Geotechnischer Bericht und Baugrundgutachten. Inhalt? Verbindlichkeit? Prüfung?



Ähnliche Dokumente
Spundwandseminar 2013

Baugrunduntersuchung für die

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Baubeginnsanzeige (Art. 68 Abs. 5 BayBO)

Managementbewertung Managementbewertung

Auftaktveranstaltung FACHLISTE PRÜFINGENIEURE. für Verkehrswasserbauten an Bundeswasserstraßen 12. Mai 2010, BMVBS, Berlin

Rechtliche Aspekte der Energieberatung

Informationen für die Bauherrschaft

Geprüfter Datenschutz TÜV Zertifikat für Geprüften Datenschutz

QM: Prüfen -1- KN

VfW-Sachverständigenordnung

Neue Regelungen für den Gerüstbau

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?

Präsentation zu Kapitel 4

HAFTUNG AUS FEHLERHAFTEN GUTACHTEN

Fragebogen ISONORM 9241/110-S

Sicherheitsbewertungsbericht

Träger : Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius Bretten

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

Rechtsberatung durch Ingenieure

Fragebogen: Abschlussbefragung

Laserschneiddüsen. CFD-Simulation der Wechselwirkung zwischen einer supersonischen Düsenströmung und einem festen Werkstück

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Der Schutz von Patientendaten

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Europäische Technische Bewertung. ETA-14/0212 vom 27. Juni Allgemeiner Teil

«Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.

Messmittelfähigkeit. Andreas Masmünster, Quality Control Event, 30. Juni 2011

CONSULTING & MANAGEMENT

Informationssicherheit als Outsourcing Kandidat

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

PV-Anlagen: Welche Mängelrechte bestehen und wie müssen sie (rechtzeitig) geltend gemacht werden?

Resilien-Tech. Resiliente Unternehmen. Security Consulting. 08. Mai Burkhard Kesting

Alle gehören dazu. Vorwort

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)

GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?

Verjährung > sog. Schuldrechtsreform. Bitte beachten: > Die folgenden Fristen sind aus dem Zivilrecht (BGB)!!

50. Mathematik-Olympiade 2. Stufe (Regionalrunde) Klasse Lösung 10 Punkte

Anleitung zum Computercheck Windows Firewall aktivieren oder eine kostenlose Firewall installieren

Baustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1.

Einführung und Motivation

Erste Erfahrungen mit dem neuen Berufungsrecht in Patentnichtigkeitssachen

Einleitende Bemerkungen

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000

Arbeitshilfen zur Auftragsdatenverarbeitung

Checkliste zur qualitativen Nutzenbewertung

2. Psychologische Fragen. Nicht genannt.

ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens

Übungsbeispiele für die mündliche Prüfung

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche.

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

nic.at - Salzamt im (österreichischen) Internet?

Freiberufliche Bodenkunde

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Maintenance & Re-Zertifizierung

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von Panini á 2,-

Projektmanagement in der Spieleentwicklung

Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht. Neuregelung des Gesetzlichen Messwesens. aus Sicht der Landeseichbehörden

Dränung und deren Grundsätze

Welche Unterstützung brauchen Patienten bei einem Verdacht auf Behandlungsfehler?


Heubeck Anbietervergleich. Den passenden Partner finden

Verfahrensordnung für die Durchführung der Compliance-Zertifizierung der ICG

Änderung der ISO/IEC Anpassung an ISO 9001: 2000

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig?

Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014

Europäische Technische Bewertung. ETA-13/1038 vom 26. März Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Die Gesellschaftsformen

Hinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall

SDD System Design Document

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift

Bewerbung: "Business Travel Manager 2012"

Diese Beschreibung von Hans Möller, die sich auf den Berufsstand der Versicherungsvermittler. zu den Parteien des Versicherungsvertrages betroffen.

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

LEISTUNGEN. Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung. Rainer Maria Löckener Dipl.-Betriebswirt (FH)

Ergänzungsantrag Nr. V/EA 2

Haftungsrisiken im Ehrenamt

WENN DU DER GESAMTBEWERTER BIST

Mit suchmaschinenoptimierten Übersetzungen erfolgreich mit fremdsprachigen Webseiten

Besser betreut, weniger bezahlt: einfach Bethge.

Prozessbewertung und -verbesserung nach ITIL im Kontext des betrieblichen Informationsmanagements. von Stephanie Wilke am

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante

1. BImSchV. Informationsblatt Nr. 22 März 2011

Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)

In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können.

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe. (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de

Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen?

B&B Verlag für Sozialwirtschaft GmbH. Inhaltsübersicht

Transkript:

Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden / Prüfingenieure in Baden-Württemberg 14. November 2013, Leonberg Geotechnischer Bericht und Baugrundgutachten Inhalt? Verbindlichkeit? Prüfung? Univ.-Prof. Dr.-Ing. habil. Christian Moormann Direktor des Instituts für Geotechnik der Universität Stuttgart öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Erdbau, Grundbau, Felsbau sowie Spezialtiefbau IGS Institut für Geotechnik der Universität Stuttgart Pfaffenwaldring 35 70569 Stuttgart www.uni-stuttgart.de/igs/ E- Mail: info@igs.uni-stuttgart.de Moormann Geotechnik Consult Möhringer Landstraße 58 70563 Stuttgart www.moormann-geotechnik.de E- Mail: info@moormann-geotechnik.de Geotechnischer Bericht und Baugrundgutachten Inhalt? Verbindlichkeit? Prüfung? 1 Faszination Geotechnik Warum ist Bauen in und mit Boden/Fels eine besondere Herausforderung? 2 Praxisbilanz Geotechnik Wie ist die Realität? 3 Geotechnischer Bericht und Baugrundgutachten Was ist der Unterschied? 4 Geotechnischer Bericht Was muss drin stehen? Was muss der Tragwerksplaner/Prüfingenieur fordern? 5 Geotechnischer Bericht Verbindlichkeit? Wer haftet für falsche und/oder fehlende Angaben? 6 Geotechnischer Bericht Was kann/sollte ein Prüfingenieur prüfen? 7 Unabhängige bautechnische Prüfung Brauchen wir einen Prüfingenieur für Geotechnik? 2 VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg, 14.11.2013 1

1 Einleitung Faszination Geotechnik Warum ist Bauen in und mit Boden und Fels eine besondere Herausforderung? 3 1 Faszination Geotechnik Boden ist ein äußerst vielseitiges Material Lockergestein / Boden bindige Böden nichtbindige Böden Mischböden organische Böden Übergangsbereich: Wechsellagerung von Festund Lockergesteinen Halbfestgesteine veränderlich feste Gesteine Festgestein / Fels Fels: Verband von Gesteinen ggfs. mit Trennflächengefüge Gestein: fest zusammenhängendes Gemenge von Mineralien Ton, Bucht von Sepetiba, Brasilien Lettenkeuper, Herrenberg Basalt, Isle of Staffa, Scotland (Magmatit) 4 Kies, Rheinsedimente, Düsseldorf Bodenmechanik Nagelfluh (Konglomerat), Speer, Schweizer Voralpen Bändergneis, Baikalsee (Metamorphit) Felsmechanik VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg, 14.11.2013 2

1 Faszination Geotechnik Boden ist ein natürlicher Werkstoff Werkstoff Boden = nicht genormter Baustoff Stichpunkt-Charakter jeder Baugrunderkundung ( Nadelstiche ) Variabilität von Schichtgrenzen natürliche Streuung boden- und felsmechanischer Kennwerte innerhalb 10 0 einer Schicht ( Homogenbereich ) f [%] rel Anfangsscherfestigkeit c u f abs [-] 30 Klassenbreite 60 Normalverteilung 20 Lognormalverteilung 40 0 100 200 300 400 500 600 700 800 c u [kn/m²] 0 n = 233 Versuche 10 20 30 40 20 Messwerte x = 164 kn/m² 50 60 c u = 102,6 + 3,58 z [m] [kn/m²] 70 Tiefe unter OK Tertiär [m] Frankfurter Stadtbahnrichtlinie : c u = 100 kn/m² 5 1 Faszination Geotechnik Boden ist ein komplexer Werkstoff Boden als Mehrphasenmedium Beispiel für Interaktion feste / flüssige Phase: 10 mm feste Phase flüssige Phase gasförmige Phase Hydraulischer Grundbruch 6 VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg, 14.11.2013 3

1 Faszination Geotechnik Kombination von Mechanik, Physik, Erfahrung und Technik Temperatur T [ C] 34 Steifenkraft N [kn] 1200 30 26 Einfluss aus Schatten des benachbarten Helaba-Hochhauses 1100 1000 22 900 18 800 14 700 Baugrunderkundung Baugrundmodell / Bodenkennwerte 10 600 0:00 4:00 8:00 12:00 16:00 20:00 24:00 Uhrzeit Steifenkraft (D5-1) PT100-Geber (T5-1) Thermistor (H5-1) Beobachten und Messen Baugrundmodell / Bodenkennwerte 7 analytisches / empirisches/ numerisches Berechnungsmodell Ausführung, Bauen, Überwachen 2 Praxisbilanz Geotechnik Praxisbilanz Geotechnik Wie ist die Realität? 8 VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg, 14.11.2013 4

2 Praxisbilanz Geotechnik Praxisbilanz Geotechnik: Wie ist die Realität? Baugrunderkundung 9 2 Praxisbilanz Geotechnik Praxisbilanz Geotechnik: Worum geht es? Baugrunderkundung Es geht nicht darum, wie man möglichst billig ein paar Löcher in den Boden hineinbohrt Festlegung Baugrunderkundung: Balance zwischen ausreichender Sicherheit bei gleichzeitig wirtschaftlicher Planung Grundlage für die Prognose der Wechselwirkung zwischen geplantem Bauwerk, Baugrund, Grundwasser und der Nachbarbebauung Die Ergebnisse der geotechnischen Erkundung sowie deren Bewertung (Baugrundmodell / Bodenkennwerte) und geotechnische Planungsleistungen sind maßgebend für die Gesamtstandsicherheit und Gebrauchstauglichkeit jedes Gebäudes oder Ingenieurbauwerks 10 VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg, 14.11.2013 5

2 Praxisbilanz Geotechnik Praxisbilanz Geotechnik: Worum geht es? Shanghai, 28.06.2009 11 2 Praxisbilanz Geotechnik Hohes Risikopotential hohe Anforderungen bei Erkundung, Planung und Ausführung Singapore: Nicoll Highway Collapse 12 VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg, 14.11.2013 6

2 Praxisbilanz Geotechnik Hohes Risikopotential hohe Anforderungen bei Erkundung, Planung und Ausführung Köln, Waidmarkt: Einsturz des Historischen Archivs, 03.03.2009 27.03.2009 13 2 Praxisbilanz Geotechnik Hohes Risikopotential dynamisch und zyklisch beanspruchte Pfähle hohe Anforderungen bei Erkundung, Planung und Ausführung Unterfangungen auf Zug beanspruchter Leitungsmast Gründung Windenergieanlagen Böschungsbruch 14 VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg, 14.11.2013 7

2 Praxisbilanz Geotechnik Praxisbilanz Geotechnik: Worum geht es? Die Planungen für jegliche Bauaufgaben im Boden und im Zusammenhang mit dem Grundwasser sind: mit den vergleichsweise höchsten technischen und wirtschaftlichen Risiken behaftet, mit dem höchsten Risiko hinsichtlich Nachtragsforderungen der ausführenden Firmen verbunden und enthalten ein hohes Risikopotential hinsichtlich späterer Bauschäden 15 2 Praxisbilanz Geotechnik Praxisbilanz Geotechnik: Worum geht es? Die Randbedingungen haben sich verschlechtert: Die geotechnischen Beratungsleistungen für Geotechnik wurden aus dem verbindlichen Teil der HOAI 2009 und 2013 eliminiert Folge: gerade für diesen sensiblen Planungsbereich wird häufig der billigste Anbieter ausgewählt Der billigste Anbieter ist in der Regel derjenige, der das Erkundungsprogramm mit dem geringsten Umfang / Qualität anbietet Die Kosten der geotechnischen Beratungsleistungen liegen - bezogen auf die Baukosten - im unteren Promillebereich Hinzu kommt der Ingenieurmangel Erstellung von Baugrundgutachten durch Geographen und Geophysiker? Immer weniger fachlich versierte Ansprechpartner bei Auftraggebern mit dem Kostendruck wachsen die Risiken! 16 VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg, 14.11.2013 8

2 Praxisbilanz Geotechnik Praxisbilanz Geotechnik: Worum geht es? Die Randbedingungen haben sich verschlechtert: Die geotechnischen Beratungsleistungen für Geotechnik wurden aus dem verbindlichen Teil der HOAI 2009 und 2013 eliminiert Folge: gerade für diesen sensiblen Planungsbereich wird häufig der billigste Anbieter ausgewählt Der billigste Anbieter ist in der Regel derjenige, der das Erkundungsprogramm mit dem geringsten Umfang / Qualität anbietet Die Kosten der geotechnischen Beratungsleistungen liegen - bezogen auf die Baukosten - im unteren Promillebereich Hinzu kommt der Ingenieurmangel Erstellung von Baugrundgutachten durch Geographen und Geophysiker? Immer weniger fachlich versierte Ansprechpartner bei Auftraggebern mit dem Kostendruck wachsen die Risiken! 17 2 Praxisbilanz Geotechnik Praxisbilanz Geotechnik: Worum geht es? Der Umfang der normativen Vorgaben und technischen Regelwerke hat sich gerade in der Geotechnik vervielfacht ursprgl. Kalibrierungsperiode 01.07. DIN EN 1997-1 (EC 7-1) Nationaler Anhang DIN EN 1997-1/NA Ergänzungsnorm DIN 1054: 2010-12 ursprgl. Koexistenzperiode Normen- Handbuch EC 7-1 DIN 1054: 2005-01 DIN 1054: 1976-11 18 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg, 14.11.2013 9

2 Praxisbilanz Geotechnik Pfahlnormung 1993 16 S. 22 S. 10 S. 17 S. 65 Seiten 19 2 Praxisbilanz Geotechnik Pfahlnormung 2013 176 S. 10 S. 105 S. 498 S. 88 S. 46 S. 7S. 50 S. 17 S. 19S. 558 DIN + 498 EA-P = 1.056 Seiten 20 VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg, 14.11.2013 10

2 Praxisbilanz Geotechnik und 2023? 21 (Stiglat 2004) 2 Praxisbilanz Geotechnik Praxisbilanz Geotechnik Wie ist die Realität? Bauen in Boden und Fels und im Grundwasser mit hohen, für die Gesamtstandsicherheit entscheidenden technischen Risiken behaftet hohe Komplexität erfahrene Ingenieure mit langjähriger Erfahrung mit Baugrundgutachten meist billigster Anbieter beauftragt dieser meist durch minimales (= billiges) Erkundungsprogramm qualifiziert zunehmend ohne statisch-konstruktive Kenntnisse Dschungel normativer und technischer Regelwerke Blick für das Wesentliche geht verloren (vermeintlich) leicht zu bedienende Berechnungstools Missbrauch schwere Qualitätsdefizite häufen sich! 22 VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg, 14.11.2013 11

3 Geotechnischer Bericht Baugrundgutachten Geotechnischer Bericht und Baugrundgutachten Was ist der Unterschied? 23 3 Geotechnischer Bericht Normen-Handbuch EC 7 - Band 2: Erkundung und Untersuchung 24 VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg, 14.11.2013 12

3 Geotechnischer Bericht Normen-Handbuch EC 7 - Band 2: Erkundung und Untersuchung Inhalt 0 Vorwort 1 Allgemeines 2 Planung von Baugrunduntersuchungen 3 Probeentnahme in Boden und Fels und Grundwassermessungen 4 Felduntersuchungen in Boden und Fels 5 Laborversuche für Boden und Fels 6 Geotechnischer Untersuchungsbericht 7 Geotechnischer Bericht Anhänge A bis X, A Anhang AA 25 3 Geotechnischer Bericht DIN 4020:2010-12 Baugrunduntersuchungen für bautechnische Zwecke - Ergänzende Regelungen zu DIN EN 1997-2 regelt die nach DIN 4020:2003-10 gewohnten Anforderungen an Baugrund untersuchungen, insbesondere indem informativer, unverbindlicher Charakter des Erkundungsumfanges im Anhang B.3 des EC 7-2 aufgehoben und zur normativen Forderung erhoben wird; nach Abs. A7 ein Geotechnischer Bericht gefordert wird, in dem Berechnungsprofile festzulegen und charakt. Werte sowie Gründungsempfehlungen mitzuteilen sind; der Begriff Baugrundrisiko weiterhin unverändert übernommen wird. Definition des Baugrundrisikos 26 VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg, 14.11.2013 13

3 Geotechnischer Bericht Geotechnische Berichte Geotechnischer Entwurfsbericht EC 7-1, Abs. 2.8 Geotechnischer Bericht nach DIN 4020 DIN 4020, A7 Geotechnischer Untersuchungsbericht EC 7-2, Abs. 6 Report über die Baugrunduntersuchungen Baugrund- und Gründungsgutachten Standsicherheitsnachweise Gebrauchstauglichkeitsnachweise Berechnungsprofile charakateristische geotechnische Kennwerte Gründungsempfehlung 27 4 Geotechnischer Bericht : Inhalt Geotechnischer Bericht Was muss drin stehen? Was muss der Tragwerksplaner / Prüfingenieur fordern? 28 VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg, 14.11.2013 14

4 Geotechnischer Bericht : Inhalt Geotechnischer Untersuchungsbericht (EC 7-2, Abs. 6) Darstellung aller verfügbaren geotechnischen Informationen: Aufgabenstellung verwendete Unterlagen Einstufung des Bauwerkes in eine Geotechnische Kategorie Beschreibung Baugelände und Topographie, geplantes Bauwerk Ergebnisse der Ortsbesichtigung, Informationen aus Luftbildern, örtliche Erfahrungen Geologie des Baugeländes durchgeführte Untersuchungen Ergebnisse der Labor- und Feldversuche Geotechnische Bewertung der Informationen: kritische Würdigung der Ergebnisse der Feld- und Laborversuche Beschreibung der Baugrundverhältnisse (Baugrundmodell) Beschreibung der Grundwasserverhältnisse boden- und felsmechanische Kennwerte 29 4 Geotechnischer Bericht : Inhalt Geotechnischer Untersuchungsbericht (EC 7-2, Abs. 6) Allgemeine Informationen (geologische Karten) Geophysikalische Verfahren (indirekte Verfahren) direkte und indirekte Verfahren Schürfgruben Bohrungen Sondierungen Schürfaufnahmen Schichtenverzeichnis nach DIN 4022 Sondierdiagramm Ansprache durch Geologen u. Baugrundingenieur Probenentnahme geomechanische Versuche Klassifikation Zustandsgrenzen Festigkeits- und Verformungsverh. Chemische Untersuchungen Geotechnischer Untersuchungsbericht Dokumentation der Untersuchungsverfahren, der Vorgehensweise und der Ergebnisse der Felduntersuchungen und Laborversuche 30 VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg, 14.11.2013 15

4 Geotechnischer Bericht : Inhalt Geotechnischer Untersuchungsbericht (EC 7-2, Abs. 6) Beispiel: Geotechnische Bewertung der Informationen:. Beschreibung der Grundwasserverhältnisse: Grundwasserbeobachtungen, die bei der Bohrdurchführung gemacht werden, sind unter Beachtung von Bohrverfahren, Bohrfortschritt, Verrohrungsstand und Bodenart gegebenenfalls im Vergleich zu den Beobachtungen in Grundwassermessstellen auf Plausibilität zu prüfen und textlich zu kommentieren. Grundwasserbeobachtungen aus Grundwassermessstellen sind als Ganglinien darzustellen. Für die Grundwassermessstellen ist der Ausbau zu beschreiben. 31 4 Geotechnischer Bericht : Inhalt Geotechnischer Bericht (DIN 4020:2010-12, A.7) DIN 4020: Schriftlicher Geotechnischer Bericht bei allen geotechnischen Kategorien zu erstellen Gliederung (völlig analog zu DIN 4020:1990-10, Abs. 9): Berichtsabschnitt 1: Geotechnischer Untersuchungsbericht nach EC 7-2 Berichtsabschnitt 2: Berichtsabschnitt 3: Auswertung und Bewertung der geotechnischen Untersuchungsergebnisse Folgerungen, Empfehlungen und Hinweise (u.a. charakteristische der Baugrundkenngrößen einschließlich der Begründung der Festlegung) Grundlage für Standsicherheits- und Gebrauchstauglichkeitsnachweise: Geotechnischer Bericht nach DIN 4020 Geotechnischer Untersuchungsbericht nach EC 7-2 Charakteristische Werte und Gründungsempfehlungen Standsicherheits- und Gebrauchstauglichkeitsnachweise Geotechnischer Entwurfsbericht nach EC 7-1 32 VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg, 14.11.2013 16

4 Geotechnischer Bericht : Inhalt Geotechnischer Bericht (DIN 4020:2010-12, A.7) Beispiel für Inhalt eines Geotechnischen Berichts nach DIN 4020: 1. Bezug und Unterlagen 2. Lage und Bauwerksbeschreibung 3. Untersuchungsumfang 4. Baugrund 5. Grundwasser 6. Bodenmechanische Bewertung und Klassifikation des Baugrunds 7. Bautechnische Folgerungen 7.1 Gründung 7.2 Herstellen und Trockenhalten der Baugrube 7.3 Bauwerk und Grundwasser 7.4 Hinterfüllung und Erddruck 8. Baugrundüberprüfung und weitere Mitwirkung bei der Planung 33 5 Geotechnischer Bericht : Haftung Geotechnischer Bericht Verbindlichkeit? Wer haftet für falsche und/oder fehlende Angaben? 34 VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg, 14.11.2013 17

5 Geotechnischer Bericht : Haftung Geotechnischer Bericht Wer haftet für falsche Angaben? Das grundlegende Interesse an einer Baugrunduntersuchung ergibt sich daraus, dass der Auftraggeber das sog. Baugrundrisiko trägt. Der Baugrund ist ein vom Auftraggeber gestellter Werkstoff, für dessen Geeignetheit der Auftraggeber auch die Verantwortung trägt. (vgl. dazu und zur eventuellen Haftung des AG: Kapellmann/Schiffers, Rn. 708ff) 35 5 Geotechnischer Bericht : Haftung Geotechnischer Bericht Wer haftet für falsche Angaben? Die Beauftragung mit der Erstellung eines Baugrundgutachtens ist rechtlich betrachtet ein Werkvertrag nach 633 ff BGB, d.h. der Gutachter schuldet die Erstellung des Gutachtens als Erfolg. Um eine ordnungsgemäße Leistung darzustellen, muss das Gutachten mangelfrei sein. Ist das Gutachten mangelhaft, z.b. wegen inhaltlicher Fehler (falsche Bewertung der Bodenbeschaffenheit, fehlende Empfehlungen, welche Sicherungsmaßnahmen der Bauherr vornehmen sollte, etc.), haftet der Gutachter für die Schäden, die aufgrund des fehlerhaften Gutachtens entstehen. OLG Bamberg, Urteil vom 19.07.2006, 3 U 193/04, BGH, Beschluss vom 12.04.2007, VII ZR 170/06 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen); OLG Stuttgart, Urteil vom 21.08.1997, 13 U 3/96, BGH, Beschluss vom 08.10.1998, VII ZR 301/97 (Revision nicht angenommen) 36 VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg, 14.11.2013 18

5 Geotechnischer Bericht : Haftung Geotechnischer Bericht Wer haftet für falsche Angaben? Grundsätzlich darf der Bauunternehmer auf die Vorgaben des Baugrundgutachters vertrauen. (OLG München, Urteil vom 13.08, 2003, 21 U 5348/02). Der Bauunternehmer muss zwar das Gutachten auf offensichtliche Fehler durchsehen, mehr aber auch nicht, schließlich ist er kein Fachmann auf dem Gebiet der Baugrundprüfung. (Kapellmann/Schiffers: Vergütung, Nachträge und Behinderungen beim Bauvertrag, Band 1, Rn. 733). Zu den Punkten, die auch ein Bauunternehmer bemerken muss, gehört z.b. ein Widerspruch zwischen der textlichen Bewertung des Gutachtens und den anliegenden Diagrammen der Baugrunderkundung. (OLG Celle, Urteil vom 29.01.2004, 14 U 158/03). 37 5 Geotechnischer Bericht : Haftung Geotechnischer Bericht Wer haftet für falsche Angaben? Im Gegensatz zu einem Bauunternehmer, der nicht als Fachmann eingestuft wird und daher nur offensichtliche Mängel des Baugrundgutachtens bemerken muss, kommt bei Architekten oder Tragwerksplanern, die Ihre Planungen auf das Gutachten stützen, eine umfangreichere Haftung, ggf. als Gesamtschuldner mit dem Gutachter, in Betracht. (OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.03.2005, 23 U 308/03; BGH, Urteil vom 10.07.2003, VII ZR 329/02) 38 VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg, 14.11.2013 19

5 Geotechnischer Bericht : Haftung Geotechnischer Bericht Wer haftet für falsche Angaben? OLG Frankfurt: Wie intensiv muss der Tragwerksplaner ein Bodengutachten prüfen? Grundsätzlich auf Prüfingenieur übetragbar! mit Erfolg! 1. Der Tragwerksplaner haftet neben dem Bodengutachter gesamtschuldnerisch, wenn er auf erkennbare Fehler des Bodengutachtens nicht hingewiesen hat und es dadurch zu einem Schaden gekommen ist. 2. Der Tragwerksplaner muss ungeeignete Untersuchungsmethoden des Baugrundgutachters (z.b. zu große Bohrabstände, zu geringe Bohrtiefe, Ungeeignetheit des Bohrverfahrens) erkennen können. 39 5 Geotechnischer Bericht : Haftung Geotechnischer Bericht Wer haftet für falsche Angaben? OLG Frankfurt: Wie intensiv muss der Tragwerksplaner ein Bodengutachten prüfen? Frage der Erkennbarkeit und der zu erwartenden Kenntnisse eines Tragwerksplaners Das OLG gibt zu, dass es dem Tragwerksplaner hohe Anforderungen auferlegt. Dies rechtfertige sich jedoch wegen der regelmäßig zu erwartenden, sehr erheblichen Schäden bei fehlerhafter Planung im Baugrund. Die Entscheidung bedeutet eine deutliche Verschärfung der Prüfungsverpflichtung des Tragwerksplaners und der damit einhergehenden Haftung. Ob sie im Einklang steht mit den durchschnittlich zu erwartenden Kenntnissen eines Tragwerksplaners darf bezweifelt werden. 40 VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg, 14.11.2013 20

5 Geotechnischer Bericht : Haftung Geotechnischer Bericht Wofür haftet der Prüfingenieur? In der Rechtsprechung gibt es vergleichsweise wenige Fälle, in denen ein Prüfingenieur erfolgreich in Haftung genommen wurde, was aber auch an der früher üblichen Stellvertreterfunktion für die Bauaufsicht lag, sich aber durch die Einführung von Werkverträgen ändern dürfte. Aktueller vor Abschluss befindlicher Fall vor einem OLG: Auf Grund einer Fehleinschätzung der Schwankungsbreite des Grundwassers im Baugrundgutachten kommt es bei einem großen Bürogebäude zu Undichtigkeiten in der Tiefgarage (fehlende rissbeschränkende Bewehrung) und zu Auftriebsproblemen im nicht überbauten Innenhof (Schaden in Millionenhöhe) Der Prüfingenieur wird vom Bauherrn gesamtschuldnerisch mit Baugrundgutachter und Tragwerksplaner in Anspruch genommen, da er die Fehlerhaftigkeit des angegebenen Bemessungswasserstandes, zumindest aber dessen nicht ausreichende Datengrundlage habe erkennen müssen. Die Äußerungen des OLG lassen erkennen, dass der Bauherr Erfolg haben wird und der Prüfingenieur zumindest hinsichtlich der Auftriebsproblematik haftet. 41 5 Geotechnischer Bericht : Haftung Geotechnischer Bericht Wofür haftet der Prüfingenieur? Prof. Dr. Werner Langen, Kapellmann und Partner Rechtsanwälte: Der Prüfingenieur haftet neben dem Baugrundgutachter und dem Tragwerksplaner gesamtschuldnerisch, wenn er auf erkennbare Fehler und Mängel des Baugrundgutachtens nicht hingewiesen hat und dadurch die Standsicherheit und öffentliche Sicherheit gefährdet wird. 42 Erkennbare Fehler und Mängel können u.a. sein: fehlende, unzureichende oder ungeeignete Baugrunderkundung Fehleinschätzungen oder unzutreffende Beurteilung der Erkundungsergebnisse (Baugrundmodell, Bodenkennwerte, Grundwasserverhältnisse, ) nicht nachvollziehbare oder falsche Angaben zu zulässigen Sohldrücken, Bettungsmoduli, Pfahltragfähigkeiten etc. fehlerhafte Umsetzung zutreffender geotechnischer Daten in Standsicherheitsnachweisen unvollständige oder fehlerhafte geotechnische Standsicherheitsnachweise Haftung nicht auf statisch-konstruktive Aspekte begrenzt! VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg, 14.11.2013 21

Geotechnischer Bericht Was kann/sollte ein Prüfingenieur prüfen? 43 Gegenstand der Prüfung sollte sein: 1. Einordnung in Geotechnische Kategorie (GK 1, GK 2, GK 3) (DIN 1054) Einordnung des Projektes in Abhängigkeit von Anforderungen aus Baugrund, Bauwerk und Nachbarbebauung Leitlinie für Mindestumfang und Qualität von Baugrunderkundung, Bemessungsmodell, messtechnische Überwachung und Intensität der Prüfung Festlegung im Zuge des Projektes regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen GK 3: Porsche-Museum: KPP 44 VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg, 14.11.2013 22

Geotechnische Kategorie (GK): Handbuch EC 7-1, A Anhang AA: Merkmale und Beispiele für die Einstufung in Geotechnischen Kategorien Aufzählung von Merkmalen, die eine Zuordnung zu einer Geotechnischen Kategorie erlauben maßgebend für die Einstufung ist das Merkmal, das die höchste GK ergibt! 45 Geotechnische Kategorie (GK): Handbuch EC 7-1, A Anhang AA: Merkmale und Beispiele für die Einstufung in Geotechnischen Kategorien GK 3: Berlin, Baugrube neben St. Hedwig 46 VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg, 14.11.2013 23

Geotechnische Kategorie (GK): Handbuch EC 7-1, A Anhang AA: Merkmale und Beispiele für die Einstufung in Geotechnischen Kategorien 47 GK 3: Rheinkraftwerk Iffezheim, Zubau 5. Turbine 3D-FE-Modell (Ausschnitt) GK 3: Stuttgart, VTC: KPP Geotechnische Kategorie (GK): Festlegung und Überprüfung Vorläufige Festlegung der GK des Projekts Voruntersuchung des Baugrunds Überprüfung der GK Hauptuntersuchungen Ja Ausreichende Informationen? Nein Geotechnischer Untersuchungsbericht Überprüfung der GK Geotechnischer Bericht nach DIN 4020 Überprüfung der GK Geotechnischer Entwurfsbericht Überprüfung der GK Bauüberwachung Überprüfung der GK 48 VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg, 14.11.2013 24

Gegenstand der Prüfung sollte sein: 2. Baugrunderkundung Umfang und Qualität der Baugrunderkundung in Abhängigkeit von projektspezifischen Anforderungen: Anordnung, Abstände, Aufschlusstiefe und Art der Baugrunderkundung (direkte/indirekte Baugrundaufschlüsse?) Anforderung der DIN 4020 eingehalten? Art und Umfang der Labor- und Feldversuche ausreichende Grundlage für Festlegung der Bodenkennwerte? sinnvolle Kombination von direkten/indirekten Verfahren? Grundwasserverhältnisse geplante Erkundungsmaßnahmen ausreichend? werden Grundwassermessstellen erforderlich? 49 Art der Baugrunderkundung direkte Baugrundaufschlüsse indirekte Baugrundaufschlüsse Rammsondierungen Kernbohrung mit Linergewinn Kleinbohrung/ Rammkernsondierungen Drucksondierungen Geophysik ungeeignete Aufschlusstechniken führen häufig zu Fehlinterpretationen des Baugrundaufbaus und der Bodenkennwerte! 50 VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg, 14.11.2013 25

Abstände der Aufschlüsse Richtwerte für horizontale Abstände zwischen (direkten) Aufschlüssen (Handbuch EC7-Teil 2, Anhang B, DIN 4020:2010-12 in Deutschland normativ!) Hoch- und Industriebauten: Rasterabstand 15 m 40 m großflächige Bauwerke: Rasterabstand < 60 m Linienbauwerke: Rasterabstand 20 m 200 m Sonderbauwerke (Brücken, Schornsteine): je Fundament 2 bis 6 Staumauern, Staudämme, Wehre: Abstand 25 m 75 m in maßgebenden Schnitten Aufschlusstiefen (DIN 4020:2010-12 in Deutschland normativ!) Die Aufschlusstiefe z a muss alle Schichten erfassen, die durch das Bauwerk maßgeblich beeinflusst werden auf die hydrogeologischen Verhältnisse abgestimmt sein z.b. bei Böschungen und an Geländesprüngen mögliche Gleitflächen erfassen. Plattengründungen: z a 1,5 b B b B = kleinere Bauwerksseitenlänge 51 Aufschlusstiefen bei Pfählen (DIN 4020:2010-12) z a 1 b G z a 5 m z a 3 D F D F = Pfahlfußdurchmesser; b G = kleineres Maß eines in der Fußebene liegenden Rechtecks, das die Pfahlgruppe umschließt. generell gilt: - bei größeren oder besonders schwierigen Bauwerken sind einzelne Aufschlüsse tiefer zu führen - auch bei schwierigen Baugrundverhältnissen, wie bei tiefliegenden, wenig tragfähigen oder stark kompressiblen Schichten, sind größere Untersuchungstiefen erforderlich 52 VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg, 14.11.2013 26

Aufschlusstiefen bei Pfählen (DIN 4020:2010-12) z a 1 b G z a 5 m z a 3 D F D F = Pfahlfußdurchmesser; b G = kleineres Maß eines in der Fußebene liegenden Rechtecks, das die Pfahlgruppe umschließt. generell gilt: - bei größeren oder besonders schwierigen Bauwerken sind einzelne Aufschlüsse tiefer zu führen - auch bei schwierigen Baugrundverhältnissen, wie bei tiefliegenden, wenig tragfähigen oder stark kompressiblen Schichten, sind größere Untersuchungstiefen erforderlich 53 Gegenstand der Prüfung sollte sein: 3. Baugrundmodell, Bodenkennwerte, Grundwasserverhältnisse Baugrundmodell ist Einteilung in Homogenbereiche plausibel? liegen ausreichende Informationen zu Verlauf der Schichtgrenzen vor? wird eine ergänzende Erkundung erforderlich? angegebene Bodenkennwerte Ergebnisse aus Feld- und Laborversuchen plausibel und repräsentativ? finden Versuchsergebnisse Eingang in Festlegung der Bodenkennwerte? soweit Erfahrungswerte Grundlage bilden: werden diese dokumentiert? sind Bodenkennwerte plausibel und entsprechend diese lokalen Erfahrungswerten? Grundwasserverhältnisse / Feuchtigkeitsschutz beruhen Angaben zu Grundwasserständen auf Messungen / langjährigen Messreihen? Werden Angaben zu Jährlichkeit gemacht? entsprechend Angaben lokalen Erfahrungswerten? wird temporäres Schichtwasser / Staunässe berücksichtigt? 54 VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg, 14.11.2013 27

Gegenstand der Prüfung sollte sein: 4. Bautechnische Folgerungen und Empfehlungen Gründung: Konzept und Tragfähigkeitsangaben ist das empfohlene Gründungskonzept plausibel? entspricht es den Anforderungen des Bauwerks? Flachgründung: - wurden zul. Sohlspannungen projektspezifisch in Abhängigkeit von Einbindetiefe und Fundamentabmessungen ermittelt? - wurden Bettungsmoduli projektspezifisch (rechnerisch) ermittelt? Tiefgründung: - sind die angegebenen (Pfahl-)Tragfähigkeiten begründet und plausibel? - werden Pfahlprobebelastungen erforderlich (statisch/dynamisch) - ist negative Mantelreibung oder passiver Seitendruck zu berücksichtigen? sind die Angaben zum Nachweis der Gebrauchstauglichkeit (Setzungen, Setzungsdifferenzen) zutreffend? 55 Gegenstand der Prüfung sollte sein: 5. Bemessung Überprüfung der Ansätze werden das Baugrundmodell und die geotechnischen Kennwerte zutreffend in die Standsicherheitsnachweise umgesetzt? sind die gewählten analytischen/empirischen Ansätze auf die projektspezifische Situation übertragbar? Standsicherheitsnachweise sind die geotechnischen Standsicherheitsnachweise vollständig und fehlerfrei? werden Bodenkennwerte in Bandbreiten berücksichtigt bzw. mit dem jeweils ungünstigen Fraktilwert angesetzt? wird Wirkung des Grundwassers in Schwankungsbreite zutreffend berücksichtigt? Numerische Simulationen besondere Sorgfalt bei Prüfung! sind Eingangswerte plausibel/überhaupt vorhanden? Eignung des angesetzten Stoffgesetzes? Einfluss geometrische Modellierung? unabhängige Vergleichsberechnungen erforderlich! 56 VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg, 14.11.2013 28

Gegenstand der Prüfung sollte sein: 6. Überwachungskonzept (Beobachtungsmethode) Messkonzept ermöglichen gewählte Messgrößen das frühzeitige Erkennen kritischer Zustände? ist Anordnung der Messgeber plausibel und ausreichend? redundante Anordnung von Messgebern? Messintervalle ausreichend? vorgeschlagene Schwellwerte (Eingreif-/Alarmwerte) zutreffend? sind Gegenmaßnahmen geplant? Ergebnisse der Überwachung erfolgt Bewertung zeitnah? liegen Messwerte unter Schwellwerten? Flutung einer Schlitzwandbaugrube 57 Gegenstand der Prüfung sollte sein: 7. Bauausführung: Ergebnisse der Bauüberwachung der Spezialtiefbauarbeiten findet qualifizierte unabhängige Überwachung statt? gibt es wesentliche Unregelmäßigkeiten/Auffälligkeiten? werden Gegenmaßnahmen ergriffen? Ergebnisse der messtechnischen Überwachung Ergebnisse von Probebelastungen / Feldversuchen werden Pumpversuche, Pfahlprobebelastungen etc. zutreffend ausgewertet? werden dabei die Sicherheitsanforderungen EC7-1 eingehalten? bestätigen die Probebelastungen/Feldversuche die Annahmen/Bemessung? 58 VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg, 14.11.2013 29