Konzept zur Umsetzung der Inklusion

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Grundschule Am Markt Am Markt 1, 27239 Twistringen, 04243 / 3996, Fax 9710 77, E-Mail gsammarkt.twi@t-online.de Stand: 05/2014 Konzept zur Umsetzung der Inklusion Inhalte: 1. Grundlagen 1.1. Definition des Begriffs Inklusion 1.2. Rechtliche Grundlagen 2. Inklusion an unserer Schule 3. Feststellen des individuellen Lernstandes 4. Organisationsformen der Förderung 4.1. Fördermöglichkeiten im regulären Schulalltag 4.2. Förderung im Rahmen der sonderpäd. Grundversorgung 4.3. Förderung durch den Mobilen Dienst 4.4. Kooperationsklasse 4.5. Weitere schulische Angebote Anhang: Konzept der sonderpädagogischen Grundversorgung für Grundschulen im Einzugsgebiet der Förderzentren Hacheschule und Schule in der Leester Heide

1. Grundlagen: 1.1. Definition des Begriffs Inklusion Inklusion bedeutet die umfassende und uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben jedes Einzelnen. (Begründung zum Gesetz zur Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen, A I. Anlass und Ziel) 1.2. Rechtliche Grundlagen 1.2.1. UNO Resolution 60/251, Artikel 24 Bildung 1. Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. ( ) 2. Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass a) Menschen mit Behinderungen nicht auf Grund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden, und dass Kinder mit Behinderungen nicht auf Grund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden; b) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben; c) angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden; d) Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung geleistet wird, um ihre erfolgreiche Bildung zu erleichtern; e) in Übereinstimmung mit dem Ziel der vollständigen Integration wirksame individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen in einem Umfeld, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet, angeboten werden. 1.2.2. Gesetz zur Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen 4 Absatz 2 1 In den öffentlichen Schulen werden Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung gemeinsam erzogen und unterrichtet, soweit sich aus 61 Abs. 4 Sätze 1 und 2 nichts anderes ergibt. 2 Die Leistungsanforderungen entsprechen den unterschiedlichen Lern- und Leistungsanforderungen der Schülerinnen und Schüler. 1.2.3. Rechtliche Grundlagen für die individuelle Förderung 54 Abs 1 NSchG Recht auf Bildung: Das Land ist verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten das Schulwesen so zu fördern, dass alle in Niedersachsen wohnenden Schüler und Schülerinnen ihr Recht auf Bildung verwirklichen können. Das Schulwesen soll eine begabungsgerechte individuelle Förderung ermöglichen und eine gesicherte Unterrichtsversorgung bieten. Unterschiede in den Bildungschancen sind 2

nach Möglichkeit durch besondere Förderung der benachteiligten Schüler und Schülerinnen auszugleichen. Auch hochbegabte Schülerinnen und Schüler sollen besonders gefördert werden. Die Arbeit in der Grundschule RdErl. d. MK v. 03.02.2004:SVB l. 3/2004 S.85: Der Grundsatzerlass konkretisiert den oben genannten Auftrag. In ihm ist vorgeschrieben, dass für jeden Schüler und jede Schülerin die individuelle Lernentwicklung als wichtigste Grundlage für die Individualisierung von Lernprozessen dokumentiert werden muss. Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen, RdErl. d. MK v. 04.10. 2005 (SVBL. S.11/2005 S. 560): Dieser Erlass stellt den Schriftspracherwerb und den Erwerb mathematischer Kompetenzen der einzelnen Schülerin oder des einzelnen Schülers in den Mittelpunkt. Sonderpädagogische Förderung RdErl. d. MK v. 01.02.2005: Ausgehend vom Grundsatz, dass sich die schulische Förderung am Kindeswohl ausrichten muss, hat jede Schülerin und jeder Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf einen Anspruch auf angemessene sonderpädagogische Unterstützung. Sonderpädagogische Förderung unterstützt sowohl Schülerinnen und Schüler ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf vorbeugend und pädagogisch begleitend als auch Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf in allen allgemeinbildenden Schulen. 3

2. Inklusion an unserer Schule Uns ist bewusst, dass die uns zur Verfügung stehenden Rahmenbedingungen und Ressourcen derzeit noch nicht ausreichen, um die Ziele der Inklusion zu erreichen. Wir möchten gern jedem Kind mit besonderen Bedürfnissen die individuelle Unterstützung geben, die es braucht, doch wir benötigen mehr personelle Ressourcen (z.b. mehr Förderstunden von den Förderzentren und eine Fachkraft im Bereich Schulsozialarbeit) und mehr räumliche Kapazitäten, um dies auch umsetzen zu können. Deshalb haben wir im Folgenden Minimalziele und leitlinien formuliert, müssen jedoch akzeptieren, dass selbst sie unter den derzeitigen Bedingungen noch nicht immer erreicht werden können: Unsere Schule lebt durch die Individualität aller Menschen, die bei uns leben, lernen und arbeiten. Sie erlangt ihren Facettenreichtum durch die individuellen Begabungen und Stärken der Schülerinnen und Schüler, die wir fördern und entwickeln. Unsere Schule lädt alle Kinder mit und ohne Beeinträchtigungen ungeachtet ihrer sozialen und ethnischen Herkunft und ungeachtet ihrer Religionszugehörigkeit ein, Teil unserer Schulgemeinschaft zu sein. Unsere Schule ist ein Lebens- und Lernort, an dem wir uns wohlfühlen. Jede Schülerin und jeder Schüler hat den Anspruch und das Recht darauf ungestört zu lernen, individuelle Begabungen zu entdecken und zu entwickeln und sich aktiv mit Ideen und Mitarbeit einzubringen, um unser Schulleben vielfältig zu bereichern. Um unser Schulleben zu strukturieren und für jeden verlässlich zu gestalten, halten wir uns an die gesetzlichen Vorgaben, unsere Schulordnung und unsere Regeln. 3. Feststellung des individuellen Lernstandes Fördern und Fordern geschieht vor allem und vorrangig durch eine Anpassung des Unterrichts an die individuellen Lernvoraussetzungen der Schüler. Dabei geht es nicht nur um die Beobachtung der Leistung sondern vor allem um die Herangehensweise der Schüler beim Lösen von Aufgaben, um Schwierigkeiten, die einzelne Kinder haben, um ihre Anstrengungsbereitschaft, das Konzentrationsvermögen, die Ausdauer, das Benutzen von Hilfsmitteln. Dabei beobachten die Lehrer sowohl Lernprobleme als auch Lernfortschritte bei einzelnen Schülern und Schülerinnen. Das Feststellen und Dokumentieren des speziellen Förderbedarfs erfolgt in Absprache durch den Klassen-, Fach- oder Förderlehrer. Durch die vorschulische Sprachförderung und die Schuleingangstests werden bereits Kontakte mit den Kindern, Eltern und Erzieherinnen geknüpft. In den ersten Wochen nach der Einschulung erfolgt eine Eingangsdiagnostik in den Bereichen Deutsch und Mathematik. Die Lernentwicklung wird dokumentiert. Bei Bedarf werden informelle sowie standardisierte Testverfahren zur Ermittlung des individuellen Förderbedarfs eingesetzt. 4

4. Organisationsformen der Förderung Fordern bei vermuteter Hochbegabung Schüler mit einer vermuteten Hochbegabung oder einer besonderen Begabung in Teilbereichen sind besonders zu fördern. Dies kann durch innere Differenzierung und individuelle Absprachen geschehen. Förderung bei Lernschwierigkeiten Schüler mit Lernschwierigkeiten bedürfen der besonderen Aufmerksamkeit und individueller Hilfe. Während des Klassenunterrichts geschieht dies durch die Zusammenarbeit mit der sonderpädagogischen Grundversorgung, durch innere Differenzierung, durch das Bereitstellen von zusätzlichen Hilfsmitteln, durch Lesemütter oder Lesepaten und durch das Erstellen individueller Förderpläne für die einzelnen Kinder. 4.1. Fördermöglichkeiten im regulären Schulalltag 4.1.1. Fördermöglichkeiten im Klassenunterricht Jedes Kind hat ein Recht auf Leistung und deren Anerkennung durch die Lehrkraft. Alle Kinder nehmen gemeinsam am Klassenunterricht teil mit dem Bestreben, das Bildungsziel zu erreichen. Sollte es einem Kind mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf nicht möglich sein, die Bildungsziele zu erreichen, legt die Schule gemeinsam mit den Eltern und den Förderschullehrkräften die individuellen Ziele und Kriterien zur Leistungsbewertung für das jeweilige Kind fest. Grundlage für die Leistungsbemessung sind die Kerncurricula, die schuleigenen Arbeitspläne sowie die schulintern abgestimmten Kriterien der Leistungsbewertung. Durch innere Differenzierung und Individualisierung werden die allgemeinen Grundsätze des Förderns beachtet. Lernaufgaben werden gezielt nach verschiedenen Schwierigkeitsgraden eingesetzt, um dem unterschiedlichen Leistungsvermögen der Schüler gerecht zu werden. Es werden sowohl Grundkompetenzen eingeübt und gefestigt, als auch Zusammenhänge hergestellt, verallgemeinert und reflektiert. Selbstständiges Lernen und Arbeiten steht im Mittelpunkt der unterrichtlichen Arbeit. Dabei kommt der Partner- und Gruppenarbeit eine besondere Bedeutung zu. Handlungsorientiertes Lernen steht in der Regel zu Beginn eines jeden neuen Lernprozesses. Offene Fragestellungen und Aufgaben mit unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten ermutigen die Schüler, eigene Lösungsansätze zu entwickeln, vorzustellen und zu begründen. 4.1.2. Einzel- und Kleingruppenförderung 5

Die Anzahl der Stunden und die Gruppengröße ist von der Lehrerversorgung abhängig. Falls die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stehen, werden folgende Angebote gemacht: Zur Vorbereitung auf den Schriftspracherwerb wird nach Möglichkeit im Schulkindergarten das Bielefelder Screening und Würzburger Trainingsprogramm durch die ausgebildete SKG-Leiterin eingesetzt. Bei Bedarf werden Kinder mit Migrationshintergrund zusätzlich im Einzelunterricht oder in Kleingruppen beim Spracherwerb unterstützt. Schüler mit Lernschwierigkeiten werden in Gruppen klassenübergreifend zusammengefasst und ihren Bedürfnissen entsprechend unterstützt. 4.2. Förderung im Rahmen der Sonderpädagogischen Grundversorgung Die Grundschule Am Markt unterstützt das Regionale Integrationskonzept (RIK) der Gemeinde Twistringen. Ziel dieses Konzepts ist es, möglichst viele Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen im Lernen, im emotionalen und sozialen Bereich, in der Sprache und beim Sprechen an der Grundschule wohnortnah und integrativ zu beschulen. Lehrkräfte der Hacheschule werden im Rahmen der sonderpädagogischen Grundversorgung entsprechend dem Konzept der sonderpädagogischen Grundversorgung für Grundschulen im Einzugsgebiet der Förderzentren Hacheschule und Schule in der Leester Heide (siehe unten) an die Grundschule abgeordnet, um sich an der entsprechenden erforderlichen Förderarbeit zu beteiligen. Arbeitsfelder und Arbeitsformen Das Tätigkeitsfeld der Förderschullehrkräfte umfasst sowohl präventive Förderangebote (insbesondere im Schulkindergarten und im 1. Schuljahr), Förderung von Kindern mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf, Förderung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf in den Lehrgängen Deutsch und Mathematik (präventiv) als auch die Beratung und Unterstützung der Grundschullehrkräfte bei der Diagnostik und dem Umsetzen geeigneter Fördermaßnahmen. Mögliche Arbeitsformen sind z.b. Team Teaching, Arbeit in gemischten Kleingruppen, Einzelförderung, Beratung von Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern und Diagnostik. Stellt sich heraus, dass ein Kind aufgrund seiner kognitiven, sozialen oder kommunikativen Kompetenzen dem Unterricht in den beiden Lehrgängen Deutsch und Mathematik langfristig nicht folgen kann, wird das Verfahren zur Überprüfung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs eingeleitet. Schülerinnen und Schüler in Grundschulklassen mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf im Schwerpunkt Lernen erhalten das Zeugnis der 6

Grundschule mit dem Mittelteil der Förderschule Schwerpunkt Lernen (siehe Formulare unter www.schure.de). Die sonderpädagogische Grundversorgung unterstützt diese Kinder im Klassenverband oder im Kleingruppenunterricht. Der Umfang und die Verteilung der Förderstunden orientiert sich am Förderbedarf der Schüler; er erfolgt flexibel. Die Verteilung erfolgt durch die Förderschullehrkräfte in Absprache mit der Schulleitung. Die Fördermaßnahmen erfolgen sowohl im gemeinsamen Unterricht (ggf. zieldifferent) als auch im Einzel- und Kleingruppenunterricht. Um eine größtmögliche Passung der Förderung an die Bedürfnisse der Schüler zu erreichen, tauschen sich Förderschul- und Grundschullehrkräfte regelmäßig hinsichtlich ihrer Beobachtungen und der Fördermaßnahmen aus und kooperieren ggf. mit dem Umfeld der Grundschule (Jugendhilfe, Hort etc.) und dem Elternhaus. 4.3. Förderung durch den Mobilen Dienst Bei Unterstützungsbedarf einzelner Schüler in den Bereichen Sehen, Hören und körperliche Beeinträchtigung arbeiten wir mit den zuständigen Mobilen Diensten der entsprechenden Förderzentren zusammen. Die Förder- und Unterstützungsangebote werden mit den Lehrern und der Schulassistenz abstimmt. 4.4. Kooperationsklasse Die Kooperationsklasse der Hacheschule hat ihren Klassenraum im Gebäude der Grundschule am Markt. Die Kinder in dieser Klasse haben Unterstützungsbedarf in unterschiedlichen Bereichen und die Klasse wird durch eine Förderschullehrkraft geleitet. Durch die Anbindung an die Grundschule können Kinder der Grundschule und der Kooperationsklasse Freundschaften schließen und zusammenarbeiten. Die Kooperationsklasse arbeitet mit zwei Partnerklassen aus dem gleichen Jahrgang zusammen. Es findet ein gemeinsamer Fachunterricht in Sport und Musik statt. Um den individuellen Bedürfnissen der Kinder noch mehr entgegenzukommen, dürfen einzelne Kinder der Kooperationsklasse zweimal in der Woche am Mathematikunterricht der Grundschule teilnehmen. Umgekehrt können auch Grundschüler zeitweise in der Kooperationsklasse gefördert werden. Zudem werden gemeinsame Projekte erarbeitet (z.b. Theateraufführungen und Bastelarbeiten) und es gibt gemeinsame Feiern und Ausflüge. Einzelne Kinder der Kooperationsklasse nehmen auch am Chor der Grundschule teil. 4.5. Weitere schulische Angebote Im AG- und Ganztagsbereich werden vor allem die Stärken und Vorlieben der Schüler und Schülerinnen gefördert. 7

Anhang Konzept der sonderpädagogischen Grundversorgung für Grundschulen im Einzugsgebiet der Förderzentren Hacheschule und Schule in der Leester Heide (Fassung vom 07.10.2010) 1. Was ist sonderpädagogische Grundversorgung? 2. Zielsetzung 3. Zielgruppe 4. Organisatorische Rahmenbedingungen 4.1 Stundenverteilung 4.2 Sächliche Voraussetzungen 5. Inhaltliche Grundsätze 5.1 Organisationsformen der Förderung 5.2 Diagnostik 5.3 Zeugnisse 6. Beratung 7. Kooperation 8. Arbeitsbedingungen der Förderschullehrkraft 1. Was ist sonderpädagogische Grundversorgung? (VgI. hierzu den Erlass Sonderpädagogische Förderung" vom 1.2.2005 (SVBL 2/2005, S.49-75) und Niedersächsisches Kultusministerium (1998): Lernen unter einem Dach. Rahmenplanung für die Fortführung der Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Hannover.) In Niedersachsen hat das Kultusministerium 1998 eine Rahmenplanung für die Fortführung der Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ( Lernen unter einem Dach") vorgelegt. Die sonderpädagogische Förderung ist Teil des RIK und soll im Rahmen dieses Konzeptes weiterentwickelt werden. Eine mögliche Organisationsform sonderpädagogischer Förderung im Rahmen Regionaler Integrationskonzepte ist die sonderpädagogische Grundversorgung. Sie ist eine Ergänzung zu den bereits etablierten Formen sonderpädagogischer Förderangebote, wie z. B. Mobile Dienste, Integrations- und Kooperationsklassen. 8

Sonderpädagogische Grundversorgung bedeutet, dass der Grundschule für die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen im Lernen, im Verhalten, in der Sprache und beim Sprechen Förderschullehrerstunden zur Verfügung gestellt werden. Die zuständige Förderschule entscheidet in Zusammenarbeit mit den in einer Region kooperierenden Grundschulen, wie die auf der Grundlage des RIKs zugewiesenen Förderschullehrerstunden eingesetzt werden. In diesem Konzept braucht für die sonderpädagogisch zu fördernden Schülerinnen und Schüler kein spezieller sonderpädagogischer Förderbedarf ausgewiesen werden. ( ) 2. Zielsetzung Seit der Novellierung des Niedersächsischen Schulgesetzes 1993 ist das Ziel gemeinsamer Unterricht der Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gesetzlich verankert ( 4 Integration"): Schülerinnen und Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen ( 14 Abs. 2 Satz 1), sollen an allen Schulen gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern erzogen und unterrichtet werden, wenn auf diese Weise dem individuellen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler entsprochen werden kann und soweit es die organisatorischen, personellen und sächlichen Gegebenheiten erlauben." Integrativer Unterricht hat somit nach den Festlegungen des Schulgesetzes Vorrang. Der gemeinsame Unterricht wird als Ziel beschrieben aber nicht erst das Ziel, sondern bereits die Wege dorthin sind entscheidend. Einen möglichen Weg stellt die sonderpädagogische Grundversorgung dar. Sie verfolgt folgende Ziele: Eine integrative Beschulung soll dazu beitragen, dass Kinder mit Beeinträchtigungen und Kinder mit Behinderungen in Schule und Gesellschaft mehr Akzeptanz erfahren und so weit wie möglich in das tägliche Leben einbezogen werden. Die schulische Förderung beeinträchtigter Kinder soll in ihrem sozialen Umfeld, der wohnortnahen Grundschule, erfolgen, damit sich auch nachmittags Freundschaften entwickeln können. Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen des Lernens, der Sprache und des Verhaltens sollen in der Grundschule von den positiven Lern-, Sprach- und Verhaltensmustern der nicht beeinträchtigten Kinder profitieren. Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf sollen in dem Lernumfeld der Grundschule ein positives Selbstkonzept entwickeln. Schülerinnen und Schüler ohne Beeinträchtigungen oder Behinderungen sollen Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft und ähnliche Verhaltensweisen im täglichen Umgang mit Kindern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen lernen. Kontinuierliche sonderpädagogische Präsenz in der Grundschule soll die präventive Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer unterstützen und fördern. 9

3. Zielgruppe An Fördermaßnahmen der sonderpädagogischen Grundversorgung nehmen sowohl Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf teil, als auch jene, die davon bedroht sind, d.h. es handelt sich um Schülerinnen und Schüler, die in den beiden Lehrgängen Deutsch und Mathematik aufgrund ihrer kognitiven, sozialen oder kommunikativen Kompetenzen nicht folgen können. Erhöhter oder sonderpädagogischer Förderbedarf ist dadurch gekennzeichnet, dass er nicht kurzfristig besteht, sondern lang anhaltend, umfassend und schwerwiegend ist. Es besteht die Möglichkeit, dass Schülerinnen und Schüler mit Teilleistungsschwächen im Bereich Mathematik, Lesen oder Schreiben an der Förderung teilnehmen. 4. Organisatorische Rahmenbedingungen 4.1 Stundenverteilung Die zur Verfügung stehenden Stunden der Förderschullehrkraft werden nach folgenden Gesichtspunkten verteilt: Prävention mit dem Schwerpunkt im 1. Schuljahr und im Schulkindergarten Förderung von Kindern mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf Förderung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf im Rahmen von Prävention Im Rahmen der sonderpädagogischen Grundversorgung muss dafür gesorgt werden, dass eine kontinuierliche Förderung stattfinden kann. Der Bedarf in den einzelnen Klassen ist unterschiedlich. Die Stundenverteilung muss sich an den Kindern mit Förderbedarf orientieren. So kann es Klassen geben, die viele Stunden erhalten und Klassen, die wenig bis keine Stunden erhalten. Die Förderschullehrkraft entscheidet in Absprache mit der Grundschule eigenständig nach Bedarf über ihren Einsatz. Im Zweifel entscheidet die Schulleitung des Förderzentrums. Der Einsatz muss so gestaltet werden können, dass auch auf veränderten Förderbedarf reagiert werden kann. Die Planungszeiträume sollen einerseits Kontinuität aber auch Flexibilität ermöglichen. 4.2 Sächliche Voraussetzungen Ein geeigneter Raum mit angemessener Ausstattung zur Förderung von Kleingruppen bzw. von einzelnen Kindern soll vorhanden sein, in dem eine positive Lernatmosphäre nach förderpädagogischen Gesichtspunkten geschaffen werden kann. Es ist wichtig, dass die Förderung in einem festen Raum stattfindet. Viele der Kinder, die einen besonderen Förderbedarf haben, sind oft nicht in der Lage, sich in ständig wechselnden Räumlichkeiten zu orientieren. Anforderungen an den Förderraum: Abschließbarer Schrank / Regal für Materialien der Förderschullehrerin Möglichkeit zum Aufhängen von Plakaten / Pinnwand etc. Wandtafel Computer (wünschenswert) Für die Budgetierung ist die Grundschule zuständig. Wird das Konzept der sonderpädagogischen Grundversorgung neu in eine Schule integriert, ist ein erstmaliger Betrag zur Anschaffung von Fördermaterialien notwendig. Anschließend ist ein eigener jährlicher Etat erforderlich. 10

5. Inhaltliche Grundsätze 5.1 Organisationsformen der Förderung In Absprache der kooperierenden Lehrkräfte sind folgende Organisationsformen der Förderung möglich. Sie sollen jeweils dem individuellen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler am wirkungsvollsten gerecht werden. Der Schwerpunkt der Arbeit soll die gemeinsame zieldifferente Arbeit sein. Sie erfordert gemeinsame Absprachen und dient langfristig dazu, gemeinsamen Unterricht differenziert für alle Schülerinnen und Schüler gestalten zu können. Formen des gemeinsamen Unterrichts sind: Teamteaching Lehrerin und Beobachterin* Lehrerin und Helferin"* Stationsunterricht Parallelunterricht Niveaudifferenzierter Unterricht * in wechselnden Rollen Formen der äußeren Differenzierung Einzelne Schülerinnen und Schüler oder eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern werden während der regulären Unterrichtszeit von der Förderschullehrkraft unterrichtet. Die Inhalte orientieren sich in erster Linie an den Bedürfnissen und dem Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler, die bzw. der von Förderschul- und Grundschullehrkraft gemeinsam ermittelt wurde(n). In begründeten Ausnahmefällen kann sich der Inhalt auch mit dem des Regelunterrichtes decken. Diese Ausnahme besteht in dem Fall, dass die Schülerinnen und Schüler für einen begrenzten Zeitraum nicht in der Lage sind, diese Anforderungen in der Klasse zu bewältigen, sondern nur in einer Kleingruppe. In Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer nehmen Schülerinnen und Schüler an Förderstunden zusätzlich zum Regelunterricht teil. Die Angebote orientieren sich an dem Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler. Lerngruppen können auch klassenübergreifend gebildet werden. Prävention im 1. Schuljahr Eine besondere Stellung nimmt die Organisation der Förderung im 1. Schuljahr ein. Klassenlehrkraft und Förderschullehrkraft sowie weitere Beobachter führen gemeinsam eine Eingangsdiagnostik durch. In der gemeinsamen Beobachtung und Auswertung ergeben sich sowohl allgemeine als auch individuelle Kenntnisse über den Lern- und Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler. Die Ergebnisse werden in individuellen Lernstandsberichten zusammengefasst und dienen als erste Grundlage für die Förderung. Präventive Arbeit bedeutet konkret: Mitarbeit der Förderschullehrkraft im Regelunterricht. Hier findet Unterstützung der Fachlehrkraft und Unterstützung einzelner Kinder oder Schülergruppen an den geförderten Inhalten statt. Außerdem sind Angebote im präventiven Bereich notwendig, die an den erforderlichen Lernvoraussetzungen der Schüler anknüpfen (z.b. im phonologischen, im motorischen, im sprachlichen, im sozialen Bereich). 11

5.2 Diagnostik Diagnostik findet in der Regel Iernprozessbegleitend statt. Es werden dabei von der Förderschullehrkraft formelle und informelle diagnostische Verfahren herangezogen, um den Entwicklungsstand in den Bereichen Motorik, Wahrnehmung, phonologische Bewusstheit, Schriftsprach- und Lesekompetenz, mathematische Grundkenntnisse und Verhalten zu erheben. Anhand dieser Ergebnisse und von Unterrichtsbeobachtungen werden dann individuelle Fördermaßnahmen abgeleitet. In diesem Zusammenhang finden auch Beratungsgespräche mit den Erziehungsberechtigten zu außerschulischen Hilfen (z. B. Logopädie, Ergotherapie) statt. Die Förderschullehrkraft unterstützt die Grundschule bei der Eingangsdiagnostik. Die Meldung zur Einleitung des Verfahrens zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs wird in Absprache mit der Förderschullehrkraft vor Ort von der Grundschule gestellt. 5.3 Zeugnisse Schülerinnen und Schüler in Grundschulklassen mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf im Schwerpunkt Lernen erhalten das Zeugnis der Grundschule mit dem Mittelteil der Förderschule Schwerpunkt Lernen (siehe Formulare unter www.schure.de). Ziffer 5.7.2.1 des Zeugniserlasses ist sinngemäß anzuwenden, da eine zieldifferente Beschulung nach Vorgaben für die jeweilige sonderpädagogische Fachrichtung erfolgt. Schülerinnen und Schüler ohne festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf erhalten im Zeugnis unter Bemerkungen den Hinweis auf die Teilnahme am Förderunterricht in den verschiedenen Bereichen im Rahmen der sonderpädagogischen Grundversorgung. 6. Beratung In der Grundschule sind die Beratungsanlässe vielfaltig und erfordern ein qualifiziertes Beratungsangebot. Am Beratungsprozess beteiligt sind alle Personengruppen und Institutionen, die Grundschule direkt oder indirekt gestalten. Beratung gegenüber den Schülerinnen und Schülern findet zuallererst durch die Klassen- und Fachlehrkräfte statt. Die Förderschullehrkraft nimmt an Elterngesprächen teil, wenn es die Lehrkraft oder die Erziehungsberechtigten wünschen, führt eigene Elterngespräche und steht auch zur telefonischen Beratung zur Verfügung. Der Schwerpunkt der Beratungstätigkeit der Förderschullehrkraft Iiegt in der Beratung von Lehrkräften und Erziehungsberechtigten. Hier gibt es sowohl unterschiedliche als auch gleiche Beratungsfelder sowie Beratungsinhalte. Für die umfangreiche Beratungsarbeit steht der Förderschullehrkraft Beratungszeit" aus ihrem Stundenkontingent zur Verfügung. Eine eventuell festgesetzte Beratungszeit wird dem Kollegium und der Elternschaft bekannt gegeben. Zusätzlich findet Beratung durch einen kontinuierlichen Austausch über Förderung und Prozesse mit den Grundschullehrkräften während des Schulvormittags statt. 12

7. Kooperation Sonderpädagogische Grundversorgung in der Grundschule erfordert eine intensive Kooperation der Lehrkräfte innerhalb des Kollegiums und mit dem Umfeld der Schule. Die beteiligten Schulen erstellen ein Förderkonzept, in das sowohl gemeinsamer Unterricht als auch Unterricht in zeitlich begrenzten Fördergruppen aufgenommen werden können." (SVBL2/2005, S. 53, Pkt. 1 7.4.) Zur Sicherung einer erfolgreichen und effektiven pädagogischen Zusammenarbeit zwischen Förderschul- und Grundschullehrkräften ist es unabdingbar notwendig, dass hierzu Regelungen vereinbart werden (z.b. Zeitpunkte und -umfang der Besprechungen). 8. Arbeitsbedingungen der Förderschullehrkraft Die Förderschullehrkräfte in der sonderpädagogischen Grundversorgung sollen nur an einer, max. an zwei Schulen parallel eingesetzt werden. Ist ein Einsatz der Förderschullehrkraft an mehreren Schulen notwendig, nimmt sie nach Möglichkeit an den Dienstbesprechungen und Konferenzen der Grundschulen teil, die die Arbeit der Grundversorgung betreffen und sie wird nicht zu Pausenaufsichten verpflichtet. Die Übernahme von Vertretungsunterricht sollte nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen. Vertretungsunterricht, der durch die Förderschullehrkraft für einen längeren Zeitraum geplant ist, darf nur in Absprache mit der Förderschule erfolgen. Zur Organisation von Dienstbesprechungen, der inhaltlichen Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Grundversorgung, der Weitergabe von Informationen der beiden Förderschulzentren Hacheschule (Syke) und Schule in der Leester Heide (Melchiorshausen) an die jeweiligen Förderschullehrkräfte und die Interessensvertretung wird eine Förderschullehrkraft aus der sonderpädagogischen Grundversorgung zur Koordinatorin ernannt. Sie erhält im 1. Schulhalbjahr 2010/2011 eine Entlastungsstunde. 13