Untersuchung und Bewertung zum Vorkommen von Fledermausarten im Gebäudekomplex Neuerbe 8 in Erfurt Auftraggeber PGM Planungsgruppe Mitte GmbH & Co. KG Emminghausstrasse 03 99867 Gotha Bearbeitung Dipl.-Biol. Inken Karst Häßlerstraße 99 99099 Erfurt Tel. 0162-6754085 Mail: inken.karst@web.de unter Mitarbeit von: Julia Thiele Am Knotenberg 13 99094 Erfurt Erfurt, 28.08.2013
Inhaltsverzeichnis 1 Anlass und Aufgabenstellung 3 2 Ergebnisse 4 3 Bewertung 5 4 Empfehlungen für die Baumaßnahmen bzw. den Bauablauf 6 5 Literatur 6 2
1 Anlass und Aufgabenstellung Das Grundstück Neuerbe 8 in Erfurt-Mitte ist seit mehreren Jahren ungenutzt und soll nun eine Wohnbebauung erhalten. Auf dem Gelände befinden sich ein Gebäude der Stadtwerke zur ehem. Fernwärmeumwandlung, eine alte Produktionshalle sowie einige Schuppen und Garagen. Alle Gebäude sollen im Spätsommer abgerissen werden. Auf der Fläche ist eine Neubebauung mit Mehrfamilienhäusern geplant. Für den Abriss der Gebäude benötigt der Bauherr ein Gutachten bezüglich Vorkommen von Fledermäusen. Diese Tiergruppe ist möglicherweise durch den geplanten Eingriff betroffen und muss artenschutzrechtlich berücksichtigt werden. Nach einer vorläufigen Einschätzung im Frühjahr 2013, die auf einer einmalige Begehung der Fläche mit Kontrolle aller Gebäude im Hinblick auf Quartiereignung und Lebensraumnutzung für Fledermäuse beruhte, erfolgte von Mai bis August 2013 eine Erfassung von Fledermäusen, um deren Nutzung der Fläche bzw. Gebäude festzustellen. Dabei sollte innerhalb 4 Begehungen monatlich in den frühen Morgenstunden zur Dämmerung, wenn Fledermäuse schwärmend in die Quartiere einfliegen und sie so dem Beobachter anzeigen, nach unzugänglichen Spaltenquartieren an den Gebäuden visuell und mit Hilfe eines Fledermausdetektors gesucht werden (Arttypische Ultraschall-Rufe werden aufgezeichnet und können akustisch und mit Hilfe von Software ausgewertet werden). Quartiere von Einzeltieren sowie Ausflugsbeobachtungen von entdeckten Quartieren wurden in 2 Begehungen am Abend erfasst. Der Untersuchungszeitraum umfasst somit die gesamte Wochenstubenzeit (Zeit in der die Weibchen gemeinsam in Quartieren an/in Gebäuden ihre Jungen gebären und großziehen). Anhand dieser Ergebnisse wird eine Bewertung der Fläche zu Fledermausvorkommen gegeben mit Empfehlungen für den weiteren Bauablauf. 3
2 Ergebnisse Insgesamt wurden 6 Begehungen zwischen Juni und August 2013 durchgeführt. Die Begehung im Mai wurde aufgrund schlechter Witterungsbedingungen in den Juni verschoben. Es wurde mindestens eine Fledermausart auf dem Gelände nachgewiesen (siehe Tab. 1 und 2). Dabei handelt es sich um die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus). Diese Art wurde in mindestens 3 von 6 Begehungen sicher erfasst. Eine weitere Fledermaus (Myotis spec.) konnte nur auf Gattungsniveau bestimmt werden. Aufgrund der Beobachtungen vom 28.07.2013, bei der eine Zwergfledermaus jagend in der Halle erfasst wurde aber ein Ausflug/Abflug nicht beobachtet werden konnte; ist anzunehmen, dass dieses Tier ein Spaltenquartier im Gebäude besitzt. Tab. 1: Überblick der einzelnen Begehungen auf dem Gelände Neuerbe 8 während der Untersuchungen 2013. Datum: Uhrzeit/ Temperatur Beobachtungen: 13.06.13 21:30 22:30Uhr, 20,0 C 17.06.13 3:30 4:30Uhr, 19,0 C 20.06.13 3:30-4:30Uhr, 22,0 C 28.07.13 4:10 5:15Uhr, 29 C (aufziehendes Gewitter) - - - kurz vor 4:00Uhr überfliegendes Einzeltier, nicht näher bestimmbare Fledermaus der Gattung Myotis (Myotis spec.) - 1-2 Überflüge - ab 4:35Uhr jagt eine Zwergfledermaus intensiv etwa 20min nur in der Halle, anschließend keine Aktivität mehr - 21.20Uhr: eine Zwergfledermaus jagt im Hof und verschwindet dann 16.08.13 20:20 21:30Uhr, 21 C 19.08.13 4:45-5:45Uhr, 18,5 C - 5:22Uhr: eine Zwergfledermaus jagt im Hof und kurzzeitig im Gebäude Insgesamt war die Fledermausaktivität sehr gering, nur wenige Flugbeobachtungen bzw. Vorbeiflüge wurden registriert. Tab. 2: Erfasste Fledermausarten auf dem Gelände Neuerbe 8 während der Erfassung in 2013 Fledermausarten Mai Juni Juli August Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus - - X X Myotis spec. x 4
3 Bewertung Alle Fledermausarten zählen nach Bundesartenschutzverordnung zu den streng geschützten Arten und genießen gesetzlichen Schutz ( 7 Abs. 2 Nummer 13 Buchstabe b BNatSchG in Verbindung mit der Bundesartenschutzverordnung). Demnach ist es grundsätzlich verboten: Fortpflanzungs- und Ruhestätten [besonders geschützter Arten] der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören ( 44 Abs. 1 Ziff. 3 BNatSchG). Außerdem gelten die Verbote aus 44 Abs. 1 Ziff. 1. und 2. BNatschG: Fledermäuse dürfen nicht verletzt, getötet oder erheblich gestört werden. Ebenfalls müssen die Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft zum Artenschutz berücksichtigt werden. Die Europäische Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtline) sieht u.a. auch für Fledermausarten einen strikten Schutz vor. Im Anhang IV (a) sind alle europäischen Fledermausarten (Microchiroptera) aufgeführt. Insgesamt wurde eine Fledermausart, die Zwergfledermaus, 2013 auf dem Untersuchungsgelände sicher erfasst (vgl. Tab. 3). Bei dieser Art handelt es sich um eine typische Spaltenbewohnerin, die bevorzugt am Gebäude Quartiere nutzt. Durch die versteckte Lebensweise sind diese jedoch nur schwer zu entdecken. Von der Zwergfledermaus sind in Erfurt bislang nur wenige Wochenstubenquartiere in der Stadt bekannt. Aufgrund ihrer Präsenz im Stadtgebiet (mehrere Beobachtungen von Einzeltieren) und ihrer Spaltendenbewohnenden Lebensweise ist jedoch davon auszugehen, dass es weitere Vorkommen im Stadtgebiet gibt. Durch Sanierungen und Abrissarbeiten ist sie bedroht. In Thüringen steht sie als gefährdet in der Roten Liste. Während der Untersuchung konnte kein direkter Quartiernachweis auf dem Gelände erbracht werden. Es ist anzunehmen, dass das beobachtete Tier in der großen Halle einen Unterschlupf besitzt (vgl. Ergebnisse). Tab. 3: Nachgewiesene Fledermausart auf dem Gelände Neuerbe 8 in 2013 sowie die Gefährdungskategorie und Schutzstatus. RL: Rote Liste, FFH: Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie. RL BRD Nr. Art Wissenschaftliche Namen RL Thür. Schutz 2011 * 2009* 1 Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 3 *, FFH IV * Bedeutung der verwendeten Abkürzungen und Zeichen nach der Roten Liste der BRD (Meinig et al. 2009) und der Roten Liste Thüringens (Tress et. al 2011): 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = Stark gefährdet; 3 = Gefährdet; G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes; V = Vorwarnliste; D = Daten unzureichend, * = ungefährdet Die Gebäude auf dem Gelände bieten eine Vielzahl von Unterschlupfmöglichkeiten (vgl. Fotodokumentation im Kurzgutachten vom 23.04.2013: Spalten an den Dachabschlüssen der Gebäude: gelöste Dachpappe und die Blechverkleidung der Attika), die außerdem auch potentielle Quartiere für Spaltenbewohnende Fledermausarten darstellen. Die Fledermausarten nutzen eine Vielzahl an Sommerquartieren über die Saison oft nur über wenige Tage je nach Witterung. Im Zuge der Baumaßnahmen gehen diese (potentiellen) Quartiere verloren. Aus der unmittelbaren Umgebung des Untersuchungsgebietes sind weitere Spaltenbewohnende Fledermausarten bekannt, die die vorhandenen Quartiermöglichkeiten ebenfalls nutzen könnten (Breitflügelfledermaus, Mopsfledermaus, Braunes Langohr, Mückenfledermaus, Bartfledermaus, Rauhhautfledermaus, Einzeltier vom Großen Mausohr). Auch diesen Arten gehen durch den geplanten Neubau im Untersuchungsgebiet Quartiermöglichkeiten verloren. 5
Auf der Fläche sind im Laufe der Jahre eine Vielzahl von Bäumen und Sträuchern herangewachsen, die als kleinflächige Jagdgebiete den Fledermäusen zur Verfügung stehen. Diese Bäume und Sträucher müssen im Zuge der neuen Bebauung gefällt werden. 4 Empfehlungen für die Baumaßnahmen bzw. den Bauablauf Für die Fledermäuse wird sich der Lebensraum durch die geplante Umgestaltung und Umnutzung der Fläche verändern. Obwohl keine Wochenstuben oder mit mehreren Tieren besetzte Sommerquartiere erfasst wurden, sollte der Abriss der Gebäude erst nach Auflösung der Wochenstubenzeit ab Ende August durchgeführt werden. Dann sind die Jungtiere flugfähig und die Wochenstubenverbände lösen sich auf. Mögliche Tierverluste durch Abbrucharbeiten können so minimiert werden. Die (potentiellen) Quartierverluste müssen durch die Schaffung von Ersatzquartieren ausgeglichen werden. Es wird empfohlen für die Spaltenbewohnenden Fledermäuse 5 Ersatzquartiere in die Fassaden zu integrieren (z.b. Fa STROBEL Naturschutzbedarf, Schmölln/ www.naturschutzbedarf-strobel.de; Firma SCHWEGLER www.schweglernatur.de). Die Ersatzquartiere müssen in südliche oder westliche Richtung ausgerichtet installiert werden, damit ausreichend Sonne das Quartier erwärmt. Eine Integration der Kästen in die Fassade ist aus optischen Erwägungen möglich aber nicht notwendig. Zu beachten ist, dass die Ersatzquartiere in ausreichender Höhe eingebaut werden (Traufbereich), damit Störungen durch Fressfeinde oder den Menschen vermieden werden. Außerdem dürfen die Einflugbereiche der Ersatzquartiere nicht am Abend durch Straßenbzw. Wegebeleuchtungen angestrahlt werden, damit die Tiere unentdeckt und geschützt von der Dunkelheit ausfliegen können. Der Keller unter der ehemaligen Produktionshalle stellt ein potentielles Winterquartier für Fledermäuse dar. Sollte der Abbruch erst in den Spätherbst-Wintermonaten erfolgen (ab Mitte November bis März), muss eine erneute Kontrolle des Kellers erfolgen, um auszuschließen, dass Winterschlafende Tiere durch den Abriss zu Schaden kommen. Die vorhandenen Bäume und Sträucher müssen im Zuge der Umgestaltung des Geländes gefällt werden. Bei der Planung der Außenflächen mit Grünflächen/Innenhöfe sollte darauf geachtet werden, dass bevorzugt einheimische Gehölze und Sträucher angepflanzt werden, die den Fledermäusen wieder als kleinflächige Jagdgebiete zur Verfügung stehen können. 5 Literatur MEINIG, H., BOYE, P. & R. HUTTERER (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) Deutschlands. - Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (1): 115 153 TRESS, J.; BIEDERMANN, M.; GEIGER, H.; KARST, I.; PRÜGER, J.; SCHORCHT, W.; TRESS, C. & K.-P. WELSCH (2011): ROTE LISTE DER FLEDERMÄUSE (MAMMALIA: CHIROPTERA) THÜRINGENS NATURSCHUTZREPORT 26. 6