Reglement Anfrderungen NL B- Infrastrukturen Das Reglement definiert die sicherheitsrelevanten und baulichen Mindeststandards swie die Kmfrtkriterien der Eishckeystadien der Natinal League B (NL B) Anhang VI zum Reglement für die Erteilung der Spielberechtigung in der NL A und NL B 20.11.2013
Inhaltsverzeichnis 1. Ziel und Zweck... 3 2. Sicherheitsrelevante und bauliche Mindeststandards, Kmfrt... 4 3. Risikbeurteilung... 4 4. Rating / Punktesystem... 5 5. Sicherheitsrelevante Znen... 5 6. Audit... 6 7. Zeitplan der Umsetzung... 7 8. Inkrafttreten... 7 2 / 7
1. Ziel und Zweck Das vrliegende Reglement definiert die Systematik und die Kriterien zur knkreten Beurteilung der sicherheitsrelevanten und baulichen Mindeststandards swie des Kmfrts vn Eishckeystadien der Natinal League B (NL B). Clubs welche aber einen Aufstieg in die Natinal League A in Betracht ziehen, haben sich an den Anfrderungen NL A-Infrastrukturen zu rientieren. Nur wer diese Anfrderungen erfüllt, kann auch in der Natinal League A spielberechtigt sein. Das Reglement definiert messbare und verbindliche Kriterien, welche eine Einschätzung geflgt vn einer Bewertung (RATING) der Natinal League- B-Stadien in der Schweiz zulässt. Die Bewertung der einzelnen sicherheitsrelevanten und baulichen Mindeststandards für Natinal League-B-Stadien wird in einem Risikprfil mit Angaben zum Ist-Zustand (Beispiel Fig. 1) dargestellt und mit dem Sll-Zustand (Mindeststandard) verglichen. Die Psitinierung des bewerteten Stadins wird im Gesamtrahmen sichtbar gemacht. Fig. 1 Die knkrete Beurteilung erflgt anhand vn messbaren Kriterien und unter bjektiven, unabhängigen Gesichtspunkten. Die flgenden Aussagen bilden die Grundlage für das vrliegende Reglement: Durch die einheitliche Beurteilung der Mindeststandards wird der Schutz der persnellen Integrität der Stadinbesucher (Zuschauer), Spielffiziellen, Spieler und weiterer Persnen verbessert. Die reginal und kantnal unterschiedliche Art der Auslegung vn baulichen Vrschriften, Gesetzen und Weisungen etc. wird ausgeglichen und eine gleichmässige Qualität der Sprtstätten im Sinne des Eishckeysprtes sichergestellt. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ist durch die Gesellschafter zu belegen; seitens Natinal League erflgt diesbezüglich keine Überprüfung. 3 / 7
Umbauten, Neubauten und Planungen vn artreinen der multifunktinalen Stadien können basierend auf dem Beurteilungskatalg nach einheitlichen Grundlagen und Vraussetzungen erflgen. Die Clubs und die Stadinbetreiber erhalten eine einheitliche Zielsetzung, welche es erlaubt, anstehende bauliche, technische, persnelle und rganisatrische Massnahmen und Entscheide zu fällen. Den Bedürfnissen und Erwartungen der Stadinbesucher im Bereiche Kmfrt sll nach Möglichkeit Rechnung getragen werden. 2. Sicherheitsrelevante und bauliche Mindeststandards, Kmfrt Die Bewertung der sicherheitsrelevanten und baulichen Mindeststandards und der Kmfrtkriterien für Eishckeystadien gemäss dem vrliegenden Regelement hat in jedem Fall Auswirkungen auf die flgenden Aspekte der kann diese beeinflussen und auslösen: Bauliche Massnahmen (Umbauten, Sanierungen, Ergänzungen) Technische Massnahmen (Unterhalt, Sanierungen, Ersatz etc.) Organisatrische Massnahmen (gestaffelte Zufahrten, Absprachen ÖV, veränderte Sicherheitsdispsitive, Planungen, Parkplätze für Teams, SR, Medien, VIP, etc.) Persnelle Massnahmen (Ausbildung Persnal, Evakuatinsrganisatin, Stabsbildungen, Verantwrtliche) Kmfrt (Zuschauerkapazität: Sitz- und Stehplätze, VIP-Kapazität und -Kmfrt, Gastr-Kapazität, Anzahl WC-Anlagen, Technik, Videwürfel, TV-Studi usw.) Die bestehenden Reglemente und Weisungen der Natinal league, (insbesndere Reglement für Ordnung und Sicherheit, Weisungen für die Zusammenarbeit mit den TV- Partnern, Richtlinien für die Medienarbeitsbedingungen) und vn Swiss Ice Hckey Federatin (technisches Reglement der Eissprtanlagen) swie alle weiteren Reglemente und Weisungen den Spielbetrieb betreffend behalten vllumfänglich ihre Gültigkeit. Das vrliegende Dkument bildet den Anhang VI zum Reglement für die Erteilung der Spielberechtigung für die NL A und NL B. 3. Risikbeurteilung Die Beurteilung vn bestehenden, der im Bau befindlichen und geplanten Eishckeystadien wird mit Fkus auf deren Risik, ausgehend vn der baulichen Situatin beurteilt. Dies sind die: Eintretenswahrscheinlichkeit ausgehend vn der Infrastruktur und den baulichen Gegebenheiten. Auswirkung / die Intensität im Ereignisfall ausgehend vn der Infrastruktur und den baulichen Gegebenheiten. 4 / 7
4. Rating / Punktesystem Die Bewertung der einzelnen Kriterien erflgt mit dem nachstehenden Punktesystem (1-5): (1) nicht vrhanden = Spielberechtigung mit Auflage: vr Saisnstart ist mind. der Wert 3 zu erreichen der ein Wechsel des Stadins vrzunehmen (2) ungenügend = Spielberechtigung mit Auflage: vr Saisnstart ist mind. der Wert 3 zu erreichen (3) genügend / zu verbessern = für 2 Jahre OK, (nächstes Audit nach 2 Jahren) (4) Gut = für 5 Jahre OK, (nächstes Audit nach 5 Jahren) (5) mustergültige Lösung / Situatin = für 10 Jahre OK, (nächstes Audit nach 10 Jahren) Der erwartete und zu erreichende Erfüllungsgrad respektive die Mindestpunktzahl für eine Spielberechtigung hne Auflagen in der Natinal League B ist drei (3). Ein Club der Natinal League B, der in die Natinal League A aufsteigen will, muss sich an den Anfrderungen NLA-Infrastrukturen rientieren und kann nur in der Natinal League A spielberechtigt sein, wenn er diese Anfrderungen entsprechend erfüllt. 5. Sicherheitsrelevante Znen Die Bewertung vn Kriterien für die baulichen Mindeststandards eines Eishckeystadins erflgt gegliedert nach den sechs sicherheitsrelevanten Znen (Beispiel Fig. 2) swie des Kmfrts eines Stadins und dessen Umfeld. Gewichtung Zne 0 Allgemeine Beurteilungen / Kmfrt 2x Sicherheitsrganisatin / Infrmatinsknzept / VIP-Bereich, Tilettenanlagen / Verpflegung/Restauratin Zne I Kernzne 2x Spielfeld / Spielerzugänge / Abschlüsse Zne II Zuschauersektr 3x Tribünen / Lgen / VIP Zugänge Zne III Publikumszne 3x Medienbereiche / Krridre / Zugänge / WC-Anlagen Zne IV Vrbereitungs- & Infrastrukturzne 2x Teamgarderben / Offizielle / Veranstalter / technische und betriebliche Infrastruktur Zne V Stadinumfeld 2x Zutrittsrganisatin / Persnenfluss Zne VI Anreisezne 1x Zufahrt / Anreise / Umgebung 5 / 7
Fig. 2 Jede dieser Znen wird separat in sich geschlssen betrachtet und beurteilt. Neben den znenspezifischen Kriterien werden ein und dieselben Kriterien (z.b.: Fluchtwege) jedes Mal neu bewertet. Anschliessend erflgt die Gewichtung (mal 1, 2 der 3) der einzelnen Znen. Mit diesem Vrgehen ist die Durchgängigkeit der Betrachtung sichergestellt und die allfälligen Massnahmen können zielgerichtet veranlasst werden. Die Clubs und Stadin-Betreiber erhalten den ntwendigen Handlungsspielraum zum Erfüllen eines zweckmässigen Mindeststandards. 6. Audit Zusätzlich werden mit dem identischen Verfahren die Basisdaten / Grundlagen betreffend Sicherheitsrganisatin erhben und beurteilt. Der Ablauf eines Stadinaudits ist genrmt und erflgt in drei Teilschritten. a) Vrbereitung Absprache Termin, Unterlagen beschaffen und bereitstellen b) Auditierung Begehung / Beurteilung vr Ort mit Club- und Stadinverantwrtlichen c) Bewertung und Bericht Frmulare / prüfen der Unterlagen / Einstufung mit Vrgehensvrschlag, Empfehlung an Lizenzausschuss Die vereinheitlichte Anwendung vn Bewertungskriterien des vrliegenden Reglements zur Lizenzierung/Hmlgierung vn Eishckeystadien kann den unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten der Natinalligastadien Rechnung tragen. 6 / 7
Der betrffene Club und Stadinbetreiber erhält eine transparente Beurteilung, aus welcher die einzuleitenden Schritte zur Verbesserung der baulichen Mindeststandards für Eishckeystadien sfrt ersichtlich sind. Allfällige Auflagen, Sfrtmassnahmen swie Fristen werden anhand der Beurteilung (Checkliste) definiert. Dem Lizenzausschuss wird zuhanden der Erteilung der Spielberechtigung eine Empfehlung abgegeben. Im Anhang ist ein Musterbeispiel der Checkliste, welche für das Audit verwendet wird, angefügt. In allen NL B-Stadien wird das gleiche Audit durchgeführt Die Bewertung ist für Laien und Clubverantwrtliche auch hne weitreichende bautechnische Kenntnisse nachvllziehbar und verständlich. 7. Zeitplan der Umsetzung Der Zeitrahmen der Umsetzung der Hmlgierung der Eishckeystadien der NL B sieht wie flgt aus: Die Hmlgierung der Eishckeystadien wird für die NL B ab der Saisn 2012/13 Bestandteil der jährlichen Erteilung der Spielberechtigung. Für jene Stadien, die den gefrderten Mindestwert vn 3 nicht erreichen, werden Auflagen und Fristen mit der Spielberechtigung definiert. Die Geschäftsführung der Natinal League kann auch Sfrtmassnahmen anrdnen (z.b. Reduktin der Zuschauerzahl). Für sich in Planung, Umbau der Neubau befindliche Prjekte werden Übergangsbestimmungen definiert. Bei den Stadien mit Auflagen findet ein Nachaudit statt. Ansnsten ist ein peridisches Audit gemäss Rating (vgl. Ziff. 4 hievr) vrgesehen. 8. Inkrafttreten Die Natinalliga-Versammlung hat am 28.8.2013 einer Neuregelung der Anfrderungen NLA-Infrastrukturen zugestimmt. Dieses vrliegende Reglement wurde entsprechend angepasst hat in der Knsequenz ab dem 28.8.2013 nur nch für die Natinal League B Gültigkeit. Das vrliegende Reglement Anfrderungen NL B-Infrastrukturen wurde anlässlich der NL-Versammlung vm 20. Nvember 2013 genehmigt. 7 / 7