Protokoll des Stadtrates

Ähnliche Dokumente
Protokoll des Stadtrates

Protokoll des Stadtrates

Protokoll des Stadtrates

Protokoll des Stadtrates

Protokoll des Stadtrates

Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 17. August 2018

gemeinderat Beschluss des Gemeinderates vom 29. August 2017

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 164

nach Einsichtnahme in den Antrag des Regierungsrates vom 22. Juni 2016,

Soziales und Gesundheit Kreditabrechnung Spital Bülach Projekt 2. Bauetappe Kreditsumme CHF

Rätusstrasse, Kasernenstrasse - Sägenstrasse; Erneuerung Strasse, Wasser- und EW-Leitungen

BOTSCHAFT. Ausserordentliche Gemeindeversammlung 22. September 2016, Uhr Seelandhalle Kerzers

Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 18. März 2013

Der Gemeinderat der Stadt Lenzburg an den Einwohnerrat

Ausbau Arneggerbach, SBB-Linie bis Zehnstadel- / Weideggstrasse; Baukredit

Einbau von Schallschutzfenstern an den Objekten mit Immissionsgrenzwertüberschreitungen

An seiner Sitzung vom 11. August 2009 befasste sich der Stadtrat u.a. mit folgenden Geschäften:

Frühjahres-Gemeindeversammlung

Liegenschaften Finanzvermögen; Walzmühlestrasse 18 und 20: Aussenrenovation, Verbesserung der Isolation, Fensterersatz

Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 22. Oktober 2014

7. Kreditbegehren von CHF 1'125'000 für die Sanierung Grabenstrasse inkl. Kanalisation (Trennsystem)

GENERALRAT WÜNNEWIL-FLAMATT. Botschaft zur 15. Sitzung

Verordnung über die Förderbeiträge für Solaranlagen auf Gebäuden von evangelisch-reformierten Kirchgemeinden

Stadt Frauenfeld. Reglement über die Bodenpolitik

Abrechnung über den Neu- und Ausbau der Kantonsstrasse K 17b, Götzentalstrasse, Gemeinden Dierikon und Root

4. Sitzung vom 21. Februar 2017 INHALTSVERZEICHNIS

gemeinde rat Cumhur Kaptan Leiter Gemeindewerke direkt Protokollauszug vom

ANTRAG DES STADTRATES WEISUNG ZU HANDEN DES GROSSEN GEMEINDERATES

9. Sitzung vom 26. Mai 2015 INHALTSVERZEICHNIS

VERORDNUNG ÜBER DIE AUSRICHTUNG VON DENKMALPFLEGEBEITRÄGEN

Schulhaus Gempelen ist zu kaufen

Stadt Frauenfeld. Reglement über den Fonds für erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Frauenfeld. (Energiefonds)

Richtlinie Energie- Förderbeiträge

11. Sitzung vom 19. Juni 2013 INHALTSVERZEICHNIS. Geschäfte

Botschaft zur Urnenabstimmung vom Sonntag, 30. März 2014 betreffend der

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Liegenschaften Freibad Bülach, 2. Etappe Beckensanierung Bauabrechnung

PROTOKOLL DES STADTRATES OPFIKON

Gemeinde Niederglatt. Ersatz Kanalisation Kirchrainstrasse

Winterthur, 13. September 2017 GGR-Nr

GESETZLICHE GRUNDLAGEN

Einbau von Schallschutzfenstern an den Objekten mit Immissionsgrenzwertüberschreitungen

Abwasserreinigungsanlage Stäfa Bauabrechnung über die Erweiterung

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 10. der Abrechnung über den Neubau der Kantonsstrasse. Willisau, Abschnitt Rossgassmoos Widenmatt

Einwohnergemeinde Kappel

Wasserleitungserneuerung Obere Bahnhofstrasse Abschnitt Birchstrasse bis Schreinerei Barnetta

Reglement über die Sanierung von Gebäuden zu Wohnzwecken im Dorfkern. Gemeinde GOMS

Botschaft. Der Stadtrat an den Gemeinderat. Datum 19. Februar Nr. 42

Stadt Dübendorf. A N T R A G des Stadtrates vom 27. September 2007

GEMEINDE DORNACH. Technischer Bericht Vorprojekt

9. Sitzung vom 7. Juni 2011 INHALTSVERZEICHNIS. Nr. Geschäfte Seiten

REGLEMENT ÜBER DIE GEMEINDEBEIHILFEN HORW VOM 11. NOVEMBER 1993

Bericht und Antrag Rahmenkredit 1 für die Werterhaltung der Kanalisation; Kreditabrechnung

09. Umlegung / Neubau 16kV-Leitung A5-Ostast im Bereich Brüggmoos - Kreditabrechnung

gemeinderat Beschluss des Gemeinderates vom 17. Januar 2017

REGLEMENT ÜBER DIE GEMEINDEBEIHILFEN HORW VOM 11. NOVEMBER 1993 (VARIANTE)

Gemeinde Lupsingen. Energiefondsreglement

Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 25. September 2013

Sanierung Abwasseranlagen Breitenrain: Projektierungs- und Ausführungskredit

KANTON ZUG VORLAGE NR (Laufnummer 11161) GENEHMIGUNG DER SCHLUSSABRECHNUNG FÜR DAS GEWERBLICH-INDUSTRIELLE BILDUNGSZENTRUM ZUG (GIBZ)

Einwohnergemeinde Bolken

Winterthur, 7. November 2007 GGR-Nr. 2007/103. Die Abrechnungen der Verpflichtungskredite gemäss beiliegender Aufstellung werden abgenommen.

Schulhaus Hohfuri Sanierung Pausenplatz. Kreditabrechnung. Antrag und Weisung an den Gemeinderat

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 23. der Abrechnung über die Änderung der Kantonsstrasse

Mit dieser Botschaft beantragt Ihnen der Stadtrat, das Beitragsreglement Natur- und Heimatschutzobjekte der Stadt Kreuzlingen zu genehmigen.

/3 Kirchgemeinde Schlieren KGO

Sanierung Glärnischstrasse, Einführung Trennsystem und Retentionsanlage Linden

REGLEMENT ÜBER DIE DEFINITIVE EIN-

GEMEINDERAT. 8. Sitzung vom 10. Mai 2016 INHALTSVERZEICHNIS. Geschäfte. Beschlüsse

Wasserleitung Hauptstrasse 5. Etappe

gemeinderat Beschluss des Gemeinderates vom 6. März 2018

Die Stimmberechtigten stimmen obligatorisch über folgende Gegenstände ab:

I N F O R M A T I O N

Protokoll Gemeinderat vom 14. April 2015

Stadtbildkommission Schaffhausen Pflichtenheft

Zone mit Planungspflicht Nr. 9 "Arnistrasse" Überbauungsordnung mit Strassenplan Erschliessung Krediterteilung

Inhaltsverzeichnis Kapitel 11

- 1 - eingesehen das Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung;

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Qualitätssicherstellung auf Krienseregg. Sanierung Zone Sonnenberg / Kreuzhöhe

GEMEINDEBAUAMT VAZ/OBERVAZ 7078 LENZERHEIDE WERKE GEMEINDE VAZ/OBERVAZ. Photovoltaikanlage Sportzentrum Dieschen

G E M E I N D E V E R S A M M L U N G

Förderprogramm Energie Winterthur Gesuch für Förderbeitrag zur Sanierung der Gebäudehülle

GEMEINDE DORNACH. Technischer Bericht Vorprojekt

Beitragsreglement zum kantonalen Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat (NHG)

Einladung zur Einwohnergemeindeversammlung

RIETGRABENSTRASSE, OST WERKLEITUNGS- UND STRASSENBAU

1. Sitzung vom 8. Januar 2013 INHALTSVERZEICHNIS

Nr. 710 Natur- und Landschaftsschutzverordnung * (NLV) vom 4. Juni 1991 (Stand 1. Januar 2017)

Botschaft des Regierungsrates. der Abrechnung über den Ausbau der Kantonsstrasse. Escholzmatt Wiggen, Gemeinde Escholzmatt

EINLADUNG ZUR GEMEINDEVERSAMMLUNG

Reglement über die Festlegung und Einhebung von Erschliessungskosten in der Gemeinde Mauren

EINLADUNG GEMEINDEVERSAMMLUNG

Budget-Gemeindeversammlung 7. Dezember 2011

Verordnung über Massnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus

Ausführungsverordnung zum Bundesbeschluss über die Förderung der gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften

Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs

Wie man ein Gebäude in Zürich saniert

Vernehmlassung zur eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung

gemeinderat Beschluss des Gemeinderates vom 17. Januar 2017

Transkript:

Protokoll des Stadtrates An seiner Sitzung vom 8. März 2016 befasste sich der Stadtrat u.a. mit folgenden Geschäften: Gemeinderat Jürg Senn; Rücktritt per 31. Juli 2016: Einleitung des Ersatzwahlverfahrens Gemeinderat Jürg Senn teilt mit Schreiben vom 28. Februar 2016 mit, dass er aus familiären wie auch aus beruflichen Gründen per 31. Juli 2016 aus dem Gemeinderat Frauenfeld zurücktreten will. Jürg Senn ist seit dem 1. April 2009 Mitglied des Gemeinderats. Der Stadtrat nimmt vom Rücktrittsschreiben von Gemeinderat Jürg Senn Kenntnis und ist bereit, die Demission per 31. Juli 2016 zu genehmigen. Seine Mitarbeit im Rat wird bestens verdankt. 1. Der Rücktritt von Gemeinderat Jürg Senn per 31. Juli 2016 wird genehmigt. 2. Die Stadtkanzlei wird beauftragt, das Ersatzwahlverfahren einzuleiten. Amt für Hochbau und Stadtplanung; Walter Bollag & Co. AG, Schlossmühlestrasse 9, Frauenfeld: Beitragsgesuch für die Dachsanierung, Rebstrasse 9 Mit Stadtratsbeschluss Nr. 41 vom 9. Februar 2016 wurde das Gebäude an der Rebstrasse 9 eigentümerverbindlich unter Schutz gestellt. Die Gesuchsteller reichten im Frühjahr 2015 den Kostenvoranschlag für die Dachsanierung zur Prüfung ein. Als zuständige Fachstelle hat die kantonale Denkmalpflege mit der verbindlichen Stellungnahme vom 12. Juni 2015 zum Beitragsgesuch Nr. 1763 aus den Gesamtkosten von 428'524.20 Franken anrechenbare Kosten von 281'165.65 Franken. Gemäss Art. 16 Abs. 2 des Reglements zum Schutzplan Natur- und Kulturobjekte beträgt der Beitragssatz der Stadt Frauenfeld 15% der anrechenbaren Kosten. Das Amt für Hochbau und Stadtplanung stellt fest, dass die Voraussetzungen für die Ausrichtung von Beiträgen gegeben sind.

142 1. Für die Dachsanierung des Gebäudes Rebstrasse 9 gewährt der Stadtrat auf die anrechenbaren Kosten einen Beitragssatz von 15%, d.h. voraussichtlich ca. 42'180 Franken. 2. Die definitive Berechnung des Beitrags sowie die Auszahlung erfolgt gemäss Art. 31 Abs. 2 RRV zum NHG nach Vorliegen der Schlussabrechnung. 3. Der Beitrag wird zulasten des Kontos 2121.3635.97, Beiträge Kulturobjekte an private Unternehmungen, freigegeben. 4. Bedingungen: a. Auflagen für Sanierungen und Restaurierungen sind in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Hochbau und Stadtplanung und der kantonalen Denkmalpflege auszuführen. Entsprechen Vorgehen oder Resultat nicht denkmalpflegerischen Grundsätzen, so hat dies Beitragskürzungen zur Folge. Amt für Hochbau und Stadtplanung; Yvonne Kostakis-Spörri, Neuhauserstrasse 84a, Frauenfeld: Beitragsgesuch für den Fensterersatz und die Sanierung der Fensterläden, Zürcherstrasse 169 Mit Stadtratbeschluss Nr. 166 vom 14. Juli 2015 wurde das Gebäude an der Zürcherstrasse 169 eigentümerverbindlich unter Schutz gestellt. Die Gesuchsteller reichten den Kostenvoranschlag, datiert vom 15. Januar 2015, für den Fensterersatz und die Sanierung der Fensterläden zur Prüfung ein. Als zuständige Fachstelle hat die kantonale Denkmalpflege mit der verbindlichen Stellungnahme vom 1. April 2015 zum Beitragsgesuch Nr. 1733 aus den Gesamtkosten von 94'430 Franken anrechenbare Kosten von 85'750 Franken anerkannt. Gemäss Art. 16 Abs. 2 des Reglements zum Schutzplan Natur- und Kulturobjekte beträgt der Beitragssatz der Stadt Frauenfeld 15% der anrechenbaren Kosten. Das Amt für Hochbau und Stadtplanung stellt fest, dass die Voraussetzungen für die Ausrichtung von Beiträgen gegeben sind. 1. Für den Fensterersatz und die Sanierung der Fensterläden des Gebäudes Zürcherstrasse 169 gewährt der Stadtrat auf die anrechenbaren Kosten einen Beitragssatz von 15%, d.h. voraussichtlich ca. 12'860 Franken. 2. Die definitive Berechnung des Beitrags sowie die Auszahlung erfolgt gemäss Art. 31 Abs. 2 RRV zum NHG nach Vorliegen der Schlussabrechnung.

143 3. Der Beitrag wird zulasten des Kontos 2121.3637.97, Beiträge Kulturobjekte an private Haushalte, freigegeben. 4. Bedingungen: a. Auflagen für Sanierungen und Restaurierungen sind in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Hochbau und Stadtplanung und der kantonalen Denkmalpflege auszuführen. Entsprechen Vorgehen oder Resultat nicht denkmalpflegerischen Grundsätzen, so hat dies Beitragskürzungen zur Folge. Amt für Tiefbau und Verkehr sowie Werkbetriebe; Sanierung Juchstrasse, Denner bis Langfeldstrasse: Projektgenehmigung, Arbeitsvergabe und Kreditfreigabe I. Amt für Tiefbau und Verkehr 1. Projektbeschrieb Der Asphaltbelag der Juchstrasse zwischen Denner und Langfeldstrasse weist Risse und Spurrinnen auf und soll deshalb innerhalb der bestehenden Grenzen saniert werden. Die Randabschlüsse werden ersetzt. Die bestehenden Betonplatten vor der Panzerverladerampe müssen nicht erneuert werden. Die privaten Schmutzwasserleitungen werden auf ihren Zustand überprüft und bei Bedarf saniert. Die Werkbetriebe erstellen einen Rohrblock für die Stromleitungen und erneuern die öffentliche Beleuchtung. Im vergangenen Jahr wurde die Juchstrasse im Abschnitt Langdorfstrasse bis Denner samt den Ver- und Entsorgungsleitungen saniert. 2. Kostenaufteilung An den gesamten Aufwendungen der Strassensanierung beteiligen sich die Werke wie folgt: - Werkleitungsbau 8% - Kanalisation -% Somit betragen die Nettobaukosten für die Sanierung der Juchstrasse 92% der gesamten Sanierungsaufwendungen. II. Elektrizitätswerk 1. Beschrieb Im Zusammenhang mit dem Ausbau dieser Etappe werden die Werkbetriebe den in der letzten Bauphase erstellen Rohrblock weiterführen. Der neue Rohrblock dient der Netzverstärkung für die Mittel- und Niederspannungsversorgung. Die bestehenden Hausanschlüsse werden gleichzeitig ersetzt. Die öffentliche Beleuchtung wird dem heutigen Standard angepasst. Die Werkbetriebe haben mit dem Stadtratsbeschluss, Nr. 390 vom 23. Dezember 2014, die

144 Kosten für die gesamte Juchstrasse beantragt. Das Elektrizitätswerk stimmt der Vergabe an die Firma Ed. Vetter AG, Lommis, zu. 2. Mutmassliche Kosten Die mutmasslichen Tiefbaukosten für die Etappe 2016 betragen ca. 123'000 Franken. Sie setzen sich zusammen aus: Grabarbeiten ca. 101'000 Franken Kostenanteil Strassenbau ca. 22'000 Franken Total mutmassliche Kosten ca. 123'000 Franken 3. Belastung Die Kosten für das Bauvorhaben sind in der Investitionsrechnung des Elektrizitätswerks 2015 mit 600'000 Franken für beide Bauetappen enthalten. Die Kosten für die Tiefbauarbeiten und den Strassenbauanteil 2016 werden den gleichen Konti wie letztes Jahr belastet: Konto 1904 Niederspannungsleitungsnetz ca. 80'000 Franken Konto 1201 Mittelspannungsleitungsnetz ca. 22'000 Franken Konto 1207 Signalkabelnetz ca. 21'000 Franken Amt für Tiefbau und Verkehr 1. Das unter Punkt I. 1. beschriebene Projekt Sanierung Juchstrasse, Denner bis Langfeldstrasse, wird genehmigt. 2. Der Firma Ed. Vetter AG, Lommis, werden die Strassenbau- und Werkleitungsbauarbeiten übertragen. 3. Die örtliche Bauleitung wird dem Ingenieurbüro ITK Planungen GmbH, Frauenfeld, gemäss Offerte vom 20. März 2014 übertragen. 4. Für die Strassenbauarbeiten wird der erforderliche Kredit freigegeben. Elektrizitätswerk 5. Das Elektrizitätswerk wird ermächtigt, die vorerwähnten Arbeiten im Betrag von ca. 123'000 Franken auszuführen beziehungsweise ausführen zu lassen.

145 6. Der erforderliche Kredit, inklusive Grabarbeiten (Vergabe gemäss Punkt 2), wird freigegeben. Die Kosten sind folgenden Konti der Investitionsrechnung zu belasten: Konto 1904 Niederspannungsleitungsnetz ca. 80 000 Franken Konto 1201 Mittelspannungsleitungsnetz ca. 22 000 Franken Konto 1207 Signalkabelnetz ca. 21 000 Franken ***