"Die Siegmündung: Erfordernis und Realität scheitert die WRRL an der Kommunalpolitik?" Photo: Brigitte Feldmann Dipl.-Ing. Achim Baumgartner, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Sprecher Kreisgruppe Rhein-Sieg-Kreis
Internationale Bedeutung der Siegmündung für den Rhein:
IKSR: Besondere Bedeutung besitzt die Siegmündung im Rückstauraum des Rheines mit naturnahen Komplexen aus Auwald, Altarmen, z. T. artenreichem Grünland... Sie wird deshalb als besonders wertvoller Schwerpunktraum 'Siegmündung' eingestuft.
Rhein Winterdeich Sieg
Entwicklungspotential "dynamische Aue" 1000 900 800 920 ha (?) 700 Aue zwischen den Deichen ha 600 500 670 ha (FFH Gebiet 565 ha) potentiell mögliche Aue 400 300 200 100 0
FFH-Gebiet Siegmündung, FFH-Gebiet Fischschutzzone Rhein
FFH-Meldebogen Siegmündung DE 5208-301 Die Siegaue als strukturreiche Flußauenlandschaft mit Altgewässern und Auwaldrestflächen ist vor allem für Wasserund Watvögel als Brut-, Rast-, Nahrungs-, Durchzugs- und Überwinterungsbiotop von landesweiter Bedeutung. Hinzu kommen landesweit bedeutsame Bestände von Fischarten der FFH-Richtlinie: Groppe, Bach- und Flußneunauge sowie Bitterling. Die Altwässer und die Restbestände der Weichholz- Auwälder sind für den Naturraum Köln-Bonner-Rheinebene typische und inzwischen sehr seltene FFH-Lebensräume. Die Siegmündung gilt geomorphologisch als die am besten ausgebildete Flußmündung des mittleren Rheintales mit naturnaher Überflutungsdynamik. Der besondere Wert der Siegaue als Rast- und Überwinterungsgebiet wird durch hochgradig gefährdete Vogelarten wie z.b. Gänsesäger und Zwergsäger unterstrichen. Aber: durchweg miserable Erhaltungszustände ( C ) im Gebiet!!!
Größte Defizite im FFH-Gebiet selbst (alles C); Defizite in allen Bereichen: Population, Erhaltung, Isolation, Größe Viel zu geringe Flächengröße der FFH-LRT ( unter 1 bis max. 5%!) extreme Störintensität (typische Arten und melderelevante Arten fehlen ganz oder sind nur mit wenigen Brutpaaren vertreten!) viel zu wenig, zu fragmentierter Wald, zu wenig Röhricht Große landesweite Bedeutung für hochdefizitäre und rare FFH-LRT und Arten: Hartholzaue, Feuchte Hochstaudenfluren, Schlammbänke; Schwarzmilan, Löffelente, Knäck- und Krickente, Pirol, Blaukehlchen, Grauspecht, Flussuferläufer (kein BV!), (Fischotter) Zur Lösung erforderlich: Maximal mögliche Anhebung der Flächengrößen der hochdefizitären FFH-LRT Erhebliche Minderung der Störungen Deutliche Mehrung von Auwald und Hochstaudenfluren
Hartholzauenwälder, Eichen-Ulmen-Eschen-Mischwälder (91F0) NRW (atlantisch): 195 ha (!), 0 ha A, 66 ha B, 121 ha C, Zukunftsaussichten: weniger gut 50 ha mehr (Ackerflächen!) vergrößern Gebietsfläche im gesamten atlantischen NRW um 25%! Kartenquelle: LANUV
Wenigstens: Erweiterung des Entwicklungskorridors und Einbeziehung der Ackerflächen in das Konzept
WRRL / FFH Gemeinsame Zielsetzung der Richtlinien (Nach Artikel 4 c der WRRL setzen Schutzgebiete den Handlungsrahmen) Maßnahmenkonzepte (MAKOe) nach Artikel 6 (1) FFH-RL fehlen, Regionalgespräche verweisen auf WRRL-Projekte extreme FFH-Defizite an der Sieg ( alles C ) gemeinsames Thema WRRL / FFH mit landesweiter Bedeutung: Hartholzaue / Weichholzaue WRRL-Maßnahmen dürfen FFH-Ziele nicht unterlaufen
Umsetzungsfahrplan Rhein-Hauptlauf PE_RHE_1500 Stand 2012
Überlagerung Umsetzungsfahrplan Sieg Hauptlauf PE_SIE_1000 Stand 2012 / aktuelle Planung Kartenquelle:
Entwicklungspotential "dynamische Aue" 1000 900 800 920 ha (?) ha 700 600 500 670 ha (FFH Gebiet 565 ha) aktuell geplanter Entwicklungskorridor Aue zwischen den Deichen potentiell mögliche Aue 400 300 200 19% 100 178 ha = 19 % bzw. 27 % von 670 bzw. 920 ha 0 Da ist die Abwägung schief gelaufen...
Landwirtschaftliche Betroffenheiten mit langen Umstellungszeiten nicht größer als bei anderen Infrastruktur- Bauprojekten und dort STETS zumutbar! Die Ortsumgehungen und Autobahnerweiterungen im Umfeld werden alle gebaut... Flächenbereitstellung beim Straßenbau ja, bei der Auenrenaturierung nein WRRL-Abwägung / Mitteleffizienz im FFH-Gebiet und NSG: Bereits erfolgte Auen-Verluste in der Vergangenheit; ohnehin nur noch eine Restaue des Urbestandes verfügbar! Winterdeich-Variante wäre schon Schmalspurverfahren Sehr hohe WRRL-Bedeutung für den Rhein (pot. Strahlursprung), in NRW kein alternativer Mündungsstandort; Hartholz und Weichholzaue Sehr hohes, landesweit bedeutsames Potential für FFH-LRT und bedrohte Arten, Entwicklungsgebot! (dazu notwendig: Entstörung, große Flächen, Stopp der Eutrophierung) versus auenbedingt kaum benutzbare Freizeiteinrichtungen Ersatzbauten wurden angeboten und abgelehnt. Mindestens acht Sportplätze allein in Sankt Augustin Verlust einiger Erholungswege keine negative wirtschaftliche Bedeutung, Ersatz durch Qualitätssteigerung und Umwelterlebnis
Neubau Rheindeich Langel Ausbau der Naturschule Aggerbogen als techischer Polder Neubau Aggerdeich auf alter Trasse Rückbau Aggerwehr scheitert Retentionsraum Müllekoven scheitert, neuer Deich auf alter Trasse Retentionsraum Kaldauen scheitert Retentionraum Bülgenauel scheitert Retentionsräume Hoppengarten + Wilberhofen scheitern Planung einer neuen Radbrücke Neubau einer Brücke im Entwicklungskorridor (Pleisbach) Retentionsraum Stoßdorf scheitert Retentionsraum Buisdorf scheitert, GE-Fläche Alter Keller wird sogar ausgebaut, neuer Deich auf alter Trasse WKA Unkelmühle bleibt im Betrieb Retentionsraum Weldergoven scheitert B 478 bleibt Dammlage Totholzeinbau Röcklingen scheitert Gewerbebrache Rosbach wird NICHT der Aue zugeschlagen Durchweg: fehlende Konzepte zur Vermeidung von Niederschlagswasser aus Siedlungen
Wo bleibt die Verantwortung der Kommunen? WRRL Artikel 4 Die Mitgliedsstaaten schützen, verbessern und sanieren alle Oberflächenwasserkörper mit dem Ziel einen guten ökologischen Zustand der Oberflächengewässer zu erreichen. 2 (3) BNatSchG: Die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind zu verwirklichen, soweit es im Einzelfall möglich, erforderlich und unter Abwägung aller sich aus 1 Absatz 1 ergebenden Anforderungen untereinander und gegen die sonstigen Anforderungen der Allgemeinheit an Natur und Landschaft angemessen ist. Artikel 28 (2) GG: Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. - Anwendung der Gesetze - Begründungszwang / Schutz vor politischer Willkür - objektive Gewichtung der Belange beim Ermessen und Abwägen
Scheitert die WRRL an der Kommunalpolitik? Kommunen sind keine Mitakteure, sondern Bremsklötze Breite Konzepte (z. B. Niederschlagswasservorsorge) über kommunale Satzungen fehlen ganz! WRRL und FFH sind in keiner Weise aufeinander eingespielt Defizit der Kreise, MAKOe fehlen Weiterreichender FFH-Schutz scheitert noch schneller an den Kommunen als WRRL-Umsetzung WRRL und FFH sind endlich als Grenzen (z. B. 40 VwVerfG) ernst zu nehmen und als verpflichtende Aufgaben anzuerkennen und durchzusetzen
Für die Sieg ist die Antwort eindeutig: Die Sieg ist in NRW eine einmalige Chance zur Gewässerrenaturierung einer ganzen Flussmündung am Rhein! Rechtsmittel zur Umsetzung bestehen (WRRL und FFH-RL). Allein die Umsetzung bleibt, aus vorwiegend kommunalpolitischen Erwägungen, stecken. Ackerflächen in der Aue und nur 19% Entwicklungskorridor sind keine angemessene Lösung!