DGUV Vorschrift 2 Hintergründe Konzept Umsetzung

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Transkript:

DGUV Vorschrift 2 Hintergründe Konzept Umsetzung Gerhard Strothotte, DGUV 1. September 2011

Gliederung 1. Hintergründe der Reform 2. Das neue Konzept der Regelbetreuung Grundbetreuung Betriebsspezifischer Teil der Betreuung 3. Aufgaben und Vorgehensweise 4. Potenziale und Chancen des neuen Konzeptes 5. Handlungshilfen 6. Ausblick 2

Reform der UVV zum ASiG, Ausgangssituation Erster Schritt: Reform der Kleinbetriebsbetreuung; Evaluation bei BGen positiv abgeschlossen Zweiter Schritt: Reform der Regelbetreuung (Betriebe mit mehr als 10 Versicherten) Dritter Schritt: Vereinheitlichung im gewerblichen und öffentlichen Bereich. Die Reform ist ein Gemeinschaftsprodukt von DGUV, BMAS und Ländern, Federführung DGUV 3

Überblick zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens Am 1.1.2011: Alle Berufsgenossenschaften und EUK UK Baden-Württemberg, Bayerischer GUVV, UK Hessen, UK Nordrhein-Westfalen, UK Saarland, UK Sachsen-Anhalt, UK Thüringen, UK München, UK Berlin, UK Mecklenburg- Vorpommern Am 1.4.2011: UK Rheinland-Pfalz, Braunschweigischer GUVV, LUK Niedersachsen, GUVV Hannover, GUVV Oldenburg, UK Bremen UK PT, UK Nord und UK Brandenburg: vorauss. Okt./Nov. 2011 UK Bund, Bayerische LUK: Richtlinien von BMI bzw. Bayern 4

DGUV Vorschrift 2 im Überblick Unternehmensgröße 10 11... 50 > 50 Regelbetreuung Grundbetreuung, Anlassbetreuung s. Anlage 1 Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung s. Anlage 2 Alternative Betreuung entsprechend der Betriebsgrößengrenze des zuständigen UVT s. Anlagen 3 und 4 (UVTs ö.h.: ab 1.1.2013) nein 5

Konzeptvorgaben und Lösungen (1): Gleichartige Anforderungen für gleichartige Betriebe sicherstellen: Grundbetreuung, 3 Betreuungsgruppen mit jeweils festen Einsatzzeiten Gefährdungssituation des einzelnen Betriebes berücksichtigen: betriebsspezifischer Teil der Betreuung 6

Konzeptvorgaben und Lösungen (2): Zeitgemäße Betreuungserfordernisse: Interpretation der ASiG-Aufgaben am ArbSchG sowie aktuellen Erkenntnissen Ausgestaltungsspielräume der Betriebe stärken: Aufteilung auf BA/Sifa, Ermittlung der betriebsspezifischen Betreuung Einheitliche Umsetzung bei gewerblichen und öffentlichen UV-Trägern: verbindliche Muster-UVV 7

Die Bausteine der neuen Regelbetreuung der Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten: Ermittlung von Inhalt und Umfang Grundbetreuung Gesamtbetreuung Betriebsspezifische Betreuung Ermittlung im Betrieb Leistungskatalog Aufteilung BA/Sifa Zeitvorgabe nach Betriebsart Aufgabenkatalog Aufteilung BA/Sifa 8

Grundbetreuung Die Betriebe sind über ihre jeweilige Betriebsart einer Betreuungsgruppe zugeordnet (WZ-Kode) Gruppe I Gruppe II Gruppe III Einsatzzeit (Std./Jahr je Beschäftigtem; Summe BA/Sifa) 2,5 1,5 0,5 Aufteilung der Zeiten für BA/Sifa durch jeweiligen Betrieb erforderlich. Mindestanteil von 20% der Grundbetreuung, jedoch nicht weniger als 0,2 Std./Jahr pro Beschäftigtem für jeden Leistungserbringer beachten. Keine Degressionsregelung. 9

Aufgabenfelder der Grundbetreuung im Überblick 1. Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen) 2. Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung Verhältnisprävention 3. Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung Verhaltensprävention 4. Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit 5. Untersuchung von eingetretenen Ereignissen 6. Allgemeine Beratung von Arbeitgebern, Führungskräften, Personalvertretung 7. Erstellung von Dokumentationen 8. Mitwirkung in betrieblichen Besprechungen 9. Selbstorganisation 10

Grundbetreuung, Beispiel (Anlage 2, Anhang 3) 1. Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen) 1.1 Unterstützung bei der Implementierung eines Gesamtkonzeptes zur Gefährdungsbeurteilung zum Grundanliegen informieren und sensibilisieren betriebliches Konzept zur Umsetzung entwickeln Führungskräfte zur eigenständigen Durchführung qualifizieren Hilfsmittel entwickeln betriebliche Musterbeispiele entwickeln 1.2 Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung 1.3 Beobachtung der gelebten Praxis und Auswertung der Gefährdungsbeurteilung 11

Betriebsspezifische Betreuung im Überblick 1. Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung mit 8 Aufgabenfeldern 2. Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation (i.d.r temporär) mit 5 Aufgabenfeldern 3. Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation (i.d.r. temporär) mit 2 Aufgabenfeldern 4. Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen, (i.d.r. temporär) mit 1 Aufgabenfeld 12

1 Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie Erfordernisse zur menschengerechten Gestaltung 1.1 Besondere Tätigkeiten 1.2 Arbeitsplätze und Arbeitsstätten, die besondere Risiken aufweisen 1.3 Arbeitsaufgaben und Arbeitsorganisation mit besonderen Risiken 1.4 Erfordernis arbeitsmedizinischer Vorsorge 1.5 Erfordernis besonderer betriebsspezifischer Anforderungen beim Personaleinsatz 1.6 Sicherheit und Gesundheit unter den Bedingungen des demografischen Wandels 1.7 Arbeitsgestaltung zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Erhalt der individuellen gesundheitlichen Ressourcen der Beschäftigten in Zusammenhang mit der Arbeit 1.8 Unterstützung bei der Weiterentwicklung eines Gesundheitsmanagements 13

Anhang 4; Leistungsermittlung (Beispiel) 1.6 Sicherheit und Gesundheit unter den Bedingungen des demografischen Wandels Auslösekriterien trifft zu ja/nein Aufwandskriterien Personalaufwand BA/Sifa a) Hoher Anteil von älteren Beschäftigten b) Divergenz zwischen Fähigkeitsprofil der Beschäftigten und Anforderungsprofil durch die Arbeitsaufgabe unter den Bedingungen alternder Belegschaften Analyse der Belegschaftssituation und des betrieblichen Umfeldes unter demografischen Aspekten Beurteilung des Bedarfs zur menschengerechten Arbeitsgestaltung unter demografischen Aspekten c) Defizite in der altersadäquaten Arbeitsgestaltung Beurteilung von Risiken für älter werdende Belegschaften und ältere Beschäftigte d) Entwicklung Mind. ein ja : betriebsspezifische Betreuung erforderlich Std Std 14

2 Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation 2.1 Beschaffung von grundlegend neuartigen Maschinen, Geräten 2.2 Grundlegende Veränderungen zur Errichtung neuer Arbeitsplätze bzw. der Arbeitsplatzausstattung; Planung, Neuerrichtung von Betriebsanlagen; Umbau, Neubaumaßnahmen 2.3 Einführung völlig neuer Stoffe, Materialien 2.4 Grundlegende Veränderung betrieblicher Abläufe und Prozesse; grundlegende Veränderung der Arbeitszeitgestaltung; grundlegende Änderung, Einführung neuer Arbeitsverfahren 2.5 Spezifische Erfordernisse zur Schaffung einer geeigneten Organisation zur Durchführung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes sowie der Integration in die Führungstätigkeit und zum Aufbau eines Systems der Gefährdungsbeurteilung 15

DGUV Vorschrift 2 3 Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation 3.1 Neue Vorschriften, die für den Betrieb umfangreiche Änderungen nach sich ziehen 3.2 Weiterentwicklung des für den Betrieb relevanten Stands der Technik und Arbeitsmedizin 4 Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen Schwerpunktprogramme, Kampagnen sowie Unterstützung von Aktionen zur Gesundheitsförderung 16

Vorgehensweise Unternehmer ermittelt Aufgaben und teilt auf Konsens finden betriebliche Interessenvertretung wirkt mit (Mitbestimmung) beraten schriftlich vereinbaren und übertragen arbeiten zusammen, beraten, unterrichten Fachkräfte für Arbeitssicherheit kooperieren Betriebsärzte 17

Erfolgstreiber für die Umsetzung der Vorschrift Festlegen der Federführung und Einigung auf ein systematisches Vorgehen Systematisch zusammenstellen, was der Betrieb bisher im Arbeitsschutz getan hat und wie er dabei vorgegangen ist Möglichst breite (und inhaltliche) Beteiligung aller betroffenen Akteure Selbstreflexion: Tun wir die richtigen Dinge? Tun wir die Dinge richtig? 18

Vorteile des neuen Konzeptes Passgenaues, betriebsindividuelles Betreuungsangebot, weg von verordneten Einsatzzeiten, inhaltliche Aspekte rücken in den Mittelpunkt Ungleichbehandlungen der Betriebe werden beseitigt, Spielraum der Unternehmen wird vergrößert, Kommunikation der Akteure im Betrieb wird gefördert Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretung Verbesserte Transparenz durch definierte Aufgabenkataloge 19

Medienkonzept der DGUV Hintergrundinformation für die Beratungspraxis Flyer Betriebliche Anwendungsbeispiele FAQ-Katalog Online-Tool zur Ermittlung des Betreuungsumfangs E-Learning-Programm 20

Betriebliche Anwendungsbeispiele: Betrieb Betriebsgröße Zahl Beschäft. gew. / öff. Betriebsart Betreuungsform Sifa-BA UVT Gastronomie klein 55 gew. Gastronomie intern-extern BGN Einzelhandel Filialstruktur groß 7.500 gew. Einzelhandel intern-extern BGHW Bank mittel 675 gew. Dienstleistung extern VBG Kommune mittel 260 öff. Verwaltung extern UKBW Krankenhaus mittel 220 gew. Dienstleistung extern BGW Produktionsbetrieb mittel 220 gew. Produktion Intern-extern BG ETEM 21

Bezugshinweise Hintergrundinformation und Flyer: als Download über www.dguv.de und als Printmedien verfügbar FAQs: als Download über www.dguv.de Betriebliche Anwendungsbeispiele: als Download über www.dguv.de Online-Tool zur Ermittlung des Betreuungsumfangs über www.dguv.de (in Vorbereitung) E-Learning-Programm zum Konzept der UVV: über www.dguv.de 22

Ausblick Betriebe, Verwaltungen und Bildungseinrichtungen überprüfen den Betreuungsbedarf auf der Grundlage der DGUV Vorschrift 2 und passen ihn entsprechend dem Bedarf an UVTs und Länder beraten in 2011 zur Anwendung der Vorschrift Ab 2012 wird die Anwendung der Vorschrift erwartet die betriebliche Anwendung der Vorschrift wird bundesweit evaluiert werden. 23

Danke für Ihre Aufmerksamkeit! gerhard.strothotte@dguv.de 24