Einnahmen gruppen 73 Durchführung des Investitionsprogramms des Bundes "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2008-2013 119 73 270 Zinseinnahmen aus nicht zweckentsprechend 0,0 a) 0,0 0,0 verwendeten Zuweisungen/Zuschüssen 334 73 270 Zuweisungen für Investitionen 0,0 a) 0,0 0,0 65.188,2 b) 56.894,8 c) Erläuterung: Vgl. Vermerk und Erläuterungen bei Tit.Gr. 73 - Ausgaben Summe gruppe 73 0,0 a) 0,0 0,0 74 Durchführung des Investitionsprogramms des Bundes "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2013-2014 119 74 270 Zinseinnahmen aus nicht zweckentsprechend 0,0 a) 0,0 0,0 verwendeten Zuweisungen/Zuschüssen 334 74 270 Zuweisungen für Investitionen 0,0 a) 0,0 0,0 17.426,5 b) Erläuterung: Vgl. Vermerk und Erläuterungen bei Tit.Gr. 74 - Ausgaben. Summe gruppe 74 0,0 a) 0,0 0,0 75 Durchführung des Investitionsprogramms des Bundes "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2015-2018 119 75 N 270 Zinseinnahmen aus nicht zweckentsprechend 0,0 a) 0,0 0,0 verwendeten Zuweisungen/Zuschüssen 334 75 N 270 Zuweisungen für Investitionen 0,0 a) 0,0 0,0 Erläuterung: Vgl. Vermerk und Erläuterungen bei Tit.Gr. 75 - Ausgaben. Summe gruppe 75 0,0 a) 0,0 0,0-162-
79 Investive Maßnahmen in der Kleinkindbetreuung 119 79 N 270 Rückflüsse von Landeszuschüssen 0,0 a) 0,0 0,0 Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 79 - Ausgaben. Summe gruppe 79 0,0 a) 0,0 0,0 82 Frühkindliche Fördermaßnahmen im vorschulischen Bereich 111 82 112 Gebühren, sonstige Entgelte aus dem Konzept 0,0 a) 0,0 0,0 Schulreifes Kind 36,5 c) Erläuterung: Vgl. Vermerk und Erläuterungen bei Tit.Gr. 82 - Ausgaben. Summe gruppe 82 0,0 a) 0,0 0,0 Gesamteinnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 684 01 270 Zuschuss an den Landesverband der Tagesmütter- 215,1 a) 220,1 220,1 Vereine Baden-Württemberg e.v. 232,4 b) 212,4 c) Die Mittel sind übertragbar. Erläuterung: Veranschlagt sind: Tsd. EUR 1. Zuschuss an den Landesverband der Tagesmütter-Vereine Baden- 90,4 Württemberg e. V. 2. Zuschuss an den Landesverband der Tagesmütter-Vereine Baden- 129,7 Württemberg e. V. für die Unterstützung, Koordinierung und landesweite Organisation von Qualifizierungsmaßnahmen zus. 220,1-163-
685 01 129 Pauschale Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche 0,0 a) 0,0 0,0 für das Kopieren von Noten und 303,3 b) Liedtexten in Kindertageseinrichtungen Ausgaben sind zulässig in Höhe der Einsparungen bei Kap. 1205 Tit. 613 72A. Die Mittel sind übertragbar. Erläuterung: Nach dem Urheberrechtsgesetz ( 53 Abs. 4 UrhG) ist die Vervielfältigung von graphischen Aufzeichnungen von Werken der Musik (Noten und Liedtexten) stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig. Das Land Baden- Württemberg beabsichtigt den Abschluss eines Pauschalvertrags mit den Verwertungsgesellschaften GEMA und VG Musikedition, damit in Kindertageseinrichtungen der Abschluss einzelner Lizenzverträge entbehrlich wird. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich jährlich auf rd. 305 Tsd. Euro. Dieser Betrag wird bei Kap. 1205 Tit. 613 72A eingespart. Zwischensumme Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 215,1 a) 220,1 220,1 gruppen Innerhalb der einzelnen gruppen sind die Gruppentitel gegenseitig deckungsfähig. 70 Förderung der Kindertagespflege Die Mittel sind übertragbar. 547 70 N 270 Zertifizierung und Vergabe des Gütesiegels an 0,0 a) 54,6 54,6 Anbieter von Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen Erläuterung: Übertragen von Tit. 681 70 54,6 Tsd. EUR. Dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg werden Kosten für die Zertifizierung und Vergabe des Gütesiegels an Anbieter von Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen erstattet. 681 70 270 Zuschüsse zur Förderung der Kindertagespflege 3.654,6 a) 2.300,0 2.300,0 2.288,1 b) 2.266,7 c) Erläuterung: Übertragen nach Tit. 547 70 54,6 Tsd. EUR. Die Mittel sind zur Förderung der Kindertagespflege, deren Durchführung in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zur Kindertagespflege vom 12. Dezember 2013 (K.u.U. 2014, S. 33; GABl. 2013, S. 650) geregelt ist, bestimmt. Die Zuschüsse für die Betriebsausgabenförderung der Kleinkindbetreuung werden seit dem Jahr 2009 über das FAG abgewickelt. Summe gruppe 70 3.654,6 a) 2.354,6 2.354,6-164-
73 Durchführung des Investitionsprogramms des Bundes "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2008-2013 Ausgaben sind in Höhe der Einnahmen bei Tit.Gr. 73 zulässig. Die Haushaltsermächtigungen können nach Maßgabe der vom Bund im Rahmen von Artikel 2 der Bund-Länder- Verwaltungsvereinbarung Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2008-2013 zugesagten Mittel in Anspruch genommen werden. Erläuterung: Zur Weiterleitung der Bundeszuschüsse aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2008-2013. Auf Baden-Württemberg entfallen insgesamt rd. 297.000,0 Tsd. EUR. Mittel können bis zum 31. März 2015 beim Bund abgerufen werden. 429 73 270 Personalaufwand 0,0 a) 0,0 0,0 534 73 270 Dienstleistungen Dritter u. dgl. 0,0 a) 0,0 0,0 547 73 270 Sonstige sächliche Ausgaben 0,0 a) 0,0 0,0 631 73 270 Rückzahlung nicht verbrauchter Bundesmittel 0,0 a) 0,0 0,0 883 73 270 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und 0,0 a) 0,0 0,0 Gemeindeverbände 39.371,2 b) 29.940,6 c) 893 73 270 Zuschüsse für Investitionen an sonstige Träger 0,0 a) 0,0 0,0 25.817,1 b) 26.952,3 c) Summe gruppe 73 0,0 a) 0,0 0,0-165-
74 Durchführung des Investitionsprogramms des Bundes "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2013-2014 Ausgaben sind in Höhe der Einnahmen bei Tit. Gr. 74 zulässig. Darüber hinaus sind Mehrausgaben bis zur Höhe des vom Bund normierten Verfügungsrahmens zulässig und wie ein Vorgriff nachzuweisen. In diesem Rahmen können auch Verpflichtungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre eingegangen werden. Erläuterung: Zur Weiterleitung der Bundeszuschüsse aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2013-2014. Der Bund stellt Baden- Württemberg insgesamt rd. 78.200,0 Tsd. EUR zur Verfügung. Mittel können bis zum 31. Oktober 2016 beim Bund abgerufen werden. 429 74 270 Personalaufwand 0,0 a) 0,0 0,0 534 74 270 Dienstleistungen Dritter u. dgl. 0,0 a) 0,0 0,0 547 74 270 Sonstige sächliche Ausgaben 0,0 a) 0,0 0,0 631 74 270 Rückzahlung nicht verbrauchter Bundesmittel 0,0 a) 0,0 0,0 883 74 270 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und 0,0 a) 0,0 0,0 Gemeindeverbände 6.946,2 b) 893 74 270 Zuschüsse für Investitionen an sonstige Träger 0,0 a) 0,0 0,0 10.480,3 b) Summe gruppe 74 0,0 a) 0,0 0,0-166-
75 Durchführung des Investitionsprogramms des Bundes "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2015-2018 Ausgaben sind in Höhe der Einnahmen bei Tit. Gr. 75 zulässig. Darüber hinaus sind Mehrausgaben bis zur Höhe des vom Bund normierten Verfügungsrahmens zulässig und wie ein Vorgriff nachzuweisen. In diesem Rahmen können auch Verpflichtungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre eingegangen werden. Erläuterung: Zur Weiterleitung der Bundeszuschüsse aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2015-2018. Der Bund stellt Baden- Württemberg voraussichtlich insgesamt rd. 73.800,0 Tsd. EUR zur Verfügung. Mittel können bis zum 31. Dezember 2018 beim Bund abgerufen werden. 429 75 N 270 Personalaufwand 0,0 a) 0,0 0,0 534 75 N 270 Dienstleistungen Dritter u. dgl. 0,0 a) 0,0 0,0 547 75 N 270 Sonstige sächliche Ausgaben 0,0 a) 0,0 0,0 631 75 N 270 Rückzahlung nicht verbrauchter Bundesmittel 0,0 a) 0,0 0,0 883 75 N 270 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und 0,0 a) 0,0 0,0 Gemeindeverbände 893 75 N 270 Zuschüsse für Investitionen an sonstige Träger 0,0 a) 0,0 0,0 Summe gruppe 75 0,0 a) 0,0 0,0-167-
79 Investive Maßnahmen in der Kleinkindbetreuung Die Mittel sind übertragbar. Mehrausgaben sind in der Höhe der Einnahmen bei Tit. 119 79 zulässig. 883 79 N 270 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und 0,0 a) 25.000,0 0,0 Gemeindeverbände 893 79 N 270 Zuschüsse für Investitionen an sonstige Träger 0,0 a) 25.000,0 0,0 Summe gruppe 79 0,0 a) 50.000,0 0,0 82 Frühkindliche Fördermaßnahmen im vorschulischen Bereich Die Mittel sind übertragbar. Mehrausgaben sind bis zur Höhe von Einsparungen durch die zusätzliche Nichtbesetzung von bis zu 900 Lehrerstellen bei den Kapiteln 0405 bis 0420 jeweils Tit. 422 01 und 428 01 zulässig. Ausgaben können innerhalb des Haushaltsjahres auch vor der kassenmäßigen Einsparung geleistet werden. Die Ausgabeermächtigung erhöht sich um die Einnahmen bei Tit. 111 82. Erläuterung: Die grundlegende Sprachbildung und Sprachförderung für alle Kinder ist Teil des Bildungsauftrags des Kindergartens. Die Sprachkompetenz aller Kinder wird durch eine ganzheitlich ausgerichtete Sprachbildung, Sprachentwicklungsbegleitung und Sprachförderung während der gesamten Kindergartenzeit gefördert. Um einen eventuellen Förderbedarf für einen optimalen Schulstart und eine gelingende Schulkarriere aller Kinder festzustellen und ggf. eine gezielte Sprachförderung durchführen zu können, ist vorauslaufend eine vertiefte Sprachstandsdiagnose durchzuführen. Haben Kinder intensiven Sprachförderbedarf, kann ihnen über die gesamte Kindergartenzeit eine zusätzliche Sprachförderung auf Basis der Verwaltungsvorschrift "Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf" (SPATZ) zu Teil werden. Für Kinder aus Zuwanderer- und Flüchtlingsfamilien ist eine besondere Sprachförderung vorgesehen. Darüber hinaus werden derzeit weitere Förderansätze auf Basis des Konzepts Schulreifes Kind einschließlich der damit verbundenen Bildungshäuser erprobt. Nach Abschluss der Erprobungsphase soll aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse über die endgültige Gestaltung und Finanzierung dieses Angebots entschieden werden. 427 82 114 Vergütungen für Hilfsunterricht und Lehraufträge 0,0 a) 0,0 0,0-1,4 b) 1.505,6 c) 429 82 154 Nicht aufteilbare Personalausgaben 0,0 a) 0,0 0,0 18,7 c) 527 82 112 Dienstreisen 0,0 a) 0,0 0,0 39,6 b) 43,0 c) -168-
547 82 112 Weiterer Sachaufwand 0,0 a) 0,0 0,0 1.363,9 b) 1.526,8 c) 633 82 112 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 0,0 a) 0,0 0,0 9.614,4 b) 474,7 c) Erläuterung: Die Verpflichtungsermächtigung bei Tit. 684 82 kann auch hier in Anspruch genommen werden. 684 82 112 Zuschüsse an sonstige Träger 10.670,0 a) 27.570,0 28.870,0 9.080,7 b) 509,0 c) Das Eingehen von Verpflichtungen entsprechend der Verpflichtungsermächtigung setzt voraus, dass die Nichtbesetzung von Lehrerstellen im Umfang der nicht durch Haushaltsmittel abgedeckten Vorbelastung sichergestellt ist. 2015 2016 Tsd. EUR Tsd. EUR Verpflichtungsermächtigung 23.000,0 25.000,0 Davon zur Zahlung fällig im Haushaltsjahr 2016...bis zu 23.000,0 0,0 Haushaltsjahr 2017...bis zu 0,0 25.000,0 Erläuterung: Die Verpflichtungsermächtigung bei Tit. 684 82 kann auch bei Tit. 633 82 in Anspruch genommen werden. Die etatisierten Mittel und die Verpflichtungsermächtigung dienen zum Eingehen von rechtsverbindlichen Bewilligungen von Sprachfördermaßnahmen für Vorschulkinder für das vom Haushaltsjahr abweichende Kindergartenjahr. Zusätzliche Mittel i. H. v. 4.000,0 Tsd. EUR sind zur Verbesserung der SPATZ- Förderung vorgesehen. Für rund 1.600 Kinder aus Zuwanderer- und Flüchtlingsfamilien im vorschulischen Bereich, die keine Deutschkenntnisse haben, sind zusätzliche Mittel i. H. v. 1.200,0 Tsd. EUR für Betreuung, Förderung und sprachliche Unterstützungsmaßnahmen veranschlagt. Zur Reduzierung der Monetarisierung (zusätzliche Nichtbesetzung von Lehrerstellen) bei den Kapiteln 0405 bis 0420 jeweils Tit. 422 01 und 428 01 werden weitere Mittel im Umfang von 11.700,0 Tsd. EUR in 2015 und 13.000,0 Tsd. EUR in 2016 veranschlagt. Hierdurch frei werdende Deputate werden für Vorbereitungsklassen und Vorbereitungskurse an allen allgemein bildenden Schulen und beruflichen Schulen im Zusammenhang mit steigenden Zahlen bei Flüchtlingen und Zuwanderern eingesetzt. 981 82 890 Haushaltstechnische Verrechnung der Mehrausgaben 0,0 a) 0,0 0,0 aufgrund der Sprachstandsdiagnose 758,1 b) Erläuterung: Ausgaben zur Durchführung der vorauslaufenden vertieften Sprachstandsdiagnose. Vgl. Kap. 0913 Tit. 381 01, 422 05 und 428 05 sowie Kap. 0304 Tit. 381 01 und 682 03. Summe gruppe 82 10.670,0 a) 27.570,0 28.870,0 Gesamtausgaben 14.539,7 a) 80.144,7 31.444,7-169-
Abschluss Kapitel 0439 Gesamteinnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 Sächliche Verwaltungsausgaben 0,0 a) 54,6 54,6 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 14.539,7 a) 30.090,1 31.390,1 Ausgaben für Investitionen 0,0 a) 50.000,0 0,0 Gesamtausgaben 14.539,7 a) 80.144,7 31.444,7 Kapitel 0439 Zuschuss 14.539,7 a) 80.144,7 31.444,7-170-