BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/ Wahlperiode Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft

Ähnliche Dokumente
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/ Wahlperiode Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft

Bericht. des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Integration. über die Drucksache

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/ Wahlperiode Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft

Betr.: Bürgerschaftliches Ersuchen vom 28. September 2016: Fair Trade Stadt Hamburg weiter voranbringen Drs. 21/5966

Schriftliche Kleine Anfrage

Rechnungslegung der Fraktionen der Hamburgischen Bürgerschaft für das Jahr 2014

Rechnungslegung der Fraktionen der Hamburgischen Bürgerschaft für das Jahr 2015

Schriftliche Kleine Anfrage

AIS. Zweite Verordnung zur Änderung der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/ Wahlperiode Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft

Bericht. des Haushaltsausschusses. über die Drucksache

Vorlage für die Sitzung der städtischen Deputation für Soziales, Jugend und Integration am

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/ Wahlperiode Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft

Schriftliche Kleine Anfrage

2. Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2019/2020

Freitag, EP 3.1 Behörde für Schule und Berufsbildung EP 6.1 Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung vom 1. Oktober 2015 die Drs. 21/1620 angenommen. und folgendes Ersuchen an den Senat beschlossen:

85. Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2008

Performa Nord - Fass ohne Boden

Kleine Anfrage. Drucksache 17 / Wahlperiode. des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) Kosten der Hartz-IV-Verwaltung in Berlin

Die Senatorin für Finanzen 21. Juni Vorlage für die Sitzung des Senats am 02. Juli 2013

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/ Wahlperiode Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/ Wahlperiode Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft

Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 18/3153

Schriftliche Kleine Anfrage

Der Prozess der Kinder- und Jugendhilfedemontage ist in vollem Gange höchste Zeit sich konkret einzumischen

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Schriftliche Kleine Anfrage

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

Schriftliche Kleine Anfrage

Mit Infobrief 05/2019 haben wir direkt nach Abschluss der Tarifverhandlungen der Länder über das veröffentlichte Tarifergebnis informiert.

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage

Niederschrift über die Senatssitzung (1.2) Herr Staatsrat Dr. Krupp trägt den Inhalt der Drucksache Nr. 2012/2337, betreffend

Bericht. des Haushaltsausschusses. über die Drucksache

Übertragung der Tarifergebnisse für die Beschäftigten der Länder auf die Beamtenbesoldung in den Bundesländern: eine Übersicht Bohm, Rolfdieter

Die Senatorin für Finanzen 9. September Vorlage für die Sitzung des Senats am 17. September 2013

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage

Redebeitrag zu Protokoll von Staatsminister Dr. Fritz Jaeckel in der 956. Sitzung des Bundesrates zu TOP 21: Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz (BR-

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/ Wahlperiode

Schriftliche Kleine Anfrage

Vorlage für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage

A"7/1 Ir...i- Vorlage an den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses

Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft

Haus der Bürgerschaft Am Markt Bremen. im Auftrag von Herrn Kau lade ich Sie zur 46. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses

Schriftliche Kleine Anfrage

Berlin: Tarifpolitik ohne Arbeitgeberverbände

Haushaltsführung 2017 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen

Personalversammlung 2012

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage

Pilotprojekt Beschäftigung in Bremerhaven - ja oder nein?

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Bundesrat Drucksache 272/17. Unterrichtung durch die Bundesregierung

Schriftliche Kleine Anfrage

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/ Wahlperiode Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/ Wahlperiode Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage

Umsetzung der Joboffensive in Bremen

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/ Wahlperiode Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft

HESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Fraktion der SPD. für ein Gesetz zur vollständigen Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen. 19.

Große Anfrage. Reform des Finanzausgleichs und mögliche Folgen für Hamburg

Schriftliche Kleine Anfrage

im Auftrag von Herrn Kau lade ich Sie zur 51. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses (Stadt) ein.

Deutscher Bundestag Wahlperiode -2- Drucksache 18/1651 C. Alternativen Keine. D. Kosten Die Neuregelung des 40a SGB II verhindert andernfalls ei

Schriftliche Kleine Anfrage

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage

Entschließung des Bundesrates für einen einheitlichen "Freiwilligen sozialen Dienst"

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes

Schriftliche Kleine Anfrage

Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 6. Dezember 2016

VORLAGE, 16/ 2:9?~: S ~~I:,~

Schriftliche Kleine Anfrage

Arbeit. Spendenkonto: , Bank für Sozialwirtschaft AG (BLZ ) Bremer Institut. für. smarktforschung. und Jugend. berufshilfe e.v.

Schriftliche Kleine Anfrage

INFORMATIVES ZUR TARIFRUNDE 2017

Schriftliche Kleine Anfrage

Wie will die Landesregierung die bedarfsgerechte Verteilung der 25-Millionen Soforthilfe des Bundes sicherstellen?

Große Anfrage. Einsparungen von Personalausgaben durch Streiks. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den IV D 12(V) /014 (920) 2051

Urlaubsanspruch der Beschäftigten im öffentlichen Dienst

Schriftliche Kleine Anfrage

Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/ Wahlperiode Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft

Welche Unterschiede gibt es hinsichtlich der Arbeitsbedingungen zwischen den verschiedenen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern des Jobcenters?

MiI/::JiClf Grüßen. Vorsitzender des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen Dr. Werner Pfeil Md L Düsseldorf

Die Fraktion der CDU hat die folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet:

Transkript:

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4532 21. Wahlperiode 23.05.16 Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft Betr.: Bürgerschaftliches Ersuchen vom 12. November 2015: Bericht des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Integration über die Drucksache 21/623: Lohnungleichheit in den Jobcentern Unterschiede in der Bezahlung zwischen städtischen und BA-Angestellten beseitigen! Drs. 21/1996 Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung vom 12. November 2015 die Drs. 21/1996 angenommen und damit folgendes Ersuchen an den Senat beschlossen: Der Senat wird ersucht, 1. Wege zu prüfen, wie die Lohnungleichheit zwischen den Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg und den Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit bei team.arbeit.hamburg (t.a.h) verringert werden kann. 2. der Bürgerschaft bis Ende des Jahres 2015 zu berichten. Die Senatorin der, Frau Dr. Melanie Leonhard, hat mir hierzu das in der Anlage abgedruckte Schreiben vom 12. Mai 2016 übermittelt und mich über den derzeitigen Stand informiert. Carola Veit Präsidentin Anlagen

Drucksache 21/4532 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Anlage 1 Freie und Hansestadt Hamburg Postfach 76 01 06, D - 22051 Hamburg An die Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft Frau Carola Veit Senatorin Dr. Melanie Leonhard Hamburger Straße 47 D - 22083 Hamburg Telefon 040-4 28 63 3001/2 Telefax 040 427 3 11011 E-Mail: Melanie.Leonhard@basfi.hamburg.de Hamburg, den 12. Mai 2016 Bürgerschaftliches Ersuchen vom 12.11.2015, BüDrs. 21/1996 Lohnungleichheit in den Jobcentern Sehr geehrte Frau Veit, die Bürgerschaft hat den Senat mit Beschluss über die Drs. 21/1996 am 12.11.2015 ersucht, 1. Wege zu prüfen, wie die Lohnungleichheit zwischen den Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg und den beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit bei team.arbeit.hamburg (t.a.h) verringert werden kann. 2. Der Bürgerschaft bis Ende des Jahres 2015 zu berichten. Mit vorliegendem Schreiben möchte ich Sie über den derzeitigen Stand informieren. Als einzig gangbarer Weg für eine Lohnangleichung bei den Angestellten wäre eine Erhöhung der Tarifentgelte entweder durch Änderung des Tarifvertrags der Länder (TV-L) oder durch eine in der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) einvernehmliche übertarifliche Leistung denkbar. Ein Handeln der FHH ohne Einvernehmen mit der TdL wäre tarifpolitisch nicht vertretbar. Über eine Angleichung der Besoldung der Beamtinnen und Beamten der FHH an die der Beamtinnen und Beamten des Bundes könnte die FHH zwar allein entscheiden, weil die Landesbeamtenbesoldung in die Landeskompetenz fällt. Das würde al- 2

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/4532-2 - lerdings schwierige Fragen der Gleichbehandlung zwischen Beamtinnen und Beamten des Landes bei Jobcenter team.arbeit.hamburg und in der Kernverwaltung aufwerfen sowie zwischen den Tarifangestellten und den Beamtinnen und Beamten bei Jobcenter. Ich selbst und auch Herr Staatsrat Pörksen haben im Januar 2016 unsere Amtskolleg/innen in den Ländern und im Bund auf den dringenden Handlungsbedarf hingewiesen, der sich aus der Ungleichheit der Lohnunterschiede der Beschäftigten ergibt. Mein Schreiben an meine Kolleginnen und Kollegen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz vom 15.01.2016 füge ich diesem Schreiben als Anlage bei. Ergebnis des Austauschs mit diesen Ländern ist die Absprache, dass die FHH bei den Finanzressorts der Länder und den Länder-Vertretern in der TdL sondiert, ob und in welcher Ausgestaltung eine Erhöhung des Tarifentgeltes nach TV-L für kommunale Angestellte in gemeinsamen Einrichtungen unterstützt würde. Die FHH solle das Thema auch weiterhin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ansprechen. Zusätzlich werde die Thematik erneut auf die Tagesordnung der Arbeits- und Sozialministerkonferenz im November 2016 genommen. Diese Vorklärungen finden derzeit statt. Je nach deren Ergebnis wird zu prüfen sein, ob die TdL offiziell mit erhöhten Entgelten für Angestellten in den Jobcentern befasst wird. Das BMAS hat inzwischen erklärt, dass erhöhte Entgelte für kommunale Jobcenter- Angestellte als Verwaltungskosten nach der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung anzusehen seien. D.h., dass der Bund diese zu 84,8% tragen würde. Ich werde die Hamburgische Bürgerschaft zu gegebener Zeit über die weitere Entwicklung in dieser Angelegenheit informieren. Mit freundlichen Grüßen 3

Drucksache 21/4532 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Anlage 2 Freie und Hansestadt Hamburg Postfach 76 01 06, D - 22051 Hamburg An die Ministerinnen / Minister Senatorinnen / Senatoren der Arbeits- und Sozialministerkonferenz Nachrichtlich: - Bundesministerin Andrea Nahles - Vorstand der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele - Personalamt, Leitung Senatorin Dr. Melanie Leonhard Hamburger Straße 47 D - 22083 Hamburg Telefon 040-4 28 63 3001/2 Telefax 040 427 3 11011 E-Mail: Melanie.Leonhard@basfi.hamburg.de Hamburg, den 15. Januar 2016 Lohnunterschiede zwischen Angestellten der Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit in den Jobcentern Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, im Nachgang zu unserer Arbeits- und Sozialministerkonferenz im November 2015 möchte ich heute ein Thema aufgreifen, das angesichts unserer intensiven Diskussion im Kamin- Gespräch zum Thema Flüchtlinge leider keinen Raum mehr gefunden hat: die Frage der Lohnunterschiede zwischen Angestellten der Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit (BA) in den Jobcentern. Im Zusammenhang mit den Verfahren zur unbefristeten Zuweisung ab dem 01.01.2016 haben sicherlich nicht nur wir in Hamburg sehr intensiv mit den kommunalen Beschäftigten über die erheblichen Lohnunterschiede diskutiert. Wir haben auch differenziert nach unterschiedlichen Funktionsstellen die Lohnunterschiede berechnet. Strukturelle Effekte (z.t. andere Eingangsbewertungen und ein sehr ausgeprägtes Zulagensystem) sowie unterschiedliche lineare Anpassungen in dem BA-Tarif und dem Tarif der deutschen Länder (TdL) haben sich im Laufe der Zeit auf Größenordnungen von 500 bis 700 Euro pro Monat aufsummiert. Zudem ist zu befürchten, dass insbesondere die unterschiedlichen linearen Entwicklungen sich auch in den Folgejahren diese Lohnunterschiede eher noch verstärken als abmildern. 4

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/4532-2 - Für die Funktionsfähigkeit nicht nur des Hamburger Jobcenters sind diese Lohnunterschiede essentiell. Sie beeinträchtigen das Arbeitsklima und die Motivation der Beschäftigten. Auch die Frage der Rekrutierung ist erschwert. Die FHH sieht die Notwendigkeit, das Entgelt ihrer kommunalen Angestellten an das der BA anzunähern. Der TV-L bietet dazu jedoch in der aktuellen Fassung keine Möglichkeiten. Ich sehe deshalb die Notwendigkeit, den TV-L dahin zu erweitern, dass Zulagen für die Dauer des Einsatzes im Jobcenter gezahlt werden können. Jeder Stadtstaat (als Mitglied der TdL) soll selbst entscheiden können, ob und in welcher Höhe die Zulagen gezahlt werden. Die Zulagen enden automatisch mit der Rückkehr in die Kernverwaltung der Kommune und lassen das Eingruppierungsgefüge unberührt. Dadurch hätten die Zulagen auch den Vorteil, einen Anreiz für einen Wechsel aus der kommunalen Kernverwaltung in das Jobcenter zu setzen. Arbeitsrechtlich wäre die Unterscheidung zwischen der Tätigkeit im Jobcenter und anderen Teilen der Verwaltung der Stadtstaaten zulässig. Dies zeigt gerade der TV-BA, der zwischen den Tätigkeiten im Jobcenter und den Arbeitsagenturen unterscheidet. Höhere kommunale Entgelte im Jobcenter bedeuten auch, dass die Personal- und damit die Verwaltungskosten der Jobcenter steigen. Dieses spräche jedoch nicht gegen höhere kommunale Personalkosten, denn die aktuell wesentlich höheren Entgelte nach dem TV- BA werden aus demselben Budget bezahlt. Desgleichen haben Preissteigerungen für Miete, IT u.v.m. den Verwaltungsetat in den vergangenen Jahren belastet. Kritisch ist allein, dass der Bund nicht in entsprechender Höhe Mittel im Verwaltungsetat bereitstellt. Fast alle Jobcenter bundesweit decken die gestiegenen Verwaltungskosten daher durch Umschichtungen aus dem Eingliederungsbudget. Damit höhere kommunale Entgelte nicht durch Umschichtungen arbeitsmarktpolitischer Eingliederungsmittel refinanziert werden müssen, sollten die Gespräche mit dem Bund auch aus diesem Grund fortgesetzt werden, um auf eine auskömmliche Finanzierung des Verwaltungsetats hinzuwirken. Mit freundlichen Grüßen 5