Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Abteilung II, Ref II/5 Sifa-Support Gefährdungsbeurteilung Arbeitsschutzgesetz UVV Richtlinien des Freistaates Vorlagen zu Gefährdungsbeurteilungen
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung? Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG 3 Grundpflichten des Arbeitgebers (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben. 2
Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. (3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch 1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, 2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen, 3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit, 4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken, 5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten. 3
Unfallverhütungsvorschrift GUV-V A 1 Pflichten des Unternehmers 3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz Dokumentation nach 6 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz Anpassung bei Veränderungen Auskunftspflicht gegenüber dem UV-Träger bei Nachfrage 4
Ablauf der Gefährdungsbeurteilung Fortschreibung Ermitteln der Gefährdungen und Belastungen Dokumentation Beurteilung Überprüfen der Wirksamkeit Durchführen der Maßnahmen Festlegen von Maßnahmen 5
Ablauf der Gefährdungsbeurteilung Fortschreibung Fortschreibung Ermittlung Ermittlung der Gefährdungen und Belastungen Dokumentation Dokumentation Beurteilung Beurteilung Überprüfung der Wirksamkeit Überprüfung der Wirksamkeit Festlegung von Maßnahmen on Maßnahmen Durchführung Durchführung von von Maßnahmen Maßnahmen 6
Arbeitsschutzvollzug in Bayern Richtlinien zum Vollzug des Arbeitsschutzgesetzes im öffentlichen Dienst des Freistaates Bayern Bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist in der Regel wie folgt vorzugehen: systematische Untergliederung der Dienststelle, Festlegung von Betrachtungsbereichen (Arbeitsplatz, Tätigkeit) Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen in den Betrachtungsbereichen (Mängel) Festlegung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen (Schutzziel / Vorschrift) Durchführung und Überprüfung der Wirksamkeit der festgelegten Maßnahmen (Wer? Wann? Ergebnis?) 7
Gefährdungsbeurteilung dokumentieren Nr. Mögliche Gefährdung / Belastung Risiko Schutzziele / Maßnahmen Realisierung Wirksamkeit gering mittel hoch Bis wann wer Wirksam wer Datum 1 2 3 4 5 6 7 8 Ort Datum Unterschrift 8
Das Unfallereignis in der Entstehung Gefahrenquelle Betrieblich Gefährdung Beschäftigter Persönlich Begünstigte Bedingungen ungenügende Qualifikation schlechte Witterung Zeitdruck, Hektik Lichtverhältnisse Unwohlsein, Krankheit Ärger in der Familie Suchtprobleme Geldsorgen Unfallereignis 9
Gefährdungsfaktoren mechanische Gefährdung elektrische Gefährdung chemische Gefährdung spezielle physikalische Gefährdungen thermische Gefährdung klimatische Belastungen biologische Gefährdung 10
Gefährdungs- und Belastungskataloge GUV-I 8713 Büro 11
Modell zur Risikobeurteilung Sicherheit Risiko nimmt zu Gefahr verbleibendes Risiko kleiner höchstem akzeptablem Risiko Restrisiko höchstes aktzeptables Risiko Risiko ohne Sicherheitsmaßnahmen verbleibendes Risiko größer höchstem akzeptablem Risiko notwendige Risikominimierung tatsächliche Risikominimierung 12
Risikoeinschätzung 13
Zielhierarchie Rangfolge der Rangfolge der Schutzmaßnahmen Gefahrenquelle abnehmende Vermeiden/beseitigen Verhindern des Wirksamwerdens durch räumliche Trennung Verhindern des Wirksamwerdens durch organisatorische Maßnahmen, z.b. zeitliche Trennung abnehmende Reichweite Reichweite Vermindern der Einwirkung durch PSA PSA Verringern der Einwirkung durch sicherheitsgerechtes Verhalten 14
Zielhierarchie Verbindung von Zielhierarchie und Reichweite von Maßnahmen Restrisiko höchstes aktzeptables Risiko Risiko ohne Sicherheitsmaßnahmen Risikoreduzierung durch: Gefahrenquellen vermeiden räumliche Trennung der Gefahrenquellen organisatorische Maßnahmen PSA Forderung an sicherheitsgerechtes Verhalten 15
Das Arbeitssystem Technik Maschinen, Geräte, Anlagen Arbeitsstoffe, -gegenstände Arbeitsstätten, -plätze Organisation Arbeitsaufgaben, -inhalte Arbeitsorganisation, -abläufe Arbeitszeit, Pausen Personal Betriebsklima Qualifikation, Motivation Unterweisungen Sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen sind durch ganzheitliche Gestaltung zu gewährleisten 16
Gefährdungsbeurteilung dokumentieren Nr. Mögliche Gefährdung / Belastung Risiko Schutzziele / Maßnahmen Realisierung Wirksamkeit gering mittel hoch Bis wann wer Wirksam Datum wer 1 Bildschirmabstand zu gering X BGI 650 2 Bildschirmhöhe nicht angepasst X BGI 650 3 Blendung durch Fenster / Beleuchtung X BGI 650 4 Wirbelsäulenbelastung am Einstellung der Bürostühle auf individuelle X Schreibtisch Voraussetzungen, BGI 650 5 Nicht ergonomisch aufgestellter Bildschirm und Tastatur ausrichten, Abstände X Bildschirm einstellen, BGI 650 6 Beleuchtung zu gering X 7 8 Ort Datum Unterschrift 17
Muster einer Gefährdungsbeurteilung 18
Wir erstellen eine Gefährdungsbeurteilung für den Lehrer / Dozentenarbeitsplatz in diesem Raum. Hilfsmittel: Formblatt GB GUV- I 8700 GUV- I 8713 19