Vorsorge- & Erbrechtstage



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Transkript:

Vorsorge- & Erbrechtstage Eine Informationsveranstaltung und Vortragsreihe von R e c h t s a n w a l t N o r b e r t M a u b a c h Fachanwalt für Familienrecht und Vorsorgeanwalt Machen Sie sich keine Sorgen machen Sie sich Gedanken!

Inhalt Absichten der Vorsorge- und Erbrechtstage Vita des Veranstalters Norbert Maubach 2. Würselener Vorsorge- und Erbrechtstag Pressemitteilung Tagesordnung Teilnehmer (Dienstleister, Experten und Unternehmen) Informationen Vorsorge und Erbrecht Interview mit Vorsorgeanwalt Norbert Maubach Informationen Bestattungsformen Informationen Friedhofswesen der Stadt Würselen Kontakt

Vorsorge- & Erbrechtstage Hilfreiche Informationen zu wichtigen Themen unverbindlich und frei. Norbert Maubach ist Fachanwalt für Familienrecht und Vorsorgeanwalt. Seit mehr als 20 Jahren ist der gebürtige Würselener mit eigener Kanzlei in seiner Heimatstadt als Rechtsanwalt tätig. Kontinuierliche Weiterbildung und Spezialisierung über Jahre zu Vorsorge- und Erbrechtsthemen machen ihn zu einem kompetenten Experten in diesem Bereich. Seine Expertise stellt Norbert Maubach unter anderem als Dozent beim IFB-Institut und als Mitglied für verschiedene rechtsanwaltliche Arbeitsgemeinschaften zur Verfügung. Selbstständige Entscheidungen zu treffen und danach zu handeln, ist eine Fähigkeit, die jedem Menschen verloren gehen kann und zwar in jedem Alter! Sollte man selbst nicht mehr entscheiden können, kümmern sich andere darum. Auf seinen Infoveranstaltungen spricht Norbert Maubach über Möglichkeiten und Maßnahmen, wie man selbst bestimmen kann, wer das sein wird und welche Regeln dabei beachtet werden sollen. Mit den Vorsorge- und Erbrechtstagen bietet er allen Interessierten die Möglichkeit, sich unverbindlich und völlig kostenlos über die wichtigen Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, lebzeitige Nachfolgeplanung und Testamentsformen zu informieren. Das Ziel, durch richtige, bedarfsgerechte und individuell angepasste Vorsorge, weniger Sorgen im Leben zu haben, wird durch das Motto der Vortragsreihe besonders treffend dargestellt: Machen Sie sich keine Sorgen machen Sie sich Gedanken! Die Bemühungen von Norbert Maubach, wichtige Vorsorgethemen deutlich und nachvollziehbar für jeden zu erklären, treffen auf sehr großes Interesse bei allen Menschen, die zahlreich seine Veranstaltungen besuchen. Jeder ist herzlich eingeladen, daran teilzunehmen, und zwar ohne jede Verpflichtung. Die gesamten Kosten für die Vorsorge- und Erbrechtstage werden alleine von Norbert Maubach getragen. Oberstes Ziel ist die Aufklärung zu den sehr wichtigen Vorsorgethemen. Denn nur wer gut informiert ist, kann die richtigen Entscheidungen treffen. Rechtsanwalt Maubach möchte sich mit seiner Expertise empfehlen und Vertrauen schaffen. Da auch den von ihm eingeladenen weiteren Experten und Ausstellern der Veranstaltung keine Kosten entstehen, bittet er um Spenden, die Norbert Maubach gezielt wohltätigen Institutionen und Zwecken zuführt, z.b. um Initiativen in der Seniorenbetreuung zu unterstützen.

Vita von Norbert Maubach Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht und VorsorgeAnwalt Initiartor und Veranstalter der Vorsorge- & Erbrechtstage geboren 1955 in Würselen, verheiratet, 4 Kinder 1976-1982 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln 1982-1985 Referendariat bei dem Landgericht in Aachen 1985 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei dem Amtsgericht und Landgericht Aachen 1992-1993 Teilnehmer des Fachanwaltslehrgangs Arbeitsrecht beim Deutschen Anwaltsinstitut 1997 Teilnahme des Fachlehrgangs Familienrecht beim Deutschen Anwaltsinstitut 1997 Zulassung zur Fachanwaltschaft Familienrecht 2002 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht Köln 2005 Teilnehme am Fachlehrgang Erbrecht der Deutschen Anwaltsakademie 2006 Teilnahme am Testamentsvollstreckerlehrgang der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.v. mit Zertifizierung 2012 Teilnehme Nachlasspflegerlehrgang bei dem IFB-Institut mit Zertifizierung 2012 Aufnahme Dozententätigkeit für die Fachbereiche Öffentliches Recht, Familienrecht und Erbrecht bei dem IFB-Institut Seit 2013 1. Vorsitzender der Kunstakademie Würselen und Unterstützer des gemeinnützigen Vereins zur Förderung der Kunst und kulturellen Bildung und Erziehung Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Familien- und Erbrecht, Verkehrsrecht und Arbeitsrechts des Deutschen Anwaltsvereins, sowie Mitglied bei dem

Würselener Vorsorge- und Erbrechtstag findet zum zweiten Mal statt. Im Alten Rathaus in Würselen informiert Vorsorgeanwalt Norbert Maubach am 23.11.2013 wieder über alle wichtigen Themen der Vorsorge und aktuelle Entwicklungen dazu. Jeder ist herzlich eingeladen, an dieser Veranstaltung teilzunehmen. Würselen Es betrifft jeden! Immer mehr Menschen verlangen nach Klarheit über das, was in dem Fall passieren kann, wenn man sich in einer Situation wiederfindet, in der man möglicherweise nicht mehr selbst entscheidungsfähig ist. Auch Angehörige haben verständlicherweise den Wunsch, dass die betroffene Person die Entscheidungen schon in guten Zeiten macht, um im Falle eines Falles Handlungssicherheit zu haben und mit einem guten Gewissen und ohne Zweifel vorgehen zu können. Hier ist eine sorgfältige Vorsorgeregelung entscheidend. Unter dem Motto Machen Sie sich keine Sorgen machen Sie sich Gedanken!, findet am 23. November 2013 der 2. Würselener Vorsorge- und Erbrechtstag statt. Initiator und Veranstalter Norbert Maubach ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, sowie Vorsorgeanwalt. Er ist langjähriges Mitglied der bundesdeutschen Vereinigung, dem Dachverband aller Anwälte, die sich mit besonderer Expertise mit der bedeutenden Thematik der Vorsorgeregelung beschäftigen. Enorm großes Interesse und permanent steigender Informationsbedarf Als Norbert Maubach im Jahr 2012 die Idee zu einer Informationsveranstaltung zum Thema Vorsorge hatte, wurde bereits bei der ersten Veranstaltung klar, wie wichtig eine freie und unverbindliche Aufklärung ist. Die Aufmerksamkeit und Rückmeldungen aus der Bevölkerung waren so groß, dass Norbert Maubach seitdem weitere Veranstaltungen in der gesamten Region Aachen durchgeführt hat, um dem Informationsbedarf möglichst vieler Menschen gerecht werden zu können. Infolge dessen findet am Samstag, dem 23. November 2013, im Alten Rathaus von Würselen, in der Kaiserstraße 36, bereits zum zweiten Mal der Würselener Vorsorge- und Erbrechtstag statt. In der Zeit von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr referiert Norbert Maubach schwerpunktmäßig diesmal wieder über die vorsorglichen Regelungen, wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Vermögensverfügungen zu Lebzeiten, sowie letztwillige Verfügungen durch Testament. Ein weiterer Schwerpunkt der Veranstaltung ist die Darstellung von Bestattungsformen und zusätzlich Erläuterungen zu den Bestattungsmöglichkeiten nach der Friedhofssatzung der Stadt Würselen. Antworten, sowie praktische Ratschläge rund um diese Fragen, geben ausgewiesene Experten im Rahmen von Vorträgen und Informationsständen. Darüber hinaus wird Norbert Maubach auch noch für individuelle, persönliche Beratungen nach der Veranstaltung in der Zeit von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr zur Verfügung stehen. Es wird aber dringend empfohlen, sich dafür rechtzeitig anzumelden, am besten schon vor Beginn der Veranstaltung. Freie und unverbindliche Informationen für jeden Die Vorsorge- und Erbrechtstage von Norbert Maubach sind auch dieses Mal wieder frei und unverbindlich. Jeder ist herzlich eingeladen, sich über die Vorsorgethemen zu informieren. Der Vorteil für die Besucher besteht vor allem auch darin, dass sie sich völlig unkompliziert den Rat von ausgewiesenen Experten zu Lebensbereichen einholen können, die nicht immer leicht zu besprechen sind. Hier leistet Norbert Maubach vorbildliche Arbeit. Nicht nur mit seinen eigenen Beiträgen, sondern auch durch die Auswahl der Gastreferenten und Aussteller vor Ort, die das Informationsspektrum zusätzlich bereichern. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist für alle kostenlos. Darüber hinaus unterstützen Norbert Maubach und die sich auf der Veranstaltung präsentierenden Redner und Dienstleister, mit großzügigen Spenden die Kunstakademie Würselen, die sich z.b. bei der Altenbetreuung engagiert. Von diesem Angebot und Konzept zeigte sich Würselens Bürgermeister Arno Nelles begeistert, der gerne für diese Veranstaltung die Schirmherrschaft übernommen hat. Veranstaltungsort: Altes Rathaus, Kaiserstraße 36, 52146 Würselen Veranstaltungszeit: Samstag 23. November 2013 von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr Im Anschluss: individuelle Beratung durch Vorsorgeanwalt Norbert Maubach bis 16:00 Uhr.

Tagesordnung 2. Würselener Vorsorge- und Erbrechtstag am 23.11.2013 10:00 Uhr Begrüßung und Grußwort des Bürgermeisters der Stadt Würselen Arno Nelles, Schirmherr der Veranstaltung 10:05 Uhr Vortrag: Patientenverfügung, Norbert Maubach, Rechtsanwalt-Vorsorgeanwalt 10:45 Uhr Vortrag: Bestattungsformen, Herr Holger Deussen, Bestatter 11:15 Uhr Vortrag: Vorsorgevollmacht, Norbert Maubach, Rechtsanwalt-Vorsorgeanwalt 12:00 Uhr - Mittagspause 12:30 Uhr Vortrag: lebzeitige Vermögensverfügung, Norbert Maubach, Rechtsanwalt-Vorsorgeanwalt 13:00 Uhr Vortrag: Bestattungsmöglichkeiten in Würselen, Herr Mahr, Betriebsleister KDW - Kommunale Dienstleistungsbetriebe Würselen 13:30 Uhr Vortrag: Testamentsformen, Norbert Maubach, Rechtsanwalt-Vorsorgeanwalt 14:00 Uhr - Ende Im Anschluss von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr: Individuelle Beratung durch Vorsorgeanwalt Norbert Maubach.

Liste der ausstellenden Teilnehmer des 2. Würselener Vorsorge- und Erbrechtstages am 23.11.2013, Kapaunenstraße 7, 12355 Berlin,vertreten durch Rechtsanwalt Norbert Maubach, Kaiserstraße 80, 52146 Würselen Seniorenbetreuerin Frau Indra Diel, Adalbertsteinweg 55-57, 52070 Aachen Deussen Bestattungen OHG, Kaiserstraße 70, 52146 Würselen Versicherungs-Agentur und Finazdienstleistungen, Herr Jörg Reitmeyer, Hompeschstraße 36, 52249 Eschweiler Deutsche Stiftung Organtransplantation, Deutschherrnufer 52, 60594 Frankfurt am Main ABONA24 Ltd., Schindlerstr. 9, 52074 Aachen Seniorenhaus Serafine, Helleter Feldchen 51, 52146 Würselen Seniorentechnik Peter Göbel, Grünstraße 26, 52249 Eschweiler Senioren-Park Carpe Diem, Kesselsgracht 9, 52146 Würselen St. Franziskus Seniorenzentrum, Mauerfeldchen 39, 52146 Würselen Behindertensportgemeinschaft Würselen e.v., Eichendorffstraße 23, 52146 Würselen Kunstakademie Würselen e.v. KulturPunkt, Klosterstraße 7, 52146 Würselen

Vorsorge und Erbrecht Nach einer kürzlich veröffentlichten Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach rollt eine gewaltige Erbschaftswelle auf uns zu. Der Gedanke an eine Erbschaft wirft aber auch viele andere Fragen über die Vorsorge, das Alter, über die Organtransplantation und den eigenen Tod auf. Wie will ich im Alter wohnen und leben? Was passiert eigentlich mit mir, wenn ich nicht mehr alleine wohnen kann? Wer entscheidet über mich, wenn ich schwer erkranke? Kann man ohne mein Einverständnis Organe zum Zwecke der Transplantation aus meinem Körper entnehmen? Ist der Übergang meines Vermögens auf die nächste Generation so geregelt, wie ich es will? Wie kann ich meine Bestattungswünsche zu Lebzeiten festlegen? Fragen, die von vielen verdrängt werden, was zur Folge hat, dass die meisten Menschen nicht in ausreichendem Maße im Hinblick auf das Alter und die eigene Altersversicherung vorsorgen. Das Gleiche gilt für Regelungen in Bezug auf das Erbe. Häufig kommt es daher zu Engpässen bei der eigenen Versorgung im Alter oder zu Unklarheiten im Zusammenhang mit dem Erbe.

Interview mit Vorsorgeanwalt Norbert Maubach zu Themen des Vorsorge- und Erbrechtstages Frage: Was hat es für einen Vorteil, wenn ich mein Vermögen bereits zu Lebzeiten übertrage? RA Norbert Maubach: Bei großen Vermögen steht durch die Vermögensübertragung zu Lebzeiten sehr häufig der Wunsch, Steuern zu sparen. Derartige Steuervorteile bei der Vermögensübertragung zu Lebzeiten bestehen unter anderem bei mehrfacher Ausnutzung der allgemeinen Freibeträge, steuerfreien Zuwendungen zum Zwecke des angemessenen Unterhalts oder zur Ausbildung des Begünstigten oder bei der Einrichtung eines gemeinschaftlichen Bankoder Wertpapierdepots. Die persönlichen Freibeträge können alle 10 Jahre genutzt werden. So können Eheleute z.b. alle 10 Jahre ihren Ehegatten 500.000,00 steuerfrei zuwenden. Jedem Kind steht bei Schenkungen eines Elternteils alle 10 Jahre ein persönlicher Freibetrag von 400.000,00 zu. Frage: Kann ich durch eine Vermögensübertragung zu Lebzeiten meine Angehörigen davor schützen, dass das ganze Vermögen für Pflegeleistungen verwendet wird, ohne dass mir dadurch bei der Pflege Nachteile entstehen? RA Norbert Maubach: Ein Grund für die Vermögensübertragung zu Lebzeiten, ist die mögliche Inanspruchnahme durch den Sozialleistungsträger im Rahmen des Elternunterhaltes aus Einkommen und Vermögen im Falle der Finanzierung der Pflegeheimkosten eines nahen Angehörigen. Durch rechtzeitige Vermögensübertragung zu Lebzeiten, kann im Falle der Aufnahme eines Elternteils im Pflegeheim, die Inanspruchnahme durch den Sozialleistungsträger verringert oder vermieden werden. In Fragen der Inanspruchnahme durch den Sozialhilfeträger ist eine frühzeitige und umfassende juristische Beratung notwendig. Aufgrund der komplizierten Regelungen im Rahmen der Schnittstelle zwischen Unterhaltsrecht und Sozialrecht, besteht oft die Gefahr für den Pflegebedürftigen im Vorfeld keine oder die falsche Entscheidung zu treffen, sodass nach einem längerfristigen Pflegeheimaufenthalt das Vermögen komplett aufgebraucht ist. Frage: Wie kann ich sicher gehen, das Richtige zu tun? RA Norbert Maubach: In meinen Vorträgen auf den Vorsorge- und Erbrechtstagen gebe ich wichtige Informationen zur sozialrechtlichen Inanspruchnahme des Einkommens und Vermögens und welche Gestaltungsmöglichkeiten der Vermögensübertragung es gibt, insbesondere der Vermögensübertragung von Immobilien. Das wäre der erste Schritt, gefolgt von einer individuellen Beratung bei einem Juristen Ihres Vertrauens. Frage: Reicht es, wenn ich ein Testament mache? RA Norbert Maubach: Ein Testament ist eine vom Erblasser einseitig getroffene Verfügung von Todes wegen, mit der dieser Regelungen für den Fall seines Todes trifft. Der Erblasser kann darin Anordnungen und Bestimmungen treffen, die nicht des Einvernehmens eines anderen Beteiligten bedürfen. Deshalb kann er das Testament oder einzelne Verfügungen auch jederzeit widerrufen. Jede Person hat das Recht, nach freiem Belieben Anordnungen und Bestimmungen über ihr Vermögen nach dem Tod zu treffen. Eine vertragliche Beschränkung dieser verfassungsrechtlich garantierten Testierfreiheit ist grundsätzlich nicht möglich; eine entsprechende Verpflichtung, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder nicht zu errichten, aufzuheben oder nicht aufzuheben ist nichtig. Das eigenhändige Testament ist die am häufigsten gewählte Testamentsform. (Fortsetzung des Interviews auf der nächstenseite.)

Interview mit Vorsorgeanwalt Norbert Maubach zu Themen des Vorsorge- und Erbrechtstages (Fortsetzung des Interviews.) Frage: Wie mache ich ein eindeutiges und zweifelsfrei interpretierbares Testament? RA Norbert Maubach: Das ist ein weiteres Thema der Vorsorge- und Erbrechtstage. Ich habe einen sehr informativen Vortrag zu Gestaltungsmöglichkeiten von Einzeltestamenten und gemeinschaftlichen Testamenten. Ich weise insbesondere darauf hin, dass die Gestaltung der erbrechtlichen Stellung des überlebenden Ehegatten, eines der schwierigsten Probleme des Erbrechts ist. Die Situation für kinderlose junge Eheleute ist anders, als diejenige, von Eheleuten mit Kindern. Ältere Eheleute mit Kindern haben andere Regelungsvorstellungen, als kinderlose ältere Eheleute. Auch Eheleute nach Wiederverheiratung im vorgerückten Alter benötigen andere Regelungen, als Eheleute mit einseitigen Abkömmlingen, bzw. solche, mit einem einseitigen Vermögen eines Ehegatten. Auch bei großem Vermögen sind testamentarische Regelungen geboten. Sollten Eheleute allerdings nur ihren Hausrat besitzen, sind sie in der vorteilhaften Situation, es bei der gesetzlichen Erbfolge belassen zu können. Letztlich bedarf es aber für die Testamente getrennt lebender oder geschiedener Ehegatten, wieder besonderer Aufmerksamkeit. Frage: Ist mit dem Besuch des Vorsorge- und Erbrechtstags eine Verpflichtung verbunden? RA Norbert Maubach: Nein, absolut nicht! Die Veranstaltung ist völlig frei und natürlich kostenlos. Es besteht auch überhaupt keine Verpflichtung, weiteren juristischen Rat bei mir einzuholen. Ich möchte in erster Linie Aufklärung zu sehr wichtigen Themen bieten. Denn nur wer gut informiert ist, kann die richtigen Entscheidungen treffen. Selbstverständlich möchte ich mich aber mit meiner Expertise empfehlen und Vertrauen schaffen. Würselen im November 2013

Bestattungsformen auch den letzten Weg kann und sollte man planen Bestattungsvorsorge bedeutet nicht nur, seine eigenen Gestaltungswünsche für diesen Fall zu regeln, sondern auch, die Kosten dafür im Blick zu haben, damit die individuellen Wünsche erfüllt werden können, ohne die Hinterbliebenen damit zu belasten. Dazu gibt es auch gesetzliche Regelungen, die es zum Beispiel ermöglichen, das sogenannte Schonvermögen, um den Betrag für eine angemessene Bestattung, zu erhöhen. Holger Deussen, Inhaber von Bestattungen Deussen, informiert über die Rechte und Möglichkeiten, die Ersparnisse im Pflegefall, in das gesetzlich geschützte Schonvermögen zu überführen. Außerdem stellt er Möglichkeiten der Abschiednahme vor und erläutert Vor- und Nachteile von pflegefreien und pflegenotwendigen Gräbern. Im Anschluss daran steht Holger Deussen für individuelle Fragen zur Verfügung. Friedhofswesen der Stadt Würselen Gesellschaftlicher Wandel und bewusster Umgang mit dem Ableben, sind Herausforderungen, denen sich eine moderne Friedhofsverwaltung stellen muss. Tradition ist mit veränderten Wertevorstellungen in Einklang zu bringen, ohne dabei auszugrenzen. Die Stadt Würselen stellt sich dieser Herausforderung und geht dabei besonnen und einfühlsam vor. Vor allem für die Urnenbestattung wurden in den letzten Jahren viele neue Regeln und Möglichkeiten entwickelt. Dies geschah vor allem aufgrund der steigenden Nachfrage danach. Die Stadt Würselen unterhält 10 Friedhöfe, wovon 8 so genannte offene Friedhöfe sind und 2 jüdische Friedhöfe. Auf dem Friedhof St. Sebastian können muslimische Mitbürger ihre Toten bestatten. Die Grabarten und Möglichkeiten auf den Friedhöfen sind nicht überall gleich. Auf dem 2. Würselener Vorsorge- und Erbrechtstag referiert Franz-Josef Mahr, Leiter der kommunalen Dienstleistungsbetriebe Würselen, (KDW), darüber und gibt nützliche Informationen dazu.

Kontakt V e r a n s t a l t e r N o r b e r t M a u b a c h V o r s o r g e a n w a l t Kaiserstraße 80 52156 Würselen 02405.41460 kanzlei@maubach-rechtsanwalt.de www.maubach-vorsorge.de P R & M a r k e t i n g E l M u n d o G a u c h o Excellent Marketing Consulting Eschbachstraße 75 52156 Monschau 02472.621010 vorsorge@elmundogaucho.de www.elmundogaucho.de