,,Tag der Neuapprobierten Meine soziale Absicherung als PsychotherapeutIn Das Versorgungswerk eine Einrichtung der Susanne Trauten Juristische Referentin der Mitgliederverwaltung Dortmund, 04. Februar 2012 1 NRW
Inhalt der Präsentation Berufsständische Versorgungswerke im System der Altersvorsorge Mitgliedschaft Beiträge Leistungen Vermögensanlagen und deren Entwicklung Rendite und Kosten 2 NRW
Berufsständische Versorgungswerke im System der Altersvorsorge Was ist das Versorgungswerk? Welche Versicherungsmathematik wendet an? 3 NRW 3
Was ist das Versorgungswerk? Das Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein- Westfalen () ist eine teilrechtsfähige Einrichtung der PTK NRW auf Grundlage von 6 a Heilberufsgesetz NRW (selbständiges Sondervermögen). Körperschaft des öffentlichen Rechts öffentlich rechtliche Rechtsbeziehung. Mitglieder der jeweiligen Berufskammern sind Pflichtmitglieder im Versorgungswerk. Solidarische gemeinnützige Einrichtung zur Absicherung im Alter, bei Berufsunfähigkeit und der Hinterbliebenen. 4 Versorgungswerk erfüllt seine Aufgaben in echter Selbstverwaltung. 4 NRW
Welche Versicherungsmathematik wendet an? Modifiziertes offenes Deckungsplanverfahren: Altersabhängige Verrentung, d. h. jeder Beitrag wird in dem Zeitpunkt verrentet, zu dem er entrichtet wird. Leistungen sind sowohl im Anwartschafts- also auch im Rentenstadium dynamisch. Derzeitige Verzinsung beträgt 3,5% (Rechnungszins). 5 NRW
Staatsvertrag Kammerversammlung LPK BW wählt 5 Vertreter Kammerversammlung PTK NRW wählt 5 Vertreter Anschlusssatzung Kammerversammlung OPK wählt 5 Vertreter Vertreterversammlung 15 Vertreter wählen Vorsitzenden wählt 3 Mitglieder NRW Wahlperiode 5 Jahre Verwaltungsrat (5 Mitglieder wählen Vorsitzenden) 1 Mitglied BW 1 Mitglied OPK führt die Geschäfte des über Geschäftsbesorgungsvertrag mit StBV NRW 6 NRW 6
Mitgliedschaft Wer wird Mitglied? Wann endet die Mitgliedschaft? Entwicklung der Mitgliederzahlen seit Gründung? 7 NRW
Wer wird Mitglied? Mitglied des Versorgungswerkes ist gemäß 8 Satzung, wer Mitglied der PTK NRW, LPK BW oder OPK 8 wird und das 63. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Es findet keine Gesundheitsprüfung statt! ABER: Liegt Berufsunfähigkeit bei Eintritt in das Versorgungswerk vor, wird keine Mitgliedschaft begründet. 8 NRW
Wann endet die Mitgliedschaft? Die Mitgliedschaft im Versorgungswerkes endet gemäß 11 Abs. 1 mit dem Tod des Mitglieds oder mit Beendigung der Kammermitgliedschaft (PTK NRW, LPK BW, OPK). Fortsetzung der Mitgliedschaft möglich, wenn keine Mitgliedschaft in einem anderen Psychotherapeutenversorgungswerk entsteht bzw. bei entstehender Mitgliedschaft ist eine Überleitung der Beiträge möglich. 9 NRW
Übersicht Entwicklung Mitgliederzahlen per 31.12. 6.000 5.000 5.136 4.000 4.367 3.000 3.100 2.000 1.955 1.000 1.079 1.173 1.309 1.431 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 10 NRW
Beiträge Wer ist beitragspflichtig? Besteht eine Beitragspflicht auch für ausschließlich angestellt tätige Mitglieder? Wie erfolgt die Beitragsbemessung für selbständig Tätige? Welcher Pflichtbeitrag gilt für selbständig Tätige? Pflichtbeitrag bei Kinderbetreuungszeiten? In welcher Höhe können zusätzliche freiwillige Beiträge geleistet werden? Wann besteht eine Beitragspflicht bei angestellt und selbständig tätigen Mitgliedern? Welche weiteren Befreiungsgründe von der Beitragspflicht bestehen für angestellt und selbständig Tätige? 11 NRW
Wer ist beitragspflichtig? Grundsatz: Jedes Mitglied ist verpflichtet, einen Pflichtbeitrag zu entrichten. Ausnahme: Es liegt ein Befreiungstatbestand vor. Zusätzlich: Es können freiwillige Zusatzbeiträge entrichtet werden. 12 NRW 12
Besteht eine Beitragspflicht auch für ausschließlich angestellt tätige Mitglieder? Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Keine Befreiungsmöglichkeit von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Arbeitgeber/in leistet Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung. Befreiungsmöglichkeit von der Beitragspflicht im Versorgungswerk gemäß 9 Abs. 1 Nr. 3: Vollständige Befreiung Teilweise Befreiung gemäß 28 Abs. 8 (mindestens 1/10 des Regelpflichtbeitrags) 13 NRW
Wie erfolgt die Beitragsbemessung für selbständig Tätige? Die Beitragsbemessung orientiert sich an dem jeweiligen Beitragssatz und der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Deutschen Rentenversicherung (DRV): Beitragssatz 2012: 19,6 % BBG 2012: 5.600,00 mtl. (67.200,00 im Jahr) Höchstbeitrag DRV (10/10): 1.097,60 (= 5.600,00 x 19,6%) ½ Höchstbeitrag DRV (5/10): 548,80 (= 5.600,00 x 19,6%./. 2) 14 NRW
Welcher Pflichtbeitrag gilt für selbständig Tätige? Regelpflichtbeitrag ( 28 Abs. 1) Der Regelpflichtbeitrag beträgt 5/10 des Höchstbeitrages der DRV (5.600,00 x 19,6%./. 2 = 548,80 ). Keine Einkommensnachweise erforderlich. 15 Persönlicher Pflichtbeitrag ( 28 Abs. 3) Beträgt das Einkommen weniger als 5/10 der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der DRV (BBG 2012 = 5.600,00 /Monat), also weniger als 2.800,00 monatlich, wird der Beitrag auf Antrag nach dem Einkommen festgesetzt. Als Nachweis ist die Vorlage des Einkommensteuerbescheides erforderlich; Hilfsweise Schätzung. (Bsp.: Einkommen 1.500,00 x 19,6% = 294 Beitrag pro Monat). 15 NRW
Welcher Pflichtbeitrag gilt für selbständig Tätige? Mindestbeitrag ( 28 Abs. 4) Unabhängig von einem Einkommen ist mindestens der Mindestbeitrag zu entrichten. Dieser beträgt 1/10 des Höchstbeitrages der DRV (5.600,00 x 19,6%./. 10 = 109,76 ). Halber Mindestbeitrag für Existenzgründer ( 28 Abs. 4 Nr. 1) Für die ersten 3 Jahre einer ausschließlich selbständigen Tätigkeit kann auf den halben Mindestbeitrag (109,76./. 2 = 54,88 ) ermäßigt werden. Für weitere 2 Jahre kann anschließend einkommensunabhängig die Festsetzung auf den Mindestbeitrag (= 109,76 ) beantragt werden. 16 NRW 16
Pflichtbeitrag bei Kinderbetreuungszeiten? Kinderbetreuungszeiten ( 28 Abs. 4 Nr. 2) Während Zeiten der Kinderbetreuung (bis max. 3 Jahre nach dem Tag der Geburt des Kindes) kann der Pflichtbeitrag auf Antrag mit 0,00 festgesetzt werden, wenn keine Tätigkeit ausgeübt wird und somit keine Einkünfte erwirtschaftet werden. 17 NRW
In welcher Höhe können zusätzliche freiwillige Beiträge geleistet werden? Es können neben dem Pflichtbeitrag zusätzliche freiwillige Beiträge im laufenden Kalenderjahr für das laufende Kalenderjahr auf Antrag gemäß 30 entrichtet werden. Pflichtbeitrag und Zusatzbeitrag dürfen zusammen nicht mehr als 15/10 des Höchstbeitrages der DRV betragen. (2012: 1.646,40 /Monat) 18 NRW 18
Wann besteht eine Beitragspflicht bei angestellt und selbständig tätigen Mitgliedern? Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit sind nur dann zu verbeitragen, wenn sie mehr als 10% der BBG betragen. (Bsp.: 67.200./. 12 = 5.600 x 10 % = 560 /Monat) 19 NRW
Welche weiteren Befreiungsgründe von der Beitragspflicht bestehen für angestellt und selbständig Tätige ( 9 Satzung )? Bestehende Beamtenversorgung Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung in einem EU-Ausland Bestehende Mitgliedschaft in einem anderen berufsständischen Versorgungswerk eines anderen Berufstandes Mitglied ist in einem anderen berufsständischen Versorgungswerk von der Mitgliedschaft oder Beitragspflicht befreit worden 20 NRW 20
Übersicht Entwicklung des Durchschnittsbeitrages 450 400 438 350 300 329 375 326 310 319 340 360 250 200 150 100 50 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 geschätzt 21 NRW
Leistungen Welche Leistungen gewährt das Versorgungswerk? Welche Höhe haben die Leistungen für den Neuzugang in 2012? Wie viele Rentner/innen hat das Versorgungswerk derzeit? 22 NRW
Altersrente ( 15 Satzung ) Leistungen Vorgezogene Altersrente mit Abschlägen ab Vollendung des 62. Lebensjahres. Regelaltersrente mit Vollendung des 67. Lebensjahres. Aufgeschobene Altersrente mit Zuschlägen bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres. Berufsunfähigkeitsrente ( 16 Satzung ) Berufsbezogene vollständige Berufsunfähigkeit. 85 % der Anwartschaft auf Altersrente. 23 NRW 23
Leistungen Hinterbliebenenrente ( 20 23 Satzung ) Witwen-/Witwerrente (60% der Anwartschaft der Berufsunfähigkeitsrente bzw. Altersrente, die das Mitglied im Zeitpunkt seines Todes erworben hat.) Halbwaisenrente (10% der Anwartschaft der Berufsunfähigkeitsrente bzw. Altersrente, die das Mitglied im Zeitpunkt seines Todes erworben hat.) Vollwaisenrente (20% der Anwartschaft der Berufsunfähigkeitsrente bzw. Altersrente, die das Mitglied im Zeitpunkt seines Todes erworben hat.) 24 NRW 24
Leistungen Ledigenzuschlag ( 15 Abs. 4 Satzung ) Erhöhung der Altersrente um 20%, wenn keine rentenbezugsberechtigten Hinterbliebenen vorhanden sind und keine Berufsunfähigkeitsrente bezogen wurde. Zuschuss zu Rehabilitationsmaßnahmen ( 19 Satzung ) Wenn Berufsfähigkeit bedroht ist und durch geeignete Maßnahmen voraussichtlich erhalten, wesentlich verbessert oder wiederhergestellt werden kann. Wartezeit 3 Beitragsmonate Anspruch wird gewährt, wenn kein andere Leistungsträger zahlt. 25 NRW
Rententabelle für Neuzugang 2012 (bei Zahlung des Regelpflichtbeitrages von derzeit 548,80) Eintrittsalter Jahrgang Altersrente Berufsunfähigkeitsrente ab Rentenbeginnalter bei Eintritt des Leistungsfalls bis jeweiligem Rentenbeginnalter 25 1987 2.131,51 1.811,78 30 1982 1.715,04 1.457,78 35 1977 1.359,45 1.155,53 40 1972 1.054,89 896,66 45 1967 794,38 675,22 50 1962 561,88 477,60 55 1957 352,25 299,41 60 1952 181,17 153,99 26 NRW
Rentnerbestand (Personen) 40 35 30 25 34 40 20 15 10 13 17 5 0 0 0 3 6 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 geschätzt 27 NRW
Vermögensanlagen und deren Entwicklung Welche Entwicklung nimmt das Gesamtvermögens seit Gründung? Wie setzt sich der Gesamtbestand der festverzinslichen Wertpapiere zusammen? Aus welchen Ländern kommen die festverzinslichen Wertpapiere? Welche Investitionen in Fonds wurden bis zum 31.12.2011 getätigt? 28 NRW
Entwicklung d. Gesamtvermögens (in Mio ) 70 60 60,16 50 40 30 20 10 0 1,4 4,92 10,39 14,44 19,34 29,95 41,48 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 geschätzt 29 NRW
Übersicht des Gesamtbestandes 2011 in Marktwerten in % (geschätzt) 4% 30% 2% 37% 27% Fonds Liquidität Inhaberschuldverschreibungen Namensschuldverschreibungen Schuldscheindarlehen 30 NRW
Grafische Darstellung der Länderunterteilung der festverzinslichen Wertpapiere (geschätzt) Luxemburg 7% Niederlande 7% Deutschland 30% Österreich 18% Finnland 5% Spanien 12% Frankreich 21% 31 NRW
Investitionen in Fonds per 31.12.2011(geschätzt) 18.262.923 investiert in Fonds entspricht ca. 30 % der Vermögensanlage 11% 3% 10% 27% Bantleon Opportunities S Bantleon Return I 49% Joh. Führ-Univ.-Renten Global Fonds Nordea 1 Danish Mortgage Warb.-Hend. Eur. Core 1 32 NRW
Rendite und Kosten 33 NRW
Entwicklung der Nettorendite (in %) 4,5 4 3,5 4,25 4,41 4,24 4,07 4,10 3,77 3,68 Rechnungszins 3 2,5 2 1,5 1 0,5 0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 geschätzt 34 NRW
Entwicklung Kosten Versicherungsbetrieb (in % Beitragsvolumen) 9 8,5 8 8,66 7,5 7 6,5 6 5,5 5 4,5 5,15 4,99 4,90 5,05 4,73 4,69 4,67 4 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 geschätzt 35 NRW
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen Breite Str. 69 40213 Düsseldorf Telefon: 0211-179 369-0 Telefax: 0211-179 369-55 office@ptv-nrw.de www.ptv-nrw.de 36 NRW