Feuerlöschspraydosen in Arbeitsstätten zur Bekämpfung von Entstehungsbränden

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Die ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände Ausgabe November 2012 Anwendungsbereich: Diese ASR gilt für das Ausstatten und Betreiben von Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen sowie zur Bekämpfung von Entstehungsbränden.

Begriffsbestimmungen (Auszug) Entstehungsbrände im Sinne dieser Regel (der ASR A2.2) sind Brände mit so geringer Rauch- und Wärmeentwicklung, dass noch eine gefahrlose Annäherung von Personen bei freier Sicht auf den Brandherd möglich ist. (Anmerkung: mit Personen sind die Beschäftigten in der Arbeitsstätte gemeint. Sie tragen keine Schutzkleidung im Gegensatz zu Feuerwehrleuten.)

Begriffsbestimmungen (Auszug) Löschvermögen beschreibt die Leistung eines Feuerlöschers, ein genormtes Brandobjekt sicher abzulöschen. Löschmitteleinheit (LE) ist eine eingeführte Hilfsgröße, die es ermöglicht, die Leistungsfähigkeit unterschiedlicher Feuerlöscherbauarten zu vergleichen und das Gesamtlöschvermögen unterschiedlicher Feuerlöscher zu ermitteln. Feuerlöscheinrichtungen im Sinne der Regel (der ASR A2.2) sind tragbare oder fahrbare Feuerlöscher, Wandhydranten und weitere handbetriebene Geräte zur Bekämpfung von Entstehungsbränden.

Definition Feuerlöscher in der DIN EN 3-1: Gerät, das ein Löschmittel enthält, das durch Innendruck ausgestoßen und auf einen Brandherd gerichtet werden kann. Fazit: Eine Feuerlöschspraydose ist ein solches Gerät!

Tabelle 2: DIN EN 3-1, Benennung, Funktionsdauer, Prüfobjekte der Brandklasse A Kleinstes Prüfobjekt für die Brandklasse A Kurzzeichen des Prüfobjektes: 5 A (= 1 Löschmitteleinheit) Holzstapel (B x H x L) 500 x 560 x 500 mm Kiefernholzstäbe 70 Stück 40 x 40 x 500 mm Masse der Holzstäbe ca. 33 kg Zeit bis zum Beginn des Löschens Vorbrennzeit mit Wanne (Stützfeuer) Weiterbrennen des Holzstapels ohne Stützfeuer Summe: 2 Minuten 6 Minuten 8 Minuten Die Prüfungen nach DIN EN 3 sind unbedingt notwendig, um das Löschvermögen von tragbaren Feuerlöschgeräten unter genormten Bedingungen zu prüfen.

Prüfobjekt zur Feststellung des Löschvermögens Brände in der Größe des Prüfobjektes 5A nach DIN EN 3-1 zur Feststellung des Löschvermögens sind keine Entstehungsbrände nach ASR A2.2. Sie bleiben hier unberücksichtigt!

Arbeitsstätten mit normaler Brandgefährdung Normale Brandgefährdung liegt vor, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Brandentstehung, die Geschwindigkeit der Brandausbreitung, die dabei freiwerdenden Stoffe und die damit verbundene Gefährdung für Personen, Umwelt und Sachwerte vergleichbar sind mit einer Büronutzung.

Arbeitsstätten mit normaler Brandgefährdung Beispiele: - Einzel- und Großraumbüros (auch mit Akten), - Bankfilialen - Kindertagesstätten, Behinderteneinrichtungen, Seniorenwohnheime - Montage- und Werkstatträume ohne flüssige oder flüssig werdende brennbare Stoffe und ohne Stoffe mit schneller Brandausbreitung.

Gefährdung der Beschäftigten durch Brandrauch Bild: Höhe raucharme Schicht im Raum bei geöffneter Tür Rauchschichtverlauf Szenario 1: Brand im Büro (Tür geöffnet) 3,0 2,5 Höhe raucharme Schicht [m] 2,0 1,5 1,0 Rauchschicht im Flur Rauchschicht im Büro Zeitbedarf Feuerlöscher (ca. 70 sek) 0,5 0,0 0 300 Zeit [Sekunden] 600 900

Wir haben bei Deutsche Post DHL in mehreren realitätsnahen Übungen beobachtet, wie lange Beschäftigte brauchen, um nach Entdeckung eines Brandes den nächsten Feuerlöscher zu holen und an der Brandstelle einsatzbereit zu machen. Bei Ausschöpfung der nach ASR A2.2 zulässigen 20 m brauchten die Beschäftigten 1 Minute und länger bis zur Inbetriebnahme eines Feuerlöschers an der angenommenen Brandstelle.

Dabei spielte es nur eine untergeordnete Rolle, wie intensiv die Beschäftigten in der Handhabung eines Feuerlöschers unterwiesen waren. Vielmehr war entscheidend, wie weit der Feuerlöscher entfernt war.

Löschvermögen und Löschmitteleinheiten Die bisher gültige BGR 133 ebenso wie ersten Entwürfe der ASR A2.2 sahen keine Mindestzahl an Löschmitteleinheiten vor. Warum jetzt plötzlich für die Grundausstattung Feuerlöscher mit mindestens 6 Löschmitteleinheiten? Ist ein Entstehungsbrand heute größer als vor 10 Jahren?

5 Größe der Feuerlöscher Löschvermögen und Löschmitteleinheiten Die Forderung der ASR A2.2, nach der in einer Arbeitsstätte für die Grundausstattung nur Feuerlöscher angerechnet werden dürfen, die jeweils über mindestens 6 Löschmitteleinheiten (LE) verfügen, ist nach den oben dargestellten Betrachtungen nicht nachvollziehbar. Im Gegenteil: sie ist falsch und kann für die Beschäftigten in einer Arbeitsstätte sogar gesundheitsgefährdend sein.

Beschäftigte können und dürfen aus Sicherheitsgründen nur Entstehungsbrände löschen! Entstehungsbrände im Sinne der ASR A2.2! Den Beschäftigten muss vielmehr im Rahmen der regelmäßigen Unterweisungen erklärt werden, dass sie die Tür zu einem mit Brandrauch beaufschlagten Raum nicht mehr öffnen dürfen. Für Entstehungsbrände im Sinne der ASR A2.2 reichen Feuerlöschgeräte mit einem Löschvermögen von 5 A bzw. 1 Löschmitteleinheit [LE] aus. Sie sind bei diesen Entstehungsbränden sogar so leistungsfähig, dass noch eine ausreichende Löschmittelreserve zur Verfügung steht.

Gewicht ASR A2.2, 5.2.1 (1) Um tragbare Feuerlöscher einfach handhaben zu können, sollte auf ein geringes Gerätegewicht geachtet werden. Typen-Bezeichnung (Beispiele) Löschmittelmenge (ca.) Löschvermögen Löschmitteleinheiten Gewicht Haus & Büro 0,6 [ l ] 5A 1 [LE] 0,9 [kg] Office 0,7 [ l ] 8A 2 [LE] 1,0 [kg] W6H 6,0 [ l ] 13A 4 [LE] 10,2 [kg] WU 6 ng 6,0 [ l ] 13A 4 [LE] 10,9 [kg] Classic W6 6,0 [ l ] 13A 4 [LE] 11,0 [kg] W9H 9,0 [ l ] 21A 6 [LE] 13,4 [kg] WU 9 ng 9,0 [ l ] 21A 6 [LE] 14,7 [kg] Classic W9 9,0 [ l ] 21A 6 [LE] 15,0 [kg]

Von allen hier beispielhaft aufgeführten Feuerlöschern erfüllen die beiden Typen Haus & Büro und Office die Forderung der ASR A2.2, 5.2.1 (1) ideal. Es handelt sich um Feuerlöschsprays. Diese Feuerlöschsprays können auch von relativ schwachen Personen immer noch sehr gut gehandhabt werden im Gegensatz zu den Feuerlöschern (Wasser) mit 6 LE und Gewichten zwischen 13,4 und 15,0 kg.

In Kindergärten z. B. können die Feuerlöschsprays in einer Höhe von über 1,6 m aufgehängt werden. Bei ihrem Gewicht von nur 1,0 kg sind sie auch dann noch problemlos aus ihrer Halterung zu entnehmen. Gleichzeitig können sich die Kinder an ihnen nicht stoßen und schlimmstenfalls verletzen wie bei einem zwischen 0,8 und 1,2 m hoch aufgehängten Feuerlöscher.

Begriffe Auch eine Feuerlöschspraydose ist nach DIN EN 3-1, 3.1 ein Gerät, das ein Löschmittel enthält, das durch Innendruck ausgestoßen und auf einen Brandherd gerichtet werden kann. Selbst wenn Feuerlöschspraydosen nicht vollständig DIN EN 3 konform sind, weil z. B. die Löschmittelmengen je nach Löschmittelbeschaffenheit nicht den in der DIN EN 3-4, Tabelle 1 angegebenen Werten entsprechen, so sind sie aber immer noch gemäß Begriffsbestimmungen der ASR A2.2 weitere handbetriebene Geräte zur Bekämpfung von Entstehungsbränden.

Bei unserer Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG und ArbStättV haben wir ausschließlich das Löschvermögen nach DIN EN 3 und die daraus nach ASR A2.2, Tabelle 2, abzuleitenden Löschmitteleinheiten bewertet. Mit welchen Löschmittelbeschaffenheiten und welchen Nennfüllmengen ein bestimmtes Löschvermögen erzielt wird, ist für unsere Arbeitsstätten ohne Bedeutung. Und wie der Behälter aufgebaut ist, spielt auch keine Rolle. Das würde auch jeden technologischen Fortschritt unmöglich machen!

Feuerlöschspraydosen in Arbeitsstätten Büro bei Deutsche Post DHL mit Feuerlöschspraydose Wilfried Velten - Brandschutzberater - Deutsche Post DHL Weimar, 28. Mai 2013

In Arbeitsstätten spielt es somit auch keine Rolle, ob Feuerlöschsprays Feuerlöscher sind oder weitere handbetriebene Geräte zur Bekämpfung von Entstehungsbränden im Sinne der ASR A2.2 Sie sind in jedem Fall ein Gerät, das ein Löschmittel enthält, das durch Innendruck ausgestoßen und auf einen Brandherd gerichtet werden kann. Definition Feuerlöscher in der DIN EN 3-1. Solche Begriffsspielereien haben höchstens philosophische Bedeutung. Übrigens: In der ASR A2.2 ist kein direkter Hinweis auf die DIN EN 3 enthalten, nur eine Erwähnung unter Ausgewählte Literaturhinweise.

Fläche: 285 m² = 15 LE = 3 Feuerlöscher à 6 LE gemäß ASR A2.2 oder: 8 Feuerlöschspraydosen à 2 LE

Qualitätsmerkmale Feuerlöschsprays für Arbeitsstätten müssen bestimmte Qualitätsstandards erfüllen. Da ist zuerst einmal das von einer anerkannten MPA nach DIN EN 3-1 geprüfte Löschvermögen. Dann die Geprüfte Sicherheit, erkennbar am GS-Zeichen. Belanglos ist, ob Feuerlöschsprays in allen Punkten DIN EN 3 entsprechen, siehe Löschmittelbeschaffenheit und Löschmittelmenge. Eine Übereinstimmung z. B. mit Britisch Standard BS 6165:2002 ist gleichwertig.

Löschvermögen von Feuerlöschspraydosen Es sind inzwischen MPA-geprüfte Feuerlöschsprays auf dem Markt mit unterschiedlichen Kombinationen des Löschvermögens für verschiedene Brandklassen, z. B. 5A 21B = 1 Löschmitteleinheit 8A 21B = 1 Löschmitteleinheit 8A = 2 Löschmitteleinheiten 5A 40 F = 1 Löschmitteleinheit *) 5A 13 B 25 F = 1 Löschmitteleinheit *) *) hier wird der niedrigere Wert gemäß ASR A2.2, 4.2 (4) angesetzt.

Handhabbarkeit von Feuerlöschspraydosen Auf dem Markt befindliche Feuerlöschsprays mit einem geprüften Löschvermögen von z. B. 5A bzw. 8A haben ein Gesamtgewicht von ca. 900 bzw. 1000 g. Sie erfüllen damit hervorragend die Forderung der ASR A2.2 auf ein geringes Gerätegewicht. Die Auslöse- und Unterbrechungseinrichtung der MPA-geprüften und mit GS- Zeichen versehenen Feuerlöschsprays kann bei allen Beschäftigten als bekannt vorausgesetzt werden. Dieser Druckknopf wird bei vielen anderen Spraydosen für Anwendungen im Haushalt, im Hobbybereich, in Werkstätten und für professionelle Anwendungen in gleicher Ausführung seit Jahrzehnten eingesetzt.

DIN SPEC 14411:2013-07 (Vornorm) Druckgaspackungen für Feuerlöschzwecke (Löschspraydosen) 1 Anwendungsbereich Diese Löschspraydosen sind für die Verwendung durch ungeübte Personen im privaten und häuslichen Bereich vorgesehen.

Worin unterscheiden sich - Entstehungsbrände im privaten und häuslichen Bereich von - Entstehungsbränden in Arbeitsstätten?

Worin unterscheiden sich - Entstehungsbrände im privaten und häuslichen Bereich von - Entstehungsbränden in Arbeitsstätten? Nach der DIN SPEC 14411 sollen 3A für Entstehungsbrände im privaten Bereich ausreichen. Für Arbeitsstätten werden in der ASR A2.2 dafür jetzt 21A (6 LE) gefordert.

Ist in Arbeitsstätten ein Entstehungsbrand [21A] wirklich sieben mal so groß wie in einem Einfamilienhaus [3A]?

Den ungeübten Personen im privaten und häuslichen Bereich traut man eine Entstehungsbrandbekämpfung mit Löschspraydosen zu! Das kann auch der Senior mit stolzen 85 Lenzen sein! Spraydose, ca. 1 kg, 3A (< 1LE). In Arbeitsstätten soll das aber nicht möglich sein. Hier soll der Feuerlöscher für die Grundausstattung mindestens 6 LE, 21A, haben. Wasserlöscher ca. 14 kg.

Den ungeübten Personen im privaten und häuslichen Bereich traut man eine Entstehungsbrandbekämpfung sogar mit Löschspraydosen zu! Das kann auch der Senior mit stolzen 85 Lenzen sein! Spraydose, ca. 1 kg, 3A (< 1LE). In Arbeitsstätten soll das aber nicht möglich sein. Hier soll der Feuerlöscher für die Grundausstattung mindestens 6 LE, 21A, haben. Wasserlöscher ca. 14 kg. Das ist eine Diskriminierung der Beschäftigten in Arbeitsstätten, weil man ihnen die Entstehungsbrandbekämpfung mit Feuerlöschspraydosen nicht zutraut!

ASR A2.2: Stand der Technik? Die ASR A2.2 vom 03.12.2012, Maßnahmen gegen Brände, sollte nach den Informationen zur Arbeitsstättenverordnung, veröffentlicht von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua), zum Zeitpunkt der Bekanntgabe den aktuellen Stand der Technik enthalten. Das ist offensichtlich nicht der Fall.

ASR A2.2: Stand der Technik? Um den technischen Fortschritt nicht zu behindern, darf es keine Rolle spielen, mit welchen Geräten, Löschmitteln und Löschmittelmengen ein bestimmtes Löschvermögen erreicht wird. Es bleibt zu hoffen, dass die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin schnellstmöglich die ASR A2.2 überarbeitet und dann alle Betriebe wieder davon ausgehen können, dass sie bei Anwendung der ASR die Vorgaben der ArbStättV und damit auch den Stand der Technik einhalten.

Stand der Technik! Ein Arbeitgeber hält den Stand der Technik ein, wenn er eine Gefährdungsbeurteilung erstellt mit den oben genannten Bedingungen und die heute auf dem Markt erhältlichen Feuerlöschsprays mit den genannten Qualitätsmerkmalen in seiner Arbeitsstätte einsetzt.

Fazit: Feuerlöschspraydosen können in Arbeitsstätten eingesetzt werden wenn - sie mindesten 5A (1 LE) nach DIN EN 3-1 haben, - das Löschvermögen MPA-geprüft ist, - die Qualität durch die Verleihung des GS-Zeichens geprüft wurde.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!