B E B A U N G S P L A N. der Stadt Mittenwalde. Apartmenthotel Motzen. Begründung

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Transkript:

B E B A U N G S P L A N der Stadt Mittenwalde Apartmenthotel Motzen Begründung Stand 21.03.2016 Aufgestellt Ing.-Büro Rolf Wallrabenstein Fährkamp 4a 23749 Grube

Begründung zum Bebauungsplan Apartmenthotel Motzen Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeines, Planerfordernis 3 2. Plangebiet 3 2.1 Lage und Größe des Geltungsbereiches 3 2.2 Aktuelle Flächennutzung 3 3. Flächennutzungsplan und Landschaftsplan 4 4. Standortbegründung, Prüfung von Alternativen 4 5. Wesentliche Inhalte des Bebauungsplanes 4 5.1 Art und Maß der baulichen Nutzung 4 5.2 Weitere Festsetzungen und Regelungen 4 6. Erschließung und Infrastruktur 5 7. Belange der Umwelt 5 7.1 Umweltprüfung 5 7.2 Standortklima 5 7.3 Schutzgut Mensch 5 7.4 Schutzgut Wasser 6 7.5 Belange des Orts- und Landschaftsbildes 6 8. Bodenordnung, Flächenbilanz 6 9. Verfahren 7 10. Rechtsgrundlagen 7 11. Finanzielle Auswirkungen 7 12. Projektbeteiligte 8

1. Allgemeines, Planerfordernis Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Mittenwalde hat am 17.12.2007 die Aufstellung des Bebauungsplanes Apartmenthotel Motzen beschlossen. Der Bebauungsplan hat das Ziel, die Fläche des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 4 Hotel und Freizeitanlage am Golfplatz zu erweitern und abzurunden und eine gemeinsame, in sich geschlossene Entwicklung beider Planflächen sicherzustellen. Mit der Abrundung des gültigen B-Plans, dessen Realisierung noch nicht begonnen wurde, werden die Möglichkeiten zur Errichtung von qualifizierten Beherbergungsmöglichkeiten am Standort optimiert. 2. Plangebiet 2.1 Lage und Größe des Geltungsbereiches Das Plangebiet des Bebauungsplanes Apartmenthotel Motzen liegt östlich der zentralen Ortslage von Motzen. Es liegt zugleich südlich des Golfplatzes und erweitert das Plangebiet des B-Plans nach Süden und Osten. Etwa 1 km östlich entfernt verläuft die Bundesautobahn A 13. Der Geltungsbereich erfasst in der Gemarkung Motzen in der Flur 3 Teile der Flurstücke 175, 176, 177 und das vollständige Flurstück 278. Er wird begrenzt nach Westen durch die alte Bahnstrecke Mittenwalde Töpchin Norden durch den Geltungsbereich des B-Plans Nr. 4 Osten durch eine alte Ackerbrache Süden durch Pferdekoppeln und Wald Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 20.197 qm. Darin enthalten ist eine flächige Überlagerung mit dem Geltungsbereich des B-Plans Nr. 4 von 3.300 qm. 2.2 Aktuelle Flächennutzung Die Fläche des Bebauungsplanes unterliegt gegenwärtig keiner Nutzung. Es handelt sich um Brachflächen aus der früheren landwirtschaftlichen Nutzung. Durch die Fläche verläuft die Trasse einer früheren Bahnlinie, die gelegentlich von Anwohnern als Zufahrt oder Spazierweg zum Wald genutzt wird. 3

3. Flächennutzungsplan und Landschaftsplan Im Flächennutzungsplan der Stadt Mittenwalde ist der Geltungsbereich des B-Plans als Sondergebiet Hotel ausgewiesen. Der Bebauungsplan wird somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die Ausweisung des Sondergebietes steht in Übereinstimmung mit dem Entwicklungskonzept des Landschaftsplanes. Die Erweiterung wurde auf die Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung überprüft, die Nichterfordernis eines Raumordnungsverfahrens wurde festgestellt und im Bescheid vom 10.04.2008 bestätigt. 4. Standortbegründung, Prüfung von Alternativen Die Wahl des Standortes des Bebauungsplanes ist durch die Lage des rechtskräftigen B-Plans Nr. 4 begründet, der wiederum im Zusammenhang mit der Existenz und Nutzung des Golfplatzes Motzen aufgestellt wurde. Es ist lokal die zweckmäßigste Lösung, die Erweiterung der Beherbergungskapazität am Golfplatz an den rechtskräftigen B-Plan zu binden. Die Alternative dazu wäre ein gesonderter Standort für das Apartmenthotel an anderer Stelle im Umfeld des Golfplatzes. Dafür bestehen jedoch örtlich keine Voraussetzungen, so dass bereits im Zuge der Vorbereitung zur Planaufstellung die aktuelle Planfläche als einzige geeignete eingestuft wurde. Eine weitere planerhebliche Bedingung ist die Tatsache, dass für das rechtskräftige B-Plangebiet die Verkehrs- und Medienerschließung bereits bis an den Geltungsbereich sichergestellt ist. 5. Wesentliche Inhalte des Bebauungsplanes 5.1 Art und Maß der baulichen Nutzung Der Entwurf des Bebauungsplanes sieht als Art der baulichen Nutzung Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung Hotel vor. Die Sondergebietsfläche beträgt insgesamt 8.937 qm. Für die Sondergebietsfläche ist eine Grundflächenzahl GRZ von 0,3 ausgewiesen. Für die baulichen Anlagen sind maximal 3 Vollgeschosse zugelassen. Vorgeschrieben ist eine offene Bauweise. 5.2 Weitere Festsetzungen und Regelungen Zur Verkehrserschließung des Plangebiets wird die bereits für den B-Plan Nr. 4 konzipierte Erschließungsstraße mit Wendeanlage planerisch weiter bis in die Tiefe des Geltungsbereiches geführt und als Verkehrsfläche ausgewiesen. Der im Südosten des Geltungsbereiches einbezogene Waldrand wird erhalten und als solcher festgesetzt. Alle anderen Flächen werden als Grünflächen ausgewiesen, teilweise mit zusätzlichen Festsetzungen. 4

6. Erschließung und Infrastruktur Die Verkehrs- und Medienerschließung ist über die Straße Im süßen Grund einschließlich der Durchpressung der vorhandenen eingleisigen Bahnanlage (Draisinenbahn) bis an die Grenze des rechtskräftigen B-Planes Nr. 4 herangeführt und wird im Zuge des Ausbaues der konzipierten Erschließungsstraße für den B-Plan Apartmenthotel Motzen als Erschließung genutzt. Die Straße Im süßen Grund biegt in der Ortslage Motzen von der Ortsdurchfahrt Mittenwalde Töpchin ab und ist bis zum Bahnübergang (Draisinenbahn) endgültig ausgebaut, d.h. die vorhandene Straße Im süßen Grund ist öffentlich gewidmet und für den Anliegerverkehr im Zuge des B-Planes Apartmenthotel ausreichend dimensionert. Bei der Dimensionierung der Straße Im süßen Grund und die Medienleitungen wurde die Fläche des B-Planes Apartmenthotel Motzen bereits berücksichtigt, so dass keine weiteren Um- oder Ausbaumaßnahmen der vorhanden Infrastruktur notwendig werden. 7. Belange der Umwelt 7.1 Umweltprüfung Die notwendige Umweltprüfung wurde durchgeführt und ist in einem separaten Umweltbericht vom 7.10.2014 erfasst, der Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan Apartmenthotel Motzen wird. Ebenfalls Bestandteil der Begründung ist der Artenschutz Fachbeitrag vom 30.09.2014. 7.2 Standortklima Durch die Planung sind keine stadtklimatisch umwelterheblichen Auswirkungen zu erwarten (siehe dazu Umweltbericht). 7.3 Schutzgut Mensch Das Plangebiet liegt in unmittelbarer Randlage des Ortsteiles Motzen. Der Ort und seine Umgebung sind durch ländliches Wohnen, landwirtschaftliche Flächennutzung, kleinere Gewerbestandorte, Waldgebiete und eine auf den Motzener See konzentrierte Erholungsnutzung geprägt. 5

Der Landschaftsraum in der Umgebung des Plangebietes gehört allgemein zu den ländlichen Regionen Brandenburgs mit geringen Belastungen der Luftqualität. Die Kenngrößen der Schadstoffbelastungen liegen deutlich unter den Grenzwerten. Die Immissionen von Lärm und Luftschadstoffen von der östlich vorbeiführenden Bundesautobahn sind von nachrangiger Wirkung. Sie stellen keine Quelle erheblicher Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit oder der Erholungsqualität dar. 7.4 Schutzgut Wasser Innerhalb des Geltungsbereiches existieren keine natürlichen oder künstlichen Oberflächengewässer. Die natürlichen Grundwasserverhältnisse sind durch die Lage des oberflächennahen Grundwasserleiters bei etwa 37 38 m ü. NN bestimmt. Bezogen auf die Geländeoberflächenhohen (ca. 46 m bis ca. 50 m ü. NN) ergibt sich ein Grundwasserflurabstand zwischen 9 und 12 m. Quellen für eine akute Grundwassergefährdung existieren im Plangebiet und seiner näheren Umgebung nicht. Das Plangebiet befindet sich außerhalb von Wasserschutzgebieten. Die Flächenversiegelung ist möglichst gering zu halten. Niederschlagswasser von Dach- und Betonflächen, von denen keine Verunreinigung ausgeht, ist auf dem Grundstück zur Versickerung zu bringen. 7.5 Belange des Orts- und Landschaftsbildes Die Belange des Orts- und Landschaftsbildes werden im Umweltbericht erläutert. 8. Bodenordnung, Flächenbilanz Das Gesamtgelände befindet sich in privatrechtlicher Hand, Flächenankauf ist nicht notwendig. Geltungsbereich: 20.197 qm Überlagerung mit B-Plan Nr. 4 3.300 qm Im Übrigen ist zu diesem Punkt auch der Umweltbericht heranzuziehen. 6

9. Verfahren Bisherige Verfahrensschritte - Vorlauf Landesplanung / Raumordnung vom 10.2006 10.04.2008 - Aufstellungsbeschluss mit ortsüblicher Bekanntmachung am 17.12.2007 - Scoping am 25.08.2008 zur Feststellung des Untersuchungsrahmens für die Umweltprüfung - frühzeitige Bürgerbeteiligung Bürgerversammlung am 10.02.2009 mit ortsüblicher Bekanntmachung 10. Rechtsgrundlagen - BauGB Baugesetzbuch i.d.f. der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl.S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.7.2009 (BGBl. I S. 2585) - BbgBauO Brandenburgische Bauordnung vom 17.9.2008 (GVBl.I/08 Nr. 14 S. 226), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 13.4.2010 (GVBl. I/10 (Nr.17)) - BauNVO Baunutzungsverordnung vom 23.1.1990 (BGBl. I, S. 132) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22.4.1993 (BGBl. I, S.466) - PlanzVO Planzeichenverordnung 1990 vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I, S. 58) 11. Finanzielle Auswirkungen Der Stadt Mittenwalde entstehen durch die vorgesehenen Maßnahmen keine Kosten, da der Investor die im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes anfallenden Kosten einschließlich aller Fachgutachten trägt. Der Investor stellt auf eigene Kosten die erforderlichen Ausgleichsflächen für die Eingriffe in Natur und Landschaft bereit und ist im Rahmen eines zu schließenden Vertrages zwischen Stadt und Investor für deren Herstellung und Unterhalt verantwortlich. (siehe Umweltbericht) 7

12. Projektbeteiligte Vorhabenträger: Planungsbüros: BAGMG mbh, Am Golfplatz 1, 15749 Mittenwalde, OT Motzen 1. Ing.-Büro Rolf Wallrabenstein Fährkamp 4a 23749 Grube 2. Büro Borschel + Ortloff Fichtestraße 124 15745 Wildau Umweltbericht und Artenschutz-Fachbeitrag: Dubrow GmbH Unter den Eichen 15741 Bestensee 8