Information. für angestellte Ingenieure

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1 Information für angestellte Ingenieure

2 Fünf Kammern - ein Versorgungswerk Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen Architektenkammer Nordrhein-Westfalen Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen Architektenund Stadtplanerkammer Hessen Architektenkammer des Saarlandes Redaktioneller Hinweis Das Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen setzt sich für die Gleichstellung von Mann und Frau ein. Es erachtet es als wichtig, diese Haltung auch in der bewussten Verwendung von Sprache zum Ausdruck zu bringen. Das Versorgungswerk achtet deshalb in allen Veröffentlichungen darauf, dass z. B. bei der Nennung von Berufsbezeichnungen nicht allein die maskuline Form verwendet wird. Nach Möglichkeit wird immer wieder im Laufe des Textes auch die feminine Form genannt. Im Interesse der Leserinnen und Leser dieser Publikation werden dem Textfluss und einer guten Lesbarkeit höchste Priorität eingeräumt.

3 Von Architekten und Ingenieuren für Architekten und Ingenieure Die wichtigste Aufgabe einer berufsständischen Kammer besteht neben der Förderung der beruflichen Belange und der Existenzsicherung ihrer Mitglieder in deren sozialer Absicherung. So wurde 1979 vom Berufsstand der Architektinnen und Architekten in Nordrhein- Westfalen das Versorgungswerk mit dem Ziel ins Leben gerufen, auf der Basis einer Solidargemeinschaft allen Mitgliedern Schutz und Sicherheit im Berufsleben und für den Ruhestand zu bieten. Dieser Grundsatz besteht bis heute unverändert fort und bildet auch das Fundament für die zukünftige Arbeit des Versorgungswerks. Als wirtschaftlich selbständiger Teil der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen verfügt das Versorgungswerk inzwischen über ein Vermögen von über 6,5 Mrd.. Im Prinzip finanziert jedes Mitglied seine Versorgungsleistungen aus den eigenen Beiträgen. Die Anwendung des kapitalgedeckten Verfahrens hat sich dabei als großer Vorteil erwiesen: Beim Versorgungswerk werden die heute gezahlten Beiträge nicht - wie bei der Deutschen Rentenversicherung - im Umlageverfahren an die heutigen Rentnerinnen und Rentner ausgezahlt, sondern verbleiben als Vermögen beim Versorgungswerk und stehen dem Mitglied für seine späteren Rentenansprüche zur Verfügung. Das Versorgungswerk der Architektenkammer NRW, dem sich im Laufe seines Bestehens die Mitglieder der Architektenkammern Bremen und Saarland, der Architektenund Stadtplanerkammer Hessen sowie die Mitglieder der Ingenieurkammer-Bau des Landes Nordrhein-Westfalen angeschlossen haben, ist eines der rund 90 öffentlichrechtlichen berufsständischen Versorgungswerke in der Bundesrepublik Deutschland. Es rangiert unter den fünf größten Vertretern seiner Art. Leistungskatalog Das Versorgungswerk bietet seinen Mitgliedern folgende Leistungen: 1. Altersrente Bei Erreichen des allgemeinen Renteneintrittsalters von 67 Jahren erhalten alle Mitglieder eine lebenslange Altersrente. Deren Höhe ist abhängig von der Dauer der Mitgliedschaft und von den insgesamt eingezahlten Beiträgen. Die Renten des Versorgungswerks liegen bei gleicher Beitragszeit und Beitragshöhe im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung im Schnitt über 80 % höher. Neben dem Antritt der Altersrente mit 67 Jahren besteht auch die Möglichkeit, diese bis zu fünf Jahre früher oder drei Jahre später zu beantragen. Die Rente fällt dann dementsprechend niedriger oder höher aus. Die Zu- und Abschläge richten sich dabei nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Besondere Voraussetzungen für einen früheren oder späteren Rentenantritt sind nicht zu erfüllen. Bei vorgezogener Rente muss weder die berufliche Tätigkeit eingeschränkt oder gar eingestellt werden noch erfolgt eine Einkommensanrechnung.

4 2.Berufsunfähigkeitsrente Mitglieder, die aufgrund gesundheitlicher Probleme ihren Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben können, erhalten eine Berufsunfähigkeitsrente. Die Berufsunfähigkeit muss sich auf alle Tätigkeitsbereiche des Ingenieurberufs erstrecken, d.h. es muss jedwede berufsbezogene Tätigkeit nicht mehr möglich sein. Bei teilweiser Berufsunfähigkeit besteht kein Anspruch auf eine Rentenleistung. Für den Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente ist keine Wartezeit zu erfüllen. Voraussetzung ist lediglich, dass vor Eintritt der Berufsunfähigkeit mindestens ein monatlicher Beitrag gezahlt wurde. 3. Witwen- und Witwerrente Nach dem Tod eines verheirateten Mitglieds erhält der Ehepartner eine Witwen- bzw. Witwerrente. Diese beträgt bis zu 60 % der für das verstorbene Mitglied zu berechnenden Alters- oder Berufsunfähigkeitsrente. Genaue Regelungen hierzu finden sich in der jeweils gültigen Satzung des Versorgungswerks. Gleiches gilt für Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes. 4. Waisenrente Die Kinder eines verstorbenen Mitglieds erhalten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr eine Waisenrente. Absolviert das Kind eine Ausbildung, wird die Rente für diese Zeit, maximal aber bis zum 27. Lebensjahr, fortgezahlt. Die Halbwaisenrente beträgt 10 % und die Vollwaisenrente 30 % der für das verstorbene Mitglied zu berechnenden Alters- oder Berufsunfähigkeitsrente. Mitgliedschaft beim Versorgungswerk Mit dem Eintritt in die Ingenieurkammer-Bau des Landes Nordrhein-Westfalen werden Sie automatisch auch Mitglied des Versorgungswerks der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Die Rechtsgrundlagen für das Versorgungswerk finden Sie im Baukammerngesetz NRW und in der Satzung des Versorgungswerks. Ausgeschlossen ist die Mitgliedschaft lediglich für Personen, die beim Eintritt in die Kammer das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben oder berufsunfähig sind. Zusätzliche Vorsorge für angestellte Ingenieurinnen und Ingenieure Seit 1996 bleiben freiwillige angestellt tätige Mitglieder der Ingenieurkammer-Bau NRW grundsätzlich Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung. Von dieser Pflichtmitgliedschaft ist eine Befreiung zugunsten der Mitgliedschaft im Versorgungswerk nicht möglich. Als freiwillig angstellt tätiges Mitglied der Ingenieurkammer-Bau NRW können Sie sich von der Mitgliedschaft und Beitragszahlung im Versorgungswerk auf Antrag befreien lassen. Eine Befreiung von der Mitgliedschaft im Versorgungswerk sollte aber wohlüberlegt sein. Denn wer sich von der Mitgliedschaft befreien lässt, hat später keinen Anspruch auf eine erneute Aufnahme in das Versorgungswerk. Eine Mitgliedschaft kann dann nur auf Antrag nach einer Gesundheitsprüfung und vor Vollendung des 45. Lebensjahres erfolgen.

5 Wichtig: In jedem Fall sollte berücksichtigt werden, dass eine alleinige Rentenversorgung durch die gesetzliche Rentenversicherung mittlerweile für viele nicht mehr ausreicht. Aus diesem Grund appelliert der Gesetzgeber, sich durch zusätzliche Vorsorge abzusichern. Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk stellt für Sie eine ideale Zusatzversorgung dar. Vorteile einer Zusatzversorgung beim Versorgungswerk Das Versorgungswerk arbeitet - anders als kommerzielle Versicherungsgesellschaften - ohne Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, Werbemaßnahmen und Provisionszahlungen. Dies führt unter anderem dazu, dass der Verwaltungskostensatz weit unter 1 % liegt. Von 100 Beitrag werden also weniger als 1 für die Verwaltung benötigt. Bei privaten Versicherungsgesellschaften beträgt der Verwaltungsaufwand 20 % oder mehr. Hier entfallen von 100 Beitrag demnach mindestens 20 auf diesen Bereich. Konsequenz aus den minimalen Verwaltungskosten ist, dass die eingezahlten Beiträge im Versorgungswerk fast ohne Kostenabzug der Kapitalanlage zur Verfügung stehen und auf diese Weise eine hohe Rentenleistung ermöglichen. Beispiel: Eintrittsalter 30 Jahre Beitrag Altersrente Berufsunfähigkeitsrente Witwen- und Witwerrente 165 / mtl. ca. 595 / mtl. ca. 503 / mtl. ca. 301 / mtl. Dem Beispiel können Sie entnehmen, dass der monatliche Mindestbeitrag derzeit 165 beträgt. Es zeigt auch die sich aus diesem Satz ergebenden Ansprüche auf Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung. Eine Beitragsleistung unterhalb des Mindestbeitrags ist nicht möglich, wohl aber eine höhere. Ob und wie viel zusätzliche Beiträge Sie einzahlen möchten, können Sie für jedes Kalenderjahr neu entscheiden. Es steht Ihnen frei, dazu den monatlichen Beitragseinzug dauerhaft entsprechend anzuheben oder pro Jahr nach Bedarf selbst Überweisungen in beliebiger Höhe bis zum Erreichen der Jahreshöchstabgabe von derzeit vorzunehmen. Die Rentenleistungen des Versorgungswerks verhalten sich zum Beitrag linear. So bewirkt ein laufender doppelter Beitrag auch eine doppelte Rente.

6 Die Grundlagen einer sicheren Vorsorge 1. Das Vermögen des Versorgungswerks ist das gemeinschaftliche Eigentum aller Mitglieder, das später in Form von Rentenleistungen rentierlich an die Mitglieder zurückgezahlt wird. 2. Das Versorgungswerk legt die Beiträge nach den Prinzipien Sicherheit, Rentabilität, Liquidität sowie Mischung und Streuung langfristig an. 3. Das Prinzip Sicherheit hat dabei die höchste Priorität. Dies hat sich in der Vergangenheit - so auch bei der im Herbst 2008 entstandenen Finanz- und Wirtschaftskrise - bewährt und als Erfolgsmodell erwiesen. Das Versorgungswerk hat bisher noch nie Vermögensbestandteile aufgrund von Forderungsausfällen abschreiben müssen, sondern im Gegenteil einen kontinuierlichen Zuwachs erzielt. 4. Das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen prüft als Aufsichtsbehörde regelmäßig alle Vermögensanlagen und achtet darauf, dass die gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien für die Vermögensanlagen eingehalten werden. Sämtliche Spekulationsgeschäfte sind dem Versorgungswerk untersagt. Das Prinzip von Architekten und Ingenieuren für Architekten und Ingenieure spiegelt sich auch in der Struktur des Versorgungswerks wider. Der hierarchische Aufbau und die von den Mitgliedern gewählte Vertreterversammlung als höchstes Organ garantieren zusammen mit den sehr strengen Richtlinien bzgl. der Vermögensanlage ein Höchstmaß an Sicherheit für die Mitglieder. Beitragsentwicklung und Kapitalerträge sorgen dafür, dass sich die Rentenleistungen der dynamischen Wirtschaftsentwicklung anpassen. Diese Struktur hat sich in der Praxis seit Jahrzehnten bewährt. Fazit Als angestellte Ingenieurin bzw. angestellter Ingenieur stellt sich für Sie heute die Frage, wie Sie Ihre künftige Vorsorge gestalten. Dabei ist die Mitgliedschaft im Versorgungswerk eine attraktive Alternative. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich vor Abschluss einer anderen Anlageform oder Absicherung (z.b. Riesterrente oder Lebensversicherung) fundiert und eingehend beraten zu lassen. Prüfen Sie dabei, ob die von Ihnen gewählte Anlageform eine adäquate Lösung für die von Ihnen individuell gewünschte Aufstockung Ihrer gesetzlichen Rente darstellt. Bitte achten Sie bei Ihren Abwägungen auch darauf, ob und zu welchen Bedingungen die von Ihnen möglicherweise alternativ gewählte Anlageform Leistungen wie Hinterbliebenenversorgung und Berufsunfähigkeitsrente einschließt.

7 Haben Sie noch Fragen? Für Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns wie folgt: Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen Inselstraße Düsseldorf Tel Fax Gerne beraten wir Sie persönlich zu den üblichen Geschäftszeiten oder nach vor heriger Terminvereinbarung in unserer Geschäftsstelle. Umfangreiche Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite:

8 Rententabelle für Normalbeitrag 2012 Monatliche Rentenansprüche bei dauernder Zahlung des Normalbeitrags (DRV-Höchstbeitrag, monatlich 1.097,60 ) Eintrittsalter Versicherungszeit bis Alter 67* Altersrente mtl.* Berufsunfahigkeitsrente mtl.** Witwen- bzw. Witwerrente 60% mtl.*** , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,39 * ** *** Die Altersrente beginnt mit Vollendung des 67. Lebensjahres, frühere oder spätere Inanspruchnahme ist mit entsprechenden Ab- bzw. Zuschlägen möglich (flexibles Altersruhegeld). Bei Rentenfall nach Vollendung des 60. Lebensjahres erhöht sich die Berufsunfähigkeitsrente für jedes Jahr zwischen dem Alter 60 und dem Alter 62 aufgrund weiterer Beitragszahlung. Nach Vollendung des 62. Lebensjahres errechnet sich die Berufsunfähigkeitsrente in gleicher Weise wie die vorgezogene Altersrente gemäß 10 Abs. 3 der Satzung. Bei Tod des Mitglieds beträgt die Witwen- / Witwerrente bis zu 60% des Anspruchs auf Berufsunfähigkeitsrente und bei Tod des Altersrentenempfängers bis zu 60% der Altersrente. Die Regelungen sind auf Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes entsprechend anzuwenden. Halbwaisenrente wird in Höhe von 10% und Vollwaisenrente in Höhe von 30% der dem Mitglied zustehenden Rente gewährt. Es gilt die Satzung des Versorgungswerks der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung.

9 Rententabelle für Höchstabgabe 2012 Monatliche Rentenansprüche bei dauernder Zahlung der Höchstabgabe nach 23 Abs. 1 der Satzung (monatlich ) Eintrittsalter Versicherungszeit bis Alter 67* Altersrente mtl.* Berufsunfahigkeitsrente mtl.** Witwen- bzw. Witwerrente 60% mtl.*** , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,62 * ** *** Die Altersrente beginnt mit Vollendung des 67. Lebensjahres, frühere oder spätere Inanspruchnahme ist mit entsprechenden Ab- bzw. Zuschlägen möglich (flexibles Altersruhegeld). Bei Rentenfall nach Vollendung des 60. Lebensjahres erhöht sich die Berufsunfähigkeitsrente für jedes Jahr zwischen dem Alter 60 und dem Alter 62 aufgrund weiterer Beitragszahlung. Nach Vollendung des 62. Lebensjahres errechnet sich die Berufsunfähigkeitsrente in gleicher Weise wie die vorgezogene Altersrente gemäß 10 Abs. 3 der Satzung. Bei Tod des Mitglieds beträgt die Witwen- / Witwerrente bis zu 60% des Anspruchs auf Berufsunfähigkeitsrente und bei Tod des Altersrentenempfängers bis zu 60% der Altersrente. Die Regelungen sind auf Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes entsprechend anzuwenden. Halbwaisenrente wird in Höhe von 10% und Vollwaisenrente in Höhe von 30% der dem Mitglied zustehenden Rente gewährt. Es gilt die Satzung des Versorgungswerks der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung.

10 Rententabelle für Mindestabgabe 2012 Monatliche Rentenansprüche bei dauernder Zahlung der Mindestabgabe nach 23 Abs. 2 der Satzung (monatlich 165 ) Eintrittsalter Versicherungszeit bis Alter 67* Altersrente mtl.* Berufsunfahigkeitsrente mtl.** Witwen- bzw. Witwerrente 60% mtl.*** ,37 595,70 357, ,13 582,47 349, ,89 569,23 341, ,65 555,99 333, ,42 542,75 325, ,18 529,51 317, ,94 516,28 309, ,70 503,04 301, ,47 489,80 293, ,23 476,56 285, ,99 463,32 277, ,75 450,09 270, ,51 436,85 262, ,28 423,61 254, ,80 397,14 238, ,56 383,90 230, ,32 370,66 222, ,09 357,42 214, ,85 344,18 206, ,37 317,71 190, ,14 304,47 182, ,90 291,23 174,74 * ** *** Die Altersrente beginnt mit Vollendung des 67. Lebensjahres, frühere oder spätere Inanspruchnahme ist mit entsprechenden Ab- bzw. Zuschlägen möglich (flexibles Altersruhegeld). Bei Rentenfall nach Vollendung des 60. Lebensjahres erhöht sich die Berufsunfähigkeitsrente für jedes Jahr zwischen dem Alter 60 und dem Alter 62 aufgrund weiterer Beitragszahlung. Nach Vollendung des 62. Lebensjahres errechnet sich die Berufsunfähigkeitsrente in gleicher Weise wie die vorgezogene Altersrente gemäß 10 Abs. 3 der Satzung. Bei Tod des Mitglieds beträgt die Witwen- / Witwerrente bis zu 60% des Anspruchs auf Berufsunfähigkeitsrente und bei Tod des Altersrentenempfängers bis zu 60% der Altersrente. Die Regelungen sind auf Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes entsprechend anzuwenden. Halbwaisenrente wird in Höhe von 10% und Vollwaisenrente in Höhe von 30% der dem Mitglied zustehenden Rente gewährt. Es gilt die Satzung des Versorgungswerks der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung.

11 Stand: Januar 2012 Versorgungswerk der Architektenkammer NRW Körperschaft des öffentlichen Rechts Inselstraße Düsseldorf Tel Fax

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