Jobcenter Frankfurt am Main. Hainer Weg Frankfurt am Main. Vergabeunterlagen

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Transkript:

Jobcenter Frankfurt am Main Hainer Weg 44 60599 Frankfurt am Main Vergabeunterlagen zur ersten Phase -Aufforderung zur Interessenbestätigung/Teilnahmewettbewerb- zu einer Ausschreibung gem. 130 GWB i. V. m. 38, 64 ff. VgV von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Aktivcenter -kaufmännisch/technisch schwerpunktmäßig für Kunden mit Migrationshintergrund und Erziehende- nach 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. 45 Abs. 1 SGB III Vergabenummer:

Vorbemerkung Sofern nachstehend in den Vergabeunterlagen nichts anderes angegeben ist, ist mit Vergabestelle und Auftraggeber das Jobcenter Frankfurt am Main gemäß 6ff. SGB II gemeint. ist mit Maßnahme die Durchführung einer Maßnahme entsprechend der laufenden Nummer im Leistungsverzeichnis/Losblatt gemeint. ist die Aufforderung zur Interessenbestätigung dem Teilnahmewettbewerb gleichzusetzen. ist der Teilnahmeantrag der Interessensbestätigung gleichzusetzen. I. Allgemeine Hinweise Die Beschaffung erfolgt in einem 2-stufigen europaweiten nicht offenen Vergabeverfahren gemäß 130 GWB i. V. m. 38, 64ff. VgV. Nach Ablauf der Vorinformationsfrist (Aufruf zum Wettbewerb) werden die Unternehmen die Ihr Interesse bekundet haben in der ersten Stufe aufgefordert ihr Interesse am weiteren Vergabeverfahren zu bestätigen. Nach Abschluss der ersten Stufe - Aufforderung zur Interessenbestätigung/Teilnahmewettbewerb-, werden so dann die geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften in einem zweiten Schritt zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Auswahl der Bieter erfolgt unter den Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nach Höhe der erzielten Punktzahl sich als geeignet erweisen, vgl. Bewertungsmatrix Eignung Bewerberfragen können nur per E-Mail innerhalb der Teilnahmefrist bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Frist an jobcenter-frankfurt-am-main.vergabe@jobcenter-ge.de gestellt werden. Das Risiko der ordnungsgemäßen Übermittlung trägt der Fragesteller. II. Teilnahmeantrag, Ansprechpartner, Fristen Vergabestelle und Ansprechpartner ist das Jobcenter Frankfurt am Main -Submissionsstelle-. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich und in deutscher Sprache zu stellen. Für den Teilnahmeantrag ist die dafür vorgesehene Anlage Teilnahmeantrag zu verwenden und im Original zu unterschreiben. Sollten Teile der Anlage nicht ausreichen, dann sind die entsprechenden Teile zu vervielfältigen. Es ist darauf zu achten, dass der Teilnahmeantrag gut lesbar, vollständig ist und insbesondere alle geforderten Erklärungen und Nachweise enthält. Fehlen Erklärungen oder Nachweise, so liegt es im Ermessen der Vergabestelle, ob es diese mit Nachfristsetzung nachfordert. Entsprechendes gilt für unvollständige oder fehlerhafte Eignungsnachweise. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten oder ggf. nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, werden zwingend ausgeschlossen. Der Teilnahmeantrag geht an die Submissionsstelle des Jobcenters Frankfurt am Main. Gleiches gilt für etwaige Änderungen, Berichtigungen und Rücknahmen. Das Ende der Teilnahmefrist ist der 23.01.2017, 10 Uhr Diese müssen in einem verschlossenen Umschlag/Paket adressiert an Jobcenter Frankfurt am Main z. Hd. v. Frau Stöhr -Submissionsstelle Team EGL- Hainer Weg 44 2

60599 Frankfurt am Main mit der Aufschrift Interessensbestätigung! Bitte nicht öffnen! Vergabenummer rechtzeitig bei der vorgenannten Vergabestelle eingegangen sein. Hierzu ist die Anlage Adresse Interessenbestätigung zu nutzen. Nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete oder nicht ordnungsgemäß verschlossene oder nicht rechtzeitig oder nicht bei der vorgenannten Vergabestelle eingegangene Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Die Teilnahmeanträge können postalisch oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten (übliche Abmessungen) abgegeben werden. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs ist der Eingangsstempel der Vergabestelle maßgebend. Elektronische Teilnahmeanträge oder Teilnahmeanträge per Telefax sind nicht zugelassen. Für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen und die Erstellung des Angebotes wird keine Entschädigung gewährt. Änderungen, Ergänzungen oder Berichtigungen sind bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nur durch Abgabe eines neuen, zeitlich später eingehenden Teilnahmeantrags zulässig. Mit dem neuen Teilnahmeantrag gilt der vorhergehende Teilnahmeantrag zu derselben Vergabe- und Losnummer als zurückgenommen. Auch für den neuen Teilnahmeantrag gelten alle Bestimmungen der Vergabeunterlagen. Hierbei ist erneut der Eingangsstempel der Vergabestelle für die Rechtzeitigkeit maßgebend. III. Bewerber, Bewerbergemeinschaften und Dritte/ Nachunternehmer Der Teilnahmeantrag kann durch Einzelbewerber und Bewerbergemeinschaften gestellt werden. Hierzu ist die Anlage Teilnahmeantrag zu nehmen und soweit zutreffend auszufüllen. Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft. Voraussetzung für eine Bewerbergemeinschaft ist allerdings, dass bereits im Teilnahmeantrag alle Mitglieder der Gemeinschaft einen empfangs- und handlungsbevollmächtigten Vertreter benannt haben und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wurde. Der Teilnahmeantrag ist vom bevollmächtigten Vertreter zu unterschreiben. Sämtliche Mitglieder der Bewerber/Bewerbergemeinschaft müssen grds. die in den Verdingungsunterlagen benannten Nachweise und Eignungen vorlegen. Es ist unzulässig, einen Teilnahmeantrag als Mitglied einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bewerber zu stellen. Ein solches Verhalten ist als Verstoß gegen den Geheimwettbewerb zu werten und führt zum Ausschluss beider Teilnahmeanträge. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bieter innerhalb einer Ausschreibung an verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligt. Die Bildung bzw. Änderung (z.b. durch Erweiterung, Austausch oder Wegfall von Mitgliedern) einer Bewerbergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmeantragsfrist ist nicht zulässig. Im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe schließt sich die Bewerbergemeinschaft zu einer Bietergemeinschaft zusammen und im Auftragsfalle werden die Leistungen in Form einer Arbeitsgemeinschaft ausgeführt. 3

Darüber hinaus ist die Einschaltung von Dritte zur Eignungsleihe und auch darüber hinaus von Nachunternehmen zulässig. Der Bewerber/Bevollmächtigte der Bewerbergemeinschaft hat in der dafür vorgesehenen Anlage Teilnahmeantrag zu erklären, ob die Einschaltung von Dritten bei der Vertragsausführung vorgesehen ist. Ferner ist anzuführen, ob es sich um einen Fall der Eignungsleihe nach 47 VgV oder des Unterauftrags nach 36 VgV handelt. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bei der Ausführung der Leistung/von Leistungsteilen der Fähigkeiten/Ressourcen eines Dritten -Eignungsleihe- bedienen will, ist/sind diese/r Dritte abschließend zu benennen sowie Art und Umfang der von ihnen bereitgestellten Ressourcen, jeweils auszuführenden Leistungen bzw. Leistungsteile anzugeben. Wird im Hinblick der Eignungsleihe die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines Dritten in Anspruch genommen, dann verpflichtet sich der Dritte im Umfang der Eignungsleihe der gemeinsamen Haftung. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss außerdem nachweisen, dass er/sie auf die Mittel des Dritten tatsächlich zugreifen kann. Dies erfolgt durch eine unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des Dritten dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft gegenüber, dass im Falle des Zuschlags der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung gestellt bekommt. Die Verpflichtungserklärung ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorab wird darauf hingewiesen, dass der Dritte für die zu übernehmenden Teile der Leistungen dieselben Eignungsanforderungen zu genügen hat, wie der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für den eigenen Leistungsteil. Des Weiteren dürfen bei dem/den Dritten keine Ausschlussgründe vorliegen. Werden die Eignungsanforderungen durch den Dritten nicht erfüllt, kann das Angebot in jeder Phase der Vergabe insgesamt ausgeschlossen werden. Ferner sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers weitere Eignungsnachweise für die Dritten schriftlich einzureichen. Ist vorgesehen Unteraufträge im Sinne von 36 VgV an Nachunternehmer zu erteilen, dann hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Art und Umfang der zu übernehmenden Teilleistung zweifelsfrei im Teilnahmeantrag anzugeben und den/die vorgesehenen Unterauftragnehmer, soweit bekannt, zu benennen. Der/die Unterauftragnehmer, auch weiterer Ebenen, hat/haben für den/die zu übernehmende Teilleistung dieselben Eignungsanforderungen zu genügen, wie der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für den eigenen Leistungsteil. Des Weiteren dürfen bei dem/den Nachunternehmen keine Ausschlussgründe vorliegen. Werden die Eignungsanforderungen durch Nachunternehmer nicht erfüllt, kann das Angebot in jeder Phase der Vergabe insgesamt ausgeschlossen werden. Ferner sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers weitere Eignungsnachweise für die Nachunternehmer schriftlich einzureichen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen, Nachweise, zusätzliche Angabe und Unterlagen, welche er zur Feststellung der Eignung und sonstiger Prüfungen für erforderlich ansieht, nachzufordern. Der/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft kann nicht darauf vertrauen, dass fehlende Erklärungen und Nachweise von der Vergabestelle nachgefordert werden. 50 VgV findet im genannten Vergabeverfahren keine Anwendung IV. Darlegung der Bietereignung Öffentliche Aufträge werden nur an fachkundige und leistungsfähige, geeignete Unternehmer vergeben. Das heißt, im ersten Verfahrensschritt, dem Teilnahmewettbewerb, werden die Bewerber/Bewerbergemeinschaften auf ihre Eignung hin geprüft. Es gelangen nur diejenigen Teilnahmeanträge in die Prüfung und Wertung, die sämtliche formalen Anforderungen nach den Vergabeunterlagen erfüllen. 4

Die fehlende Fachkunde und/oder fehlende Leistungsfähigkeit und/oder mangelnde Zuverlässigkeit des Bewerbers (Nichterfüllung eines Ausschlusskriteriums) führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages. Die fehlende Fachkunde und/oder fehlende Leistungsfähigkeit wird angenommen, wenn die Mindestpunktzahl von 60 Punkten nicht erreicht wird (siehe Bewertungsmatrix Teilnahmeantrag). Die Vergabestelle wird alle geeigneten Teilnehmer zur Abgabe eines Angebots auffordern. Voraussichtlicher Aufforderungstermin ist der 30.01.2017 Aufgrund dessen ist mit dem Teilnahmeantrag zur Ermittlung der Eignung folgendes mit einzureichen: 1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung a. Vorlage eines aktuellen, zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist, nicht älter als drei Monate, Berufs- oder Handelsregisterauszugs, sofern eine Eintragungspflicht gegeben ist. b. Eine gültige AZAV-Zertifizierung. Hier wird auch auf den Inhalt der Anlage Teilnahmeantrag verwiesen. 2. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit a. Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung des Bewerbers/der einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, alternativ eine Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfall eine Versicherung abgeschlossen wird. Die erforderliche Deckungssumme soll mindestens betragen Personenschäden 5 Mio. Euro Sachschäden 5 Mio. Euro Vermögensschäden 100 Tsd. Euro b. Vorlage einer Bankauskunft zur wirtschaftlichen Situation, nicht älter als ein Monat. 3. technische und berufliche Leistungsfähigkeit a. Nachweise, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in den vergangenen und aufeinanderfolgenden 36 Monaten, erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus dem Rechtskreis SGB II innerhalb der ausgeschriebenen oder einer vergleichbaren Maßnahme zur Aktivierung und Stabilisierung betreut hat. Hierzu ist die Anlage Referenz zu nehmen. b. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beschreibt die Zusammenarbeit und Vernetzung mit Betrieben und Partnern aus dem regionalen Beschäftigungsmarkt aus einer in der Vergangenheit liegenden Maßnahme. Ist keine Vernetzung vorhanden, soll beschrieben werden, wie dies im Allgemeinen geplant ist. Ebenso soll die Vernetzung zu weiteren lokalen sozialen Akteuren, wie bspw. Suchtberatung, Schuldnerberatung, psychosoziale Beratung etc., oder die Kapazitäten innerhalb der eigenen Organisation beschrieben bzw. im Falle der fehlenden Vernetzung oder der fehlenden Kapazitäten die geplante Vernetzung oder deren Aufbau nachvollziehbar dargestellt werden. c. Nachweis des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft über mindestens einen Standorte innerhalb von Frankfurt am Main. Die zum Einsatz kommenden Räumlichkeiten des Auftragnehmers zur Durchführung der Maßnahme müssen für den Teilnehmer, ausgehend von einem der erwähnten Verkehrsknotenpunkte (Hauptbahnhof, Hauptwachte, Konstablerwache), in angemessener Zeit, max. 45 Minuten mit dem ÖPNV, erreicht werden. 5

Sollte noch kein Standort in Frankfurt am Main gegeben sein, dann soll in Bezug auf die ausgeschriebene Maßnahme beschrieben werden, wie dies zum Maßnahmebeginn sichergestellt werden soll. Anmerkung: Im Falle der Zuschlagserteilung behält sich der Auftraggeber die Vorlage eines aktuellen Gewerberegisterauszuges im Sinne von 150 Absatz 1 GewO vor. Des Weiteren ist hervorzuheben, dass ab einem Auftragswert von 30.000 Euro der Auftraggeber für den Bieter/die Bietergemeinschaft, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagerteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern wird. 6