Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2 Betriebsspezifischer Teil Dr. Bernward Siebert Verband Dt. Betriebs- und Werksärzte e.v.
2 Regelbetreuung > 10 Beschäftigten Ermittlung. von Inhalt und Umfang Gesamtbetreuung Betriebsspezifische Betreuung* Ermittlung im Betrieb; Leistungskatalog Aufteilung BA/Sifa Grundbetreuung* * Das Verhältnis von Grundbetreuung und betriebsspezifischem Teil der Betreuung ist je nach Betrieb variabel.
3 DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 Aufgabenfelder, Auslöse- und Aufwandkriterien 1. Regelmäßige betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren 2. Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen 3. Externe Entwicklungen mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation 4. Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen
4 DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 Aufgabenfelder, Auslöse- und Aufwandkriterien 1. Regelmäßige betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren 1.1 Besondere Tätigkeit 1.2 Arbeitsplätze und Arbeitsstätten, die besondere Risiken aufweisen 1.3 Arbeitsaufgaben und Arbeitsorganisation mit besonderen Risiken 1.4 Erfordernis arbeitsmedizinischer Vorsorge 1.5 Erfordernis besonderer betriebsspezifischer Anforderungen beim Personaleinsatz 1.6 Sicherheit und Gesundheit unter den Bedingungen des Demographischen Wandels 1.7 Arbeitsgestaltung zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Erhalt der individuellen gesundheitlichen Ressourcen der Beschäftigten in Zusammenhang mit der Arbeit 1.8 Unterstützung bei der Weiterentwicklung eines Gesundheitsmanagements
5 DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 Bei Empfehlungen in Anhang 1 zu den regelmäßig vorliegenden Aufgabenfeldern (1.1 bis 1.8) ist zu beachten: Der UVT kann hier Einsatzzeiten empfehlen, soweit es sich bei den regelmäßig vorliegenden Aufgabenfeldern um betriebsartenspezifische Besonderheiten handelt. Die Arbeitsmedizinische Vorsorge ist hiervon ausgenommen (Aufgabenfeld 1.4).
6 DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 Aufgabenfelder, Auslöse- und Aufwandkriterien 2. Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen 2.1 Beschaffung von grundlegend neuartigen Maschinen, Geräten 2.2 Grundlegende Veränderungen zur Errichtung neuer Arbeitsplätze bzw. der Arbeitsplatzausstattung; Planung, Neuerrichtung von Betriebsanlagen; Umbau, Neubaumaßnahmen 2.3 Einführung völlig neuer Stoffe, Materialien 2.4 Grundlegende Veränderung betrieblicher Abläufe und Prozesse; grundlegende Veränderung der Arbeitszeitgestaltung; grundlegende Änderung, Einführung neuer Arbeitsverfahren 2.5 Spezifische Erfordernisse zur Schaffung einer geeigneten Organisation zur Durchführung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes sowie der Integration in die Führungstätigkeit und zum Aufbau eines Systems der Gefährdungsbeurteilung
7 DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 Aufgabenfelder, Auslöse- und Aufwandkriterien 3. Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation 3.1 Neue Vorschriften, die für den Betrieb umfangreiche Änderungen nach sich ziehen 3.2 Weiterentwicklung des für den Betrieb relevanten Stands der Technik 4. Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen 4.1 Schwerpunktprogramme, Kampagnen sowie Unterstützung von Aktionen zur Gesundheitsförderung
8 Der Bedarf an betriebsspezifischer Betreuung wird vom Unternehmer in einem Verfahren ermittelt, das Aufgabenfelder, Auslöse- und Aufwandskriterien berücksichtigt. Das Verfahren erfordert, dass der Unternehmer alle Aufgabenfelder hinsichtlich ihrer Relevanz für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung regelmäßig, insbesondere nach wesentlichen Änderungen, prüft.
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10 Welche betrieblichen Informationen sollen berücksichjtigt werden?
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21 Beispielrechnung Betrieb mit 12 MA für G 37 12 x 20 Minuten = 240 Minuten = 4,00 Std./Jahr 10 MA für G 25 10 x 55 Minuten = 550 Minuten = 9,33 Std./Jahr 10 MA für G 41 10 x 60 Minuten = 600 Minuten = 10,00 Std./Jahr 23,33 Std./Jahr x x x 4 19,33 23,33
22 Betrieb mit 25 % älteren MA ( > 50. LJ bis 65. LJ, insgesamt 40 MA) Erstellen einer präzisen Analyse, Erarbeitung von Maßnahmen, Betreuung von Arbeitsgruppen Umsetzung von Maßnahmen Ergebnis 10 Arbeitstage Aufwand für das kommende Jahr x x x x 8 16 16 x 40 x 80
23 Aufgabenfelder, Auslöse- und Aufwandkriterien 1. Regelmäßige betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren 2. Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen (Beschaffung neuer Geräte, neue Arbeitsplätze, neue Arbeitsstoffe, veränderte Prozesse, Schaffung einer Arbeitsschutz-Struktur) 3. Externe Entwicklungen mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation (Berücksichtigung neuer Vorschriften, Weiterentwicklung der sicheren Technik und der Arbeitsmedizin) 4. Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen (Schwerpunktprogramme,Kampagnen, betriebliche Gesundheitsförderung)
24 Eine fachkundige Beratung durch den Betriebsarzt, schon bei der Auswahl und Beschaffung Von Geräten kann zum wirtschaftlichen Erfolg beitragen, indem ergonomische Kriterien geltend Gemacht und berücksichtigt werden.
25 Die Einbindung der betriebsärztlichen Kompetenz und die Berücksichtigung aktueller Arbeitsmedizinischer und arbeitswissenschaftlicher Kenntnisse, tragen wesentlich zur Gestaltung gesundheitsförderlicher und wirtschaftlich erfolgreicher Arbeitsbedingungen bei.
26 Die arbeitsmedizinisch-toxikologische Bewertung des Betriebsarztes hilft frühzeitig Gesundheitsgefahren zu identifizieren und ggf. zu eliminieren. Auch gehört dazu die Durchführung der Unterweisungen der Beschäftigten bei der Einführung neuer Stoffe, die Erarbeitung von Betriebsund Arbeitsanweisungen, die Prüfung des Bedarfs an speziellen Erste-Hilfe-Maßnahmen, ggf. Die Beschaffung und Bevorratung spezifischer Antidots einschließlich der Schulung der Ersthelfer.
27 Aktualisierung der GBU, regelmäßige Fortbildung, Teilnahme an betrieblichen Gremien, Recherche in gängigen Informationssystemen, Auswertungen der eigenen Dokumentation
28 Investitionen in Maßnahmen die die körperliche und seelische Gesundheit erhalten, rechnen und rentieren sich auch wirtschaftlich. Um eine individuell sachgerechte betriebliche Lösung zu erarbeiten muss das betriebsärztliche Know-how genutzt werden.
29 Auslösekriterien für betriebliche Gesundheitsförderung Entscheidung des Arbeitgebers bzw. Erfordernis zu Schwerpunktprogrammen» Bei Vorliegen von Gefährdungsschwerpunkten» Körperliche Belastungen» Psychische Belastungen» Bei Auffälligkeiten im Bezug auf Gesundheitsstörungen» Allgemeine Häufung von Krankheiten» Besondere Erkrankungsschwerpunkte» Besondere Unfallschwerpunkte» Verbesserung der Arbeitskultur und des sozialen Umfeldes Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung Projektierung Allgemeine Voraussetzungen Datenerfassung und Analyse Festlegung von Maßnahmen Umsetzung Nachverfolgung und Evaluation
30 Aufgaben der Unternehmers Festlegung der erforderlichen Personalressourcen Der Unternehmer hat die Aufgaben der BÄ und Sifas entsprechend den betrieblichen Erfordernissen unter Mitwirkung der betrieblichen Interessenvertretung (z. B. entsprechend Betriebsverfassungsgesetz) zu ermitteln, aufzuteilen und mit ihnen schriftlich zu vereinbaren. Der Unternehmer hat sich durch BA und Sifa bei der Festlegung der Grundbetreuung und des betriebsspezifischen Teils der Betreuung beraten zu lassen.
31 Anwendung der DGUV V 2 im Betrieb Unternehmer Konsens finden Personalvertretung ermittelt Aufgaben und teilt auf schriftlich vereinbaren und übertragen wirkt mit (Mitbestimmung) beraten arbeiten zusammen, beraten, unterrichten Fachkräfte für Arbeitssicherheit kooperieren Betriebsärzte
32 Anwendung der DGUV V 2 im Betrieb 1. Schritt Information über die Vorschrift 2 Grundbetreuung: Grund- und betriebsspezifische Betreuung Zu entscheidende Regelungsinhalte: Aufteilung der Leistungen der Grundbetreuung, Ermittlung und Aufteilung der Leistungen der betriebsspezifischen Betreuung. 2. Schritt Entwicklung einer Vorgehensweise zur Anwendung der Vorschrift 2 (Umsetzung der Schritte 4 9) Beteiligung der betrieblichen Akteure: Unternehmer, betriebliche Interessenvertretung, Sifa, BA. 3. Schritt Klärung des Betriebs gemäß Definition Anhang 1 Zuordnung des Betriebs zur entspr. Betreuungsgruppe (Klassifikation WZ Anlage 2, Abschnitt 4) Feststellung der Zahl der Beschäftigten. 4. Schritt Grundbetreuung: Ermittlung der Inhalte, Aufteilung auf Sifa und BA Ermittlung des Summenwertes der Einsatzzeit gemäß Anlage 2, Abschnitt 2 Ermittlung der konkreten Leistung pro Aufgabenfeld und Aufteilung auf Sifa und BA Vorschlag bzw. Beratung des Unternehmers durch Sifa und BA zur Aufteilung der Betreuungsleistungen Einhaltung der Mindestzeitanteile von Sifa und BA überprüfen Information ggf. Beratung der betrieblichen Interessenvertretung durch Sifa und BA Festlegen der Aufteilung durch Unternehmer. Regelmäßige Überprüfung (z. B. jedes Jahr und betrieblichen Änderungen) 5. Schritt Betriebsspezifische Betreuung: Bedarfsermittlung unter Berücksichtigung der aufgeführten Aufgabenfelder sowie Auslöse- und Aufwandskriterien (gemäß anlage 2 und Anhang 4) 1. Prüfung der Relevanz der Aufgabenfelder Auslösekriterien mit ja oder nein bewerten Überprüfung jedes Aufgabenfeldes (Auslöseschwelle) Feststellen der zeitlichen Dauer jedes betriebsspezifischen Erfordernisses (regelmäßig oder temporär) 2. Festlegen der Leistungen und des Personalaufwandes (anhand der Aufwandskriterien, Beratung durch Sifa, BA) Ermitteln und Festlegen der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Leistungen für jedes Aufgabenfeld, bei dem die Auslöseschwelle überschritten ist Ermitteln und Festlegen des betrieblich erforderlichen Personalaufwands für Sifa und BA (inhaltlich und zeitlich) 6. Schritt Konsensbildung über Inhalte, Umfang und Aufteilung der Gesamtbetreuung zwischen Unternehmer und betrieblicher Interessenvertretung (Erfüllung der Mitbestimmung). 7. Schritt Schriftliche Vereinbarung der Betreuungsleistungen 8. Schritt Information der Beschäftigten 9. Schritt Dokumentation der Maßnahmen und Ergebnisse der Leistungserbringung durch Sifa und BA Festlegung der Berichtsform (z. B. strukturiert nach den Aufgabenfeldern).
33 Anwendung der DGUV V 2 im Betrieb 1. Schritt Information über die Vorschrift 2. Grundbetreuung: Grund- und betriebsspezifische Betreuung Zu entscheidende Regelungsinhalte: Aufteilung der Leistungen der Grundbetreuung, Ermittlung und Aufteilung der Leistungen der betriebsspezifischen Betreuung 2. Schritt Entwicklung einer Vorgehensweise zur Anwendung der Vorschrift 2 (Umsetzung der Schritte 4 9). Beteiligung der betrieblichen Akteure: Unternehmer, betriebliche Interessenvertretung, Sifa, BA
34 Anwendung der DGUV V 2 im Betrieb 3. Schritt Klärung des Betriebs gemäß Definition Anhang 1 Zuordnung des Betriebs zur entspr. Betreuungsgruppe (Klassifikation WZ Anlage 2, Abschnitt 4) Feststellung der Zahl der Beschäftigten 4. Schritt Grundbetreuung: Ermittlung der Inhalte, Aufteilung auf Sifa und BA Ermittlung des Summenwertes der Einsatzzeit gemäß Anlage 2, Abschnitt 2 Ermittlung der konkreten Leistung pro Aufgabenfeld und Aufteilung auf Sifa und BA Vorschlag bzw. Beratung des Unternehmers durch Sifa und BA zur Aufteilung der Betreuungsleistungen Einhaltung der Mindestzeitanteile von Sifa und BA überprüfen Information ggf. Beratung der betrieblichen Interessenvertretung durch Sifa und BA Festlegen der Aufteilung durch Unternehmer.
35 Anwendung der DGUV V 2 im Betrieb 5. Schritt Betriebsspezifische Betreuung: Bedarfsermittlung unter Berücksichtigung der aufgeführten Aufgabenfelder sowie Auslöseund Aufwandskriterien (gemäß Anlage 2 und Anhang 4) 1. Prüfung der Relevanz der Aufgabenfelder Auslösekriterien mit ja oder nein bewerten Überprüfung jedes Aufgabenfeldes (Auslöseschwelle) Feststellen der zeitlichen Dauer jedes betriebsspezifischen Erfordernisses (regelmäßig oder temporär) 2. Festlegen der Leistungen und des Personalaufwandes (anhand der Aufwandskriterien, Beratung durch Sifa, BA) Ermitteln und Festlegen der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Leistungen für jedes Aufgabenfeld, bei dem die Auslöseschwelle überschritten ist Ermitteln und Festlegen des betrieblich erforderlichen Personalaufwands für Sifa und BA (inhaltlich und zeitlich)
36 Anwendung der DGUV V 2 im Betrieb 6. Schritt Konsensbildung über Inhalte, Umfang und Aufteilung der Gesamtbetreuung zwischen Unternehmer und betrieblicher Interessenvertretung (Erfüllung der Mitbestimmung). 7. Schritt Schriftliche Vereinbarung der Betreuungsleistungen 8. Schritt Information der Beschäftigten 9. Schritt Dokumentation der Maßnahmen und Ergebnisse der Leistungserbringung durch Sifa und BA. Festlegung der Berichtsform (z. B. strukturiert nach den Aufgabenfeldern)
37 Gegenüberstellung der Empfehlungen der BG en BG Übergangsfristen BG HM ETEM nein (in Kraft ab 31.12.10) nein (in Kraft ab 31.12.10) Empfehlungen für die Grundbetreuungszeit zwischen BA u. Sifa Gruppe 1 Arzt = 0,6 / SiFa = 1,9 Gruppe 2 Arzt =0,4 / SiFa = 1,1 Gruppe 3 Arzt = 0,2 / SiFa = 0,3 nein wie in DGUV V2 beschrieben Richtwerte oder Mindestzeiten der BG für den zeitlichen Umfang der Grundbetreuung bei der Regelbetreuung? wie in DGUV V2 beschrieben Handlungsleitfaden ansehen www.bghm.de geringste mögliche Einsatzzeit je Fachdisziplin (Std./Jahr je MA) Gruppe I 0,5 Gruppe II 0,3 Gruppe III 0,2 BG HW nein (in Kraft ab 01.01.11) Gruppe 1 Entfällt Gruppe 2 Arzt =0,3 / SiFa = 1,2 Gruppe 3 Arzt = 0,2 / SiFa = 0,3 -die BGHW hat Muster/Beispiele für die Einsatzzeitberechnung in den Heften BGHW-Kompakt Nr. 115 u. 116 erstellt
38 Gegenüberstellung der Empfehlungen der BG en BGN BG Übergangsfristen BG RCI VBG -Verkehr BGW nein (in Kraft ab 31.12.10) nein (in Kraft ab 01.01.11) nein (in Kraft ab 01.01.11) nein (in Kraft ab 01.01.11) nein (in Kraft ab 01.01.11) Empfehlungen für die Grundbetreuungszeit zwischen BA u. Sifa nein wie in DGUV V2 beschrieben nein wie in DGUV V2 beschrieben nein wie in DGUV V2 beschrieben nein wie in DGUV V2 beschrieben empfohlen wird je 50 % AM / AS Richtwerte oder Mindestzeiten der BG für den zeitlichen Umfang der Grundbetreuung bei der Regelbetreuung? wie in DGUV V2 beschrieben wie in DGUV V2 beschrieben Ggf. Einigungsvertrag beachten Ggf. Einigungsvertrag beachten Grundbetreuung 1,5 Std plus betriebsspezifischer Anteil von - 2,0 Std bei 11 bis 50 Mitarbeiter - 1,5 Std bei 51 bis 100 Mitarbeiter - 0,75 Std bei > 101 Mitarbeiter insgesamt 1,95 bis 3,2 Std / MA - BAU - BG BAU hat noch keine eigene DGUV V2 veröffentlicht, da noch in Überarbeitung
39 Was wird mit der DGUV V2 erreicht? passgenaues, betriebsindividuelles Betreuungsangebot weg von verordneten Einsatzzeiten inhaltliche Aspekte rücken in den Mittelpunkt (Leistungskataloge) Ungleichbehandlungen werden beseitigt Spielraum der Unternehmen wird vergrößert Kommunikation der Akteure im Betrieb wird gefördert ausdrückliche Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretung verbesserte Transparenz
40 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! bernward.siebert@vdbw.de
IMPRESSUM Dr. med. Bernward Siebert Facharzt für Arbeitsmedizin - Umweltmedizin Allergologie Leiter Firmenservice Management AMD TÜV GmbH Alboinstr.56, 12103 Berlin Telefon 030 75 62 19 25, Telefax 030 75 62 19 30 E-Mail: Bernward.Siebert@vdbw.de Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V., Berufsverband Deutscher Arbeitsmediziner Friedrich-Eberle-Straße 4a, 76227 Karlsruhe Telefon 0721 933818-0, Telefax 0721 933818-8 E-Mail: info@vdbw.de, www.vdbw.de