Berufliche Integration von Flüchtlingen. Task Force Kreis SL-FL

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Berufliche Integration von Flüchtlingen Task Force Kreis SL-FL 19.02.2016

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1. Direkte Beschäftigungsmöglichkeiten von Asylbewerbern mit Aufenthaltsgestattung und Duldung Zugang in Arbeit: 3 Monate Arbeitsverbot, dann nachrangig (nach 15 Monaten Wegfall der Vorrangprüfung), nach 4 Jahren uneingeschränkt. Hospitation in Betrieben (direkt möglich, keine Genehmigung erforderlich) Praktika (Abstimmung mit ABH erforderlich, Genehmigung der BA nicht erforderlich für Praktika bis zu 12 Wochen) Berufsorientierung ausbildungsbegleitende Praktika Arbeitsgelegenheiten ( 5 AsylbLG gemeinnützig, zusätzlich): nach Weisungslage des Landes bisher nur in EAE und Gemeinschaftsunterkünften???

1b. Ablauf des Arbeitserlaubnisverfahrens Duisburg

1. Direkte Beschäftigungsmöglichkeiten von Asylberechtigten Zugang in Arbeit: sofort Zugang in Ausbildung: sofort Zugang zu Förderleistungen nach SGB III: sofort Vermittlungsbudget Maßnahmen zur beruflichen Aktivierung Eingliederungszuschuss Berufliche Weiterbildung Einstiegsqualifizierung Verantwortlich: Jobcenter SL-FL

2. Qualifizierungsmöglichkeiten Sprache(STAFF-Kurse des Landes SH, Einstiegskurse, Integrationskurse für Bleibewahrscheinliche, ehrenamtliche Sprachlernprojekte) Zugang zu Maßnahmen der Arbeitsförderung: Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ( 45 SGB III), bei Trägern und Arbeitgebern Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung ( 81 SGB III) Vermittlungsbudget Eingliederungszuschüsse Verantwortlich: Asylbewerber und geduldete Ausländer: Agentur für Arbeit /Asylberechtigte: Jobcenter SL-FL Probebeschäftigung und Praktika in unterschiedlichen Kontexten wie Berufsorientierung, Ausbildung und Anerkennungsverfahren: zur Feststellung der Eignung für eine längerfristige Beschäftigung

2. Qualifizierungsmöglichkeiten Perspektiven für Flüchtlinge Potentiale identifizieren, Integration ermöglichen (PerF) Ziel der Maßnahme ist es, die Potentiale von Asylbewerbern und Geduldeten mit Arbeitsmarktzugang durch Maßnahmeteile im sogenannten Echtbetrieb zu identifizieren, Perspektiven aufzuzeigen, über Bedingungen des deutschen Arbeitsmarktes zu informieren und Bewerbungsaktivitäten zu unterstützen. Dabei sollen die Teilnehmer auf die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in Deutschland vorbereitet werden. Weiterhin sollen ihnen berufsbezogene Sprachkenntnisse vermittelt bzw. diese erweitert werden. Projekt Begleiteter Übergang für Flüchtlinge in Arbeit und Ausbildung in Schleswig-Holstein (BÜFAA.SH) Phase 1: In dieser für den einzelnen Teilnehmer bzw. die einzelne Teilnehmerin bis zu sechs Monate dauernden Phase werden in Eingangsgesprächen die individuelle Ausgangslage der Teilnehmenden geklärt, in einer Kurzanalyse Potenziale und Kompetenzen erhoben, vorhandene, im Ausland erworbene Abschlüsse erfragt und ggf. deren Anerkennung eingeleitet. Es erfolgt eine systematische Vorbereitung auf ein Einmünden in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt

3. Junge Menschen mit dem Ziel Ausbildung

3. Junge Menschen mit dem Ziel Ausbildung DAZ- Klassen des BBZ (Sprache und Integration) Maßnahmen der Ausbildungsförderung ( 59 SGB III) für Asylberechtigte; sowie für Asylbewerber und Geduldete mit Wartezeit Einstiegsqualifizierung mit dem Ziel Ausbildung ( 54a SGB III) Maßnahme zur Eignungsfeststellung, Berufsorientierung und Kenntnisvermittlung für u25 Jährige bei der HWK Flensburg

4. Berufsanerkennung

5. Unternehmen Projekt Begleiteter Übergang für Flüchtlinge in Arbeit und Ausbildung in Schleswig-Holstein (BÜFAA.SH) Phase 2:Ziel der zweiten Phase ist, die Teilnehmenden in ein mindestens auf neun Monate befristetes sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, eine Einstiegsqualifizierung mit einer Dauer von sechs bis zwölf Monaten oder eine Berufsausbildung überzuleiten. Diese Ausbildungs-bzw. Beschäftigungsverhältnisse werden für die Dauer von sechs Monaten durch eine Nachbetreuung flankiert. Hierfür steht bedarfsorientiert in erforderlichem Umfang für die Dauer von maximal sechs Monaten ein Coach zur Verfügung.