möglicher Umfang der Erlaubnis gem. 34 f GewO der Sachkundeprüfung oder unbeschränkt, wenn gleichgestellte Berufsqualifikation vorliegt

Ähnliche Dokumente
möglicher Umfang der Erlaubnis gem. 34 f GewO der Sachkundeprüfung oder unbeschränkt, wenn gleichgestellte Berufsqualifikation vorliegt

Merkblatt Sachkundeprüfung Finanzanlagenvermittler

D A S E R L A U B N I S - U N D R E G I S T R I E R U N G S V E R F A H R E N F Ü R K R E D I T I N S T I T U T E

Honorar-Finanzanlagenberater

D I E S A C H K U N D E

Sachkundeprüfung Geprüfte/r Fachfrau/- mann für Immobiliendarlehensvermittlung

Sachkundenachweis im Rahmen des Erlaubnis- und Registrierungsverfahren für Versicherungsvermittler und - berater

Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern III B 3 FAV/VVR/IDV München

Die Vorschriften zur Durchführung der Sachkundeprüfung treten zum in Kraft.

MERKBLATT SACHKUNDEPRÜFUNG GEPRÜFTE FACHFRAU/GEPRÜFTER FACHMANN FÜR IMMOBILIARDARLEHENSVERMITTLUNG IHK WER BENÖTIGT EINEN SACHKUNDENACHWEIS?

Die Registrierungs- und Erlaubnispflicht in der Vermittlerrichtlinie: Was kommt auf den Versicherungsmakler zu?

AfW: Häufig gestellte Fragen zur Regulierung der Finanzanlagenvermittlung

Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler

(Absender) 1. Antragsteller: Juristische Person (z. B. GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG):

Herzlich willkommen. Vermittlertreff für Finanzanlagen-und Versicherungsvermittler

Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Stand Gesetz vom Stand ImmVermV vom

Merkblatt Neue Regeln für Finanzanlagenvermittler

Neue Regeln für Finanzanlagenvermittler. Neue Regeln für. Finanzanlagenvermittler

Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Sachkunde nachzuweisen. Z. B. kann bei der IHK eine Sachkundeprüfung abgelegt werden.

SACHKUNDENACHWEIS UND SACHKUNDEPRÜFUNG FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND VERSICHERUNGSBERATER

Antrag auf Änderung/Löschung Nachweise gemäß Checkliste einreichen

Antrag auf Änderung Nachweise gemäß Checkliste einreichen

Antragstellung. Angaben zur Person. An den Hochtaunuskreises Der Kreisausschuss Fachbereich Ludwig-Erhard-Anlage Bad Homburg v.d.

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34i Gewerbeordnung Immobiliardarlehensvermittler

Die Sachkundeprüfung Geprüfter Versicherungsfachmann / -frau IHK

Die Zukunft aktiv gestalten!

IHK Südlicher Oberrhein Versicherungsvermittler Lotzbeckstr Lahr

MERKBLATT. Grauer Kapitalmarkt erneut reguliert Änderungen für Finanzanlagenvermittler ab dem 22. Juli 2013

ERLAUBNISVERFAHREN FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER

Die neue Regulierung von Beteiligungen

verantwortlich: Stand 28. August 2007 Hinweis:

2. Was sind die inhaltlichen Anforderungen an die Sachkundeprüfung?

Regeln für Finanzdienstleister

Neue Regeln für Finanzanlagenvermittler

Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler gemäß 34f Gewerbeordnung (GewO)

Neue Regeln für Immobiliendarlehensvermittler gemäß 34i GewO

Freiheit + Verantwortung Standort Service. Sachkundeprüfung Finanzanlagenfachmann/-frau IHK

Der Kreisausschuss des Landkreises Gießen

W A H L R E C H T F Ü R G E B U N D E N E V E R S I C H E R U N G S V E R M I T T L E R Ausschließlichkeitsvertreter

Neue Regeln für Finanzanlagenvermittler

Sachkundeprüfung zur Immobiliardarlehensvermittlung

Sachkundeprüfung zur Immobiliardarlehensvermittlung

Sachkundeprüfung zur Immobiliardarlehensvermittlung

1. Welches Wahlrecht steht dem gebundenen Versicherungsvermittler bei der Registrierung zur Verfügung?

Erteilung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler nach 34f Absatz 1 GewO

Erlaubnispflicht für Finanzanlagenvermittler

Erlaubnis- und Registrierungspflicht für Versicherungsvermittler

ERLAUBNISVERFAHREN FÜR UNGEBUNDENE VERSICHERUNGSVERMITTLER

auf Anlage 1 die Anforderungen der Sachkundeprüfung dargelegt.

MERKBLATT. Sachkundeprüfung Versicherungsvermittler / Versicherungsberater. Recht und Fairplay

Merkblatt. Neuregelung für die Erlaubnis und Registrierung der Finanzanlagenvermittler nach 34 f

W A H L R E C H T F Ü R G E B U N D E N E V E R S I C H E R U N G S V E R M I T T L E R Ausschließlichkeitsvertreter

Erforderliche Unterlagen zur Erlaubniserteilung bei Gewerbeanmeldung 34 f GewO

Informationen zur Sachkundeprüfung Geprüfter Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK

Aktuelle Themen - Neuordnung 34 i Immobilienkreditvermittlung. Neuordnung 34i GewO

5. IVZ-Newsletter EUVermRili und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

ISV - Mitgliederinformation zur den neuen Regelungen für Finanzanlagevermittler ab 2013 ( 34 f Gewerbeordnung)

Sachkundeprüfung VersicherungsvermittlerIn/-beraterIn*

Übergangsfrist, Sachkundeprüfung & Co.: 6 Fakten, die angehende 34i-Vermittler kennen sollten

Neue Regeln für Finanzanlagenvermittler

Neue Regelungen für Finanzanlagenvermittler und -berater ab 2013 ( 34 f GewO)

Merkblatt. Vermittlung von Immobiliardarlehn nach 34 i GewO (Gewerbeordnung) Neue Rechtslage ab

Versicherungsvermittlerrecht Versicherungsmakler, Versicherungsberater und Mehrfachvertreter mit Erlaubnis ( 34 d Abs. 1, 34 e Abs.

Merkblatt. Vermittlung von Immobiliardarlehen nach 34 i GewO (Gewerbeordnung) Die Rechtslage ab

Neue Regeln für Immobiliendarlehensvermittler gemäß 34i GewO

Sachkundeprüfung Versicherungsvermittler/-berater*

Antrag auf eine Erlaubnis nach 34f GewO Finanzanlagenvermittlung

Der Kreisausschuss des Landkreises Gießen

Vereinfachtes Verfahren ( 34f Abs. 1, 157 Abs. 2, 3 GewO) für Erlaubnisinhaber einer Erlaubnis nach 34c GewO:

natürliche Person/geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG, GbR)

A Einleitung 5. B Die neuen Regelungen 7

Neue Regeln für Immobiliardarlehensvermittler

Die Verordnung veranlasst weder beim Bund noch bei den Ländern und Kommunen Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand.

uro Take-Off Künftige Regulierung der Finanzberater -

- für natürliche Personen -

IHK Frankfurt am Main Geschäftsfeld Finanzplatz Unternehmensförderung Starthilfe Team Vermittler Börsenplatz Frankfurt am Main

Die Regulierung der Kapitalanlagevermittlung

Checkliste zum Erwerb einer Erlaubnis nach 34 f GewO für juristische Personen

Herzlich Willkommen zum VSAV Online-Workshop 3

Neue Regeln für Honorar-Finanzanlagenberater. Ab dem kommen neue Erlaubnispflichten auf die Honorar-Finanzanlagenberater zu.

Erlaubnisverfahren für Versicherungsberater, 34e GewO

Neue Regeln für Versicherungsvermittler

Neuregelungen für Finanzdienstleister

Finanzanlagenvermittler

IHK-Merkblatt: Finanzanlagenvermittler- und Honorar-Finanzanlagenberater INFORMATIONEN POSITIONEN FAKTEN UMFRAGEN ZAHLEN PROGNOSEN

Regeln für Finanzanlagenvermittler (FAV) gem. 34f GewO

2. ERLAUBNISPFLICHT NACH 34F GEWO

Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Postfach Schwerin

Erlaubnis-und Registrierungspflicht für Finanzanlagenvermittler

Versicherungsvermittler und Versicherungsberater

Versicherungsvermittler und berater

GZ: BA 53-FR /0001. Verordnungsentwurf. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Erlaubnis- und Registrierungspflicht für Honorar- Finanzanlagenberater

Merk blatt. Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater

Erlaubnis- und Registrierungspflicht für Honorar- Finanzanlagenberater

Transkript:

Finanzanlagenvermittlungsverordnung () Seite 1 / 6 Ich bin seit Sachkundeprüfung oder gleichgestellte Berufsqualifikation Anlageberater gem. 34 c und verfüge über eine Erlaubnis nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder 3 Anlageberater gem. 34 c und verfüge über eine Erlaubnis nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder 3 und kann die Prüfungsberichte gem. 16 Abs. 1 Satz 1 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) lückenlos vorlegen Beschäftigte/r eines Anlageberaters gem. 34 c, der über eine Erlaubnis nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder 3 verfügt und bin beratend bzw. vermittelnd tätig dem 02. oder später dem 01. ununterbrochen dem 02. oder später ja, erforderlich nein, nicht erforderlich; notwendige Sachkunde wird auf Grund der Erfahrung unterstellt ja, erforderlich möglicher Umfang der Erlaubnis gem. 34 f oder, wenn gleichgestellte Berufsqualifikation vorliegt Sachkundenachweis spätestens bis Rechtsnorm 01. Januar 2015 157 Abs. 3 Satz 1 entfällt 157 Abs. 3 Satz 4 und 5 oder, wenn gleichgestellte Berufsqualifikation vorliegt 01. Januar 2015 157 Abs. 3 Satz 3

Finanzanlagenvermittlungsverordnung () Seite 2 / 6 Beschäftigte/r eines Anlageberaters gem. 34 c, der über eine Erlaubnis nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder 3 verfügt und bin beratend bzw. vermittelnd tätig geprüfter Fachwirt/-wirtin Bank (IHK), Versicherungen und Finanzen (IHK) oder Finanzberatung (IHK) oder Investment- Fachwirt/-wirtin (IHK) Kaufmann/-frau Bank oder Sparkassen, Versicherungen und Finanzen Fachrichtung Finanzberatung ( Versich er-ungskaufmann/-frau alt) oder Investmentfonds Absolvent einer Hochschule (oder gleichwertiger Abschluss) eines betriebswirtschaftlichen Studiengangs Fachrichtung Bank, Versicherungen oder dem 01. nachweis-lich ununterbrochen nein, nicht erforderlich; notwendige Sachkunde wird auf Grund der Erfahrung unterstellt entfällt 157 Abs. 3 Satz 4 ja, liegt somit vor ja, liegt somit vor einjährige Anlageberatung oder 4 Abs. 1 Nr. 1 a-d 4 Abs. 1 Nr. 1 e-g 4 Abs. 1 Nr. 2 a

Finanzanlagenvermittlungsverordnung () Seite 3 / 6 Finanzdienstleistung Fachberater/-beraterin Finanzdienstleistungen (IHK) mit abgeschlossener allgemeiner kaufmännischer Ausbildung Finanzfachwirt/-wirtin (FH) mit einem abgeschlossenen weiterbildenden Zertifikatsstudium an einer Hochschule Fachberater/-beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK) Absolvent einer Hochschule oder Berufsakademie eines mathematischen, wirtschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Studiengangs wenn einjährige Anlagenberatung oder einjährige Anlagenberatung oder zweijährige Anlageberatung oder ja, liegt in der Regel vor, wenn zusätzlich mindestens dreijährige Berufserfahrung im Anlagever-mittlung oder beratung 4 Abs. 1 Nr. 2 b 4 Abs. 1 Nr. 2 c 4 Abs.1 Nr. 3 4 Abs. 2

Finanzanlagenvermittlungsverordnung () Seite 4 / 6 Sachkunde vorliegt Versicherungsfachmann/ - frau des BWV Inhaber einer Erlaubnis nach 34 d oder e oder Absolvent Sachkunde-prüfung Versicherungs-vermittler/ - berater (IHK) registrierter Versicherungs-vermittler ohne Erlaubnis und verfüge über keinen anerkannten Sachkundenachweis für Versicherungsvermittler gem. 34 d Abs. 2 Nr. 4 Inhaber eines privatwirtschaftlichen Abschlusses, der nicht in 4 aufgeführt wird Inhaber eines ausländischen vor dem 01. Januar 2009 nachgewiesen wird ja, erforderlich; aber Befreiung vom praktischen Prüfungsteil möglich, wenn Prüfung auf Investmentvermögen begrenzt ja, erforderlich; aber Befreiung vom praktischen Prüfungsteil möglich ja, erforderlich ja, erforderlich spezifische Sachkundeprüfung, Abhängig vom Umfang 3 Abs. 5 Nr. 1 a 3 Abs. 5 Nr. 1 b 34 f Abs. 2 Nr. 4, 1 Abs. 1 34 f Abs. 2 Nr. 4, 1 Abs. 1 5

Finanzanlagenvermittlungsverordnung () Seite 5 / 6 Berufsbefähigungsnachweises für Finanzanlagenvermittler angemessen qualifiziert und arbeite als Finanzberater unter dem Haftungsdach eines Finanzdienstleistungsinstituts, das gemäß 32 Kreditwesengesetz (KWG) eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat (vertraglich gebundene Vermittler) wenn wesentliche Abweichungen von 1 und 3 hinsichtlich der zugrunde liegenden Sachgebiete und erworbenen Kenntnisse im Rahmen der Berufserfahrung vorliegen nein, nicht erforderlich (Eintragung erfolgt in Register der BaFin) entfällt entfällt 34 f Abs. 3

Finanzanlagenvermittlungsverordnung () Seite 6 / 6 Telefon: 03681 3621-321