Netzwerk Kinderschutz im Bezirk Treptow Köpenick. 1. Kinderschutzkonferenz der Regionen 1 und 3 am Barbara Stark

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Transkript:

Netzwerk Kinderschutz im Bezirk Treptow Köpenick 1. Kinderschutzkonferenz der Regionen 1 und 3 am 1-7-2015 1

Netzwerk Kinderschutz Treptow Köpenick Auswertung 2014 ( Quellen: Amt für Statistik Berlin Brandenburg / interne Statistik / Kinderschutzauswertung) 2

Gefährdungsmeldungen, Klassifikationen, Handlungsschritte 2014 Gefährdungsmeldungen Bezirk: 1022 (1350) Kinder entspricht 3 % (4 %) der Einwohner u 18 J Polizei + Ordnungsamt: 11 % Justiz: 0,5 % Schule: 10 % job-center: 0,6 % Leistungserbringer: 21 % Sonstige: 48 % Gesundheit + Soziales: 9 % Davon: 22 Meldungen zu neugeborenen Kindern (zwei Kinder in der Babyklappe) 2 Meldungen zur Vertraulichen Geburt 11 Meldungen zu ungeborenen Kindern (davon 9 Meldungen zu einem Kind) 20 Meldungen zu behinderten Kindern (neues Verfahren für die Einzelfallhilfe) 8 Meldungen zu Pflegekindern 3

Gefährdungsmeldungen, Klassifikationen, Handlungsschritte 2014 Region 1 140 Gefährdungsmeldungen Region 3 215 Gefährdungsmeldungen Polizei/Ordnungsamt 10 % Schule/Hort 10 % Leistungserbringer 11 % Gesundheit + Soziales 8 % Justiz 0 % Jobcenter 1 % Sonstige 60 % Polizei/Ordnungsamt 6 % Schule/Hort 10 % Leistungserbringer 24 % Gesundheit + Soziales 15 % Justiz 0,0 % Jobcenter 1 % Sonstige 44 % ( ) =Erhebung 2012 4

Gefährdungsmeldungen regional 2014 450 400 350 Meldung gesamt Schule 300 250 200 Polizei Jugendhilfe 150 100 50 Gesundheit Sonstige 0 Region 1 Region 2 Region 3 Region 4 Region 5 ohne 5

Gemeldete Gefährdungsklassifikationen 2014 Bezirk Region 1 Region 2 Region 3 Region 4-5 Misshandlung Vernachlä ssigungbarbara Hä usliche Stark 6-2015 Gewalt Sexuelle Gewalt Sonstiges 6

Gefährdungsmeldungen, Klassifikationen, Handlungsschritte 2014 Bezirk: In 12 % (18) der Meldungen erfolgten Inaugenscheinnahmen innerhalb von zwei Stunden In 95 % (85) aller Gefährdungsmeldungen wurde weitere Unterstützung veranlasst 193 (204) Inobhutnahmen wurden durchgeführt (ohne 42 (1)Nr.3 SGB VIII) 173 Minderjährige waren betroffen, entspricht 0,5 % der Bevölkerung u18 Jahren im Bezirk Region 1: In 17 % der Meldungen erfolgten Inaugenscheinnahmen innerhalb von zwei Stunden In 95 % aller Gefährdungsmeldungen wurde weitere Unterstützung veranlasst 23 Inobhutnahmen wurden durchgeführt (ohne 42 (1)Nr.3 SGB VIII) 21 Minderjährige waren betroffen, entspricht 0,3 % der regionalen Bevölkerung u18 Jahren Region 3: In 10 % der Meldungen erfolgten Inaugenscheinnahmen innerhalb von zwei Stunden In 92 % aller Gefährdungsmeldungen wurde weitere Unterstützung veranlasst 48 Inobhutnahmen wurden durchgeführt 38 Minderjährige waren betroffen, entspricht Barbara Stark 0,56-2015 % der regionalen Bevölkerung u18 Jahren 7

Inobhutnahmen nach Regionen und Altersgruppen 2014 (ohne mdj. Asylbewerber) 80 70 60 50 40 30 Alter 0-6 Alter 7-13 Alter 14-u18 20 10 0 Gesamt Region1 Region2 Region3 Region4 Region5 ohne 8

Gefährdungsmeldungen, Klassifikationen, Handlungsschritte 2014 Bezirk 43 % (51 %) der als gefährdet gemeldeten Kinder waren bekannt In 13 % aller Meldungen wurde eine Mehrfachproblematik vermutet In 42 % aller Kinderschutzfälle wurde dies festgestellt Festgestellte Gefährdungsklassifikation: Eltern: Sucht und / oder psychische Erkrankung Kinder: Gewalt, Vernachlässigung, Schuldistanz Region 1 43 % der als gefährdet gemeldeten Kinder waren bekannt In 7 % aller Meldungen wurde eine Mehrfachproblematik vermutet In 20 % aller Kinderschutzfälle wurde dies festgestellt Festgestellte Gefährdungsklassifikation: Eltern: Sucht / psychische Erkrankung Kinder: Vernachlässigung Region 3 41 % der als gefährdet gemeldeten Kinder waren bekannt In 30 % aller Meldungen wurde eine Mehrfachproblematik vermutet In 10 % aller Kinderschutzfälle wurde dies festgestellt Festgestellte Gefährdungsklassifikation: Gewalt in der Familie 9

Sozialraum Inobhutnahmen Kinderschutzfälle Gerichtsverfahren Einwohner u18 Alt Treptow 2 3 3 1804 Plänterwald 6 10 4 1266 Baumschulenw. 8 12 5 1983 Johannisthal 7 11 9 2570 Oberschönew. 27 50 47 2943 Niederschönew. 8 9 5 1415 Adlershof 14 10 3 2028 Kölln.Vorstadt 28 41 16 1675 10

Sozialraum Inobhutnahmen Kinderschutzfälle Gerichtsverfahren Einwohner u18 Altglienicke 42 34 10 4706 Bohnsdorf 2 2 0 1761 Grünau 3 2 0 684 Schmöckwitz/ Rfwer/Karo. 1 1 0 590 Köpenick Süd 0 5 0 1657 Allende Viertel 9 21 5 745 Altstadt-Kietz 12 18 6 1230 Müggelheim 2 7 3 880 11

Sozialraum Inobhutnahmen Kinderschutzfälle Gerichtsverfahren Einwohner u18 Friedrichshagen 1 6 4 2459 Rahnsdorf/Hwk 0 2 0 1333 Dammvorstadt 6 32 3 1240 Köpenick Nord 5 1 0 1441 12

Institutionelle Gefährdung - Definition Aufkommen Verfahren Prävention Gefährdung von jungen Menschen in Einrichtungen / Diensten für Kinder / Jugendliche durch 1.erwachsene Personen, die dort tätig sind (ehrenamtlich oder professionell Tätige) 2. Andere junge Menschen (3.Kind zu Erwachsenem) Häufig: Gewalt / Sexuelle Gewalt Bekanntgewordenen Fälle / Häufigkeit seit 2009: 12 Fälle 11 Vorfälle in Kindertagesbetreuungen, Kinder und Jugendeinrichtungen oder Diensten, Schulen, Sportvereinen in 11 Fällen Gewalt des Erwachsenen gegenüber Kindern einmal sexuelle Gewalt in einer Gruppe von Gleichalterigen worstcase Keine schnellen Lösungen Dokumentation 13

Regelungen: Führungszeugnis gem. 72 A SGB VIII: Explizite Anforderung an freie Träger der Jugendhilfe durch die Vorlage polizeilicher Führungszeugnisse sicherzustellen, dass keine Personen beschäftigt werden, die wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung rechtskräftig verurteilt wurden. Problem: Verdachtsfälle oder eingestellte Verfahren können so nicht festgestellt werden, und gerade diese Fälle sind in der Praxis das größere Problem halbherzige Prävention Vorgaben durch den 8a (4) SGB VIII für Einrichtungen und Dienste der Jugendhilfe: Verfahrensentwicklung / insoweit erfahrene Fachkraft Sinnvoll und notwendig: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen 14

Präambel zur Verfahrensempfehlung bei sexueller Gewalt in Jugendhilfeeinrichtungen und diensten im Bezirk Treptow-Köpenick Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist eine Gewalttat, bei der es sich um Machtmissbrauch und um eine grundsätzlich verfehlte Ausübung menschlicher Sexualität handelt. Diese Form der Kindeswohlgefährdung ist unmittelbar mit dem Berufsalltag von Personen verbunden, die mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen arbeiten. Die vorliegende Verfahrensempfehlung des Fachgremiums Kinderschutz der freien und öffentlichen Jugendhilfe im Bezirk Treptow Köpenick will praxisorientierte Hinweise geben in Fällen sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie sexuellen Übergriffen unter Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und Institutionen der Jugendhilfe, unter besonderer Berücksichtigung der ambulanten Leistungserbringung. Berlin, im November 2012 Fachgremium Kinderschutz Treptow Köpenick Literaturempfehlung: IzKK Nachrichten 1/2007 Sexualisierte Gewalt durch Professionelle in Institutionen / Dt.Jugendinstitut Handlungsrahmen für den Umgang mit Sexueller Gewalt in Einrichtungen 4/2008 15

Wahrnehmung/Kenntnis zu einem Verdachtsfall sexueller Gewalt Information an die Leitung und/oder übergeordnete Instanz, ggf. externe Beratung beanspruchen konkrete Dokumentation Beratung mit isef Einschätzung der Gefährdungssituation A Sex. Gewalt im soz. Nahfeld des Kindes Schutz des Kindes Meldung an den Krisendienst Kinderschutz Keine Information an die Eltern Fachverfahren zur sexuellen Gewalt beachten (Verdachtsstufen) B Sex. Gewalt / sex. Übergriffe zwischen Kindern Schutz und Hilfe für das betroffene Kind(auch ärztliche Versorgung) Information an die aufsichtsführende Behörde und zuständiges Jugendamt Information Sorgeberechtigte Hilfe für das übergriffige Kind Hilfe für das beobachtende Kind C Sex. Gewalt durch Mitarbeiter Schutz + Hilfe für das Opfer Information Geschäftsführung Information Sorgeberechtigte Externe Beratung/Unterstützung für alle Mitarbeiter Information an aufsichtsführende Behörde und zuständiges Jugendamt Bei begründetem Verdacht: Freistellung des Täters Bei vagem Verdacht: Tätercheckliste /Beobachtung/externe Beratung Achtung: Täterstrategien* beachten Handlungsleitend bei der Überlegung evtl. Strafanzeige wg. sexueller Gewalt zu erstatten, ist immer 16 das Wohl des Kindes ( best interest)

Für alle anderen Institutionen: Beratungsanspruch gegenüber dem Jugendamt im Einzelfall gem. 8b SGB VIII bei Kinderschutzkoordinatorin oder Krisendienst Kinderschutz sowie Hotline Kinderschutz Kinderschutz Zentrum- Berlin Kinderschutzbund Kind im Zentrum Wildwasser Strohhalm ( Fachstelle für Prävention) Hilfe-Für-Jungs Sofortige Informationen an die fachaufsichtsführende Stelle im Regelfall auf Landesebene 17

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 18