FAQ's - Notlagentarif



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Transkript:

FAQ's - Notlagentarif Inhalt Allgemeines, Rechtliches und Hintergründe Was ist Sinn und Zweck der Einführung des Notlagentarifs NLT? Zu wann wurde der NLT eingeführt? Ist die Einführung des NLT für alle privaten Versicherungsunternehmen zwingend? Welche Bedingungen liegen dem NLT zugrunde? Ändert sich das gerichtliche Mahnverfahren? Kann der Kunde den NLT freiwillig abschließen? Kann der Wechsel mit bestehendem NLT zu einem anderen Versicherungsunternehmen erfolgen? Inwiefern betrifft die Einführung des NLT s Zusatzversicherungen als Erweiterung zur Vollversicherung, die ins Mahnverfahren geraten? Ändert sich durch die Einführung des NLT auch das Verfahren bei Nichtzahlung des Erstbeitrags? Was geschieht mit der Pflege-Pflichtversicherung? Was passiert mit beihilfeberechtigten Tarifen? Was geschieht mit Verträgen, die sich zum Zeitpunkt der Einführung des NLTs bereits im Mahnverfahren befinden? Was geschieht, wenn der Kunde den Beitrag im Notlagen-Tarif auch nicht zahlen kann? Was geschieht, wenn der Kunde bereits vor Umstellung in den NLT hilfebedürftig wird? Was geschieht, wenn der Kunde während des Bestehens des NLT hilfebedürftig wird? Was geschieht, wenn alle ausstehenden Beiträge und angefallene Kosten ausgeglichen wurden? Was ist mit bereits geschlossenen Tarifen? Ist nach Saldenausgleich die Umstellung wieder in die ursprüngliche Krankheitskostenvollversicherung möglich? Wie sieht es mit der Kindernachversicherung aus, wenn die ursprüngliche Krankheitskostenvollversicherung im NLT fortgeführt wird? Handelt es sich beim NLT um einen Pooltarif? Ist der Tarif arbeitgeberzuschussfähig? Kalkulation Wie ist der Beitrag im NLT kalkuliert? Warum sind die Beiträge für Kinder und Jugendlichen im NLT in der Regel höher? Warum ist der Beitrag nach Ausgleich aller ausstehenden Beiträge und angefallener Kosten in der ursprünglichen Krankheitskostenvollversicherung evtl. höher als vor Umstellung in den NLT? Kann es Beitragsanpassungen im NLT geben? Haben Kunden nach einer Beitragsanpassung ein außerordentliches Kündigungsrecht im NLT? Bildet der NLT Alterungsrückstellungen? Welche Auswirkungen hat die Einführung des NLT auf die Kalkulationsgrundlagen der Krankheitskostenvollversicherung? Wird es künftig für deren Beitragskalkulationen einen entsprechenden Zuschlag für den Notlagen-Tarif geben? Muss der Beitrag zum NLT bis zu 25 % aus der Alterungsrückstellung finanziert werden oder hat der VN ein Wahlrecht darüber, ob die Alterungsrückstellung auf den Beitrag im NLT angerechnet werden sollen oder nicht? Kann der Kunde die eingesetzte Höhe der Alterungsrückstellung nachzahlen, damit ihm aufgrund seiner vorübergehenden finanziellen Situation keine Nachteile entstehen? Wie sieht es mit bestehenden Risikozuschlägen aus? Werden sie auf den NLT übertragen oder bleiben sie unberücksichtigt? Was passiert mit dem Übertragungswert, wenn ein Versicherter, der im NLT versichert ist, das Versicherungsunternehmen wechseln möchte? Leistungen In welchen Fällen leistet der NLT? Gibt es besondere Regelungen für Kinder? Bestehen weitere Einschränkungen bei den Tarifleistungen? Gibt es Wartezeiten zu beachten? Ist ein Selbstbehalt integriert?

Allgemeines, Rechtliches und Hintergründe Was ist Sinn und Zweck der Einführung des Notlagentarifs NLT? Der NLT dient der Reduzierung der Beitragsschulden bei gleichzeitiger Absicherung von Notfallleistungen im Krankheitsfall. Der Tarifbeitrag und die Leistungen (i. d. R. gesetzlich geregelte Notfallleistungen) sind dabei geringer als in den normalen Vollversicherungstarifen. Kunden, die in den NLT aufgenommen werden, reduzieren ihre bisherigen Beitragsrückstände und sammeln weniger neue Beitragsschulden an. Dadurch erhalten sie die Möglichkeit, die Beitragssrückstände schneller auszugleichen. Nach Ausgleich der Beitragsschulden erfolgt eine Rückkehr in den Ursprungstarif. Zu wann wurde der NLT eingeführt? Mit dem "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung" wurde zum 01. August 2013 der NLT in der PKV eingeführt. Ist die Einführung des NLT für alle privaten Versicherungsunternehmen zwingend? Ja. Das o. g. Gesetz ist für alle privaten Krankenversicherungsunternehmen bindend. Welche Bedingungen liegen dem NLT zugrunde? Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für den Notlagentarif (AVB/NLT 2013) und der Tarif NLT wurden vom PKV-Verband entwickelt und sind hierfür maßgeblich. Ändert sich das gerichtliche Mahnverfahren? Die Einführung des NLTs hat Auswirkungen auf das Mahnverfahren zur geschuldeten Prämie zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer. Die Umstellung in den NLT erfolgt nach 38 VVG - bei Nichtzahlung der Beiträge - nach Ablauf eines neuen verlängerten Mahnverfahrens von 6 Monaten. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt davon unberührt. Kann der Kunde den NLT freiwillig abschließen? Der NLT ist weder für das Neugeschäft noch für den Tarifwechsel geöffnet, d. h. es besteht keine Möglichkeit, die Aufnahme im oder den Tarifwechsel in den NLT aktiv zu beantragen. Dies erfolgt ausschließlich kraft Gesetzes! Kann der Wechsel mit bestehendem NLT zu einem anderen Versicherungsunternehmen erfolgen? Nein. Inwiefern betrifft die Einführung des NLT s Zusatzversicherungen als Erweiterung zur Vollversicherung, die ins Mahnverfahren geraten? Bei Zahlungsverzug wird das Recht zur Kündigung von Zusatzversicherungen (als Erweiterung zur Krankheitskostenvollversicherung) nicht beeinträchtigt. Besteht in der Zusatzversicherung ein entsprechender Beitragsrückstand, kann der Versicherer weiterhin nach 38 VVG kündigen. Sofern zum Zeitpunkt der Umstellung des Haupttarifs in den NLT jedoch noch Zusatzversicherungen bestehen (der Kunde hat weiterhin die Beiträge seiner Zusatzversicherung gezahlt), werden diese ruhend gestellt. Ändert sich durch die Einführung des NLT auch das Verfahren bei Nichtzahlung des Erstbeitrags? Nein. Wird der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, tritt der Versicherer vom Vertrag zurück, sofern der Versicherungsnehmer den Beitragsverzug selbst verschuldet hat. Dieses Verfahren ändert sich nicht.

Was geschieht mit der Pflege-Pflichtversicherung? Die Pflege-Pflichtversicherung bleibt unverändert bestehen. Lediglich in der Krankheitskostenvollversicherung wird und das Versicherungsverhältnis im NLT fortgeführt. Was passiert mit beihilfeberechtigten Tarifen? Es gibt vier Tarifklassen des NLT's. Eine Tarifklasse mit 100 % Erstattung und drei weitere für Beihilfeberechtigte mit 20, 30 und 50 %. Die für Bremen und Hessen abweichenden Beihilfebemessungssätze werden den nächstgelegenen Erstattungsstufen zugeordnet. Was geschieht mit Verträgen, die sich zum Zeitpunkt der Einführung des NLTs bereits im Mahnverfahren befinden? Der Versicherer hat eine Umstellung von Versicherungsverträgen in den NLT vorzunehmen, sofern am Tag des Inkrafttretens des Gesetzes (01.08.2013) das Ruhen der Leistungen aufgrund Nichtzahlung der Beiträge bereits eingetreten ist. Dabei gilt eine Rückwirkung auf den Zeitpunkt, zu dem die Leistungen ruhend gestellt worden sind, wenn der Beitrag im NLT niedriger ist, als im bisherigen Versicherungsschutz. Es erfolgt eine rückwirkende Neuberechnung der Beiträge ohne Anrechnung der Alterungsrückstellung und ohne rückwirkendes Aufgreifen der Leistungsabwicklung. Der Versicherungsnehmer kann der rückwirkenden Umstellung innerhalb von 6 Monaten widersprechen. Was geschieht, wenn der Kunde den Beitrag im Notlagen-Tarif auch nicht zahlen kann? Solange der Kunde seine offenen Beiträge und Forderungen nicht bezahlen kann, läuft das Mahnverfahren weiter. Es ist empfehlenswert, dass der Kunde sich beim zuständigen Sozialamt hilfebedürftig meldet. Das Bundessozialgericht hat am 18.01.2011 entschieden, dass in analoger Anwendung zur Regelung für freiwillig GKV-Versicherte ( 26 Abs. 2 Satz Nr. 2, 1. Halbsatz SGB II) die Beiträge durch die Sozialämter bei Hilfebedürftigkeit des privat Krankenversicherten übernommen werden müssen. Wenn der Kunde beim zuständigen Sozialträger Hilfebedürftigkeit beantragt hat und ihm diese zugesprochen wurde, so wird sein Krankenversicherungsbeitrag in Höhe des halben Höchstbeitrages zum Basistarif durch das Sozialamt übernommen. Dies entspricht zurzeit in etwa 300 Euro. Der Kunde hat aber auch die Möglichkeit in den Basistarif zu wechseln. Der Beitrag wird dann in voller Höhe vom Sozialträger übernommen. Was geschieht, wenn der Kunde bereits vor Umstellung in den NLT hilfebedürftig wird? Wurde vom Sozialträger Hilfebedürftigkeit festgestellt, darf nicht in den NLT umgestellt werden. Der Kunde verbleibt in seinem ursprünglichen Krankheitskostenvollversicherung. Was geschieht, wenn der Kunde während des Bestehens des NLT hilfebedürftig wird? Wird der Kunde während des Bestehens des NLT hilfebedürftig, so erfolgt die Umstellung in seine ursprüngliche Krankheitskostenvollversicherung. Was geschieht, wenn alle ausstehenden Beiträge und angefallene Kosten ausgeglichen wurden? Nach Zahlung aller ausstehenden Beiträge und Kosten erhält der Versicherungsnehmer zum ersten des übernächsten Monats wieder in die ursprüngliche Krankheitskostenvollversicherung, die vor Umstellung in den NLT bestand. Was ist mit bereits geschlossenen Tarifen? Ist nach Saldenausgleich die Umstellung wieder in die ursprüngliche Krankheitskostenvollversicherung möglich? Ja. Die Umstellung in die ursprüngliche Krankheitskostenvollversicherung gilt für die Alte und Neue Welt, als auch für die Unisex-Tarife.

Wie sieht es mit der Kindernachversicherung aus, wenn die ursprüngliche Krankheitskostenvollversicherung im NLT fortgeführt wird? Kinder, die während des Bestehens eines NLT s hinzuversichert werden sollen, müssen in einem separatem Vertrag policiert werden. Hintergrund: Die Kindernachversicherung erfolgt grundsätzlich in den Ursprungstarifen des Elternteils. Ein Einstieg direkt in den NLT ist gesetzlich nicht möglich. Die Umstellung in den NLT erfolgt nach 38 VVG - bei Nichtzahlung der Beiträge - nach Ablauf des neuen verlängerten Mahnverfahrens von 6 Monaten. Handelt es sich beim NLT um einen Pooltarif? Nein. Eine gesetzliche Grundlage für einen Risikoausgleich im NLT besteht nicht. Ist der Tarif arbeitgeberzuschussfähig? Ja. Zuschussfähig ist der Zahlbeitrag im NLT. Dieser wird entsprechend in der Arbeitgeberbescheinigung ausgewiesen. Kalkulation Wie ist der Beitrag im NLT kalkuliert? Die Kalkulationsvorgaben für den NLT sind einheitlich für alle PKV-Unternehmen geregelt. Es wird jedoch kein brancheneinheitlicher Tarif mit brancheneinheitlicher Prämie eingeführt. Die Kalkulation erfolgt jeweils bei den einzelnen Versicherungsunternehmen. Die Prämie ist geschlechts- und altersunabhängig. Sie enthält weder Risikozuschläge, noch einen gesetzlichen Beitragszuschlag, keine Verwaltungs- und Abschlusskosten und keine Rabatte. Die unterschiedlichen Beihilfebemessungssätze für Beihilfeberechtigte werden mit drei entsprechenden Versionen (20, 30 und 50 Prozent Erstattung) des NLT s berücksichtigt. Für alle Versicherten im NLT gilt ein einheitlicher Beitrag. Alterungsrückstellungen werden nicht neu aufgebaut. Im Ursprungstarif angesammelte Alterungsrückstellungen werden zur Beitragsminderung im NLT eingesetzt und können den Beitrag um bis zu 25 % reduzieren. Warum sind die Beiträge für Kinder und Jugendlichen im NLT in der Regel höher? Der NLT hat zwar einen Einheitsbeitrag, jedoch werden bis zu 25 % der zu zahlenden monatlichen Prämie durch Entnahme aus der bisher gebildeten Alterungsrückstellungen finanziert. Da Kinder und Jugendliche noch keine Alterungsrückstellungen aufgebaut haben, entfällt dieser beitragsmindernde Effekt und der tatsächliche Zahlbeitrag fällt höher aus. Warum ist der Beitrag nach Ausgleich aller ausstehenden Beiträge und angefallener Kosten in der ursprünglichen Krankheitskostenvollversicherung evtl. höher als vor Umstellung in den NLT? In der Zeit des Ruhens der ursprünglichen Krankheitskostenvollversicherung, können Änderungen (zum Beispiel Beitragsanpassungen, Altersumstufungen etc.) dazu führen, dass die Prämie, nach der Rückumstellung der ursprünglichen Krankheitskostenvollversicherung, gestiegen ist. Zusätzlich führen Entnahmen von Alterungsrückstellungen zur Beitragsminderung im NLT dazu, dass sich nach Ausgleich aller Beitragsschulden und dem Wechsel zurück in den Ursprungstarif dessen Beitrag auf Dauer erhöht. Kann es Beitragsanpassungen im NLT geben? Ja. Da der NLT kein brancheneinheitlicher Tarif (Pooltarif) ist, ist jedes Unternehmen dazu verpflichtet, auch beim NLT die Prüfungen der Anpassungen vorzunehmen.

Haben Kunden nach einer Beitragsanpassung ein außerordentliches Kündigungsrecht im NLT? Der Versicherungsnehmer kann bei einer Prämienanpassung im NLT das Versicherungsverhältnis kündigen. Dem Versicherer ist jedoch ein Nachversicherungsnachweis für die versicherten Personen vorzulegen. Die Forderung noch offener Beträge bleibt bestehen. Bildet der NLT Alterungsrückstellungen? Nein. Der NLT ist nur für eine vorübergehende Zeit gedacht und baut keine Alterungsrückstellungen auf. Welche Auswirkungen hat die Einführung des NLT auf die Kalkulationsgrundlagen der Krankheitskostenvollversicherung? Wird es künftig für deren Beitragskalkulationen einen entsprechenden Zuschlag für den Notlagen-Tarif geben? Auf die Kalkulationsgrundlagen der Krankheitskostenvollversicherung hat die Einführung des NLT keinerlei Auswirkungen, da der NLT in sich auf seinem Leistungsumfang risikogerecht kalkuliert wird. Zwar belasten auch die Beitragsausfälle im NLT die Versichertengemeinschaft indirekt über eine geringere Zuführung in die Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen (RfB), dieses jedoch in einem deutlich geringeren Umfange als es in den bisherigen Tarifen der Fall war. Zudem wird im NLT keine Alterungsrückstellung gebildet, so dass auch hierüber die Versichertengemeinschaft entlastet wird, denn in der Vergangenheit wurde für Personen in Nichtzahlung die Alterungsrückstellung gemäß den technischen Berechnungsgrundlagen weiter aufgebaut. Muss der Beitrag zum NLT bis zu 25 % aus der Alterungsrückstellung finanziert werden oder hat der VN ein Wahlrecht darüber, ob die Alterungsrückstellung auf den Beitrag im NLT angerechnet werden sollen oder nicht? Der Beitrag muss, sofern vorhandene Alterungsrückstellungen ausreichen, aus diesen bis zu 25 % finanziert werden. Es besteht kein Wahlrecht über diese Regelung. Sie soll den Aufbau weiterer Beitragsschulden mindern. Kann der Kunde die eingesetzte Höhe der Alterungsrückstellung nachzahlen, damit ihm aufgrund seiner vorübergehenden finanziellen Situation keine Nachteile entstehen? Nein. Ein nachträgliches Auffüllen der Alterungsrückstellung ist nicht möglich. Wie sieht es mit bestehenden Risikozuschlägen aus? Werden sie auf den NLT übertragen oder bleiben sie unberücksichtigt? Bestehende Risikozuschläge, Leistungseinschränkungen und Leistungsausschlüsse werden nicht übertragen. Sie finden beim NLT keine Anwendung. Bei Umstellung in die ursprüngliche Krankheitskostenvollversicherung werden Sie jedoch wieder aktiviert. Was passiert mit dem Übertragungswert, wenn ein Versicherter, der im NLT versichert ist, das Versicherungsunternehmen wechseln möchte? Im NLT selber sind keine Übertragungswerte vorhanden und es werden keine gebildet. Der Kunde hat jedoch das Recht auf Mitnahme des bereits gebildeten Übertragungswerts seiner ursprünglichen Krankheitskostenvollversicherung. Die bereits entnommenen Alterungsrückstellungen zur Beitragsreduktion des NLT s werden bei der Berechnung der mitgabefähigen Übertragungswerte berücksichtigt.

Leistungen In welchen Fällen leistet der NLT? Aus dem Notlagentarif werden nur noch medizinisch notwendige Leistungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind, erstattet. Gibt es besondere Regelungen für Kinder? Für Kinder und Jugendliche werden zusätzlich Leistungen für bestimmte Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen zur Verfügung gestellt. Bestehen weitere Einschränkungen bei den Tarifleistungen? Es werden nur noch ärztliche Leistungen durch Vertragsärzte (Kassenärzte) erstattet. Für ärztliche Leistungen werden nicht mehr als bestimmte Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstattet. Akut erforderliche verschreibungspflichtige Arzneimittel müssen innerhalb von 10 Tagen in einer Apotheke bezogen werden. Das preisgünstigsten Arzneimittel wird erstattet. Es werden keine Leistungen für Zahnersatz, Einlagefüllungen (Inlays), Kompositfüllungen, funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen sowie für Kieferorthopädie bei Erwachsenen zur Verfügung gestellt. Heilmittel (z. B. Massagen, Krankengymnastik usw.) sind für Erwachsene nicht erstattungsfähig; für Kinder nur unter bestimmten Voraussetzungen und in begrenztem Umfang. Bei stationären Aufenthalten wird nur die Allgemeine Pflegeklasse des nächstgelegenen, für die Behandlung geeigneten Krankenhauses erstattet. Es gibt keine Leistungen für ambulante Psychotherapie. Gibt es Wartezeiten zu beachten? Nein, es sind keine Wartezeiten vorgesehen. Ist ein Selbstbehalt integriert? Nein. Der NLT sieht keinen Selbstbehalt vor.