Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1405 Bildungsplanung und überregionale Angelegenheiten

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1 Einnahmen Verwaltungseinnahmen Rückflüsse von Landeszuschüssen 0,0 a) 0,0 Erläuterung: Verbuchungsstelle für diejenigen Rückflüsse aus Landeszuwendungen, die nicht nach 35 LHO und den VV hierzu von den entsprechenden Ausgabetiteln abgesetzt werden können. Die Höhe der Rückzahlungen ist noch nicht bekannt Vermischte Einnahmen 0,0 a) 0,0 Zwischensumme Verwaltungseinnahmen 0,0 a) 0,0 Übrige Einnahmen Zuweisungen des Bundes zur Förderung von Modell- 213,0 a) 213,0 versuchen 143,6 b) Erläuterung: Veranschlagt sind die zu erwartenden Bundeszuwendungen an den 2004 entstehenden Kosten für die Modellversuche im Hochschulbereich. Vgl. Tit.Gr. 92. Zwischensumme Übrige Einnahmen 213,0 a) 213,0 Gesamteinnahmen 213,0 a) 213,0 33

2 Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse Anteil an den Kosten des Sekretariats der 2.398,5 a) 2.430,0 Kultusministerkonferenz und der gemeinsam 2.316,8 b) finanzierten Einrichtungen 2.248,5 c) Erläuterung: Die Länder der Bundesrepublik Deutschland haben am 20. Juni 1959 in Kiel eine Vereinbarung über das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen. Die neuen Bundesländer wurden mit Unterzeichnung des Beitrittsabkommens am 23./25. Oktober 1991 in dieses Abkommen einbezogen. Auf Grund dieser Vereinbarung hat das Land Berlin eine Dienststelle als Sekretariat der Kultusministerkonferenz zur Verfügung gestellt. Der Haushaltsvoranschlag des Sekretariats wird von der Kultusministerkonferenz aufgestellt. Er bedarf der Zustimmung der Finanzminister der Länder mit Zwei-Drittel-Mehrheit. Die Länder sind verpflichtet, dem Land Berlin den rechnungsmäßigen Zuschussbetrag anteilmäßig zu erstatten. Die Anteile werden nach dem Königsteiner Schlüssel berechnet. Nach den Beschlüssen der 45. Amtschefkonferenz vom 28./29. April 1977 und der Finanzministerkonferenz vom 30. Juni 1977 sind ab dem Haushaltsjahr 1978 alle von den Ländern gemeinsam finanzierten Einrichtungen, die nicht in der Ausführungsvereinbarung Forschungseinrichtungen enthalten sind, im Haushaltsplan des Sekretariats der KMK zu veranschlagen. In Vollzug der vorgenannten Beschlüsse sind die Anteile des Landes Baden- Württemberg an den Kosten des Sekretariats der KMK sowie der gemeinsam finanzierten Einrichtungen außerhalb der Ausführungsvereinbarung Forschungseinrichtungen mit folgenden Ausnahmen bei Kap Tit zu veranschlagen: Anteil an den Kosten des Deutschen Komitees für den Europäischen Schultag, Bonn, veranschlagt bei Kap Tit Der Sitzlandanteil des Landes Baden-Württemberg an der Hochschule für Jüdische Studien, Heidelberg, ist bei Tit veranschlagt (vgl. Erläuterungen zu Tit ). Der Zuwendungsbedarf setzt sich im einzelnen wie folgt zusammen: Gesamt- Zuwendungen Tsd. EUR Anteil des Landes (MWK) Tsd. EUR I. Sekretariat der KMK u. a. mit Pädagogischer Austauschdienst, Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen und Zentralstelle für Normungsfragen und Wirtschaftlichkeit im Bildungswesen, Akkreditierungsrat , ,4 II. Gemeinsam finanzierte Einrichtungen 1. Heinrich-Heine-Haus in der Cité Internationale in Paris - Wohnheimplätze und Tutorenstellen - (Zuwendungsempfänger: Deutscher Akademischer Austauschdienst, (DAAD), Bad Godesberg 46,0 5,8 2. Leo-Baeck-Institut of Jews from Germany Jerusalem - London - New York (Zuwendungsempfänger: Förderungsgesellschaft des Leo-Baeck-Instituts, Frankfurt/Main) 87,0 10,9 3. Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD), Bad Godesberg 103,0 12,9 4. Deutsche Künstlerhilfe, Bonn 925,0 116,1 5. Stiftung Kuratorium Junger Deutscher Film, Wiesbaden 896,0 112,5 6. Hochschule für Jüdische Studien, Heidelberg (ohne Sitzlandanteil) 783,1 98,3 7. Deutsches Poleninstitut e. V. Darmstadt 283,3 35,6 8. Gesellschaft für deutsche Sprache, Wiesbaden 290,1 36,4 9. Forschungsstelle Osteuropa, Bremen 438,8 55,1 zus. II ,3 483,6 I. und II. insgesamt: , ,0 34

3 Zuschuss für die Hochschule für Jüdische 296,5 a) 261,1 Studien, Heidelberg 296,5 b) 259,2 c) Erläuterung: Träger der Hochschule für Jüdische Studien, Heidelberg ist der Zentralrat der Juden in Deutschland. Die Hochschule dient als Ausbildungsstätte für Jüdische Religionslehrer, Kantoren und den Rabbinernachwuchs. Die KMK und die FMK haben am 29. September 1978 bzw. 22. März 1979 einer gemeinsamen Finanzierung der laufenden Aufwendungen einschließlich der Erstausstattung zugestimmt. Nach dem Finanzierungsschlüssel haben der Träger 30 % und die Länder 70 % der Aufwendungen zu tragen. Von den Länderaufwendungen trägt das Land Baden-Württemberg einen Sitzlandanteil von 25 %; die restlichen Länderaufwendungen werden von allen Ländern nach dem sog. Königsteiner Schlüssel getragen und über den Haushalt des Sekretariats der KMK abgewickelt. Veranschlagt ist hier der Sitzlandanteil. Der Anteil des Landes Baden-Württemberg nach dem Königsteiner Schlüssel ist bei Tit veranschlagt. VgI. auch Erläuterungen zu Tit Zuschuss an die Stiftung zur Förderung der 250,0 a) 226,8 Hochschulrektorenkonferenz 249,8 b) 335,1 c) Erläuterung: Veranschlagt ist der Landesanteil an den Kosten der Hochschulrektorenkonferenz. Er wird nach dem Verteilerschlüssel des Königsteiner Staatsabkommens festgesetzt Zuschuss zu den Kosten des Wissenschaftsrats 260,0 a) 287,7 in Köln 252,9 b) 235,6 c) Erläuterung: Zwischen dem Bund und den Ländern wurde am 5. September 1957 ein Verwaltungsabkommen über die Errichtung eines Wissenschaftsrats abgeschlossen. Der aus 54 Mitgliedern bestehende Wissenschaftsrat hat insbesondere die Aufgabe, im Rahmen von Arbeitsprogrammen Empfehlungen zur inhaltlichen und strukturellen Entwicklung der Hochschulen, der Wissenschaft und der Forschung zu erarbeiten, die mit Überlegungen zu den quantitativen und finanziellen Auswirkungen und ihrer Verwirklichung verbunden sind. Daneben hat der Wissenschaftsrat die ihm durch besondere Vorschriften in erster Linie durch das Hochschulbauförderungsgesetz übertragene Aufgaben. Der Wisenschaftsrat hat ferner die Aufgabe, auf Anforderung eines Landes, des Bundes, der Bund- Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung oder der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder gutachtlich zu Fragen der Entwicklung der Hochschulen, der Wissenschaft und der Forschung Stellung zu nehmen. Die personellen und sächlichen Ausgaben des Wissenschaftsrats, insbesondere der Geschäftsstelle Köln, werden nach Artikel 9 des Verwaltungsabkommens i. d. F. des Änderungsabkommens vom 17. Januar 2000 je zur Hälfte vom Bund und von den Ländern getragen. Der Gesamtbetrag der von den Ländern aufzubringenden Mittel wird auf die einzelnen Länder zu zwei Drittel nach dem Verhältnis ihrer Steuereinnahmen und zu einem Drittel nach dem Verhältnis ihrer Bevölkerungszahl (Königsteiner Schlüssel) umgelegt. Zwischensumme Zuweisungen und Zuschüsse 3.205,0 a) 3.205,6 35

4 Besondere Finanzierungsausgaben Haushaltstechnische Verrechnungen 0,0 a) 0,0 182,0 b) Ausgaben sind in Höhe der Einsparungen bei Tit.Gr. 92 zulässig. Erläuterung: Für Maßnahmen, soweit sie an Universitäten durchgeführt werden. Zwischensumme Besondere Finanzierungsausgaben 0,0 a) 0,0 Titelgruppen 92 Aufwendungen für Modellversuche Die Mittel sind übertragbar. Die Gruppentitel sind gegenseitig deckungsfähig. Die Ausgabeermächtigung erhöht sich um die Mehreinnahmen bei Tit Erläuterung: Veranschlagt sind Aufwendungen für Modellversuche, die nach der Rahmenvereinbarung des Bundes und der Länder zur koordinierten Vorbereitung, Durchführung und wissenschaftlichen Begleitung von Modellversuchen im Bildungswesen vom 7. Mai 1971 vom Land Baden-Württemberg durchgeführt und über die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) vom Bund gefördert werden sowie Aufwendungen für Projekte im Rahmen des Förderschwerpunktes Fernstudium. Für die Modellversuche werden in der BLK Schwerpunkte gesetzt und Beurteilungs- sowie Verfahrensgrundsätze aufgestellt. Für die Fernstudienprojekte ist ebenfalls eine Förderung über die BLK aus Bundesmitteln vorgesehen. Weitere Mittel für Modellversuche sind bei einzelnen Hochschulkapiteln veranschlagt. Die Bundesanteile werden bei Tit vereinnahmt. Das Ist-Ergebnis 2002 betrug 182,0 Tsd. Euro. Vgl. Tit Vergütungen und Löhne 332,3 a) 332,3 91,4 b) 259,5 c) Erläuterung: Enthalten ist der Personalaufwand für Angestellte mit befristeten Arbeitsverträgen der Verg. Gr. Vll I BAT auf die Dauer von 3 Jahren Sonstiger Personalaufwand 0,0 a) 0,0 Erläuterung: Hierunter fallen Beihilfen, Trennungsgelder, Fahrkostenersätze u. dgl Sachaufwand 93,8 a) 93,8 32,4 b) 138,7 c) 36

5 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke 0,0 a) 0,0 Erläuterung: Hierunter fallen auch Zuschüsse des Landes im Rahmen der Beteiligung an überregional durchgeführten Modellversuchen Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 0,0 a) 0,0 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. Summe Titelgruppe ,1 a) 426,1 Gesamtausgaben 3.631,1 a) 3.631,7 Abschluss Kapitel 1405 Übrige Einnahmen 213,0 a) 213,0 Gesamteinnahmen 213,0 a) 213,0 Personalausgaben 332,3 a) 332,3 Sächliche Verwaltungsausgaben 93,8 a) 93,8 Zuweisungen und Zuschüsse 3.205,0 a) 3.205,6 Gesamtausgaben 3.631,1 a) 3.631,7 Kapitel 1405 Zuschuss 3.418,1 a) 3.418,7 37

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