Nr. 616 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (2. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Bericht

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Transkript:

Nr. 616 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (2. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Bericht des Sozial- und Gesundheitsausschusses zum Antrag der Abg. Klubobmann Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder, Steiner-Wieser und Wiedermann (Nr. 577 der Beilagen) betreffend die finanzielle Absicherung von Frauenhäusern Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat sich in der Sitzung vom 14. Mai 2014 mit dem Antrag befasst. Abg. Steiner-Wieser erläutert den Antrag im Sinne der Präambel und führt aus, dass die Landesregierung beauftragt werde, unverzüglich Maßnahmen zur Schaffung einer ausreichenden Anzahl und Qualität von Betreuungsplätzen in den Frauenhäusern zu ergreifen und die ausreichende Finanzierung mittelfristig sicherzustellen. Abg. Steiner-Wieser betont, dass die Frauenhäuser überfüllt seien und in den letzten Monaten rund 100 in Not geratene Frauen abgewiesen werden mussten. Dies sei aus Sicht der FPÖ nicht zu tolerieren. Die 2009 vorgenommenen Kürzungen (-10 %) seien bis dato nicht ausgeglichen worden. Auch beim Personal gebe es Defizite, was eine adäquate Betreuung erschwere. Die Not der Frauen sei sehr groß. Die Frauen erhielten in den Frauenhäusern nicht nur ein Dach über dem Kopf, sondern auch Beratung, Betreuung, Begleitung und Nachbetreuung. Abg. Steiner-Wieser unterstreicht, dass es an Lösungsvorschlägen, Konzepten und einem Zeitplan mangle und ersucht um Zustimmung zum vorliegenden Antrag. Landesrätin Mag. a Berthold MBA betont, Gewaltfreiheit sei ein prioritäres Anliegen ihrer politischen Arbeit. Für die Frauenhäuser gebe es mehrjährige Verträge, der aktuelle Vertrag laufe bis 2014. Ein neuer Vertrag 2015 bis 2017 werde vorbereitet. Das Thema der Abweisung müsse differenzierter betrachtet werden. Um Mehrfachnennungen entgegen zu wirken, habe es einen Runden Tisch und ein Informationsgespräch mit allen Beteiligten der Frauenhäuser, der Exekutive und des Gewaltschutzzentrums gegeben, um klare Daten und Fakten zu erhalten. Die Frauenhäuser in Salzburg seien Teil eines umspannenden Netzes des Opferschutzes und der Gewaltprävention. So gebe es bereits seit Jahren das Projekt "Pinzgau gewaltfrei", bei dem auch die Vertreterinnen der Frauenhäuser wichtige Partnerinnen seien. Dafür gebe es einen Masterplan mit vielen Maßnahmen und Projekten, von denen noch ein Teil verwirklicht werden müsse. Es gebe bei den Frauenhäusern keinen rigiden Sparkurs. Die Kürzung ihrer Vorgängerin aus dem Jahr 2009 (-10 %) seien jedoch derzeit nicht auszugleichen. Trotz der aktuellen schwierigen finanziellen Budgetlage hätten die drei Frauenhäuser für Investitionen zusätzlich 1

insgesamt 25.000,-- bekommen. Ihrer Ansicht nach brauche es für die Frauen keine weiteren Plätze in den Frauenhäusern, sondern schnellere Anschlusswohnmöglichkeiten. Diesbezüglich habe sie das Gespräch mit Landesrat Mayr gesucht. Es sei auch zu überlegen, dass Frauenhäuser Leistungen gemeinsam anbieten und Synergien nutzen. Für die Täterarbeit seien beispielsweise Förderungskürzungen für die Männerwelten zurückgenommen worden. Abg. Riezler betont, dass in den geführten Diskussionen um das Thema von Gewalt betroffenen Frauen immer der Eindruck erweckt werde, dass diese Frauen in ein Frauenhaus müssten. Frauenhäuser seien nur eine der Lösungsansätze. Ihrer Ansicht nach sollten Frauen in ihren eigenen Wohnungen bleiben können, um ihr Leben wieder selber in die Hand nehmen und sich vom Gewalttäter lösen zu können. Das bestehende Gewaltschutzgesetz biete diese Möglichkeit. Die Frauenhäuser, die sehr wichtige Einrichtungen seien, hätten im Vergleich zu anderen Bundesländern genügend Plätze. Mag. a Rotschopf MBA, Stabstelle für Chancengleichheit, Anti-Diskriminierung und Frauenförderung, gibt mittels einer Power Point Präsentation einen Überblick über die Anti-Gewalt-Strategie im Bundesland Salzburg. Die Folien zeigen die Statistik der autonomen österreichischen Frauenhäuser (AÖF) 2013, die Leistungen und Produkte der Frauenhäuser, das Budget und die Budgetentwicklung des Referates 0/05, die Auslastung der Frauenhäuser 2006 bis 2013, die regionale Versorgung und den Migrantinnen-Anteil 2006 bis 2013. Festzustellen sei, dass 2013 weniger Frauen betreut worden seien. Die Auslastung der drei Frauenhäuser schwanke und habe im Jahr 2013 bei 91 % im Frauenhaus in Salzburg gelegen. Mag. a Rotschopf MBA weist auch auf das Ergebnis des Gesprächs vom 9. April 2013 hin, dass Maßnahmen wie ausreichende Wohnversorgung, verstärkter Einsatz des Gewaltschutzgesetzes und auch eine verstärkte Beantragung von "einstweiligen Verfügungen" auch durch die JWF notwendig seien. Weiters seien eine monatliche Abstimmung der Wartelisten und eine verstärkte Kooperation und Vernetzung der Frauenhäuser mit der Polizei sinnvoll. Der Erfolg der Betreuung im Frauenhaus sei von Wohnversorgung, Arbeitsplatz, Kinderbetreuung und Unterhalt abhängig. Geschäftsführerin DSA Mader, Gewaltschutzzentrum Salzburg, führt aus, dass das Gewaltschutzzentrum eine gesetzlich verankerte Opferschutzeinrichtung und seit 1997 auch im Auftrag des Bundesministeriums für Inneres tätig sei. Der Auftrag laute: Schutz und Sicherheit. Das Gewaltschutzzentrum wurde im Zuge der Gewaltschutzgesetze gegründet. Das Gewaltschutzzentrum arbeite im gesamten Bundesland und habe mehrere Regionalstellen und Projekte. Geschäftsführerin DSA Mader führt weiters aus, dass das Gewaltschutzzentrum die Daten über polizeiliche Meldungen von Wegweisungen und Betretungsverboten abgleiche. In den Anfangsjahren der Gewaltschutzgesetze seien die Wegweisungen und Betretungsverbote gestiegen, 2

mittlerweile stagnieren diese. In Salzburg gebe es im Jahr 500 Wegweisungen und Betretungsverbote. OR MMag. Rausch, Landespolizeidirektion, führt aus, dass bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Wegweisungen und Betretungsverbote ausgesprochen werden müssen. Die Zahl der Wegweisungen und Betretungsverbote sei nicht gestiegen. Sofern eine einstweilige Verfügung erlassen worden sei, werde diese auch vollzogen. Mag. a Thaler-Haag vom Frauenhaus Salzburg betont, dass es wichtig sei, dass sich von Gewalt betroffene Frauen melden. Frauen, die abgewiesen werden, werden nicht alleine gelassen. Mit den Frauen werden Gespräche geführt und mögliche Lösungen gesucht. Die Arbeit im Frauenhaus sei eine sehr intensive, denn viele Frauen seien traumatisiert und wüssten nicht, wie es weitergehe. Die Frauenhäuser und das Gewaltschutzzentrum arbeiten eng zusammen. Betroffene Frauen, die nicht auf die Warteliste wollen, werden oftmals selbst aktiv und suchen Schutz bei Verwandten oder in anderen Bundesländern. Im österreichweiten Durchschnitt koste ein Platz im Frauenhaus pro Tag 150,00, in Salzburg 116,33. Die steigenden Kosten stellen eine große finanzielle Herausforderung dar. Frau Weißenberger vom Frauenhaus Mirijam Hallein meint, dass keine Frau freiwillig ihre Wohnung und gewohnte Umgebung verlasse, um in ein Frauenhaus zu gehen. Zur budgetären Lage informiert die Expertin, dass rund 90 % der Kosten für das Personal verwendet werden. Eine 24-Stunden-Betreuung sei eine sehr personal- und daher kostenintensive. Frau Weißenberger dankt für die Unterstützung der Frauenhäuser. Abg. Mag. a Sieberth sagt, dass die Frauenhäuser in ihrer engagierten Arbeit unterstützt werden müssen, meint aber, dass die Zahlen zeigen, dass man nicht unbedingt mehr Plätze in Frauenhäusern brauche. Man sollte vielmehr bei der Verweildauer ansetzen. Abg. Mag. a Sieberth bringt folgenden Abänderungsantrag der Grünen ein: Die Landesregierung wird beauftragt, den formulierten Zielen des Arbeitsübereinkommens a) "Ein ausreichendes Angebot an Frauenhäusern ist durch mehrjährige Verträge abzusichern", b) "Der Masterplan Prävention gegen häusliche Gewalt ist umzusetzen." nach zu kommen, indem sie 1. dem Landtag bis Ende Juni 2014 einen Bericht vorlegt, der die Ursachen der Abweisungen und die Hilfestellungen für die Frauen, denen kein Frauenhausplatz angeboten wer- 3

den kann, darstellt. Gleichzeitig sollen auch die Herausforderungen der Klientinnen im Frauenhaus analysiert werden, die zur längeren Verweildauer einzelner Klientinnen im Frauenhaus führen, 2. die Frauenhäuser auch weiterhin mit mehrjährigen Verträgen absichert, 3. die Umsetzung des Masterplan "Prävention gegen häusliche Gewalt" in den einzelnen Ressorts forciert und dem Landtag alle zwei Jahre (erstmals Jänner 2015) darüber berichtet. Landesrat Mayr sagt dazu, es sei beabsichtigt, dass die Gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen betroffene Frauen bei der Zuteilung von Wohnungen bevorzugen. Außerdem werde die Möglichkeit von Wohngemeinschaften für alleinerziehende Frauen geprüft. In einem Projekt werde man sich intensiv mit den verschiedenen Fragen auseinander setzen. Abg. Riezler bringt folgenden SPÖ-Entschließungsantrag ein: 1. Die Landesregierung wird aufgefordert, den im September 2012 von der Landesregierung beschlossenen "Masterplan gegen häusliche Gewalt" umzusetzen sowie die einzelnen Ressorts aufzufordern, die dafür notwendigen konkreten Maßnahmen zu erarbeiten und durchzuführen. 2. Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag jährlich über die Fortschritte der Umsetzung "Masterplan gegen häusliche Gewalt" zu berichten. 3. Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten, die Definition von häuslicher Gewalt in den Begriffsbestimmungen des StGB zu verankern und folgende Reformvorschläge der österreichischen Gewaltschutzzentren betreffend häuslicher Gewalt aufzunehmen: a) Dem Rechtsbrecher die Nachsicht der Strafe nur unter der Weisung zur Teilnahme an einem opferorientierten Anti-Gewalt-Training zu gewähren. b) Den Opfern gemäß 65 Abs. 1 lit. a und b StPO im Strafverfahren ein Antragsrecht für die Anordnung von Weisungen wie z.b. Kontakt- und Aufenthaltsverbote, Zuweisungen zu Anti-Gewalt-Trainings oder Therapien, einzuräumen. 4 c) In 51 Abs. 2 StGB die Möglichkeit der Weisung an den Rechtsbrecher zu einem opferorientierten Anti-Gewalt-Training zu verankern.

Abg. Riezler regt an, den Punkt 3. "Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten, die Definition von häuslicher Gewalt in den Begriffsbestimmungen des StGB zu verankern und folgende Reformvorschläge der österreichischen Gewaltschutzzentren betreffend häuslicher Gewalt aufzunehmen." in den Abänderungsantrag der Grünen aufzunehmen. Abg. Steiner-Wieser unterstreicht noch einmal die Fakten, dass Frauen abgewiesen werden, zu wenig Personal vorhanden sei und es finanzielle Engpässe gebe und auch die Bedeutung des FPÖ-Antrages. Der Abänderungsantrag der Grünen werde von der FPÖ abgelehnt. Weitere Detailfragen von den Abgeordneten Fürhapter, Mag. a Gutschi und Mag. a Sieberth, weshalb die Verweildauer ansteige, welche Abweisungsgründe es gebe, wie hoch die Anzahl der Frauen mit Migrationshintergrund sei, ob es mögliche ambulante Beratungen und bundesländerübergreifende Möglichkeiten zur Aufnahme in den Frauenhäusern gebe und abschließend, ob die Stärkung des Wegweisungsrechtes sinnvoll sei, werden von den Expertinnen Mag. a Rotschopf MBA, Mag. a Thaler-Haag und Frau Weißenberger ausführlich beantwortet. Geschäftsführerin DAS Mader meint, dass es immer wieder Frauen geben werde, die ein Frauenhaus benötigten. Eine konsequente Anwendung der Gewaltschutzgesetze, die polizeiliche, zivilrechtliche und strafrechtliche Maßnahmen beinhalten, würde auch einen intensiven Schutz für betroffene Frauen darstellen. Aus Sicht der Expertinnen der Frauenhäuser seien die 24- Stunden-Betreuung und eine Begleitung von Gewalt betroffenen Frauen wichtig und notwendig. Die Frauenhäuser arbeiten mit Beratungsstellen, Gewaltschutzzentrum, Schuldenberatung, Jugendämtern u.a.m. eng zusammen. Ehrenamtliche Stunden werden geleistet. Abg. Essl bedauert, dass sich in den letzten Jahren nichts getan hätte. Es brauche eine finanzielle Absicherung, Diskussionen alleine seien zu wenig. Der SPÖ-Entschließungsantrag wird zurückgezogen. Der Abänderungsantrag der Grünen wird dahingehend modifiziert, dass der Punkt 3. des SPÖ- Entschließungsantrages in den Antrag aufgenommen wird. Der Sozial- und Gesundheitsausschuss stellt mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und TSS gegen die Stimmen der FPÖ sohin mehrstimmig den 5

Antrag, der Salzburger Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird beauftragt, den formulierten Zielen des Arbeitsübereinkommens a) "Ein ausreichendes Angebot an Frauenhäusern ist durch mehrjährige Verträge abzusichern", b) "Der Masterplan Prävention gegen häusliche Gewalt ist umzusetzen." nach zu kommen, indem sie 1. dem Landtag bis Ende Juni 2014 einen Bericht vorlegt, der die Ursachen der Abweisungen und die Hilfestellungen für die Frauen, denen kein Frauenhausplatz angeboten werden kann, darstellt. Gleichzeitig sollen auch die Herausforderungen der Klientinnen im Frauenhaus analysiert werden, die zur längeren Verweildauer einzelner Klientinnen im Frauenhaus führen, 2. die Frauenhäuser auch weiterhin mit mehrjährigen Verträgen absichert, 3. die Umsetzung des Masterplan "Prävention gegen häusliche Gewalt" in den einzelnen Ressorts forciert und dem Landtag alle zwei Jahre (erstmals Jänner 2015) darüber berichtet. 4. An die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten, die Definition von häuslicher Gewalt in den Begriffsbestimmungen des StGB zu verankern und folgende Reformvorschläge der österreichischen Gewaltschutzzentren betreffend häuslicher Gewalt aufzunehmen sowie opferorientierte Antigewalttrainings zu verankern. Salzburg, am 14. Mai 2014 Die Vorsitzende-Stellvertreterin: Mag. a Dr. in Humer-Vogl eh. Die Berichterstatterin: Mag. a Sieberth eh. Beschluss des Salzburger Landtages vom 4. Juni 2014: Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und TSS gegen die Stimmen der FPÖ sohin mehrstimmig zum Beschluss erhoben. 6