Checkliste Fahrzeuge Prüfung durch Fahrzeugführer Rechtsgrundlagen für die Mitbestimmung: 80 Abs. 1 Nr. 1, 9 BetrVG Allgemeine Aufgaben 81 Abs. 1 S. 2 BetrVG Unterrichtungs- und Erörterungspflicht des Arbeitgebers 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG Mitbestimmungsrechte 88 Nr. 1 BetrVG Freiwillige Betriebsvereinbarungen 89 BetrVG Arbeits- und betrieblicher Umweltschutz 90, 91 BetrVG Unterrichtungs- und Beratungsrechte, Mitbestimmungsrecht Geltende Arbeits- und Gesundheitsschutzvorschriften: BGV A1 Grundsätze der Prävention Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV) Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz ArbSchG) Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz GPSG) Straßenverkehrsordnung (StVO) Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) Fahrzeuge (BGV D29) Fahrzeug-Instandhaltung (BGR 157) Empfehlungen zum Tragen von Gehörschützern bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr (BGI 673) Fahrzeuge (BGI 711) Fahrzeug-Instandhaltung (BGI 550) Prüfung von Fahrzeugen durch Fahrpersonal (BGG 915) Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige (BGG 916) VDI 2700 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen WEKA MEDIA GmbH & Co. KG Seite 1 von 5
Nr. Prüfpunkt Ok Beleuchtung Prüfen, ob unbeschädigt, funktionsfähig und sauber: 1 Scheinwerfer (Abblendlicht/Fernlicht/Standlicht) 2 Schlussleuchten 3 Bremsleuchten 4 Kennzeichenbeleuchtung 5 Nebelschlussleuchte 6 Rückfahrscheinwerfer 7 Fahrtrichtungsanzeiger/Warnblinkanlage 8 Rückstrahler 9 Kontrollleuchten Falls vorhanden: 10 Nebelscheinwerfer 11 gelbes Blinklicht (Rundumlicht) 12 Arbeitsscheinwerfer. 13 14 Ggf. weitere Beleuchtungseinrichtungen: Räder 15 Felgen/Radschüsseln sind ohne augenfällige Beschädigungen? 16 Radmuttern/-bolzen sind unbeschädigt und sitzen fest? 17 Reifen sind ohne sichtbare Beschädigungen? 18 Die Profiltiefe der Reifen ist ausreichend? (Bei Winterreifen sollte die Profiltiefe mindestens 4 mm betragen.) 19 Reifen sind ohne sichtbaren Luftdruckverlust? 20 Ventilkappen sind vorhanden? 21 Es sind keine Fremdkörper zwischen den Zwillingsreifen eingeklemmt? Bremsen 22 Der Leerweg des Bremspedals ist nicht größer als 1/3 des Gesamtwegs? 23 Anhaltendes Niedertreten des Bremspedals führt nicht zum Nachgeben des Pedals? WEKA MEDIA GmbH & Co. KG Seite 2 von 5
Nr. Prüfpunkt Ok 24 Der Bremsflüssigkeitsstand ist ausreichend? 25 Bei vollem Bremsdruck (im Stand) und anschließendem Halten des Pedals fällt der Bremsdruckanzeiger bei Druckluftanlagen nicht merklich ab? 26 Die Luftbehälter sind entwässert? 27 Das Abreißseil der Auflaufbremsanlage ist vorhanden und an der Kupplungskugel mit Halterung eingehängt? 28 Die mechanische Feststellbremse ist funktionsfähig; der Hebelweg ist nicht zu groß? Motor/Antrieb 29 An Motor und Antrieb sind keine Öl- oder Kraftstoffverluste erkennbar? 30 Der Ölstand des Motors ist ausreichend? 31 Der Kühlflüssigkeitsstand ist ausreichend (im Winter: Frostschutz)? 32 Die Kraftstoffbehälter sind ausreichend gefüllt? Lenkung 33 Das Lenkspiel (toter Gang am Lenkrad) hält sich in Geradeausstellung in den vom Hersteller angegebenen Grenzen? 34 Die Lenkung ist leichtgängig und ohne ungewöhnliche Geräusche? 35 Der Ölstand in der Servo-/Hydrolenkung ist ausreichend? Fahrzeugaufbau 36 Rückspiegel und Anfahrspiegel sind unbeschädigt, richtig eingestellt und sauber? 37 Die Scheibenwischer sind unbeschädigt und das Wischfeld zeigt keine Schlieren/Streifen? 38 Das Sichtfeld für den Fahrzeugführer ist nicht durch Gegenstände im Führerhaus eingeschränkt? 39 Die Frontscheibe ist außen und innen gereinigt? 40 Scheinwerfer- und Scheibenwaschanlage sind funktionsfähig (Behälter gefüllt, im Winter mit Frostschutzmittel versehen)? 41 Fahrersitz und Kopfstütze sind richtig eingestellt? 42 Die Sicherheitsgurte sind unbeschädigt und funktionsfähig? 43 Bordwände/Türen/Rungen/Hauben/Klappen sind geschlossen und gesichert? 44 Planen sind befestigt? 45 Kippbare oder anhebbare Aufbauteile, z.b. Hubdächer, Kippbrücken, Auffahrrampen, klappbare Geländer, klappbare Unterfahrschutzeinrichtungen, sind in Fahrstellung und gesichert? 46 Die Wechselbrückenstützen sind zweifach gesichert? WEKA MEDIA GmbH & Co. KG Seite 3 von 5
Anhänger/Auflieger 47 Die Verbindung zwischen Zugfahrzeug und Anhänger ist ordnungsgemäß hergestellt; die Kupplung ist geschlossen und gesichert? 48 Die elektrische Verbindung und Druckluftanschlüsse sind hergestellt? 49 Ist bei Fahrten ohne Anhänger die Schutzkappe des Kupplungskopfes aufgesetzt? 50 Die Zuggabel des Anhängers ist unbeschädigt und bodenfrei (mindestens 200 mm)? 51 Die Sattelstützeinrichtungen sind ausreichend weit eingefahren und die Kurbeln gesichert? Ladungssicherung 52 Hilfsmittel zur Ladungssicherung sind ausreichend vorhanden? 53 Die Ladungsverteilung wurde richtig durchgeführt? 54 Die Ladung ist ordnungsgemäß gesichert? 55 Unterlegkeile 56 Anlegeleiter 57 Warndreieck 58 Warnleuchte 59 Feuerlöscher 60 Verbandkasten nach DIN 13 164 61 Park-Warntafeln Zubehör 62 Schriftliche Weisungen (Unfallmerkblätter) und orangefarbene Kennzeichnung (Warntafeln) bei Beförderung gefährlicher Güter 63 Warnkleidung 64 Persönliche Schutzausrüstungen 65 Betriebsanleitungen und Betriebsanweisungen 66 Schneeketten, Anfahrhilfen 67 Hilfsmittel zur Scheibenenteisung 68 Schaufel, Streugut 69 Schneebesen 70 Frostschutz Winterbetrieb WEKA MEDIA GmbH & Co. KG Seite 4 von 5
Bemerkungen: Die nächsten Schritte für den Betriebsrat: Bei sicherheitswidrigem Verhalten der Beschäftigten: Zuerst den Beschäftigten direkt ansprechen. Ändert er sein Verhalten nicht, den betrieblichen Vorgesetzten bzw. Arbeitgeber informieren (siehe Musterschreiben Anzeige von sicherheitswidrigem Verhalten ). Bestehen Sicherheitsmängel: Den Vorgesetzten bzw. Arbeitgeber darüber informieren (siehe Musterschreiben Anzeige von Sicherheitsmängeln ). Wurden Sicherheitsmängel nicht behoben oder besteht das sicherheitswidrige Verhalten weiterhin, den Arbeitgeber auffordern, die festgestellten Sicherheitsmängel zu beseitigen (siehe Musterschreiben Aufforderung zur Beseitigung ). Führt dies nicht zum gewünschten Erfolg, spätestens jetzt die Sicherheitsfachkraft und/oder den Betriebsarzt einschalten (siehe Musterschreiben Mitteilung an die Sicherheitsfachkraft, Mitteilung an den Betriebsarzt ). Wenn ein Arbeitsschutzausschuss vorhanden ist: Als weitere Maßnahme den Sicherheitsmangel auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung setzen lassen (siehe Musterschreiben Tagesordnungspunkt Arbeitsschutzausschuss ). Bleibt der Arbeitgeber weiter untätig, Berufsgenossenschaft bzw. Gewerbeaufsichtsbehörde als die zuständige Institution zur Überwachung des Arbeitsschutzes einschalten (siehe Musterschreiben Mitteilung über Sicherheitsmängel ). WEKA MEDIA GmbH & Co. KG Seite 5 von 5