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11 - Vertrag Freianlagen Stand: 01032014 Land Schleswig-Holstein Seite 1 von 8 Vertrag Freianlagen Zwischen dem Land Schleswig-Holstein vertreten durch endvertreten durch Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Gartenstraße 6 24103 Kiel - nachstehend Auftraggeber genannt - und dem vertreten durch - nachstehend Auftragnehmer genannt - wird folgender Vertrag geschlossen

11 - Vertrag Freianlagen Stand: 01032014 Land Schleswig-Holstein Seite 2 von 8 1 Gegenstand des Vertrags 11 Gegenstand dieses Vertrags sind Leistungen bei Freianlagen für die Maßnahme 2 Grundlagen des Vertrags 21 Auf diesen Vertrag findet die HOAI in der Fassung von 2013 Anwendung 22 Vertragsbestandteile sind: 221 die Anlage 1 mit den darin gekennzeichneten Leistungen sowie 222 die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) zu den Verträgen mit freiberuflich Tätigen 223 Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten (bei einem geschätzten Auftragswert ab netto 15000 ; 4 Abs 3 TTG-SH) 224 Formblatt "Hinweise zum Umfang der Architekten- und Ingenieurvollmacht" 225 Ergänzende Vereinbarung für den CAD-Datenaustausch mit Anlagen 226 Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Erstellung und den Datenaustausch von LV und Abrechnung von Bauleistungen 227 Anforderung an ADV Programme FBT für die automatisierte Vergabe und Abrechnung von Bauleistungen (AVA) 228 Hinweise zur Erstellung der Leistungsverzeichnisse 229 Merkblatt Bieterangabenverzeichnis für FBT mit Anlagen 1 bis 3 2210 vorläufige Honorarermittlung 2211 Berechnungshilfe mitzuverarbeitende Bausubstanz (Excel-Liste wird vom AG zur Verfügung gestellt) 23 Der Auftragnehmer hat folgendes zu beachten: 231 Für das Aufstellen der Bauunterlage: Den Planungsauftrag vom mit Ergänzungen und Vorgaben des Auftraggebers sowie den darin enthaltenen Gesamtbaukosten in Höhe von 232 Für die weitere Bearbeitung die genehmigte Bauunterlage einschließlich der genehmigten anteiligen Baukosten 233 234 Abweichungen davon bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers 24 Der Auftragnehmer hat über 1 AVB hinaus folgende Vorschriften zu beachten:

11 - Vertrag Freianlagen Stand: 01032014 Land Schleswig-Holstein Seite 3 von 8 25 Die Baumaßnahme unterliegt dem Zustimmungsverfahren Baugenehmigungsverfahren nach den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen des Landes Schleswig-Holstein 3 Leistungen des Auftragnehmers 31 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für das in 1 dieses Vertrages genannte Bauvorhaben sämtliche beauftragten Leistungen zu erbringen, die für die Herbeiführung des Gesamtwerkerfolgs erforderlich sind Hierbei hat der Auftragnehmer insbesondere die in der Anlage 1 gekennzeichneten Leistungen zu erbringen, die als wesentliche Arbeitsschritte Teil des Gesamtwerkerfolgs sind und vom Auftragnehmer mangelfrei und vollständig erfüllt werden müssen 32 Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer zunächst folgende in Anlage 1 gekennzeichnete Leistungen: 33 Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die weiteren in der Anlage 1 gekennzeichneten Leistungen einzeln oder im Ganzen zu übertragen Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht 34 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber innerhalb von 36 Monaten nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden 35 Im Falle einer Übertragung weiterer Leistungen nach 33 gelten die Bedingungen dieses Vertrages Aus der stufen- oder abschnittsweisen Übertragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars oder sonstige Ansprüche ableiten 4 Pflichten des Auftragnehmers 41 Der Auftragnehmer hat folgende Kosten einzuhalten: 411 Für die Erstellung der Bauunterlage die Gesamtbaukosten gemäß Planungsauftrag vom in Höhe von 412 Für die weitere Bearbeitung die mit der Bauunterlage genehmigten anteiligen Kosten für die Freianlagen 413 Die Kosten nach 411 und 412 stellen jeweils eine Baukostenobergrenze dar und dürfen nicht überschritten werden Die Baukostenobergrenze wird als Beschaffenheit des vom Auftragnehmer geschuldeten Werkes vereinbart Damit übernimmt der Auftragnehmer keine Baukostengarantie Wenn die Baukostenobergrenze aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden kann und wenn der Auftragnehmer seinen Hinweis- und Unterrichtungspflichten nach 15 der

11 - Vertrag Freianlagen Stand: 01032014 Land Schleswig-Holstein Seite 4 von 8 42 Baubüro *) Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) nachgekommen ist, werden vom Auftraggeber keine Minderungs- und Regressansprüche geltend gemacht 421 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an der Baustelle von Beginn der Arbeiten an bis zu deren Abnahme ein Baubüro ausreichend zu besetzen Die Räume für dieses Büro werden vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestellt einschließlich der Einrichtung, Beleuchtung und Beheizung 421 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, an der Baustelle ein Baubüro zu unterhalten Er hat ausreichende Kontrollen vorzunehmen, deren Häufigkeit sich nach ihrer Notwendigkeit und nach dem Fortgang der Arbeiten richtet 43 Dem Auftraggeber sind folgende Unterlagen in Papierform zu übergeben: 431 Zeichnungen, Beschreibungen und Berechnungen der Vorplanung in -facher Ausfertigung Entwurfsplanung in -facher Ausfertigung Ausführungsplanung in -facher Ausfertigung Wartungs-/Pflegeanweisungen in -facher Ausfertigung davon je einmal in kopier-/pausfähiger Ausführung Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten zeichnerischen Unterlagen als "Entwurfsverfasser" bzw "Planverfasser", die übrigen Unterlagen als "Verfasser" zu unterzeichnen 432 Leistungsbeschreibungen in -facher Ausfertigung 433 Bautagebuch 44 Dem Auftraggeber sind sämtliche aufgrund dieses Vertrags erstellten Unterlagen in digitaler Form entsprechend der als Anlage beigefügten Vereinbarungen, ZBV und Hinweise zu übergeben Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Unterlagen: *) 441 Pläne und Aufmassdaten 442 Leistungsbeschreibungen 443 Vergabevorschläge 444 45 Terminliche Vorgaben sind in 7 des Vertrages geregelt Sie sind verbindlich Der Auftraggeber ist berechtigt, diese Termine anzupassen oder abzuändern, sofern dies erforderlich wird Der Auftragnehmer ist verpflichtet, in diesem Fall seine weitere Vertragserfüllung an geänderten Terminen anzupassen 46 Alle unter 43 und 44 genannten Unterlagen sind zeitnah auf dem PlanTeamserver der GMSH einzustellen 5 Änderungs- und Zusatzleistungen 51 Der Auftraggeber ist berechtigt, Änderungen des beauftragten Leistungsumfangs, die eine Erweiterung oder Wiederholung des Leistungsinhalts bzw der erbrachten

11 - Vertrag Freianlagen Stand: 01032014 Land Schleswig-Holstein Seite 5 von 8 und freigegeben Leistungen enthalten, und Änderungen des Leistungsziels, der Vertragsziele oder des Leistungsablaufs sowie zusätzliche Leistungen anzuordnen 52 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, solche Leistungsänderungen, Leistungserweiterungen oder Zusatzleistungen auszuführen, es sei denn, das Büro des Auftragnehmers ist auf solche Leistungen nicht eingerichtet 53 Die Vergütung richtet sich nach 87 dieses Vertrages 6 Fachlich Beteiligte 61 Folgende Leistungen werden vom Auftraggeber oder anderen fachlich Beteiligten erbracht: t 7 Termine und Fristen 71 Für die nach 32 übertragenen Leistungen hat der Auftragnehmer folgende verbindliche Vertragstermine einzuhalten: Weitere Vertragstermine werden mit der Weiterbeauftragung nach 33 vereinbart 72 Soweit keine Vertragstermine vereinbart sind, hat der Auftragnehmer seine Leistungen so rechtzeitig zu erbringen, dass Planung und Durchführung der Baumaßnahme nicht aufgehalten werden 8 Vergütung 81 Das Honorar für die Leistungen wird wie folgt ermittelt: 811 Nach den anrechenbaren Kosten ( 4, 6 Abs 1, 38 HOAI) der baufachlich geprüften Kostenberechnung nach DIN 276-1:2008-12 oder 811 Baukostenvereinbarung: Nach den anrechenbaren Kosten der anteiligen Gesamtkosten nach 411 dieses Vertrages Die dort genannten Baukosten sind die vereinbarten Baukosten im Sinne von 6 Abs 3 HOAI Die zugehörige Objektbeschreibung mit Planungskenndaten ist in An-

11 - Vertrag Freianlagen Stand: 01032014 Land Schleswig-Holstein Seite 6 von 8 lage beigefügt Die Baukostenvereinbarung gilt nur im Zusammenhang mit Anlage (Objektbeschreibung, Objektkenndaten mit Angaben zur Qualität) 812 Der Umfang der mitzuverarbeitenden Bausubstanz im Sinne des 2 Absatz 7 ist bei den anrechenbaren Kosten gemäß 811 angemessen zu berücksichtigen Umfang und Wert der mitzuverarbeitenden Bausubstanz sind zum Zeitpunkt der Kostenberechnung oder, sofern keine Kostenberechnung vorliegt, zum Zeitpunkt der Kostenschätzung objektbezogen auf der Grundlage der Berechnungshilfe mitzuverarbeitenden Bausubstanz (Anlage ) zu ermitteln und schriftlich zu vereinbaren 813 Nach folgender Honorarzone und Zuschlägen: Freianlagen nach Honorarzone Zuschläge in vh zum Mindestsatz Umbau/Modernisierungen Instandsetzung/ Instandhaltung 12 Abs 2 HOAI Mitzuverarbeitende Bausubstanz Wert in (Brutto) 814 Nach folgender Bewertung der Leistungen: Leistungen Grundlagenermittlung Vorplanung Entwurfsplanung Genehmigungsplanung Ausführungsplanung Vorbereitung der Vergabe Mitwirkung bei der Vergabe Objektüberwachung und Dokumentation Objektbetreuung Gesamt: vh-satz 815 82 Für den Fall der Überschreitung der Kostenobergrenze gemäß 411 oder 412 vereinbaren die Parteien ein Malus-Honorar in Höhe von v H des die Kostenobergrenze überschreitenden Betrages, maximal jedoch v H des Brutto- Honorars des Auftrag-nehmers nach 81 Das Malus-Honorar fällt nicht an, wenn der Auftragnehmer die Überschreitung nicht zu vertreten hat Etwaige Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen der Überschreitung der Kostenobergrenze gemäß 411 oder 412 bleiben unberührt; der Malus-Betrag wird hierauf angerechnet 83 Die Besonderen Leistungen werden wie folgt vergütet: 831

11 - Vertrag Freianlagen Stand: 01032014 Land Schleswig-Holstein Seite 7 von 8 84 Die Erstattung von Nebenkosten ist ausgeschlossen, soweit nachstehend keine abweichende Vereinbarung getroffen wird Als Nebenkosten werden folgende Nettobeträge erstattet: 841 Pauschal vh des Nettohonorars Hierin sind auch die Kosten enthalten für Anfertigen einfacher Arbeits- und Hilfsmodelle, Vervielfältigen aller Unterlagen einschließlich der Vervielfältigungen nach 432 Leistungsbeschreibungen, jedoch ohne die Bieter LV's, Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, Reisen des Auftragnehmers und seiner Mitarbeiter 842 Auf Nachweis folgende Kosten: 85 Umsatzsteuer: Die Umsatzsteuer ist im Honorar des Auftragnehmers sowie in den Nebenkosten nicht enthalten Die Umsatzsteuer ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt Die Leistung ist umsatzsteuerbefreit 86 Verzögert sich die vereinbarte Bauzeit durch Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, wesentlich, so ist für die nachgewiesenen Mehraufwendungen eine zusätzliche Vergütung zu vereinbaren Dies gilt nicht bei einer Überschreitung bis zu 20 vh der festgelegten Ausführungszeit, maximal jedoch 6 Monate 87 Ordnet der Auftraggeber über die vereinbarten Leistungen hinaus gemäß 5 weitere Leistungen an, die nicht über die vh-sätze honoriert werden können und die im Verhältnis zu den beauftragten Leistungen einen nicht unwesentlichen Arbeitsund Zeitaufwand erfordern, erhält der Auftragnehmer unter Zugrundelegung folgender Stundensätze für den Auftragnehmer für den Mitarbeiter technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen, ein zusätzliches Honorar, wenn er vor Ausführung der Leistung durch Vorausschätzung des Zeitaufwandes und unter Zugrundelegung der vereinbarten Stundensätze ein annehmbares Honorarangebot unterbreitet hat Das Honorar ist grundsätzlich als Pauschalhonorar schriftlich zu vereinbaren 9 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers 91 Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung nach 12 AVB müssen mindestens betragen: für Personenschäden 1500000,00, für sonstige Schäden 250000,00

11 - Vertrag Freianlagen Stand: 01032014 Land Schleswig-Holstein Seite 8 von 8 10 Abnahme Die Abnahme im Sinne von 15 Abs 1 HOAI ist für erbrachte Leistungen vom AN nach vollständiger vertragsgerechter Fertigstellung der Leistungen zu beantragen Der Abnahmetermin ist gemeinsam zu vereinbaren Im Übrigen bleiben die Regelungen des 8 AVB unberührt 11 Ergänzende Vereinbarungen 111 Der Auftragnehmer ist Fachbauleiter nach 57 LBO SH vom 22 Januar 2009 Nach 57 Absatz 2 LBO SH erfolgt die Tätigkeit in Abstimmung mit dem Bauleiter ( 33 Nr 8 HOAI) Der Abruf erfolgt nach 33 mit der Leistung Objektüberwachung 112 Als Verantwortliche für die Erbringung der vertraglichen Leistungen werden benannt (Name und Qualifikation): 113 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeiten eine Verpflichtungserklärung über die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten nach dem Verpflichtungsgesetz vom 02 März 1974 abzugeben Er hat dafür zu sorgen, dass gegebenenfalls auch seine mit den Leistungen fachlich betrauten Beschäftigten gegenüber dem Auftraggeber rechtzeitig eine Verpflichtungserklärung abgeben 114 Auftraggeber: Auftragnehmer: Kiel, den Ort Datum Ort Datum In Vertretung Unterschrift Unterschrift