Gerlingen, Schillerhöhe, Fa. Bosch - Rodung von Gehölzen und Vergrößerung des Mitarbeiterparkplatzes

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Transkript:

Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse Gerlingen, Schillerhöhe, Fa. Bosch - Rodung von Gehölzen und Vergrößerung des Mitarbeiterparkplatzes Bericht 10.3.2014 im Auftrag von: StadtLandFluss Plochinger Straße 14a 72622 Nürtingen Auftragnehmer: Peter-Christian Quetz, Dipl.-Biol. Gutachten Ökologie Ornithologie Essigweg 1A 70565 Stuttgart T. 0711.741785 /030.36431170 Natur-Voegel.QUETZ@online.de

2 1 Einleitung, Ausgangslage und Planungsvorhaben Die zentrale Verwaltung der Fa. Bosch an der Schillerhöhe in Gerlingen plant eine Erweiterung des rückwärtigen Parkplatzes für seine Mitarbeiter mit einer zweiten Zufahrt. Dazu ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Für diese Planung muss ein Waldstreifen gerodet werden, der sich auf einem Böschungshang auf der südöstlichen Seite der Bosch-Geländes bzw. des Parkplatzes zur Krummbachtalstraße hin befindet. Die Realisierung dieser Planung ist mit möglichen Eingriffen in Lebensräume von artenschutzrechtlich relevanten Tierarten verbunden, die nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten sind. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz, das bestimmte Eingriffe zum Schutz des Artenbestandes untersagt, ist eine artenschutzrechtliche Prüfung zwingend erforderlich, um Konflikte bei der vorgesehenen Planung mit dem Artenschutz und mögliche Beeinträchtigungen durch die geplanten Eingriffe auf den Artenbestand ausschließen oder durch entsprechende Maßnahmen vermeiden bzw. vermindern und ggf. ausgleichen zu können. Bei möglichen artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen nach 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz handelt es sich um die Tötung von Individuen oder Entwicklungsformen besonders geschützter Vogel- und anderer Tierarten ( 44 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG), die erhebliche Beeinträchtigung der lokalen Population einer betroffenen Tierart ( 44 Abs. 1 Ziff. 2 BNatSchG) bzw. des günstigen Erhaltungszustands oder die Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten ( 44 Abs. 1 Ziff. 3 BNatSchG). Um feststellen zu können, ob und in welchem Umfang das Areal eine Bedeutung als Lebensraum für geschützte Tierarten oder Artengruppen aufweist und welche artenschutzrechtlichen Konflikte nach 44 Abs. 1 BNatSchG eintreten könnten, wurde eine artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung für den Geltungsbereich beauftragt. Hierfür war eine Untersuchung des Gebiets auf Biotop- und Habitatstrukturen sowie auf potenzielle faunistische Lebensräume notwendig (Habitatpotenzialanalyse). Dabei war der Baumund Gehölzbestand auch auf mögliche Niststätten und Quartiere hin zu untersuchen. Dieses musste außerhalb der Vegetationszeit, im unbelaubten Zustand der Bäume, ab Ende Oktober, erfolgen. Darüber hinaus sollte der Ortstermin dazu dienen, den Untersuchungsbedarf für die Saison 2014 festzulegen, um das Vorkommen geschützter Tierarten bzw. Artengruppen im Zusammenhang mit der Beurteilung des Bundesnaturschutzgesetzes ausreichend zu erfassen.

3 2 Lage, Beschreibung und wesentliche Strukturmerkmale des Untersuchungsgebiets Das vorgesehene Plangebiet befindet südöstlich angrenzend an den bestehenden Mitarbeiterparkplatz der Fa. Bosch an der Schillerhöhe in Gerlingen und umfasst einen Waldstreifen am Böschungshang zur Krummbachtalstraße hin mit einer Fläche von etwa 4.000m 2 (200 m x durchschnittlich 20 m breit). Südlich des Parkplatzes verläuft der Baumbachweg. Darüber hinaus sollte auch der nördlich angrenzende Waldbereich bis zum Robert-Bosch- Platz auf Höhe des Eingangsbereichs hin bei der Untersuchung berücksichtigt werden, insgesamt über 0,6 ha Waldfläche. Der überwiegende Teil des Baum- und Gehölzbestands umfasst einen jungen bis sehr jungen Baumbestand (einschließlich natürlicher Verjüngung) vor allem an Buchen und wenigen anderen Baum- und Gehölzarten, Kiefer, Weißbuche, Brombeere u.a. Im Bereich des zu rodenden südlichen Waldstreifens befinden sich rund 15 etwa 100 Jahre alte Eichen und zwei ältere Kiefern, die einen Stammumfang von über 80 cm aufweisen. Da sich diese Bäume innerhalb eines dichten Bestandes befinden, sind die Kronen weniger ausgeprägt. Im nördlich angrenzenden Waldbereich, Richtung Eingang bzw. Robert-Bosch-Platz hin, befinden sich ebenfalls einzelne ältere Bäume, hier Buchen, bei ähnlicher Zusammensetzung des Unterwuchses bzw. des übrigen Gehölzbestands. Der untersuchte Bereich befindet sich im Naturraum Schönbuch und Glemswald. Die östlich und südlich angrenzenden Waldgebiete sind als Landschaftsschutzgebiet Glemswald (Gebiets-Nr. 1.18.097) ausgewiesen, wobei der betroffene Waldstreifen nicht unter Schutz steht. Der auf der östlichen Seite innerhalb des Landschaftsschutzgebiets und parallel zur Krummbachtalstraße verlaufende Klingenbach wurde als geschütztes Biotop nach 32 NatSchG (Waldbiotopkartierung) als Klingenbäche SW Solitude (Biotop-Nr. 272201186111) ausgewiesen (s. Abb. S. 6). Im Datenerhebungsbogen für das Gesamtbiotop dieses Schutzgebiets sind fünf Amphibienarten aufgeführt (Erdkröte, Grasfrosch und Feuersalamander sowie Berg- und Teichmolch). Diese Verkommen beziehen sich auf eine frühere Dokumentation der Amphibienschutzmaßnahmen, die weiter südlich, im Bereich des Krummbachtals, seit vielen Jahren durchgeführt werden, das untersuchte Waldgebiet aber nicht betreffen.

4 3 Artenpotenzial, faunistische Lebensräume und Bewertung Die Geländebesichtigung zur Untersuchung des Plangebiets, Erfassung der Habitatstrukturen und der potenziellen faunistischen Lebensräume im Bereich des betroffenen Waldgebiets sowie zur Einschätzung des möglichen Vorkommens geschützter Tierarten/-gruppen und möglicher Verbotstatbestände durch die vorgesehene Rodung erfolgte am 21.1.2014. Dabei wurden die Baum- und Gehölzarten aufgenommen und die Vegetationsstrukturen auf potenzielle Habitate für mögliche artenschutzrechtlich relevante Tierarten und Artengruppen - besonders Vögel und Fledermäuse - hin untersucht. Dabei handelte es sich um eine artenschutzrechtliche Relevanzprüfung, eine faunistische Erfassung war im Rahmen dieser Untersuchung nicht vorgesehen und wegen der aktuellen Jahreszeit auch nicht möglich, beobachtete Vogelarten wurden jedoch notiert. Die wenig ausgeprägte Strauch- und untere Baumschicht bietet für wenige typische waldbewohnende gebüsch- und freibrütende Vogelarten Nist- und Lebensraum. Frei brütende Vogelarten in den oberen Kronenbereichen (Zweigbrüter) werden dagegen dominieren. Auch höhlenbrütende Vogelarten werden vertreten sein, da der überwiegend junge Baumbestand jedoch kaum ein nennenswertes Höhlenpotenzial aufweist, nur in geringfügigem Umfang. Mehrjährig nutzbare Nester, vor allem Specht- und Faulhöhlen, wurden an den Gehölzen, die gerodet werden müssen, bei einer groben Durchsicht nicht gefunden. Wegen der vorhandenen Eichen könnte der Mittelspecht (streng geschützt, Vorwarnliste und nach Anhang 1 der Vogelschutzrichtlinie geschützt), der im angrenzenden Glemswald bzw. im Naturschutzgebiet Rot- und Schwarzwildpark z.t. in hoher Dichte verbreitet ist (Quetz: Avifauna des Rot- und Schwarzwildparks 2012/13), das Gebiet jedoch nutzen. Nach den Unterlagen der Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz Baden-Württemberg bzw. der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg ist im Gebiet ein potenzielles Vorkommen vor allem folgender Fledermausarten möglich (alle streng geschützt, in der Roten Liste Baden-Württemberg verzeichnet und nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützt): Großer Abendsegler und Zwergfledermaus, nicht auszuschließen sind auch Großes Mausohr, Rauhautfledermaus, Braunes Langohr und Zweifarbfledermaus. Fortpflanzungsquartiere (Wochenstuben) sind jedoch kaum zu erwarten. Ebenso fehlt es an wesentlichen Strukturen für ein Vorkommen der streng und nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützten Haselmaus, die an größere Bestände von Sträuchern, vor allem Hasel, gebunden ist.

5 Auch für besonders oder streng geschützte altholzbewohnende Käferarten (Totholzkäfer) ist ein entsprechendes Potenzial - wesentliche Alt- und Totholzanteile an den Bäumen - nicht vorhanden. Amphibien wie die o.g. Arten werden sich möglicherweise vereinzelt während der terrestrischen Lebensphase im untersuchten Areal aufhalten. Ein Vorkommen von Reptilien und besonders geschützten Schmetterlings- und Wildbienenarten oder von Vertretern anderer Insektenguppen ist wegen der Beschattung des gehölzbestandenen Hangs und fehlender Habitatstrukturen sehr unwahrscheinlich. Ansonsten ist ein Vorkommen anderer möglicher geschützter Tierarten bzw. Artengruppenweitgehend auszuschließen, da innerhalb des Areals keine geeigneten oder nur unzureichende Lebensraumbedingungen vorhanden sind. 4 Konfliktanalyse, Vermeidung von Verbotstatbeständen und Untersuchungsbedarf Die Habitatpotenzialanalyse hat ergeben, dass artenschutzrechtliche Konflikte nicht auszuschließen sind. Eine artenschutzrechtliche Prüfung mit faunistische Erhebungen im Frühjahr/Sommer 2014 ist daher durchzuführen, um festzustellen, welche besonders oder streng geschützten Tierarten durch die geplanten Eingriffe betroffen sein könnten. Konflikte mit dem Artenschutz und möglichen vorkommenden Tierarten können sich vor allem im Zuge der Eingriffe in die betroffenen Waldgebiete und die vorgesehene Rodung von Gehölzen und Bäumen ergeben. Dadurch können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände eintreten, d.h. Tiere könnten getötet ( 44 Abs. 1, Ziff. 1), Populationen von Tieren in ihrem Erhaltungszustand erheblich beeinträchtigt (Ziff. 2) und/oder Fortpflanzungs- und Ruhestätten zerstört (Ziff. 3) werden. Diese sind ggfs. zu vermeiden, zu minimieren oder durch Kompensationsmaßnahmen auszugleichen. Vor allem sind die Eingriffe in vorhandene Gehölzbestände außerhalb der Brutzeit auf einen Zeitraum ab 1. Oktober bis Ende Februar vorzunehmen - die baubedingte Zerstörung von Brutstätten und Quartieren und eine damit verbundene Tötung potenziell anwesender Jungtiere (Verbotstatbestände nach 44 Art. 1, Ziff. 1 BNatSchG, Tötungsverbot) kann so vermieden werden. Verluste an Bruthöhlen und Quartieren sind ggfs. durch Nist- und Fledermauskästen zu ersetzen. Erfasst werden sollte im Sommerhalbjahr 2014 das Vorkommen von Vögeln und Fledermäusen. Der zu rodenden Baum- und Gehölzbestand ist auf vorhandene besetzte Nistund Ruhestätten bzw. Quartiere hin zu untersuchen.

6 Zur Beurteilung mit einbezogene Fläche Fläche der vorgesehenen Parkplatzerweiterung