Vom Kaufmann zum Unternehmer

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1 Das neue Unternehmensgesetzbuch UGB Vom Kaufmann zum Unternehmer Tipps zu den Änderungen seit Ihr persönlicher Weg vom Kaufmann zum Unternehmer. Wir begleiten Sie dabei mit aktuellen Informationen.

2 Was ist das Unternehmensgesetzbuch (UGB)? Seite 4 Wer ist Unternehmer im Sinne des UGB? Seite 4 Was ist ein Unternehmen im Sinne des UGB? Seite 4 Was bedeutet Unternehmer kraft Rechtsform? Seite 4 Was bedeutet Unternehmer kraft Eintragung? Seite 5 Was bedeutet die Wahlmöglichkeit für Angehörige freier Berufe und Land- und Forstwirte? Seite 5 Muss man als Unternehmer im Firmenbuch eingetragen sein? Seite 5 Was bedeutet die Firma für einen Unternehmer? Seite 6 Was ist ein Rechtsformzusatz zum Firmenwortlaut? Seite 6 Was ist im schriftlichen, elektronischen Briefverkehr bzw. im Internetauftritt eines eingetragenen Unternehmers zu beachten? Seite 7 Welche neuen Regeln enthält das UGB zum Thema Unternehmensübergang? Seite 8 Wie lauten die Rechnungslegungsbestimmungen des UGB? Seite 8 Was ändert sich für die offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft und die Erwerbsgesellschaft mit dem Unternehmensgesetzbuch? Seite 9 Was sind unternehmensbezogene Rechtsgeschäfte? Seite 9 Was sollten Sie auf Ihrem Weg zum Unternehmer beachten? Seite 10 2

3 Vom Kaufmann zum Unternehmer Das neue Unternehmensgesetzbuch UGB Mit wurde das Handelsgesetzbuch (HGB) durch das Unternehmensgesetzbuch (UGB) ersetzt. Ob gerade Sie von den unternehmensrechtlichen Neuerungen betroffen sind und welche Auswirkungen im Fall des Falles damit verbunden sind, erläutert fürs Erste dieser Leitfaden. Volksbank Unternehmer-Service Impressum: Medieninhaber: Österreichische Volksbanken-AG, A-1090 Wien, Peregringasse 3 info@oevag.volksbank.at Für den Inhalt verantwortlich: Dr. Harald Stehlik, Manfred Kiss beide: Österreichischer Genossenschaftsverband Schulze-Delitzsch, A-1013 Wien, Löwelstraße 14 Gestaltung und Produktion: Back Office Service für Banken GmbH A-1090 Wien, Peregringasse 3 Wien im Jänner 2007 Alle Recherchen wurden sorgfältig durchgeführt, sind aber ohne Gewähr, Haftungsansprüche sind ausgeschlossen.

4 Was ist das Unternehmensgesetzbuch UGB? Das Unternehmensgesetzbuch löst mit das Handelsgesetzbuch ab. Während das Handelsgesetzbuch auf den Begriff des Kaufmannes aufsetzte, baut das Unternehmensgesetzbuch auf den neuen und umfassenderen Begriff des Unternehmers auf. Das Unternehmensgesetzbuch stellt insgesamt betrachtet alle besonderen zivilrechtlichen Vorschriften (neben den allgemein bürgerlich rechtlichen Vorschriften) für Unternehmen dar. Somit entsteht für Unternehmen mehr Klarheit und Sicherheit im Rechtsverkehr. Wer ist Unternehmer im Sinne des UGB? Das UGB unterscheidet grundsätzlich vier Kategorien von Unternehmern: 1. Unternehmer kraft Betrieb eines Unternehmens im Sinne des UGB 2. Unternehmer kraft Rechtsform 3. Unternehmer kraft Eintragung 4. Sondervorschriften für Angehörige freier Berufe sowie Land- und Forstwirte (Wahlmöglichkeit) 4 Was ist ein Unternehmen im Sinn des UGB? Ein Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbstständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. Diese Definition ist gegenüber dem alten Kaufmannsbegriff wesentlich weiter gefasst, sie deckt sich nunmehr mit der Unternehmensdefinition des Konsumentenschutzgesetzes, sodass nunmehr die Abgrenzung von Verbrauchergeschäften zu unternehmerischen Geschäften einheitlich gezogen ist.auf eine bestimmte Mindestgröße wird beim Unternehmen nicht abgestellt. Jeder der ein Unternehmen im Sinne dieser Definition betreibt, ist Unternehmer kraft Betrieb eines Unternehmens. Was bedeutet Unternehmer kraft Rechtsform? Bestimmte im Gesetz taxativ angeführte Rechtsformen gelten stets als Unternehmer (selbst wenn sie kein Unternehmen betreiben). Es sind dies insbesondere: die Aktiengesellschaft, die GmbH, die Erwerbsund Wirtschaftsgenossenschaft, der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und die Sparkassen. Nicht jedoch kraft Rechtsform (allenfalls kraft Unternehmensbetrieb): der Verein, die offene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft und die Privatstiftung.

5 Was bedeutet Unternehmer kraft Eintragung? Diese Unternehmerkategorie erfasst Personen, die zu Unrecht in das Firmenbuch eingetragen sind und die dann kraft Eintragung als Unternehmer gelten. Beispiel: Eingetragene Einzelunternehmer, die nach Betriebseinstellung keine Löschung im Firmenbuch beantragt haben. Überprüfen Sie gegebenenfalls Ihren aktuellen Unternehmerstatus (Nachteile gegenüber dem Verbraucherstatus). Was bedeutet die Wahlmöglichkeit für Angehörige freier Berufe und für Landund Forstwirte? Für diese Berufsgruppen bzw. Wirtschaftsbereiche enthält das UGB Sonderbestimmungen. Diese sehen vor, dass durch eine freiwillige Eintragung in das Firmenbuch (man spricht vom so genannten Opting-In ) die Anwendung der Vorschriften des ersten Buches des UGB herbeigeführt werden kann. Damit kann mit den Regeln des ersten Buches beispielsweise die allgemeine Publizität des Firmenbuches, die Möglichkeiten des im UGB neu geregelten Unternehmensüberganges oder die Möglichkeit von Prokura oder Handlungsvollmacht genutzt werden. Das Opting-In hat jedenfalls keine Auswirkungen auf die Rechnungslegungspflicht. Muss man als Unternehmer im Firmenbuch eingetragen sein? Unternehmer kraft Rechtsform sind immer im Firmenbuch eingetragen, da schon die Gesellschaftsform dies vorschreibt. Unternehmer kraft Betrieb eines Unternehmens gliedern sich in eingetragene und nicht eingetragene Unternehmen, wobei grundsätzlich Wahlfreiheit besteht. Zur

6 Eintragung in das Firmenbuch sind aber jene Einzelunternehmer verpflichtet, die gemäß den neuen Rechnungslegungsbestimmungen des UGB bilanzierungspflichtig sind (Jahresumsatz > E , ). Gleiches gilt für Gesellschaften bürgerlichen Rechts, die sich dann wahlweise als OG oder KG in das Firmenbuch eintragen lassen müssen. Für Angehörige freier Berufe sowie für Landund Forstwirte besteht (größenunabhängig) die Möglichkeit, aber nicht die Pflicht, zur Eintragung in das Firmenbuch (Opting-In). Was bedeutet die Firma für einen Unternehmer? Die Firma ist der in das Firmenbuch eingetragene Name des Unternehmers, unter dem er seine Geschäfte betreibt. Eine solche Firma und der damit verbundene Firmenschutz bleibt nur Unternehmen vorbehalten, die im Firmenbuch eingetragen sind. Im Gegensatz zu früheren Beschränkungen möglicher Firmenwortlaute, etwa auf die Personen- oder Sachbezogenheit bringen die neuen Regelungen des UGB eine weitgehende Liberalisierung: Die Firma muss (lediglich) zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen und nicht gegen das so genannte Irreführungsverbot verstoßen. Zulässig sind daher neben einer Personen-, Sach- oder Phantasiefirma auch die Verwendung von Geschäftsbezeichnungen, ev. auch Marken, sodass sich die Firma künftig verstärkt auch als Werbeträger (unter Umständen unter Einbeziehung des Internet-Auftrittes) eignen könnte. Zur rechtlichen Beratung wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsanwalt. Was ist ein Rechtsformzusatz zum Firmenwortlaut? Als Ausgleich zur Liberalisierung des Firmenrechtes muss die Firma eines eingetragenen Unternehmers einen Zusatz, der Klarheit über die Rechtsform schafft, aufweisen.

7 Die hier angeführte abgekürzte Schreibweise des Rechtsformzusatzes ist lt. UGB ausdrücklich zulässig: Einzelunternehmer e.u. Offene Gesellschaft OG Kommanditgesellschaft KG GmbH & Co KG GmbH & Co KG Genossenschaft e.gen. Freie Berufe Hinweis auf den ausgeübten freien Beruf Partnerschaft oder & Partner (Option anstelle OG ) Kommanditpartnerschaft (Option anstatt KG ) Was ist im schriftlichen, elektronischen Briefverkehr bzw. im Internetauftritt eines eingetragenen Unternehmers zu beachten? Während bisher nur Kapitalgesellschaften so genannte Pflichtangaben auf ihren Geschäftsbriefen machen mussten, trifft diese Verpflichtung künftig jeden eingetragenen Unternehmer. Mit dieser Offenlegung der Rechtsverhältnisse des Unternehmens gegenüber dem Empfänger schriftlicher Nachrichten will der Gesetzgeber im Geschäftsverkehr für klare Informationen über den Vertragspartner, bei Bedarf auch seine leichte Auffindbarkeit im Firmenbuch, sorgen. Entsprechend den praktischen Gegebenheiten moderner Kommunikation sind diese Pflichtangaben nicht nur auf papierhaften Geschäftsbriefen und Bestellscheinen zu machen, sondern auch dann, wenn diese in sonstiger Weise an einen bestimmten Empfänger gelangen, sprich, dass auch die gesamte elektronische Post, wie auch Faxmitteilungen, mit den Pflichtangaben versehen sein müssen.weiters ordnet das Gesetz diese Angaben auch für die Website des eingetragenen Unternehmers an. Für nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH) betriebene Unternehmen ermöglicht eine Übergangsvorschrift den Verbrauch von Drucksorten bis Pflichtangaben sind: die Firma die Rechtsform der Sitz die Firmenbuchnummer das Firmenbuchgericht bei OG oder KG, bei der kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (z.b. GmbH & Co KG): zusätzliche Angaben (wie oben) auch für den unbeschränkt haftenden Gesellschafter Einzelunternehmer:Angabe des bürgerlichen Namens, wenn die Firma sich davon unterscheidet Genossenschaft: Art ihrer Haftung Achtung: Die Unterlassung der Pflichtangaben kann vom Firmenbuchgericht durch Zwangsstrafe geahndet werden. 7

8 Welche neuen Regeln enthält das UGB zum Thema Unternehmensübergang? Mit dem Unternehmensgesetzbuch treten Regelungen in Kraft, die insbesondere bei Einzelunternehmen die Übernahme des Unternehmens durch einen neuen Erwerber erleichtern sollen. Dies kann z.b. anlässlich eines Unternehmenskaufes, einer Übergabe an den Betriebsnachfolger oder einer Einbringung in eine GmbH anlässlich einer betrieblichen Umstrukturierung der Fall sein. Das Gesetz bestimmt hierzu - grob gesprochen -, dass der Erwerber zum Zeitpunkt des Unternehmensüberganges kraft Gesetz in die verschiedenen Rechtsverhältnisse (Aktiva wie Passiva) des Unternehmens eintritt. Praktisch ist dies vor allem dann von Bedeutung, wenn in einem Unternehmen eine Vielzahl von Vertragsverhältnissen zu Kunden, Lieferanten, etc. besteht, die dann nicht Stück für Stück einzeln überbunden werden müssen, sondern bei denen dann eben ein einheitlicher, automatischer Übergang an den neuen Unternehmer stattfinden kann. Zu beachten ist allerdings für den Erwerber wie auch für den Übergeber des Unternehmens, dass diese Automatik nicht erzwungen werden kann: Der jeweils dritte Vertragspartner (z.b. ein Leasinggeber, der ein Anlagegut finanziert oder ein Lieferant, der in einem Lieferantenvertrag Verpflichtungen eingegangen ist, etc.) kann dem jeweiligen Übergang des Vertragsverhältnisses binnen 3 Monaten nach einer entsprechenden Mitteilung widersprechen. Aufgrund der komplexen Rechtslage auf diesem Gebiet empfiehlt sich jedenfalls eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit Ihrem Rechtsanwalt bzw. steuerlichen Vertreter. Wie lauten die Rechnungslegungsbestimmungen des UGB? (siehe Grafik) Kapitalgesellschaften z.b. GmbH, AG unternehmerisch tätige Personengesellschaften ohne natürliche Personen als unbeschränkt haftender Gesellschafter z.b. GmbH & Co KG alle anderen Unternehmer (insb. Einzelunternehmer und Personengesellschaften) gewerbliche Unternehmer Angehörige der freien Berufe, Land- und Forstwirte, Überschussrechner unabhängig von Größe und Tätigkeit unabhängig von Größe und Tätigkeit Umsatzerlöse > Umsatzerlöse < unabhängig von der Größe Rechnungslegungspflicht keine Rechnungslegungspflicht

9 Was ändert sich für die offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft und die Erwerbsgesellschaft mit dem Unternehmensgesetzbuch? Mit dem UGB gibt es seit nur noch zwei Rechtsformen gemäß UGB: die offene Gesellschaft (OG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Neue Erwerbsgesellschaften können nicht mehr gegründet werden. Bestehende Erwerbsgesellschaften gelten seit automatisch entweder als OG oder als KG (je nachdem, ob beschränkt haftende Gesellschafter vorhanden sind). Für bestehende Erwerbsgesellschaften besteht somit kein unmittelbarer Handlungsbedarf, jedoch haben sie ihrer Firma den neuen Rechtsformzusatz beizusetzen und diese Änderung bis zur Eintragung ins Firmenbuch anzumelden. Beachten Sie die gerichtliche Gebührenfreiheit für die rechtzeitige diesbezügliche Firmenwortlautergänzung. Diese Fristen und Begünstigungen gelten auch für eingetragene Einzelunternehmer. Im Zuge des UGB wurde das Gesellschaftsrecht der OG und KG geringfügig adaptiert, z.b. zur Stellung eines Arbeitsgesellschafters und der Kontenführung für die Gesellschafter. Zur individuellen Beratung/Optimierung der Gesellschaftsvertragsgestaltung wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsanwalt bzw. steuerlichen Vertreter. Die Regelung über die Haftungs(-beschränkung) der Kommanditisten einer KG ändert sich mit dem UGB nicht, neu ist allerdings, dass diese eine besondere Informationspflicht treffen kann: Kommanditisten haben Gläubigern der Gesellschaft auf Anfrage innerhalb angemessener Frist Auskunft über die Höhe ihrer an die Gesellschaft geleisteten Einlage zu geben. Was sind unternehmensbezogene Rechtsgeschäfte? Darunter versteht man Rechtsgeschäfte, die besondere, von den allgemein bürgerlichrechtlichen Regelungen abweichende Bestimmungen enthalten, die nur für Unternehmer gelten und die nunmehr im UGB oder im ABGB konzentriert sind. Die wichtigsten Bestimmungen sind: Die so genannte Verkürzung über die Hälfte: Der Unternehmer kann sich darauf 9

10 berufen, dass die empfangene Leistung nicht einmal die Hälfte dessen ausmacht, was dem anderen Vertragspartner dafür gegeben wurde (z.b.: Warenankauf um E ,, wahrer Wert dagegen nur E 5.000, ). Eine Vertragsauflösung als Möglichkeit ist die Folge. Bürgschaft: Die Bürgschaft des Unternehmers ist nunmehr formpflichtig, die Mündlichkeit genügt nicht mehr. Weiters ist der Unternehmer nicht schon kraft Gesetz Bürge und Zahler. Vertragsabschluss durch Schweigen: Das Schweigen auf ein Vertragsanbot durch den Unternehmer begründet keinen Vertrag mehr. Was sollten Sie auf Ihrem Weg zum Unternehmer beachten? Fragen, die Sie sich als Kaufmann unbedingt stellen sollten: Eintragung in das Firmenbuch? Firmenwortlaut/Firmenwortlautzusatz? Pflichtangaben Geschäftsbriefe, und Internet? Aktualität des Gesellschaftsvertrages? Mängelrüge: Die strenge Unverzüglichkeit der Mängelrüge wurde gelockert. (Es gilt nunmehr eine angemessene Frist). Regelung über den gutgläubigen Eigentumserwerb.

11 Damit Sie so sein können, wie Sie sind. Welche Themen könnten noch von Interesse sein? Komplette Leistungsübersicht für Unternehmer Basel II Unternehmens Rating Jungunternehmer-Service Förderungen Steuer & Gewinn Betriebliche Vorsorge Internationales Geschäft Leasing Factoring Private Banking Vereinbarte Maßnahmen: Was? Wer? Wann? Unser nächster Termin: Ihr persönlicher Kundenberater:

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