Herbstrundschreiben 2016

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Transkript:

[[NeuerBrief]] Allmendingen 26.09.2016 Herbstrundschreiben 2016 Sehr geehrter Landwirt, aktuell wollen wir uns folgenden Themen widmen: - Entsorgung leerer Pflanzenschutzverpackungsmittel (Kanister) - Bestandsführung Getreide und Raps im Herbst - Düngeverordnung - Vorverträge Dinkel - Umbruchtermine Begrünungen / Brachen - Fortsetzung Rückseite -

1. Entsorgung von leeren Pflanzenschutzmittel - Verpackungen am Dienstag und Mittwoch 25. und 26. Oktober 2016 (nur an diesen Tagen) (dieser Termin gilt für Allmendingen, an unseren Zweigstellen entsprechend die Woche zuvor!! bzw. direkt mit Bondorf und Gussenstadt abstimmen) Die Gebinde müssen leer, gespült und trocken sein. Es dürfen nur Kanister mit Etikett und deutscher Herkunft abgegeben werden! Achten Sie darauf, dass Kanister innen und außen sauber sind. Deckel abschrauben und separat anliefern oder in den Mülleimer geben. Größere Gebinde (Luprosil-Fässer) in kleinere Teile zerschneiden und so anliefern. Ein Kontrolleur ist vor Ort und überwacht die ordnungsgemäße Abgabe. Kanister die nicht leer, gespült, trocken und ohne Deckel sind werden nicht angenommen! 2. Bestandesführung von Getreide und Raps im Herbst Düngung: Nachdem durch die lang anhaltende Trockenperiode einige Rapsbestände sehr spät und ungleichmäßig aufgelaufen sind, sollten diese umgehend mit einer ausreichenden N- Gabe (ca. 40 kg N/ha) versorgt werden, damit sie zügig loswachsen können, falls bisher nicht geschehen. Wo keine organische Düngung stattfindet, sollte auch Getreide (v.a. Wintergerste) im Herbst ausreichend mit mineralischem Stickstoff versorgt werden. Schnecken: Bitte kontrollieren Sie die Bestände nach wie vor auf Schnecken. Raps, der gerade am Auflaufen ist, wird von den Schnecken, die jetzt bei Taufeuchtigkeit wieder aktiv sind, gerne gefressen. Getreide nach Raps ist ebenfalls stark gefährdet. Empfehlung: 4 kg/ha Patrol Meta Pads Nachsaat von Raps / Fördern von schwachen Beständen: Wenn durch die Trockenheit manche Rapsbestände eher dünn auflaufen, kann bis Anfang Oktober im Streuverfahren noch nachgesät werden. Das hat den Vorteil, dass bereits etablierte Pflanzen nicht beschädigt werden. Empfohlene Saatstärke: 1 3 kg/ha. Zurückgebliebene/Schwache Rapsbestände sollten unbedingt durch Nov@ gefördert werden. Nov@ fördert das Wurzelwachstum und damit die gesamte Entwicklung des Bestandes, die Vitalität und die Winterhärte. Ein ausreichender Wurzelhalsdurchmesser (ca. 12 mm) vor Winter ist die Grundlage für einen guten Rapsertrag. Empfehlung: 3,0-4,0 l/ha Nov@ einfach mit dem Herbizid/ Gräsermittel oder beim Einkürzen mitspritzen.

Herbizid Nachbehandlungen im Winterraps: Wenn auf Grund der Trockenheit/bzw. grobscholliges Saatbeet die Vorauflauf - Herbizide nicht sauber gewirkt haben, kann im Herbst noch nachbehandelt werden. Empfehlung: Klette, Kamille, Distel -> Effigo 0,35 l/ha Stiefmütterchen, Hirtentäschel, Kamille -> Runway 0,2 l/ha Läuse/Zikaden im Getreide: In der warmen Witterungsperiode in den letzten Wochen haben sich die Läuse uns Zikaden massenhaft vermehrt. Man kann das an den noch stehenden Maisbeständen gut beobachten. Deshalb unbedingt die Felder vor der Aussaat schwarz halten (Bearbeiten oder Abspritzen) und beim Erkennen der Fahrgassen ein passendes Insektizid (Fastac, Cythrin, Karate,...) spritzen. Falls das warme Herbstwetter weiter anhält, muss diese Maßnahme wiederholt werden. Mangan verbessert die Abwehrkraft und die Widerstandsfähigkeit der Pflanzen gegen Virusinfektionen. Deshalb unbedingt mit den Insektiziden Spurenelemente ausbringen. Empfehlung: 1,0 l/ha Lebosol Triple oder 2,0 l/ha Lebosol Triple Nitro Mix ( für diejenigen, die beim Triple SC Probleme mit der Löslichkeit haben) + 0,1 l/ha Fastac oder 0,1 l/ha Cythrin Herbizidmaßnahmen im Getreide: Aus jetziger Sicht wird auch in diesem Jahr das Wintergetreide zügig und bald gesät sein. Frühe Saattermine bergen auch immer die Gefahr von starkem Ackerfuchsschwanzbesatz. Deshalb unbedingt die günstigen Bedingungen im Herbst ausnutzen und den noch kleinen/empfindlichen Fuchsschwanz wirksam ausschalten. Herbstmaßnahmen sind für das Getreide sehr verträglich und wesentlich günstiger als reine Frühjahrsbehandlungen. Die konkreten Varianten entnehmen Sie bitte unserem Empfehlungsheft Aussaat und Pflanzenschutz Herbst 2016.

3. Düngeverordnung Noch gilt die alte Düngeverordnung, zur Erinnerung noch einmal die wichtigsten Punkte: Bitte beachten Sie dass Gülle, flüssige Gärreste und Geflügelkot unverzüglich nach der Ausbringung eingearbeitet werden müssen, d.h. innerhalb von maximal 4 Stunden. Gülle und flüssige Gärreste dürfen nach der Ernte zur Folgekultur nur dann ausgebracht werden, wenn tatsächlich ein N - Düngebedarf besteht. N Düngebedarf ist in der Regel gegeben: - Winterweizen nach Körnermais - Winterraps nach Getreide - Wintergetreide und Kleegras nach Getreide bei Aussaat bis 30. September - Zur Ansaat von Zwischenfüchten und zur Strohdüngung - Weizen hat keinen zusätzlichen N-Düngebedarf nach Silomais, Raps, Zuckerrüben, Kartoffeln, Körnerleguminosen Weiterhin muss beachtet werden, dass im Herbst mit flüssigen Wirtschaftsdüngern maximal 80 kg/ha Gesamtstickstoff, davon max. 40 kg/ha anrechenbarer N ausgebracht werden darf. Für mineralische N-Dünger gilt eine Obergrenze von maximal 40 kg N/ha. Sperrfristen: Ackerland ab 31.10. und Grünland ab 15.11. Bitte beachten Sie die gesonderten Regelungen in den Wasserschutzgebieten! 4. Vorvertäge Dinkel Für die Ernte 2017 können wir unseren Kunden einen hoch interessanten Vertragspreis von 17,50 /dt zuzüglich gesetzl. Mehrwertsteuer für Lieferungen ex Ernte bieten. Für spätere Erfassungstermine können wir eventuell noch ein Aufgeld bieten setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir können diesen Preis nur erzielen, wenn wir sortenreine Partien der Sorte Filderstolz liefern. Das heißt, dass dieser Preis nur für die Sorte Filderstolz gilt. Filderstolz hat in den letzten Jahren im Praxisanbau und in den Landessortenversuchen sehr hohe Erträge gebracht. Er ist standfest und robust, lediglich Gelbrost muss in Befallsjahren konsequent behandelt werden. Wie bisher müssen folgende Bedingungen eingehalten werden: - max. 15 % Feuchte - max. 2 % Besatz - mind. 13 % Eiweiß - mind. 250 s Fallzahl - gesund und frei von Zwergsteinbrand - Einsatz von Z Saatgut (wir haben Big Bags mit 750 kg passend für 4 ha, oder Sackware) - Kein Einsatz von Tebuconazol - Fungiziden Zur Erinnerung haben wir nachfolgend die wichtigsten Tebuconazol Fungizide aufgelistet: Ampera, Ceralo, Folicur (Lynx, Tebucur), Gladio, Orius, Prosaro, Skyway xpro, Soleil. Falls Sie Interesse an einem Vorvertrag haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Dieses Angebot gilt bis zum 7. Oktober 2016 vorbehaltlich freier Kontraktmenge.

5. Umbruch Bearbeitungstermine Begrünungen / Brachen Mittlerweile müssen bei den Begrünungen / Brachen viele verschiedene Regeln beachtet werden. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Punkte zusammengefasst: 1. ÖVF Begrünungen Aussaat bis spätestens 30. September (Greening) Walzen/Mulchen keine Terminvorgabe; i. Herbst mögl. ab 16. Januar 2. ÖVF Untersaat Aussaat bis spätestens in Hauptkultur (Greening) Walzen/Mulchen keine Terminvorgabe; i. Herbst mögl. ab 16. Januar 3. FAKT Herbstbegrünung Aussaat bis spätestens Mitte September (15.09) (E 1.1; 70 /ha) Walzen/Mulchen Ende November (21.11.) Ende November (21.11.) 4. FAKT Begrünungsm. Aussaat bis spätestens Ende August (E 1.2; 90 /ha) Walzen/Mulchen Ende November (21.11.) Ende November (21.11.) 5. FAKT Winterbegrünung Aussaat bis spätestens Ende August (F 1; 100 /ha) Walzen/Mulchen kein Termin ab 16.01. 6. Begrünungen im WSG Aussaat bis spätestens 01. 09. (Höhenlage über 500m) SchALVO - Wasserschutz 15. 09. (Höhenlage unter 500 m) Walzen/Mulchen 2 Wochen vor Einarbeitungstermin 1. ab 01. Dezember 2. Winterharte ZF ab 01. Februar 3. Bei über 50% Leguminosenanteil in Mischung ab 1. Feb. / 1. März 7. FAKT Brache Aussaat bis spätestens 15. Mai (E 2.2/ Blühbrache) überjährige im Spätsommer/Herbst Mähen/Mulchen ab Ende November ab 1.1. falls Winterung folgt: ab 1.8. bzw. 1.9. Wie Sie sehen ist die ganze Thematik sehr komplex. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Sachbearbeiter am Landratsamt. Mit freundlichen Grüßen, Karl Allgaier