Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit Das neue ESF-Bundesprogrammes hat das Ziel, langzeitarbeitslose und arbeitsmarktferne Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Dieser Gruppe sollen Perspektiven für eine nachhaltige berufliche Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen werden. Ermöglicht wird dies durch die gezielte Ansprache und Beratung von Arbeitgebern, das Coaching der Arbeitnehmer nach einer Beschäftigungsaufnahme und den Ausgleich von Defiziten durch Lohnkostenzuschüsse. Aber auch einfache arbeitsplatzbezogene Weiterbildungen oder Qualifizierungen zur Verbesserung zentraler Grundkompetenzen (z.b. Lesen, Schreiben, Rechnen) sind Bestandteil des Programms. Mit dem ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose wird also erstmals ein Förderinstrument angeboten, welches sowohl Langzeitarbeitslosen als auch Arbeitgebern individuelle Unterstützungsleistungen bietet. Es steht somit auf zwei Standbeinen: der Gewinnung und Beratung/Unterstützung von Arbeitgebern durch den Betriebsakquisiteur auf der einen Seite sowie der Förderung/Unterstützung von Personen nach Abschluss eines voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses auf der anderen Seite. Weitere Informationen erhalten Sie auf den nächsten Seiten. Sie haben Fragen oder benötigen einen Ansprechpartner? Bitte wenden Sie sich an den Betriebsakquisiteur des Jobcenters Rhein-Neckar-Kreis, 06221 / 7960-417. Das Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis beteiligt sich am neuen Bundesprogramm zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit, welches durch den Europäischen Sozialfond gefördert wird. Es wird mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds und unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gefördert. 1
Förderfähiger Personenkreis Förderfähig sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die 1. seit mindestens zwei Jahren ohne Unterbrechung arbeitslos 1 sind, 2. das 35. Lebensjahr vollendet haben, 2 3. über keine verwertbare Berufsausbildung verfügen (ohne Berufsausbildung bzw. seit mindestens vier Jahren nicht mehr im erlernten Beruf) und 4. bei denen eine Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt auf andere Weise voraussichtlich nicht erreicht werden kann (Prognoseentscheidung). Für Personen, die über die Kriterien der oben genannten Zielgruppe hinausgehen, weil sie in den letzten fünf Jahren keine Tätigkeit (auch keinen Minijob) ausgeübt haben und mindestens ein weiteres in ihrer Person liegendes Vermittlungshemmnis aufweisen, wird die Möglichkeit einer Intensivförderung vorgesehen. Das Programm richtet sich an motivierte Leistungsberechtigte. Die Entscheidung für die Teilnahme am Programm und die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses sind freiwillig. 1 Arbeitslos im Sinne des Programms sind Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Unterbrechungen der Arbeitslosigkeit durch kurze Beschäftigungen von insgesamt bis zu zwei Monaten oder 50 Arbeitstagen bleiben außer Betracht. An Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik Teilnehmende gelten als nicht arbeitslos. Dies gilt nicht für Zeiten einer Teilnahme an einer nach 16d SGB II geförderten Arbeitsgelegenheit, einer Teilnahme an einer nach 16 SGB II i. V. m. 45 SGB III geförderten Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. 2 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können im begründeten Einzelfall über das Bundesprogramm gefördert werden. 2
Förderungen: Förderumfang Es wird zwischen zwei Arten von Förderung unterschieden: auf der einen Seite gibt es die Normalförderung für Teilnehmer, die 2 Jahre und länger ohne Unterbrechung arbeitslos sind und auf der anderen Seite gibt es die Intensivförderung für Teilnehmer, welche 5 Jahre und länger ohne Unterbrechung arbeitslos sind. Folgende Maßnahmen sind Bestandteil des Programms: Für Arbeitgeber: Der Betriebsakquisiteur steht dem Arbeitgeber mit Rat und Tat zur Verfügung. Was genau die Aufgaben eines Betriebsakquisiteurs sind, entnehmen Sie bitte der Seite Betriebsakquisiteur. Die Minderleistung des Arbeitnehmers wird durch degressiv ausgestaltete Lohnkostenzuschüsse an den Arbeitgeber ausgeglichen. Um die Nachhaltigkeit der Beschäftigungsaufnahme sicher zu stellen, ist eine Nachbeschäftigungspflicht von sechs Monaten vorgesehen. Für Teilnehmer: Im Rahmen des Programms - also nach Beschäftigungsaufnahme - sollen bei Bedarf einfache tätigkeitsbezogene Qualifizierungen (z.b. Gabelstaplerschein) sowie ggf. eine Unterstützung zur Verbesserung von zentralen Grundkompetenzen (Lese- und alltagsmathematische Kompetenz, computergestützte Problemlösung) gefördert werden. Dazu wird ein individueller Förderplan ausgearbeitet, welcher unter anderem Qualifizierungsmaßnamen und/oder auch Mobilitätshilfen beinhaltet. Der Arbeitnehmer wird nach Beschäftigungsaufnahme durch einen Coach betreut. 3
Übersicht über Förderungen: Förderung Normalförderung ( 2 Jahre arbeitslos) Intensivförderung ( 2 Jahre arbeitslos) Beschäftigungsverhältnisse Voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in Voll- oder Teilzeit (mindestens 20 Stunden pro Woche) mit unbefristeten bzw. mindestens 24 Monate geschlossenen Arbeitsverträgen Individuelle Teilnahmedauer 24 Monate Längstens bis zu 18 Monate 24 Monate: befristete Arbeitsverträge 36 Monate: unbefristete Arbeitsverträge 24 bzw. 36 Monate Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber (degressiv) 6 Monate: 75% 9 Monate: 50% 3 Monate: 25% 12 Monate: 75% 12 Monate: 65% 12 Monate: 50% 6 Monate Nachbeschäftigung keine Nachbeschäftigung erforderlich Coaching während Beschäftigung 6 Monate: max. 3 Std/Wo. 9 Monate: i.d.r. 1 Std./Wo. bzw. bei Bedarf 12 Monate: max. 5 Std./Wo. 12 Monate: max. 3 Std./Wo. 12 Monate: max. 1 Std./Wo. Qualifizierung Einfache arbeitsplatzbezogene Qualifizierungen bis zu 1.500,00 möglich Qualifizierungen zur Verbesserung von zentralen Grundkompetenzen möglich (beispielsweise Lesen, Schreiben, Rechnen) Mobilitätshilfen Pendelkosten im ersten Monat der Arbeitsaufnahme möglich in begründeten Einzelfällen Prüfung der Kostenübernahme für einen Führerschein bzw. Zuschuss für den PKW möglich 4
Betriebsakquisiteur Die Arbeitgeberansprache und -betreuung erfolgt durch einen Betriebsakquisiteur, der Mitarbeiter des Jobcenters ist. Aufgabe des Betriebsakquisiteurs ist die Stellenakquise für Personen der Zielgruppe. Darüber hinaus er berät Arbeitgeber über bestehende Fördermöglichkeiten. Er ist das zentrale Bindeglied zwischen Arbeitgebern, dem Jobcenter und dem Coach des Arbeitnehmers. Betriebsakquisiteure beraten und begleiten Betriebe auch, nachdem der Arbeitsvertrag schon unterschrieben wurde. Die Herausforderung ist groß: Sie werben Arbeitsplätze für Kunden/innen ein, die sich über Jahre hinweg von der Arbeitswelt entfernt haben. Viele Betriebe haben bereits gute Erfahrungen mit Langzeitarbeitslosen gesammelt. Sie waren positiv überrascht, wie gut die Integration der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieb geklappt hat und was für motivierte Beschäftigte sie gewonnen haben. Deswegen gehen Betriebsakquisiteure aktiv auf Unternehmen zu, um gemeinsam mit ihnen passende Tätigkeiten für diese Menschen zu erschließen. Das geht nur mit Engagement und Überzeugungskraft; auch wenn die Beschäftigungsverhältnisse finanziell gefördert werden. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor: Die Betriebsakquisiteure lernen sowohl die Bewerber/innen als auch die Verantwortlichen in den Betrieben persönlich kennen und bringen sie in assistierten Vorstellungsgesprächen zusammen. Sie begleiten aber auch die Arbeitgeber nach Abschluss des Arbeitsvertrags schließlich kommt es darauf an, die Beschäftigungsverhältnisse so zu stabilisieren, damit sie auch nach Programmende fortgesetzt werden. 5
Coaching des Arbeitnehmers Die Förderung der Arbeitnehmer beinhaltet ein Coaching zur Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses und stellt somit eine weitere Entlastung der Betriebe dar. Coaches begleiten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn sie ihre Beschäftigung angetreten haben direkt im Betrieb bzw. am Arbeitsplatz. Auch das sorgt für gute, dauerhafte Integrationschancen der Teilnehmer/innen des Programms. Es kann z.b. in den ersten Tagen des Beschäftigungsverhältnisses eine Begleitung zur Arbeitsstelle, Unterstützung bei Behördengängen oder Bankterminen, aber auch Konfliktmanagement bei auftretenden Problemen am Arbeitsplatz bzw. familiären Problemen infolge der Arbeitsaufnahme umfassen. Der Coachingumfang ist degressiv ausgestaltet. 6
Wie soll das ganze einstellt werden? Seite 1 (jetzt die Seite Bewerberportal ): bitte umbenennen in Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit und den Inhalt von obiger Seite einfügen. Dann jeweils Unterseiten von dieser Überseite: o Förderfähiger Personenkreis o Förderungen o Übersicht über Förderungen o Betriebsakquisiteur o Coaching des Arbeitnehmers Bitte jeweils die Inhalte der Seite untendrunter einfügen. Wenn Fragen sind, bitte einfach melden! Danke 7