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Transkript:

Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung und Offenlegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Großenlüder für das Haushaltsjahr 2011 und des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Gemeindewerke Großenlüder, für das Wirtschaftsjahr 2011 Haushaltssatzung der Gemeinde Großenlüder für das Haushaltsjahr 2011 Aufgrund der 114 a ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24. März 2010 (GVBl. I. S. 119) hat die Gemeindevertretung am 24.02.2011 folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf mit einem Fehlbedarf von 9.315.801,00 EUR 9.920.845,00 EUR 350,00 EUR 49.433,00 EUR 842.867,00 EUR, im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf - 112.402,00 EUR und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 437.545,00 EUR 1.794.270,00 EUR 1.399.000,00 EUR 431.572,00 EUR mit einem Finanzmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von 501.699,00 EUR festgesetzt.

2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2011 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.270.000 EUR festgesetzt. Die Aufnahme des festgesetzten Kreditbetrages wird dem Gemeindevorstand übertragen. 2 a Zur Förderung der Neuerrichtung einer Pflegeeinrichtung im Ortsteil Bimbach wird vom Land Hessen, Hess. Sozialministerium, ein Förderkredit von 129.000 gewährt. Die Abwicklung vom Land Hessen muss über die Gemeinde Großenlüder mit einer Weitergabe des Darlehens erfolgen. Das Land Hessen gewährt der Gemeinde Großenlüder dieses Förderdarlehen von 129.000 mit der Weiterreichungsverpflichtung an den Förderempfänger. Das Darlehen wird in gleicher Höhe als Einzahlung und Auszahlung veranschlagt. Die Aufnahme des Darlehens wird dem Gemeindevorstand übertragen. 3 Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2011 zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 459.300 EUR festgesetzt. 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2011 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.500.000 EUR festgesetzt. 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2011 wie folgt festgesetzt 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 260 v. H. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 260 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 320 v. H. 6 Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

W i r t s c h a f t s p l a n Wirtschaftsjahr 2011 Gem. 15 des Eigenbetriebsgesetzes in der derzeit gültigen Fassung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Großenlüder am 24.02.2011 folgenden Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Gemeindewerke Großenlüder für das Wirtschaftsjahr 2011 beschlossen: 1 Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2011 wird wie folgt festgesetzt: im Erfolgsplan in dem Ertrag auf = 2.172.892 in dem Aufwand auf = 2.201.778 im Vermögensplan in der Einnahme auf = 1.202.100 in der Ausgabe auf = 1.202.100 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2011 zur Finanzierung von Ausgaben erforderlich ist, wird auf 247.200 festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden keine veranschlagt. 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2011 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des Eigenbetriebes in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 200.000 festgesetzt. 5 Es gilt die von der Gemeindevertretung als Teil des Wirtschaftsplanes 2011 beschlossene Stellenübersicht.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 der Gemeinde Großenlüder sowie der Wirtschaftsplan 2011 des Eigenbetriebes Gemeindewerke Großenlüder und die Genehmigung des Landrats des Landkreises Fulda zur Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen und der Aufnahme der vorgesehenen Kredite vom 30. März 2011 werden hiermit gem. 114 d i. V. mit 97 Abs. 5 HGO öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig wird bekannt gemacht, dass der Haushaltsplan mit seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2011 und der Wirtschaftsplans 2011 während der Servicezeiten in der Zeit vom Montag, dem 30.05.2011 bis einschl. Dienstag, dem 07.06.2011, im Zimmer 14 oder im Zimmer 13 (Amt für Steuern und Finanzen) der Gemeindeverwaltung Großenlüder, St.-Georg-Str. 2, zu jedermanns Einsicht ausliegt. Die Servicezeit umfasst folgende Zeiträume: Montag und Mittwoch Dienstag und Donnerstag Freitag von 07.30 bis 12.30 Uhr von 13.30 bis 18.30 Uhr von 07.30 bis 12.30 Uhr von 13.30 bis 16.00 Uhr von 07.30 bis 16.00 Uhr Großenlüder, 19. Mai 2011 Der Gemeindevorstand gez. Werner Dietrich Werner Dietrich Bürgermeister Az.: 20 20 01/029211