nur die Abschreibung ab dem Anschaffungszeitpunkt förderfähig (Monatliche Abschreibungen) Webinar Anlagennutzung im H2020 08.11.2016 8

Berechnung der Abschreibungshöhe (3) Nur Kosten für den Teil der Anlagenkapazität, die tatsächlich genutzt wurde, kann im Projekt geltend gemacht werden Wird nicht die volle Kapazität der Anlage ausgeschöpft sind Zeitaufzeichnungen der Nutzung zu führen Webinar Anlagennutzung im H2020 08.11.2016 9

Beispiel Anschaffungskosten: EUR 100.000,00 Anschaffungsdatum: 01.05.2016 Nutzungsdauer: 5 Jahre Nutzung im Projekt: Variante 1: 100% Variante 2: 80% - 20% in einem anderen Projekt Variante 3: Auslastung 40% 2016, 90% 2017, 70% 2018 aber ausschließliche Projektnutzung Projektlaufzeit: 01.12.2016 30.11.2018 Webinar Anlagennutzung im H2020 08.11.2016 10

Beispiel Variante 1 Abschreibung pro Jahr Abschreibung pro Monat Nutzung im Projekt Kosten im Projekt 2016 20.000,00 1.666,67 100% 1.666,67 2017 20.000,00 1.666,67 100% 20.000,00 2018 20.000,00 1.666,67 100% 18.333,33 40.000,00 2016: Abschreibung darf erst ab Projektstart geltend gemacht werden (ab Dezember 2016) 2017: volle Nutzung über 12 Monate, gesamte Abschreibung ist förderfähig 2018: Nutzung über 11 Monate ist förderfähig (Ende November 2018) Webinar Anlagennutzung im H2020 08.11.2016 11

Beispiel Variante 2 Abschreibung pro Jahr Abschreibung pro Monat Nutzung im Projekt Kosten im Projekt 2016 20.000,00 1.666,67 80% 1.333,33 2017 20.000,00 1.666,67 80% 16.000,00 2018 20.000,00 1.666,67 80% 14.666,67 32.000,00 2016: Abschreibung darf erst ab Projektstart geltend gemacht werden und anteilig lt. Zeitaufzeichnungen (ab Dezember 2016) 2017: volle Nutzung über 12 Monate, gesamte anteilige Abschreibung (80%) ist förderfähig 2018: Nutzung über 11 Monate ist anteilig förderfähig (Ende November 2018) Webinar Anlagennutzung im H2020 08.11.2016 12

Beispiel Variante 3 Abschreibung Abschreibung Kosten im Auslastung pro Jahr pro Monat Projekt 2016 20.000,00 1.666,67 40% 666,67 2017 20.000,00 1.666,67 90% 18.000,00 2018 20.000,00 1.666,67 70% 12.833,33 31.500,00 trotz 100% Nutzung im Projekt aufgrund der fehlenden Auslastung nur anteilig förderfähig 2016: Abschreibung darf erst ab Projektstart geltend gemacht werden (ab Dezember 2016); 2017: volle Nutzung über 12 Monate, gesamte anteilige Abschreibung (90%) ist förderfähig 2018: Nutzung über 11 Monate ist anteilig förderfähig (Ende November 2018) Webinar Anlagennutzung im H2020 08.11.2016 13

Abschreibungen Sonderfragen (1) Bestehende Anlagen Abschreibungskosten für bestehende Anlagen können anteilig (nach Nutzung) im Projekt geltend gemacht werden, wenn: Die Anlage noch nicht zur Gänze abgeschrieben wurde. Die Anschaffung der Anlage im Einklang mit den Kriterien von Artikel 6 stand Ermittlung der vollen Kapazität für die anteilige Geltendmachung der Kosten entspricht der Anzahl der produktiven Stunden/Tage/Monaten, die die Anlage im Unternehmen genutzt werden kann Webinar Anlagennutzung im H2020 08.11.2016 14

Was ist ein Prototyp? Ein Prototyp ist ein Modell, das alle technischen Eigenschaften und Ausführungen eines neuen Produkts aufweist. Die Konstruktion und Erprobung eines Prototyps fällt zur Gänze unter Forschung und experimentelle Entwicklung, jedoch nur so lange, bis der beabsichtigte Entwicklungsendstand (Produktionsreife) erreicht ist. Akademische Forschung Produktidee Prototyp Erster Produkttest Endprodukt & Markteintritt TRL1 TRL2 TRL3 TRL4 TRL5 TRL6 TRL7 TRL8 TRL9 TRL9 TRL = Technology Readiness Level Forschung Entwicklung Innovation Webinar Anlagennutzung im H2020 08.11.2016 15

Prototypen für Prototypen können die gesamten Konstruktionskosten unter der Kategorie D.2 angesetzt werden der Bau des Prototypen ist Teil des Projekts (Beschreibung im Annex 1 zum Grant Agreement) Kosten für den Bau sind im Budget vorgesehen (Annex 2 zum Grant Agreement) Förderfähigkeitskriterien von Artikel 6.1 und 6.2 müssen erfüllt sein Kosten entsprechend der nationalen Rechnungswesensgrundsätze in den Büchern des Fördernehmers erfasst sein UGB Aktivierungsverbot/pflicht ist maßgeblich : sieht österreichisches Recht eine Aktivierung und Abschreibung der Kosten vor (nach Erreichen der Serienreife), können nicht die gesamten Anschaffungskosten im Projekt geltend gemacht werden sind die Kosten im Aufwand erfasst, da es sich (noch) um kein aktivierungsfähiges Anlagengut handelt, können die gesamten Kosten abgerechnet werden Webinar Anlagennutzung im H2020 08.11.2016 16

Förderfähigkeitskriterien Miete und Leasing Die Kosten müssen die allgemeinen Bedingungen für die Förderfähigkeit von Kosten (Artikel 6.1) erfüllen Finanzierungsleasing und Miete sind förderfähig Die abgerechneten Kosten dürfen die Abschreibungen einer entsprechenden gekauften und abgeschriebenen Anlage nicht überschreiten Finanzierungskosten sind nicht förderfähig und dürfen daher nicht angesetzt werden Webinar Anlagennutzung im H2020 08.11.2016 17

Förderfähigkeitskriterien für Sachleistung gegen Entgelt Die Kosten müssen die allgemeinen Bedingungen für die Förderfähigkeit von Kosten (Artikel 6.1) erfüllen Die abgerechneten Kosten dürfen die Abschreibungen einer entsprechenden gekauften und abgeschriebenen Anlage nicht überschreiten Finanzierungskosten sind nicht förderfähig und dürfen daher nicht angesetzt werden Zusätzlich sind die Vorschriften von Artikel 11.1 zu beachten Webinar Anlagennutzung im H2020 08.11.2016 18

Erforderliche Unterlagen Rechnungen der Anschaffung Nachweise zur Erfüllung des besten Preis-/Leistungs- Verhältnis bzw. zum niedrigsten Preis (Vergleichsangebote, Rechercheergebnisse, Rahmenverträge, ) Nachweis zur Erfassung im Buchhaltungssystem (Auszug aus dem AVZ, ) und Verbuchung der Abschreibungen Berechnungsdetails zu den Abschreibungen entsprechend nationalen Regelungen ev. Überleitung zu den angesetzten Werten lt. H2020 Bei anteiliger Nutzung: Aufzeichnung der Nutzungsstunden (Aufzeichnung der Maschinenstunden) und Berechnung der anteiligen Nutzung inkl. Berechnung der Gesamtkapazität Webinar Anlagennutzung im H2020 08.11.2016 19

D.4 Costs of large infrastructure (1) Generelle Voraussetzungen (Artikel 6.1) Mindestens 20 Millionen historische Anschaffungskosten und 75% des Vermögens Ex-ante Assessment Berechnung costs per unit of use: kapitalisierte Kosten der Forschungsinfrastruktur plus die operativen Kosten der Forschungsinfrastruktur Zu berücksichtigende Kosten: jährliche Gesamtkapazität Abschreibungen, Miete oder Leasing der Anlagen, Personalkosten auf Basis von Zeitaufzeichnungen, Kosten für Reparaturen, Kosten für Kalibrierungen und Testzwecke, Sachenkosten und Materialien, Nebenkosten (Versicherungen, Qualitätskontrolle, Sicherheitskosten, ), Energiekosten, Kosten für Wasser. Zeitaufzeichnungen sind nötig (Monats-, Wochen- oder Tagesbasis) Webinar Anlagennutzung im H2020 08.11.2016 20

Steuerliche Behandlung von H2020- Förderungen in Österreich (1) Nach 3 Abs 1 Z 3 lit a öestg sind Förderungen aus der öffentlichen Hand unter gewissen Voraussetzungen steuerbefreit: Mittel der EU fallen lt. 3 Abs 4 öestg unter Mittel der öffentlichen Hand Unmittelbare Förderung bestimmter Aufwand wird gefördert Gewinnverbot nur tatsächlich angefallene Kosten werden gefördert Es erfüllen nur die direkten Kosten diese Voraussetzungen, da den indirekten Kosten (pauschale Overheads) keine Aufwendungen direkt zugeordnet werden können. Stehen bei Einzelunternehmern dem geförderten Kosten der Geschäftsführung keine Aufwendungen gegenüber sind diese Teile der Förderung nicht steuerbefreit. Webinar Anlagennutzung im H2020 08.11.2016 21

Steuerliche Behandlung von H2020- Förderungen in Österreich (2) Allerdings ist zu beachten, dass Aufwendungen, die in direktem Zusammenhang mit nicht steuerpflichtigen Einnahmen stehen, nicht von der Bemessungsgrundlage abzuziehen sind. Zuschüsse der EU an Projektträger sind lt. öustr nicht steuerbar (vgl UStR 2000 Rz 32) Vorsteuerabzug im Unterschied zu Projekten im 7. Rahmenprogramm sind im H2020 nicht abzugsfähige Vorsteuerbeträge förderfähig Webinar Anlagennutzung im H2020 08.11.2016 22

Kontakt Mag. Michael Dessulemoustier-Bovekercke Moore Stephens City Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft 1010 Wien, Kärntner Ring 5-7 3500 Krems, Hafnerplatz 12 office@msct.at E +43 1 53174 0 T +43 1 53174-950 F www.msct.at PRECISE. PROVEN. PERFORMANCE.