AMTSBLATT. für den Kreis Borken. Bekanntmachung der Tagesordung der Sitzung des Kreistages am Herausgeber: Der Landrat des Kreises Borken

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AMTSBLATT für den Herausgeber: des Kreises Borken Jahrgang: 41 Ausgabe: 03/2015 Datum: 17.02.2015 Datum Inhalt Seite 17.02.2015 Bekanntmachung der Tagesordung der Sitzung des Kreistages am 1-2 26.02.2015 06. und Bekanntmachungen gemäß 3a des 2-3 09.02.2015 (UVPG) 03.02.2015 Bekanntmachungen gemäß 3a Satz 2 des Gesetzes über die 3-4 Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24. Februar 2010 (BGBI I Satz 94) in der derzeit gültigen Fassung 12.02.2015 Veröffentlichung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2015 4-5 11. und Kraftloserklärung und Aufgebot über Sparurkunden der Sparkasse 5 16.02.2015 Westmünsterland Bekanntmachung der Tagesordung der Sitzung des Kreistages am 26.02.2015 Es findet die folgende Sitzung statt: Gremium: Kreistag Sitzungstermin: Donnerstag, 26.02.2015, 16:00 Uhr Ort / Raum: Kreishaus Borken, Großer Sitzungssaal (Raum 2180) Hinweis: Die in der Tagesordnung aufgeführte Einwohnerfragestunde wird gegen 16:00 Uhr aufgerufen. Einwohnerfragen können noch bis drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich eingereicht werden. Sie sind zu richten an: Tagesordnung: A. Öffentlicher Teil Kreisverwaltung Borken Stabsstelle 46322 Borken 1 Einwohnerfragestunde 2 Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 11.12.2014 3 Verabschiedung der Haushaltssatzung 2015 4 Vorlage des Entwurfs des Jahresabchlusses 2014 5 Bestätigung des Gesamtabschlusses des Kreises Borken zum 31.12.2013, Entlastung des Landrates und Behandlung des Gesamtjahresfehlbetrages 6 Langfristiges Finanzierungskonzept für die Flughafen Münster-Osnabrück GmbH (FMO) 7 Resolution zum Transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP 8 Fortschreibung des Nahverkehrsplanes, hier: Anpassung der Linienbündelung 9 Neuaufstellung des Nahverkehrsplans; vom 25.01.2015 10 Stromtankstellen/Stromstationen; vom 26.01.2015 11 Straßenbericht 2015 und Hochbauprogramm 2015 mit Energiebericht Das Amtsblatt für den liegt bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen zur kostenlosen Mitnahme aus und ist über den Internetauftritt des Kreises Borken (www.kreis-borken.de) abrufbar. Einzellieferung erfolgt gegen Portoerstattung oder kostenlos per E-Mail. Das Amtsblatt kann auch laufend per E-Mail bezogen werden. Dieses Angebot ist kostenlos. Auf dem Postwege ist ein laufender Bezug im Jahresabonnement gegen ein Entgelt von 40,00 möglich. Anforderungen richten Sie bitte an die Kreisverwaltung Borken - Stabsstelle -, Burloer Straße 93, 46325 Borken.

12 Bestellung eines Vertreters einer großen Gruppe von Ausländern als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss 13 Erweiterung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit; Antrag der Fraktion B'90/DIE GRÜNEN v. 25.01.2015 14 Einrichtung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe 'Integration'; vom 09.02.2015 15 Teilnahme an dem Bundesprogramm "Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit"; v. 09.02.2015 16 Facebookpräsenz für den ; vom 09.02.2015 17 Veranstaltungen am Flugplatz Stadtlohn - Vreden; vom 25.01.2015 18 Nebentätigkeiten des Landrats Dr. Kai Zwicker 19 Mitteilungen der Verwaltung 20 Anfragen B. Nichtöffentlicher Teil 21 Genehmigung der Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 11.12.2014 22 Mitteilungen der Verwaltung 23 Anfragen Borken, 17.02.2015 Dr. Kai Zwicker Landrat Bekanntmachungen gemäß 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Herr Bernhard Dehling, wohnhaft in 48734 Reken, Aeckern 13 hat mit Antrag vom 19.09.2014 die Änderung und den geänderten Betrieb seiner Biogasanlage mit den zugehörigen Nebeneinrichtungen auf dem Grundstück in Reken, Aeckern 13, Gemarkung Groß-Reken, Flur 34, Flurstück 3 beantragt. Gegenstand des Antrages ist die Errichtung eines Technikraumes und einer Notfackel. Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Für das Vorhaben wurde ein Vorprüfungsverfahren (Screening) zur Feststellung des Erfordernisses gemäß 3a-c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde festgestellt, dass es als unselbständigem Teil des Genehmigungsverfahrens nicht bedarf, da erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch das Vorhaben nicht zu besorgen sind. Az.: 63-02865 2014- broo Die Hüppe Bioenergie GmbH & Co.KG mit Sitz in 48734 Reken, Strote 27 hat mit Antrag vom 15.10.2014 die Errichtung und den Betrieb einer Feuerungsanlage mit zugehörigen Nebeneinrichtungen auf dem Grundstück in Reken, Strote 27, Gemarkung Hülsten, Flur 18, Flurstück 57 beantragt. Gegenstand des Antrages ist die Errichtung eines Blockheizkraftwerkes. Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) und den Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Für das Vorhaben wurde ein Vorprüfungsverfahren (Screening) zur Feststellung des Erfordernisses gemäß 3a-c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeits- Seite 2

prüfung als unselbständigem Teil des Genehmigungsverfahrens nicht bedarf, da erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch das Vorhaben nicht zu besorgen sind. Az.: 63-03344 2014- broo Herr Franz Epping, 48691 Vreden, Wennewick 65 beabsichtigt die Umstrukturierung und Erweiterung seines Sauenbetriebes. Hierfür hat er Bauanträge gestellt. Nach Verwirklichung des Vorhabens können dort 316 Sauen, 45 Jungsauen, 2 Eber und 1.728 Ferkel gehalten werden. Für die Kumulierung der Vorhaben wurde eine Vorprüfung zur Feststellung des Erfordernisses gemäß 3a-c des (UVPG) durchgeführt (Screening). Im Rahmen dieses Verfahrens wurde festgestellt, dass es als unselbständigen Teil des Genehmigungsverfahrens nicht bedarf, da erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch das Vorhaben nicht zu besorgen sind. Aktenzeichen: 63-68 00684 2014, 63-68 00686 2014, 63-68 00687 2014 Die Epping GbR, 48691 Vreden, Wennewick 65 beabsichtigt die Umstrukturierung und Erweiterung ihres Sauenbetriebes sowie die Erweiterung ihrer Güllelagerkapazität. Hierfür hat sie Bauanträge gestellt. Nach Verwirklichung des Vorhabens können dort 514 Sauen, 72 Zuchtläufer, 4 Eber und 3.169 Ferkel gehalten und insgesamt 6.334 m³ Gülle gelagert werden. Für die Kumulierung der Vorhaben wurde eine Vorprüfung zur Feststellung des Erfordernisses gemäß 3a-c des (UVPG) durchgeführt (Screening). Im Rahmen dieses Verfahrens wurde festgestellt, dass es als unselbständigen Teil des Genehmigungsverfahrens nicht bedarf, da erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch das Vorhaben nicht zu besorgen sind., 09.02.2015 Fachbereich Bauen, Wohnen und Immissionsschutz Az.: 63-68 03746 2013, 63-68 03747 2013, 63-68 03748 2013, 63-68 03749 2013 Bekanntmachungen gemäß 3 a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24. Februar 2010 (BGBl. I Seite 94) in der derzeit gültigen Fassung Antrag auf Erteilung einer Plangenehmigung nach 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Mit Schreiben vom 23.12.2014 beantragt die Herstellung eines Kleingewässers - Biotop auf dem Grundstück Gemarkung Krommert, Flur 121, Flurstück 56. Seite 3

662212/54285 Mit Schreiben vom 18.12.2014 beantragt die Herstellung von zwei Kleingewässern - Biotope auf dem Grundstück Gemarkung Vardingholt, Flur 7, Flurstück 25. 662212/54284 Mit Schreiben vom 30.10.2014 beantragt die Herstellung eines Kleingewässers - Feuchtbiotop auf dem Grundstück Gemarkung Vardingholt, Flur 2, Flurstück 47. 662212/54201 Veröffentlichung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2015 Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im hat in der Sitzung am 11. Februar 2015 auf der Grundlage des 196 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) i.v.m. 11 der Gutachterausschussverordnung NRW (GAVO NRW) vom 23.03.2004 in der jeweils gültigen Fassung die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2015 beschlossen. Jedermann kann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Fachbereich Geoinformation und Liegenschaftskataster- Burloer Straße 93, Zimmer 2448 (Tel.: Seite 4

02861/822448), ab dem 12.02.2015 Auskunft über die Bodenrichtwerte erhalten. Darüber hinaus werden die Bodenrichtwerte vom Oberen Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Nordrhein-Westfalen im Internet unter der Adresse www.boris.nrw.de in Kürze veröffentlicht. Borken, 12.02.2015 Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Der Vorsitzende Theis Ltd. Kreisvermessungsdirektor Kraftloserklärung und Aufgebot von Sparurkunden der Sparkasse Westmünsterland Die erklärt die Sparurkunde mit der Nummer 337159560 hiermit für kraftlos. Ahaus / Dülmen, den 16.02.2015 gez. Der Vorstand Der Gläubiger der bei der Sparkasse Westmünsterland mit der Nr. 336962824 geführten Spareinlage beantragt das Aufgebot der hierüber ausgestellten Sparurkunde. Die fordert den Inhaber der Urkunde auf, spätestens bis zum 11.05.2015 seine Rechte unter Vorlage der obigen Sparurkunde anzumelden. Sollten bis zu diesem Termin keine Ansprüche geltend gemacht werden, wird die Urkunde für kraftlos erklärt. Ahaus / Dülmen, den 11.02.2015 gez. Der Vorstand Seite 5