Betreuungs-Vertrag. für das ambulant Betreute Wohnen für Menschen mit einer geistigen Behinderung. Erklärung in Leichter Sprache

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Transkript:

Betreuungs-Vertrag für das ambulant Betreute Wohnen für Menschen mit einer geistigen Behinderung Erklärung in Leichter Sprache

Was steht auf welcher Seite? Was steht auf welcher Seite?... 2 Was ist das Betreute Wohnen?... 3 1. Wie lange gilt der Vertrag?... 4 2. Ihre Unterstützung... 5 3. Ihre Aufgaben... 6 4. Wie prüfen wir, ob die Unterstützung gut ist?... 7 5. Was kostet das Betreute Wohnen?... 8 6. Die Bezahlung... 8 7. Kündigung... 9 8. Was noch wichtig ist... 11 9. Wer unterschreibt den Vertrag?... 13 10. Wer hat diesen Vertrag geschrieben?... 14 11. Wer hat die Bilder gemacht?... 15 12. Erklärung der Anlage 1:... 16 Konzeption der LVR-HPH-Netze... 16 zum Ambulant Betreuten Wohnen... 16 13. Erklärung der Anlage 2: Adressen-Liste... 20 Damit der Text besser zu verstehen ist, steht im Text für Mitarbeiterin und Mitarbeiter das Wort Personal. Für die gesetzliche Betreuerin und den gesetzlichen Betreuer steht im Text das Wort gesetzliche Betreuung. Seite 2

Was ist das Betreute Wohnen? Das Betreute Wohnen unterstützt Menschen mit Behinderungen, damit sie alleine wohnen können. Menschen mit Behinderungen sollen in ihrem Leben selbst bestimmen dürfen. Sie sollen so leben können, wie andere Menschen auch: In einer eigenen Wohnung Dort, wo auch Menschen ohne Behinderung wohnen. Darum gibt es das Betreute Wohnen. Welche Unterstützung Sie genau bekommen, besprechen wir vorher mit Ihnen zusammen. Für das Betreute Wohnen gibt es Regeln. Die Regeln stehen in diesem Vertrag. Es gibt Regeln, an die müssen wir uns halten. Das sind Ihre Rechte! Es gibt auch Regeln, an die müssen Sie sich halten. Das sind Ihre Pflichten! Ihre gesetzliche Betreuung muss sich auch an diese Regeln halten. Seite 3

1. Wie lange gilt der Vertrag? Wenn ein Amt das Betreute Wohnen bezahlt: Der Vertrag gilt so lange, wie ein Amt das Geld dafür bezahlt. Das Amt schickt einen Brief. In dem Brief steht, bis wann das Amt das Betreute Wohnen bezahlt. Wenn das Amt kein Geld mehr bezahlt, ist dieser Vertrag zu Ende. Wenn Sie im Betreuten Wohnen bleiben möchten, müssen Sie einen Antrag stellen. Wenn Sie Ihren Antrag früh genug gestellt haben, ist der Vertrag weiter gültig. Sie bekommen aber erst wieder Unterstützung, wenn das Amt einen Brief schickt. In dem Brief steht: Das Amt bezahlt das Geld weiter. Dieser Brief heißt: Bewilligung. Wenn Sie das Betreute Wohnen selbst bezahlen: Im Vertrag steht, bis wann der Vertrag gilt. Es steht im Paragraf 1: Vertragsdauer. Das Zeichen für Paragraf sieht so aus: Wenn wir Sie länger unterstützen sollen: Schicken Sie uns einen Brief: In dem Brief muss stehen, dass wir Sie länger unterstützen sollen. Schicken Sie den Brief spätestens 2 Monate vor dem Ende vom Vertrag. Seite 4

2. Ihre Unterstützung Welche Unterstützung Sie bekommen, steht in Ihrem Hilfe-Plan. Den Hilfe-Plan schreiben wir mit Ihnen zusammen. Unser Personal hat eine gute Ausbildung. Darauf achten wir. Das ist unsere Pflicht. Wir achten auch darauf, dass immer die selben Personen zu Ihnen kommen. Es kommen nur andere Personen, wenn Sie damit einverstanden sind. Oder wenn es gar nicht anders geht. Wenn Sie eine Person nicht mögen, müssen wir eine andere Person suchen. Seite 5

3. Ihre Aufgaben Vielleicht muss unser Personal manchmal in Ihre Wohnung: Zum Beispiel wenn im Hilfe-Plan steht: Wir unterstützen Sie beim Putzen. Sie müssen die Person dann in Ihre Wohnung lassen. Sie müssen sich an Absprachen halten. Zum Beispiel an Termine mit unserem Personal. Unser Personal schreibt immer genau auf, wie lange es bei Ihnen war. Wenn auf dem Zettel alles stimmt, müssen Sie den Zettel unterschreiben. Seite 6

4. Wie prüfen wir, ob die Unterstützung gut ist? Mindestens einmal im Jahr reden wir mit Ihnen über Ihre Unterstützung. Ihre gesetzliche Betreuung ist auch dabei. Wir überlegen zusammen: War die Unterstützung bis jetzt gut? Stimmt der Hilfe-Plan noch? Brauchen Sie jetzt andere Unterstützung? Vielleicht müssen wir dann den Hilfe-Plan ändern. Wenn das Amt das Betreute Wohnen bezahlt: Wir schicken den neuen Hilfe-Plan zum Amt. Das Amt prüft dann, ob es mit dem neuen Plan einverstanden ist. Wenn das Amt nicht einverstanden ist: Das Amt muss schreiben, warum es nicht einverstanden ist. Sie und Ihre gesetzliche Betreuung können dann Widerspruch einlegen. Seite 7

5. Was kostet das Betreute Wohnen? Wie viel Geld wir für 1 Stunde Unterstützung bekommen, bestimmt das zuständige Amt. 6. Die Bezahlung Wenn das Amt das Betreute Wohnen bezahlt: Sie müssen nichts tun. Wir schicken die Rechnung zum Amt. Wenn Sie das Betreute Wohnen selbst bezahlen: Rechnung Wir schicken Ihnen jeden Monat eine Rechnung. Sie müssen das Geld im nächsten Monat bis zum dritten Werk-Tag bezahlen. Werk-Tage sind alle Tage außer: Sonntage und Feiertage. Wenn wir Sie nicht unterstützen können: weil Sie den Termin vergessen haben. weil Sie an einem Termin nicht da sind und vorher nicht abgesagt haben. oder weil Sie die Tür nicht aufgemacht haben. Dann müssen Sie den Termin trotzdem bezahlen. Seite 8

7. Kündigung Wann gilt der Vertrag nicht mehr? Wenn das Amt kein Geld mehr bezahlt. Wenn Sie und wir den Vertrag nicht mehr wollen. Wenn Sie den Vertrag kündigen. Wenn wir den Vertrag kündigen. Wenn Sie sterben. Dann gilt der Vertrag am nächsten Tag nicht mehr. Wann dürfen Sie den Vertrag kündigen? Sie oder Ihre gesetzliche Betreuung dürfen den Vertrag immer kündigen. Für die Kündigung gibt es Regeln: Sie müssen uns einen Brief schreiben. Im Brief muss stehen, dass Sie kündigen. Sie müssen sich an bestimmte Termine halten. 4 Wochen Meistens gilt dieser Termin: Sie müssen 4 Wochen vor dem Ende eines Monats kündigen. Zum Beispiel: Ab August möchten Sie kein Betreutes Wohnen mehr. Dann müssen wir die Kündigung spätestens am dritten Juli bekommen. Manchmal können Sie auch sofort kündigen: Zum Beispiel: Sie vertrauen uns gar nicht mehr. Darum können wir nicht mehr gut zusammen arbeiten. Dann können Sie den Vertrag sofort kündigen. Seite 9

Wann dürfen wir den Vertrag kündigen? Wir dürfen den Vertrag nur kündigen, wenn wir einen wichtigen Grund haben. Bevor wir Ihnen kündigen, schicken wir Ihnen einen Brief. In dem Brief steht, warum wir kündigen. Das sind zum Beispiel wichtige Gründe: Wenn Ihre Gesundheit schlechter wird. Dann können wir Sie vielleicht nicht mehr gut genug unterstützen. Wenn Sie sich nicht an die Regeln halten. Zum Beispiel: Sie sagen alle Termine ab. Oder Sie sind nie da. Dann können wir Sie nicht mehr unterstützen. Wenn wir uns gar nicht mehr verstehen und vertrauen. Wenn Sie das betreute Wohnen selbst bezahlen: Wir dürfen den Vertrag sofort kündigen: Wenn wir in 2 Monaten weniger Geld als das Geld für 1 Monat bekommen haben. Wenn wir das Geld doch noch bekommen: Dann gilt die Kündigung nicht mehr. Seite 10

8. Was noch wichtig ist Daten-Schutz und Schweige-Pflicht Wenn wir Sie unterstützen, wissen wir viele Dinge über Sie: Zum Beispiel Ihre Adresse, wo Sie arbeiten oder welche Medikamente Sie nehmen. Wir dürfen Ihre Daten nicht einfach an andere geben. Das nennt man Schweige-Pflicht. Manchmal müssen wir Ihre Daten aufschreiben und im Computer speichern. Diese Daten bekommt unser Personal nur, wenn das Personal die Daten für Ihre Unterstützung braucht. Dabei halten wir uns an das Gesetz. Das Gesetz heißt: Daten-Schutz-Gesetz Nordrhein-Westfalen Wenn es für Ihre Unterstützung wichtig ist, dürfen Ihre Ärzte mit uns über Sie reden. Wenn Sie den Vertrag unterschreiben, bedeutet das: Sie sind einverstanden, dass die Ärzte mit uns reden. Wenn Sie nicht mehr einverstanden sind: Sagen Sie uns Bescheid. Dann wird der Vertrag verändert. Seite 11

Wenn dieser Vertrag verändert werden soll: Wir müssen alle Änderungen aufschreiben. Sonst sind sie nicht gültig. Wenn eine Regel in diesem Vertrag nicht stimmt: Zum Beispiel, weil die Regel gegen das Gesetz ist. Dann gilt der Rest vom Vertrag trotzdem. Für die falsche Regel suchen wir dann eine ähnliche Regel. Wenn es Streit zwischen uns gibt: Wenn wir etwas vor Gericht klären müssen: Dieses Gericht ist zuständig: Seite 12

9. Wer unterschreibt den Vertrag? 1. Die Leitung vom Betreuten Wohnen unterschreibt den Vertrag. 2. Sie unterschreiben den Vertrag. 3. Wenn Sie eine gesetzliche Betreuung haben: Ihre gesetzliche Betreuung unterschreibt den Vertrag auch. Seite 13

10. Wer hat diesen Vertrag geschrieben? Die LVR-HPH-Netze LVR-HPH ist eine Abkürzung und bedeutet: Landschafts-Verband Rheinland Heil-Pädagogische-Hilfen Die Heil-Pädagogischen Hilfen unterstützen Menschen mit Behinderungen in vielen kleinen und großen Städten im Rheinland. Sie arbeiten in 3 Netzen. Netze bedeutet: Verschiedene Menschen oder Gruppen arbeiten zusammen. Diese Netze heißen: LVR-HPH-Netz Niederrhein LVR-HPH-Netz Ost LVR-HPH-Netz West Zu welchem Netz das Haus gehört, steht in Ihrem Vertrag. Das Büro für Leichte Sprache hat den Vertrag in Leichter Sprache erklärt. Seite 14

11. Wer hat die Bilder gemacht? Die meisten Bilder hat das Netzwerk Mensch Zuerst Deutschland gemacht. Die anderen Bilder haben diese Gruppen gemacht: Mayer-Johnson LLC New Vision Technologies Inc. Planet Medien AG, CH Zug Microsoft Corporation Seite 15

12. Erklärung der Anlage 1: Konzeption der LVR-HPH-Netze zum Ambulant Betreuten Wohnen Was ist eine Konzeption? In einer Konzeption steht welche Ziele wir haben wie wir diese Ziele erreichen wollen Welche Ziele hat das Betreute Wohnen? Menschen mit Behinderungen sollen nicht in einem Heim leben müssen. Sie sollen dort leben können, wo andere Menschen auch leben: in einer eigenen Wohnung in der Nähe von ihren Familien, Freunden und Kollegen. Darum unterstützen wir Menschen mit Behinderungen in ihrer eigenen Wohnung. Für die Unterstützung gibt es Regeln. Diese Regeln machen wir mit Ihnen zusammen. Wir möchten, dass alle Menschen überall dabei sein können. Darum arbeiten wir mit vielen Gruppen und Vereinen zusammen: Zum Beispiel Sport-Vereine, Volks-Hoch-Schulen, Parteien, Musik-Vereine Die wichtigsten Personen sind bei uns die Menschen mit Behinderungen. Das sind unsere Kunden. Jeder Mensch ist anders. Darum braucht jeder Mensch andere Unterstützung. Seite 16

Wir reden mit unseren Kundinnen und Kunden darüber, welche Unterstützung sie brauchen. So bekommen alle die richtige Unterstützung. So unterstützen wir unsere Kundinnen und Kunden: Sie sollen so selbständig wie möglich leben können. Sie sollen so viel Verantwortung wie möglich haben. Ihr Leben soll so glücklich sein, wie es möglich ist. Dafür bekommen unsere Kundinnen und Kunden nur die Unterstützung, die sie wirklich brauchen. Unser Personal hat eine gute Ausbildung: Unser Personal hat seine Arbeit an einer Schule oder an einer Uni gelernt: Für jede Aufgabe haben wir die passende Person. Bei uns arbeiten zum Beispiel: Sozial-Pädagogen, Erzieher, Heil-Pädagogen, Haushalts-Hilfen und Haushalts-Wirtschafter. Unser Personal hat viel Erfahrung: Sie arbeiten schon mehrere Jahre mit erwachsenen Menschen mit Behinderungen. Wenn es nötig ist, arbeiten bei uns auch Kranken-Schwestern oder Pfleger. Die haben auch eine besondere Ausbildung. Sie haben auch viel Erfahrung mit erwachsenen Menschen mit Behinderungen. Wir schreiben alles Wichtige auf. So haben wir immer schnell alle wichtigen Infos. Seite 17

Wir haben feste Zeiten für die Unterstützung und die Beratung. So wissen unsere Kundinnen und Kunden immer, wann wir für sie da sind. Wann wir unsere Kundinnen und Kunden unterstützen, besprechen wir mit ihnen zusammen. Wir achten darauf: wann unsere Kundinnen und Kunden Unterstützung brauchen. welche Unterstützung sie brauchen. Dabei richten wir uns nach dem Hilfe-Plan. Bei uns ist immer jemand da: Tag und Nacht Wir haben eine Ruf-Bereitschaft. Dort arbeiten erfahrene Personen. Sie helfen in Notfällen. Das Personal hat viel Erfahrung mit Notfällen. Darum können sie gut unterstützen. Bei großen Problemen wird unser Personal von anderen Fach-Leuten unterstützt. Wir achten immer darauf, was unsere Kundinnen und Kunden brauchen. Wir achten auch darauf, was im Hilfe-Plan steht. Den Hilfe-Plan schreiben wir zusammen mit unseren Kundinnen und Kunden oder der gesetzlichen Betreuung. Wir unterstützen unsere Kundinnen und Kunden dabei: wenn sie neue Freunde finden wollen. wenn sie eine neue Arbeit finden wollen. wenn sie in ihrer Freizeit etwas unternehmen wollen. Seite 18

Wir kennen viele Orte, wo Menschen mit Behinderungen arbeiten können. Oder was sie tun können, wenn sie nicht arbeiten. So können wir unsere Kundinnen und Kunden gut unterstützen. Wir können unsere Kundinnen und Kunden gut unterstützen, wenn sie eine Wohnung suchen. Wir kennen viele Menschen und Gruppen. Die können uns bei der Wohnungs-Suche helfen. Wir arbeiten mit vielen Gruppen zusammen. Zum Beispiel mit anderen Einrichtungen, Ämtern und Kranken-Kassen. Darum wissen wir gut, welche Angebote es in der Nähe gibt. Seite 19

13. Erklärung der Anlage 2: Adressen-Liste Sie haben das Recht, sich beraten zu lassen. Und Sie haben das Recht sich zu beschweren. Hier können Sie sich beraten lassen oder sich beschweren: Landschaftsverband Rheinland Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden 50663 Köln Telefon: 0221-809 22 55 LVR-HPH-Netz Telefon: 2 Auf dem Zettel: Anlage 2 stehen vielleicht noch andere Adressen. Dort können Sie sich auch beraten lassen. Seite 20