AW-Merkblatt Erläuterungen zum Formular Herstellerangaben

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Transkript:

Genereller Hinweis Das neue Formular Herstellerangaben enthält ab Seite 1, oben links, unterhalb der Kopfzeile, eine aus zwei Textmarken ([Bezeichnung und Arzneiform] von Seite 1 und dem obligatorischen [Datum] von Seite 2 zusammengesetzte Seitenkennung, z.b. [Kopfweh Tabletten 200mg / 12.08.2016]. Diese Seitenkennung darf auf keinen Fall bearbeitet oder gelöscht werden. Textmarken sind eine Option von MS Word 2010/2013 und werden in eckigen Klammern dargestellt. Um diese Darstellung zu sehen, müssen Sie über die Registerkarte Datei die Optionen aufrufen und die Rubrik Erweitert auswählen. Dann unter Dokumentinhalt anzeigen die Funktion Textmarken anzeigen aktivieren. Mit einem Doppelklick zwischen die eckigen Klammern erhalten Sie das Fenster Optionen für Textformularfelder. Das Feld Standardtext können Sie nun bearbeiten. Mit OK schliessen Sie das Fenster wieder. Die Aktualisierung der Seitenkennung erhalten Sie wie folgt: Den ganzen Text des Formulars mit CTRL A markieren, dann die Funktionstaste F9 drücken. Die Markierung kann durch das Positionieren des Cursors an irgendeinem Ort im Dokument wieder aufgehoben werden. 01/Unterhalb der Kopfzeile/ 01.01.2099 / Bezeichnung und Arzneiform 01/1./Bezeichnung und Arzneiform des Präparates 01/1./Dosierung(en) 01/1./Allg. Bemerkungen, Bullets 1 und 2 01/1./Allg. Bemerkungen, Bullet 3 01/1./Allg. Bemerkungen, Bullet 4 01/1./Allg. Bemerkungen, Bullet 4 01/1./Allg. Bemerkungen, Bullet 5 01/1./Allg. Bemerkungen, Bullet 6 01/1./Allg. Bemerkungen, Bullet 7 02/1./Grund der Einreichung, Korrektur 02/1./Grund der Einreichung 02/1./Grund der Einreichung 02/1./Zusatzinformationen 02/1./Vollständigkeit und Richtigkeit Aus den zwei Textmarken ([Bezeichnung und Arzneiform] von Seite 1 und dem obligatorischen [Datum] von Seite 2 zusammengesetzte Seitenkennung. ACHTUNG: Diese Seitenkennung darf auf keinen Fall bearbeitet oder gelöscht werden. Es handelt sich dabei um eine sog. Textmarke, siehe oben. Die Einträge auf dem Formular gelten für: - 1 DS oder - 1 DS-Gruppe oder - 1 Arzneimittel Dieses Formular dient als zusammenfassende Darstellung der in den Zulassungsunterlagen (CTD, NTA, VNEES) deklarierten Hersteller und Prüflabors. Es ist bei Neuanmeldungen, en von Herstellern sowie auf Aufforderung von Swissmedic, z.b. im Rahmen von Marktüberwachung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben Falls die Angaben nicht für alle Dosisstärken einheitlich sind, muss für jede einheitliche Gruppe von Dosisstärken ein separates Formular eingereicht werden. Grundsätzlich sind pro Gesuch nur en eines einzelnen Herstellers erlaubt. Ausnahme: Löschung mehrerer Hersteller. Bei gleichzeitiger von mehreren Herstellern (Ausnahme siehe oben), muss für jeden Hersteller ein eigenes sgesuch eingereicht werden. In diesem Fall können alle en in einem Formular Herstellerangaben zusammengefasst und jedem sgesuch beigelegt werden. Es sind immer alle Hersteller aufzuführen, auch diejenigen bei denen nichts ändert. Durch Kopieren und Einfügen können zusätzliche Zeilen zur Erfassung der Herstellerangaben eingefügt werden. 1 Unterkapitel 2.1 und 3.1: Falls mehrere Sites oder Firmen an der Herstellung eines Wirkstoffs bzw. Fertigprodukts beteiligt sind (Shared-Manufacturing), muss aus dem Formular klar hervorgehen, welcher Hersteller welche (Teil)schritte durchführt. Meist kann dies durch eine kurze Beschreibung der entsprechenden Schritte erreicht (Option Teilschritte gemäss Freitext anwählen. Bei komplexen Herstellsituationen kann die Einreichung von Flowcharts sinnvoll sein (Option Teilschritte gemäss Flowchart anwählen). Die Flowcharts sind in Kapitel 5 des Formulars einzufügen, am einfachsten als Kopien / Snippets von im CTD enthaltenen Flowcharts. Falls die Flowcharts die Namen der jeweiligen Hersteller nicht bereits enthalten, sind diese zu ergänzen. Zu beachten: Auch wenn Flowcharts eingereicht werden, müssen die Kapitel 2 bis 4 des Formulars ausgefüllt werden. Falls bei einem hängigen Gesuch innerhalb weniger Tage eine korrigierte Version der vorhergehenden Version des Formulars eingereicht werden muss, bitte diesen Punkt ankreuzen und die Korrektur kurz begründen (Detailangaben/Referenz) Kapitel 2 wurde auf 2.1 für Herstellung WS umbenannt Neues Kapitel 2.2 für QC WS, welches bisher fehlte Diese Informationen dienen zur besseren Beschreibung der eingereichten Daten Die unterzeichnende Person bestätigt, dass alle Daten in diesem Formular dem aktuellen Ist-Stand entsprechen. 1 Markieren Sie die entsprechende Zeile (ACHTUNG: Durch die Verschachtelung besteht diese meistens aus 3 Unterzeilen) von unten rechts nach oben links, rechte Maustaste Kopieren, dann den Cursor unter die markierte Zeile platzieren, dann unter Start-Einfügen- Ursprüngliches Tabellenformat beibehalten (U) klicken. CTRL-V funktioniert NICHT. QM-Ident: ZL000_00_037d_MB / V02 / beg, cis / fua / 18.11.2016 1 / 6

02/1./Vollständigkeit und Richtigkeit (Datum in der Spalte Obligatorisch ) 02/1./Für Rückfragen 03/2.1/Allgemeines 2 03/2.1/Wirkstoffe mit CEP 03/2.1/Vormischungen Wirkstoff/Hilfsstoff 03/2.1/Zwischenprodukt-Hersteller 03/2.1/Homöopathisch hergestellte Wirkstoffe 03/2.1/Einzureichende Unterlagen 03/2.1/Atypische Wirkstoffe 03/2.1/Angaben zu Herstellern von pflanzlichen Wirkstoffen Bei Ungereimtheiten verfasst Swissmedic eine Beanstandung mit Aufforderung zur Stellungnahme. Je nach Inhalt dieser Stellungnahme wird durch MU ein Verwaltungsmassnahmeverfahren eingeleitet. Es handelt sich dabei um eine sog. Textmarke, siehe vorhergehende Seite oben. Die angegebene Telefonnummer führt zur Telefonzentrale der Swissmedic (Loge) Bei jedem Wirkstoffhersteller ist anzugeben, ob für den Wirkstoff eine eigene Dokumentation, ein Active Substance Master File (ASMF) oder ein Certificate of suitability (CEP) eingereicht wurde. Hier ist die Stamm-Nr. z.b. 2013-015 einzutragen. Vormischungen Wirkstoff/Hilfsstoff werden nur akzeptiert, wenn es der Stabilität oder Sicherheit dient. Bei Notwendigkeit einer Vormischung WS/HS ist der Hersteller anzugeben, welcher den entsprechenden Schritt durchführt. Der Schritt ist zu spezifizieren. Grundsätzlich ist die Situation gemäss Angaben im CTD zu dokumentieren. Die relevanten Herstellschritte in Kap. 5 als Flowchart aufführen. Alle Hersteller von Urtinkturen, ersten Verreibungen, Zwischen- und Endpotenzen sind aufzuführen. Pro beantragten ausländischen Hersteller ist eine FVP Deklaration gemäss Merkblatt GMP- Konformität ausländischer Hersteller von Wirkstoffen und/oder verwendungsfertigen Arzneimitteln Die Anhang Nummer referenziert die entsprechende FVP Deklaration. 3 Bei pharma-atypischen Wirkstoffen (z.b. Paraffin, Kampher, Jod, Harnstoff etc.) bitte das Freitextfeld bei den Herstelltätigkeiten benützen. Die GMP Compliance muss im Teil D der FVP Deklaration dokumentiert werden. Das Merkblatt gibt Auskunft über die erforderlichen Angaben. Prüflabore für Wirkstoffe sind unter Kap. 2.2 aufzuführen 03/2.1/ Hersteller - Adresse 03/2.1/Hersteller - Status 03/2.1/Hersteller - Dokumentationsart (Auswahl- Kästchen) 03/2.1/Hersteller - Herstelltätigkeiten 03/2.1/Hersteller - Art der Dokumentation des Wirkstoffs: Hier ist ein Kreuz bei eigene Dok, ASMF oder CEP zwingend. Eine CEP Nummer RX-CEP 2000-001-rev YY besteht aus einem unveränderlichen Teil, einer Stamm-Nr. (Antragsjahr + chronologische Nummer) und einem variablen Teil (zur Anzeige von renewal und revision eines Zertifikats). Swissmedic benötigt nur die Stamm-Nr. für die Identifikation des Wirkstoffs, also keine Angaben zu renewal oder revision. Hier ist im Dropdown die passende Herstelltätigkeit auszuwählen. Freitext bitte vermeiden: Wirkstoffherstellung alle Schritte 4 Wirkstoffherstellung letzter Schritt inkl. Freigabe 5 Wirkstoffherstellung Teilschritte gemäss Flowchart Wirkstoffherstellung Teilschritte gemäss Freitext Mikronisierung Wirkstoff Sterilisation Wirkstoff (Um)kristallisation Vormischung Wirkstoff/Hilfsstoff Master Cell Bank Working Cell Bank Urtinktur Erste Verreibung Zwischenpotenz(en) Endpotenz 2 Zum Lesen der S den Mauszeiger über dem entsprechenden Feld positionieren. 3 WICHTIG: Nicht alle Herstelltätigkeiten erfordern eine FVP Deklaration, siehe Merkblatt bzw. Fussnoten 4 und 5 4 Die Herstelltätigkeit Wirkstoffherstellung alle Schritte erfordert in jedem Fall eine FVP Deklaration 5 Die Herstelltätigkeit Wirkstoffherstellung letzter Schritt inkl. Freigabe erfordert in jedem Fall eine FVP Deklaration QM-Ident: ZL000_00_037d_MB / V02 / beg, cis / fua / 18.11.2016 2 / 6

04/2.2/Allgemeines 04/2.2/QC Wirkstoff (Drug Substance) 04/2.2/QC Intermediates 04/2.2/QC durch mehrere Labore 04/2.2/QC nur durch ein Labor 04/2.2/Homöop. und anthroposophische Arzneimittel 04/2.2/Einzureichende Unterlagen Umstellung Dokumentation Wirkstoff Die Qualitätskontrolle ist ein Bestandteil der Herstellung und unterliegt ebenfalls den GMP- Bestimmungen. Es sind alle Labore/Firmen (auch Drittlabore!) gemäss Angaben im CTD aufzuführen, die Qualitätskontrollen des Wirkstoffs (Drug Substance) durchführen. Im CTD deklarierte Labors für Prüfungen an Zwischenstufen/ -produkten, sog. Intermediates, sind ebenfalls aufzuführen, NICHT aber IPC-Labors. QC am Fertigprodukt (Drug Product) siehe Kap. 3.3 Die einzelnen Qualitätskontrollen sind eindeutig dem entsprechenden Prüflabor (Hersteller) zuzuweisen. Bei Bedarf sind die Abläufe in Kap. 5 Flowcharts zu dokumentieren. Führt der Hersteller sämtliche Qualitätskontrollen durch, ist Alle einzutragen. Es sind alle Prüflabors ab Prüfung der Ausgangsmaterialien aufzuführen. Keine weiteren Unterlagen notwendig, siehe Merkblatt GMP-Konformität ausländischer Hersteller von Wirkstoffen und/oder verwendungsfertigen Arzneimitteln 04/2.2/ Hersteller - Adresse 04/2.2/Hersteller - Status 04/2.2/Hersteller - Qualitätskontrolle betrifft folgende Prüfungen 04/2.2/Hersteller Prüflabor für 04/2.2/Hersteller - Art der 05/3.1/Allgemeines 05/3.1/Endsterilisation 05/3.1/Verpacker 05/3.1/Herstellschritte zuweisen 05/3.1/Solvens/Diluens 05/3.1/Einzureichende Unterlagen Pro Hersteller ist ein Kreuz zwingend: Alle Physikochemische (Prüfungen) Mikrobiol. (Prüfungen) ohne Sterilitätstest Sterilitätstest Biologische (Prüfungen) Der Begriff "Alle" bedeutet alle Prüfungen gemäss Spezifikationen für Wirkstoff bzw. Fertigprodukt. Die vier aufgezählten Punkte sind eine Auswahl der geläufigsten Prüfungen. Für die Erfassung anderer Prüfungen steht das Freitext-Feld zur Verfügung. Drug Substance Intermediate Drug Substance Zu den hier zu erfassenden Verarbeitungsschritten gehören z.b. Granulieren, Tablettieren, Umhüllen (Befilmen), Lyophilisieren, Abfüllen von Kapseln, Endsterilisieren sowie Primärverpacken von sterilen Präparaten. Sites, welche die Endsterilisation durchführen, sind separat zu erfassen, sofern die Sterilisation durch Bestrahlung, Begasung oder ähnliche Techniken durchgeführt wird. Der Verpacker ist unter 3.2 aufzuführen (Ausnahme: Firmen, welche die Primärverp. von Sterilpräparaten durchführen, sind hier zu erfassen). Die einzelnen Herstellschritte sind eindeutig dem entsprechenden Hersteller zuzuweisen. Bei Bedarf sind die Schritte in Kap. 5 in einem Flowchart zu dokumentieren. Falls zum Fertigprodukt ein Solvens / Diluens gehört, ist dessen Verpacker ebenfalls zu erfassen und in der nachstehenden Tabelle die Tickbox Solvens/Diluens anzukreuzen. Pro beantragten ausländischen Hersteller ist eine FVP Deklaration gemäss Merkblatt GMP- Konformität ausländischer Hersteller von Wirkstoffen und/oder verwendungsfertigen Arzneimitteln Die Anhang Nummer referenziert die entsprechende FVP Deklaration. QM-Ident: ZL000_00_037d_MB / V02 / beg, cis / fua / 18.11.2016 3 / 6

05/3.1/Hersteller - Adresse 05/3.1/Hersteller - Status 05/3.1/Hersteller Solvens / Diluens 05/3.1/Hersteller Herstelltätigkeiten 05/3.1/Hersteller - Art der 06/3.2/Allgemeines 06/3.2/Primärverpacker Sterilprodukte 06/3.2/Mehrere Firmen beteiligt 06/3.2/Verpackung durch nur eine Firma 06/3.2/Solvens/Diluens 1 06/3.2/Solvens/Diluens 2 06/3.2/Einzureichende Unterlagen 06/3.2/Hersteller - Adresse 06/3.2/Hersteller - Status 06/3.2/Hersteller Solvens / Diluens 06/3.2/Hersteller Herstelltätigkeiten 06/3.2/Hersteller - Art der Wenn Primär- und Sekundärverpacker des Solvens/Diluens identisch sind, bitte nur unter 3.1 aufführen. Galenische Herstellung alle Schritte Galenische Herstellung Teilschritte gemäss Flowchart Galenische Herstellung Teilschritte gemäss Freitext Primärverpacken Sterilpräparate Sterilisation Zum Verpacken gehören Primär- und Sekundärverpacken, Etikettieren (sterile Präparate: vgl. Angaben unter 3.1) Primärverpacker von Sterilprodukten sind unter 3.1 aufzuführen Die einzelnen Herstellschritte (Herstelltätigkeiten) sind eindeutig dem entsprechenden Hersteller zuzuweisen. Bei Bedarf sind die Schritte in Kap. 5 in einem Flowchart zu dokumentieren. Führt der Hersteller alle Verpackungsschritte durch, ist Alle Schritte einzutragen. Falls zum Fertigprodukt ein Solvens / Diluens gehört, ist dessen Sekundärverpacker ebenfalls zu erfassen und in der nachstehenden Tabelle die Tickbox Solvens/Diluens anzukreuzen. Wenn Primär- und Sekundärverpacker des Solvens/Diluens identisch sind, bitte nur unter Kap. 3.1 aufführen Pro beantragten ausländischen Hersteller sind die Dokumente gemäss Merkblatt GMP-Konformität ausländischer Hersteller von Wirkstoffen und/oder verwendungsfertigen Arzneimitteln Wenn Primär- und Sekundärverpacker des Solvens/Diluens identisch sind, bitte nur unter 3.1 aufführen. Primärverpacken Sekundärverpacken Alle Schritte QM-Ident: ZL000_00_037d_MB / V02 / beg, cis / fua / 18.11.2016 4 / 6

07/3.3/GMP-Bestimmungen 07/3.3/Welche Labore/Firmen 07/3.3/Solvens/Diluens 07/3.3/Prüfungen zuweisen 07/3.3/Einzureichende Unterlagen 07/3.3/Hersteller - Adresse 07/3.3/Hersteller - Status 07/3.3/Hersteller - Qualitätskontrolle betrifft folgende Prüfungen 07/3.3/Hersteller Solvens / Diluens 07/3.3/Hersteller Prüflabor für 07/3.3/Hersteller - Art der 08/3.4/ Chargenzertifikat 08/3.4/Freigabe einer Charge 08/3.4/Beteiligte Labore / Firmen 08/3.4/Solvens/Diluens 08/3.4/Einzureichende Unterlagen 08/3.4/Hersteller - Adresse 08/3.4/Hersteller - Status Die Qualitätskontrolle ist ein Bestandteil der Herstellung und unterliegt ebenfalls den GMP- Bestimmungen. Alle Labore/Firmen (auch Drittlabore!) gemäss Angaben im CTD aufzuführen, welche Qualitätskontrollen des Fertigarzneimittels (Drug Product) durchführen. Im CTD deklarierte Labors für Prüfungen an Zwischenstufen/ -produkten, sog. Intermediates, sind ebenfalls aufzuführen, NICHT aber IPC-Labors. QC am Wirkstoff (Drug Substance) siehe Kap. 2.2 Falls zum Fertigprodukt ein Solvens / Diluens gehört, ist/sind das/die entsprechende(n) Prüflabor(e) zu erfassen und in der nachstehenden Tabelle die Tickbox Solvens/Diluens anzukreuzen. Die einzelnen Qualitätskontrollen sind eindeutig dem entsprechenden Prüflabor (Hersteller) zuzuweisen. Führt der Hersteller sämtliche Qualitätskontrollen durch, ist Alle Prüfungen einzutragen. Bei Bedarf sind die Abläufe in Kap. 5 in einem Flowchart zu dokumentieren. Pro beantragten ausländischen Hersteller sind die Dokumente gemäss Merkblatt GMP-Konformität ausländischer Hersteller von Wirkstoffen und/oder verwendungsfertigen Arzneimitteln Pro Hersteller ist ein Kreuz zwingend: Alle Physikochemische (Prüfungen) Mikrobiol. (Prüfungen) ohne Sterilitätstest Sterilitätstest Biologische (Prüfungen) Der Begriff "Alle" bedeutet alle Prüfungen gemäss Spezifikationen für Wirkstoff bzw. Fertigprodukt. Die vier aufgezählten Punkte sind eine Auswahl der geläufigsten Prüfungen. Für die Erfassung anderer Prüfungen steht das Freitext-Feld zur Verfügung. Wenn Primär- und Sekundärverpacker des Solvens/Diluens identisch sind, bitte nur unter 3.1 aufführen. Drug Product Intermediate Drug Product Dieses bestätigt, dass eine Charge eines verwendungsfertigen Arzneimittels der Zulassung entspricht und GMP-konform hergestellt wurde. Grundlage für den Entscheid über die Freigabe einer Charge für den Schweizer Markt ist das Chargenzertifikat (die Marktfreigabe erfolgt durch die Zulassungsinhaberin, siehe Seite 1 dieses Formulars) Es sind sämtliche an der Chargenfreigabe beteiligten Labore/Firmen aufzuführen. Bei Bedarf sind die Abläufe in Kap. 5 in einem Flowchart zu dokumentieren. Falls zum Fertigprodukt ein Solvens / Diluens gehört, sind die an der Chargenfreigabe beteiligten Labors/Firmen ebenfalls zu erfassen und in der nachstehenden Tabelle die Tickbox Solvens/Diluens anzukreuzen. Pro beantragten ausländischen Hersteller sind die Dokumente gemäss Merkblatt GMP-Konformität ausländischer Hersteller von Wirkstoffen und/oder verwendungsfertigen Arzneimitteln QM-Ident: ZL000_00_037d_MB / V02 / beg, cis / fua / 18.11.2016 5 / 6

08/3.4/Hersteller Solvens / Diluens 08/3.4/Hersteller - Freigabestufe 08/3.4/Hersteller - Art der 09/4./Liste Co-Marketing- Arzneimittel 10/5./Flowcharts 10/5.1/Flowchart(s) Drug Substance 10/5.2/Flowchart(s) QC Drug Substance 10/5.4/Flowchart(s) Verpackung/Verpacker 10/5.5/Flowchart(s) QC Drug Product/ 10/5.6/Flowchart(s) Chargenfreigabe 11/6./Ergänzungen / Bemerkungen / Anderes Falls zum Fertigprodukt ein Solvens / Diluens gehört, sind die an der Chargenfreigabe beteiligten Labore/Firmen zu erfassen und in der nachstehenden Tabelle die Tickbox Solvens/Diluens anzukreuzen. Z.B. Chargenfreigabe Lohnhersteller: Hier bitte den entsprechenden Freitext eingegeben. Für die Marktfreigabe CH ist immer die FVP der Zulassungsinhaberin verantwortlich. Mit dieser Liste bestätigt die Firma, dass die betroffenen ZI durch diese auch informiert sind Falls zur Darstellung komplexer Herstellsituationen Flowcharts verwendet werden, fügen Sie diese bitte im zutreffenden Unterkapitel ein und beachten Sie die Anweisungen unter Allgemeine Bemerkungen auf Seite 1 dieses Formulars. Beinhaltet die Flowcharts zur Herstellung des Wirkstoffs mit seinen Zwischenprodukten, wenn diese durch verschiedene Hersteller hergestellt werden Beinhaltet die Flowcharts zur QC des Wirkstoffs mit seinen Zwischenprodukten, wenn diese Kontrollen durch verschiedene Hersteller hergestellt werden Beinhaltet die Flowcharts zur Herstellung des Fertigarzneimittels mit den relevanten Verpackungsschritten, wenn diese durch verschiedene Hersteller durchgeführt werden Beinhaltet die Flowcharts zur QC des Fertigarzneimittels mit den relevanten Prüf- und Freigabeschritten, wenn diese durch verschiedene Hersteller hergestellt werden Beinhaltet die Flowcharts zur Chargenfreigabe des Fertigarzneimittels mit den relevanten Zertifikaten, wenn diese durch verschiedene Hersteller erstellt werden Hier können zu einzelnen Kapiteln (bitte referenzieren) Einträge gemacht werden, welche im entsprechend Kapitel keinen Platz haben QM-Ident: ZL000_00_037d_MB / V02 / beg, cis / fua / 18.11.2016 6 / 6

shistorie Version Gültig und verbindlich ab Ohne Versionsänderung angepasst Beschreibung, Bemerkung (durch Autor/in erstellt) 02 18.11.16 Bisher hervorgehobene Texte sind nun normal formatiert 02/1./Grund der Einreichung, Korrektur eingefügt 03/2.1/Hersteller-Dokumentationsart : Ergänzt Fussnote 3 korrigiert 04/2.2/Hersteller Qualitätskontrolle betrifft folgende Prüfungen: Alle erklärt 07/3.3/Hersteller - Qualitätskontrolle betrifft folgende Prüfungen: Alle erklärt 30.08.16 Am Anfang einen generellen Hinweis für die Verwendung der Textmarken eingefügt 01 25.07.16 Neues Dokument beg Visum (Kürzel) Autor/in beg beg QM-Ident: ZL000_00_037d_MB