Neubau einer Produktionshalle und Parkplatz der Fa. Guilliard & Dörr GmbH in Sachsenheim-Ochsenbach

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Transkript:

W&W Bauphysik GbR Wiesentalstraße 65 71397 Leutenbach Tel. 0 71 95/95 03 64/65 Fax 0 71 95/95 03 66 E-Mail mail@wwbauphysik.de Projekt-Nr.: 2013-036 Datum: 26.08.2013 Sachbearbeiter: Werner Neubau einer Produktionshalle und Parkplatz der Fa. Guilliard & Dörr GmbH in Sachsenheim-Ochsenbach Schalltechnische Untersuchungen im Genehmigungsverfahren Auftraggeber: Guilliard & Dörr GmbH Neue Heimat 22 74343 Sachsenheim Schallimmissionsschutz Bauakustik Raumakustik Körperschallschutz Wärmeschutz Feuchteschutz Gesellschafter Dipl.-Ing. (FH) Michael Werner Dipl.-Ing. (FH) Gerhard Wertenauer

Projekt-Nr.: 2013-036 Bericht vom 26.08.2013 Blatt 2 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 4 1.1. Aufgabenstellung... 4 1.2. Normen und Richtlinien... 4 1.3. Unterlagen / Planunterlagen / Literatur... 5 2. Beurteilungsgrundlage... 6 3. Örtliche Gegebenheiten/Betriebsabläufe... 8 4. Schalltechnische Ausgangsdaten... 9 4.1. Innenpegel geplante Produktionshalle... 9 4.2. Außenbauteile der Werkhalle / Schallabstrahlung... 9 4.3. Technische Anlagen außerhalb des Gebäudes... 10 4.4. Be- und Entladetätigkeiten... 11 4.5. Betriebsverkehr... 12 4.6. Anlagenbezogener Verkehr auf öffentlichen Straßen... 14 5. Berechnung der Schallimmissionen... 15 5.1. Grundlagen... 15 5.2. Immissionsorte... 15 5.3. Rechenmodell... 16 5.4. Berechnungsergebnisse... 17 6. Berechnung der Beurteilungspegel / Bewertung... 18 6.1. Ermittlung Beurteilungspegel... 18 6.2 Szenarien A -C: Bewertung Tageszeitraum 6 22 Uhr... 19 6.3 Szenarien D + E: Bewertung Nachtzeitraum 22 6 Uhr... 23 6.4 Bewertung kurzzeitige Geräuschspitzen... 26 6.5 Anlagenbezogener Verkehr auf öffentlichen Straßen... 26 6.6 Genauigkeit der Prognose... 28 7. Bestehender Betrieb... 29 8. Zusammenfassung... 31 Schlussblatt... 33

Projekt-Nr.: 2013-036 Bericht vom 26.08.2013 Blatt 3 Anlagen Luftbild mit Betriebsgelände der Fa. Guilliard & Dörr GmbH und der bestehenden Bebauung (nicht maßstäblich) / Lageplan mit Abgrenzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die gepl. Produktionshalle (Maßstab ca. 1: 1.250) / Grundriss der geplanten Produktionshalle und des Parkplatzes für Mitarbeiter (Maßstab ca. 1: 1.000)... Anlage 1 Rechenmodelle zur Berechnung der Schallimmissionen in der Nachbarschaft der geplanten Produktionshalle mit Lage der berücksichtigten Immissionsorte (Maßstab ca. 1: 1.750) sowie der berücksichtigten Schallquellen für den Betriebsverkehr (Maßstab ca. 1: 900)... Anlage 2-1 Darstellung der geplanten Produktionshalle (perspektivisch) mit Lage der berücksichtigten Schallquellen Außenbauteile und Lüftung... Anlage 2-2 Ergebnisse der Schallimmissionsberechnungen für die geplante Produktionshalle nach TA Lärm; Immissionspegel der einzelnen Schallquellen an den Immissionsorten IO1 bis IO29... Anlagen 3-1 bis 3-3 Berechnungen der Beurteilungspegel für die geplante Produktionshalle nach TA Lärm für den Tageszeitraum (6-22 Uhr) an den Immissionsorten IO 8 und IO21 Immissionsort IO 8 Neue Heimat 29 1. (Situationen A-C)... Anlagen 4-1 bis 4-3 Immissionsort IO 21 Tiergartenstr. 12 (Situationen A-C)... Anlagen 5-1 bis 5-3 Berechnungen der Beurteilungspegel für die geplante Produktionshalle nach TA Lärm für den Nachtzeitraum (22-6 Uhr) an den Immissionsorten IO 8 und IO21 Immissionsort IO 8 Neue Heimat 29 1. (Situationen D+E)... Anlagen 6-1 und 6-2 Immissionsort IO 21 Tiergartenstr. 12 (Situationen D+E)... Anlagen 7-1 und 7-2

Projekt-Nr.: 2013-036 Bericht vom 26.08.2013 Blatt 4 1. Allgemeines 1.1. Aufgabenstellung Die Firma Guilliard & Dörr GmbH plant den Neubau einer Produktionshalle auf dem Betriebsgelände an der Neuen Heimat in Sachsenheim-Ochsenbach. Der Neubau schließt sich unmittelbar südlich an die bereits bestehenden Betriebsgebäude an. Dadurch muss der bestehende Parkplatz für die Mitarbeiter ebenfalls weiter nach Süden verlegt werden. Für die geplanten Maßnahmen ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vorgesehen. Die örtlichen Gegebenheiten sind in der Anlage 1 dargestellt. Von Seiten der Genehmigungsbehörden Landratsamt Ludwigsburg wird die rechnerische Untersuchung der Geräuscheinwirkungen durch die geplante Produktionshalle (Schallabstrahlung Gebäude) sowie den Betriebsverkehr in der Nachbarschaft auf der Grundlage der TA Lärm /1/ gefordert. Dabei sind auch die Schallimmissionen durch den bestehenden Betrieb in die Bewertung einzubeziehen. Anhand der Untersuchungsergebnisse sind gegebenenfalls Festlegungen und Hinweise für bauliche und/oder organisatorische Maßnahmen zu treffen. 1.2. Normen und Richtlinien Für die Untersuchung wurden folgende Normen und Richtlinien zu Grunde gelegt: /1/ TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz) vom 26.08.1998 /2/ Auslegungshinweise zur Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26.08.1998, Herausgeber: Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg, Stand 1999 /3/ RLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen von 1990 /4/ 16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Ausgabe 1990 /5/ VDI 2571 Schallabstrahlung von Industriebauten vom August 1976 /6/ DIN ISO 9613, Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Ausgabe Teil 2 Oktober 1999

Projekt-Nr.: 2013-036 Bericht vom 26.08.2013 Blatt 5 1.3. Unterlagen / Planunterlagen / Literatur Für die Bearbeitung standen folgende Pläne und Unterlagen zur Verfügung: /7/ Lageplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Betriebsgelände der Fa. Guilliard & Dörr GmbH, Maßstab 1: 500, Stand 25.04.2013, angefertigt von Koch + Käser Ingenieurbüro für Vermessung und Planung /8/ Grundriss und Schnitt der geplanten Produktionshalle, Maßstab 1: 200 bzw. 1: 100, Stand 17.04.2013, angefertigt von der Fa. Albert Amos GmbH und Co. KG /9/ Angaben der Fa. Guilliard & Dörr GmbH zur geplanten Anlagenausstattung der neuen Produktionshalle sowie zum Betriebsverkehr, übermittelt per E-Mail am 01.07./19.08.2013 Die schalltechnischen Ausgangswerte für den Betriebsverkehr (Pkw- und Lkw-Verkehr) sowie die Be- und Entladevorgänge stammen aus folgenden Quellen: /10/ Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz (Hrsg.), 6. Auflage, Augsburg 2007 /11a/ Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen der Hessischen Landesanstalt für Umwelt vom Mai 1995 (Heft 192) /11b/ Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie 2005 (Heft 3) /12/ Messtechnische Untersuchung der Schallimmissionen durch den bestehenden Betreib der Fa. Guilliard & Dörr GmbH, Bericht vom 27.07.2010 Bearbeitung: W&W Bauphysik GbR Wiesentalstraße 65, 71397 Leutenbach Schalltechnische Kenndaten für die technischen Einrichtungen (Zu-/Abluftöffnungen Lüftungsanlage etc.) wurden von vergleichbaren Projekten herangezogen bzw. als maximal zulässige Obergrenzen festgelegt.

Projekt-Nr.: 2013-036 Bericht vom 26.08.2013 Blatt 6 2. Beurteilungsgrundlage Für die Beurteilung der Schallimmissionen von genehmigungs- bzw. nicht genehmigungsbedürftigen Betrieben - im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - ist seit dem 01.11.1998 die TA Lärm /1/ zu Grunde zu legen. Die in /1/ genannten Immissionsrichtwerte, die durch die Geräuschimmissionen von Gewerbebetrieben nicht überschritten werden dürfen, gelten für den Tageszeitraum von 6 bis 22 Uhr und für den Nachtzeitraum von 22 bis 6 Uhr. Die Beurteilungszeit während des Tages beträgt 16 Stunden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel. Für folgende Zeiträume wird bei der Ermittlung des Beurteilungspegels tags die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag von 6 db berücksichtigt: - Werktags: 06.00 07.00 Uhr 20.00 22.00 Uhr - Sonn- und Feiertags: 06.00 07.00 Uhr 13.00 15.00 Uhr 20.00 22.00 Uhr Dieser Zuschlag wird jedoch nur in Allgemeinen und Reinen Wohngebieten (WA, WR), in Kleinsiedlungsgebieten sowie in Kurgebieten und im Bereich von Krankenhäusern und Pflegeanstalten berücksichtigt. In Industrie- (GI), Gewerbe- (GE), Kern- (MK), Dorf- (MD) und Mischgebieten (MI) entfällt dieser Zuschlag bei der Ermittlung des Beurteilungspegels tags. Für die Berücksichtigung ton- bzw. informations- oder impulshaltiger Geräusche können - je nach Auffälligkeit - Zuschläge von 3 oder 6 db angesetzt werden. Falls Erfahrungswerte von vergleichbaren Anlagen und Anlagenteilen vorliegen, ist von diesen Werten auszugehen. Für die unterschiedlichen Gebietsausweisungen gelten nach /1/ folgende Immissionsrichtwerte: Tabelle 1: Immissionsrichtwerte TA Lärm /1/ Gebietseinstufung Immissionsrichtwert tags (6 22 Uhr) nachts (22 6 Uhr) lauteste Nachtstunde Gewerbegebiet (GE) 65 db(a) 50 db(a) Mischgebiet (MI) und Dorfgebiet (MD) 60 db(a) 45 db(a) Allgemeines Wohngebiet(WA) 55 db(a) 40 db(a) Reines Wohngebiet (WR) 50 db(a) 35 db(a)

Projekt-Nr.: 2013-036 Bericht vom 26.08.2013 Blatt 7 Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sollen die oben genannten Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 30 db(a) und nachts um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten. Nach Abschnitt 3.2.1 der TA Lärm setzt die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen für eine geplante Anlage in der Regel eine Schallimmissionsprognose und sofern im Einwirkungsbereich der Anlage andere Anlagengeräusche auftreten die Bestimmung der Vor- und Gesamtbelastung der Anlage voraus. Die Bestimmung der Vorbelastung kann jedoch entfallen, wenn die Geräuschimmissionen der geplanten Anlage die Immissionsrichtwerte um mindestens 6 db(a) unterschreiten. Fahrzeuggeräusche auf dem Betriebsgrundstück sowie bei der Ein- und Ausfahrt, die in Zusammenhang mit dem Betrieb des Einkaufsmarktes entstehen, müssen gemäß der TA Lärm der zu beurteilenden Anlage zugerechnet werden. Die Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen bis zu einem Abstand von 500 Metern von dem Betriebsgrundstück sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, sofern - sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db(a) erhöhen, - keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und - die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Bei Zutreffen aller 3 Anforderungen (kumulative Betrachtung gemäß /2/) müssen die Schallimmissionen und Beurteilungspegel durch den Straßenverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen nach /4/ berechnet werden. Im Zusammenhang mit der Bewertung des anlagenbezogenen Verkehrs auf öffentlichen Straßen sind nach /4/ folgende Immissionsgrenzwerte zu Grunde zu legen: Tabelle 2: Immissionsgrenzwerte nach der Verkehrslärmschutzverordnung /4/ Gebietseinstufung Immissionsrichtwert tags (6 22 Uhr) nachts (22 6 Uhr) Gewerbegebiet (GE) 69 db(a) 59 db(a) Mischgebiet (MI) 64 db(a) 54 db(a) Allgemeines Wohngebiet (WA) Reines Wohngebiet (WR) 59 db(a) 49 db(a)

Projekt-Nr.: 2013-036 Bericht vom 26.08.2013 Blatt 8 3. Örtliche Gegebenheiten/Betriebsabläufe Das Betriebsgelände der Firma Guilliard & Dörr GmbH befindet sich am westlichen Ortsrand von Ochsenbach an der Neuen Heimat (östliche Betriebsgrenze) in einem gewerblich genutzten Bereich. Nördlich des Betriebsgeländes folgen weitere Gewerbebetriebe. Die westliche Grenze bildet ein Bach, an den sich landwirtschaftlich genutzte Flächen anschließen. Im Süden wird das Gelände ebenfalls durch Grünflächen begrenzt. Unmittelbar östlich der Neuen Heimat stehen bereits Wohngebäude. Dort steigt das Gelände nach Osten hin steil an. Nach Auskunft der Genehmigungsbehörde liegt für die Wohnbebauung östlich der Neuen Heimat kein qualifizierter Bebauungsplan vor. Die erste Häuserreihe östlich der Neuen Heimat sei wegen der unmittelbaren Nachbarschaft zu den gewerblichen genutzten Flächen als Mischgebiet (MI), die dahinter liegende Gebäudereihe als Allgemeines Wohngebiet einzustufen. Die geplante Produktionshalle schließt sich unmittelbar südlich an die bereits bestehenden Betriebsgebäude der Firma Guilliard & Dörr GmbH an und wird auf dem derzeitigen Mitarbeiterparkplatz errichtet. Durch den Neubau muss auch der gesamte Lieferverkehr weiter nach Süden verschoben werden. Daher wird südlich der geplanten Produktionshalle eine Hoffläche für den Lieferverkehr eingerichtet. Südlich daran schließen sich dann künftig die Stellplätze für die Mitarbeiter an. Die An- und Abfahrt auf das Betriebsgelände erfolgt bisher von der Straße Neue Heimat über eine relativ steile Rampe. Durch den geplanten Neubau wird die bestehende Rampe weiter nach Süden verlängert und etwas abgeflacht. Zusätzlich ist eine weitere Zu- und Abfahrtsrampe zur Neue Heimat östlich der geplanten Mitarbeiterstellplätze vorgesehen. Nach den vorliegenden Informationen der Firma Guilliard & Dörr GmbH /9/, werden in der neuen Produktionshalle einzelne Maschinen aus den bestehenden Betriebsgebäuden verlegt sowie mittelfristig weitere Maschinen neu angeschafft und dort aufgestellt. Für diese Anlagen ist wie im bestehenden Betrieb ein 3-Schichtbetrieb vorgesehen. Die Anlieferung der Rohware sowie die Abholung der fertigen Produkte erfolgt gemäß /9/ täglich mit je 3 Lkw und Lieferwagen. Darüber hinaus kommt wöchentlich 1 Lkw zur Entsorgung von Abfällen. Die Mitarbeiter belegen von ca. 6 8 Uhr die derzeit 50 Stellplätze südlich der bestehenden Betriebsgebäude. Nach Ende der Frühschicht (ca. 14.30 Uhr) sind derzeit noch etwa 35 der 50 Stellplätze belegt. Ab 17 Uhr stehen dann noch etwa 15 Pkw auf dem Parkplatz, von denen wiederum ca. 13 Pkw nach Ende der Spätschicht (ca. 23 Uhr) die Stellplätze verlassen. In der Anlage 1 ist der Grundriss der geplanten Produktionshalle und des künftigen Mitarbeiterparkplatzes dargestellt.

Projekt-Nr.: 2013-036 Bericht vom 26.08.2013 Blatt 9 4. Schalltechnische Ausgangsdaten 4.1. Innenpegel geplante Produktionshalle Für die rechnerischen Untersuchungen der Schallimmissionen wird aufgrund der geplanten Art und Anzahl von Maschinen sowie anhand von vergleichbaren Objekten ein Innenpegel von L AFeq = 85 db(a) vor den Außenbauteilen der Halle angesetzt. Damit sind auch noch mögliche Erweiterungen des Maschinenparks abgedeckt, denn bei neueren Anlagen ist in der Regel mit geringeren Schallpegel als bei den bestehenden Anlagen zu rechnen. 4.2. Außenbauteile der Werkhalle / Schallabstrahlung Nach den vorliegenden Planunterlagen und Angaben der mit der Planung und Ausführung der Produktionshalle beauftragten Firma ist für die Außenwände eine Ausführung mit Trapezblech-Fertigelementen vorgesehen, die mit Mineralfaser bzw. Steinwolle gedämmt sind. Das Dach wird als Trapezblech mit Dämmung und Dachbegrünung ausgeführt. Für die rechnerischen Untersuchungen werden folgende bewerteten Schalldämm-Maße anhand von Rechenwerten aus Normen, Richtlinien und Herstellerangaben zu Grunde gelegt (Mindestwerte): - Verglasung (öffenbare Fenster und Festverglasung) R w,r = 30/0 db (geschlossen/geöffnet) - Außenwand (Trapezblech-Fertigelemente) R w,r = 30 db - Dach (Trapezblech, Dämmung, Dachbegrünung) R w,r = 40 db - Tore (Rolltor) R w,r = 20 db - Tür (Stahltür mit Dämmung) R w,r = 25 db

Projekt-Nr.: 2013-036 Bericht vom 26.08.2013 Blatt 10 Unter Berücksichtigung der unter 4.2. aufgeführten Innenpegel, der angesetzten Schalldämmwerte sowie der schallabstrahlenden Flächen ergeben sich für die Außenbauteile der geplanten Produktionshalle die in der folgenden Tabelle aufgeführten schalltechnischen Kenndaten für die berücksichtigten Schallquellen. Schallquelle Orientierung Schalltechnische Kenndaten Nr. Beschreibung bew. Schalldämm- Maß R w,r [db] Fläche Schallleistungspegel L WA [db(a)] gesamt Anteil zu Geöffnet geöffnet F1-F3 Fenster Ost 30/0 je 14,4 je 3 je 62,6 je 85,6 W1 Wand Ost 30 244-74,9 - F4+F5 Fenster Süd 30/0 je 14,4 je 3 je 62,6 je 85,6 T1 Tor Süd 20/0 16 16 73 93 T2 Tür Süd 25/0 2-59 - W2 Wand Süd 30 205-74,1 - F6+F7 Fenster West 30/0 je 14,4 je 3 je 62,6 je 85,6 T3 Tor West 20/0 16 16 73 93 T4 Tür West 25/0 2-59 - W3 Wand West 30 324,9-76,1 - W4 (Anbau) Wand Süd 30 46-67,6 - W5 (Anbau) Wand West 30 131-72,2 - W6 (Anbau) Wand Nord 30 46-67,6 - W7 Wand Nord 30 36,8-66,7 - D1 Dach - 40 1278-72,1 - D2 (Anbau) Dach - 40 75,5-59,8 - : geschlossen/geöffnet (nur öffenbare Teilflächen) 4.3. Technische Anlagen außerhalb des Gebäudes Für die geplante Produktionshalle wird - gemäß einer Besprechung beim Landratsamt Ludwigsburg - der Einbau einer mechanischen Lüftungsanlage angesetzt, damit die Fenster bei der Produktion ggf. geschlossen bleiben können. Für die rechnerischen Untersuchungen wird ein Schallleistungspegel von jeweils L WAT = 80 db(a) für die Zu- und Abluftöffnung (Quelle LuftZu und LuftAb) der Lüftungsanlage. Die beiden Schallquellen werden an der Süd- bzw. Westwand des Anbaus der geplanten Produktionshalle angenommen. Hinweis: Bei den rechnerischen Untersuchungen wird davon ausgegangen, dass bei den einzelnen Anlagen keine einzeltonhaltigen Geräusche auftreten, so dass ein Tonzuschlag gemäß /1/ nicht berücksichtigt wird. Dies ist bei der Auswahl der jeweiligen Anlagen zu beachten.

Projekt-Nr.: 2013-036 Bericht vom 26.08.2013 Blatt 11 4.4. Be- und Entladetätigkeiten Die notwendigen Materialien sowie die Abholung der Waren erfolgt mit Lkw und Lieferwagen. Gemäß /11b/ erfolgt das Ent- und Beladen der Fahrzeuge mittels Elektrostapler oder Hubwagen im südwestlichen Bereich der geplanten Produktionshalle. In /11b/ sind für das Verziehen von Palettenhubwagen auf asphaltierten Untergründen folgende Schallleistungspegel in Abhängigkeit vom Lastzustand angegeben: L WAT = 94 db(a) L WAT = 86 db(a) Palettenhubwagen unbeladen Palettenhubwagen beladen (Glasflaschen) Für die Berechnung der Schallimmissionen wird eine Flächenschallquelle für das Fahren mit den Palettenhubwagen angesetzt. Der flächenbezogene Schallleistungspegel wird nach folgender Beziehung ermittel: mit L WAT,1h = L WAT + 10 log (T E /3600) 10 log (S/S 0 ) L WAT Ausgangs-Schallleistungspegel für Hubwagen inkl. Impulszuschlag (s.o.) T E gesamte Einwirkdauer aller Fahrtbewegungen der Palettenhubwagen innerhalb einer Stunde in s S Größe der Fläche (S 0 = 1m 2 ) Nach den vorliegenden Informationen /9/ ist täglich mit 1 Stunde Ladetätigkeiten zu rechnen. Zur Ermittlung des flächenbezogenen Schallleistungspegels wird daher jeweils eine Einwirkdauer von 30 Minuten für einen leeren bzw. beladenen Palettenhubwagen angesetzt. Damit ergeben sich folgende flächenbezogenen Schallleistungspegel: L WAT,1h = 71,8 db(a) Palettenhubwagen unbeladen [Hub_leer] L WAT,1h = 63,8 db(a) Palettenhubwagen beladen [Hub_voll] Für das Fahren mit dem Hubwagen können gemäß /12b/ folgende Maximalpegel angesetzt werden: L WATmax = 102 db(a) Palettenhubwagen, unbeladen, Asphalt eben L WATmax = 97 db(a) Palettenhubwagen, beladen, Asphalt eben

Projekt-Nr.: 2013-036 Bericht vom 26.08.2013 Blatt 12 4.5. Betriebsverkehr Die Ausgangsdaten für die Berechnung der Schallimmissionen seitens des Pkw-Verkehrs auf den Stellplätzen des künftigen Betriebes werden der Parkplatzlärmstudie /10/ entnommen. Als Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung pro Stunde wird ein Wert von L W0 = 63 db(a) angesetzt. In /10/ wird für ebenerdige Parkplätze mit bis zu etwa 150 Stellplätzen eine empirische Formel zur Ermittlung des flächenbezogenen Schallleistungspegels L WAT bzw. ohne Flächenkorrektur des Schallleistungspegels L WAT angegeben. Bei dem genauen Berechnungsverfahren dieser Studie werden die Schallimmissionsanteile aus dem Parkvorgang (An- und Abfahrt, Motorstarten, Türenschlagen usw.) und aus dem Durchfahrtverkehr ( Parksuchverkehr ) getrennt ermittelt. Die Schallimmissionen werden am Immissionsort addiert und mit einem entsprechenden Taktmaximalzuschlag versehen. Als Parkplatzart wird ein P+R-Parkplatz gewählt. Gemäß /10/ beträgt der Zuschlag für die Parkplatzart P+R-Parkplätze K PA = 0 db, der Taktmaximalzuschlag K I beläuft sich auf 4 db(a). Die Ermittlung der Schallleistungspegel für eine Parkplatzfläche erfolgt nach der Beziehung: L WAT = L Wo + K PA + K I + K D + K StrO + 10 log (B x N) mit L W0 = 63 db(a) Ausgangs-Schallleistungspegel für eine Bewegung pro Stunde auf einem P+R-Parkplatz K PA Zuschlag für Parkplatzart, hier 0 db(a) K I Taktmaximalzuschlag, hier 4 db(a) K D K D = 2,5 x log (f x B - 9) für f x B 10; K D = 0 für f x B < 10 mit f Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße K StrO Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen, hier asphaltiert K StrO =0 db(a) B Bezugsgröße (Anzahl der Stellplätze, Netto-Verkaufsfläche etc.) N Bewegungshäufigkeit (Bewegung pro Stellplatz pro Stunde) auf der belegten Parkfläche Damit errechnet sich für 1 Pkw-Bewegung (An- oder Abfahrt) - bezogen auf eine Stunde - ein Schallleistungspegel von L WA = 71,5 db(a)

Projekt-Nr.: 2013-036 Bericht vom 26.08.2013 Blatt 13 Die Schallimmissionen durch die An- und Abfahrt der Pkw auf den Rampen zur Parkplatzfläche südlich der geplanten Produktionshalle werden nach den Berechnungsvorschriften der RLS-90 /3/ ermittelt. Die Höchstgeschwindigkeit auf den Rampen wird mit v =30 km/h angesetzt. Die Steigung beläuft sich bei der bestehenden Rampe auf weniger als 5 %. Bei der neuen Rampe östlich des Mitarbeiterparkplatzes ergibt sich rechnerisch eine Steigung von ca. 6,5 %. Mit Ansatz einer asphaltierten Oberfläche errechnen sich folgende Emissionspegel gemäß für einen Pkw pro Stunde. Rampe Bestand Rampe neu L m,e = 28,5 db(a) [Pkw Rampe Bestand] L m,e = 29,4 db(a) [Pkw Rampe neu] Die von Pkw-Fahrzeugen verursachten Maximalpegel können nach /10/ mit dem Ansatz von Schallleistungspegeln von L WAmax = 97,5 db(a) für Motor starten und lautes Türen schließen und von L WAmax = 99 db(a) für lautes Kofferraum schließen bewertet werden. Die Ausgangsdaten zur Berechnung der Schallimmissionen seitens des Lkw-Verkehrs werden auf der Grundlage von /11a, 11b/ ermittelt. Danach beträgt der Schallleistungspegel für eine Lkw-Bewegung pro Stunde bezogen auf 1 m Fahrtstrecke L WA,1h = 63 db(a)/m. Die Lkw müssen für das Heranfahren an das Betriebsgebäude auch rückwärts rangieren. Für das rückwärts Rangieren kann gemäß /11b/ ein 5 db(a) höherer Pegel als für die normale Fahrt angesetzt werden (L WA,1h = 68 db(a)/m). Die Maximalpegel bei Lkw ergeben sich für Motoranlassen, Türenschlagen, Druckluftbremse etc.. Gemäß /11a, 11b / können für das Lösen der Druckluftbremse folgende Schallleistungspegel angesetzt werden: L WA = 108 db(a) (arithmetischer Mittelwert (Mittelwert zur Ermittlung Beurteilungspegel) L WAmax = 115 db(a) (höchster Messwert zur Bewertung kurzzeitiger Geräuschspitzen) Für die Fahrbewegungen von Lieferwägen ( Sprinter ) werden jeweils 10 db(a) niedrigere Emissionspegel zu Grunde gelegt: L WA,1h = 53/58 db(a)/m. [Quelle Liefer] Für das Schließen der Ladeklappe des Transporters [Quelle LieferTür] wird ein Schallleistungspegel von L WAmax = 99 db(a) zu Grunde gelegt.

Projekt-Nr.: 2013-036 Bericht vom 26.08.2013 Blatt 14 4.6. Anlagenbezogener Verkehr auf öffentlichen Straßen Das Betriebsgelände der Firma Guilliard & Dörr GmbH befindet sich direkt an der Straße Neue Heimat, so dass alle Fahrzeugbewegungen, die mit dem Betrieb zusammenhängen, über diese Straße ablaufen. Dieser Verkehr außerhalb des Betriebsgeländes wird gemäß /1/ als anlagenbezogener Verkehr auf öffentlichen Straßen betrachtet und bewertet. Die Berechnungen erfolgen auf der Grundlage der RLS-90 /3/ und werden nach der 16. BImSchV /4/ bewertet. Die Berechnungen werden zunächst für 1 Pkw bzw. 1 Lkw-Bewegung (auch als Ansatz für Lieferwagen) pro Stunde durchgeführt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Im Rahmen der Beurteilung werden die Verkehrsaufkommen, die für den Betriebsverkehr auf dem Betriebsgelände angesetzt wurden, berücksichtigt.

Projekt-Nr.: 2013-036 Bericht vom 26.08.2013 Blatt 15 5. Berechnung der Schallimmissionen 5.1. Grundlagen Die Berechnungen der Schallimmissionen des Bauvorhabens in der Nachbarschaft erfolgen gemäß den Berechnungsvorschriften in /1, 6/. Für die Berechnungen wird das EDV- Programm Cadna/A der Firma DataKustik GmbH in München verwendet. Die in der Nachbarschaft zu erwartenden Immissionspegel werden für jeden einzelnen Emittenten unter Berücksichtigung des jeweiligen Ausbreitungsweges (Abstand des Emittenten zur Bebauung, Abschirmung durch Hindernisse etc.) berechnet. Die Schallimmissionspegel werden dann unter Berücksichtigung der Einwirkdauer und der Einwirkungszeiträume (tags, nachts) in Beurteilungspegel umgerechnet. Die Berechnungen erfolgen nach dem allgemeinen Verfahren nach der ISO 9613-2 /6/. Daher werden im Rechenmodell die Flächen mit porösen Boden (Grünflächen) gesondert berücksichtigt (Bodenabsorption G =. Das Rechenmodell mit den berücksichtigten Schallquellen ist in den Anlagen 2-1 und 2-2 dargestellt. In dem Rechenmodell werden die topografischen Gegebenheiten sowie die bestehende und geplante Bebauung für die Berechnung der Schallausbreitung als reflektierende und abschirmende Hindernisse berücksichtigt. 5.2. Immissionsorte Die Schallimmissionen werden an folgenden Immissionsorten berechnet: Tabelle 3-1: Auflistung der berücksichtigten Immissionsorte IO 1 14 (Neue Heimat) Nr. Beschreibung Geschoss Höhe über Gelände [m] 1 Neue Heimat 13 2 Neue Heimat 15 3 Neue Heimat 17 4 Neue Heimat 19 5 Neue Heimat 21 6 Neue Heimat 23 7 Neue Heimat 27 8 Neue Heimat 29 9 Neue Heimat 31 10 Neue Heimat 33 11 Neue Heimat 35 12 Neue Heimat 37 13 Neue Heimat 41 14 Neue Heimat 43 Gebietseinstufung EG/ 2/4,7 MI Gebietseinstufung gemäß Vorgaben Landratsamt Ludwigsburg

Projekt-Nr.: 2013-036 Bericht vom 26.08.2013 Blatt 16 Tabelle 3-2: Auflistung der berücksichtigten Immissionsorte IO 20 29 (Tiergartenstr.) Nr. Beschreibung Geschoss Höhe über Gelände [m] 20 Tiergartenstr. 10 21 Tiergartenstr. 12 22 Tiergartenstr. 14 23 Tiergartenstr. 16 24 Tiergartenstr. 18 25 Tiergartenstr. 20 26 Tiergartenstr. 22 27 Tiergartenstr. 26 28 Tiergartenstr. 32 29 Tiergartenstr. 36 Gebietseinstufung 5 WA Gebietseinstufung gemäß Vorgaben Landratsamt Ludwigsburg 5.3. Rechenmodell In den Anlagen 2-1 und 2-2 sind die Rechenmodelle für die geplante Produktionshalle und den Betriebsverkehr dargestellt. Darin sind die berücksichtigten Schallquellen Außenbauteile Halle, Betriebsverkehr, technische Anlagen enthalten. Die Schallquellen sind wie folgt zugeordnet: - PkwPark Parkplatz Mitarbeiter mit 70 Stellplätzen (Park - ParkTür1-4 Türen schlagen Pkw (Maximalpegel, repräsentative Standorte) - Pkw Rampe Bestand An-/Abfahrt Pkw bestehende Rampe - Pkw Rampe neu An-/Abfahrt Pkw neue Rampe - Lkw/Liefer An-/Abfahrt Lkw bzw. Lieferwagen - Br1+Br2 Maximalpegel Lkw Druckluftbremse Lkw - LieferTür Türen schlagen Lieferwagen - Hub_leer/Hub_voll Ladetätigkeiten Hubwagen leer/hubwagen beladen - anlver_pkw Rampen anlagenbez. Verkehr Pkw Neue Heimat zw. Rampen - anlver_rampe B anlagenbez. Verkehr Pkw/Lkw Rampe Bestand - anlver_ges anlagenbez. Verkehr Pkw/Lkw Neue Heimat - F1-F7 Fenster Produktionshalle - T1/T3 Rolltore Produktionshalle - T2/T4 Türen Produktionshalle - W1-W7 Außenwände Produktionshalle - D1/D1 Dachflächen Produktionshalle - LuftZu/LuftAb Zu-/Abluftöffnung Lüftungsanlage

Projekt-Nr.: 2013-036 Bericht vom 26.08.2013 Blatt 17 5.4. Berechnungsergebnisse In den Anlagen 3-1 bis 3-3 sind die Schallimmissionspegel L s für die berücksichtigten Schallquellen der geplanten Produktionshalle und des Betriebsverkehrs enthalten. Die Rechenansätze entsprechen den Festlegungen der Abschnitte 4-1 bis 4-6. Für einzelne Schallquellen sind folgende Maximalpegel L AFmax für kurzzeitige Geräuschspitzen zu erwarten: - Türen schlagen Pkw Parkplatz L AFmax = 34 61 db(a) - Türen schlagen Lieferwagen L AFmax = 19 59 db(a) - Druckluftbremse Lkw L AFmax = 28 76 db(a) - Ladetätigkeiten Hubwagen L AFmax = 22 62 db(a)

Projekt-Nr.: 2013-036 Bericht vom 26.08.2013 Blatt 18 6. Berechnung der Beurteilungspegel / Bewertung 6.1. Ermittlung Beurteilungspegel Die Berechnung der Beurteilungspegel erfolgt nach den Vorschriften von /1/. Dabei werden die Beurteilungspegel für den Tages- und Nachtzeitraum ermittelt. Gemäß /1/ wird für die Geräuscheinwirkungen innerhalb der Ruhezeiten (6 bis 7 Uhr und von 20 bis 22 Uhr) an den Immissionsorten in Allgemeinen Wohngebieten (IO20-29) ein Ruhezeitzuschlag von K R = 6 db berücksichtigt. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel. Ein Zuschlag K I für die Impulshaltigkeit ist in den Ausgangswerten bereits berücksichtigt. Für die eigentliche Produktionshalle werden die Teil-Beurteilungspegel für verschiedene Betriebszustände hinsichtlich geöffneter Fenster und Tore betrachtet. Der Betriebsverkehr wird jeweils mit den gleichen Nutzungen angesetzt. Durch energetische Addition der Teil- Beurteilungspegel werden die Gesamt-Beurteilungspegel nach TA Lärm /1/ berechnet, die mit den jeweils gültigen Immissionsrichtwerten der TA Lärm verglichen werden können. In der vorliegenden Schallprognose werden die Beurteilungspegel für die folgenden Nutzungsszenarien ermittelt: Szenario A Regelbetrieb im Tageszeitraum 6 22 Uhr Fenster F1-F7 durchgehend geöffnet, Tor T3 2 h geöffnet Betriebsverkehr gemäß Beschreibung. Szenario B Regelbetrieb im Tageszeitraum 6 22 Uhr Fenster F1-F3 geschlossen, F4-F7 durchgehend geöffnet, Tor T3 2 h geöffnet Betriebsverkehr gemäß Beschreibung. Situation C Regelbetrieb im Tageszeitraum 6 22 Uhr Fenster F1-F7 durchgehend geschlossen, Tor T3 2 h geöffnet Betriebsverkehr gemäß Beschreibung. Szenario D Nachtzeitraum 22 23 Uhr Betrieb in Produktionshalle, Fenster F1-F7 und Tor T3 geschlossen, Lüftungsanlage in Betrieb. Szenario E Nachtzeitraum 23 24 Uhr Betrieb in Produktionshalle, Fenster F1-F7 und Tor T3 geschlossen, Lüftungsanlage in Betrieb, Abfahrt Pkw Mitarbeiter von Parkplatz. In den folgenden Abschnitten werden die Nutzungsszenarien beschrieben und die daraus ermittelten Beurteilungspegel angegeben und bewertet.

Projekt-Nr.: 2013-036 Bericht vom 26.08.2013 Blatt 19 6.2 Szenarien A -C: Bewertung Tageszeitraum 6 22 Uhr Szenario A Regelbetrieb im Tageszeitraum 6 22 Uhr Mit dem Szenario A erfolgt die Ermittlung der Beurteilungspegel für den Tageszeitraum 6 22 Uhr für folgende Nutzungen: 1 Produktionshalle: Durchgehender Betrieb mit Innenpegel von L i = 85 db(a) vor den Außenbauteilen von 6 22 Uhr Öffenbare Flächen der Fenster F1 F7 durchgängig geöffnet. Tor T3 auf der Westseite des Produktionsgebäudes 2 Stunden geöffnet (tags außerhalb der Ruhezeiten 7-20 Uhr). 2 Lieferverkehr: An-/Abfahrt von 4 Lkw und 3 Lieferwagen über bestehende Rampe tags außerhalb der Ruhezeiten (7-20 Uhr) Je Lkw 2 Ereignisse Druckluftbremse Hoffläche (Br und 1 Ereignis Druckluftbremse Rampe Bestand (Br2), Ansatz: 5-Sekunden-Takt je Einzelgeräusch Je Lieferwagen 1 Türenschlagen (LieferTür), Ansatz: 5-Sekunden-Takt je Einzelgeräusch 3 Pkw-Verkehr: 145 Pkw-Bewegungen auf Mitarbeiter-Parkplatz, Ansatz: 30 Bewegungen innerhalb der Ruhezeiten (6-7 Uhr), 115 Bewegungen außerhalb der Ruhezeiten (7-20 Uhr) Anfahrt von je 15 Pkw Mitarbeiter über bestehende und neue Rampe innerhalb der Ruhezeiten (6-7 Uhr) Anfahrt von je 25 Pkw Mitarbeiter über bestehende und neue Rampe außerhalb der Ruhezeiten (7-20 Uhr) Abfahrt von 33 Pkw Mitarbeiter über bestehende Rampe und 32 Pkw Mitarbeiter über neue Rampe außerhalb der Ruhezeiten (7-20 Uhr) 4 Ladetätigkeiten: Be-/Entladen der Lkw bzw. Liefwagen mit Hubwagen, Ansatz jeweils 30 Minuten Hubwagen leer bzw. beladen außerhalb der Ruhezeiten (7-20 Uhr) 5 Technik im Freien: Lüftungsanlage mit durchgängigem Betrieb von 6 22 Uhr Szenario B Regelbetrieb gemäß Szenario A, jedoch geänderter Betriebszustand Fenster F1-F7 und Tor T3 Mit dem Szenario B erfolgt die Ermittlung der Beurteilungspegel für den Tageszeitraum 6 22 Uhr für folgende Nutzungen: 1 Produktionshalle: Durchgehender Betrieb mit Innenpegel von L i = 85 db(a) vor den Außenbauteilen von 6 22 Uhr Öffenbare Flächen der Fenster F1 F3 durchgängig geschlossen, öffenbare Flächen der Fenster F4-F7 durchgängig geöffnet. Tor T3 auf der Westseite des Produktionsgebäudes 2 Stunden geöffnet (tags außerhalb der Ruhezeiten 7-20 Uhr). 2 Lieferverkehr: Ansatz wie Szenario A 3 Pkw-Verkehr: Ansatz wie Szenario A 4 Ladetätigkeiten: Ansatz wie Szenario A 5 Technik im Freien: Ansatz wie Szenario A

Projekt-Nr.: 2013-036 Bericht vom 26.08.2013 Blatt 20 Szenario C Regelbetrieb gemäß Szenario A, jedoch geänderter Betriebszustand Fenster F1-F7 und Tor T3 Mit dem Szenario C erfolgt die Ermittlung der Beurteilungspegel für den Tageszeitraum 6 22 Uhr für folgende Nutzungen: 1 Produktionshalle: Durchgehender Betrieb mit Innenpegel von L i = 85 db(a) vor den Außenbauteilen von 6 22 Uhr Öffenbare Flächen der Fenster F1 F7 durchgängig geschlossen. Tor T3 auf der Westseite des Produktionsgebäudes 2 Stunden geöffnet (tags außerhalb der Ruhezeiten 7-20 Uhr). 2 Lieferverkehr: Ansatz wie Szenario A 3 Pkw-Verkehr: Ansatz wie Szenario A 4 Ladetätigkeiten: Ansatz wie Szenario A 5 Technik im Freien: Ansatz wie Szenario A Die Berechnungen der Beurteilungspegel tags (6 22 Uhr) für die Szenarien A - C sind exemplarisch für den Immissionsort IO 8 (Neue Heimat 29 EG) in den Anlagen 4-1 bis 4-3 sowie für den Immissionsort IO 21 (Tiergartenstr. 12 ) in den Anlagen 5-1 bis 5-3 enthalten.

Projekt-Nr.: 2013-036 Bericht vom 26.08.2013 Blatt 21 Im Einzelnen ergeben sich die folgenden Beurteilungspegel tags an den Immissionsorten IO 1 bis IO 29. Zum Vergleich sind auch die jeweiligen Immissionsrichtwerte gemäß /1/ entsprechend den Gebietseinstufungen (vgl. Tabellen 3-1 und 3-2) angegeben: Tabelle 4-1: Beurteilungspegel L r tags (6 22 Uhr) nach TA Lärm /1/ an den Immissionsorten IO 1 bis IO 14 ( Neue Heimat ) Immissionsort Beurteilungspegel tags L r in db(a) Nr. Beschreibung Geschoss Szenario A Szenario B Szenario C Gebietseinstufung 1 Neue Heimat 13 EG 2 Neue Heimat 15 EG 3 Neue Heimat 17 EG 4 Neue Heimat 19 EG 5 Neue Heimat 21 EG 6 Neue Heimat 23 EG 7 Neue Heimat 27 EG 8 Neue Heimat 29 EG 9 Neue Heimat 31 EG 10 Neue Heimat 33 EG 11 Neue Heimat 35 EG 12 Neue Heimat 37 EG 13 Neue Heimat 41 EG 14 Neue Heimat 43 EG 36 (36,4) 39 (38,9) 39 (39,2) 41 (40,8) 46 (45,6) 46 (45,8) 48 (47,9) 48 (48,2) 49 (49, 49 (49,2) 53 (52,5) 52 (52,0) 54 (53,9) 54 (53,6) 56 (55,9) 55 (55,3) 53 (53, 53 (53,0) 52 (51,9) 52 (51,9) 49 (49,3) 50 (49,5) 43 (42,9) 44 (43,5) 46 (45,9) 46 (46,4) 45 (44,8) 45 (45,2) 28 (27,9) 31 (30,9) 34 (33,5) 36 (35,5) 41 (41,3) 43 (42,5) 44 (44,4) 46 (45,5) 43 (43,2) 45 (45,2) 43 (42,6) 45 (45, 44 (43,9) 45 (45,4) 54 (53,5) 54 (53,5) 51 (51,3) 52 (51,5) 50 (50,2) 51 (50,5) 48 (47,7) 48 (48,2) 43 (42,6) 43 (43,2) 44 (43,8) 45 (44,5) 43 (43,0) 43 (43,4) Gebietseinstufung gemäß Vorgaben Landratsamt Ludwigsburg 28 (27,7) 31 (30,6) 33 (33,3) 35 (35,3) 41 (41,2) 42 (42,4) 44 (44,4) 45 (45,4) 43 (43, 45 (45, 42 (42,4) 45 (45,0) 42 (42,4) 44 (44,3) 45 (45,4) 47 (46,8) 44 (44,3) 46 (46, 44 (43,9) 46 (45,6) 42 (41,7) 43 (43, 37 (36,9) 38 (38,4) 39 (38,5) 40 (39,6) 38 (38, 39 (38,9) Immissionsrichtwerte in db(a) nach TA Lärm tags 6 22 Uhr MI 60

Projekt-Nr.: 2013-036 Bericht vom 26.08.2013 Blatt 22 Tabelle 4-2: Beurteilungspegel L r tags (6 22 Uhr) nach TA Lärm /1/ an den Immissionsorten IO 20 bis IO 29 (Tiergartenstraße) Immissionsort Beurteilungspegel tags L r in db(a) Nr. Beschreibung Geschoss Szenario A Szenario B Szenario C Gebietseinstufung 20 Tiergartenstr. 10 37 (37, 31 (31,6) 31 (30,8) 21 Tiergartenstr. 12 40 (39,5) 36 (36,0) 36 (35,7) 22 Tiergartenstr. 14 41 (41,4) 36 (35,8) 35 (35,3) 23 Tiergartenstr. 16 45 (44,5) 37 (36,5) 36 (35,6) 24 Tiergartenstr. 18 46 (45,7) 37 (37,0) 36 (35,8) 25 Tiergartenstr. 20 49 (48,5) 43 (42,7) 38 (38,4) 26 Tiergartenstr. 22 49 (48,8) 43 (43,4) 38 (37,7) 27 Tiergartenstr. 26 47 (46,7) 46 (45,5) 37 (37,4) 28 Tiergartenstr. 32 44 (43,6) 42 (41,5) 36 (35,6) 29 Tiergartenstr. 36 42 (42,0) 41 (40,5) 34 (33,6) Gebietseinstufung gemäß Vorgaben Landratsamt Ludwigsburg Immissionsrichtwerte in db(a) nach TA Lärm tags 6 22 Uhr WA 55 Anhand der für die Szenarien berechneten Beurteilungspegel tags lassen sich folgende Ergebnisse festhalten: - Die Immissionsrichtwerte tags für ein Mischgebiet bzw. für ein Allgemeines Wohngebiet werden für die untersuchten Szenarien an allen Immissionsorten eingehalten. - Darüber hinaus werden die Immissionsrichtwerte mit Ausnahme des Szenario A am Immissionsort IO 8 um mindestens 6 db(a) unterschritten, so dass nur an diesem Immissionsort die geräuschliche Vorbelastung berücksichtigt werden muss. Maßgeblich ist dabei die Schallabstrahlung der geplanten Produktionshalle über die geöffneten Fensterflächen auf der Ost- und Südseite (F1-F5).

Projekt-Nr.: 2013-036 Bericht vom 26.08.2013 Blatt 23 6.3 Szenarien D + E: Bewertung Nachtzeitraum 22 6 Uhr Szenario D Nachtzeitraum, erste Nachtstunde 22 23 Uhr Betrieb in gepl. Produktionshalle Mit dem Szenario D erfolgt die Ermittlung der Beurteilungspegel für die erste Nachtstunde von 22 23 Uhr für folgende Nutzungen: 1 Produktionshalle: Durchgehender Betrieb mit Innenpegel von L i = 85 db(a) vor den Außenbauteilen von 22 23 Uhr Öffenbare Flächen der Fenster F1 F7 sowie alle Türen und Tore durchgängig geschlossen. 2 Liefer-Verkehr: kein Lieferverkehr 3 Pkw-Verkehr: kein Pkw-Verkehr 4 Ladetätigkeiten: keine Ladetätigkeiten 5 Technik im Freien: Lüftungsanlage mit durchgängigem Betrieb von 22 23 Uhr Szenario E Nachtzeitraum, zweite Nachtstunde 23 24 Uhr Betrieb in gepl. Produktionshalle, Pkw-Verkehr Mitarbeiter Mit dem Szenario E erfolgt die Ermittlung der Beurteilungspegel für die zweite Nachtstunde von 23 24 Uhr für folgende Nutzungen: 1 Produktionshalle: Durchgehender Betrieb mit Innenpegel von L i = 85 db(a) vor den Außenbauteilen von 22 23 Uhr Öffenbare Flächen der Fenster F1 F7 sowie alle Türen und Tore durchgängig geschlossen. 2 Liefer-Verkehr: kein Lieferverkehr 3 Pkw-Verkehr: 13 Pkw-Bewegungen auf Mitarbeiter-Parkplatz Abfahrt von 6 Pkw Mitarbeiter über bestehende Rampe und 7 Pkw Mitarbeiter über neue Rampe 4 Ladetätigkeiten: keine Ladetätigkeiten 5 Technik im Freien: Lüftungsanlage mit durchgängigem Betrieb von 23 24 Uhr Die Berechnungen der Beurteilungspegel nachts (22 6 Uhr) für die Szenarien D + E sind exemplarisch für den Immissionsort IO 8 (Neue Heimat 29 EG) in den Anlagen 6-1 und 6-2 sowie für den Immissionsort IO 21 (Tiergartenstr. 12 ) in den Anlagen 7-1 und 7-2 enthalten.

Projekt-Nr.: 2013-036 Bericht vom 26.08.2013 Blatt 24 Im Einzelnen ergeben sich die folgenden Beurteilungspegel nachts an den Immissionsorten IO 1 bis IO 29. Zum Vergleich sind auch die jeweiligen Immissionsrichtwerte gemäß /1/ entsprechend den Gebietseinstufungen (vgl. Tabellen 3-1 und 3-2) angegeben: Tabelle 5-1: Beurteilungspegel L r nachts (22 6 Uhr) nach TA Lärm /1/ an den Immissionsorten IO 1 bis IO 14 ( Neue Heimat ) Immissionsort Beurteilungspegel nachts L r in db(a) Nr. Beschreibung Geschoss Szenario D Szenario E Gebietseinstufung 1 Neue Heimat 13 EG 2 Neue Heimat 15 EG 3 Neue Heimat 17 EG 4 Neue Heimat 19 EG 5 Neue Heimat 21 EG 6 Neue Heimat 23 EG 7 Neue Heimat 27 EG 8 Neue Heimat 29 EG 9 Neue Heimat 31 EG 10 Neue Heimat 33 EG 11 Neue Heimat 35 EG 12 Neue Heimat 37 EG 13 Neue Heimat 41 EG 14 Neue Heimat 43 EG 23 (22,8) 25 (24,6) 24 (24, 25 (25,2) 29 (29,0) 30 (29,8) 31 (30,7) 32 (31,6) 33 (33,2) 34 (33,9) 37 (37,4) 38 (37,6) 39 (39,0) 39 (39,2) 42 (41,9) 42 (42,3) 39 (39,0) 40 (40,0) 38 (37,7) 39 (38,8) 35 (35,2) 36 (35,8) 27 (27,0) 28 (27,6) 32 (31,7) 33 (33,0) 32 (31,7) 32 (32,0) 26 (25,7) 27 (27,2) 29 (28,6) 30 (30,4) 35 (34,8) 36 (36,2) 38 (38,0) 39 (39,0) 39 (38,7) 40 (40, 40 (40,3) 42 (41,6) 41 (41,2) 43 (42,6) 44 (43,9) 45 (45, 43 (43,2) 45 (45,0) 43 (43, 45 (44,9) 41 (40,7) 43 (42,6) 35 (35,3) 38 (38,0) 37 (37,4) 39 (38,8) 37 (36,5) 38 (37,9) Gebietseinstufung gemäß Vorgaben Landratsamt Ludwigsburg Immissionsrichtwert in db(a) nach TA Lärm nachts 22 6 Uhr MI 45

Projekt-Nr.: 2013-036 Bericht vom 26.08.2013 Blatt 25 Tabelle 5-2: Beurteilungspegel L r nachts (22 6 Uhr) nach TA Lärm /1/ an den Immissionsorten IO 20 bis IO 29 (Tiergartenstraße) Immissionsort Beurteilungspegel nachts L r in db(a) Nr. Beschreibung Geschoss Szenario D Szenario E Gebietseinstufung 20 Tiergartenstr. 10 23 (23,0) 28 (28,4) 21 Tiergartenstr. 12 24 (23,6) 30 (30,0) 22 Tiergartenstr. 14 25 (25,2) 31 (31,2) 23 Tiergartenstr. 16 27 (27,0) 32 (32,0) 24 Tiergartenstr. 18 30 (29,9) 34 (33,5) 25 Tiergartenstr. 20 33 (32,5) 35 (34,6) 26 Tiergartenstr. 22 33 (32,8) 35 (34,7) 27 Tiergartenstr. 26 31 (31, 34 (33,5) 28 Tiergartenstr. 32 28 (27,8) 34 (33,9) 29 Tiergartenstr. 36 26 (26,0) 31 (30,9) Gebietseinstufung gemäß Vorgaben Landratsamt Ludwigsburg Immissionsrichtwert in db(a) nach TA Lärm nachts 22 6 Uhr WA 40 Folgende Ergebnisse lassen sich auf der Grundlage der berechneten Beurteilungspegel nachts festhalten: - Die Immissionsrichtwerte nachts für ein Mischgebiet bzw. für ein Allgemeines Wohngebiet werden für die untersuchten Szenarien an allen Immissionsorten eingehalten. - Darüber hinaus werden die Immissionsrichtwerte mit Ausnahme des Szenario E an den Immissionsorten IO 5 bis IO 11 sowie IO 25 und 26 um mindestens 6 db(a) unterschritten, so dass an diesen Immissionsorten gemäß /1/ die geräuschliche Vorbelastung berücksichtigt werden muss. Die geräuschliche Vorbelastung in der Nachbarschaft wird gemäß /12/ durch die Betriebsgeräusche der Firma Guilliard & Dörr GmbH aus der bestehenden nördlichsten Produktionshalle bestimmt. Weitere Angaben zu den Schallimmissionen durch den künftigen Gesamtbetrieb der Firma Guilliard & Dörr sind im Abschnitt 7. dargestellt.

Projekt-Nr.: 2013-036 Bericht vom 26.08.2013 Blatt 26 6.4 Bewertung kurzzeitige Geräuschspitzen Die höchsten Maximalpegel durch kurzzeitige Geräuschspitzen werden durch die Druckluftbremse der Lkw am Immissionsort IO 4 (Neue Heimat 19) mit 76 db(a) verursacht. Der zulässige Grenzwert tags von 90 db(a) für ein Mischgebiet wird damit nicht überschritten. Während des Nachtzeitraumes treten durch das Türen schlagen der Pkw auf dem Mitarbeiter-Parkplatz Maximalpegel von bis zu 61 db(a) am Immissionsort IO 10 (Neue Heimat 33). Der zulässige Immissionsrichtwert von 65 db(a) nachts für ein Mischgebiet wird eingehalten. 6.5 Anlagenbezogener Verkehr auf öffentlichen Straßen Für die Berechnung der Schallimmissionen durch den anlagenbezogenen Verkehr wird entsprechend dem Rechenmodell zu Grunde gelegt, dass alle Pkw und Lkw über die Straße Neue Heimat von Norden kommend bzw. nach Norden abfahrend das Betriebsgelände der Firma Guilliard & Dörr GmbH erreichen bzw. verlassen. Aufgrund der Ansätze für die Szenarien A bis C sind im Tageszeitraum (6 22 Uhr) insgesamt 145 Pkw und 7 Lkw (Lieferwagen werden wie Lkw angesetzt) zu bewerten, die sich wie folgt auf die einzelnen Straßenabschnitte verteilen: Neue Heimat bis Abfahrt Rampe Bestand [anlver_ges]: 145 Pkw- + 14 Lk-Bewegungen tags 15 Pkw-Bewegungen nachts An-/Abfahrt Rampe Bestand [anlver_rampe B]: Neue Heimat zwischen Rampe Bestand-Rampe neu [anlver_pkw Rampen]: 73 Pkw- + 14 Lkw-Bewegungen tags 8 Pkw-Bewegungen nachts 72 Pkw-Bewegungen tags 7 Pkw-Bewegungen nachts Für die Berechnung der Beurteilungspegel gemäß /3/ werden diese Verkehrsmengen auf den 16-stündigen Beurteilungszeitraum tags bzw. den 8-stündigen Beurteilungszeitraum nachts gemäß /4/ umgerechnet. Auf dieser Grundlage ergeben sich damit folgende Beurteilungspegel tags und nachts an den Immissionsorten:...

Projekt-Nr.: 2013-036 Bericht vom 26.08.2013 Blatt 27 Tabelle 6-1: Beurteilungspegel L r für den anlagenbezogenen Verkehr gemäß /3/ an den Immissionsorten IO 1 bis IO 14 ( Neue Heimat ) Immissionsort Beurteilungspegel L r in db(a) Nr. Beschreibung Geschoss Tags nachts Gebietseinstufung 1 Neue Heimat 13 EG 2 Neue Heimat 15 EG 3 Neue Heimat 17 EG 4 Neue Heimat 19 EG 5 Neue Heimat 21 EG 6 Neue Heimat 23 EG 7 Neue Heimat 27 EG 8 Neue Heimat 29 EG 9 Neue Heimat 31 EG 10 Neue Heimat 33 EG 11 Neue Heimat 35 EG 12 Neue Heimat 37 EG 13 Neue Heimat 41 EG 14 Neue Heimat 43 EG 46 (46,0) 46 (46, 48 (48,2) 48 (48,0) 48 (48,2) 48 (47,9) 45 (45, 45 (45,3) 42 (42,4) 43 (42,7) 42 (41,7) 42 (41,6) 39 (39, 39 (39,3) 41 (40,6) 41 (40,5) 42 (42,0) 42 (41,5) 42 (41,9) 42 (41,5) 38 (38,0) 38 (37,9) 22 (21,9) 25 (24,8) 25 (25,4) 27 (26,7) 25 (24,8) 25 (25,3) 35 (34,5) 35 (34,6) 37 (36,7) 37 (36,5) 37 (36,9) 37 (36,7) 35 (35,2) 35 (35,2) 34 (34,3) 34 (34,3) 34 (34,2) 34 (34,0) 32 (31,9) 32 (32, 33 (33,2) 33 (33,3) 35 (34,8) 34 (34,3) 35 (34,7) 34 (34,2) 31 (30,8) 31 (30,6) 14 (14,4) 17 (16,9) 18 (17,6) 19 (18,7) 16 (16,4) 17 (16,9) Gebietseinstufung gemäß Vorgaben Landratsamt Ludwigsburg Immissionsrichtwert in db(a) nach 16. BImSchV tags 6-22 Uhr/ nachts 22 6 Uhr MI 64/54 Die Schallimmissionen durch den Betriebsverkehr der Firma Guilliard & Dörr GmbH auf der Straße Neue Heimat liegen unter den Immissionsgrenzwerten tags und nachts für ein Mischgebiet gemäß /4/.

Projekt-Nr.: 2013-036 Bericht vom 26.08.2013 Blatt 28 Tabelle 6-2: Beurteilungspegel L r für den anlagenbezogenen Verkehr gemäß /3/ an den Immissionsorten IO 20 bis IO 29 (Tiergartenstraße) Immissionsort Beurteilungspegel L r in db(a) Nr. Beschreibung Geschoss Tags nachts Gebietseinstufung 20 Tiergartenstr. 10 20 (35, 28 (23,8) 21 Tiergartenstr. 12 21 (34,0) 30 (23,2) 22 Tiergartenstr. 14 21 (32,6) 31 (22,9) 23 Tiergartenstr. 16 24 (29,4) 30 (20,8) 24 Tiergartenstr. 18 25 (26,6) 32 (18,2) 25 Tiergartenstr. 20 28 (28,5) 31 (20,8) 26 Tiergartenstr. 22 28 (28,0) 31 (20,2) 27 Tiergartenstr. 26 28 (26,9) 30 (18,9) 28 Tiergartenstr. 32 25 (26,2) 33 (18,2) 29 Tiergartenstr. 36 23 (22,4) 30 (12,7) Gebietseinstufung gemäß Vorgaben Landratsamt Ludwigsburg Immissionsrichtwert in db(a) nach 16. BImSchV tags 6-22 Uhr/ nachts 22 6 Uhr WA 59/49 Der durch den Betriebsverkehr der Firma Guilliard & Dörr GmbH zu erwartende anlagenbezogene Verkehr auf der Straße Neue Heimat unterschreitet die Immissionsgrenzwerte tags und nachts der 16. BImSchV für Allgemeines Wohngebiet. 6.6 Genauigkeit der Prognose Die Qualität der Prognose kann - bei den topographischen und geometrischen Gegebenheiten (mittlere Höhe ca. 5 m, Abstand 100 m) - gemäß der Tabelle 5 der DIN ISO 9613-2 mit einer geschätzten Genauigkeit von 1,5 db(a) angegeben werden. Auf der Grundlage der messtechnischen Untersuchungen sowie der entsprechenden Literaturquellen werden jeweils die ungünstigsten (höchsten) Pegel als Ausgangswerte für die Ermittlung der schalltechnischen Kennwerte herangezogen. Damit sind diesbezüglich die berechneten Beurteilungspegel eher als Obergrenze für die angetroffenen Betriebszustände einzustufen (worst-case-betrachtung).

Projekt-Nr.: 2013-036 Bericht vom 26.08.2013 Blatt 29 7. Bestehender Betrieb Gemäß den Vorgaben des Landratsamtes Ludwigsburg soll neben der Bewertung der Schallimmissionen durch die geplante Produktionshalle auch eine Aussage über die Schallimmissionen des künftigen Gesamtbetriebes getroffen werden. Wie in Abschnitt 3. beschrieben, werden in die geplante Produktionshalle auch Anlagen und Betriebsbereiche aus den bestehenden Betriebsgebäude verlagert. Für den bestehenden Betrieb wurden im Jahr 2010 Messungen des bestehenden Betriebes durchgeführt, deren Ergebnisse in /12/ dargestellt sind. Bei diesen Messungen wurde jedoch nur der Betriebszustand während des Nachtzeitraumes untersucht. Nach 22 Uhr sind in der Regel nur noch Maschinen in der nördlichsten Produktionshalle in Betrieb. Aufgrund der Messergebnisse wird seitens der Firma Guilliard & Dörr GmbH durch entsprechende Steuerung sicher gestellt, dass die Dachluken dieses Produktionsgebäudes sowie ein Rolltor ab 22 Uhr automatisch geschlossen werden. Für den normalen Betrieb in der bestehenden Produktionshalle wurden an insgesamt 2 Messpunkten in der Nachbarschaft folgende Beurteilungspegel nachts bei geschlossenen Dachluken, Rolltoren und Außentüren ermittelt [in Klammer Angabe der entsprechenden Immissionsorte für die gepl. Produktionshalle]: - Messpunkt MP1a/1b Terrasse Wohngebäude Tiergartenstr. 12 [IO 21] L r = 38 db(a) - Messpunkt MP2 Kreuzungsbereich Neue Heimat/Metzigstr. in Verlängerung Westfassade Neue Heimat 15 [IO 2 bzw. IO 3] L r = 40-41 db(a) Für die Bewertung der Gesamtgeräuschsituation nachts können diese Beurteilungspegel direkt mit den Beurteilungspegeln nachts an den in Klammern aufgeführten Immissionsorten für die geplante Produktionshalle aufsummiert werden. Damit sind an den beschriebenen Immissionsorten folgende Gesamtbeurteilungspegel nachts zu erwarten (Betriebsgebäude mit Betriebsverkehr Szenario E): Tabelle 7-1: Beurteilungspegel L r nachts für den künftigen Gesamtbetrieb (nur Betriebsgebäude) an den Immissionsorten IO 2, IO 3 und IO 21 Immissionsort Beurteilungspegel nachts L r in db(a) 2 Neue Heimat 15 EG 3 Neue Heimat 17 EG 41 41 29 (28,6) 30 (30,4) 35 (34,8) 36 (36,2) SUMME 41 (41,0) 41 (41,3) 42 (41,9) 42 (42,2) Immissionsrichtwert nachts in db(a) nach TA Lärm Nr. Beschreibung Geschoss best. Betrieb gepl. Produktionshalle Gebietseinstufung nachts 22 6 Uhr MI 45 21 Tiergartenstr. 12 38 30 (30,0) 39 (38,6) WA 40 Gebietseinstufung gemäß Vorgaben Landratsamt Ludwigsburg

Projekt-Nr.: 2013-036 Bericht vom 26.08.2013 Blatt 30 Für den Gesamtbetrieb ergeben sich an den oben aufgeführten Immissionsorten im Nachtzeitraum (Betriebsgebäude mit Betriebsverkehr) keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte nachts nach /1/. An den anderen Immissionsorten sind aufgrund des größeren Abstandes zu den bestehenden Betriebsgebäuden eher niedrigere Beurteilungspegel zu erwarten [z.b. IO 8 L r = ca. 30 db(a) durch bestehenden Betrieb allein]. Für den Tagesbetrieb bei der Firma Guilliard & Dörr GmbH liegen keine entsprechenden Messwerte vor. Bei den im Jahr 2010 durchgeführten Messungen wurden jedoch die Schallimmissionen für die bestehende Produktionshalle auch bei geöffneten Dachluken, Rolltoren und Außentüren erfasst. Für den normalen Betrieb belaufen sich die Beurteilungspegel gemäß /12/ auf folgende Werte: - Messpunkt MP1a/1b Terrasse Wohngebäude Tiergartenstr. 12 (IO 2 L r = 41-42 db(a) - Messpunkt MP2 Kreuzungsbereich Neue Heimat/Metzigstr. in Verlängerung Westfassade Neue Heimat 15 (IO 2 bzw IO 3) L r = 47 db(a) Für die Gesamtgeräuschsituation werden wie für den Nachtzeitraum diese Beurteilungspegel tags mit den Beurteilungspegeln für die geplante Produktionshalle (einschließlich Betriebsverkehr Szenario A) aufsummiert. In der folgenden Tabelle sind die Beurteilungspegel tags für den Gesamtbetrieb an den beschriebenen Immissionsorten aufgeführt: Tabelle 7-2: Beurteilungspegel L r tags für den künftigen Gesamtbetrieb (Betriebsgebäude und Betriebsverkehr) an den Immissionsorten IO 2, IO 3 und IO 21 Immissionsort Beurteilungspegel tags L r in db(a) 2 Neue Heimat 15 EG 3 Neue Heimat 17 EG 47 47 39 (39,2) 41 (40,8) 46 (45,6) 46 (45,8) SUMME 48 (47,7) 48 (47,9) 49 (49,4) 50 (49,5) Immissionsrichtwert tags in db(a) nach TA Lärm Nr. Beschreibung Geschoss best. Betrieb gepl. Produktionshalle Gebietseinstufung tags 6 22 Uhr MI 60 21 Tiergartenstr. 12 42 39 (39,5) 44 (43,9) WA 55 Gebietseinstufung gemäß Vorgaben Landratsamt Ludwigsburg Für den Gesamtbetrieb tags (Betriebsgebäude einschließlich Betriebsverkehr) sind an den oben aufgeführten Immissionsorten rechnerisch keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte tags nach /1/ zu erwarten. An den anderen Immissionsorten sind aufgrund des größeren Abstandes eher niedrigere Beurteilungspegel zu erwarten.

Projekt-Nr.: 2013-036 Bericht vom 26.08.2013 Blatt 31 8. Zusammenfassung Die Firma Guilliard & Dörr GmbH plant den Neubau einer Produktionshalle auf dem Betriebsgelände an der Neuen Heimat in Sachsenheim-Ochsenbach. Der Neubau schließt sich unmittelbar südlich an die bereits bestehenden Betriebsgebäude an. Mit der vorliegenden Schallprognose wurden die betrieblichen Nutzungen zur Beurteilung der Schallimmissionen in der Nachbarschaft untersucht. Dazu wurden die Beurteilungspegel für die folgenden Nutzungsszenarien an verschiedenen Immissionsorten in der Nachbarschaft ermittelt: Szenario A-C Szenario D Szenario E Regelbetrieb im Tageszeitraum 6 22 Uhr Betrieb in der gepl. Produktionshalle mit verschiedenen Betriebszuständen hinsichtlich öffenbarer Fenster und Tore, Betriebsverkehr mit Pkw-Parkplatzverkehr, Lieferverkehr (Lkw und Lieferwagen) und Ladetätigkeiten. Nachtzeitraum, erste Nachtstunde 22 23 Uhr Betrieb in der gepl. Produktionshalle und der techn. Anlagen, kein Betriebsverkehr. Nachtzeitraum, Nachtstunde 23-24 Uhr Betrieb in der gepl. Produktionshalle und der techn. Anlagen, Abfahrt von Mitarbeitern mit Pkw nach Betriebsende. Aufgrund der Untersuchungen können folgende Punkte festgehalten werden: Für die geplante Produktionshalle werden die Immissionsrichtwerte tags und nachts für ein Mischgebiet [IO 1 bis IO 14, tags 60 db(a), nachts 45 db(a)] eingehalten. Des Weiteren werden auch die Immissionsrichtwerte für ein Allgemeines Wohngebiet [IO 20 bis IO 29, tags 55 db(a), nachts 40 db(a)] für die Schallabstrahlung des Gebäudes einschließlich des künftigen Betriebsverkehrs rechnerisch nicht überschritten. An einzelnen Immissionsorten werden die Immissionsrichtwerte tags und nachts um weniger als 6 db(a) unterschritten, so dass im Sinne der TA Lärm /1/ Abschnitt 3.2.1 die geräuschliche Vorbelastung berücksichtigt werden muss. Für den Beurteilungszeitraum tags gilt dies nur am Immissionsort IO 8 (Neue Heimat 29). Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist jedoch davon auszugehen, dass die geräuschliche Vorbelastung an diesem Immissionsort eher unter dem Beurteilungspegel tags der geplanten Produktionshalle (einschließlich Betriebsverkehr) liegt. Damit ist auch die Einhaltung des Immissionsrichtwertes tags durch die Gesamtschallimmissionen zu erwarten. Nach derzeitigem Kenntnistand sind im Nachtzeitraum neben den Schallimmissionen aus dem bestehenden nördlichsten Betriebsgebäude der Firma Guilliard & Dörr GmbH keine weiteren Geräuschquellen vorhanden, die ebenfalls nach der TA Lärm zu beurteilen sind. Für den künftigen Gesamtbetrieb der Firma Guilliard & Dörr GmbH sind anhand der im Jahr 2010 für den bestehenden Betrieb durchgeführten Schallimmissionsmessungen /12/ keine Überschreitungen der zulässigen Immissionsrichtwerte zu erwarten.

Projekt-Nr.: 2013-036 Bericht vom 26.08.2013 Blatt 32 Bei der Realisierung der Produktionshalle sind auf der Grundlage der vorliegenden Schallimmissionsuntersuchung folgende Punkte zu beachten: Herstellung von Außenbauteilen, die mindestens die Schalldämmwerte gemäß Abschnitt 4.2. erreichen. Einhaltung der A-bewerteten Schallleistungspegel für die technischen Einrichtungen des Gebäudes (siehe Abschnitt 4.3.). Bei den rechnerischen Untersuchungen wird davon ausgegangen, dass bei den einzelnen Anlagen keine einzeltonhaltigen Geräusche auftreten, so dass ein Tonzuschlag gemäß /1/ nicht berücksichtigt wird. Dies ist bei der Ausschreibung und der Auswahl der jeweiligen Anlagen zu beachten. Ladetätigkeiten nur tagsüber zwischen 6 und 22 Uhr im Freien. Es werden ausschließlich Elektrostapler bzw. hubwagen eingesetzt. Herstellung ebener Hofflächen, Fahrstraßen und Parkplatzflächen (asphaltiert).

Projekt-Nr.: 2013-036 Bericht vom 26.08.2013 Blatt 33 Schlussblatt Dieser Bericht umfasst insgesamt 49 Seiten Text und Anlagen. Leutenbach, den 26.08.2013 W&W Bauphysik GbR Dipl.-Ing. (FH) Michael Werner Dipl.-Ing. (FH) Gerhard Wertenauer

Projekt: Neubau einer Produktionshalle der Fa. Guilliard & Dörr GmbH in Sachsenheim-Ochsenbach Untersuchung der Schallimmissionen in der Nachbarschaft Anlage: 1 Plan: Maßstab: Luftbild / Übersichtsplan / Grundriss gepl. Produktionshalle --- Berichtsdatum: 26.08.2013 Wiesentalstr. 65 71397 Leutenbach T: 07195/95 03 64 F: 07195/95 03 66 Mutzigstr. Darstellung: - Luftbild mit Betriebsgelände Fa. Guilliard & Dörr GmbH - Lageplan: Auszug aus vorhabenbezogenen Bebauungsplan - Lageplan: Grundriss gepl. Produktionshalle und Parkplatz Mitarbeiter Projekt-Nr.: 2013-036 Sachbearbeiter: Werner Tiergartenstr. Luftbild mit Betriebsgelände der Fa. Guilliard & Dörr GmbH und der bestehenden Bebauung Fa. Guilliard & Dörr GmbH (Bestand) Neue Heimat Abgrenzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die gepl. Produktionshalle (Maßstab ca. 1: 1.250) Grundriss der geplanten Produktionshalle und des Parkplatzes für Mitarbeiter (Maßstab ca. 1: 1.000)

Projekt: Neubau einer Produktionshalle der Fa. Guilliard & Dörr GmbH in Sachsenheim-Ochsenbach Untersuchung der Schallimmissionen in der Nachbarschaft Plan: Maßstab: Übersichtsplan/Lageplanausschnitt --- Darstellung: Rechenmodell zur Berechnung der Schallimmissionen Hindernisse / Immissionsorte / Schallquellen Betriebsverkehr Anlage: 2-1 Berichtsdatum: 26.08.2013 Projekt-Nr.: 2013-036 Wiesentalstr. 65 71397 Leutenbach T: 07195/95 03 64 F: 07195/95 03 66 Sachbearbeiter: Werner Übersichtsplan mit Lage der berücksichtigten Immissionsorte (Maßstab ca. 1: 1.750) Lageplan der gepl. Produktionshalle mit Lage der berücksichtigten Schallquellen (Maßstab ca. 1: 900) PkwPark ParkTür1-4 Pkw Rampe Bestand Pkw Rampe neu Lkw/Liefer Br1+Br2 LieferTür Hub_leer/Hub_voll anlver_pkw Rampen anlver_rampe B anlver_ges Parkplatz Mitarbeiter(70 Stellplätze) Türen schlagen Pkw An-/Abfahrt Pkw bestehende Rampe An-/Abfahrt Pkw neue Rampe An-/Abfahrt Lkw bzw. Lieferwagen Druckluftbremse Lkw Türen schlagen Lieferwagen Ladetätigkeit Hubwagen leer/hubwagen beladen anlagenbez. Verkehr Pkw Neue Heimat zw. Rampen anlagenbez. Verkehr Pkw/Lkw Rampe Bestand anlagenbez. Verkehr Pkw/Lkw Neue Heimat

Projekt: Neubau einer Produktionshalle der Fa. Guilliard & Dörr GmbH in Sachsenheim-Ochsenbach Untersuchung der Schallimmissionen in der Nachbarschaft Plan: Maßstab: Gepl. Produktionshalle (perspektivisch) --- Darstellung: Rechenmodell zur Berechnung der Schallimmissionen Schallquellen Produktionshalle (Außenbauteile, Lüftungsanlage) Anlage: 2-2 Berichtsdatum: 26.08.2013 Projekt-Nr.: 2013-036 Wiesentalstr. 65 71397 Leutenbach T: 07195/95 03 64 F: 07195/95 03 66 Sachbearbeiter: Werner Ansicht Südost D1 D1 F5 W7 W2 T1 T2 F4 F3 W1 F2 F1 Schallquelle Orientierung Schalltechnische Kenndaten Bezeichnung Innenpegel bewertetes Schalldämm- Fläche [m 2 ] Schallleistungspegel L WA [db(a)] Maß R' w,r [db] gesamt Anteil geöffnet zu geöffnet Fenster F1-F3 O 85 30/0 je 14,4 je 3 je 62,6 je 85,6 Wand W1 O 85 30 244,0-74,9 - Fenster F4+F5 S 85 30/0 je 14,4 je 3 je 62,6 je 85,6 Tor T1 S 85 20/0 16,0 16,0 73,0 93,0 Tür T2 S 85 25 2,0-59,0 - Wand W2 S 85 30 205,0-74,1 - Fenster F6+F7 W 85 30/0 je 14,4 je 3 je 62,6 je 85,6 Tor T3 W 85 20/0 16,0 16,0 73,0 93,0 Tür T4 W 85 25,0 2,0-59,0 - Wand W3 W 85 30 324,9-76,1 - Wand W4 (Anbau) S 85 30 46,0-67,6 - Wand W5 (Anbau) W 85 30 131,0-72,2 - Wand W6 (Anbau) N 85 30 46,0-67,6 - Wand W7 N 85 30 36,8-66,7 - Dach D1-85 40 1278,0-72,1 - Dach D2 (Anbau) - 85 40 75,5-59,8 - LuftZu (Zuluft Lüftungsanlage) - - - - - 80,0 - LuftAb (Abluft Lüftungsanlage) - - - - - 80,0 - LuftAb D2 D1 LuftZu W6 W5 W4 F7 W3 Ansicht Südwest F6 T4 T3