Verfahrensweise und Bewertung nach dem SGB IX Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. 10.11.2014 1 Verbändetagung / Frau Jaron
Antragstellung Wo? Wer? Wie? LASV Behinderter Mensch / Verband Antragsvordrucke Online-Antragstellung www.lasv.brandenburg.de www.service.brandenburg.de Service-Center des LASV Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV / Servicestellen Städte und Gemeinden Verbände / Vertretungen für schwerbehinderte Menschen 10.11.2014 Verbändetagung / Frau Jaron 2
Antragseingang Sachverhaltsaufklärung Landesamt für Verkürzung der Bearbeitungsdauer Befundberichte des behandelnden Arztes Facharztbefunde Unterlagen der Renten- / Pflegeversicherung, Berufsgenossenschaft Krankenhausberichte Gutachten, die bereits von anderen Leistungsträgern gefertigt worden sind Kurzberichte Aktuelle ärztliche Unterlagen, die der Antragsteller besitzt, dem Antrag beifügt Informationen an den behandelnden Arzt, das Antragstellung beabsichtigt Facharztbefunde werden vom Hausarzt beigefügt 10.11.2014 3 Verbändetagung / Frau Jaron
69 SGB IX Die Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden als Grad der Behinderung (GdB) nach Zehnergraden abgestuft und von 20 100 festgestellt. Es kommt dabei nicht auf die ausgeübte bzw. angestrebte Berufstätigkeit an. Der GdB sagt nichts darüber aus, inwieweit jemand bei der Berufsausübung in seiner Arbeit beeinträchtigt ist. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die keinen GdB von 10 erreicht, gilt im Sinne des Sozialgesetzbuches nicht als Behinderung. 10.11.2014 Verbändetagung / Frau Jaron 4
ausreichende aktuelle ärztliche Unterlagen Versorgungsärztlicher Dienst Versorgungsärztliche Stellungnahme Fertigung eines Vorschlages zum GdB, Merkzeichen Rechtliche Grundlagen: Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10.12.2008 Prüfung des Vorschlages durch die Verwaltung 10.11.2014 Verbändetagung / Frau Jaron 5
medizinische Unterlagen liegen vor Abschluss gesundheitlicher Ermittlungen Rechtliche Würdigung Entscheidung des LASV über GdB und gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) Bis zur Entscheidung des LASV ist die Gewährung von Nachteilsausgleichen schwebend. Wird kein GdB von mindestens 50 festgestellt, kommen Nachteilsausgleiche nicht in Betracht. Tipp: Zur Vermeidung von Nachteilen sind vor Abschluss des Verfahrens beim LASV die beantragten Nachteilsausgleiche bei den für den jeweiligen Nachteilsausgleich zuständigen Stellen schriftlich zu beantragen. 10.11.2014 Verbändetagung / Frau Jaron 6
Beispiel: Wird das MZ RF zuerkannt, besteht ab Antragstellung beim Beitragsservice ARD, ZDF und Deutschlandradio ein Anspruch auf eine Beitragsermäßigung. Der ermäßigte Beitrag beträgt zur Zeit 5,99 pro Monat. Beispiel: Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen Vor Abschluss des Feststellungsverfahrens sollte der Zusatzurlaub schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden. Der Zusatzurlaub muss vor Ablauf des Urlaubsjahres geltend gemacht werden. 10.11.2014 Verbändetagung / Frau Jaron 7
Entscheidungen des LASV GdB Merkzeichen Ausweisausstellung unter 20 Ablehnungsbescheid Feststellungsbescheid ab 20 GdB 30 40 Ohne Ausweis Gleichstellung bei AfA G, ag, Gl, Bl, RF, H, KB, VB, EB 1. Klasse Mindestens GdB 50 GdB 50 + MZ G Grün-oranger Ausweis Das Feststellungsverfahren dauert zurzeit 3 4 Monate. 10.11.2014 Verbändetagung / Frau Jaron 8
Verfahrensdauer zur Feststellung des Grades der Behinderung und der Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises Was unternimmt das LASV, wenn die angeforderten medizinischen Unterlagen nicht eingehen? Erinnerungen Information an Antragsteller, wenn Arzt nicht antwortet, Einbindung der Landesärztekammer, Sozialgerichte Prüfung, ob mit vorhandenen Unterlagen oder Nutzung eigener ärztlicher Kapazitäten eine Entscheidung möglich ist. 10.11.2014 Verbändetagung / Frau Jaron 9
Wie kann der Antragsteller zur Verkürzung der Bearbeitungsdauer beitragen? Antragsteller bemüht nochmals den säumigen Arzt Antragsteller übergibt evtl. neue aktuelle medizinische Unterlagen Antragsteller nimmt Begutachtungstermin wahr, Angebote des LASV, Kosten für die Fahrt zum Gutachter und Verdienstausfall werden vom LASV übernommen 10.11.2014 Verbändetagung / Frau Jaron 10
Angebote für den ratsuchenden Antragsteller Bürgerbüro an allen drei Standorten Service-Center / Servicetelefon: 0355 2893-800 Servicezeiten: Mo, Mi, Do 08:00 16:00 Uhr Di 08:00 18:00 Uhr Fr 08:00 14:00 Uhr E-Mail: post@lasv.brandenburg.de Online-Einsichtnahme in den Bearbeitungsstand - Abfrage des Bearbeitungsstandes jederzeit möglich 10.11.2014 Verbändetagung / Frau Jaron 11
Vielen Dank! Gabriele.Jaron@lasv.brandenburg.de Landesamt für Brandenburg Abteilung 3 - Schwerbehindertenfeststellungsverfahren DL SchwbR Grundsatz- und Rechtsangelegenheiten 03048 Cottbus Lipezker Straße 45, Haus 6 Tel.: (0355) 2893-376 www.lasv.brandeburg.de 10.11.2014 Verbändetagung / Frau Jaron 12