Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2012/2013 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Freitag, 09. November 2012 Prüfungsfach: Steuerwesen Bearbeitungszeit: 150 Minuten Bitte deutlich schreiben und Füllhalter, Kugelschreiber oder Filzstift benutzen. Bitte nicht den Korrekturrand beschriften! Gesamtpunktzahl: 100,0 Erzielte Punkte: Aufgabe I: 39,0 Aufgabe II: 18,0 Aufgabe III: 11,0 Aufgabe IV: 13,0 Aufgabe V: 19,0 Note: Unterschrift Erstzensor: Unterschrift Zweitzensor:
Aufgabe I: Einkommensteuer (39,0 Punkte) Punkte A. Aufgaben: Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung für den Veranlagungszeitraum 2011 I. für Martin Meier 1) den Gesamtbetrag der Einkünfte, 2) das Einkommen sowie das zu versteuernde Einkommen. 3) Nennen Sie den Tarif, der auf das zu versteuernde Einkommen anzuwenden ist. II. für Maria Müller 1) den Gesamtbetrag der Einkünfte, 2) das Einkommen, 3) das zu versteuernde Einkommen gemäß 2 Abs. 5 EStG. B. Bearbeitungshinweise - Die Voraussetzungen zur Zusammenveranlagung haben für Martin Meier im Zeitpunkt des Todes seiner Ehefrau vorgelegen. - Günstigerprüfungen sind in keinem Fall vorzunehmen. - Alle notwendigen Anträge zur Erlangung des höchstmöglichen steuerlichen Vorteils gelten als gestellt und die dazu erforderlichen Nachweise als erbracht. - Unterstellen Sie, dass das Kindergeld nicht günstiger als die entsprechenden Freibeträge ist. C. Sachverhalt Martin Meier, geb. am 30.06.1945, ist seit dem 02.05.2010 verwitwet. Seit dem 01.09.2011 lebt Martin Meier mit seiner Lebensgefährtin Maria Müller, ledig, geb. am 03.07.1962, in einer gemeinsamen Wohnung in Aachen. Zu ihrem Haushalt gehören die 27-jährigen Zwillingssöhne von Martin Meier, Felix und Marc. Felix studiert in Münster. Sein Vater überweist ihm monatlich 670,00 Unterhalt. Außerdem übernimmt er dessen Beiträge zur Basiskrankenversicherung und überweist sie an die Krankenversicherung in Höhe von 115,00 /Monat. Felix verfügt über keine eigenen Einkünfte bzw. Bezüge. Marc studiert Medizin in Köln. Für ihn überweist Martin Meier monatlich 500,00 Unterhalt. Für Nachtdienste erhielt Marc für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2011 einen Bruttoarbeitslohn in Höhe von 8.400,00. Davon wurden die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil) in Höhe von 1.714,00 abgezogen (darin enthaltene Beiträge zur Krankenversicherung = 661,00 sowie zur Pflegeversicherung = 102,00 ).
Punkte Weiterhin gehört zu ihrem Haushalt die 12-jährige Tochter von Frau Müller, Ulrike. Mutter und Tochter lebten bis zu ihrem Umzug nach Aachen am 01.09.2011 gemeinsam und alleine (Ulrike war immer im Haushalt der Mutter gemeldet) in Köln. Der Vater von Ulrike zahlt für seine Tochter monatlich 380,00 Unterhalt. Frau Müller hat Kindergeld in Höhe von 184,00 pro Monat erhalten. Sie bezahlte für die Betreuung ihrer Tochter monatlich 220,00 zzgl. Essensgeld in Höhe von 60,00 = 280,00. Martin Meier war in Aachen als Rechtsanwalt selbständig tätig. Er veräußerte seine Praxis zum 01.04.2011 und gab zu diesem Zeitpunkt seine Tätigkeit als Rechtsanwalt auf. Der laufende Gewinn für die Zeit vom 01.01. bis 31.03.2011 betrug 42.000,00. Der Veräußerungsgewinn betrug 145.000,00. Seit dem 01.07.2010 erhält Martin Meier von dem Versorgungswerk der Rechtsanwälte eine Altersrente in Höhe von 3.600,00 pro Monat (vergleichbar mit dem Altersruhegeld der Deutschen Rentenversicherung). Für seine private Kranken- und Pflegeversicherung bei der AXA bezahlte Martin Meier im Jahr 2011 insgesamt 6.590,00 und erhielt die in der Anlage beigefügte Bescheinigung der Krankenversicherung (s. Anlage 1; eine Günstigerprüfung hinsichtlich der Vorsorgeaufwendungen wird nicht erwartet). An eine politische Partei spendete Martin Meier in 2011 insgesamt 4.500,00 und an die deutsche Krebshilfe 1.500,00. Maria Müller war als Chefsekretärin in Aachen tätig (s. Anlage 2). Im Jahr 2011 fuhr sie an 150 Tagen von ihrer Wohnung in Köln zu ihrer Arbeitsstätte nach Aachen. Die einfache Entfernung betrug 85 km, die übrigen Werbungskosten betrugen 150,00. Aus der Beteiligung an einer Grundstücksgemeinschaft erzielte sie im Jahr 2011 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 20.000,00. Weitere Aufwendungen einschließlich weiterer Sonderausgaben macht Maria Müller nicht geltend. D. Allgemeiner Bearbeitungshinweis Benutzen Sie für Ihre Lösung die beigefügten Lösungsblätter I VI.
Anlage 2 Auszug aus dem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2011 Nachstehende Daten wurden maschinell an die Finanzverwaltung übertragen. 1. Dauer des Dienstverhältnisses vom bis 01.01. 31.12. 2. Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn Anzahl U Frau Maria Müller Konrad-Adenauer-Ufer 1 50668 Aachen Großbuchstaben (S, F) EUR 3. Bruttoarbeitslohn einschl. Sachbezüge ohne 9. Und 10. 46384 00 4. Einbehaltene Lohnsteuer von 3. 8906 00 Ct 5. Einbehaltener Solidaritätszuschlag von 3. 362 00 6. Einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitnehmers von 3. 592 00 7. Einbehaltene Kirchensteuer des Ehegatten von 3. (nur bei konfessionsverschiedener Ehe) 8. In 3. enthaltene Versorgungsbezüge 9. Ermäßigt besteuerte Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre 10. Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre (ohne 9.) und ermäßigt besteuerte Entschädigungen 11. Einbehaltene Lohnsteuer von 9. und 10. 12. Einbehaltener Solidaritätszuschlag von 9. und 10. Dem Lohnsteuerabzug wurden zugrunde gelegt: Steuerklasse/Faktor vom - bis 1 01.01.-31.12. Zahl der Kinderfreibeträge vom - bis 0,5 01.01.-31.12. Steuerfreier Jahresbetrag Hinzurechnungsbetrag Anschrift und Steuernummer des Arbeitgebers: Ev. Krankenhausverein Aachen Postfach 100951 52009 Aachen vom - bis vom - bis Kirchensteuermerkmal vom bis ev 01.01.-31.12. 13. Einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitnehmers von 9. und 10. 14. Einbehaltene Kirchensteuer des Ehegatten von 9. und 10. (nur bei konfessionsverschiedener Ehe) 15. Kurzarbeitergeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Verdienstausfallentschädigung (Infektionsschutzgesetz), Aufstockungsbetrag und Altersteilzeitzuschlag a) Doppelbesteuerungsabkommen 16. Steuerfreier Arbeitslohn nach b) Auslandstätigkeitserlass 17. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 18. Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 19. Steuerpflichtige Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre, die nicht ermäßigt besteuert wurden - in 3. enthalten 20. Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit 21. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei doppelter Haushaltsführung 22. Arbeitgeberanteil a) zur gesetzlichen Rentenversicherung 4615 00 b) an berufsständische Versorgungseinrichtungen a) zur gesetzlichen 23. Arbeitnehmeranteil b) an berufsständische Versorgungseinrichtungen 24. Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung Rentenversicherung 4615 00 25. Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung 3653 00 26. Arbeitnehmerbeiträge zur sozialen Pflegeversicherung 434 00 27. Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung 695 00 28. Nachgewiesene Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversicherung 29. Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag zu 8. 30. Maßgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbeginns zu 8. und/oder 9. 31. Zu 8. bei unterjähriger Zahlung: Erster und letzter Monat, für den Versorgungsbezüge gezahlt wurden 32. Sterbegeld; Kapitalauszahlungen/Abfindungen und Nachzahlungen von Versorgungsbezügen - in 3. und 8. enthalten 33. Ausgezahltes Kindergeld Finanzamt, an das die Lohnsteuer abgeführt wurde (Name und vierstellige Nr.) Finanzamt Aachen-Stadt 5 2 0 1 -
Punkte Name: Lösungsblatt I: I. Martin Meier Zu 1) Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte
Punkte Name: Lösungsblatt II: I. Martin Meier Zu 2) Ermittlung des Einkommens und des zu versteuernden Einkommens
Punkte Name: Lösungsblatt III: I. Martin Meier Noch zu 2) Ermittlung des Einkommens und des zu versteuernden Einkommens Zu 3) Tarif, der auf das zu versteuernde Einkommen anzuwenden ist
Punkte Name: Lösungsblatt IV: II. Maria Müller Zu 1) Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte
Punkte Name: Lösungsblatt V: II. Maria Müller Zu 2 und 3) Ermittlung des Einkommens und des zu versteuernden Einkommens
Punkte Name: Lösungsblatt VI: II. Maria Müller Noch zu 2 und 3) Ermittlung des Einkommens und des zu versteuernden Einkommens
Aufgabe II: Körperschaft-/Einkommensteuer (18,0 Punkte) Punkte Auszug aus den Registerbekanntmachungen des Amtsgerichts Bonn: Amtsgericht Bonn Aktenzeichen: HRB 19xxx Höllentour-Logistik GmbH, Bonn, Rheinuferallee 200, 53111 Bonn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.02.2010. Geschäftsanschrift: Rheinuferallee 200, Bonn. Gegenstand: Logistik und Transportdienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Höllentour, Herbert, Bonn, *15.05.1972, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Höllentour-Engel, Sonja, Bonn, *20.03.1975. Sachverhalt 1 (8,5 Punkte) Die Höllentour-Logistik GmbH weist in der Bilanz vom 31.12.2011 einen Bilanzgewinn in Höhe von 350.000,00 aus. Der Gewinn des Geschäftsjahres 2010 wurde nur teilweise ausgeschüttet und in Höhe von 70.000,00 auf neue Rechnung vorgetragen. Zur Gewinn- und Verlustrechnung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr 2011 (Wj=Kj) liegen die nachfolgenden Hinweise vor: Bewirtungskosten Die Höllentour-Logistik GmbH weist insgesamt angemessene und ordnungsgemäß nachgewiesene Bewirtungsaufwendungen in Höhe von 3.000,00 in der GuV aus. Die gesetzliche Umsatzsteuer (19 %) wurde sachgerecht gebucht und als Vorsteuer geltend gemacht. Zinsaufwendungen Unter dieser Position sind die vertraglich vereinbarten vierteljährlichen Zinszahlungen für ein Darlehen in Höhe von 500.000,00 erfasst, das Herbert Höllentour der Höllentour-Logistik GmbH zum 01.07.2011 gewährt hat. Vertraglich wurde ein Zinssatz in Höhe von 8 % p. a. vereinbart. Marktüblich wäre ein Zinssatz in Höhe von 5 % p. a. unter fremden Dritten anzunehmen. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Körperschaftsteuer-/SolZ-Vorauszahlungen 30.000,00 Gewerbesteuervorauszahlungen 31.500,00 Aufgabe Ermitteln Sie das zu versteuernde Einkommen der Höllentour-Logistik GmbH für den Veranlagungszeitraum 2011. Begründen Sie Ihre Lösung unter Angabe der einschlägigen Rechtsgrundlagen!
Lösung: Punkte
Sachverhalt 2 (9,5 Punkte) Punkte Aus dem Jahresergebnis 2010 hat die Höllentour-Logistik GmbH laut Beschluss vom 18.03.2011 eine Ausschüttung in Höhe von insgesamt 70.000,00 am 01.04.2011 wie folgt vorgenommen: Gesellschafter / Gesellschafterin Beteiligung in Euro / in % Ausschüttung / Quellensteuer Gutschrift beim Gesellschafter Höllentour, Herbert e. Kfm. (Steuerpflichtiger) Höllentour-Engel, Sonja (Ehefrau) 20.000 / 80 % 5.000 / 20 % 56.000,00-14.000,00 KESt - 770,00 SolZ 41.230,00 14.000,00-3.500,00 KESt - 192,50 SolZ 10.307,50 Aufgaben a) Herbert Höllentour hat die Ausschüttung vom 01.04.2011 als Betriebseinnahme ordnungsgemäß erfasst, da die Beteiligung an der Höllentour-Logistik GmbH zum Betriebsvermögen seiner Fa. Höllentour-Transporte e. Kfm. gehört. Dieses Unternehmen betreibt H. Höllentour seit mehreren Jahren in Bonn. Im Zusammenhang mit dieser Beteiligung hatte der Steuerpflichtige im Jahre 2011 Aufwendungen in Höhe von 2.500,00. Bestimmen Sie die Einkunftsart und die Höhe seiner steuerpflichtigen Einkünfte aus dieser Beteiligung unter Angabe der Rechtsgrundlagen für den Veranlagungszeitraum 2011! Der Steuerpflichtige hat keine weiteren Beteiligungs- oder Zinserträge im Veranlagungszeitraum 2011 erzielt; auch nicht als Privatperson. Lösungen: Einkunftsart: Steuerpflichtige Einkünfte:
b) Sonja Höllentour-Engel hält die Beteiligung an der Höllentour-Logistik GmbH dagegen im Privatvermögen. Punkte Werbungskosten im Zusammenhang mit der Beteiligung kann sie in Höhe von 1.800,00 belegmäßig nachweisen. Die Steuerpflichtige hat keine weiteren Beteiligungs- oder Zinserträge im Veranlagungszeitraum 2011 erzielt und wird mit ihrem Ehemann zusammenveranlagt. Einen Antrag gem. 32d Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b) hat sie nicht gestellt. Bestimmen Sie die Einkunftsart und die Höhe ihrer Einkünfte aus dieser Beteiligung unter Angabe der Rechtsgrundlagen für den Veranlagungszeitraum 2011! Nichtansätze sind kurz zu begründen. Lösungen: Einkunftsart: Steuerpflichtige Einkünfte:
Aufgabe III: Abgabenordnung (11,0 Punkte) Punkte Sachverhalt 1 (8,0 Punkte) Die Heinzelmännchen-GmbH aus Köln betreibt seit dem 01.01.2004 einen Reinigungsdienst für Großbauten im Stadtgebiet von Köln. Wegen Nichtabgabe der Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2005 ist die Heinzelmännchen-GmbH vom zuständigen Finanzamt Köln-Altstadt geschätzt worden. Der endgültige Körperschaftsteuerbescheid unter Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gem. 162 AO erging mit Datum und Poststempel vom 12.08.2011. Im September 2012 erfolgte für den o. g. Besteuerungszeitraum eine Außenprüfung bei der Heinzelmännchen-GmbH (Prüfungsanordnung vom 11.06.2012). Das Finanzamt erließ mit Datum vom 20.11.2012 einen geänderten Körperschaftsteuerbescheid für 2005. Es ergab sich dabei eine Gewinnerhöhung in Höhe von 24.000,00. Hinweis: Es liegt weder eine Steuerhinterziehung noch eine leichtfertige Verkürzung vor. Aufgabe Bestimmen Sie in einer übersichtlichen Darstellung und unter Angabe der Rechtsgrundlagen die Festsetzungsfrist (Beginn, Dauer und Ende) für die Körperschaftsteuer des Veranlagungszeitraums 2005. Lösung: Beginn der Festsetzungsfrist: Festsetzungsdauer: Ende der Festsetzungsfrist:
Punkte Aufgaben Erläutern Sie unter Berücksichtigung der vorhergehenden Lösung, ob der Körperschaftsteuerbescheid 2005 aufgrund der Außenprüfung rechtmäßig noch geändert werden konnte. Begründen Sie Ihre Antwort. Geben Sie im Fall einer möglichen Änderung den Grund für die Änderung des bereits bestandskräftigen Steuerbescheids und die entsprechende Rechtsgrundlage an. Lösung: Sachverhalt 2 (3,0 Punkte) Das Finanzamt Köln-Altstadt sendet mit Poststempel und Datum vom 28.09.2012 folgenden Körperschaftsteuervorauszahlungsbescheid für 2012 an die Heinzelmännchen-GmbH. Es erfolgt folgende Festsetzung: Für den VZ 2012 am 10.12.2012 zu entrichten: KSt 8.000,00 SolZ 440,00 Aufgabe Besteht für die Heinzelmännchen-GmbH heute (09.11.2012) die Möglichkeit, dass die aus ihrer Sicht zu hohe Vorauszahlung vom Finanzamt Köln-Altstadt herabgesetzt wird? Beantworten Sie mit Begründung und unter Angabe der Rechtsgrundlage. Lösung:
Aufgabe IV: Gewerbesteuer (13,0 Punkte) Punkte Sachverhalt (6,5 Punkte) Die Brüder Karl und Heinz Schmitz betreiben in Siegburg und in Köln einen Handel mit Elektroartikeln in Form einer OHG. Die Verkaufs- und Ausstellungshallen sind von fremden Dritten angemietet. Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Handelsbilanz per 31.12.2011 weist einen handelsrechtlichen Jahresüberschuss von 329.500,00 aus. Ansätze oder Beträge in der Handelsbilanz, die auf Grund der steuerrechtlichen Vorschriften zwingend geändert werden müssen, werden außerbilanziell im Rahmen des 60 Abs. 2 EStDV angepasst. Dem Jahresabschluss und den Aufzeichnungen sowie Belegen sind folgende Informationen zu entnehmen: 1. Die Tätigkeitsvergütung an den Gesellschafter Karl Schmitz wurde mit monatlich 5.000,00 gewinnmindernd erfasst. Heinz Schmitz ist für die OHG nicht tätig. 2. Der monatliche Mietaufwand für das Gebäude in Köln wurde mit jeweils 30.000,00 und der monatliche Mietaufwand für das Gebäude in Siegburg wurde mit jeweils 10.000,00 gewinnmindernd gebucht. Aufgabe Ermitteln Sie in einer übersichtlichen rechnerischen Darstellung unter Verwendung der entsprechenden gewerbesteuerlichen Fachbegriffe den Gewerbesteuermessbetrag für den Erhebungszeitraum 2011. Lösung:
Punkte Fortsetzung Sachverhalt (6,5 Punkte) Im Erhebungszeitraum 2011 entstanden folgende Lohnaufwendungen für die angestellten Mitarbeiter: Köln 100.000,00 Siegburg 50.000,00 Karl Schmitz leitet das Geschäft in Siegburg. In den Lohn- und Gehaltsaufwendungen der Kölner Filiale sind Ausbildungsvergütungen in Höhe von 12.000,00 enthalten. In den betreffenden Städten gelten zurzeit folgende Hebesätze: Köln 475 % Siegburg 515 % Aufgabe Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung die für den Erhebungszeitraum 2011 entstehende Gewerbesteuer. Lösung:
Aufgabe V: Umsatzsteuer (19,0 Punkte) Punkte Hans König e. K. (H. K.) betreibt seit 1988 in Köln, Am Rheinufer 47, einen Vertrieb sowie Vermietung und Vermittlung von Spezialfahrzeugen aller Art. Er versteuert sämtliche Umsätze nach vereinbarten Entgelten und erstellt monatliche USt-Voranmeldungen. Er verfügt über eine deutsche USt-Identifikationsnummer und ermittelt seinen Gewinn gem. 5 EStG i. V. mit 4 Abs. 1 EStG. Die nachfolgend aufgeführten Sachverhalte 1 bis 3 sind noch umsatzsteuerlich - entsprechend der jeweiligen Aufgabenstellung - zu beurteilen. Sachverhalt 1 (9,0 Punkte) Am 28.10.2011 wurde H. K. von der Reparaturservice-Kalk-GmbH ein Abschleppwagen zu einem Preis von 6.000,00 zuzüglich 19 % USt zu Veräußerungszwecken geliefert. Die ordnungsgemäße Rechnung wurde erst mit Datum vom 29.11.2011 ausgestellt und am 30.11.2011 H. K. persönlich übergeben. Die Begleichung der Rechnung erfolgte am 11.12.2011 unter Abzug von 2 % Skonto in Höhe von 6.997,20. Der Skontobetrag wurde bei Begleichung der Rechnung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum eingeräumt. Hinweis: Es liegt hierbei keine Differenzbesteuerung vor. Aufgaben a) Füllen Sie ausschließlich auf diesen Vorgang bezogen die Felder der jeweiligen Auszüge der USt-Voranmeldungen für die Monate Oktober, November und Dezember 2011 bezüglich der Vorsteuer aus. Voranmeldungszeiträume Monat Oktober X Euro Ct Monat November X Monat Dezember X
b) Begründen Sie Ihre jeweilige Entscheidung zu a). Nennen Sie auch die jeweilige Rechtsgrundlage. Beträge sind nicht anzugeben. Punkte Lösungen: Zu Oktober 2011) Begründung: Rechtsgrundlage: Zu November 2011) Begründung: Rechtsgrundlage: Zu Dezember 2011) Begründung: Rechtsgrundlage: Sachverhalt 2 (5,0 Punkte) Am 12.01.2012 wurde der Abschleppwagen an einen belgischen Unternehmer mit Sitz in Brüssel zu einem Preis i. H. von 8.500,00 veräußert. Der belgische Unternehmer, der das Fahrzeug in Köln abholt, verfügt über eine belgische USt-Identifikationsnummer. Aufgaben Beurteilen Sie den Sachverhalt aus umsatzsteuerlicher Sicht des H. K. unter Verwendung des nachfolgenden Lösungsschemas: Art der Leistung mit gesetzlicher Grundlage Ort der Leistung mit gesetzlicher Grundlage Steuerbarkeit mit gesetzlicher Grundlage Steuerbefreit bzw. steuerpflichtig mit gesetzlichen Grundlagen
Sachverhalt 3 (5,0 Punkte) Im Dezember 2011 vermittelte H. K. den Verkauf eines Unimogs im Auftrag der Stadt Bonn. Der Unimog wurde bei der Stadt Bonn ausschließlich für Zwecke eingesetzt, wo die Stadt Bonn gewerblich unternehmerisch (Eigenbetriebe Wasser und Abwasser) tätig ist. Der Unimog wurde als Universalfahrzeug an eine staatliche Einrichtung (Stadtbezirk) nach Casablanca (Marokko/Nordafrika) veräußert und per Bahn (ab Bonn) und Schiff (ab Bremerhaven) dorthin verfrachtet. H. K. erhält hierfür von der Stadt Bonn einen Betrag in Höhe von 1.000,00. Punkte Aufgaben Beurteilen Sie den Sachverhalt aus umsatzsteuerlicher Sicht des H. K. unter Verwendung des nachfolgenden Lösungsschemas: Art der Leistung mit gesetzlicher Grundlage Ort der Leistung mit gesetzlicher Grundlage Steuerbarkeit mit gesetzlicher Grundlage Steuerbefreit bzw. steuerpflichtig mit gesetzlicher Grundlage