Rechtsträger (zb Einzelfirma, OG, GmbH,...) Betrieb. Produkt. Gesellschaftsrechtliche Aspekte. der Unternehmensgründung. Kontakt

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1 Gesellschaftsrechtliche Aspekte der Unternehmensgründung Kontakt Mag. Klaus Schöffmann Notar Alter Platz 22/ Klagenfurt Telefon +43 (463) Rechtsträger (zb Einzelfirma, OG, GmbH,...) Betrieb Produkt 1

2 Unternehmer Unternehmer ist, wer ein Unternehmen betreibt ( 1 Abs 1 UGB) Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein ( 1 Abs 2 UGB) UGB Neuer Begriff des Unternehmers Sonderstellung für freie Berufe und Land- und Forstwirtschaft bleibt bestehen Liberalisierung des Firmenrechts en können für jeden unternehmensbezogenen Zweck oder sonstigen Zweck begründet werden Rechnungslegungsvorschriften Gliederung UGB Erstes Buch Firmenbuch, Unternehmenspublizität, Firmenrecht, Unternehmensübergang, Prokura und Handlungsvollmacht 1 58 UGB Zweites Buch Offene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft und stille Gesellschaft UGB Drittes Buch Rechnungslegung UGB Viertes Buch Unternehmensbezogene Geschäfte UGB und Fünftes Buch Seehandel UGB 2

3 Firmenbuchauszug Rechtsformwahl Gesellschafterstruktur Wer hat die Idee? Wer setzt sie um? Arbeitet der Gesellschafter oder sein Kapital? Kapitalbedarf (Wer finanziert?) Umfang des Betriebes Betriebsstätten, Dienstnehmer Haftung Steueroptimierung Gewerberechtliche Aspekte Sozialversicherung Haftungen handelsrechtliche Haftung (rechtsformabhängig) Haftung gegenüber den Gesellschaftern Bankhaftungen (bei Finanzierung, Förderungen) Haftung nach Bundesabgabenordnung (BAO) Haftung aus Sozialversicherung Gewerberechtliche Haftung Garantien, Gewährleistungen Haftung aus Vermögensübernahme Arbeitsverträge bei Übernahmen Mietverträge bei Übernahmen Sicherung Privatvermögen! 3

4 Rechtsformen GesBR OG / KG GmbH Gründungen Einzelfirma GesmbH KEG OEG GesmbH&Co KG KG GesmbH&Co KEG OHG GesBR OG / KG GmbH 4

5 Große Akzeptanz am Markt Kein Mindestkapital Geringe Rechtsformkosten Familienangehörige können als Dienstnehmer beschäftigt werden Firmenbucheintragung möglich Klare Entscheidungsstruktur Unternehmer haftet unbeschränkt (auch mit Privatvermögen) Kapitalaufbringung sehr beschränkt Keine Risikoaufteilung Ausfall des Unternehmers kann die Existenz des Unternehmens gefährden Einkommensteuer beim Unternehmer GesBR GesBR OG / KG GmbH GesBR Kurzfristige Zusammenarbeit leicht möglich (ArGe) Der Gesellschaftsvertrag ist formfrei und beliebig gestaltbar Keine Eintragung im Firmenbuch Gewinn und Verlust werden mangels Vereinbarung im Verhältnis der Einlage verteilt Keine Rechtsfähigkeit (Grundbuch) Gesellschafter haften persönlich unbeschränkt, solidarisch und bei teilbarer Schuld anteilsmäßig 5

6 OG Offene Gesellschaft GesBR OG / KG GmbH OG Offene Gesellschaft Kein vorgeschriebenes Mindestkapital Rechtsperson (Grundbuch) Firmenbucheintragung verpflichtend Nicht der Gesamtgewinn wird besteuert, sondern die jeweiligen Gewinnanteile Kreditwürdig Mindestgröße (2 Gesellschafter) erforderlich (max. 5 sinnvoll) Gesellschafter der OG haften persönlich, primär, unbeschränkt und solidarisch OG Offene Gesellschaft Der Gesellschaftsvertrag kann das Innenverhältnis, abweichend vom Gesetz, regeln Einzelvertretung, jeder Gesellschafter kann ohne Mitwirkung der anderen die Gesellschaft berechtigen und verpflichten Haftung für Verbindlichkeiten, die vor dem Austritt entstanden sind, endet erst 5 (+3) Jahre nach Löschung bzw. ab Eintragung des Austritts eines Gesellschafters im Firmenbuch 6

7 KG GesBR OG / KG GmbH KG Kein vorgeschriebenes Mindestkapital erforderlich Nicht der Gesamtgewinn wird besteuert, sondern die jeweiligen Gewinnanteile Kommanditisten können Angestellte der Firma sein Nicht alle müssen mitarbeiten Kommanditisten haften mit Einlage beschränkt, nur Komplementäre haften unbeschränkt Kommanditisten gelten uu als Mitunternehmer Mindestens ein Vollhafter Mitgestaltung der Kommanditisten eingeschränkt GesBR OG / KG GmbH 7

8 Haftungsbegrenzung durch GmbH als Vollhafter Die GmbH hat idr nur einen Gesellschafter, dieser ist zugleich der einzige Kommanditist = Einmann- ist möglich Steueroptimierung möglich Es müssen zwei Gesellschaften gegründet werden, dies verursacht erhebliche Kosten Jährlich müssen zwei Bilanzen erstellt werden Mindestkapital EUR ,-- Mindest-Körperschaftsteuer (KÖSt) GmbH GesBR OG / KG GmbH GmbH Keine vorgeschriebene Mindestgröße der Geschäftstätigkeit Keine persönliche Haftung der Gesellschafter nach Einzahlung des gesamten Stammkapitals Dienstverhältnisse der Gesellschafter sind möglich Verluste der Gesellschaft können nicht durch positive Einkünfte der Gesellschafter ausgeglichen werden Keine Entnahme Doppelte Buchhaltung (statt EA Rechnung) 8

9 GmbH Hohe Gewinne, die im Betrieb verbleiben und nicht ausgeschüttet werden unterliegen nur der einheitlichen KÖSt Erfolgt die Ausschüttung an die Gesellschafter, so sind die ausgeschütteten Gewinne mit 25 % Kapitalertragsteuer (KESt) zu versteuern Mindesthöhe der KÖSt (auch bei Verlusten zu zahlen) Mindestkapital von EUR ,-- Mehr Formvorschriften Höhere Rechtsformkosten Zwingende gesetzliche Vorschriften Gründungsschritte GmbH Vorvertrag Gesellschaftsvertrag Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern und Geschäftsführern Unbedenklichkeitsbescheinigung besorgen (NeuFöG) Einzahlung der Stammeinlage ( 10 Bestätigung) Einholung allfälliger behördlicher Genehmigungen Anmeldung zum Firmenbuch, Eintragung und Veröffentlichung Gesellschaftsvertrag Firma, Sitz Gegenstand Beteiligung Willensbildung (Information, Mitbestimmung) Vertretung nach außen Anteilsübertragung Ausscheiden / Ausschluß Pflicht zur Mitarbeit? Auflösung, Liquidation 9

10 Haftungen (GF) 25 GmbHG: Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes Schadenersatzpflicht Weitere spezielle Haftungsbestimmungen im GmbHG Haftung nach BAO Haftung für Umsatzsteuer-Abfuhr Sozialversicherungsrechtliche Haftung Haftung im Insolvenzfall Aktiengesellschaft GesBR OG / KG GmbH Aktiengesellschaft Keine vorgeschriebene Mindestgröße der Geschäftstätigkeit Keine persönliche Haftung der Gesellschafter nach Einzahlung des gesamten Grundkapitals Dienstverhältnisse der Gesellschafter sind möglich Kein Verlustausgleich Keine Entnahme Neben Vorstand ist auch ein Aufsichtsrats aus mind. 3 Personen zu wählen Höhere Publizität und Kontrolle (Vorlage HV Protokoll) 10

11 Aktiengesellschaft Hohe Gewinne, die im Betrieb verbleiben und nicht Mindesthöhe der KÖSt (auch bei Verlusten zu zahlen) ausgeschüttet werden unterliegen Mindestkapital von nur der einheitlichen KÖSt ,-- Erfolgt die Ausschüttung an die Höhere Rechtsformkosten Gesellschafter, so sind die Rechnungswesen ausgeschütteten Gewinne mit 25 % KESt zu versteuern Gestaltungsformen Privatstiftung Stille Gesellschaft Fruchtgenußrechte Holdinglösungen... Beratung ist wichtig! Conclusio Rechtsformen Die optimale Rechtsform gibt es nicht es gibt nur die jeweils geeignetste Im Leben eines Unternehmens ändert sich die optimale Rechtsform Umgründungen entsprechen den natürlichen Lebenszyklus eines Unternehmens Laufende Beratung ist entscheidend! 11

12 Zum Schluss Nutzen Sie die vielfältigen Beratungsmöglichkeiten im BUILD! Projekt Viel Erfolg für Ihr Unternehmen! Danke für die Aufmerksamkeit Kontakt Mag. Klaus Schöffmann Notar Alter Platz 22/ Klagenfurt Telefon +43 (463)

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