Datum Inhalt Seite Bekanntmachung des Beschlusses über die öffentliche Auslegung des Landschaftsplanes

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Datum Inhalt Seite 30.09.2015 Bekanntmachung des Beschlusses über die öffentliche Auslegung des Landschaftsplanes"

Transkript

1 AMTSBLATT für den Kreis Borken Herausgeber: des Kreises Borken Jahrgang: 41 Ausgabe: 18/2015 Datum: Datum Inhalt Seite Bekanntmachung des Beschlusses über die öffentliche Auslegung des Landschaftsplanes 1-2 Ahaus nach 11 BNatSchG i.v.m. 27c LG NW Bekanntmachung des Beschlusses über die Änderung des Geltungsbereiches 2-4 des Landschaftsplanes Ahaus gemäß 11 BNatschG i.v.m. 29, 27 LG NW Bekanntmachung des Beschlusses über die öffentliche Auslegung des Landschaftsplanes 5-6 Heek-Legden nach 11 BNatSchG i.v.m. 27c LG NW und Bekanntmachungen gemäß 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und Bekanntmachungen gemäß 3 a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Anträge auf Erteilung einer Plangenehmigung nach 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Benachrichtigungen über öffentliche Zustellungen Hinweis auf die Veröffentlichung im Amtsblatt der Bezirksregierung Münster gemäß 24 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG NRW) und und Bekanntmachung von Jahresabschlüssen Entsorgungs-Gesellschaft Westmünsterland mbh - Flugplatz Stadtlohn-Vreden GmbH - Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken mbh 9-12 Bekanntmachung des Beschlusses über die öffentliche Auslegung des Landschaftsplanes Ahaus nach 11 BNatSchG i.v.m. 27c LG NW Der Kreistag des Kreises Borken hat in seiner Sitzung vom die Aufstellung des Landschaftsplanes Ahaus gemäß 11 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom (BGBl. I S. 2542) in Verbindung mit 27 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz für das Land Nordrhein- Westfalen LG NW) vom (GV. NRW. S. 568/ SGV. NRW. 791) - jeweils in der geltenden Fassung - beschlossen. Der Geltungsbereich des Landschaftsplanes wurde durch Beschluss des Kreistages des Kreises Borken vom geändert. Das Landschaftsplangebiet Ahaus wird begrenzt: im Osten: im Norden: durch die Gemeindegrenzen zu den Gemeinden Legden und Heek durch den Landschaftsplan Gronau/Ahaus-Nord im Westen: durch den Landschaftsplan Alstätter Venn - Ammeloer Sand-ebene und durch die Gemeindegrenze zur Stadt Vreden Das Amtsblatt für den Kreis Borken liegt bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen zur kostenlosen Mitnahme aus und ist über den Internetauftritt des Kreises Borken ( abrufbar. Einzellieferung erfolgt gegen Portoerstattung oder kostenlos per . Das Amtsblatt kann auch laufend per bezogen werden. Dieses Angebot ist kostenlos. Auf dem Postwege ist ein laufender Bezug im Jahresabonnement gegen ein Entgelt von 40,00 möglich. Anforderungen richten Sie bitte an die Kreisverwaltung Borken - Stabsstelle -, Burloer Straße 93, Borken.

2 im Süden: durch den Landschaftsplan Stadtlohn Ausgenommen sind die im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Stadt Ahaus und die innerhalb des Landschaftsplangebietes gelegenen rechtskräftigen Bebauungspläne. Im Einzelnen werden folgende Gemarkungen und Fluren erfasst: Gemarkung Ahaus, Fluren 1, 2, 3, 4, 13, 25, 26, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43 und 44 Gemarkung Alstätte, Fluren 27, 28 und 29 Gemarkung Ottenstein, Fluren 1, 2, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 und 12 Gemarkung Wüllen, Fluren 1, 2, 3, 4, 5, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40 und 41 Gemarkung Wessum, Fluren 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 68 und 69 OFFENLEGUNG Der Kreistag des Kreises Borken hat in seiner Sitzung vom die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Landschaftsplans Ahaus beschlossen. Gemäß 11 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit 27 c Abs. 1 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LG NW) wird der Entwurf des Landschaftsplans Ahaus, bestehend aus Entwicklungs- und Festsetzungskarte sowie textlichen Darstellungen und Festsetzungen in der Zeit vom bis einschließlich während der Dienststunden bei nachfolgenden Behörden zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt: Landrat des Kreises Borken Fachbereich Natur und Umwelt Zimmer 1438 Burloer Straße Borken Bürgermeister der Stadt Ahaus Rathaus, Raum 239 Rathausplatz Ahaus. Während der Auslegungsfrist können von jedem, insbesondere von Eigentümern und sonstigen Berechtigten, Bedenken und Anregungen bei den vorgenannten Behörden schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Seite 2 Gemäß 22 BNatSchG in Verbindung mit 42 e Abs. 3 LG NW sind vom Zeitpunkt der Beteiligung der Bürger gemäß 11 BNatSchG in Verbindung mit 27 b LG NW ab dem bei geplanten Naturschutzgebieten, Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen in diesem Landschaftsplan bis zum Inkrafttreten des Landschaftsplanes, längstens zwei Jahre lang, alle Handlungen und Maßnahmen verboten, die geeignet sind, den Schutzgegenstand nachteilig zu verändern. Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Untere Landschaftsbehörde durch öffentliche Bekanntmachung die Frist um bis zu zwei weitere Jahre verlängern. Die im Zeitpunkt der Beteiligung der Bürger ausgeübte rechtmäßige Bewirtschaftungsform bleibt unberührt. Borken, 30. September 2015 Dr. Kai Zwicker Landrat Bekanntmachung des Beschlusses über die Änderung des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes Ahaus gemäß 11 BNatschG i.v.m. 29, 27 LG NW Gemäß 11 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom (BGBl. I S. 2542) in Verbindung mit 29 Abs. 1, 27 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen LG NW ) vom (GV. NRW. S. 568/ SGV. NRW. 791), - jeweils in der geltenden Fassung - wird bekannt gemacht, dass der Kreistag des Kreises Borken in seiner Sitzung am beschlossen hat, den Geltungsbereich des Landschaftsplanes Ahaus zu ändern: Der Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Landschaftsplanes Ahaus wird um folgende Grundstücke erweitert: Gemarkung Ahaus, Flur 37, Flurstück 45 Gemarkung Ahaus, Flur 38, Flurstücke 5 bis 8, 10, 12, 14 bis 16, 18, 19, 21, 34, 36, 38, 41, 42, 44, 46, 52, 54, 55, 57 bis 59, 63 bis 65, 67 bis 69, 76, 79 bis 84, 86 bis 97, 103 Gemarkung Ahaus, Flur 39, Flurstücke 1 bis 4, 7 bis 12, 15, 18 bis 20, 22, 23, 25, 26, 34, 35, 38, 40 bis 42, 44 bis 46, 48, 49, 52 bis 72 Diese sind nun Bestandteil des Landschaftsplanes Ahaus. Der Geltungsbereich des Landschaftsplanes Ahaus wird um die Grundstücke Gemarkung Wessum, Flur 46, Flurstücke 28 und 30 verklei-

3 nert. Diese sind nicht mehr Bestandteil des Landschaftsplanes Ahaus. Die neue Abgrenzung des Landschaftsplanes Ahaus kann dem dieser Bekanntmachung beigefügten Lageplan entnommen werden. Ausgenommen sind die im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Borken, Roland Schulte Seite 3

4 18/2015 Amtsblatt für den Kreis Borken Seite

5 Bekanntmachung des Beschlusses über die öffentliche Auslegung des Landschaftsplanes Heek-Legden nach 11 BNatSchG i.v.m. 27c LG NW Der Kreistag des Kreises Borken hat in seiner Sitzung vom die Aufstellung des Landschaftsplanes Heek-Legden gemäß 11 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom (BGBl. I S. 2542) in Verbindung mit 27 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen LG NW) vom (GV. NRW. S. 568/ SGV. NRW. 791) - jeweils in der geltenden Fassung - beschlossen. Durch Kreistagsbeschluss vom wurde der Geltungsbereich dieses Land-schaftsplanes erweitert. Das Landschaftsplangebiet Heek-Legden wird begrenzt: im Nordwesten: durch die Gemeindegrenze zur Stadt Gronau im Westen: im Süden: im Osten: im Nordosten: durch die Gemeindegrenze zu den Städten Ahaus und Stadtlohn durch die Kreisgrenze zum Kreis Coesfeld bis zur Bahnstrecke Dortmund-Enschede durch die Grenze zum rechtskräftigen Landschaftsplan Schöppingen durch die Kreisgrenze zum Kreis Steinfurt Ausgenommen sind die im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Gemeinden Legden und Heek und die innerhalb des Landschaftsplangebietes gelegenen rechtskräftigen Bebauungspläne. Im Einzelnen werden folgende Gemarkungen und Fluren erfasst: Gemarkung Asbeck, Fluren 1, 9 und 10 Gemarkung Heek, Fluren 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8, 16, 22, 23, 24, 25, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55 und 56 Gemarkung Legden, Fluren, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 9, 10, 11, 14, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 28, 29, 30, 31, 32, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49 und 50 Gemarkung Nienborg, Fluren, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 37, 38, 39, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62 und 63 Gemarkung Schöppingen-Kirchspiel, Fluren 35, 36, 37, 53, 70, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83 und 84. OFFENLEGUNG Der Kreistag des Kreises Borken hat in seiner Sitzung vom die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Landschaftsplans Heek- Legden beschlossen. Gemäß 11 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit 27 c Abs. 1 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LG NW) wird der Entwurf des Landschaftsplans Heek-Legden, bestehend aus Entwicklungsund Festsetzungskarte sowie textlichen Darstellungen und Festsetzungen in der Zeit vom bis einschließlich während der Dienststunden bei nachfolgenden Behörden zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt: Landrat des Kreises Borken Fachbereich Natur und Umwelt Zimmer 1434 Burloer Straße Borken Bürgermeister der Gemeinde Heek Fachbereich 4 Planen und Bauen Zimmer 007 Bahnhofstr Heek Bürgermeister der Gemeinde Legden Fachbereich 3 Planen, Bauen und Gebäudemanagement Amtshausstr Legden Bürgermeister der Gemeinde Schöppingen Bauamt Erdgeschoss: Zimmer 11 Amtsstr Schöppingen. Während der Auslegungsfrist können von jedem, insbesondere von Eigentümern und sonstigen Berechtigten, Bedenken und Anregungen bei den vorgenannten Behörden schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Gemäß 22 BNatSchG in Verbindung mit 42 e Abs. 3 LG NW sind vom Zeitpunkt der Beteili- Seite 5

6 gung der Bürger gemäß 11 BNatSchG in Verbindung mit 27 b LG NW bei geplanten Naturschutzgebieten, Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen in diesem Landschaftsplan bis zum Inkrafttreten des Landschaftsplanes, längstens zwei Jahre lang, alle Handlungen und Maßnahmen verboten, die geeignet sind, den Schutzgegenstand nachteilig zu verändern. Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Untere Landschaftsbehörde durch öffentliche Bekanntmachung die Frist um bis zu zwei weitere Jahre verlängern. Die Bürgerbeteiligung für den Landschaftsplan Heek-Legden erfolgte ab dem Die im Zeitpunkt der Beteiligung der Bürger ausgeübte rechtmäßige Bewirtschaftungsform bleibt unberührt. Borken, 30. September 2015 Dr. Kai Zwicker Landrat Bekanntmachungen gemäß 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Herr Gerhard Aehling, wohnhaft in Borken, Sonnenbrink 66 hat mit Antrag vom die Änderung und den geänderten Betrieb einer Anlage zum Halten von Rindern, Kälbern und Schweinen gemäß mit den zugehörigen Nebeneinrichtungen auf dem Grundstück in Borken, Sonnenbrink 66, Gemarkung Marbeck, Flur 22, Flurstück 6 beantragt. Der Gegenstand des Antrages umfasst die Erhöhung der Tierplätze um 103 Kühe und 52 Käl-ber sowie die Verringerung der Plätze um 18 weibliche Jungvieh. Nach Durchführung der beantragten Änderung können in der Anlage 1960 Mastschweine, 349 Kühe/Rinder und 108 Kälber gehalten sowie 8509 m³ Gülle gelagert werden. Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verord-nung über genehmigungsbedürftige Anlagen) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Für das Vorhaben wurde ein Vorprüfungsverfahren (Screening) zur Feststellung des Erfor-dernisses einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß 3a-c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung als unselbständigem Teil des Genehmigungsverfahrens nicht bedarf, da erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch das Vor-haben nicht zu Seite 6 besorgen sind. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Kreis Borken, Fachbereich Bauen, Wohnen und Immissionsschutz Az.: hüsk Martin Ohlms Herr Gregor Ehler, wohnhaft in Ahaus, Brink 62 hat mit Antrag vom die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zum Halten von Rindern und Kälbern mit den zugehörigen Nebeneinrichtungen auf dem Grundstück in Ahaus, Brink 62, Gemarkung Wessum, Flur 24, Flurstück 299 beantragt. Gegenstand des Antrages ist die Erhöhung der Tierplätze in bestehenden Gebäuden. Nach der Änderung können in der Anlage 20 Kühe, 98 Rinder und 778 Kälber gehalten werden. Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Für das Vorhaben wurde ein Vorprüfungsverfahren (Screening) zur Feststellung des Erfordernisses einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß 3a-c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung als unselbständigem Teil des Genehmigungsverfahrens nicht bedarf, da erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch das Vor-haben nicht zu besorgen sind. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Kreis Borken, Fachbereich Bauen, Wohnen und Immissionsschutz Az.: hüsk Martin Ohlms

7 Bekanntmachungen gemäß 3 a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24. Februar 2010 (BGBl. I Seite 94) in der derzeit gültigen Fassung Anträge auf Erteilung einer Plangenehmigung nach 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Mit Schreiben vom beantragt die Stadt Velen, Ramsdorfer Straße 19, Velen die Erteilung einer Plangenehmigung für die gewässerbauliche Maßnahme am Gewässer A Nr einschließlich des Baues eines Regenrückhaltebeckens (RRB) als Gewässerretensionraum im Nebenschluss zur Erschließung des Wohngebietes Häämkes Diik in Velen auf dem Grundstück Gemarkung Waldvelen, Flur 11, Flurstücke 586 und 943. Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Projekt im Sinne der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Lande Nordrhein-Westfalen (UVPG NRW), Vorhabentyp 3. Gemäß 1 UVPG NRW i.v.m. 3c UVPG ist anhand der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls zu prüfen, ob für ein solches Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Unter Berücksichtigung der Kriterien des UVPG wurde das Vorhaben geprüft. Es sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen durch das Vorhaben zu erwarten. Auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung konnte daher verzichtet werden. Die Entscheidung wird hiermit gemäß 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bekannt gegeben. Borken, den 05. Oktober 2015 Kreis Borken Fachbereich Natur und Umwelt Az.: /54371 gez. Cordula Thume Mit Schreiben vom beantragt Herr Ludger Kortbuß, Nordiek 1, Ahaus die Erteilung einer Plangenehmigung für die Aufweitung eines Fließgewässers (ökologische Ausgleichsmaßnahme) auf dem Grundstück Gemarkung Alstätte, Flur 19, Flurstücke 45,51 und 55. Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Projekt im Sinne der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Lande Nordrhein-Westfalen (UVPG NRW), Vorhabentyp 3. Gemäß 1 UVPG NRW i.v.m. 3c UVPG ist anhand der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls zu prüfen, ob für ein solches Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Unter Berücksichtigung der Kriterien des UVPG wurde das Vorhaben geprüft. Es sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen durch das Vorhaben zu erwarten. Auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung konnte daher verzichtet werden. Die Entscheidung wird hiermit gemäß 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bekannt gegeben. Borken, den 05. Oktober 2015 Kreis Borken Fachbereich Natur und Umwelt Az.: /54417 gez. Cordula Thume Mit Schreiben vom beantragt die Stiftung Kulturlandschaft Kreis Borken, Burloer Straße 93, Borken die Erteilung einer Plangenehmigung für die Neuanlage von zwei Kleingewässern im Naturschutzgebiet Kuhlenvenn / Landschaftsschutzgebiet Tungerloh- Pröbsting Ost in Gescher auf dem Grundstück Gemarkung Tungerloh-Pröbsting, Flur 10, Flurstück 9. Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Projekt im Sinne der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Lande Nordrhein-Westfalen (UVPG NRW), Vorhabentyp 3. Gemäß 1 UVPG NRW i.v.m. 3c UVPG ist anhand der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls zu prüfen, ob für ein solches Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Unter Berücksichtigung der Kriterien des UVPG wurde das Vorhaben geprüft. Es sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen durch das Vorhaben zu erwarten. Auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung konnte daher verzichtet werden. Seite 7

8 Die Entscheidung wird hiermit gemäß 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bekannt gegeben. Borken, den 06. Oktober 2015 Kreis Borken Fachbereich Natur und Umwelt Az.: /54625 gez. Cordula Thume Benachrichtigungen über öffentliche Zustellungen Herrn Mark Gassan Abed El Razek, geboren am in Osnabrück, zuletzt wohnhaft in Gronau, Gronauer Str. 188 ist ein Bescheid vom , Aktenzeichen: O-Ent-1, zuzustellen. Der Aufenthalt des Betroffenen ist allgemein unbekannt. Deshalb wird der Bescheid öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann auf meiner Dienststelle in Borken, Burloer Str. 93, Zimmer 2034, Etage 0A, eingesehen und von dem Betroffenen in Empfang genommen werden. Er gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind. Rechtsgrundlage: 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz LZG NRW) vom 7. März 2006 (GV NRW S. 94) in der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern der Bescheid eine Ladung zu dem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben Borken, Kreis Borken Fachbereich Verkehr Sieverding Herrn Omar El Jaddouh, geboren am in Stadtlohn, zuletzt wohnhaft in Vreden, Zum Kluuten 27, ist ein Bescheid vom , Aktenzeichen /1022, zuzustellen. Der Aufenthalt des Betroffenen ist allgemein unbekannt. Deshalb wird der Bescheid öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann auf meiner Dienststelle in Borken, Burloer Str. 93, Zimmer 1280, Etage 1 C, eingesehen und von dem Betroffenen in Empfang genommen werden. Er gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind. Rechtsgrundlage: 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz LZG NRW) vom 7. März 2006 (GV NRW S. 94) in der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern der Bescheid eine Ladung zu dem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben Borken, Kreis Borken Fachbereich Sicherheit und Ordnung Beckmann Hinweis auf die Veröffentlichung im Amtsblatt der Bezirksregierung Münster gemäß 24 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG NRW) Zwischen dem Kreis Borken, der Stadt Gescher und der Entsorgungs-Gesellschaft Westmünsterland mbh ist am eine öffentlichrechtliche Vereinbarung über die einvernehmliche Auflösung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die kaufmännische und technische Geschäftsbesorgung für das Abwasserwerk der Stadt Gescher zum geschlossen worden. Die Bezirksregierung Münster hat diese Auflösungsvereinbarung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster Nr. 41 vom veröffentlicht. Borken, Kreis Borken gez. Wilfried Kersting Kreiskämmerer Seite 8

9 Bekanntmachung von Jahresabschlüssen 2014 Entsorgungs-Gesellschaft Westmünsterland mbh Die Gesellschafterversammlung der Entsorgungs-Gesellschaft Westmünsterland mbh, Estern 41, Gescher hat in ihrer Sitzung am folgenden Beschluss zum Jahresabschluss 2014 gefasst: Der Jahresabschluss für das Jahr 2014 wird festgestellt. Der Jahresüberschuss in Höhe von ,80 EUR wird auf die neue Rechnung vorgetragen. Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, PKF Fasselt Schlage Partner mbb, Schifferstr. 210, Duisburg, hat am folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbh, Gescher, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Seite 9 Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Der Jahresabschluss 2014 wurde entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014 können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und im Kreishaus Borken, Burloer Str. 93, Borken, Zimmer 2153 während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Gescher, Peter Kleyboldt (Geschäftsführer) Flugplatz Stadtlohn-Vreden GmbH Die Gesellschafterversammlung der Flugplatz Stadtlohn-Vreden GmbH, Wenningfeld 41 in Stadtlohn, hat in ihrer Sitzung am folgenden Beschluss zum Jahresabschluss 2014 gefasst: Die Gesellschafterversammlung beschließt: a) Die Bilanz wird mit einer Summe von ,23 EUR festgestellt. b) Der Jahresüberschuss von ,00 EUR wird gem. 21 Abs. 1 des Gesell-

10 schaftsvertrags vollständig einer Gewinnrücklage zugeführt. c) Die Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2014 entlastet. d) Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden für das Geschäftsjahr 2014 entlastet. Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2014 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Accertus Treuhand GmbH hat am folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Flugplatz Stadtlohn-Vreden GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanzund Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Der Jahresabschluss zum (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen im elektronischen Bundesanzeiger unter HR B Nr bekannt gemacht. Der Jahresabschluss zum und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014 können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und im Kreishaus Borken, Burloer Str. 93, Borken, Zimmer 2153 während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Stadtlohn, Wilfried Kersting (Geschäftsführer) Norbert Hetkamp (Geschäftsführer) Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken mbh Die Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken mbh, Erhardstr. 11, Ahaus hat in ihrer Sitzung am folgenden einstimmigen Beschluss zum Jahresabschluss 2014 gefasst: - Der Prüfungsbericht wird angenommen. - Dem Bericht des Geschäftsführers wird zugestimmt. - Dem Jahresabschluss 2014 wird in der vorgelegten Form zugestimmt. Damit beschließt die Gesellschafterversammlung wie folgt: Die Bilanzsumme per wurde somit gemäß der vom Wirtschaftsprüfer aufgestellten Bilanz auf ,85 festgestellt. Die Gewinnund Verlustrechnung für die Zeit vom bis weist in der Ertragsseite einen Betrag von ,60 und in der Aufwandsseite einen Seite 10

11 Betrag von ,15 auf. Der Verlust beträgt ,55. Der Verlustbetrag soll gemäß 8 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages durch die Gesellschafter nach Maßgabe ihrer Einwohnerzahlen zum anteilsmäßig ausgeglichen werden. Die Verlustzuweisung zum im Einzelnen (in EURO): Gesellschafter Verlustzuweisung 2014 Geleistete Vorauszahlung Unter- /Überdeckung (-) Kreis Borken , , ,23 Stadt Ahaus , ,70 121,02 Stadt Bocholt , , ,17 Stadt Borken , ,86 781,06 Stadt Gescher , ,41-148,99 Stadt Gronau , ,20-97,84 Gemeinde Heek 9.256, ,90 77,55 Gemeinde Heiden 8.807, ,54 12,73 Stadt Isselburg , ,98-354,68 Gemeinde Legden 7.637, ,25 267,95 Gemeinde Raesfeld , ,41 257,73 Gemeinde Reken , ,98 455,00 Stadt Rhede , ,71-139,52 Gemeinde Schöppingen 7.942, , ,76 Stadt Stadtlohn , ,61-247,93 Gemeinde Südlohn 9.815, ,96-1,77 Gemeinde Velen , ,60 73,01 Stadt Vreden , ,70-37,65 Summe , , ,47 - Dem Aufsichtsrat wird Entlastung erteilt (bei Enthaltung der Aufsichtsmitglieder für die eigene Person). - Dem Geschäftsführer wird Entlastung erteilt. Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KRP audit GmbH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat am folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der WFG für den Kreis Borken m.b.h. für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Seite 11

12 Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar." Der Jahresabschluss 2014 Bilanz, GuV und der Anhang wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen über den elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht und ist somit im Handelsregister unter HR B Nr beim Amtsgericht Coesfeld einsehbar. Eine öffentliche Bekanntmachung erfolgt außerdem im Amtsblatt des Kreises Borken. Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014 können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und im Kreishaus Borken, Burloer Str. 93, Borken, Zimmer 2153 während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Ahaus, Dr. Heiner Kleinschneider (Geschäftsführer) Seite 12

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtsblatt der Amtliches Bekanntmachungsblatt der Nr. 14/2013 Donnerstag, 26.09.2013 1BInhaltsverzeichnis Nr. 49 Bekanntmachung über den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über den Jahresabschluss

Mehr

Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013

Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 Stadt Bad Münstereifel - Rechnungsprüfungsausschuss - Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen... 3 1.1. Prüfungsauftrag, -umfang und -ziel... 3

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 7. Jahrgang 01.12.2015 Nr. 20 / S. 1 Inhalt 1. Jahresabschluss des Wasserwerkes der Stadt Büren zum 31. Dezember 2014 2. Jahresabschluss des Abwasserwerkes der Stadt Büren

Mehr

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Tom Tailor GmbH. Hamburg

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Tom Tailor GmbH. Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Tom Tailor GmbH Hamburg 2011 Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nottuln

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nottuln Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nottuln Erscheint in der Regel einmal monatlich. Bezugspreis jährlich 30 bei Bezug durch die Post. Einzelne Exemplare sind gegen eine Gebühr von 50 Cent im Rathaus

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld

Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Jahrgang 2009 Heilbad Heiligenstadt, den 13.10.2009 Nr. 37 Inhalt Seite A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld Öffentliche Bekanntmachung nach 9

Mehr

ABCD. Bestätigungsvermerk. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008. Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Berlin

ABCD. Bestätigungsvermerk. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008. Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Berlin ABCD Bestätigungsvermerk Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Berlin KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH

Mehr

StarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013. und

StarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013. und StarDSL AG, Hamburg Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS An die StarDSL AG, Hamburg: Wir haben den Jahresabschluss

Mehr

Ausgabe 11/2015 Amtsblatt der Stadt Rhede 17.09.2015. 12. Jahrgang Ausgabe 11/2015 Rhede, 17.09.2015

Ausgabe 11/2015 Amtsblatt der Stadt Rhede 17.09.2015. 12. Jahrgang Ausgabe 11/2015 Rhede, 17.09.2015 AMTSBLATT der Stadt Rhede Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Rhede 12. Jahrgang Ausgabe 11/2015 Rhede, 17.09.2015 Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Rhede, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben

Mehr

Testatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 30. September 2013. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Testatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 30. September 2013. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Testatsexemplar Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg Jahresabschluss zum 30. September 2013 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers "PwC" bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft

Mehr

Jahrgang 2012 Herausgegeben zu Winterberg am 21.05.2012 Nr. 7. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg

Jahrgang 2012 Herausgegeben zu Winterberg am 21.05.2012 Nr. 7. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg Jahrgang 2012 Herausgegeben zu Winterberg am 21.05.2012 Nr. 7 Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt liegt kostenlos im Dienstgebäude

Mehr

Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014

Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 PRÜFUNGSBERICHT Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 Bolivianisches Kinderhilfswerk e. V. Stuttgart KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft An den Bolivianische Kinderhilfswerk e.v., Stuttgart 1 Prüfungsauftrag

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Hinweis: Die öffentlichen Zustellungen werden nach ca. 2 Monaten aus dem elektronischen Archiv gelöscht.

Inhaltsverzeichnis. Hinweis: Die öffentlichen Zustellungen werden nach ca. 2 Monaten aus dem elektronischen Archiv gelöscht. 2. Januar 2015 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung über Wegerechtsverfahren 2 Veröffentlichung des Beteiligungsberichtes 2013 3 Bekanntmachung der Delphin Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG: 4 Jahresabschluss

Mehr

Testatsexemplar Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014

Testatsexemplar Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 Testatsexemplar Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 AMP Biosimilars AG, Hamburg (vormals Capital Three AG, Gottmadingen) 27. Februar 2015 ANLAGENVERZEICHNIS 1. Bilanz zum 31. Dezember 2014 2. Gewinn-

Mehr

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk Rechnungslegung Auftragsbedingungen,

Mehr

Der Stadtbote. AMTSBLATT DER STADT WUPPERTAL Nr. 3/2008 HERAUSGEBER: DER OBERBÜRGERMEISTER 22. Oktober 2008

Der Stadtbote. AMTSBLATT DER STADT WUPPERTAL Nr. 3/2008 HERAUSGEBER: DER OBERBÜRGERMEISTER 22. Oktober 2008 Der Stadtbote AMTSBLATT DER STADT WUPPERTAL Nr. 3/2008 HERAUSGEBER: DER OBERBÜRGERMEISTER 22. Oktober 2008 Inhaltsverzeichnis Seite Kommunalwahl am 26.09.2004 - Nachfolge eines Bezirksvertreters 2 Wirtschaftsförderung

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Diepholz

Amtsblatt für den Landkreis Diepholz Amtsblatt für den Landkreis Diepholz Nr. 18/2010 vom 01.12.2010 Inhaltsverzeichnis: A Bekanntmachungen des Landkreises Diepholz Pflichtprüfung des Geschäftsjahres 2009 der AQua-Arbeits- und Qualifizierungsgesellschaft

Mehr

MS "Arkona" GmbH & Co. KG i. L. Rostock. Jahresabschluss 31. Dezember 2004. - Testatsexemplar -

MS Arkona GmbH & Co. KG i. L. Rostock. Jahresabschluss 31. Dezember 2004. - Testatsexemplar - MS "Arkona" GmbH & Co. KG i. L. Rostock Jahresabschluss 31. Dezember 2004 - Testatsexemplar - e Bestätigungsvermerk An die MS "Arkona" GmbH & Co. KG i. L., Rostock: Wir haben den Jahresabschluss unter

Mehr

Amtsblatt. für den Regierungsbezirk Münster vom. Herausgeber: Bezirksregierung Münster I N H A L T S V E R Z E I C H N I S

Amtsblatt. für den Regierungsbezirk Münster vom. Herausgeber: Bezirksregierung Münster I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster Herausgeber: Bezirksregierung Münster Münster, den 25. April 2014 Nummer 17 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S B: Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen

Mehr

Bestätigungsvermerk. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Bestätigungsvermerk. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Bestätigungsvermerk Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben dem Jahresabschluss und dem Lagebericht der Bürgschaftsbank Nordrhein- Westfalen GmbH Kreditgaran - tiegemein schaft, Neuss, für das

Mehr

Jahresabschluss der abcfinance Beteiligungs AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014

Jahresabschluss der abcfinance Beteiligungs AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014 Jahresabschluss der abcfinance Beteiligungs AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014 abcfinance Beteiligungs AG, Köln Bilanz zum 31. Dezember 2014 Aktiva 31.12.2014 31.12.2013 A.

Mehr

Testatsexemplar. Bertrandt Ehningen GmbH (vormals: Bertrandt Fahrerprobung Nord, Hamburg) Ehningen

Testatsexemplar. Bertrandt Ehningen GmbH (vormals: Bertrandt Fahrerprobung Nord, Hamburg) Ehningen Testatsexemplar Bertrandt Ehningen GmbH (vormals: Bertrandt Fahrerprobung Nord, Hamburg) Ehningen Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 18. Juli bis zum 30. September 2012 Bestätigungsvermerk

Mehr

Bericht über die gesetzliche Prüfung der. Bauverein Schweinfurt eg

Bericht über die gesetzliche Prüfung der. Bauverein Schweinfurt eg Bericht über die gesetzliche Prüfung der Bauverein Schweinfurt eg Schweinfurt Jahresabschluss: Berichtsnummer: Ausfertigung: 31.12.2014 10266-14G 4 H. Zusammengefasstes Prüfungsergebnis/Bestätigungsvermerk

Mehr

Deutscher Bundestag Drucksache 17/10560. Unterrichtung. 17. Wahlperiode 27. 08. 2012. durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages

Deutscher Bundestag Drucksache 17/10560. Unterrichtung. 17. Wahlperiode 27. 08. 2012. durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages Deutscher Bundestag Drucksache 17/10560 17. Wahlperiode 27. 08. 2012 Unterrichtung durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages Bekanntmachung der geprüften Rechnungen der Fraktionen im Deutschen Bundestag

Mehr

Jahrgang 2016 Herausgegeben zu Winterberg am 25.01.2016 Nr. 1

Jahrgang 2016 Herausgegeben zu Winterberg am 25.01.2016 Nr. 1 Jahrgang 2016 Herausgegeben zu Winterberg am 25.01.2016 Nr. 1 Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt liegt kostenlos im Dienstgebäude

Mehr

2013 Freitag, 18. Januar 2013 Nummer 1. I n h a l t. Kreisausschusssitzung

2013 Freitag, 18. Januar 2013 Nummer 1. I n h a l t. Kreisausschusssitzung 1 Amtsblatt des Landkreises Altötting 2013 Freitag, 18. Januar 2013 Nummer 1 I n h a l t Kreisausschusssitzung Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Mehr

- ANSICHTSEXEMPLAR - - Dieser Jahresabschluss ist ausschließlich in Papierform maßgeblich - PIER Tempo Zeitarbeit GmbH Hamburg

- ANSICHTSEXEMPLAR - - Dieser Jahresabschluss ist ausschließlich in Papierform maßgeblich - PIER Tempo Zeitarbeit GmbH Hamburg PIER Tempo Zeitarbeit GmbH Hamburg Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 - ANSICHTSEXEMPLAR - Ausfertigung von I Anlagen 1 JAHRESABSCHLUSS 1.1 Bilanz zum 31. Dezember 2012 1.2 Gewinn- und Verlustrechnung

Mehr

AMTSBLATT. Ausgegeben in Steinfurt am 19. Mai 2015 Nr. 16/2015. INHALT Datum Titel Seite. 91 13.05.2015 Öffentliche Zustellung von Bescheiden 142

AMTSBLATT. Ausgegeben in Steinfurt am 19. Mai 2015 Nr. 16/2015. INHALT Datum Titel Seite. 91 13.05.2015 Öffentliche Zustellung von Bescheiden 142 347 AMTSBLATT Ausgegeben in Steinfurt am 19. Mai 2015 Nr. 16/2015 Lfd. Nr. INHALT Datum Titel Seite 91 13.05.2015 Öffentliche Zustellung von Bescheiden 142 92 15.05.2015 Bekanntmachung der Sitzung des

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 12 Jahrgang 2015 ausgegeben am 29.10.2015 Seite 1 Inhalt 17/2015 Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Stadt Lichtenau zum 31.12.2014 18/2015 Bezirksregierung Detmold:

Mehr

7. Jahrgang Ausgabetag: 02.12.2014 Nummer: 40. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister

7. Jahrgang Ausgabetag: 02.12.2014 Nummer: 40. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister Amtsblatt 7. Jahrgang Ausgabetag: 02.12.2014 Nummer: 40 Inhaltsverzeichnis 92. 1. Änderungssatzung vom 26.11.2014 zur Satzung über die Förderung der Kindertagespflege in Hürth vom 18.07.2013 93. Aufhebung

Mehr

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Nummer 18/2014 vom 02.07.2014 Inhaltsverzeichnis: Flurbereinigung Sankt Augustin Grünes C Vorläufige Besitzeinweisung mit Überleitungsbestimmungen Herausgeber: Stadt

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Nr.26/2015 vom 6. November 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Bebauungsplan Nr. 639.01 Flandersbacher Weg Nord als Satzung vom 03.11.2015 5 Satzung über die erste Verlängerung

Mehr

Datum Inhalt Seite. Benachrichtigungen über eine öffentliche Zustellung

Datum Inhalt Seite. Benachrichtigungen über eine öffentliche Zustellung ... AMTSBLATT für den Herausgeber: des Kreises Borken Jahrgang: 43 Ausgabe: 25/2017 Datum: 05.09.2017 Datum Inhalt Seite 23.08.2017 Benachrichtigungen über eine öffentliche Zustellung 1 2 29.08.2017 Bekanntmachungen

Mehr

Amtsblatt. für den Kreis Paderborn. zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg. 71. Jahrgang 21. Mai 2014 Nr. 22 / S.

Amtsblatt. für den Kreis Paderborn. zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg. 71. Jahrgang 21. Mai 2014 Nr. 22 / S. zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 71. Jahrgang 21. Mai 2014 Nr. 22 / S. 1 Inhaltsübersicht: 81/2014 Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Paderborn Umweltamt über die

Mehr

AMTSBLATT 23. Jahrgang, Nr. 7 der GEMEINDE BORCHEN 13.06.2012

AMTSBLATT 23. Jahrgang, Nr. 7 der GEMEINDE BORCHEN 13.06.2012 AMTSBLATT 23. Jahrgang, Nr. 7 der GEMEINDE BORCHEN 13.06.2012 Herausgegeben am Inhalt 8. 2012 Beschluss der Bezirksregierung Detmold über die Ablösung von Holzleserechten im Kirchborchener Staatsforst

Mehr

Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee Kreis Rendsburg-Eckernförde

Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee Kreis Rendsburg-Eckernförde Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang 2010 01.03.2010 Nr. 05 Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und ist kostenlos beim Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde und

Mehr

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße Jahrgang Nummer Datum 2015 14 21.04.2015 I N H A L T Öffentliche Bekanntmachung betr. Haushaltsplan und Haushaltssatzung des Zweckverbandes Paul-Moor-Schule für das Haushaltsjahr 2015 Seite 38-41 Öffentliche

Mehr

Gemeinde Baiersbronn. Landkreis Freudenstadt. Bekanntmachung. des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg

Gemeinde Baiersbronn. Landkreis Freudenstadt. Bekanntmachung. des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg Gemeinde Baiersbronn Landkreis Freudenstadt Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg und der Auslegung der Bestandskarte mit Bestandsverzeichnis sowie Benennung der Geschäftsstelle

Mehr

Sitzung des Stadtrates und Sitzung des Ortsbeirates Südliche Innenstadt. Montag, 13. Oktober 2014, 15 Uhr, im Stadtratssaal,

Sitzung des Stadtrates und Sitzung des Ortsbeirates Südliche Innenstadt. Montag, 13. Oktober 2014, 15 Uhr, im Stadtratssaal, Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe

Mehr

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth B 11744 Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises Nr. 37/38 Tirschenreuth, den 14.09.2015 71. Jahrgang Inhaltsverzeichnis Seite

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Klärwerk Vreden GmbH

Gesellschaftsvertrag der Klärwerk Vreden GmbH Gesellschaftsvertrag der Klärwerk Vreden GmbH Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen 1 Rechtsform, Firma und Sitz der Gesellschaft 2 Gegenstand des Unternehmens 3 Stammkapital 4 Dauer der Gesellschaft,

Mehr

des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 der Bürgschaftsbank

des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 der Bürgschaftsbank Bestätigungsvermerk Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben dem Jahresabschluss und dem Lagebericht der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH Kreditgarantiegemeinschaft, Neuss, für das Geschäftsjahr

Mehr

Nr. 39 Mindelheim, 9. Oktober 2014 INHALTSVERZEICHNIS. Sitzung des Kreistages 339

Nr. 39 Mindelheim, 9. Oktober 2014 INHALTSVERZEICHNIS. Sitzung des Kreistages 339 Amtsblatt des Landkreises Unterallgäu Herausgeber und Druck: Landratsamt Unterallgäu Bad Wörishofer Str. 33 87719 Mindelheim Nr. 39 Mindelheim, 9. Oktober 2014 INHALTSVERZEICHNIS Seite Sitzung des Kreistages

Mehr

KWG Kommunale Wohnen AG, Berlin

KWG Kommunale Wohnen AG, Berlin Berlin, den 14. April 2016-5779/B - KWG Kommunale Wohnen AG, Berlin Bericht über die Prüfung der Angemessenheit des im Beherrschungs-und Gewinnabführungsvertrag festgesetzten Ausgleichsanspruchs nach 304

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Stadtklinik Frankenthal Service GmbH. 1 Firma und Sitz der Gesellschaft

Gesellschaftsvertrag der Stadtklinik Frankenthal Service GmbH. 1 Firma und Sitz der Gesellschaft (Nachfolgender Text entspricht der beglaubigten Abschrift Urkunde Nr. B-599/2004 vom 23.04.2004, Notar Helmut Barth, FT) Gesellschaftsvertrag der Stadtklinik Frankenthal Service GmbH 1 Firma und Sitz der

Mehr

S A T Z U N G. VSA GmbH Tomannweg 6 81673 München. (gültig ab März 2016)

S A T Z U N G. VSA GmbH Tomannweg 6 81673 München. (gültig ab März 2016) S A T Z U N G VSA GmbH Tomannweg 6 81673 München (gültig ab März 2016) Satzung VSA GmbH, ab März 2016 2 Inhalt 1 Firma, Sitz und Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr... 3 2 Gegenstand des Unternehmens...

Mehr

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Bescheinigung über eine unabhängige Prüfung gemäß 5 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) vom 25. Oktober 28 ("EEG") über Angaben nach 49 EEG der [Elektrizitätsversorgungsunternehmen]

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Bericht. über die Prüfung

Bericht. über die Prüfung Bericht über die Prüfung des Gewinnabführungsvertrags zwischen der CORECD Commerz Real Estate Consulting and Development GmbH Berlin und der Commerzbank AG Frankfurt am Main Auftrag: 0.0157849.001 Exemplar:

Mehr

AMTSBLATT. Ausgegeben in Steinfurt am 18.02.2013 Nr. 05/2013. INHALT Datum Titel Seite

AMTSBLATT. Ausgegeben in Steinfurt am 18.02.2013 Nr. 05/2013. INHALT Datum Titel Seite AMTSBLATT Ausgegeben in Steinfurt am 18.02.2013 Nr. 05/2013 Lfd. Nr. INHALT Datum Titel Seite 21 06.02.2013 Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der ordnungsbehördlichen Verordnung zur

Mehr

Amtsblatt. für den Salzlandkreis. - Amtliches Verkündungsblatt - 23. Jahrgang Bernburg (Saale), 29. August 2012 Nummer 33 I N H A L T

Amtsblatt. für den Salzlandkreis. - Amtliches Verkündungsblatt - 23. Jahrgang Bernburg (Saale), 29. August 2012 Nummer 33 I N H A L T Amtsblatt für den - Amtliches Verkündungsblatt - 23. Jahrgang Bernburg (Saale), 29. August 2012 Nummer 33 I N H A L T A. Amtliche Bekanntmachungen des es Sitzung des Umwelt-, Planungs-, Verkehrs- und Wirtschaftsausschusses

Mehr

Muster für die Anmeldung der Zweigniederlassung einer Ltd.

Muster für die Anmeldung der Zweigniederlassung einer Ltd. Muster für die Anmeldung der Zweigniederlassung einer Ltd. Amtsgericht Charlottenburg Registergericht 14046 Berlin In der neuen Handelsregistersache X Ltd. melden wir, die unterzeichnenden directors der

Mehr

Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr

Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung der, Düsseldorf 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Commerzbank AG, Düsseldorf (Eingang: Benrather Str. 19) - 2 - Chamissostraße 12,

Mehr

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erledigung von Aufgaben nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erledigung von Aufgaben nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erledigung von Aufgaben nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz Die kreisfreien Städte Krefeld und Mönchengladbach und die Kreise Neuss und Viersen - im folgenden

Mehr

Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7

Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7 Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7 Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt liegt kostenlos im Dienstgebäude

Mehr

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Prüfungsvermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung nach 75 Satz 1 EEG 2014 der zusammengefassten Endabrechnung 2014 eines Netzbetreibers zur Erfüllung seiner Pflichten nach 72 Abs. 1

Mehr

Amtsblatt der Stadt Leverkusen

Amtsblatt der Stadt Leverkusen Amtsblatt der Stadt Leverkusen _ 9. Jahrgang 23. April 2015 Nummer 12 Inhaltsverzeichnis Seite 60. Bekanntmachung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich "Gesundheitspark Leverkusen... 87 61.

Mehr

Muster AG. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006

Muster AG. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 edirekt Bekanntmachungstext im Elektronischen Bekanntmachungstext in www.ebundesanzeiger.de Muster AG Berlin Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2006

Mehr

Datum Inhalt Seite. 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde 698 Kirchheimbolanden für das Jahr 2003

Datum Inhalt Seite. 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde 698 Kirchheimbolanden für das Jahr 2003 AMTSBLATT Nr. 43 vom 07.11.2003 Auskunft erteilt: Frau Brettschneider I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Dat Inhalt Seite 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde

Mehr

LIPPSTADT Öffentliche Bekanntmachung

LIPPSTADT Öffentliche Bekanntmachung STADTLIPP LIPPSTADT Öffentliche Bekanntmachung Satzung zur Erhebung einer Wettbürosteuer in der Stadt Lippstadt (Wettbürosteuersatzung) vom 01.07.2015 Aufgrund des 7 Abs. 3 Satz 1 i.v.m. 41 Abs. 1 Satz

Mehr

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Nummer 04/2014 vom 19.02.2014 Inhaltsverzeichnis: Aktuelle Bodenrichtwerte 2014 Haushaltssatzung der Stadt Sankt Augustin für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 Herausgeber:

Mehr

IVU Traffic Technologies AG

IVU Traffic Technologies AG IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten

Mehr

Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015

Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015 Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015 Nr. Gegenstand 1 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung vom 03.09.2015 Seite 173 Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Lünen

Mehr

Betriebssatzung der Finnentroper Vermögensverwaltung

Betriebssatzung der Finnentroper Vermögensverwaltung Betriebssatzung der Finnentroper Vermögensverwaltung vom 05. Dezember 2006 Aufgrund der 7, 107 Abs. 2 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont

Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont Nr. 12/2010 vom 17.09.2010 A Bekanntmachungen des Landkreises Hameln-Pyrmont 3 3 B Bekanntmachungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden 3 Stadt Hameln 3

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

AMTSBLATT. für den Kreis Borken. Bekanntmachung der Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am

AMTSBLATT. für den Kreis Borken. Bekanntmachung der Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am AMTSBLATT für den Kreis Borken Herausgeber: des Kreises Borken Jahrgang: 42 Ausgabe: 21/2016 Datum: 12.09.2016 Datum Inhalt Seite 13.09.2016 Bekanntmachung der Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am

Mehr

Stadt Tecklenburg. Abwägung. 44. Flächennutzungsplanänderung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. OT Brochterbeck Kreis Steinfurt

Stadt Tecklenburg. Abwägung. 44. Flächennutzungsplanänderung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. OT Brochterbeck Kreis Steinfurt OT Brochterbeck Kreis Steinfurt gem. 9 Abs. 8 BauGB Städtebaulich-Planerische Stellungnahme Abwägung zu den Verfahrensschritten: Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB Beteiligung der Behörden und

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses der Vulkanpark GmbH für das Haushaltsjahr 2014 sowie der Auslegungsfrist g Herausgegeben

Mehr

G e b ü h r e n s a t z u n g. für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vlotho vom 22. Dez. 1976

G e b ü h r e n s a t z u n g. für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vlotho vom 22. Dez. 1976 6.01 G e b ü h r e n s a t z u n g für die öffentliche Abfallentsorgung vom 22. Dez. 1976 (nach dem Stand der 32. Änderung - 22. Satzung vom 3.12.2013 zur Änderung von Beitrags- und - *) Aufgrund des 7

Mehr

Nr. 3 Brilon, 02.04.2013 Jahrgang 43

Nr. 3 Brilon, 02.04.2013 Jahrgang 43 Amtsblatt der Stadt Brilon / Hochsauerland Amtliches Veröffentlichungsorgan der Stadt Brilon Herausgeber: Stadt Brilon, Der Bürgermeister, Am Markt 1, 59929 Brilon Das Erscheinen wird mit Inhaltsangabe

Mehr

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Pensionskasse der Burkhalter Gruppe

Mehr

- 1 - Inhaltsverzeichnis

- 1 - Inhaltsverzeichnis - 1 - Inhaltsverzeichnis ergänzt Finanzen der Gemeinden und Gemeindeverbände im Kreis Borken in 2014 im Vergleich zum Regierungsbezirk Münster und Nordrhein-Westfalen... 2 Finanzen der Gemeinden und Gemeindeverbände

Mehr

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lüdinghausen vom 19.07.2013

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lüdinghausen vom 19.07.2013 Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lüdinghausen vom 19.07.2013 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV

Mehr

126 AktG (Anträge von Aktionären)

126 AktG (Anträge von Aktionären) Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 16. Februar 2011, um 10.30 Uhr Anträge

Mehr

«Anlegernr» MS "Patmos" GmbH & Co. KG i.l. Ordentliche Gesellschafterversammlung 2012 im schriftlichen Verfahren

«Anlegernr» MS Patmos GmbH & Co. KG i.l. Ordentliche Gesellschafterversammlung 2012 im schriftlichen Verfahren «Anlegernr» «Anschriftszeile_1» «Anschriftszeile_2» «Anschriftszeile_3» «Anschriftszeile_4» «Anschriftszeile_5» «Anschriftszeile_6» «Anschriftszeile_7» Hamburg, 13. April 2012 MS "Patmos" GmbH & Co. KG

Mehr

Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5

Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG und weitere Informationen gem. 124a Satz 1 Nr. 2, Nr. 4

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung VORBEMERKUNG. hier: Berichtigung der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

Öffentliche Bekanntmachung VORBEMERKUNG. hier: Berichtigung der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses Öffentliche Bekanntmachung VORBEMERKUNG zur Bekanntmachung zum Inkrafttreten des Bebauungsplanes Rheinbach Nr. 57 Fachhochschule VI. Änderung unter Anwendung des 13 a Baugesetzbuch Beschleunigtes Verfahren

Mehr

Kyros A AG München. Jahresabschluss 30. September 2012

Kyros A AG München. Jahresabschluss 30. September 2012 Dieser Jahresabschluss, der Ihnen zur Prüfung vorlag, wurde von uns aufgrund der Buchführung der Gesellschaft unter Berücksichtigung aller notwendigen Abschluss- und Umbuchungen erstellt. Die Anmerkungen

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Hattingen Netz GmbH. zugestimmt durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2006

Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Hattingen Netz GmbH. zugestimmt durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2006 Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Hattingen Netz GmbH zugestimmt durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2006 1 Rechtsform, Firma und Sitz (1) Die Gesellschaft führt die Firma "Stadtwerke

Mehr

Die Stadt Brakel informiert: Kleine Handgriffe, große Wirkung

Die Stadt Brakel informiert: Kleine Handgriffe, große Wirkung Die Stadt Brakel informiert: Kleine Handgriffe, große Wirkung Das eigene Zuhause jetzt schon für den Winter wappnen Der Frühling steht vor der Tür, und die Heizung kann endlich in die Sommerpause gehen.

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Nr.14/2012 vom 4. Juli 2012 20. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Auslegung von Karten, Erläuterungsbericht und Text der geplanten Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes

Mehr

Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten

Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz Aufgrund der 2 und 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt

Mehr

1 Errichtung, Sitz, Aufgabe

1 Errichtung, Sitz, Aufgabe Gesetz über die Versorgung der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer (WPVG NW) Vom 6. Juli 1993 (GV. NRW. S. 418), geändert durch Gesetz vom 10. November 1998 (GV. NRW. S. 663), durch Gesetz

Mehr

Verbandsordnung des Schul Verbandes "Sonderschule für Körperbehinderte Mainz

Verbandsordnung des Schul Verbandes Sonderschule für Körperbehinderte Mainz 122-1 Verbandsordnung des Schul Verbandes "Sonderschule für Körperbehinderte Mainz Die Stadt Mainz und die Landkreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms bilden seit dem 03.06.1975 einen Schulverband. Sie haben

Mehr

AMTSBLATT für den Landkreis Rhön-Grabfeld

AMTSBLATT für den Landkreis Rhön-Grabfeld AMTSBLATT für den Landkreis Rhön-Grabfeld Herausgegeben vom Landkreis Rhön-Grabfeld Bad Neustadt a. d. Saale, 12.03.2015 Nummer 4 Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Fränkisches Freilandmuseum

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: 1 Firma

Mehr

70 202 Abfallentsorgungsgebührensatzung Mitteilungsblatt

70 202 Abfallentsorgungsgebührensatzung Mitteilungsblatt Abfallentsorgungsgebührensatzung Mitteilungsblatt (Inkrafttreten: 01.01.2007) 43 21.12.2006 1. Änderung vom 19.12.2007 der (Inkrafttreten: 01.01.2008) 41 20.12.2007 2. Änderung vom 08.12.2008 (Inkrafttreten:

Mehr

Landkreis Wesermarsch Der Landrat

Landkreis Wesermarsch Der Landrat Landkreis Wesermarsch Der Landrat Bekanntmachung über die nachstehenden Prüfungen der Jahresabschlüsse zum 31.12.2013: Kreisvolkshochschule Wesermarsch GmbH Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kommuna

Mehr

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Mehr

Murphy&Spitz Green Capital Aktiengesellschaft Bonn Anhang zum Geschäftsjahr 2014 1. Allgemeines Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr zum 31.12.2014 ist nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften

Mehr

AMTSBLATT. Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover JAHRGANG 2006 HANNOVER, 1. JUNI 2006 NR.

AMTSBLATT. Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover JAHRGANG 2006 HANNOVER, 1. JUNI 2006 NR. AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover JAHRGANG 2006 HANNOVER, 1. JUNI 2006 NR. 22 INHALT SEITE A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION

Mehr

18.09.2014. Jahrgang 3 Nr. 19. Inhalt:

18.09.2014. Jahrgang 3 Nr. 19. Inhalt: 18.09.2014. Jahrgang 3 Nr. 19 Inhalt: 1. Bebauungsplan Nr. 224 Zwischen Kälberweg und Salinger Feld - Satzungsbeschluss... 2 2. Öffentliche Zustellung eines Gewerbesteuerbescheids... 5 3. Einladung zur

Mehr

Amtsblatt der Westfälischen Hochschule

Amtsblatt der Westfälischen Hochschule Amtsblatt der Westfälischen Hochschule Ausgabe Nr. 9 14. Jahrgang Gelsenkirchen, 12.06.2014 Inhalt: Dritte Satzung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaftsrecht an der Westfälischen

Mehr

Pflegekasse der BMW BKK, Dingolfing. Jahresrechnung zum 31. Dezember 2012. - Testatsexemplar -

Pflegekasse der BMW BKK, Dingolfing. Jahresrechnung zum 31. Dezember 2012. - Testatsexemplar - Pflegekasse der BMW BKK, Dingolfing Jahresrechnung zum 31. Dezember 2012 - Testatsexemplar - Pflegekasse der BMW BKK, Dingolfing Pflegeversicherung BESTÄTIGUNGSVERMERK An die Pflegekasse der BMW BKK, rechtsfähige

Mehr

Bericht. Vista - Verbund für integrative soziale und therapeutische Arbeit ggmbh Berlin

Bericht. Vista - Verbund für integrative soziale und therapeutische Arbeit ggmbh Berlin KURZFASSUNG / AUSZUG des Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 der Vista - Verbund für integrative soziale und therapeutische Arbeit ggmbh Berlin Seite INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Abfallentsorgungsgebühren

Abfallentsorgungsgebühren Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz (Abfallgebührensatzung) vom 15.12.2005 in der Fassung der achten Änderungssatzung vom 17.12.2014 Aufgrund des 7 und 8 der Gemeindeordnung

Mehr

Seite 1 von 5. Mitglieder-News Februar 2015. Liebe Mitglieder,

Seite 1 von 5. Mitglieder-News Februar 2015. Liebe Mitglieder, Seite 1 von 5 Mitglieder-News Februar 2015 Liebe Mitglieder, mit diesem Newsletter möchten wir die Mitglieder der Ettlinger Bürgerenergiegenossenschaft über die aktuellen Entwicklungen und Aktivitäten

Mehr

Jahrgang 2014 Leinefelde-Worbis, den 18.12.2014 Nr. 30. Haushaltssatzung der Stadt Leinefelde-Worbis für das Haushaltsjahr 2015 277

Jahrgang 2014 Leinefelde-Worbis, den 18.12.2014 Nr. 30. Haushaltssatzung der Stadt Leinefelde-Worbis für das Haushaltsjahr 2015 277 Amtsblatt für die Stadt Leinefelde-Worbis mit ihren Ortsteilen Beuren, Birkungen, Breitenbach, Breitenholz, Kohmfeld, Kirchohmfeld, Leinefelde, Wintzingerode, Worbis Jahrgang 2014 Leinefelde-Worbis, den

Mehr

AMTSBLATT Amtliches Bekanntmachungsorgan

AMTSBLATT Amtliches Bekanntmachungsorgan AMTSBLATT Amtliches Bekanntmachungsorgan Jahrgang 2015 Ausgabe - Nr. 30 Ausgabetag 07.08.2015 des Kreises Warendorf der Stadt Ahlen der Gemeinde Everswinkel der Stadt Telgte der Volkshochschule Warendorf

Mehr