Gesamtschule Euskirchen. Informationsveranstaltung zur Fachleistungsdifferenzierung ab Klasse 7

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Transkript:

Gesamtschule Euskirchen Informationsveranstaltung zur Fachleistungsdifferenzierung ab Klasse 7

Ablauf der Informationsveranstaltung 1. Allgemeine Grundlagen zur Fachleistungsdifferenzierung 2. Formen der Differenzierung 3. Zuweisung zu den Anspruchsebenen 4. Schulabschlüsse 5. Fragen

Gesamtschule eine Schulform des längeren gemeinsamen Lernens Die Gesamtschule stellt ein Angebot für alle Schülerinnen und Schüler eines Jahrgangs dar, unabhängig von Begabungen und Neigungen. Kinder und Jugendliche aller Leistungsstärken lernen gemeinsam, Laufbahnentscheidungen werden möglichst lange offen gehalten. Um den unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schülern gerecht zu werden, bietet die Gesamtschule in einigen Fächern Unterricht auf zwei Anspruchsebenen an.

Fachleistungsdifferenzierung (FLD) Der Unterricht auf zwei Anspruchsebenen (Grundebene, Erweiterungsebene) beginnt in Klasse 7 in den Fächern Mathematik und Englisch, in Klasse 8 in Deutsch, in Klasse 9 in Physik oder Chemie. Die Fachleistungsdifferenzierung kann in Form von äußerer Differenzierung oder Binnendifferenzierung erfolgen. In den sonstigen Fächern stehen das gemeinsame Lernen im Klassenverband sowie im klassen-oder jahrgangsübergreifenden Kurssystem mit Binnendifferenzierung im Vordergrund. Über die Form der Fachleistungsdifferenzierung entscheidet die Schulkonferenz als Teil des Schulprogramms.

Einbettung der FLD Abitur 13 12 Gymnasiale Oberstufe Berufsbildende Schulen Berufsausbildung 11 Alle Abschlüsse der Sekundarstufe I Förder- und Forderunterricht Arbeitsgemeinschaften 10 individuelle und sonderpädagogische Förderung 9 8 7 6 5 FLD Unterricht im Klassenverband Erg. Std. WP

Bedeutung der FLD Die Lerninhalteunterscheiden sich für die Grund-und Erweiterungsebenein Stoffumfang und Schwierigkeitsgrad. Sie orientieren sich an Grundebene dengrundanforderungen des Faches, die für den Hauptschulabschluss erfüllt werden müssen. Erweiterungsebene den Anforderungen,die zum Erlangen des Mittleren Schulabschlusses notwendig sind bzw. die zum Erreichen der gymnasialen Oberstufe erreicht werden müssen. Ziel der Differenzierung: Alle Schülerinnenund Schüler werden gemäß ihrer individuellen Möglichkeiten gefördert und gefordert. Sie werden ermutigt ihr Lernen zu vertiefen, zusätzliche Lerninhalte aufzunehmen, Grundlagen zu wiederholen und zu festigen.

1. Möglichkeit der FLD: Äußere Differenzierung Der Fachunterricht findet im Kurssystem statt. Es werden G-und E-Kurse eingerichtet. Der Unterricht in den Kursen unterscheidet sich sowohl im Stoffumfang und Schwierigkeitsgrad als auch im Lerntempo und der Anschaulichkeit. Durch die äußere Differenzierung werden leistungshomogenere Teilgruppen geschaffen, die in der Regel kleiner sind als der Klassenverband. Die Anzahl an E-und G-Kursen, die eingerichtet werden, kann erst nach den Zeugniskonferenzen im 2. Halbjahr festgelegt werden. Im Allgemeinen gilt, dass aus drei Klassen vier Kurse gebildet werden.

2. Möglichkeit der FLD: Binnendifferenzierung Der Unterricht erfolgt weiterhin im Klassenverband, auch wenn die Schülerinnen und Schüler der Klasse unterschiedlichen Anspruchsebenen zugeordnet sind. Ziel der Binnendifferenzierung ist nicht die Auflösung der Heterogenität, sondern der produktive Umgang mit ihr. Durch eine geeignete Methodenwahl im Unterricht sollen die individuellen Unterschiede der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden, so dass möglichst alle einen ihnen gemäßen Weg zur Erreichung der Lernziele finden. Diese unterscheiden sich in den Anforderungsebenen im Stoffumfang und Schwierigkeitsgrad.

Zuweisung zu den Anspruchsebenen Die Zuweisung zu den Anspruchsebenen (Grundniveau, Erweiterungsniveau) ist entscheidend für den Abschluss nach Klasse 10,daher ist die Zuweisung eine so bedeutende Entscheidung wie die Versetzung. Kriterien für die Einstufung sind: Leistungsfähigkeit Gute bis sehr gute Leistungen: i.d.r. Erweiterungsniveau Befriedigende Leistungen: individuelle Entscheidung aufgrund des gesamten Leistungsbildes der Schülerin oder des Schülers Ausreichende oder nicht mehr ausreichende Leistungen: i.d.r. Grundkursniveau Lern-und Arbeitsverhalten Passen Potenzial und Unterrichtswirklichkeit zusammen Die Zuweisung gilt in der Regel für ein Schuljahr. Die Zuweisung soll dem Wohle der Schülerin/des Schülers dienen und ihr/ihm den höchstmöglichen Schulabschluss eröffnen.

Schulabschlüsse an einer Gesamtschule Hauptschulabschluss nach Klasse 9 (bei 10 Pflichtschuljahren) Abschluss im Bildungsgang Lernen (nach dem 10. Schulbesuchsjahr) Hauptschulabschluss nach Klasse 10 Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife FOR) Fachoberschulreife mit Qualifikation (Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe FORQ) der schulische Teil der Fachhochschulreife (nach Jg. 12/Q1) Allgemeine Hochschulreife (Abitur, G9)

Hauptschulabschluss nach Klasse 10 Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule erwerben den Hauptschulabschluss nach Klasse 10, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Sie haben in den G-Kursen* und in WP mindestens ausreichende Leistungen. In den anderen Fächern zeigen sie in der Regel mindestens ausreichende Leistungen. * oder im Unterricht in der Grundebene

Mittlerer Schulabschluss (FOR) Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule können den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) erwerben, wenn sie am Ende der Klasse 10 die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen an mindestens zwei E-Kursen* teilgenommen haben. In den E-Kursen* und in WP müssen sie mindestens ausreichende Leistungen und in den G-Kursen mindestens befriedigende Leistungen zeigen. In den anderen Fächern müssen sie mindestens zweimal befriedigende Leistungen zeigen bei ansonsten ausreichenden Noten. * oder am Unterricht in zwei Fächern der Erweiterungsebene

Mittlerer Schulabschluss mit Qualifikation (FORQ) Eine Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule erwerben mit dem mittleren Schulabschluss die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, wenn sie am Ende der Klasse 10 die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen an mindestens drei E-Kursen* teilgenommen haben. In den E-Kursen* und in WP müssen sie mindestens befriedigende Leistungen und in den G-Kursen* mindestens gute Leistungen zeigen. In den anderen Fächern müssen ihre Leistungen mindestens befriedigend sein. * oder am Unterricht in zwei Fächern der Erweiterungsebene

Ablauf der Zuweisung 1. Schritt: Information Lesen Sie die Informationen zuhause noch einmal in Ruhe gemeinsam mit Ihrem Kind durch. 2. Schritt: Beratung Der Fachlehrer spricht für jede Schülerin und jeden Schüler bereits zum nächsten Elternsprechtag eine Zuweisungsempfehlung aus. Die Tutoren informieren und beraten Sie diesbezüglich individuell während der Elternsprechtage. 3. Schritt: Entscheidung Zum Ende des 2. Halbjahres überprüft der Fachlehrer seine Zuweisungsempfehlung. Die Zeugniskonferenz entscheidet über die verbindliche Zuweisung. 4. Schritt: Bekanntgabe Mit den Zeugnissen wird die Zuweisung zu den Anforderungsebenen bekannt gegeben.

häufig gestellte Fragen Wer entscheidet über die Zuweisung meines Kindes zu Grund- oder Erweiterungsebene? Die Klassenkonferenz entscheidet über die Zuweisung. Die Mitteilung über die Zuweisung erhalten Sie jeweils mit Zeugnis des 2. Halbjahres und gilt in der Regel für das ganze kommende Schuljahr. Was passiert, wenn mein Kind in einem G-Kurs unterfordert bzw. in einem E-Kurs überfordert ist? Die Kurszuweisung hat keinen endgültigen Charakter. Die Zuweisung gilt zwar in der Regel für ein Schuljahr, eine Umstufungzum Schulhalbjahr ist in begründeten Einzelfällen zulässig. Die Klassenkonferenz berät über die Möglichkeiten und Notwendigkeiten eines Kurswechsels. Im ersten Halbjahr der Klasse 10 ist ein Wechsel nur noch in Ausnahmen möglich. Was mache ich, wenn ich mit der Zuweisung meines Kindes zu Grund- oder Erweiterungsebene unzufrieden bin? Sind Sie mit der Zuweisung ihres Kindes unzufrieden, bitten Sie die TutorInnenIhres Kindes um ein Beratungsgespräch. Über den Widerspruch gegen die Zuweisung zu einem Grundkurs, entscheidet letztendlich die Klassenkonferenz. Dem Widerspruch gegen die Zuweisung zu einem Erweiterungskurs wird stattgegeben.

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