BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4532 21. Wahlperiode 23.05.16 Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft Betr.: Bürgerschaftliches Ersuchen vom 12. November 2015: Bericht des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Integration über die Drucksache 21/623: Lohnungleichheit in den Jobcentern Unterschiede in der Bezahlung zwischen städtischen und BA-Angestellten beseitigen! Drs. 21/1996 Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung vom 12. November 2015 die Drs. 21/1996 angenommen und damit folgendes Ersuchen an den Senat beschlossen: Der Senat wird ersucht, 1. Wege zu prüfen, wie die Lohnungleichheit zwischen den Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg und den Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit bei team.arbeit.hamburg (t.a.h) verringert werden kann. 2. der Bürgerschaft bis Ende des Jahres 2015 zu berichten. Die Senatorin der, Frau Dr. Melanie Leonhard, hat mir hierzu das in der Anlage abgedruckte Schreiben vom 12. Mai 2016 übermittelt und mich über den derzeitigen Stand informiert. Carola Veit Präsidentin Anlagen
Drucksache 21/4532 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Anlage 1 Freie und Hansestadt Hamburg Postfach 76 01 06, D - 22051 Hamburg An die Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft Frau Carola Veit Senatorin Dr. Melanie Leonhard Hamburger Straße 47 D - 22083 Hamburg Telefon 040-4 28 63 3001/2 Telefax 040 427 3 11011 E-Mail: Melanie.Leonhard@basfi.hamburg.de Hamburg, den 12. Mai 2016 Bürgerschaftliches Ersuchen vom 12.11.2015, BüDrs. 21/1996 Lohnungleichheit in den Jobcentern Sehr geehrte Frau Veit, die Bürgerschaft hat den Senat mit Beschluss über die Drs. 21/1996 am 12.11.2015 ersucht, 1. Wege zu prüfen, wie die Lohnungleichheit zwischen den Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg und den beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit bei team.arbeit.hamburg (t.a.h) verringert werden kann. 2. Der Bürgerschaft bis Ende des Jahres 2015 zu berichten. Mit vorliegendem Schreiben möchte ich Sie über den derzeitigen Stand informieren. Als einzig gangbarer Weg für eine Lohnangleichung bei den Angestellten wäre eine Erhöhung der Tarifentgelte entweder durch Änderung des Tarifvertrags der Länder (TV-L) oder durch eine in der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) einvernehmliche übertarifliche Leistung denkbar. Ein Handeln der FHH ohne Einvernehmen mit der TdL wäre tarifpolitisch nicht vertretbar. Über eine Angleichung der Besoldung der Beamtinnen und Beamten der FHH an die der Beamtinnen und Beamten des Bundes könnte die FHH zwar allein entscheiden, weil die Landesbeamtenbesoldung in die Landeskompetenz fällt. Das würde al- 2
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/4532-2 - lerdings schwierige Fragen der Gleichbehandlung zwischen Beamtinnen und Beamten des Landes bei Jobcenter team.arbeit.hamburg und in der Kernverwaltung aufwerfen sowie zwischen den Tarifangestellten und den Beamtinnen und Beamten bei Jobcenter. Ich selbst und auch Herr Staatsrat Pörksen haben im Januar 2016 unsere Amtskolleg/innen in den Ländern und im Bund auf den dringenden Handlungsbedarf hingewiesen, der sich aus der Ungleichheit der Lohnunterschiede der Beschäftigten ergibt. Mein Schreiben an meine Kolleginnen und Kollegen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz vom 15.01.2016 füge ich diesem Schreiben als Anlage bei. Ergebnis des Austauschs mit diesen Ländern ist die Absprache, dass die FHH bei den Finanzressorts der Länder und den Länder-Vertretern in der TdL sondiert, ob und in welcher Ausgestaltung eine Erhöhung des Tarifentgeltes nach TV-L für kommunale Angestellte in gemeinsamen Einrichtungen unterstützt würde. Die FHH solle das Thema auch weiterhin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ansprechen. Zusätzlich werde die Thematik erneut auf die Tagesordnung der Arbeits- und Sozialministerkonferenz im November 2016 genommen. Diese Vorklärungen finden derzeit statt. Je nach deren Ergebnis wird zu prüfen sein, ob die TdL offiziell mit erhöhten Entgelten für Angestellten in den Jobcentern befasst wird. Das BMAS hat inzwischen erklärt, dass erhöhte Entgelte für kommunale Jobcenter- Angestellte als Verwaltungskosten nach der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung anzusehen seien. D.h., dass der Bund diese zu 84,8% tragen würde. Ich werde die Hamburgische Bürgerschaft zu gegebener Zeit über die weitere Entwicklung in dieser Angelegenheit informieren. Mit freundlichen Grüßen 3
Drucksache 21/4532 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Anlage 2 Freie und Hansestadt Hamburg Postfach 76 01 06, D - 22051 Hamburg An die Ministerinnen / Minister Senatorinnen / Senatoren der Arbeits- und Sozialministerkonferenz Nachrichtlich: - Bundesministerin Andrea Nahles - Vorstand der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele - Personalamt, Leitung Senatorin Dr. Melanie Leonhard Hamburger Straße 47 D - 22083 Hamburg Telefon 040-4 28 63 3001/2 Telefax 040 427 3 11011 E-Mail: Melanie.Leonhard@basfi.hamburg.de Hamburg, den 15. Januar 2016 Lohnunterschiede zwischen Angestellten der Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit in den Jobcentern Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, im Nachgang zu unserer Arbeits- und Sozialministerkonferenz im November 2015 möchte ich heute ein Thema aufgreifen, das angesichts unserer intensiven Diskussion im Kamin- Gespräch zum Thema Flüchtlinge leider keinen Raum mehr gefunden hat: die Frage der Lohnunterschiede zwischen Angestellten der Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit (BA) in den Jobcentern. Im Zusammenhang mit den Verfahren zur unbefristeten Zuweisung ab dem 01.01.2016 haben sicherlich nicht nur wir in Hamburg sehr intensiv mit den kommunalen Beschäftigten über die erheblichen Lohnunterschiede diskutiert. Wir haben auch differenziert nach unterschiedlichen Funktionsstellen die Lohnunterschiede berechnet. Strukturelle Effekte (z.t. andere Eingangsbewertungen und ein sehr ausgeprägtes Zulagensystem) sowie unterschiedliche lineare Anpassungen in dem BA-Tarif und dem Tarif der deutschen Länder (TdL) haben sich im Laufe der Zeit auf Größenordnungen von 500 bis 700 Euro pro Monat aufsummiert. Zudem ist zu befürchten, dass insbesondere die unterschiedlichen linearen Entwicklungen sich auch in den Folgejahren diese Lohnunterschiede eher noch verstärken als abmildern. 4
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/4532-2 - Für die Funktionsfähigkeit nicht nur des Hamburger Jobcenters sind diese Lohnunterschiede essentiell. Sie beeinträchtigen das Arbeitsklima und die Motivation der Beschäftigten. Auch die Frage der Rekrutierung ist erschwert. Die FHH sieht die Notwendigkeit, das Entgelt ihrer kommunalen Angestellten an das der BA anzunähern. Der TV-L bietet dazu jedoch in der aktuellen Fassung keine Möglichkeiten. Ich sehe deshalb die Notwendigkeit, den TV-L dahin zu erweitern, dass Zulagen für die Dauer des Einsatzes im Jobcenter gezahlt werden können. Jeder Stadtstaat (als Mitglied der TdL) soll selbst entscheiden können, ob und in welcher Höhe die Zulagen gezahlt werden. Die Zulagen enden automatisch mit der Rückkehr in die Kernverwaltung der Kommune und lassen das Eingruppierungsgefüge unberührt. Dadurch hätten die Zulagen auch den Vorteil, einen Anreiz für einen Wechsel aus der kommunalen Kernverwaltung in das Jobcenter zu setzen. Arbeitsrechtlich wäre die Unterscheidung zwischen der Tätigkeit im Jobcenter und anderen Teilen der Verwaltung der Stadtstaaten zulässig. Dies zeigt gerade der TV-BA, der zwischen den Tätigkeiten im Jobcenter und den Arbeitsagenturen unterscheidet. Höhere kommunale Entgelte im Jobcenter bedeuten auch, dass die Personal- und damit die Verwaltungskosten der Jobcenter steigen. Dieses spräche jedoch nicht gegen höhere kommunale Personalkosten, denn die aktuell wesentlich höheren Entgelte nach dem TV- BA werden aus demselben Budget bezahlt. Desgleichen haben Preissteigerungen für Miete, IT u.v.m. den Verwaltungsetat in den vergangenen Jahren belastet. Kritisch ist allein, dass der Bund nicht in entsprechender Höhe Mittel im Verwaltungsetat bereitstellt. Fast alle Jobcenter bundesweit decken die gestiegenen Verwaltungskosten daher durch Umschichtungen aus dem Eingliederungsbudget. Damit höhere kommunale Entgelte nicht durch Umschichtungen arbeitsmarktpolitischer Eingliederungsmittel refinanziert werden müssen, sollten die Gespräche mit dem Bund auch aus diesem Grund fortgesetzt werden, um auf eine auskömmliche Finanzierung des Verwaltungsetats hinzuwirken. Mit freundlichen Grüßen 5