MARKTGEMEINDE SPILLERN Gemeinderat

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NIEDERSCHRIFT. über die Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, dem im Gemeindeamt-Sitzungssaal.

Transkript:

MARKTGEMEINDE SPILLERN Gemeinderat PROTOKOLL über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates am Montag, dem 2. März 2009 im Gemeindeamt Spillern Beginn: 19.30 Uhr Ende: 20.21 Uhr Die Einladung erfolgte am 23. Februar 2009 durch Kurrende. Anwesend waren: 1) Bürgermeister Doz. Dr. Karl SABLIK 2) Vizebürgermeister Josef BEDLIWY die Mitglieder des Gemeinderates: 3) Gf. GR. Ing. Ferdinand SCHWEIGER 4) Gf. GR. Roland PATZELT 5) Gf. GR. Helmut MÜLLER 6) Gf. GR. Ing. Helmut DELLA PIETRA, CMC 7) GR. Ing. Franz HATZL 8) GR. Manfred JONAK 9) GR. Gabriele KOVARIK 10) GR. Andreas MATTES 11) GR. Günter MOSER 12) GR. Gabriele NETROUFAL 13) GR. Wolfgang PROHASKA 14) GR. Oliver SCHADLER, MAS, MBA 15) GR. Harald SCHMIDL 16) GR. Andreas SCHMIDT 17) GR. Thomas SPEIGNER 18) GR. Christine WESSELY Entschuldigt abwesend waren: 19) GR. Herbert WENIGER Anwesend war außerdem Sekretär Herbert Zehetmayer als Schriftführer. Vorsitzender: Bürgermeister Univ.-Doz. Dr. Karl SABLIK Die Sitzung war öffentlich und beschlussfähig.

2 T A G E S O R D N U N G Pkt. 01) Verlesung und Genehmigung des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 15. Dezember 2008; Pkt. 02) Berichte des Herrn Bürgermeisters, der Beauftragten und Delegierten; Pkt. 03) Bericht des Prüfungsausschusses; Pkt. 04) Beschluss betreffend Abweichungen von den Ansätzen des Voranschlages 2008; Pkt. 05) Rechnungsabschluss 2008; Pkt. 06) Darlehensaufnahme für NÖ Landeskindergarten; Pkt. 07) Darlehensaufnahme für NÖ Landeskindergarten im Rahmen der NÖ Landes- Finanzsonderaktion; Pkt. 08) Antrag an den NÖ Schul- und Kindergartenfonds zur Auszahlung des Barwertes des Zinsenzuschusses für ein fiktives Darlehen als Einmalzahlung; Pkt. 09) Genehmigung von Mietverträgen für Gemeindewohnungen: 1. Erlgasse 8, Tür 6; 2. Landstraße 4, Tür 3; Pkt. 10) Genehmigung einer Absichtserklärung mit VIA SUM; Pkt. 11) Änderung der Verordnung über die Bezüge der Mitglieder des Gemeinderates; Pkt. 12) Erweiterung der Tennisanlage; Pkt. 13) Auftragsvergabe zur Errichtung einer Biomasse-Nahwärmeanlage; Pkt. 14) Stellungnahme zur Aufhebung des NÖ Verkehrs-Raumordnungsprogramms; Pkt. 15) Auftragsvergabe für elektrotechnische Ausrüstung für Hochwasserpumpen; Pkt. 16) Auftragsvergabe für Ankauf einer Hochwasserpumpe; Pkt. 17) Genehmigung einer Verpflichtungserklärung für das Vorhaben MUSEUM (Fossilienwelt Weinviertel); Pkt. 18) Allfälliges. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit Pkt. 19) Genehmigung eines Dienstvertrages mit Frau Herolinda Januzi; Pkt. 20) Aufnahme eines Gemeindearbeiters; Der Bürgermeister eröffnet um 19.30 Uhr die Gemeinderatssitzung und teilt mit, dass sich GR. Herbert Weniger für die Abwesenheit ordnungsgemäß entschuldigt hat. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. Bezüglich der Tagesordnung teilt der Bürgermeister mit, dass er gemäß 46 Abs. 2 NÖ Gemeindeordnung den Punkt 13) Auftragsvergabe zur Errichtung einer Biomasse-Nahwärmeanlage von der Tagesordnung nimmt, da für eine Beschlussfassung noch einige Unterlagen von einer Errichtungsfirma vorgelegt werden müssen. Gegen die nunmehr geänderte Tagesordnung besteht kein Einwand Pkt. 1) Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 23. Februar 2009 sowie Herrn Vizebgm. Bedliwy und gf. GR. Müller wird dem Gemeinderat empfohlen, von der Verlesung des Protokolls vom 15. Dezember 2008 abzusehen und es in der vorliegenden Form zu genehmigen. Pkt. 2) Der Bürgermeister berichtet: a) Mit Schreiben vom 15. Jänner 2009, RU1-R-559/015-2007, hat das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht, die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Spillern vom 26. Mai 2008, TOP 13, womit das örtliche Raumordnungsprogramm durch Festlegungen im gesamten Gemeindegebiet abgeändert wird, im Sinne des 88 der Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000, die Gesetzmäßigkeit der Kundmachung festgestellt.

3 b) Mit Schreiben vom 19. Jänner 2009, IVW3-AWV-3122701/009-2008, hat das Amt der NÖ Landesregierung die Änderung der Abfallwirtschaftsverordnung des Gemeinderates vom 15. Dezember 2008 gemäß 88 NÖ Gemeindeordnung, LGBl. 1000-13, zur Kenntnis genommen. c) Die OMV Gas GmbH hat mit Schreiben vom 15. Jänner 2009 mitgeteilt, dass sie die Errichtung einer zweiten Gasleitung überwiegend parallel zu der bestehenden West Austria Gasleitung (WAG) im Abschnitt Enzersfeld bis Kirchberg, somit auch im Norden von Spillern, beabsichtige. d) Der Bürgermeister berichtet über das Pilotprojekt Mein dein UNSER SPILLERN und ersucht die Gemeindemandatare und die Bevölkerung um rege Mitarbeit. e) Gf. GR. Ing. Schweiger berichtet über die letzten Sitzungen der Raumregion 10 vor Wien und dass am 9. Mai 2009 die Eröffnung der Ausstellung Fossilienwelt Weinviertel in Stetten stattfinden wird. Weiters berichtet er über die geplante Mobilitätszentrale und teilt mit, dass das diesjährige Radopening am 3. Mai 2009 in Großrußbach veranstaltet wird. Ebenfalls berichtet er, dass die Mitfahrfrequenz des Nachtbusses zugenommen habe. f) Gf. GR. Müller teilt mit, dass Herr Pfarrer Franz Forsthuber mit dem Ehrentitel Monsignore für seine Verdienste um den Neubau der Pfarrkirche in Oberrohrbach ausgezeichnet wurde. Weiters teilt er mit, dass die Evangelische Pfarre vom Amt der NÖ Landesregierung für die Sanierung der evangelischen Kirche in Spillern einen Zuschuss von 5.000,00 erhalten habe. Pkt. 3) Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, GR. Mattes, bringt dem Gemeinderat die Berichte über die am 17. Dezember 2008 und 18. Februar 2008 angesagten Gebarungsprüfungen zur Kenntnis. Der Bürgermeister bedankt sich bei den Mitgliedern des Prüfungsausschusses für die geleistete Arbeit. Pkt. 4) GR. Ing. Della Pietra, CMC, als Vorsitzender des Ausschusses für Finanzen bringt dem Gemeinderat die wesentlichen Punkte der dem Rechnungsabschluss 2008 als Anlage angeschlossenen Erläuterungen der Abweichungen von den Ansätzen des Voranschlages 2008 zur Kenntnis. die gegebenen Abweichungen von den Ansätzen des Voranschlages 2008 zu genehmigen. Pkt. 5) Der Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen, GR. Ing. Della Pietra, CMC, informiert den Gemeinderat über die wesentlichen Punkte des Rechnungsabschlusses 2008 und erklärt, dass der vorliegende Rechnungsabschluss in der gesetzlichen Frist auf dem Gemeindeamt zur Einschau aufgelegen ist und dazu keine Erinnerungen eingelangt sind. den vorliegenden Rechnungsabschluss 2008 zu genehmigen. Pkt. 6) Der Bürgermeister berichtet, dass die Marktgemeinde Spillern beabsichtigt, in den Jahren 2009 und 2010 einen NÖ Landeskindergarten bei der Volksschule, der ca. 1,000.000,00 kosten wird, zu errichten. Für die teilweise Finanzierung dieses Bauvorhabens ist die Aufnahme eines Darlehens mit einer Laufzeit von 20 Jahren in der Höhe von 250.000,00 vorgesehen. Es wurden 8 Kreditinstitute zur Abgabe eines Angebotes in einem nicht offenen Verfahren gemäß 25 Abs. 6 Bundesvergabegesetz 2006 BVergG mittels Ausschreibungsunterlagen

eingeladen. Die Frist zur Abgabe war am 9. Jänner 2009 um 12.00 Uhr. Eine Teilnahme an der Öffnung der Angebote war gemäß 118 Abs. 2 BVerG 2006 nicht gestattet. Folgende Kreditinstitute wurden zur Anbotslegung eingeladen: 1. BAWAG P.S.K., Georg-Coch-Platz 2, 1018 Wien 2. Bank Austria, 2000 3. Raiffeisenbank 4. HYPO Investmentbank AG, 3100 St. Pölten 5. Kommunalkredit Austria AG 6. Sparkasse der Stadt Korneuburg 7. Volksbank Donau-Weinland 8. Oberbank Die Kommunalkredit, die Volksbank und die Oberbank haben bis zum Einreichungstermin kein Angebot abgegeben. Bis zum Einreichungstermin am 9. Jänner 2009,12.00 Uhr, haben nachstehend angeführte Bankinstitute offeriert: Nr. Bankinstitut Zinssatz für Darlehen über 250.000,00 NÖ Landeskindergarten 2009 3-Monats- EURIBOR 6-Monats- EURIBOR 4 EURIBOR- Tageswert vom 3-Monats-EURIBOR 1 BAWAG P.S.K. 1018 Wien 2,928 3,000 30.12.2008 + 0,27 + 0,27 2 Bank Austria 2,822 2,913 05.01.2009 + 1,55 + 1,55 3 Raiffeisenbank 2,762 2,845 07.01.2009 + 0,11 + 0,11 4 HYPO NÖ 3101 St. Pölten 2,762 2,845 07.01.2009 + 0,57 + 0,57 5 Kommunalkredit Kein Angebot abgegebengegeben. Kein Angebot ab- - - - Austria AG 6 Sparkasse Stadt Korneuburg 3,082 3,165 19.12.2008 + 0,25 + 0,25 7 Volksbank Kein Angebot abgegebengegeben. Kein Angebot ab- - - - 8 Oberbank Kein Angebot abgegebengegeben. Kein Angebot ab- - - - Zum genauen Vergleich wurde der 3-Monats-EURIBOR per 9. Jänner 2009 mit 2,692 % herangezogen. Zum genauen Vergleich wurde der per 9. Jänner 2009 mit 2,765 % herangezogen. Auf Grund der Anbotsprüfung durch den Ausschuss für Finanzen ergibt sich nachstehendes Ergebnis: Nr. 1 Bankinstitut BAWAG P.S.K. 1018 Wien Zinssatz für Darlehen über 250.000,00 NÖ Landeskindergarten 2009 3-Monats- EURIBOR 6-Monats- EURIBOR EURIBOR- Tageswert vom 3-Monats-EURIBOR Zinssatz Zinssatz 2,692 2,765 9.1.2009 + 0,27 2,962 + 0,27 3,035

5 2 Bank Austria Creditanstalt AG 2,692 2,765 9.1.2009 + 1,55 4,242 + 1,55 4,315 3 Raiffeisenbank 2,692 2,765 9.1.2009 + 0,11 2,802 + 0,11 2,875 4 HYPO NÖ 3101 St. Pölten 2,692 2,765 9.1.2009 + 0,57 3,262 + 0,57 3,335 5 Sparkasse Stadt Korneuburg 2,692 2,765 9.1.2009 + 0,25 2,942 + 0,25 3,015 Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt dem Gemeindevorstand und Gemeinderat bei der Raiffeisenbank als Bestbieter das gegenständliche Darlehen mit einer Bindung an den 3-Monats-EURIBOR und einem Aufschlag von 0,11 %-Punkten zu den im Angebot angeführten Angaben aufzunehmen. Gemäß täglicher Euro-Geldmarktsätze der Österreichischen Nationalbank wäre dies nunmehr per 2. März 2009 ein Zinssatz von 1,921 %. den vorliegenden Schuldschein mit der Raiffeisenbank registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, 2000, Rathausplatz 2, Konto-Nr.: 20.030.029, in der Höhe von 250.000,00, mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einer Zinssatzbindung an den 3-Monats-EURIBOR und einem Aufschlag von 0,11 %-Punkten, für die teilweise Finanzierung des neuen NÖ Landeskindergartens zu genehmigen. Pkt. 7) Die Marktgemeinde Spillern beabsichtigt in den Jahren 2009 und 2010 einen NÖ Landeskindergarten bei der Volksschule zu errichten. Für die teilweise Finanzierung dieses Bauvorhabens ist die Aufnahme eines Darlehens im Rahmen der NÖ Landesfinanz-Sonderaktion mit einer Laufzeit von 15 Jahren in der Höhe von 250.000,00 vorgesehen. Es wurden 8 Kreditinstitute zur Abgabe eines Angebotes in einem nicht offenen Verfahren gemäß 25 Abs. 6 Bundesvergabegesetz 2006 BVergG mittels Ausschreibungsunterlagen eingeladen. Die Frist zur Abgabe war am 9. Jänner 2009 um 12.00 Uhr. Eine Teilnahme an der Öffnung der Angebote ist gemäß 118 Abs. 2 BVerG 2006 nicht gestattet. Folgende Kreditinstitute wurden zur Anbotslegung eingeladen: 1. BAWAG P.S.K., Georg-Coch-Platz 2, 1018 Wien 2. Bank Austria, 2000 3. Raiffeisenbank 4. HYPO Investmentbank AG, 3100 St. Pölten 5. Kommunalkredit Austria AG 6. Sparkasse der Stadt Korneuburg 7. Volksbank Donau-Weinland 8. Oberbank Die Kommunalkredit, die Volksbank und die Oberbank haben bis zum Einreichungstermin kein Angebot abgegeben. Bis zum Einreichungstermin am 9. Jänner 2009,12.00 Uhr, haben nachstehend angeführte Bankinstitute offeriert: Nr. Bankinstitut Zinssatz für Darlehen über 250.000,00 NÖ Landeskindergarten LFSA 2009 EURIBOR- Tageswert vom 1 BAWAG P.S.K. 3,000 30.12.2008 + 0,27

6 1018 Wien 2 Bank Austria 2,913 05.01.2009 + 1,55 3 Raiffeisenbank 2,845 07.01.2009 + 0,11 4 HYPO NÖ 3101 St. Pölten 2,845 07.01.2009 + 0,57 5 Kommunalkredit Kein Angebot abgegeben. - - Austria AG 6 Sparkasse Stadt Korneuburg 3,165 19.12.2008 + 0,25 7 Volksbank Donau- Kein Angebot abgegeben. - - Weinland, 8 Oberbank Kein Angebot abgegeben. - - Zum genauen Vergleich wurde der per 9. Jänner 2009 mit 2,765 % herangezogen. Auf Grund der Anbotsprüfung durch den Ausschuss für Finanzen ergibt sich nachstehendes Ergebnis: Nr. Bankinstitut Zinssatz für Darlehen über 250.000,00 NÖ Landeskindergarten LFSA 2009 EURIBOR- Tageswert vom Zinssatz 1 BAWAG P.S.K. 1018 Wien 2,765 9.1.2009 + 0,27 3,035 2 Bank Austria 2,765 9.1.2009 + 1,55 4,315 3 Raiffeisenbank 2,765 9.1.2009 + 0,11 2,875 4 HYPO Investmentbank 2,765 9.1.2009 + 0,57 3,335 5 Sparkasse Stadt Korneuburg 2,765 9.1.2009 + 0,25 3,015 Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt dem Gemeindevorstand und Gemeinderat bei der Raiffeisenbank als Bestbieter das gegenständliche Darlehen mit einer Bindung an den und einem Aufschlag von 0,11 %-Punkten zu den im Angebot angeführten Angaben aufzunehmen. Gemäß täglicher Euro-Geldmarktsätze der Österreichischen Nationalbank wäre dies nunmehr per 2. März 2009 ein Zinssatz von 2,009 %. im Rahmen der NÖ Landes-Finanzsonderaktion den vorliegenden Schuldschein mit der Raiffeisenbank registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, 2000, Rathausplatz 2, Konto-Nr.: 1-20.030.029, in der Höhe von 250.000,00, mit einer Laufzeit von 15 Jahren und einer Zinssatzbindung an den und einem Aufschlag von 0,11 %-Punkten, für die teilweise Finanzierung des neuen NÖ Landeskindergartens zu genehmigen. Pkt. 8) Der Bürgermeister berichtet, dass gemäß Richtlinien des NÖ Schul- und Kindergartenfonds beim Amt der NÖ Landesregierung zur Förderung von Maßnahmen im Sinne des NÖ Schulund Kindergartenfondsgesetzes im Zusammenhang mit der Errichtung zusätzlicher Gruppen

7 in NÖ Landeskindergärten, wenn in der Gemeinde Kinder zwischen 2,5 und 3 Jahren aufgenommen werden, eine Förderung durch Übernahme der Zinsen für ein fiktives Darlehen mit einer Laufzeit von 15 Jahren (halbjährlich, decursiv) für den neuen NÖ Landeskindergarten lukriert werden kann. Anstelle der halbjährlichen Auszahlung der Zinsen besteht die Möglichkeit einen Antrag an den NÖ Schul- und Kindergartenfonds zu stellen, den Barwert des Zinsenzuschusses sofort nach Vorlage der Schlussabrechnung als Einmalzahlung auszuzahlen. Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 23. Februar 2009 wird dem Gemeinderat zur Erfüllung des Voranschlages 2009 empfohlen, an den NÖ Schul- und Kindergartenfonds einen Antrag zur Auszahlung des Barwertes des Zinsenzuschusses für ein fiktives Darlehen zur teilweisen Finanzierung des NÖ Landeskindergartens als Einmalzahlung zu stellen. Pkt. 9) 1) nach Frau Viktoria Ehmoser die Wohnung im Gemeindewohnhaus in Spillern, Erlgasse 8, Tür 6, an Herrn Peter Warschitz zu vergeben. 2) Herr GR. Günter Moser verlässt wegen Befangenheit den Sitzungssaal. nach Frau Theresia Fiedler die Wohnung im Gemeindewohnhaus in Spillern, Landstraße 4, Tür 3, an Herrn Günter Moser zu vergeben. Herr GR. Günter Moser wird in den Sitzungssaal gebeten. Pkt. 10) Der Bürgermeister berichtet, dass das Stadt-Umland Management gemeinsam mit vielen VertreterInnen der Stadt Wien, des Landes Niederösterreich und der NÖ Umlandgemeinden bestrebt ist, die Kommunikation und Abstimmung im Ballungsraum Wien zum Nutzen aller Menschen der Stadtregion weiter zu entwickeln. Mit dem gemeinsam erarbeiteten Vorgehen zur Information und Abstimmung bei regional relevanten Projekten in der Stadtregion kurz: VIA SUM steht nun ein Instrument für die geregelte Kommunikation zwischen den Gebietskörperschaften in Fragen der Gemeinde- und Stadtentwicklung zur Verfügung. Alle Gemeinden des Ballungsraumes werden ersucht, auf Basis der vorliegenden Absichtserklärung ihre Bereitschaft zur Teilnahme an VIA SUM im Gemeinderat zu beschließen. Die Teilnahme an VIA SUM ist kostenlos. die vorliegende VIA SUM Absichtserklärung zu genehmigen. Der Antrag wird mit einer Gegenstimme durch GR. Ing. Hatzl angenommen. Pkt. 11) Der Bürgermeister berichtet, dass der Landtag von Niederösterreich am 11. Dezember 2008 eine Änderung des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997 beschlossen hat, welche mit 1. März 2009 in Kraft tritt. Mit dieser Änderung wurden die Bezüge der Bürgermeister so erhöht, dass sie bundesweit mit anderen Städten und Gemeinden im Durchschnitt liegen. Entgegen der vorangegangenen Gesetzeslage kann nun nicht mehr innerhalb einer Bandbreite der Bezug des Bürgermeisters prozentuell vom Gemeinderat verordnet werden, sondern gemäß 15 Abs. 1 des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997 sind nunmehr die Bezüge des Bürgermeisters als fixe Prozentsätze je nach Einwohner festgelegt worden. Für die Marktgemeinde Spillern sind daher 35 % des Ausgangsbetrages (Bezug eines Mitgliedes des Nationalrates) bindend. Die übrigen Entschädigungen für den Vizebürgermeister, die geschäftsführenden Gemeinderäte, für die Vorsitzenden der Gemeinderatausschüsse und für die Mitglieder des Gemeinderates hat der Gemeinderat mit Verordnung festzusetzen. Der Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen, gf. GR. Ing. Della Pietra, CMC, erklärt, dass sich der Ausschuss für Finanzen und der Gemeindevorstand mit der Angelegenheit befasst

8 haben und zu dem Entschluss gekommen sind, die Prozentsätze für die übrigen Gemeindemandatare der tatsächlichen Einwohneranzahl anzupassen. Dies bedeutet eine Verringerung um 1/3 bzw. eine Einsparung im Gemeindehaushalt von ca. 17.000,00 jährlich. GR. Ing. Hatzl erklärt, dass in Zeiten wie diesen die Erhöhung des Bürgermeisterbezuges durch den NÖ Landtag politisch das falsche Signal war. Vizebürgermeister Bedliwy findet die Erhöhung ebenfalls nicht richtig, jedoch Gesetze müssen eingehalten werden. Gf. GR. Müller erinnert, dass seit dem Jahr 1998 die Bezüge der Gemeindemandatare nicht erhöht wurden. die vorliegende Verordnung über die Bezüge der Mitglieder des Gemeinderates und Ortsvorsteher zu genehmigen. V E R O R D N U N G des Gemeinderates der Marktgemeinde Spillern vom 2. März 2009 über die Bezüge der Mitglieder des Gemeinderates und der Ortsvorsteher. Aufgrund des 18 des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997, LGBl. 0032 i.d. derzeit geltenden Fassung, wird verordnet: 1 Die monatliche Entschädigung des Vizebürgermeisters beträgt 33 % des Bezuges des Bürgermeisters, welcher gemäß 15 Abs. 1 NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetz 1997, LGBl. 0032 i.d.g.f., 35 % des Ausgangsbetrages nach 2 des Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997, LGBl. 0032 i.d.g.f., beträgt. 2 Den Mitgliedern des Gemeindevorstandes mit Ausnahme des Vizebürgermeisters gebührt eine monatliche Entschädigung von 13,5 % des Bezuges des Bürgermeisters, welcher gemäß 15 Abs. 1 NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetz 1997, LGBl. 0032 i.d.g.f., 35 % des Ausgangsbetrages nach 2 des Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997, LGBl. 0032 i.d.g.f., beträgt. 3 Den Mitgliedern des Gemeinderates gebührt eine monatliche Entschädigung von 3,3 % des Bezuges des Bürgermeisters, welcher gemäß 15 Abs. 1 NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetz 1997, LGBl. 0032 i.d.g.f., 35 % des Ausgangsbetrages nach 2 des Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997, LGBl. 0032 i.d.g.f., beträgt. 4 Den Vorsitzenden der Gemeinderatsausschüsse gebührt eine monatliche Entschädigung von 10 % des Bezuges des Bürgermeisters, welcher gemäß 15 Abs. 1 NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetz 1997, LGBl. 0032 i.d.g.f., 35 % des Ausgangsbetrages nach 2 des Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997, LGBl. 0032 i.d.g.f., beträgt. 5 Den Umweltgemeinderäten gebührt eine monatliche Entschädigung von 10 % des Bezuges des Bürgermeisters, welcher gemäß 15 Abs. 1 NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetz 1997, LGBl. 0032 i.d.g.f., 35 % des Ausgangsbetrages nach 2 des Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997, LGBl. 0032 i.d.g.f., beträgt.

9 6 Diese Verordnung tritt rückwirkend mit 1. März 2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisher geltende Verordnung des Gemeinderates über die Bezüge der Mitglieder des Gemeinderates und der Ortsvorsteher vom 10. Juni 1998 außer Kraft. Pkt. 12) Der Bürgermeister erteilt Herrn GR. Andreas Schmidt das Wort. Dieser berichtet, dass der Tennisclub Spillern einen regen Zuspruch verzeichnet und bereits 3 Mannschaften an Meisterschaften teilnehmen. Dies hat zur Folge, dass ein 3. Tennisplatz im Anschluss östlich der bestehenden Tennisplätze errichtet werden soll. Da der östlich angrenzende Verein Gravity Riders Verein zur Förderung alternativer Radkultur seine Vereinstätigkeit eingestellt hat und der TC Spillern das Vorrecht zur Benützung des aufgelassenen Platzes hat, wird dieses Vorrecht zur Errichtung eines 3. Tennisplatzes in Anspruch genommen. Die Finanzierung der Baukosten in der Höhe von ca. 35.000,00 erfolgt durch eine Förderung vom Amt der NÖ Landesregierung in der Höhe von 4.000,00, durch Eigenmittel des TC Spillern von 15.500,00 und der Rest durch eine Subvention der Marktgemeinde Spillern. Dies wurde bereits im Mittelfristigen Finanzplan der Marktgemeinde Spillern für das Jahr 2010 aufgenommen. Im Juli 2009 soll der Baubeginn durch die Firma Tikale, 2100 Korneuburg, erfolgen. Die Marktgemeinde braucht die Subvention erst im Jahre 2010 ausbezahlen. dem Tennisclub Spillern im Jahr 2009 die Erweiterung eines 3. Tennisplatzes mit Zaun östlich der bestehenden Tennisplätze auf dem gepachteten Grundstück Nr. 1301/228 durch die Firma Tikale, 2100 Korneuburg, als Bestbieter zu genehmigen. Pkt. 13) Dieser Punkt wurde vor Beginn der Sitzung vom Bürgermeister gemäß 46 Abs. 2 NÖ Gemeindeordnung von der Tagesordnung genommen. Pkt. 14) Der Bürgermeister berichtet, dass die NÖ Landesregierung den vorliegenden Entwurf einer Aufhebung der Verordnung über ein NÖ Verkehrs-Raumordnungsprogramm, mit der Möglichkeit, hiezu eine schriftliche Stellungnahme einzubringen, übermittelt hat. Gemäß 4 Abs. 7 NÖ Raumordnungsgesetz 1976, LGBl. 8000, wurde die öffentliche Auflegung des Aufhebungsentwurfes in der Zeit vom 30. Dezember 2008 bis 13. Jänner 2009 kundgemacht. die Aufhebung des NÖ Verkehrs-Raumordnungsprogramms durch die NÖ Landesregierung ohne Abgabe einer Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Pkt. 15) der Firma Schubert Elektroanlagen GesmbH, 3299 Ober-Grafendorf, als Bestbieter den Auftrag zur Herstellung der elektrotechnischen Ausrüstung für Hochwasserpumpen gemäß vorliegendem Angebot vom 12. Februar 2009, Nummer 2009 U 00130 H 01, ausgenommen die Position 01 01 06 A (AP Alarmierung Pumpwerke), mit einem Betrag von 22.172,52 (exkl. USt.) zu erteilen. Pkt. 16)

10 der Firma Ernst Vogel GmbH, Pumpenfabrik, 2000, als Bestbieter den Auftrag zur Lieferung und Montage einer Hochwasserpumpe gemäß vorliegendem Angebot vom 13. Februar 2009, Offert Nr. PWEM00099, in der Höhe von 73.84,00 (exkl. USt.) zu erteilen. Der schriftliche Auftrag soll an die Firma Vogel erst ergehen, wenn das Darlehen für den Regenwasserkanal und für diese Pumpe aufsichtsbehördlich genehmigt wurde. Pkt. 17) Der Bürgermeister berichtet, dass für das Projekt Fossilienwelt Weinviertel seitens der NÖ Landesregierung weitere zusätzliche Bedarfszuweisungen für das Jahr 2009 in der Höhe von 300.000,00 vorgesehen sind. Da die NÖ Landesregierung die Abwicklung über die beteiligten Gemeinden als Durchlaufposten wünscht, verpflichten sich diese, die für das Jahr 2009 erhaltenen NÖ Bedarfszuweisungen für das Vorhaben MUSEUM (Fossilienwelt Weinviertel) unverzüglich nach deren Einlagen an die Gemeinde Stetten zu transferieren. Die überwiesenen Beträge werden dann von der Gemeinde Stetten an die Betriebsgesellschaft Fossilienwelt GmbH weitergeleitet. die vorliegende Verpflichtungserklärung im Sinne der von der NÖ Landesregierung vorgegebenen Abwicklung zu genehmigen. Pkt. 18) Nachdem keine Wortmeldung mehr erfolgt, schließt der Bürgermeister die Sitzung um 20.21 Uhr. Dieses Sitzungsprotokoll wurde in der Sitzung am 2009 genehmigt/abgeändert....... Bürgermeister Schriftführer......... Unterfertigung gemäß 53 Abs. 3 NÖ GO Unterfertigung gemäß 53 Abs. 3 NÖ GO für ÖVP für SPÖ... Unterfertigung gemäß 53 Abs. 3 NÖ GO für Grüne f:\wu\gemeinderat\protokolle öffentl. sitzungen\pro 46 02032009.doc