Unternehmensgesetzbuch (UGB)

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Transkript:

Unternehmensgesetzbuch (UGB) HASCH & PARTNER Anwaltsgesellschaft mbh Landstraße 47, 4020 Linz 05.12.2006 RA DDr. Alexander Hasch RA MMag. Dr. Gerhard Hochedlinger, E.M.L.E. RA Mag. Dr. Bernhard Steindl

GESCHICHTLICHER HINTERGRUND * 1811: ABGB * 1862: Einführung des ADHGB als AHGB in Österreich * 1900: BGB und HGB in Deutschland * 1938: Einführung des HGB in Österreich * 1945: Reichsüberleitungsgesetz (seither: Provisorium ) * 1998: kleine Handelsrechtsreform in Deutschland * 2007: HaRÄG: große Handelsrechtsreform in Österreich

HANDELSRECHTSÄNDERUNGSGESETZ (HaRÄG, BGBl 2005/120) * Inkrafttreten: 01.01.2007 * Umbenennung des HGB in UGB * Änderungen im ABGB, AktG, GmbHG, etc. * 907 UGB: Übergangsbestimmungen

ABLAUF * Reform des Deutschen Handelsrechts 1998 als Ausgangspunkt * Arbeitsgruppe zur Gesamtreform des HGB im BMJ * Ministerialentwurf im Sommer 2003 * Regierungsvorlage (RV) Juli 2005 * Bericht des Justizausschuss im September 2005 * BGBl I 2005/120, kundgemacht am 27.10.2005

REFORMBEDARF * veralteter Kaufmannsbegriff * Reformbedarf bei den Personengesellschaften * generelle Durchforstung handelsrechtlicher Sonderregelungen (Abschaffung, Beibehaltung, Modifizierung, Überführung in ABGB?) * Umsetzung unternehmensbezogener EU-Richtlinien

KERNINHALTE, ÜBERBLICK (1) * Unternehmerbegriff - Betrieb eines Unternehmens * Unternehmensbegriff - dauerhafte wirtschaftliche Organisation (kein Gewinn) * Unternehmensübergang (Asset Deal) - Haftung, Forderungs- und Vertragsübergang

KERNINHALTE, ÜBERBLICK (2) * Anwendung für - Unternehmer mit Unternehmen * bestimmte Rechtsformen - (SCE, SE, EWIV, AG, GmbH, Gen., Versicherungsvereine a.g., Sparkassen) * eingetragene Unternehmen

KERNINHALTE, ÜBERBLICK (3) Achtung: * eingetragene Personengesellschaften * Privatstiftungen * Vereine * nur bei Vorliegen eines Unternehmens!

KERNINHALTE, ÜBERBLICK (4) * Eintragungspflicht (Umsatz >T 400) * Eintragungsoption * Liberalisierung des Firmenrechts * Nachhaftungsbegrenzung (5 + 3 Jahre)

KERNINHALTE, ÜBERBLICK (5) * Prokura (für alle Eingetragenen) * Offene Gesellschaft / Kommanditgesellschaft (Entfall OEG, KEG)

KERNINHALTE, ÜBERBLICK (6) * Harmonisierung ABGB / UGB / KSchG für unternehmensbezogene Geschäfte - Konventionalstrafe - Bürgschaft - laesio enormis - Verzugszinsen

KERNINHALTE, ÜBERBLICK (7) * Harmonisierung ABGB / UGB / KSchG für unternehmensbezogene Geschäfte - Kontokorrent - Gutglaubenserwerb - Außergerichtliche Pfandrechtsverwertung - Mängelrüge

(ERSTE) MASSNAHMEN, ÜBERLEGUNGEN * Überprüfung AGBs, Website!!! * Prüfung der Rechtsform * Eintragung * Firma

ANWENDUNGSBEREICH DES UGB * Kaufmann Unternehmer * Handelsgewerbe Unternehmen

UNTERNEHMER * Unternehmer kraft Betrieb eines Unternehmens ( 1 UGB) * Unternehmer kraft Rechtsform ( 2 UGB) * Unternehmer kraft Eintragung ( 3 UGB)

UNTERNEHMER KRAFT BETRIEB EINES UNTERNEHMENS ( 1 UGB) * betrifft Einzelunternehmer und Personengesellschaften * Anlehnung an 1 Abs 2 KSchG * unabhängig von Größe und Firmenbucheintragung * Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich

UNTERNEHMER KRAFT RECHTSFORM ( 2 UGB) * AG * Sparkassen * GmbH * EWIV * Genossenschaften * SE * VVaG * SCE Nicht: OG, KG, Verein, Privatstiftung

UNTERNEHMER KRAFT EINTRAGUNG ( 3 UGB) Personen, die zu Unrecht ins Firmenbuch eingetragen sind und unter ihrer Firma handeln, gelten als Unternehmer kraft Eintragung.

SONDERREGELUNGEN FÜR FREIE BERUFE SOWIE LAND- UND FORSTWIRTE * vom 1. Buch grundsätzlich ausgenommen, aber opting-in möglich (sofern nicht berufsrechtlich ausgeschlossen) * 2. Buch gilt bei Rechtsform OG und KG * 3. Buch gilt nicht * 4. Buch gilt jedenfalls

OFFENE GESELLSCHAFT (OG) KOMMANDITGESELLSCHAFT (KG) * neu: für jeden erlaubten Zweck * OHG/OEG OG * KG/KEG KG * Rechtsformzusatz: OG, KG * Rechtsformzusatz OHG kann beibehalten werden * Umstellung der Firma bis 31.12.2009

OFFENE GESELLSCHAFT (OG) KOMMANDITGESELLSCHAFT (KG) * auch Fantasiefirma möglich * Entstehung mit Eintragung ins Firmenbuch * keine 4 % Vorausverzinsung mehr * starre Kapitalkonten (wie bisherige Praxis) * GesbR: Rechtsformzwang, wenn Umsatz p.a. > EUR 400.000,00

EINZELUNTERNEHMER * Eintragungspflicht für natürliche Personen, wenn Umsatz p.a. > EUR 400.000,00, sonst freiwillige Eintragung möglich * Rechtsformzusatz e.u.

FIRMENRECHT * Liberalisierung: Personenfirma, Sachfirma, Fantasiefirma möglich * Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft * keine Irreführung

FIRMENRECHT * korrekter, aktueller Rechtsformzusatz * deutliche Unterscheidbarkeit von anderen Firmen am gleichen Ort * kein Eingriff in sonstige geschützte Rechte (z.b. Markenrechte)

UNTERNEHMENSBEZOGENE GESCHÄFTE Anwendungsbereich: * Unternehmer kraft unternehmerischer Tätigkeit (einschließlich freier Berufe und Land- und Forstwirtschaft!) * Unternehmer kraft Rechtsform * Unternehmer kraft Eintragung * Juristische Personen des öffentlichen Rechts

UNTERNEHMENSBEZOGENE GESCHÄFTE Grundregel: Soweit nicht ausdrücklich anders vorgesehen, gelten die Regelungen für beide Vertragsteile (auch wenn nur ein Teil Unternehmer ist)

UNTERNEHMENSBEZOGENE GESCHÄFTE * Vermutung: Im Zweifel liegt ein unternehmensbezogenes Geschäft vor * Keine Anwendung auf Gründungsgeschäfte natürlicher Personen vor Aufnahme des Betriebes

UNTERNEHMENSBEZOGENE GESCHÄFTE * Vertragsstrafe: Auch für Unternehmer gibt es nunmehr das unverzichtbare richterliche Mäßigungsrecht; übersteigender Schaden kann geltend gemacht werden (Achtung mit Verbrauchern!) * Bürgschaft: Die Bürgschaft des Unternehmers bedarf nunmehr stets der Schriftform; der Unternehmer haftet im Zweifel nur als gewöhnlicher Bürge

UNTERNEHMENSBEZOGENE GESCHÄFTE * Verkürzung über die Hälfte: auch ein Unternehmer kann sich nunmehr darauf berufen; es kann aber zu seinen Lasten ausgeschlossen werden (AGB-Kontrolle!) * Entgeltlichkeit: für unternehmensbezogene Geschäfte gilt grundsätzlich die Entgeltlichkeitsvermutung (ist kein Entgelt bestimmt, gilt angemessenes Entgelt als vereinbart)

UNTERNEHMENSBEZOGENE GESCHÄFTE * Kein Vertragsschluss durch Schweigen * Schadenersatz: Der Ersatz des entgangenen Gewinns bei leichter Fahrlässigkeit trifft nur mehr den Unternehmer

UNTERNEHMENSBEZOGENE GESCHÄFTE * Mängelrüge Kann nunmehr in angemessener Frist (in der Regel 14 Tage) vorgenommen werden. Nicht mehr unverzüglich! AGB-Kontrolle!

GESCHÄFTSPAPIERE UND BESTELLSCHEINE Alle im Firmenbuch eingetragenen Unternehmen (bisher nur Kapitalgesellschaften) sind nunmehr von der Regelung betroffen - Geltung nicht nur für Geschäftsbriefe und Bestellscheine, sondern ganz generell, daher insbesondere auch für E-Mails - auch Website des Unternehmens

GESCHÄFTSPAPIERE UND BESTELLSCHEINE * Notwendige Angaben: Firma, Rechtsform, Sitz, FN, Firmenbuchgericht, gegebenenfalls Liquidation * OG und KG unnatürliche Person als Komplementär (GmbH & Co KG) Angaben auch bezüglich des Komplementärs (GmbH)

GESCHÄFTSPAPIERE UND BESTELLSCHEINE * Einzelunternehmer Angabe des Namens, sofern er sich von Firma unterscheidet * Kapitalgesellschaften ab 01.01.2007 * andere Unternehmen ab 01.01.2010

GESCHÄFTSPAPIERE UND BESTELLSCHEINE * Zwangsstrafen (gegen Organmitglieder!) * Achtung UWG!

HERZLICHEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! HASCH & PARTNER Anwaltsgesellschaft mbh Landstraße 47, 4020 Linz Tel: 0732/776644-Serie, Fax: 0732/795900 E-Mail: linz@hasch.co.at a.hasch@hasch.co.at g.hochedlinger@hasch.co.at b.steindl@hasch.co.at